Das Haus der Familie in Rangsdorf

Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Familie in Rangsdorf muss ihr Haus nicht abreißen  

Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.

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152 Kommentare

Kommentare

Questia

Zeiträume - 

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Familie ein unbebautes Grundstück erworben. Darauf hat sie ein Haus gebaut. So ein Haus wird, gerade bei viel Eigenleistung, nicht in wenigen Wochen gebaut.

Darum finde ich dieses "Der Mann lebt in der Schweiz und erfuhr erst nach der Versteigerung von den Vorgängen. Daraufhin wurde der Zuschlag aufgehoben." ein wenig seltsam - es zeigt sich i.m.A. ein ausgeprägtes Behördenversagen.

Schon allein deswegen wünsche ich der Familie, dass sie eine Entschädigung erhält, die es ihnen ermöglicht, sich wieder ein schönes Zuhause zu schaffen. Das wird bei der aktuellen Immobilienlage schon schwierig genug. Schließlich hat sie keinen Fehler gemacht.

 

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Kaneel

Auf dem verwilderten Grundstück stand eine Laube, die die Familie abgerissen hat.

(Siehe Artikel rbb)

wenigfahrer

Auszug:

" Zu Zwangsversteigerungen kommt es immer dann, wenn der bisherige Eigentümer einer Immobilie nicht mehr seine Verbindlichkeiten als Schuldner gegenüber seinen Gläubigern begleichen kann. "

Das sind die Bedingungen für Versteigerungen, also muss der Besitzer sich vorher nicht gekümmert haben, oder nicht gefunden wurde, oder was auch immer.

Nettie

„Familie muss ihr Haus in Rangsdorf nicht abreißen““

Das Urteil bedeutet: Praxis (Realität) schlägt Theorie. 
Oder: ‚Lebendiges’ Recht (‚in der Praxis bewährtes’) geht vor auf Papier ‚Festgesetztem‘ (‚vorgeschriebenem‘).

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sebo5000

Im Artikel wird das anders dargestellt..  

wenigfahrer

Hab das heute schon gelesen auf anderer Seite, eigentlich gibt es doch bestimmte Bedingungen die vorliegen müssen ehe man ein Grundstück was im Grundbuch steht versteigert wird, das kann sich also nur um einen grundlegenden Fehler der Behörde handeln, was war der Grund für die Versteigerung?.

Die Käufer haben nichts falsch gemacht, also kann ich einige Dinge nicht so richtig nachvollziehen, die müssten eigentlich komplett entschädigt werden, ein ungewöhnlicher Fall, das erste Urteil kann man auch nicht nachvollziehen, das Grundstück wurde im Vertrauen in den Staat vom Staat gekauft.

Für das bauen vom Haus braucht man auch eine Genehmigung vom Staat, dort muss man auch alles vorlegen, also mehr als ein Fehler.

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falsa demonstratio

"Für das bauen vom Haus braucht man auch eine Genehmigung vom Staat, dort muss man auch alles vorlegen, also mehr als ein Fehler."

Die Ersteigerer wurden doch als Eigentümer eingetragen. Woher sollte die Baubehörde wissen, dass das falsch war.

wenigfahrer

Das ist schon richtig, aber Behörden prüfen ja meist alles gründlich, und bei neu Eintragungen im Grundbuch ist auch ersichtlich wer der Vorbesitzer ist, und da wäre es bei einer Versteigerung entweder die Bank oder Staat oder wer auch immer das veranlasst hat.

Auszug:

" Zu Zwangsversteigerungen kommt es immer dann, wenn der bisherige Eigentümer einer Immobilie nicht mehr seine Verbindlichkeiten als Schuldner gegenüber seinen Gläubigern begleichen kann. "

 

fathaland slim

Manchmal kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen.

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vaihingerxx

warum,

weil ein Fehler passierte ?

etwas was ihnen nie passieren kann ?

fathaland slim

Da ich auf keinem Amt arbeite, kann mir so ein Fehler nicht passieren.

Viel schlimmer als den Fehler finde ich die anschließende juristische Verschlimmbesserung. Und da ist ja das letzte Wort noch überhaupt nicht gesprochen.

Warum lässt sich das Problem nicht unbürokratisch lösen?

vaihingerxx

Warum lässt sich das Problem nicht unbürokratisch lösen?

 

das frage ich mich auch !!

und sie haben recht, das letzte Wort ist nicht gesprochen die prozesssiererei beginnt jetzt erst von neuem

 

falsa demonstratio

"Viel schlimmer als den Fehler finde ich die anschließende juristische Verschlimmbesserung."

Ich empfehle auch Ihnen den heutigen LTO-Beitrag.

Das  Urteil schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.

"Warum lässt sich das Problem nicht unbürokratisch lösen?"

Weil sich die Parteien nicht einigen konnten.

fathaland slim

Ich verstehe es trotzdem nicht. Der Fehler lag ja eindeutig beim Amt.

falsa demonstratio

"Ich verstehe es trotzdem nicht. Der Fehler lag ja eindeutig beim Amt."

Der Fehler des Zwangsversteigerungsgerichts ist nirgends im Streit.

In einem Zivilprozess kommt es allein darauf an, was die Parteien wollen.

fathaland slim

Da stößt mein begrenztes juristisches Verständnis wirklich an seine Grenzen…

Questia

Das ist auch wirklich kompliziert. Es gibt für die Familie Rechtsverhältnisse zu klären:

1. zwischen dem Grundstückseigentümer

2. zu dem Amtsgericht wegen der Zwangsversteigerung.

"Ob nun das AG Luckenwalde oder das LG Potsdam den (größeren) Fehler gemacht hat – dass das Land Brandenburg die Hauptschuld trägt, da waren sich am Freitag in Karlsruhe alle einig. Richterin Brückner jedoch machte deutlich, dass das nicht ihrem Verständnis von einem angemessenen Interessenausgleich entspreche, Familie W. auf Haftungsansprüche gegen den Staat zu verweisen. Im Verhältnis zwischen den Parteien des EBV spiele das Land Brandenburg zudem keine Rolle."

Questia

Vor Gericht und auf hoher See......sind wir in der Hand  einer höheren Macht...

Questia

"Verantwortlich sei laut dem Anwalt hier eindeutig das Land Brandenburg, das das Zwangsversteigerungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt hatte. Die Lösung liege daher in einem Amtshaftungsanspruch....Eine weitere gute Nachricht für die Familie. Eine letzte erzählte Kristin W. nach der Verhandlung auf Nachfrage von LTO: Die Gespräche mit den Brandenburger Behörden über eine mögliche Entschädigung durch das Land seien "gut". Auch dort wartet man aber zunächst das Urteil des V. Senats ab, das am 14. März verkündet wird."

Anna-Elisabeth

Ich denke, fathaland meinte nicht den Fehler als solches, sondern den jetzigen Umgang damit. Das ist zumindest der Teil, den ich auch nicht nachvollziehen kann.

proehi

Ein ausgewachsener Behördenfehler wird erst zum Desaster, wenn andere Behörden konsequent mitspielen bis die Bürgeropfer glauben, dass sie selber alles falsch gemacht haben.   

Kaneel

Das klingt mir zu sehr nach einer Verschwörung seitens der Behörden gegenüber den Bürger/-innen. M.E. scheint der Fall sehr ungewöhnlich und knifflig zu sein. Absicht würde ich den Behörden nicht unterstellen. Und Bürger/-innen sind nicht per se die "armen Opfer". In diesem Fall, ja - in anderen Fällen kann es auch sein, dass solche Bürger Gerichte für Nichtigkeiten beschäftigen bzw. dass diese Bürger andere Bürger versuchen zu schädigen.

stgtklaus

Man sollte eine Ersatzgrundstück suchen. Das bekommt der Schweizer. Wobei der schon begründen sollte warum er ein unbebautes Grundstück halten muss

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vaihingerxx

wäre wohl ne praktikable Lösung

hoffentlich akzeptiert der das dann auch

(stellte sich nicht auf stur)

... und begründen, vielleicht ist er ein militanter GRÜNER, gegen jegliche Bebauung eingestellt :-)

Anna-Elisabeth

"... und begründen, vielleicht ist er ein militanter GRÜNER, gegen jegliche Bebauung eingestellt :-)"

Oder ein Spekulant?

Kaneel

Die Famile hat versucht dem Eigentümer das Grundstück abzukaufen. Dieser ist aber unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen.

vaihingerxx

und was jetzt ?

ein neues Grundstück für die Familie, nebst Haus

mein Vorschlag

RoyalTramp

Warum sollte er es "begründen müssen"? Das ist sein Eigentum und damit kann er vollumfänglich das machen, was er damit machen will. Und wenn er es 100 Jahre brachliegen lässt! Das spielt keine Rolle! Der Staat hat hier überhaupt keine Rechenschaft vom Eigentümer einzufordern. Allenfalls kann er darum bitten, aber von "sollen" kann hier nicht die Rede sein. 

vaihingerxx

nicht ganz

es wäre durchaus denkbar dass es ein Gesetz geben kann, welches brachliegende Grundstücke einschränkt verbietet

also wenn Gemeinden Grundstücke verkaufen, kann verlangt werden, dass die innerhalb xx Jahren bebaut werden müssen

Questia

Der Staat hat durchaus Möglichkeiten und Rechte

"Gemäß § 176 Abs. 1 BauGB kann die Stadt einen Grundstückseigentümer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige bauliche Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen. Nach Abs. 2 kann ein solches Baugebot auch im „unbeplanten Innengebiet“ (§ 34 BauGB) für solche Grundstücke erlassen werden. Sind sie unbebaut oder geringfügig bebaut, kann für diese Grundstücke angeordnet werden, dass sie entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen sind – insbesondere zur Schließung von Baulücken.

Das ist es, was Boris Palmer anstoßen hat.

 

falsa demonstratio

"Das ist es, was Boris Palmer anstoßen hat."

Baugebote gab es schon im Baugesetzbuch 1960.

Questia

Ja, das meinte ich aber nicht. Das Zitat bezieht sich ausdrücklich auf die Aktion von B. Palmer 2019.

 

Schlüsselmann23

Oh Gott oh Gott mein armes, korruptes Brandenburg. Ich habe 2023 6 Prozesse gegen diverse Behörden und Organe in Brandenburg geführt, wegen krassester rechtswidriger Entscheidungen. Vesammlungsbehörde, Landrat, Gemeinde, uNB. 11 von 12 Auflagen, die die Versammlungsbehörde erlassen hat wurden vom OVG als rechtswidrig kassiert. Die uNB hat ausschließlich Unwahrheiten vorgetragen. Bei den Behörden ist immer noch nicht vollständig durchgedrungen, daß wir jetzt in einem Rechtsstaat leben, über 30 Jahre später. Es bleibt noch ein langer Weg. 

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fathaland slim

Inwiefern korrupt?

Schlüsselmann23

Korrupt ist, wer aus einer Machtposition heraus wider besseren Wissens rechtswidrige Entscheidungen trifft, um damit bestimmte Entscheidungen gegen Bürger, Unternehmen, Vereine und Andere zu erzwingen, denen statistisch gesehen, die Mittel fehlen, sich gegen derartigen Machtmißbrauch wehren zu können. 6 Prozesse in einem Jahr, 2 mal bis vors OVG. Das kann kein normaler Mensch leisten. Dass ich das konnte war einerseits eine glückliche Fügung, andererseits, habe ich mich Jahre mental auf diese Prozesse vorbereiten können. 99 % der Betroffenen können das so nicht tun. Das ist jahrzentelang gelernte Diskriminierungsstrategie von Behörden, die aus dem 3.Reich nahtlos in einen stalinistischen Staat übergingen und denen es offensichtlich extrem schwer fällt, aus dem gelernten Machtmissbrauch herauszufinden. Ich glaube, es dauert nochmal 30 Jahre bis die Brandenburger Verwaltung auf den rechten Weg findet. Zurückfindedet kann man gar nicht sagen, weil die nie von dort gestartet sind.

fathaland slim

Nach meiner Definition ist der Begriff Korruption untrennbar mit persönlicher Vorteilsannahme verbunden. Die erkenne ich hier nicht.

Questia

Davon ist in diesem Fall nicht einmal annähernd die Rede.

Wo haben Sie denn einen Hinweis gefunden, der Ihren Verdacht begründet?

saschamaus75

>> Ich habe 2023 6 Prozesse gegen diverse Behörden und Organe in Brandenburg geführt

 

Also, entweder haben Sie ein sehr großes Problem oder sehr viel Zeit. -.-

 

Leser_Home

Hier macht doch so ziemlich alles keinen Sinn! Eine Zwangsversteigerung ohne Information an den Eigentümer, obwohl dieser aktenkundig - bekannt - ist. Ein Gerichtsurteil, welches den Grundstückseigentümer verpflichtet, die Hausbauer zu entschädigen? Natürlich sollen die Hausbauer entschädigt werden, denn das Haus ist futsch; aber doch nicht vom Grundstückeigentümer. Eine Argumentation gegen den Grundstückseigentümer, da das Grundstück jetzt mit Haus mehr Wert wäre, sicherlich zutreffend, aber für den Grundstückseigentümer doch uninteressant, da es nicht mittelbar seine Interessen betrifft. Sieht für mich mehr danach aus, dass der Fehler vom Verursacher weggeschoben werden soll!

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RoyalTramp

Völlig richtig! Hier möchte sich eine Behörde ihrer Verantwortung entledigen und die Gerichte spielen hier den Erfüllungsgehilfen. Eine Farce und kaum mit meinem Rechtsstaatsverständnis vereinbar.

land_der_lemminge

Ich frage mich, inwiefern man hier die Familie belangen kann.

Denn auch diese ist geschaedigt.

Verantwortlich fuer das Problem sind die Behoerden.

Die Familie sollte man in Ruhe lassen.

Und den Eigentuemer entschaedigen.

 

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vaihingerxx

wie ??

der Eigentümer will sein Grundstück in seiner Urform

die Familie ihr Haus

mit in Ruhe lassen wird wohl nix

weil jeder der Beteiligten was will

land_der_lemminge

In dem Fall sollte die Partei, die das Chaos veranstaltet hat, dafür Sorgen, das beide Parteien ohne Schaden aus der Sache raus kommen.

Die entsprechend Behörde wäre  hier wohl als schuldig anzusehen….

 


 

püppie

Warum ist hier die fehlbare Behörde nicht schadenersatzpflichtig?

Verstößt gegen mein Rechtsempfinden, dass die Käuferfamilie hier letztlich die Leidtragenden sein sollen.

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vaihingerxx

was sagt ihnen denn ihr Rechtsempfinden ?

kann man was kaufen (von einer Behörde) was der nicht gehört ?

oder dieses verkaufen ?

mir scheint hier gibt es nur Leidtragende

werner1955

Nee. 
Es gibt auch einen Verursacher. Ein  Beamter oder Richter der nicht persönlich haften muss für seine Fehler. 

vaihingerxx

also den Sündenbock hätten wir mal

aber was ist mit dem Rest

der Familie die ihr Haus behalten will, der Grundstückseigentümer , wie befriedigt man die ?

werner1955

Grundstückswert bei Versteigerung drm Erben erstatten und Ende.

werner1955

Grundstückswert bei Versteigerung drm Erben erstatten und Ende.

R A D I O

Nein, er muss den höheren aktuellen Marktwert erhalten. Der steht ihm zu, diesen könnte er nämlich realisieren, wenn nicht in seine Eigentumsrechte eingegriffen worden wäre.

Malefiz

Für mich gilt der Grundsatz in der Demokratie, daß niemand über dem Gesetz stehen darf, kein(e) Bürger:in, kein(e) Beamter:in, kein(e) Richter:in.

falsa demonstratio

"kann man was kaufen (von einer Behörde) was der nicht gehört ?"

Die Behörde hat nichts verkauft.

falsa demonstratio

"Warum ist hier die fehlbare Behörde nicht schadenersatzpflichtig?"

Es wird mit dem Land Brandenburg verhandelt. Das Land will aber das endgültige Urteil abwarten.

Kaneel

Das Land Brandenburg hat bereits Entschädigungen gezahlt. Und wird evtl. noch mehr zahlen müssen. (siehe mein Post 20:45 Uhr)

Questia

Das ist noch nicht entschieden. Letzter Satz im letzten Absatz des Artikels.

EPN

Der Grundstückseigentümer muss ja was verbockt haben, denn ein Grundstück wird nicht mal eben aus einer Behördenlaune heraus zwangsversteigert. Außerdem hat er es verwildern lassen, war also sichtlich nicht besonders interessiert. Jetzt sieht er einen "Lottogewinn" und will maximal Kasse machen. Meine Sympathie ist bei den Käufern, die ihm eine Entschädigung zahlen und in ihr Haus einziehen sollten.

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werner1955

Berichte nicht gelsen?
Er hatte keine Kenniss von dem Rechtmässig Ihm zustehenden Erbe. Die Behörde hat massiev Fehler gemacht hat. 
Die jetzt wenigsten teilweise durch das Urteil vom Gericht entschädigt werden. 

Rechtsstaat in unserem land. Was soll man da noch zu sagen. 
 

falsa demonstratio

"Berichte nicht gelsen?
Er hatte keine Kenniss von dem Rechtmässig Ihm zustehenden Erbe."

Der Eigentümer stand im Grundbuch. Das Grundbuch war nach dem Erbfall auf betreiben des Eigentümers geändert (berichtigt) worden.

saschamaus75

>> Jetzt sieht er einen "Lottogewinn" und will maximal Kasse machen

 

Sehe ich auch so. =(

 

HSchmidt

Ich versteh das alles nicht. 

Das Amtsgericht hat einen Fehler gemacht und ist somit haftbar zu machen. Sollen sie dem Schweizer einen angemessenen Preis zahlen und fertig. Dass die Familie da jetzt noch Ärger hat ist in keinster Weise nachzuvollziehen.

Montag

"Denn das Amtsgericht Luckenwalde hatte bei der Zwangsversteigerung einen groben Fehler gemacht: Der ursprüngliche Eigentümer, dem das Grundstück vor der Zwangsversteigerung gehörte, war aktenkundig. Er hätte benachrichtigt werden müssen. Der Mann lebt in der Schweiz und erfuhr erst nach der Versteigerung von den Vorgängen."

In dem Artikel steht leider nicht, wie es dazu kam, dass die Behörde das Grundstück versteigert hat.  

(Dafür muss es ja eine Grundlage gegeben haben. Beispielsweise, dass das Grundstück mit einer Hypothek belastet war, der Grundstückseigentümer seinen Kredit nicht abbezahlt hat, und die Bank deshalb an das Amtsgericht herangetreten ist, um eine Zwangsversteigerung einzuleiten.)

Bahnfahrerin

Oh man. Wenn die Behörde den Fehler zu verantworten hat sollte man meinen, wäre es auch deren Bier, dafür gerade zu stehen. Warum muss nicht die Behörde den ursprünglichen Eigentümer oder die Familie entschädigen - evtl. würde der Eigentümer in einem Vergleich auf das Grundstück verzichten und die Familie könnte es behalten? Und wenn nicht sollte die Familie entschädigt werden und gut wär’s. 

Ergo: Einerseits ist die Bürokratie in Deutschland überbordend. Wenn dann aber Fehler passieren machen die Behörden sich einen schlanken Fuß? 
Die Familie kann einem nur leid tun. 

Und nebenbei: wo bliebe da der Klimaschutz wenn ein bewohnbares neues Haus sinnlos abgerissen werden soll (was ja jetzt zum Glück erst mal vom Tisch ist)?

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falsa demonstratio

"Ergo: Einerseits ist die Bürokratie in Deutschland überbordend. Wenn dann aber Fehler passieren machen die Behörden sich einen schlanken Fuß?" 

Das Land Brandenburg wird den Schaden ersetzen.

Das scheint aber nicht das zu sein, was die Parteien des Rechtstreits in erstnr Linie wollten. Keiner hat sie gezwungen zum BGH (und zwischenzeitlich sogar zum BVerfG) zu gehen.

Montag

Es gibt hier unterschiedliche Interessen. (Wie in dem Artikel geschildert.)

Ein salomonisches Urteil würde jedoch anders aussehen. 

Naheliegend wäre vielleicht:
=> Die Familie, die das Grundstück ersteigert hat, darf das Grundstück behalten. (Schließlich hat sie nix falsch gemacht.)
=> Der vorherige Eigentümer bekommt ein Ersatzgrundstück. (Schließlich hat er nix falsch gemacht.)
=> Die Behörde, die da etwas vermasselt hat, bezahlt das Ersatzgrundstück (unter Anrechnung von dem Erlös aus der Zwangsversteigerung). (Schließlich hat sie etwas falsch gemacht.)

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vaihingerxx

wenn sie ein gestohlenes Auto kaufen, gehört ihnen das ? oder ein Grundstück von einem kaufen, dem es nicht gehört, beim Kauf haben sie auch nix falsch gemacht !

warum muß der Besitzer ein anderes Grundstück bekommen,  er hat doch auch nix falsch gemacht

ok das mit der Schadensübernahme durch die Behörden ist selbstverständlich.

Malefiz

Hört sich gut an. Wenn der vorherige Eigentümer ein Herz für die Familie hätte, dann würde er gemeinsam mit der Familie gegen die Behörde die den ganzen Mist gebaut hatte vor Gericht gehen!

Werner Krausss

"Wenn der vorherige Eigentümer ein Herz für die Familie hätte, dann würde er gemeinsam mit der Familie gegen die Behörde die den ganzen Mist gebaut hatte vor Gericht gehen!"

 „Grundstücke am Rande von Berlin sind begehrt“

Mehrere 100TS€ da kann der Eigentümer mit Herz, der den Schaden ja nicht verursacht hat, nicht 5 mal eben gerade sein lassen. 

Verbrüderung hilft da nicht weiter.

 

falsa demonstratio

"Ein salomonisches Urteil würde jedoch anders aussehen. "

Salomonische Urteile gibt es im Rechtstaat nicht. Maßgeblich ist das Gesetz, das von Gerichten im vorgeschriebenen Verfahren ausgelegt wird

Schneeflocke ❄️

Die Behörde, die da etwas vermasselt hat, bezahlt

 

Heißt, der an dem der Schaden kleben bleibt, wäre der Steuerzahler. Ich plädiere darauf, den Behördenmitarbeiter saftig an den Kosten zu beteiligen.

sebo5000

Was bedeuten würde, den Mitarbeiter womöglich in die Privatinsolvenz zu treiben.. was für eine asoziale Einstellung.... 

Malefiz

Es wäre ja noch schöner wenn die Familie für den Behördenfehler aufkommen müßte. Es ist schon unglaublich wie die Behörden in diesem Fall gearbeitet haben! Wer die Versteigerung des Grundstückes überhaupt und unerlaubt veranlaßt hatte sollte auch für den Schaden verantwortlich gemacht werden!

Anderseits verstehe ich auch den Eigentümer des Grundstückes nicht, daß er sich nie um das Grund gekümmert hatte, so wie das aussieht und dann taucht der auf einmal auf wenn ein schönes Haus drauf steht, da kommt man ja automatisch auf den Verdacht das da etwas nicht stimmen könnte!

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Werner Krausss

Malefiz 14. März 2025 • 21:14 Uhr 

„Anderseits verstehe ich auch den Eigentümer des Grundstückes nicht, daß er sich nie um das Grund gekümmert hatte, so wie das aussieht und dann taucht der auf einmal auf“

Wenn ein Grundstück verwildert und Gefahr besteht, kümmert sich die Behörde mit Bußgeldern darum.

„Ordnungsbehördliches Einschreiten gegen die Zustände“ 

Unwaehlbar

Recht haben und Rech  bekommen sind in diesem Staat immer mehr Glückssache. Die Familie hat nichts falsch gemacht, sich auf die Behörden verlassen und steht am Ende des Tages vor den Scherben ihrer Existenz.  

Konsequenzen füber die Behörde / die Mitarbeiter: keine. 

Als Hausbesitzer kann ich das wirklich nachvollziehen. 

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vaihingerxx

sagt schon der Volksmund

vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand

falsa demonstratio

"Konsequenzen füber die Behörde / die Mitarbeiter: keine. 

Die Behörde, das Land Brandenburg, wird Schadensersatz leisten.

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird der handelnde Behördenmitarbeiter in Regress genommen.