
Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Familie in Rangsdorf muss ihr Haus nicht abreißen
Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.
Zeiträume -
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Familie ein unbebautes Grundstück erworben. Darauf hat sie ein Haus gebaut. So ein Haus wird, gerade bei viel Eigenleistung, nicht in wenigen Wochen gebaut.
Darum finde ich dieses "Der Mann lebt in der Schweiz und erfuhr erst nach der Versteigerung von den Vorgängen. Daraufhin wurde der Zuschlag aufgehoben." ein wenig seltsam - es zeigt sich i.m.A. ein ausgeprägtes Behördenversagen.
Schon allein deswegen wünsche ich der Familie, dass sie eine Entschädigung erhält, die es ihnen ermöglicht, sich wieder ein schönes Zuhause zu schaffen. Das wird bei der aktuellen Immobilienlage schon schwierig genug. Schließlich hat sie keinen Fehler gemacht.
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Auf dem verwilderten Grundstück stand eine Laube, die die Familie abgerissen hat.
(Siehe Artikel rbb)
Auszug:
" Zu Zwangsversteigerungen kommt es immer dann, wenn der bisherige Eigentümer einer Immobilie nicht mehr seine Verbindlichkeiten als Schuldner gegenüber seinen Gläubigern begleichen kann. "
Das sind die Bedingungen für Versteigerungen, also muss der Besitzer sich vorher nicht gekümmert haben, oder nicht gefunden wurde, oder was auch immer.
@Questia 20:11
Meine Zeiträumefrage hat dieser Artikel von lto erklärt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-vzr15323-rangsdorfer-hausd…
Und auch die Bedeutung für die Rechtsprechung an sich ist da gut erklärt. Dieses Urteil ändert die Jahrzehnte alte bisherige Rechtsprechung.
Zum Urteil: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-vzr15323-rangsdorfer-hausd…
Spannend.