Das Haus der Familie in Rangsdorf

Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Familie in Rangsdorf muss ihr Haus nicht abreißen  

Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.

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152 Kommentare

Kommentare

vaihingerxx

>>Behördenfehler mit schweren Folgen:<<

 

die Fehler und ihre Folgen

der eine kriegt wegen eines Fehlers das falschen Bein amputiert

der andere wird im falschen Grab bestattet

bei der  3te Familie wird das Baby im Krankenhaus vertauscht

und der Kachelmann und einige andere saßen monate/jahrelang unschuldig im Gefängnis

den Vorgang mit dem Haus kann man zumindest mit Geld versuchen etwas zu verbessern

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saschamaus75

>> der eine kriegt wegen eines Fehlers das falschen Bein amputiert

Ein Krankenhaus ist keine Behörde. -.-

 

>> der andere wird im falschen Grab bestattet

Ein Bestattungsinstitut ist ebenfalls keine Behörde. -.-

 

>> bei der  3te Familie wird das Baby im Krankenhaus vertauscht

Ein Krankenhaus ist immer noch keine Behörde. -.-

 

>> und der Kachelmann und einige andere saßen monate/jahrelang unschuldig im Gefängnis

Und ja, Falschanzeigen gibt es tatsächlich. 

 

vaihingerxx

was wollen sie mir damit sagen ?

saschamaus75

>> was wollen sie mir damit sagen ?

 

Ähh, daß keines(!) der von Ihnen aufgezählten Beispiele auch nur ansatzweise etwas mit "Behördenversagen" zu tun hat? -.-

 

vaihingerxx

ist ein Gericht nicht auch irgendwie eine Behörde ?

und mir ging es einzig darum, dass Fehler zu machen zum Leben dazu gehören

in meines zumindest

andere mögen ohne Fehler sein und können mit Steinen werfen

Mauersegler

Sie haben Ihre Aufzählung unter die Überschrift "Behördenfehler mit schweren Folgen" gestellt. 

R A D I O

Einem Toten dürfte es nicht jucken, wo er begraben liegt. Geld wird da in den meisten Fällen nichts dran ändern.

Das mit dem ersteigerten Haus würde ich anders und schneller lösen, die einen dürften Grund und Haus behalten, dem ursprünglichen Eigentümer ein anderes Grundstück zum Ausgleich schenken oder den Verkehrswert auszahlen, auf Kosten der Steuerzahler, ist ja klar.

vaihingerxx

>Einem Toten dürfte es nicht jucken, wo er begraben liegt. Geld wird da in den meisten Fällen nichts dran ändern.<<

Zitat : "den Vorgang mit dem Haus kann man zumindest mit Geld versuchen etwas zu verbessern"

vielleicht wird es den Toten nicht jucken, wohl aber die Angehörigen ..... 

wobei bei ihrer Sensibilität nach, warum den Toten nicht auf einer Müllkippe entsorgen ? er kriegt ja nichts mit !

der 2te Teil ihrer Ausführungen ist logisch und praktisch !!

R A D I O

Es dürfte sich um den gleichen Friedhof handeln, Gräber, die nebeneinander liegen. Da können sich die Angehörigen beider Toten näherkommen und kennenlernen, durchaus positiv zu sehen.  Wenn junge Leute unter ihnen sind, könnten sich sogar Liebesverhältnisse ergeben. Hier sollte man über die paar Meter hinwegsehen und das Potential auf Seiten der Lebenden erkennen. Da wir uns bei meinem 2. Teil einigermaßen einig sind, schreibe ich jetzt dazu nichts. Oder haben Sie da noch was? 

narr_ativ

Ist dies einfach eine sinnfreie Aufzählung als verallgemeinerte Miesmacherei?

Dürfte für die Betroffenen kein Trost sein.

Schneeflocke ❄️

Die Behörde vermasselt etwas. Die Geschädigten: der "ehemalige" Eigentümer, dessen Grundstück zu Unrecht zwangsversteigert wurde; die "neuen" Eigentümer, die etwas Unverkäufliches ersteigert haben und eine Wertsteigerung hinzugefügt haben; die Steuerzahler, die den Streit und Kosten der Stadt finanzieren müssen. Wer keinen Schaden davonträgt: Behördenmitarbeiter die gepfuscht haben. Ist halt so, Pechsache? 

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vaihingerxx

Ist halt so, Pechsache?<<

 

ihnen passiert nie ein Fehler ?

das soll nichts rechtfertigen, viel weniger noch beschönigen

aber was wollen sie dagegen tun

selbst Gott ist nicht vollkommen - sieht man an uns Menschen, die er ja erschaffen haben soll

Schneeflocke ❄️

In meinem Job muss man eine Versicherung nachweisen. Da ich freiberuflich tätig bin, muss ich das auch selber zahlen. Versicherungen benötigt man sogar für solche "Kleinigkeiten" wie einen erhaltenen Schlüssel. Geht der verloren, müssen ggf. im gesamten Gebäude die Schlösser für die Schließanlage ausgetauscht werden. Das kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Oder Berufshaftung, oh weia! Das würde richtig teuer. Ohne Versicherung ginge das nicht. Natürlich ist man bei allem was man tut extrem sorgfältig, denn man möchte niemandem irgendwelches Leid zufügen. Und diese Sorgfalt vermisse ich gelegentlich bei Beamten, die im Ernstfall nichts zu befürchten haben und noch schlimmer, häufig auch kein quälendes Gewissen. Schade, dass der Mitarbeiter, der die Angelegenheit im Artikel vermasselt hat, nicht mit einer Stellungnahme dazu im Bericht vorkam. Das hätte ich interessant gefunden.

falsa demonstratio

"die Steuerzahler, die den Streit und Kosten der Stadt finanzieren müssen"

Welche Stadt soll den da involviert sein?

"Wer keinen Schaden davonträgt: Behördenmitarbeiter die gepfuscht haben"

Woher  wissen Sie das? Aus dem Arikel ergibt sich das nicht. Ich möchte nicht in der Haut d. Rechtspflergers/Rechtspflegerin stecken, die den Fehler begangen hat.

 

vaihingerxx

selbst Richter kann man gelegentlich belangen

ganz sicher nicht wegen eines "Fehlurteils" wenn es nicht vorsätzlich war

aber bei einem Verwaltungsakt z. B., wenn er die falsche Firma in die Liste von wegen mir Konkursen eintrug

Anna-Elisabeth

"Ich möchte nicht in der Haut d. Rechtspflergers/Rechtspflegerin stecken, die den Fehler begangen hat."

Das habe ich in meinem Berufsleben ziemlich oft gedacht, wenn auch in einem ganz anderen Bereich.

Schneeflocke ❄️

Welche Stadt soll den da involviert sein?

 

Na die, in deren Gemeinde sich das strittige Grundstück aus dem Artikel befindet.

 

Woher  wissen Sie das? Aus dem Arikel ergibt sich das nicht. Ich möchte nicht in der Haut d. Rechtspflergers/Rechtspflegerin stecken, die den Fehler begangen hat.

 

Das erwähnte Haus, bzw. den Wertzuwachs, soll ja der Grundstückseigentümer begleichen, der das nicht möchte. Es stand nicht im Artikel, welche Sanktionen der Behördenmitarbeiter zu erwarten hätte. Jedenfalls muss er das Haus nicht bezahlen. Alles darunterliegende an Wiedergutmachung ist m.M.n. nicht angemessen genug. Wahrscheinlich bekommt er nur eine Verwarnung und gut isses. Andernfalls wäre es im Artikel erwähnt worden.

Kaneel

"Sollten das Verfahren im März rechtskräftig zum Abschluss kommen, hätte die Familie voraussichtlich Anspruch darauf, dass das Land Brandenburg ihnen den entstandenen Schaden ersetzt. Denn nach der sogenannten Amtshaftung muss in bestimmten Fällen, in denen ein Beamter eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt, das Land als Dienstherr für den entstehenden Schaden aufkommen."

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/01/bgh-bundesgerichtshof-urt…

Schneeflocke ❄️

Das bedeutet, der Geschädigte ist der Steuerzahler, aber nicht der Beamte.

Kaneel

Was ich über Menschen denke, die sich als Nichtbetroffene bei einem solchen nicht alltäglichen Fall zuallererst selbst geschädigt fühlen, werde ich nicht schreiben.

CommanderData

Überlastung der Behörden. 
Zu wenig Fach-Personal? 
Abgebaut, wegen des Bürokratiemonsters? 
 

Schneeflocke ❄️

Dann arbeitet man eben langsamer, zumindest sollte die Geschwindigkeit nicht die Sorgfalt überschreiten. Wenn dann weniger geschafft wird, muss eben mehr eingestellt werden. Wenn das inakzeptabel ist - Jobwechsel! Jedenfalls finde ich den Fehler des Behördenmitarbeiters, den der Artikel beschreibt (und vor allen Dingen, dass die Geschädigten die Probleme schön alleine an der Backe haben!) schon ein ziemlich starkes Stück. 

sebo5000

Wer redet was schön??

 Was erwaeten Sie denn...soll der/ die Verantwortliche Ihrer Meinung nach etwa ins Gefängnis? Meine Güte, machen Sie denn nie Feher???

Schneeflocke ❄️

Meine Güte, machen Sie denn nie Feher???

 

Doch. Aber dann trage ich dafür auch selber die Verantwortung.

sebo5000

Aha, und wie sieht das konkret aus...Sie fordern ja offensichtlich mehr als eine Entschuldigung....

Schneeflocke ❄️

Aha, und wie sieht das konkret aus...Sie fordern ja offensichtlich mehr als eine Entschuldigung....

 

Dass der Behördenmitarbeiter sämtliche Kosten trägt. Zum Beispiel für das Haus und die Gerichtskosten. Das sollte auch nicht im Zuge einer "Amtshaftung" letztlich der Steuerzahler latzen müssen.

Schneeflocke ❄️

Das BGH-Urteil finde ich ungerecht. Der Grundstückseigentümer muss das ungewollte Haus auf seiner Liegenschaft bezahlen. Sinnvoller wäre es, wenn der Behördenmitarbeiter, der die Sache vermasselt hat, diese Kosten übernehmen müsste, ggf. seine Versicherung. 

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falsa demonstratio

"Sinnvoller wäre es, wenn der Behördenmitarbeiter, der die Sache vermasselt hat, diese Kosten übernehmen müsste, ggf. seine Versicherung. "

Es wäre schön für den Eigentümer, wenn er sein ehemals unbebautes Grundstück gegen ein jetzt bebautes quasi tauschen könnte.

RoyalTramp

Was aber, wenn der Eigentümer mit dem unbebauten Grundstück eigentlich etwas völlig anderes vor hatte (z.B. eine landwirtschaftliche Nutzfläche)? Was nutzt ihm da, dass da jetzt ein Haus auf seinem Grundstück steht? Oder habe ich Ihren Kommentar nicht verstanden?

Questia

Die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken werden von den Behörden festgelegt. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Ersteigerung um schon um ein Baugrundstück handelte. Ansonsten wären die Zeiträume, von denen geschrieben wurde, noch größer, wenn erst die Umwandlung in Bauland von den Käufern herbeigeführt werden musste.

saschamaus75

>> Was aber, wenn der Eigentümer mit dem unbebauten Grundstück eigentlich etwas völlig anderes

>> vor hatte (z.B. eine landwirtschaftliche Nutzfläche)?

 

Was aber, wenn der Eigentümer mit dem unbebauten Grundstück eigentlich etwas völlig anderes vor hatte (z.B. die Verluste durch die AfA jahrelang vom zum versteuernden Einkommen abzusetzen) und dieses Grundstück dafür jahrzehntelang verrotten ließ? 

Keiner weiß es, käme mir aber aus meiner Berufserfahrung sehr bekannt vor. -.-

 

Questia

lt. dem lto-Artikel stand auf dem Grundstück ein heruntergekommenes Wochenendhaus.

Schneeflocke ❄️

Es wäre schön für den Eigentümer, wenn er sein ehemals unbebautes Grundstück gegen ein jetzt bebautes quasi tauschen könnte.

 

Aus dem Artikel geht hervor, dass der Eigentümer das gebaute Haus auf seinem Grundstück nicht haben möchte.

91541matthias

Dann würde niemand mehr für eine Behörde arbeiten wollen

Schneeflocke ❄️

Dann würde niemand mehr für eine Behörde arbeiten wollen

 

In anderen ("nicht-behördlichen") Jobs dürfte man sich solche Fehler keinesfalls erlauben! Da wird man auch nicht danach gefragt, ob man dann vielleicht doch lieber da nicht arbeiten will. Solche Fehler dürfen einfach nicht passieren. Ich finde es ungerecht, dass bei Mitarbeitern von Behörden andere Maßstäbe angesetzt werden (und im Höchstfall der Steuerzahler letztendlich für Bockmist aufkommen muss). 

sebo5000

So ein Blödsinn, wenn Sie einen Feler in einem Angestellten-Verhältnis machen, droht Ihnen auch nicht sofort die Kündigung oder schlimmeres....

Schneeflocke ❄️

Kündigung

 

In dem hier vorliegenden Fall, fände ich eine einfache Kündigung ohne Übernahme der entstandenen Kosten zu milde.

sebo5000

Na zum Glück sind Leute wie Sie nicht für die Rechtssprechung in diesem Land zuständig....unfassbar

falsa demonstratio

"Na zum Glück sind Leute wie Sie nicht für die Rechtssprechung in diesem Land zuständig....unfassbar"

Ich schließe mich Ihren Einlassungen vollumfänglich an.

Schneeflocke ❄️

Na zum Glück sind Leute wie Sie nicht für die Rechtssprechung in diesem Land zuständig....unfassbar

 

Sie haben das Forum noch nicht wissen lassen, welche Entscheidung Sie denn selber gutheißen würden?

sebo5000

Ganz einfach...beide Parteien entschädigen...das sind doch wohl Peanuts.... 

Kaneel

Danke. Sehe ich auch so.

Schneeflocke ❄️

Peanuts.... 

 

Sie finden die Kosten Peanuts? Dann könnten Sie den Geschädigten doch sicher flugs unter die Arme greifen?

sebo5000

Peanuts aus der Sicht eines Staats nicht einer Privatperson....Eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder....

vaihingerxx

überdenken sie nochmals ihren Beitrag

das mit der Übernahme der entstandenen Kosten ist ja soweit nachvollziehbar / angemessen, dafür gibts Versicherungen, aber eine Kündigung ? wenn kein Vorsatz vorlag, nur fahrlässigkeit evt, grobe fahrlässigkeit

bisschen hart ! oder ?

Schneeflocke ❄️

bisschen hart ! oder ?

 

Fände ich deswegen nicht zu hart, weil der Behörde der Fehler nicht einmal selber aufgefallen ist. Die Familie hat in der Zwischenzeit ein Haus auf dem Grundstück erbaut. Das dauert einige Zeit. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter der Behörde ihre Arbeit nie kritisch hinterfragt haben. Und in Anbetracht des Umfangs der Schäden... Selbst bei Amtshaftung würde sich der Schaden auf Unbeteiligte verlagern: die Steuerzahler. Da muss es schon eine angemessene Antwort drauf geben. Solche Schludderigkeit im Amt verdient m.M.n. keine Chance auf Wiederholung.

sebo5000

Gemäß Ihrer Einstellung wären sämtliche Fehler, die man im Berufsleben eben hin und wieder mal macht unverzeilich und sofort mit maximaler Härte zu bestrafen....dann wäreen Ihnen selbst auch schon duzentmale gekündigt worden...einfach nur lächerlich...

Nettie

„Solche Schludderigkeit im Amt verdient m.M.n. keine Chance auf Wiederholung.“

Ganz abgesehen davon, dass es überhaupt keinen ersichtlichen Grund dafür gibt, dass solch folgenschwere ‚Schluderigkeit’ bei ‚Amtsträgern‘ weniger Konsequenzen haben sollte als für ‚ganz normale‘ Bürger und Geschäftsleute.

Ritchi

Ein sehr typisches Urteil. Vom Grundsatz her gehört ein Haus, das ich auf ein Grundstück eines anderen baue, dem anderen. Die Folge wären im vorliegenden Fall hohe Schadensersatzleistungen der Behörde. Das wird durch das Urteil verhindert oder zumindest gemindert. Eigentlich ein Unding, dass jemand anderes für den Fehler der Behörde zur Kasse gebeten wird. Ich kann mir das Urteil nur so erklären, dass der Eigentümer des Grundstücks im Vorfeld Fehler gemacht hat, die zwar nicht zu dem Verlust seines Grundstücks führen durften, aber zu der vorliegenden Problematik geführt haben.

Questia

| "Vom Grundsatz her gehört ein Haus, das ich auf ein Grundstück eines anderen baue, dem anderen."  |

Das sehe ich anders. Ein Beispiel, wo es nicht so ist, ist der Bau eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück. Es bestehen getrennte Eigentumsverhältnisse. Dem Verpächter gehört das Grundstück, dem Pächter gehört das Gebäude.

https://www.drklein.de/erbbaurecht.html

Questia

Ein weiteres Beispiel sind Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen....Bei denen besteht ein Miteigentum am Grundstück, das der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gehört. Wer's kompliziert mag, macht sowas.

Schneeflocke ❄️

Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen

 

Auch in diesem Fall ist der Käufer voll darüber informiert, was er kauft, bzw. worin genau sein Eigentum nach dem Kauf bestehen wird - im Gegensatz zu der Familie im Artikel, die etwas gekauft hat, was gar nicht verkäuflich war.

vaihingerxx

gutes .... sehr gutes Beispiel !!

aus der Realität :  

Mehrfamilienhaus/Eigentumswohnungen zu jeder ein Tiefgaragenstellplatz, da haben 2 Wohnungsbesitzer einfach ihre PKW Stellplätze getauscht

irgendwann wurde eine Eigentumswohnung mit dem falschen Stellplatz verkauft, aufgefallen ist es dem Makler, blöd nur,  der Notar hat den falschen Stellplatz dokumentiert und so verkauft

was für ein Aufwand das grundbuchmässig richtig zu stellen

 

Schneeflocke ❄️

Erbpachtgrundstück

 

Der Unterschied für den Häuslebauer ist der, dass er das bei einem Erbpachtgrundstück vorher weiß. Die Familie im Artikel war in gutem Glauben, das Grundstück rechtmäßig erworben zu haben.

Questia

Meine Kommentare beziehen sich auf die "Grundsätzliche" Aussage des Users @Ritchi, dem ich antwortete, nicht auf den Artikel.

Kaneel

Der Pächter (Erbbaunehmer) besitzt das Gebäude nur für einen bestimmten Zeitraum und kann es m.W. nicht einfach an Kinder/ Enkel weitergeben. Läuft der Vertrag aus und soll nicht verlängert bzw. das Grundstück nicht an den Bewohner verkauft werden, erhält der Eigentümer (Erbbaugeber) das Grundstück zurück und muss die Bewohner für das Haus entschädigen. 

Questia

Das wird in dem von mir verlinkten Artikel anders und glaubhaft dargestellt.

Kaneel

"Erbbau bedeutet: Bauen ohne eigenes Grundstück. Ein Erbbaugeber – egal ob Kommune, Kirche oder Privatperson – "verleiht" Bauland, das er gerade selbst nicht benötigt. Der Vertragspartner darf dort bauen und wohnen – für eine festgelegte Dauer, meist 60 oder 99 Jahre. Dafür zahlt er an den Erbbaugeber einen Zins. Endet der Vertrag, hat der Erbbaugeber wieder Anspruch auf das Grundstück. Die Anwohner müssen ausziehen, werden allerdings für das Haus entschädigt. Häufig werden Erbbauverträge jedoch verlängert – zu höheren Zinsen. Oder der Erbbaugeber verkauft das Grundstück an die Anwohner."

https://www.br.de/nachrichten/bayern/erbbaurecht-wuerzburger-anwohner-d…

Schneeflocke ❄️

Eigentlich ein Unding, dass jemand anderes für den Fehler der Behörde zur Kasse gebeten wird.

 

Ich finde das ein typisches Unding!

sebo5000

Ja, genau....was für ein seltsames Gerechtigkeitsempfinden....

RoyalTramp

Abgesehen davon, dass sich hier die Behörde eigentlich um eine Entschädigung sorgen müsste, verstehe ich nicht, wie man dem Eigentümer des Grundstücks jetzt den Kauf des Hauses auf seine eigenen Kosten zumuten können soll. Der hat vielleicht gar nicht das Geld, um das Haus jetzt zu kaufen. Wie soll das dann gehen? Diese Rechtsprechung ist komplett absurd, wie vieles in der deutschen Justiz. 

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falsa demonstratio

"Diese Rechtsprechung ist komplett absurd, wie vieles in der deutschen Justiz. 

Bevor Sie so leichtfertig den Stab  über den Bundesgerichtshof brechen, sollten Sie sich einmal näher mit der Rechtsprechung beschäftigen.

Für den Anfang empfehle ich den heutigen Artikel bei LTO.

RoyalTramp

Danke für den Link. Hab's gelesen und meine Meinung bleibt vollumfänglich bestehen:

"Ob und wie bald Kristin W. und ihre drei Kinder ausziehen müssen, hängt nun also von der Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Eigentümers S. ab. Zahlt er den vom OLG bestimmten Betrag, müssen Mutter und Kinder sich eine neue Bleibe suchen. Solange das nicht geschieht, können sie dort wohnen bleiben." (Quelle: LTO)

Und wenn der Eigentümer nicht zahlen kann? Dann entspricht das Urteil einer kompletten Enteignung. Das ist eine Justizfarce und sinnbildlich für die in meinen Augen in Teilen hanebüchene Rechtsprechung in Deutschland. "Normal" wäre es, wenn die betreffenden Behörden der Familie das Haus abkaufen und es dann auf Wunsch des Grundstückseigentümers auf behördliche Kosten abreißen würde (es sei denn, er wolle es kaufen). Gleichzeitig muss die Behörde der geschädigten Familie kostenfrei ein neues Grundstück zur Verfügung stellen sowie sämtliche Kosten für den Neubau übernehmen! 

 

Silverfuxx

Hier wäre ja hilfreich zu wissen, wieso es eine Zwangsversteigerung gab. Ja wohl, weil irgendwas nicht bezahlt worden ist. Von dem Besitzer, der es auch jetzt besitzt, oder ist Grundstück verwechselt worden ?

Wenn er der Besitzer ist, dann finde ich es nicht ganz so schwierig. Denn dann war ja die Versteigerung an sich schon rechtmäßig, und es gab nur einen 'Formfehler', weil man ihn nicht vorher informiert hat.

Trotzdem, eine blöde Situation für beide Seiten.

Parallel dazu verhandelt die Familie mit dem Land Brandenburg über Entschädigungszahlungen wegen des Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung.

Mein Rechtsempfinden: Brandenburg stellt ein anderes Grundstück, und lässt das Haus identisch bauen. Auf eigene Kosten. Für die Unterkunft bis dahin kommt es ebenfalls auf.

Außerdem übernimmt es die Abriss-Kosten für den eigentlichen Besitzer, wenn der was damit machen will. Wenn er es aber nur rumliegen lassen will, gehört es ohnehin versteigert.

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vaihingerxx

Wenn er es aber nur rumliegen lassen will, gehört es ohnehin versteigert.

 

gibt es ein Gesetz dass das vorsieht ?

Questia

kommt drauf an. In Tübingen hat der damalige OB Boris Palmer so etwas angestoßen. 

Silverfuxx

An genau den hatte ich auch gedacht. Eine seiner guten Ideen.

vaihingerxx

sollten sie es nicht wissen, der Palmer ist immer noch OB in Tübingen

aktuell eben parteilos

Kaneel

"Das 1.000 Quadratmeter große Grundstück war in der Zwangsversteigerung gelandet, weil der Eigentümer Erik William S., ein deutschstämmiger Manager aus den USA, der zurzeit in der Schweiz lebt, 7.000 Euro Schulden bei der Stadt Freiburg im Breisgau hatte."

So ganz logisch erscheint mir die Begründung nicht, alles sehr verworren.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/brandenburg-rangsdorf-grun…

Silverfuxx

Danke sehr. So wichtig war mir das Thema nicht, um selbst tiefer reinzugehen.

ts: Hätte man übrigens auch hier im Artikel schreiben können, anstatt den Absatz mit diesem unsäglichen Storytelling einzubauen.

Nirwana1962

Ich habe heute früh an anderer Stelle über den Amtsfehler gelesen. 

Die Summen, die da für die Familie als Käufer im Raum stehen, inkl. Abriß und Rückbau in Zustand vor der Zw. Versteigerung sprengt die Hoffnung auf eine schmerzfreie Zukunft. 

Gut, das ein wenig Zuversicht für die Betroffenen in Aussicht steht. 

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RoyalTramp

Inwiefern? Ich hoffe doch, dass die Behörden der Familie eine entsprechende Alternative zur Bebauung zur Verfügung stellt und sämtliche Kosten sowohl für den notwendigen Neubau, aber auch für den Abriss des vorherigen Hauses zu 100% übernimmt. Und das "Herzblut", dass der Mann für seine Famile in das Haus gesteckt hat, wird nach kurzer Zeit im neuen Domizil mit seiner Familie auch verwunden sein. Ich sehe da keine Probleme bezogen auf eine "schmerzfreie Zukunft".

Nirwana1962

Wenn ich meine Quelle richtig erinnere, stand die Befürchtung lange im Raum, das die Familie komplett auf den Kosten sitzen bleiben könnte. 

Das hat sich jetzt soweit etwas entschärft, ja

RoyalTramp

Na, das wäre dann aber tatsächlich tragisch gewesen. Aber jetzt ist es anscheinend nicht so. Trotzdem: Das Urteil des Gerichts ist meiner Meinung nach skandalös! Ich finde, es hätte hier so urteilen müssen, dass keinem der jeweiligen Eigentümer dadurch ein finanzieller Schaden entstanden wäre. Aber jetzt will man dem Grundstückseigentümer den Kauf des Hauses auferlegen, wenn er über sein Grund frei verfügen möchte. Die Justiz macht sich meiner Meinung hier eines schweren Fehlers schuldig. 

Questia

Zeiträume - 

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Familie ein unbebautes Grundstück erworben. Darauf hat sie ein Haus gebaut. So ein Haus wird, gerade bei viel Eigenleistung, nicht in wenigen Wochen gebaut.

Darum finde ich dieses "Der Mann lebt in der Schweiz und erfuhr erst nach der Versteigerung von den Vorgängen. Daraufhin wurde der Zuschlag aufgehoben." ein wenig seltsam - es zeigt sich i.m.A. ein ausgeprägtes Behördenversagen.

Schon allein deswegen wünsche ich der Familie, dass sie eine Entschädigung erhält, die es ihnen ermöglicht, sich wieder ein schönes Zuhause zu schaffen. Das wird bei der aktuellen Immobilienlage schon schwierig genug. Schließlich hat sie keinen Fehler gemacht.