
Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Familie in Rangsdorf muss ihr Haus nicht abreißen
Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.
>>Behördenfehler mit schweren Folgen:<<
die Fehler und ihre Folgen
der eine kriegt wegen eines Fehlers das falschen Bein amputiert
der andere wird im falschen Grab bestattet
bei der 3te Familie wird das Baby im Krankenhaus vertauscht
und der Kachelmann und einige andere saßen monate/jahrelang unschuldig im Gefängnis
den Vorgang mit dem Haus kann man zumindest mit Geld versuchen etwas zu verbessern
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>> der eine kriegt wegen eines Fehlers das falschen Bein amputiert
Ein Krankenhaus ist keine Behörde. -.-
>> der andere wird im falschen Grab bestattet
Ein Bestattungsinstitut ist ebenfalls keine Behörde. -.-
>> bei der 3te Familie wird das Baby im Krankenhaus vertauscht
Ein Krankenhaus ist immer noch keine Behörde. -.-
>> und der Kachelmann und einige andere saßen monate/jahrelang unschuldig im Gefängnis
Und ja, Falschanzeigen gibt es tatsächlich.
was wollen sie mir damit sagen ?
>> was wollen sie mir damit sagen ?
Ähh, daß keines(!) der von Ihnen aufgezählten Beispiele auch nur ansatzweise etwas mit "Behördenversagen" zu tun hat? -.-
ist ein Gericht nicht auch irgendwie eine Behörde ?
und mir ging es einzig darum, dass Fehler zu machen zum Leben dazu gehören
in meines zumindest
andere mögen ohne Fehler sein und können mit Steinen werfen
Sie haben Ihre Aufzählung unter die Überschrift "Behördenfehler mit schweren Folgen" gestellt.
Einem Toten dürfte es nicht jucken, wo er begraben liegt. Geld wird da in den meisten Fällen nichts dran ändern.
Das mit dem ersteigerten Haus würde ich anders und schneller lösen, die einen dürften Grund und Haus behalten, dem ursprünglichen Eigentümer ein anderes Grundstück zum Ausgleich schenken oder den Verkehrswert auszahlen, auf Kosten der Steuerzahler, ist ja klar.
>Einem Toten dürfte es nicht jucken, wo er begraben liegt. Geld wird da in den meisten Fällen nichts dran ändern.<<
Zitat : "den Vorgang mit dem Haus kann man zumindest mit Geld versuchen etwas zu verbessern"
vielleicht wird es den Toten nicht jucken, wohl aber die Angehörigen .....
wobei bei ihrer Sensibilität nach, warum den Toten nicht auf einer Müllkippe entsorgen ? er kriegt ja nichts mit !
der 2te Teil ihrer Ausführungen ist logisch und praktisch !!
Es dürfte sich um den gleichen Friedhof handeln, Gräber, die nebeneinander liegen. Da können sich die Angehörigen beider Toten näherkommen und kennenlernen, durchaus positiv zu sehen. Wenn junge Leute unter ihnen sind, könnten sich sogar Liebesverhältnisse ergeben. Hier sollte man über die paar Meter hinwegsehen und das Potential auf Seiten der Lebenden erkennen. Da wir uns bei meinem 2. Teil einigermaßen einig sind, schreibe ich jetzt dazu nichts. Oder haben Sie da noch was?
Ist dies einfach eine sinnfreie Aufzählung als verallgemeinerte Miesmacherei?
Dürfte für die Betroffenen kein Trost sein.