Ihre Meinung zu Werbung für Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Die Verbraucherzentralen sollten sich besser mal um Lug & Trug-Produkte kümmern, an denen sich die Hersteller eine goldene Nase verdienen. Aber da erklären sich die Verbraucherzentralen nach langem kostenpflichtigen Wortschwall für unzuständig und sorgen so für den doppelten Schaden bei den geprellten Verbrauchern. Bei den Verbraucherzentralen handelt es sich um keine staatliche Marktaufsicht, sondern um auf Profiterzielung fixierte Vereine. Und das nennt sich dann auch noch steuerfrei "gemeinnützig".
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Sie verdienen oder haben auch mal Geld verdient, das ist nichts schlimmes nur weil andere eventuell erfolgreicher sind oder waren.