Karl-Eugen Bleyler aus Freiburg befürchtet eine massive Erhöhung der Grundsteuer.

Ihre Meinung zu Immobilien-Eigentümer: Banges Warten auf den Grundsteuerbescheid

Einige Kommunen haben sie bereits verschickt, andere sind dabei: die Bescheide zur Grundsteuer. Viele Immobilieneigentümer fürchten sich vor bösen Überraschungen. Von Laura Bisch.

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138 Kommentare

Kommentare

Robert Wypchlo

Deutschland ist auch in Europa bei bezahlbarem Wohnraum von den 27 EU-Staaten leider auf dem letzten Platz. Deutschland ist viel zu bürokratisch. Zu teuer. Zu kompliziert.

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MRomTRom

++

Dieses pauschale Wehklagen über Bürokratie ist wie die Beschwerde über das Wetter. Trifft immer irgendwie zu, ist aber nie zielgerichtet.

++

Die 'Bürokratie' hat mit der Grundsteuer wenig zu tun, sondern nur das gewählte Bewertungsmodell.

++ 

tias

aber ist ein Weg Geld für .... zu generieren und das wird gemacht.Die Ausgaben der  Städte Ideologie bestimmt sind nicht mehr finanzierbar .Was tun sie ? Hebelsatz anpassen . 

Advocatus Diaboli 0815

"Die 'Bürokratie' hat mit der Grundsteuer wenig zu tun"
Aber die Grundsteuer hat viel mit Bürokratie zu tun. Wenn ich nur daran denke wie viele Stunden ich mit Elster verbracht habe um die Arbeit zu machen für die eigentlich das Finanzamt zuständig gewesen wäre. Und dann noch dass dem Finanzamt eigentlich die ganzen Daten schon seitens der Gemeinden vorlagen.

Peter P1960

In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer nur nach dem Bodenrichtwert bemessen und nicht noch nach bebaubarer Grundstücksläche, um eben kein bürokratisches Monster zu erschaffen und das wird jetzt auch kritisiert, weil es zu undiffereziert sei. Wie man es macht ist es nicht richtig.

Für Mietshäuser wird die Grundsteuer dadurch übrigens geringer.

Bahnfahrerin

Für Mietshäuser wird die Grundsteuer dadurch übrigens geringer.

Wie kommen Sie auf diese Schlussfolgerung? Wenn das Mietshaus entsprechend viel Boden hat ist es auch nicht günstiger … ein großer Garten wird in BaWü nach meinem Verständnis also künftig eher zum Luxusgut  

Billiger werden dürften vermutlich (Miet-)Wohnungen in großen Mehrparteienhäusern?

Für den Mieter wird die Spannung aber so oder so erst im nächsten Jahr gelöst - wenn die erste Nebenkostenabrechnung kommt. 

Peter P1960

Mietshäuser haben im Verhältnis zur Wohnfläche weniger Grundstücksfläche. Da der Immobilienwert nicht mehr in die Brechnung einfließt, wird die Grundsteuer tendenziell geringer. Bei meinem Elternhaus mit vier Mietwohnungen fiel die Steuer von 1.375 € auf 485 € jährlich. Davon profitieren die Mieter.

vaihingerxx

In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer nur nach dem Bodenrichtwert bemessen

 

und der kann stark variieren

habe im gleichen Ortsteil 2 Grundstücke - bebaut - 

wenige 100 m auseinander

der eine Bodenrichtwert ist das 3 fache des anderen

das wird spannend

Advocatus Diaboli 0815

Wenn Sie ein Grundstück von z.B. 1000 m2 haben und sich darauf ein Häuschen von 100m2 befindet, dann bezahlen Sie für das Grundstück die gleiche Steuer wie wenn das Haus 1000m2 groß wäre.
OK, wenn das Haus wirklich 1000m2 groß ist und 20 Mietsparteien hat, dann wird es natürlich viel billiger. 
Fazit: Einfamilienhäuser werden oft deutlich teurer (zumindest auf dem Land im Grünen) während Mietskasernen begünstigt werden. Gewerbegebiete werden übrigens auch billiger. 
Ich habe teilweise etwas Mühe hier Gerechtigkeit zu entdecken.

Bahnfahrerin

Das geht mir ähnlich. Zumal die Bodenrichtwerte je nach Lage stark variieren. 

Aber ein grünes Ziel wäre damit dann erreicht: Einfamilienhäuser (oftmals mit Garten) sind da ja eher doof und entsprechend deutlich teurer. 

Versiegelung ist eigentlich auch doof. Aber im BaWü-Modell - sofern darauf (vermietbare) Wohnungen entstehen - deutlich rentabler. Am Besten schön abgelegen wo der Bodenrichtwert gering ist. 

Peter P1960

Wenn Sie absolute Gerechtigkeit haben wollten, müsste die Geschossflächenzahl sowie der aktuelle Immobilienwert und der auch noch järhlich auf den neuste Stand gebracht, mitberücksichtigt werden. Da bräuchten die Kommunen mehr Personal um so ein aufwändiges Verfahren umzusetzen und müssten dann evtl. die Hebesätze anpassen. Das wäre nicht zielführend.

Malefiz

Ja, wir haben uns schon lange mit dem Bürokratismus zu Tode verwaltet. Und diejenigen die uns die vielen Bestimmungen und Regeln dazu auf gebrummt haben, scheinen das Pragmatische Denken in ihrem Studium nie gelernt zu haben!

Peter P1960

Jaja, der Bürokratismus, aber wenn Arbeitschutz, Uweltstandards, Rechtssicherheit, Verbraucherschutz u.v.m auf dem Niveau eines Drittweltlandes wären, wäre es auch wieder nicht recht, auch wenn sich das natürlich exorbitant auf die Kosten auswirken würde.

gendergagga

>>"Karl-Eugen Bleyler aus Freiburg in Baden-Württemberg wartet noch auf seinen Grundsteuerbescheid"<<

 

Welche Wirkung hat der Umstand, wenn ich gegen diesen Bescheid eine Klage einreiche?

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wie-

>> Welche Wirkung hat der Umstand, wenn ich gegen diesen Bescheid eine Klage einreiche?

Unnötige Bürokratie, Kosten und Zeitaufwand für Sie und Ihre Gemeinde.

vaihingerxx

ist das ihre Antwort darauf

Gesetze, Verordnung widerspruchslos zu akzeptieren

es ist doch Grundprinzip in unserem Land, dass jeder der sich ungerecht behandelt fühlt, Klage erheben darf !

wie-

>> es ist doch Grundprinzip in unserem Land, dass jeder der sich ungerecht behandelt fühlt, Klage erheben darf !

Niemand hält Sie zurück. Aber eine Klage gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist reichlich vergebliche Liebesmüh. Denn zu diesem Zeitpunkt ist der Bescheid des Finanzamts zur Grundsteuermesszahl längst bestandskräftig unanfechtbar und der Hebesatz der Gemeinde demokratisch im Gemeinderat beschlossen und öffentlich begründet.

H. Hummel

Erst einmal so gut wie keine. Ein Widerspruch hat zunächsteinmal keine Aufschiebende Wirkung, es muss zunächst fristgerecht gezahlt werden will man nicht Kostenpflichtig in Verzug geraten. Wie dann letztendlich entschieden wird, ist eine ganz andere Sache..

wie-

>> Ein Widerspruch hat zunächsteinmal keine Aufschiebende Wirkung

Im Falle einer Anfechtungsklage verweise ich auf die Möglichkeit der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes gem. §§ 80ff Verwaltungsgerichtsordnung.

H. Hummel

Da gebe ich ihnen Recht. Allerdings bezieht sich das auf die Beschreitung des Rechtsweges. Die Zahlungspflicht/Frist lt. Bescheid ist davon nicht betroffen. Sind die Gebühren allerdings größerer Art, kann mit der Kommune i.d.R. über eine Teilzahlungsvereinbarung gesprochen werden.

Advocatus Diaboli 0815

Zuerst müssen Sie gegen den Bescheid des Finanzamtes Widerspruch einlegen. Hierauf erhält man wohl meist ein Schreiben wonach der Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat - und sonst nichts. D.h. es gibt erst mal keine Entscheidung des Finanzamtes. Dagegen kann man ggf. später klagen (u.a. wegen Untätigkeit).
Wenn die Gemeinde den endgültigen Bescheid erlässt kann man wiederum Widerspruch einlegen und danach ggf. klagen (wahrscheinlich gegen beide Bescheide) - aber ohne Anwalt hat man eh keine Chancen - und zahlen muss man auf jeden Fall trotzdem.

Montag

Der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeindeverwaltung.
Dagegen können Sie Einspruch erheben / klagen, wenn die Gemeinde einen Rechenfehler gemacht hat.
(Bei der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde.)

=====

Der Grundsteuermessbetrag (auf dem die Berechnung der Grundsteuer beruht) wird Ihnen mitgeteilt im Grundsteuermessbescheid, der vom Finanzamt kommt. 

Beim Grundsteuermessbescheid werden die gesetzlich anzuwendenden Parameter berücksichtigt Wenn Sie mit dieser Bewertung nicht einverstanden sind (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Bodenrichtwert usw.): müssen Sie Einspruch erheben bzw. klagen gegen den Grundsteuermessbescheid.

https://smartmiete.de/immobilien-lexikon/was-bedeutet-der-grundsteuerme…

Dr.Pruegelpeitsch

Wie soll das hier einer beantworten? Worauf bezieht sich Ihre Klage denn dann? Wie begründen Sie diese? Und glauben Sie wirklich, hier wird jemand das Urteil vorwegnehmen?

Advocatus Diaboli 0815

Klage gegen das Finanzamt kommt z.B. deswegen in Betracht weil begründete Zweifel bestehen, dass die Grundsteuerfestsetzung an sich verfassungsgemäß ist. Daran zweifeln auch einige Verfassungsrechtler.
Da es mit Sicherheit bis vors Bundesverfassungsgericht gehen wird kann man sich dann mit seiner Klage ggf. entsprechend dranhängen und bekäme dann u.U. später mal (??) eine Erstattung zu viel gezahlter Steuer.

Demokrat@1962

Ich lebe in Nordbayern und habe meinen Grundsteuerbescheid schon erhalten. Für mich und meine Immobilien (verschiedene Orte) ändert sich Steuerzahllast kaum. In einem Fall etwas mehr und in dem anderen Fall etwas weniger. Ich bin mit der Grundsteuerreform zufrieden - soweit es hier nicht zu weiteren Änderungen kommt. Die Befürchtungen der Mietervereine teile ich hier in Bayern nicht. In anderen Bundesländern mag das anders sein.

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Keinen Millimeter nach links

Ja, geht mir ähnlich.

Betrifft bei mir mehrere norddeutsche Bundesländer.

tias

Ich habe ein Gartengrundstück Faktor deftig  .Ändert sich schon was oder .Kommt immer auf den Hebelsatz an 

Montag

"Für mich und meine Immobilien (verschiedene Orte) ändert sich Steuerzahllast kaum."

Das kommt auf den Einzelfall an. (Ich kenne mehrere Leute, bei denen sich die Grundsteuer um ein Mehrfaches erhöht hat. Auch in Nordbayern.)

tias

Ich net wird deftig teurer und es war bisher auch schon über dem Durchschnitt.Einer hat Pech anderer Glück in Bereich wo er wohnt . 

RockNRolla

Abgefahren, dass ich für mein Reihenhäuschen was bezahlen muss, für den m³ Gold im Keller aber nichts.

Unsere Steuern sind in 80 Jahren irgendwie total unübersichtlich geworden.

Es hilft nichts, immer nur Eine alleine zu betrachten.

Irgendwie vermisse ich da ein Gesamtkonzept.

 

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wie-

>> Irgendwie vermisse ich da ein Gesamtkonzept.

Entwickeln Sie doch eins, was den Bedarfen von Kommune, Ländern und dem Bund gerecht wird.

RockNRolla

Warum sollte ich?  Das source ich, mit meiner Stimmabgabe, an Spezialisten aus.  Ich bekomme ja auch kein Geld dafür. 

Mal abgesehen davon, daß das für einen Ingenieur kein größeres Problem wäre

wie-

>> Warum sollte ich?

Weil Möppern basierend auf Bauchgefühlt ohne Gegenkonzept und alternative Vorschläge zu billig ist.

draufguckerin

Ich hoffe darauf, dass Herr Merz die Steuerreform und Vereinfachungen auf den Weg bringt. 

vaihingerxx

wird so was nicht schon seit Jahrzehnten versprochen

wobei, was soll das bringen, dann brauchts keine Steuerberater mehr und keine Juristen

wer will das ?

draufguckerin

"Wer will das?" Ich zum Beispiel und viele andere auch!

Das Angeben/Berechnen von Steuer sollte so sein, dass jedeR Steuerpflichtige das selbst machen kann. Geht in anderen Ländern auch.  

 

RockNRolla

Das ist heute noch ne gute Idee. Weniger Steuern. Dafür für Alle gleich. 

Und da hatte auch habeck recht, zinsen mit zum Einkommen, zu zählen. Nix pauschal. Mit der EkSt brlasten. 

Ritchi

In einer Stadt in Niedersachsen, mehrere ältere Reihenhäuser stehen parallel zueinander. In einer Hausreihe ist die Grundsteuer etwas gefallen, in der Reihe, daneben, um etwa den dreifachen Minderungsbetrag gestiegen. Sieht irgendwie ausgewürfelt aus, dieses Ergebnis. Da kann ich verstehen, dass diejenigen, die noch warten, eine bange Zeit verbringen.

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Montag

Was wird denn in Niedersachsen beim Berechnen des Grundsteuermessbetrags berücksichtigt? Nur Grundstücksgröße und Wohnfläche? Oder auch andere Parameter?

Nachfragerin

Typisch deutsch

Erst dauert es Jahrzehnte, bis mal jemand über aktuelle Berechnungsgrundlagen nachdenkt. Und als das dann passiert, generiert unsere Bürokratie einen maximal komplizierten Formalismus, der unsinnige Ergebnisse produziert und eine Klagewelle provoziert.

Was spricht dagegen, bundesweit den Bodenrichtwert als Grundlage zu nutzen? 

Achja, der Föderalismus... da muss ja jeder sein eigenes Rad erfinden. (Nur rund darf es nicht sein.)

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wie-

>> Was spricht dagegen, bundesweit den Bodenrichtwert als Grundlage zu nutzen? 

Dass dieser nur die halbe Gemengelage vor Ort abbildet. Vertrauen Sie einfach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache.

vaihingerxx

auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand !

Nachfragerin

Ja. Etwas anderes bleibt mir ja auch nicht übrig.

Noch besser hätte ich eine Grundsteuerreform gefunden, die so nachvollziehbar und gerecht ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht damit befassen müsste.

Mein Steuerbescheid ist übrigens beim Vorbesitzer unseres Grundstücks gelandet. Ich bin gespannt...

wie-

>> Noch besser hätte ich eine Grundsteuerreform gefunden, die so nachvollziehbar und gerecht ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht damit befassen müsste.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuerreform überhaupt erst angestoßen, eben um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Nachfragerin

Belege, Nachweise, Relevanz?

Sorry, das musste mal sein. :)

Advocatus Diaboli 0815

Der Bodenrichtwert ist auch nicht fair weil er z.B. bei einem großen Grundstück davon ausgeht dass auf dem gesamten Grundstück ein Haus steht auch wenn sich noch (nicht bebaubarer) Garten darauf befindet. Zudem spiegeln die Bodenrichtwerte auch nicht immer die am Markt erzielbaren Preise wider.

Nachfragerin

Der Bodenrichtwert basiert auf den erzielten Marktpreisen der letzten Monate. Dieser wird jährlich aktualisiert und bietet damit eine brauchbare Bemessungsgrundlage als ein undurchsichtiges Konstrukt, welches noch (willkürliche?) Steuermesszahlen und Hebesätze berücksichtigt.

Als Bauland gilt auch nur der erschlossene vordere Teil eines Grundstücks - bei uns ist das bis zur Tiefe von 30 m. Der Rest ist Gartenland, welches mit 10 bis 20 Prozent des Bauland-Preises angesetzt wird.

Es könnte so einfach sein. Vielleicht denke ich aber auch zu pragmatisch.

vaihingerxx

"fair" "gerecht" bei Juristen - im täglichen Leben

in der Nachbargemeinde gibts ne wahnsinnsteure Wohngegend Hanglage unverbaubar mit tollem Blick 10 km weit

da stehen Nobelvillen, da könnten Neider ja behaupten die können es bezahlen (haben es ja)

daneben das eine oder andere Grundstück mit 10 ... 20 ar und ner baufälligen alten Hütte drauf, ohne Bad und das Klo noch drausen 

wie soll das so ne alte Oma bezahlen, da nützt es auch nichts, die Gewissheit zu haben, das Objekt ist 5 Mill wert

Nachfragerin

In ihrem Beispiel sollte die Oma halt den Verkauf in Betracht ziehen. Die 5 Millionen reichen eine Weile für betreutes Luxuswohnen.

Im Kern haben Sie allerdings recht: Gentrifizierung muss vermieden werden. Hier wären Freibeträge für privat genutzten Wohnraum denkbar.

vaihingerxx

sehen sie, auf so Vorschläge reagiere ich recht böse !

ist es wirklich populär, ne Oma die dort 80 Jahre wohnt und ihre Eltern auch schon, rauszuekeln ?

den Vorschlag machen sie mal bei ner Mietwohnung !

der Shit Storm der sie dann erwartet

RockNRolla

Föderalismus wurde uns nicht umsonst verpasst. Das haben die Alliierten schon als Bremse so etabliert. 

wie-

>> Föderalismus wurde uns nicht umsonst verpasst. Das haben die Alliierten schon als Bremse so etabliert. 

Meister, Föderalismus ist eine Tradition im Land, die mindestens auf die Reichseinigung von 1871, wenn nicht sogar die Gemengelage im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bzw. dem Deutschen Bund zurück geht.

nie wieder spd

Wichtig am Ganzen ist, dass die Grundsteuer nicht dazu führen darf, dass die Wohnugsmieten erhöht werden. Denn sonst wird es ja noch teuerer für Mieter und auch die Inflation wird weiter angetrieben. 
Welche Lösung ist dafür vorgesehen?

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MRomTRom

++

'Wichtig am Ganzen ist, dass die Grundsteuer nicht dazu führen darf, dass die Wohnugsmieten erhöht werden.'

Für die meisten Mieter wird es tendenziell  g ü n s t i g e r , weil das reine Grundflächenmodell den Grundsteuerbetrag auf viele Köpfe verteilt. Das gilt auch für die Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern.

++

Kritikunerwünscht

Sie stellen ja gewagte Thesen auf: "Für die meisten Mieter wird es tendenziell günstiger". Haben Sie die Daten aller Mieter in Deutschland, um solche irrsinnige Behauptung aufzustellen? es sind ja noch nicht einmal alle Bescheide verschickt worden, wie die Kommunen dann reagieren, steht auch noch nicht überall fest. Also ist Ihre Aussage eine pure Behauptung, um die Menschen in in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Wahlkampf?

harry_up

Die Wohnungsmieten werden steigen, denn der Vermieter darf die Grundsteuer auf die Miete umlegen. 

Peter P1960

Das durfte er bisher auch schon. Zumindest in B-W wird die Belastung für die Mieter tendenziell geringer, da der Immobilienwert nicht mehr berüchsichtigt wird.

wie-

>> Wichtig am Ganzen ist, dass die Grundsteuer nicht dazu führen darf, dass die Wohnugsmieten erhöht werden.

Die Miete bleibt gleich. Verändern können Sie aber die Nebenkosten, da die Grundsteuer umlagefähig ist.

Kritikunerwünscht

Falsch - die Kaltmiete bleibt gleich. Die Miete, inkl. der Nebenkosten, kann sich bei erhöhen.

vaihingerxx

Wichtig am Ganzen ist, dass die Grundsteuer nicht dazu führen darf, dass die Wohnugsmieten erhöht werden.

 

warum nicht ?

wenn die Müllabfuhr teurer wird, wer zahlt dann, der Vermieter ?

 

 

Zuckerzucht

So sollte es sein, ja. Das nennt man Solidaritätsgesellschaft. Die Starken helfen den Schwachen.

Montag

Die Miete bleibt gleich.

In der Regel wird jedoch die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. 

MRomTRom

++ Die bösen Überraschungen sind bereits im Anmarsch ++

Leider. Das kann ich sowohl für Bayern als für Baden-Württemberg aus eigener Anschauung berichten.

++

Während in Bayern noch die  Fläche des Grundstücks sowie die Flächen des Gebäudes und die Art der Nutzung Eingang in die Formel gefunden haben und etwas dämpfend wirken, wird in in Ba-Wü nur nach Grundstücksfläche bewertet.

++

Also Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde ergibt den neuen Grundsteuerbetrag. 

Wobei in den Steuermessbetrag noch nach Grundstücken  m i t   Wohneigentum(0,91 Promille)  und  o h n e  (1,31 Promille)  differenziert wird. 

++

Für viele Eigenheimbesitzer mit relativ großem Grundstück außen herum kann das richtig teuer werden.

++

Das wäre im Prinzip ok. Aber ohne dämpfende Bestandsschutzregelungen ist es eben nicht ok.

++

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Advocatus Diaboli 0815

Das ist korrekt. Das Finanzamt geht bei einem großen Grundstück davon aus, dass der Eigentümer ja das ganze Grundstück bebauen könnte und besteuert alles entsprechend. In vielen Gemeinden darf jedoch (nicht nur im Ortskern) gar nicht bebaut werden so dass man eigentlich innerhalb eines großen Grundstücks ggf. unterschiedlich besteuern müsste. Dies geschieht in BaWü jedoch nicht - und das ist nicht gerecht. 
Umgekehrt wird es (unbegreiflicherweise) für Gewerbegebiete billiger.

vaihingerxx

Für viele Eigenheimbesitzer mit relativ großem Grundstück außen herum kann das richtig teuer werden.

 

das befürchte ich auch !

 

wie-

>> das befürchte ich auch !

Eine gute Furcht, die helfen kann, dass mehr Wohnungen im Land gebaut werden.

vaihingerxx

ich kam auch zu einer Wohnung ,

ohne die von anderen zu fordern !

Kritikunerwünscht

naja, wenn die Seniorin mit einer großen Wiese hinter dem Haus dann deutlich mehr zahlen muss als der Villenbesitzer, der nur eine kleine Edelwiese hat, dann ist das eindeutig -  weitere Umverteilung von Unten nach Oben. Die Seniorin muss verkaufen und der Käufer, der dann wohlhabend sein muss, gern ein Immo-Unternehmen, freut sich. Wieder Platz für Luxushäuser.

Kaneel

Warum wird Garten/ Grünfläche nicht im Sinne des Klimawandelmaßnahmenschutzes bewertet?

Advocatus Diaboli 0815

Das frage ich mich auch. Ich habe z.B. einen großen Baum auf meinem Grundstück für den ich de facto sogar noch Grundsteuer bezahlen muss anstatt richtig Geld mit einem CO2-Zertifikat einzunehmen!

Kaneel

Wobei die Fläche je nachdem wie naturnah diese gestaltet ist, bewertet werden müsste. Baumbestand ist sehr gut, Schottergärten wären es nicht. Insekten und Igel brauchen mehr als nur getrimmte Rasenfläche. Das wäre aber wohl ein zu hoher bürokratischer Aufwand.

vaihingerxx

also mein Grundstück wäre dann, weil nicht mal zu 20 % bebaut ein BIOTOB 

wobei für nen Berliner GRÜNEN/LINKEN so was von Landschaftsverbrauch

2 Wohnungen statt  10 oder gar mehr

also wer legt die Maßstäbe fest ?

Kaneel

Man sollte schauen ob und welche bereits versiegelten Flächen bebaut werden könnten. Ob es vor Ort dauerhaften Wohnungs- und Häuserleerstand gibt.