Ihre Meinung zu US-Wahl 2024: Der anhaltende Kampf um das Abtreibungsrecht
Parallel zur Präsidentschaftswahl stimmen zehn US-Bundesstaaten auch über das Abtreibungsrecht ab. Vielen Bürgern gehen die Regeln inzwischen viel zu weit. Kann Kamala Harris davon profitieren? Von J. Kastein.
Über Abtreibungsrecht darf nur die wertende Mutter und der zugehörige Vater entscheiden, sonst niemand.
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Ich finde Ihren Post etwas vereinfachend.
Dass man ein ungeborenes Kind etwa im 8. Monat nicht einfach per Abtreibung umbringen darf, sollte keiner Diskussion bedürfen.
Dass man umgekehrt einer Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft nicht das Recht absprechen sollte, über ihren eigenen Körper selbstverantwortlich und ohne Strafandrohung zu entscheiden, sollte in selber Weise keine Diskussion brauchen.
Also geht es um eine Grenzziehung, was bis zu welchem Fortschritt einer Schwangerschaft Vorrang hat. Im Zweifel ist es aber eine Sache der Menschen, die damit zu tun haben, und nicht des Gesetzgebers. Da gebe ich Ihnen im Prinzip recht.
Aber es könnte ein Regelwerk geben, welches beiden Ideen gerecht wird und auf welches man sich gesellschaftlich einigen könnte. Wäre doch gut, oder?
Der Jetztzustand ist auf jeden Fall immer noch in patriarchalischer Weise Frauen diskriminierend und stellt das fundamentale Recht auf Selbstbestimmung in Frage.
Klar soll mein Post vereinfachend für die tatsächlich beteiligten sein, wer sonst ist denn beteiligt, Gott, Präsident, Kanzler, Parteien oder gar unbeteiligte?
Sofern beide dazu in der Lage sind das einzuschätzen, da stimme ich Ihnen voll und ganz zu!
@Tino 19:52
| "Über Abtreibungsrecht darf nur die wertende Mutter und der zugehörige Vater entscheiden, sonst niemand." |
Das finde ich nicht. Ich sehe das so:
Über das Recht auf Abtreibung entscheidet die gesetzgebende Instanz.
Die Entscheidung zur Abtreibung trifft allein die Frau. Der Vater des ungeborenen Lebens hat ein Mitspracherecht, wenn die Frau das will. Es geht um ihrem Körper und leider in vielen Fällen auch darum, ob sie (allein) die Verantwortung für ein Kind tragen, für ein Kind sorgen kann und will.
Die gesetzgebende Instanz darf irren und das tut sie in diesem Bereich.