Ein Mann benutzt ein Smartphone

Ihre Meinung zu Ermittlungen gegen Pädokriminelle - o2-Kunden zeitweise überwacht

Damit das BKA den Betreiber des pädokriminellen Forums "Boystown" enttarnen konnte, führte der Telefónica-Konzern 2020 eine großflächige Überwachung durch. Die Rechtsgrundlage dafür ist umstritten. Von R. Bongen und D. Moßbrucker.

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101 Kommentare

Kommentare

Nettie

Ohne Transparenz kein Vertrauen. Und keine Demokratie.

Und solange Transparenz sich auf die Überwachung EINZELNER-durch EINZELNE beschränkt, erst recht nicht. Weil es dann keine wirkliche Transparenz ist.

Und sie damit ihren Zweck - Schutz vor Machtmissbrauch, hier in seiner perversesten Form: dem von Kindern und damit der Schutzbedürftigsten - verfehlt.

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werner1955

Ohne Transparenz kein Vertrauen?

Also vorher alles öffentlich ankündigen und 4 Wochen diskutieren? Die Sicherheitskräfte brauchen zum Schutz für die Kindern und massenhafen Opfern viel mehr Rechte. 


Die Realität lesen Sie  hier.  
Zitat: Im Jahr 2023 registrierten die Strafverfolgungsbehörden 16.375 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern (5,5 Prozent mehr als im Jahr 2022).
 

melancholeriker

Woher stammt das Zitat? 

Ist es für Sie vorstellbar, daß das eine höhere Anzahl von Ermittlungen einer ansteigenden Sensibilisierung in einer für äußere Anzeichen wachsameren Bevölkerung entspringen kann? 

Die im Artikel verhandelte Sache schließt die Rechte von Millionen nicht alimentierter und anständiger, leistungsbereite Nutzer ein, die nicht wissen, daß sie zur Verdachtsklärung in einer Netzfahndung gecheckt werden, nur um an den Hai zu kommen, der sich im Schlamm des Darknet getarnt hat. 

Dafür muß ein klarer rechtlicher Rahmen her. Darum geht es hier. 

rolato

Die im Artikel verhandelte Sache schließt die Rechte von Millionen nicht alimentierter und anständiger, leistungsbereite Nutzer ein, die nicht wissen, daß sie zur Verdachtsklärung in einer Netzfahndung gecheckt werden, nur um an den Hai zu kommen, der sich im Schlamm des Darknet getarnt hat. 

Wie soll man das schaffen ohne das andere davon ausgenommen werden?

werner1955

Die Rechtsgrundlage dafür ist umstritten?

Von wem? 
Von den Kindserschänder, Krimminellen oder menschen dei daran verdienen? 

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NieWiederAfd

Seien Sie froh, dass diese Frage der Rechtmäßigkeit bei uns offen und transparent diskutiert werden kann, genauso wie der Vorgang der Überwachung der o2-Kunden offen gelegt wird. Das steht unserem Rechtsstaat gut zu Gesicht.

Im übrigen stimme ich der Priorisierung, die abscheulichen Verbrechen pädosexueller Netzwerke aufzuspüren und die Beteiligten strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen, völlig zu.

Egleichhmalf

„Die Rechtsgrundlage dafür ist umstritten? Von wem?“

Von den Rechtsgelehrten, also jenen Personen, die etwas davon verstehen. Haben Sie den Artikel nicht gelesen? Wird da ganz ausführlich dargelegt.

werner1955

Haben Sie den Artikel nicht gelesen?
Un dich persönlich halte die Kritik frü falsch. Es geht um den Schutz von tausenden Kinder. Habt Ihr "Lüdge" und die andern wiederlichen Verbrechen vergessen?  Diesen Kinderschänder erkennt man man oft nur mit solchen einfachen Kontrollen. 
Danke an guten Mitarbeiter in den Sicherheitsbehörden und das O2 da vollunmänglich mitgeholfen hat. 

Hier können Sie das Leid der armen Opfer und Kinder lesen: 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/blb-bk…
 

schabernack

➢ Und ich persönlich halte die Kritik für falsch. Es geht um den Schutz von tausenden Kinder.

Je eindeutiger die gesetzliche Grundlage, desto besser können die Kinder geschützt werden. Bleibt es so vage geregelt, wie aktuelle Rechtslage, können Angeklagte u.U. ohne Prozess davon kommen, weil die Rechtsgrundlage anfechtbar ist.

Das ist die Aussage des Artikels, und da Ihnen der Schutz der Kinder wichtig ist, schließen Sie sich selbstverständlich der kritischen Betrachtung an.

Niemand sagte, das Vorgehen in diesem Fall sei illegal gewesen, es hätte nicht geschehen dürfen. Also setzen Sie sich ein dafür, dass «IP Catching» eindeutig als zulässige Maßnahme in der Strafprozessordnung erwähnt wird.

Sie stellen sich auf die Seite der Kritiker, und halten die Kritik für richtig.
Im Sinn von besserem Schutz der Kinder.

Kaneel

"Habt Ihr "Lüdge" und die andern wiederlichen Verbrechen vergessen?  Diesen Kinderschänder erkennt man man oft nur mit solchen einfachen Kontrollen."

Haben Sie die sehr gut recherchierte ZDF-Dokumentation „Die Kinder von Lügde“ gesehen? Der Schutz der Kinder ist in dem Fall nicht am Datenschutz gescheitert. 

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/die-kinder-von-luegde-all…

harpdart

Nur die fettgedruckte Einleitung des Artikels gelesen?

werner1955

Nein. Alles
Un dich bin massiv dafür das es viel mehr solcher Kontrollen geben muss. Jedes Kind ist ein Opfer zu viel. 
Lüdge schon vergessen? Diesen Verbrechenr erkennt man oft nur durch solche einfachen und guten Maßnahmen die niemand anderm Schaden. 

derkleineBürger

Also mit der Überwachung aller O2-Kunden schadet man niemanden ?

Wie wäre es mit so einer "guten und einfachen Maßnahme" wie, dass Ermittler straßenweise Haus für Haus durchsuchen würden ? Von der Abstellkammer über Schlafzimmerschränke bis hin zu Handys und Computer der Bewohner ?

Können ja nur Kriminelle was dagegen haben...nicht wahr ? 

Mauersegler

Bei Juristen. Gesetze kann man nicht nach Belieben auslegen und eine Staatsanwaltschaft darf nicht ohne gesetzliche Grundlage handeln. Binsenweisheiten, jedenfalls in Deutschland. 

werner1955

GG §1 reicht um massiv gegen Kinderschänder vorzugehn. 

schabernack

➢ GG §1 reicht um massiv gegen Kinderschänder vorzugehen.

Ohne Gesetze und Strafprozessordnung reicht GG §1 für gar nichts aus, um dagegen vorzugehen.

und-nachts-da-ruft

"GG §1 reicht um massiv gegen Kinderschänder vorzugehn."

Das scheitert dann in diesem Fall daran, dass es um Kinderpornografie-Verbreiter und nicht um Kinderschänder ging. 

GuBano

Die Frage verstehe ich nicht. Vor einem Urteil gilt jeder erstmal als unschuldig. Ein solches Urteil braucht solide Grundlagen. Rechtsmäßigkeit ist dabei essentiell, denn kein Gericht kann jemanden verurteilen auf eine nicht-rechtsmäßigen Grundlage. Und das ist gut so, denn dieses Prinzip schützt jeden vor willkürlicher Verurteilung.

 

Haben wir etwas gelernt aus der Geschichte von Volksgerichtshof und der Justiz der DDR? Wenn ja, dann ist das, was dieser Artikel diskutiert enorm wichtig: Für jedes Urteil braucht es eine solide Rechtsgrundlage!

NieWiederAfd

Es geht um schwerste Kriminalität: Sexualisierte Gewalt an Babies, Kindern und Jugendlichen zerstört deren Leben komplett. Deshalb stimme ich der Einschätzung zu: Auch wenn es eine "unvermeidbare Drittbetroffenheit" unschuldiger o2-Kunden gäbe, sei die Maßnahme aufgrund der Schwere der Straftaten noch verhältnismäßig.

Und es geht um organisierte Kriminalität, systematisch geplant, ohne Rücksicht auf Leib, Seele und Leben der CX minderjährigen Opfer. Die Verfolgung und Bestrafung solcher Delikte hat hohe Priorität. 

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nie wieder spd

Damit haben Sie recht. Das muß aber auch für alle anderen Fällen organisierter Kriminalität so gehandhabt werden.

Und nach den Sexualstraftaten und Krieg ist mit Sicherheit die Steuerhinterziehung eines der schwersten Verbrechen weltweit. Allein die ungeheure Summe von 150 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland gestohlener Steuern zeigt, wieviele Aufklärungs - und Hilfsangebote, gerade auch für Kinder, nicht stattfinden können, weil das Geld dafür durch maßgebliche sogenannte „Leistungsträger“ gestohlen wird. In den meisten anderen Ländern wird das genauso aussehen. 
Und deshalb müssen die Sicherheits - und die Finanzbehörden ebenso sämtliche rechtlichen Mittel bis zum Grenzbereich ausreizen und zur Not auch mal diese Grenze überschreiten. 

Montag

Demnach nutzte der Administrator, der sich "Phantom" nannte, einen Telefónica-Mobilfunkanschluss, um sich ins Internet einzuwählen."

Wenn ich das richtig verstehe, ging es darum, den Administrator eines bestimmten Servers zu identifizieren. Und zwar über die Rückverfolgung seiner Verbindung (von einem Telefonica-Mobilfunkanschluss) zu diesem Server - auch über andere (aus technischen Gründen dazwischen-geschaltete) Computer hinweg, mittels der IP-Adressen der an der Verbindung beteiligten Computer. Es ging also nicht um die Inhalte, die hier übertragen wurden, sondern um die Verbindung an sich.

Für Strafverfolgungsbehörden kann es relevant sein, solche Verbindungen bzw. Mobilfunkanschlüsse zu identifizieren. (Wie wollen sie ein Mobiltelefon überwachen, wenn sie nicht wissen welches?) Und dann braucht man eine Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen.

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harry_up

"Und dann braucht man eine Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen."

Wohl wahr!

Und diese sollte für derartige Fälle unbedingt bestehen.

werner1955

Gibt es. GG §1.  ist vollkomen ausreichen um die Würde dieser Kinder zu schützen. 

Alle andern Rechte sind nachranig zu bewerten.  Niemanden ist durch diese einfache sinvolle Maßnahme ein schaden entstanden.  


Ziel erreicht: Identifizierung des mutmaßlichen Betreibers der pädokriminellen Darknetplattform "Boystown" führte.



 

Mauersegler

"GG §1.  ist vollkomen ausreichen"

Dann können wir das Strafgesetzbuch ja abschaffen und alle Polizist:innen und Richter:innen können machen, was sie wollen. 

fathaland slim

Der Rechtsstaat ist Ihnen ganz offensichtlich ein Buch mit sieben Siegeln.

nie wieder spd

Die dann aber eigentlich auch ohne Schwierigkeiten begründet sein und eine entsprechende Erlaubnis zur Überwachung durch Richter erhalten dürfte. 
Warum also nun dieser Bericht ?

Mauersegler

Weil des die Rechtsgrundlage bisher nicht gibt. Warum diese Frage?

fathaland slim

Immer wieder erstaunt mich, wie viele Mitmenschen rechtsstaatliche Problematiken überhaupt nicht verstehen.

fathaland slim

Warum also nun dieser Bericht ?

Bitte lesen Sie ihn doch noch einmal. Vielleicht verstehen Sie dann die juristische Problematik.

marvin

Ich rätsel da auch noch: Die Verbindung zum Darknet-Server selbst kann ja nicht gemeint sein, denn der versteckt sich im Tor-Netzwerk hinter anderen Servern, über die die Verbindung läuft. Es kann sich also eigentlich nur um einen Eintrittsknoten von Tor handeln - und da stelle ich mir die Frage, woher man wissen will, dass der Gesuchte jetzt genau diesen Server benutzt. Es gibt ja viele, in der Standardeinstellung werden sie frei gewürfelt, und dann ändern sie sich auch noch von Zeit zu Zeit. Ohne weiteres Vorwissen gäbe es nur die Möglichkeit, gleich alle Eintrittsknoten zu überwachen, und damit also auch alle, die sich von einem Telefonica-Anschluss ins Tor-Netzwerk einwählen. Und das wäre dann doch ein bisschen viel, denn dafür kann es viele gute Gründe geben: Zum Beispiel benutzen Viele Tor statt VPN, etwa wenn sie einem Hotel-WLAN nicht vertrauen.

werner1955

Und dann braucht man eine Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen.

Diese ist ja ausreichen vorhanden. 
Der Schutz von Opfer und alle dafür notwendigen Maßnahmen und Möglichkeiten ohne ander zu schaden. Keine rist bei der Kontrolle zu schaden gekommen. Dieser einfachen und guten Überwachung ist voll durch das GG §1 gedeckt. 

Wir müssen mit Gesezten und Regeln Kinder Schützen und nicht Täter oder Verbrecher. 

fathaland slim

Wir müssen mit Gesezten und Regeln Kinder Schützen und nicht Täter oder Verbrecher.

Sie verstehen ganz offensichtlich nicht, worum es geht.

Tino Winkler

Um Straftaten zu verhindern müssen muß den polizeilichen Behörden alle entsprechenden Infos zugänglich gemacht werden.

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harpdart

Das ist mir viel zu pauschal.

Wo würden Sie Grenzlinien ziehen, oder gibt's gar keine?

Nur zwei aktuelle Beispiele: das Abhören von Telefongesprächen zwischen "Letzte Generation" und Journalisten. Dagegen klagen Journalisten beim Verfassungsgericht.

Durchsuchung und "Verwanzung" von Wohnungen in Abwesenheit bei Terrorverdächtigen oder organisierter Krimineller.

 

harpdart

Korrekt muss es heißen: ...oder organisierten Kriminellen. Sorry.

werner1955

oder gibt's gar keine?
Richtig. Zum Schutz unsere Demokratie und um massive schwere Verbrechen zu verhindern rechtmässig, notwendig und alternativlos. 

harpdart

Zum Schutz unserer Demokratie wäre es unbedingt notwendig und alternativlos sowie rechtmäßig, die AfD mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu überwachen, also Totalüberwachung. Würden Sie da tatsächlich zustimmen?

TeddyWestside

Lesen Sie doch wenigstens mal, worum es hier geht. Sie antworten auf einen Kommentar, der nach Grenzen fragt, mit "es gibt keine". Zu Ihrem Verständnis: "oder gibt's gar keine?" war eine rhetorische Frage, denn natürlich gibt es welche. Sie schreiben ja selbst "massive schwere Verbrechen", also grenzen Sie auch ab. Die Frage ist wo?

GuBano

…soweit sie rechtlichen Grundlagen entsprechen, insbesondere sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

Nur darum ging es in diesem Artikel- um die Trennung von Verdächtigen und Unverdächtigen (und deren Schutz). Das unterscheidet uns von Diktaturen, ist daher ungemein wichtig. Gut, daß das thematisiert wird.

wenigfahrer

Das Dinge ablaufen die nicht ganz mit den Gesetzen vereinbar sind dürfte eigentlich niemand überraschen, hier ist mal die Justiz die kreativ ist, das Geheimdienste aller Staaten der Welt noch ganz andere Dinge machen und abgreifen weiß auch jeder.

Also eine Überraschung ist das wohl für keinen, das Problem sind die Gesetze die Lücken lassen oder unterschiedlich interpretiert werden können, das solche Täter gefasst werden müssen ist klar, aber sauber sollte es schon sein, und nicht alle überwacht werden.

 

morgentau19

Ich habe den Verdacht, dass Datenschutz in Deutschland wichtiger ist und die Verfolgung/Aufklärung von Straftaten immer stärker behindert. 

Bürokratie vom Feinsten. Sollte der nicht von der derzeitigen Regierung verringert werden?

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nie wieder spd

Wenn auf den Datenschutz nicht so viel Wert gelegt würde, bestünde die Gefahr, dass auch sogenannte „Leistungsträger“ aus Wirtschaft und Politik viel eher und häufiger ins Visier der Sicherheits - und Finanzbehörden gerieten. Und das will doch niemand. 
ZB könnte man mit Hilfe sämtlicher Finanztransaktionsdaten diese vom Sender bis zum Empfänger lückenlos verfolgen. Und damit Steuerhinterziehungen und Korruption schon im Ansatz verhindern. Nicht nur verfolgen. Dem steht der Datenschutz entgegen. 
Nicht dass man da mal die Richtigen verhaften muß …

Santin

"Wenn auf den Datenschutz nicht so viel Wert gelegt würde, bestünde die Gefahr, dass auch sogenannte „Leistungsträger“ aus Wirtschaft und Politik viel eher und häufiger ins Visier der Sicherheits - und Finanzbehörden gerieten. Und das will doch niemand.“

Sie meinen der Datenschutz ist hauptsächlich dafür da, um Steuerhinterziehungen zu ermöglichen? 

Das halte ich für abwegig.

"Nicht nur verfolgen. Dem steht der Datenschutz entgegen.“

Und das Bankgeheimnis bitte nicht vergessen.

 

nie wieder spd

Stimmt. Das Bankgeheimnis ist überflüssig.

Ich warte darauf, dass unsere (Spitzen)Politiker endlich auch ihre Steuererklärungen und ihre Kontobewegungen veröffentlichen müssen. 
In irgendeinem skandinavischen Land können sämtliche Steuerdaten sämtlicher Bürger öffentlich eingesehen werden. Dass es deswegen zu Problemen gekommen ist, wurde bisher nicht berichtet.

GuBano

Was ist daran verkehrt, wenn ein Verfahren auf solider rechtlicher Grundlage stehen soll und Unschuldige vor einem Hineinziehen in solche Überwachung bewahrt werden sollen?

 

Diese „Bürokratie“ ist die Grundlage unserer Freiheit- die Trennung von Verdächtigen und Unverdächtigen. Das hat es in Diktaturen nie gegeben, da wird einfach jeder überwacht, in der Hoffnung, man findet etwas.

Das sollte man nach dem Untergang der DDR doch schätzen, nicht kritisieren!

fathaland slim

Ich habe den Verdacht, dass Datenschutz in Deutschland wichtiger ist und die Verfolgung/Aufklärung von Straftaten immer stärker behindert. 

Der Artikel beschreibt eigentlich eher das Gegenteil, aber was soll‘s….

Giselbert

Ich denke, jeder mit gesundem Menschenverstand hätte diese überschaubare Aktion (wenige Tage) befürwortet, um diesen abartigen Pädophilenring aufzudecken.

Diese Aktion wurde vom Amtsgericht abgesegnet und der Erfolg gab dieser Aktion recht. Zweifler sollten sich vor Augen halten, dass das Weiterbestehen dieser pädokriminellen Vereinigung wesentlich schlimmer gewesen wäre, wie der kurzzeitige Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

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Giselbert

Korrektur: ",als der kurzzeitige"

Peter P1960

Es geht darum, dass das Vorgehen der Behörde rechtlich auf sichere Füsse gestellt wird, oder wollen Sie, dass der Verbrecher wegen formaler Fehler davon kommt? Alleine der gesunde Menschenverstand reicht hier nicht, das muss wasserdicht gesetzlich geregelt werden.

Giselbert

"Verbrecher wegen formaler Fehler davon kommt?"

Siehe auch meine Antwort unter: @Mauersegler12. September 2024 • 09:51 Uhr

Vielleicht haben Sie unser Rechtssystem nicht verstanden, aber mit Sicherheit wird eine vom Gericht angeordnete Aktion nicht zum Formfehler werden, zumal nach dem Ergreifen sicherlich eine enorme Beweislast sichergestellt wurde.

Peter P1960

Im Bericht steht es aber anders in Rechtsexperten sehen das auch kritisch. 

"Für die Maßnahme gibt es keine explizite Rechtsgrundlage."  Somit könnte die Anordnung des Amtsgerichtes bei einer höheren Instanz angfochten werden und es wäre nicht das erste Mal, dass eine richterliche Entscheidung zurückgenommen wird. Ich finde das Risiko, dass ein Verbrecher bei der jetzigen Gesetzeslage ungeschoren davon kommt zu hoch.

Ich gebe Ihre Vermutung gerne zurück: "Vielleicht haben Sie unser Rechtssystem nicht verstanden"

Giselbert

Die Anordnung kann vielleicht angefochten werden, aber die Beweislast für die Taten ist davon unabhängig. Aber wenn Sie meinen Sie wissen es besser ... 

Mauersegler

Wenn die Beweise auf illegalem Weg gesammelt wurden, sind sie hinfällig. Aber wenn Sie meinen Sie wissen es besser ... 

Mauersegler

Mir scheint vielmehr, dass Sie es sind, der unser Rechtssystem nicht verstanden hat. In einem Rechtsstaat können auch gerichtliche Anordnungen überprüft werden.

Santin

"Vielleicht haben Sie unser Rechtssystem nicht verstanden, aber mit Sicherheit wird eine vom Gericht angeordnete Aktion nicht zum Formfehler werden, zumal nach dem Ergreifen sicherlich eine enorme Beweislast sichergestellt wurde.“

Wenn die Beweise aber illegal erworben wurden, sieht das anders aus:

"Unzulässige Beweise werden in der Regel aufgrund von Faktoren wie mangelnder Relevanz, Verletzung verfassungsmäßiger Rechte, Hörensagen oder unsachgemäßer Erhebungsmethoden nicht zugelassen. Ihr Ausschluss basiert auf dem Grundsatz, dass unzuverlässige oder nachteilige Beweise nicht zur Feststellung der Schuld oder Unschuld einer Person herangezogen werden sollten.“

https://www-lnlegal-com.translate.goog/blog/2023/june/what-does-it-mean….

fathaland slim

Vielleicht haben Sie unser Rechtssystem nicht verstanden, aber mit Sicherheit wird eine vom Gericht angeordnete Aktion nicht zum Formfehler werden, zumal nach dem Ergreifen sicherlich eine enorme Beweislast sichergestellt wurde.

Natürlich kann auch eine von einem Gericht angeordnete Aktion mit Formfehlern behaftet oder auf andere Weise nicht juristisch einwandfrei sein. Und juristisch fehlerhaft erlangte Beweise dürfen vor Gericht nicht verwendet werden, was zu höchst frustrierenden Situationen führen kann, bis zum Freispruch von offensichtlichen Verbrechern.

Sie sollten vorsichtig damit sein, Anderen zu unterstellen, unser Rechtssystem nicht verstanden zu haben.

werner1955

Alleine der gesunde Menschenverstand reicht hier nicht,

aber §§1 des GG. muss zwingen frü die unschuldigen Kinder gelten. Alle andern rechte kommen danach. besonders wenn durch solche einfachen Maßnamen wo niemand anders als dei Verbrecher gefasst werden zu schaden kommt. 

Peter P1960

Ihr Rechtsverständnis ist sehr einfach gestrickt. Niemand wird nach § 1 des GG verurteilt, es bedarf dazu weitergehender Gesetze, und die müssen so gestaltet sein, dass ein Angeklagter nicht aufgrund von Gesetzeslücken freigesprochen wird.

fathaland slim

Die Präambel des Grundgesetzes gilt für Alle. Auch für die schlimmsten Schurken.

ich1961

Sie sollten nochmal in sich gehen und nachdenken. 

Ihre Kommentare, wenn es um andere Themen geht, legen mir jedenfalls nahe, das Sie Gesetze auch nur so auslegen, wie es Ihnen passt.

Und genau da liegt "der Hase im Pfeffer".

Also bitte eine vernünftige Verankerung in den Gesetzen - dann gibt es keine Probleme.

 

harry_up

Die bisherigen Antworten auf Ihren angeblich hinreichenden §§1 des GGG. zeigen sollten Ihnen doch zu denken geben. 

Warum wiederholen Sie dann Ihren Hinweis fast gebetsmühlenartig?

Santin

"Es geht darum, dass das Vorgehen der Behörde rechtlich auf sichere Füsse gestellt wird, oder wollen Sie, dass der Verbrecher wegen formaler Fehler davon kommt?“

Richtig, es muss gesetzlich geklärt werden. Wenn wegen formalen Fehlern die Verurteilung platzt, werden solche Kriminelle weiter machen und noch raffinierter werden.

Damit ist den Opfern nicht geholfen.

Mauersegler

Bevor sich jetzt gleich die Law-and-Order-Front in Stellung bringt: 

Es geht nicht darum, ob das Vorgehen in diesem Fall gerechtfertigt war. Das dürften die allermeisten bejahen. Es geht darum, dass es auf eine saubere gesetzliche Grundlage gestellt werden muss. 

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Giselbert

"dass es auf eine saubere gesetzliche Grundlage gestellt werden muss. "

Grundsätzliche zu befürworten, aber hier war Gefahr in Verzug und ein Abwarten auf solch eine "gesetzliche Grundlage" hätte nur weitere Opfer gefordert, vielleicht wären die Pädokriminellen sogar unauffindbar abgetaucht.

Von daher wurde alles richtig gemacht!

Mauersegler

"Von daher wurde alles richtig gemacht!"

Ich wüsste nicht, von welchem Hintergrund aus Sie dies beurteilen könnten. 

GuBano

Nun ja, nicht nur. Hier ging es auch darum, ein solides Verfahren aufzustellen, denn es wenn eine Verurteilung nicht zustande kommt, weil man zu voreilig war, wäre das ein Supergau, den man kaum jemanden hätte erklären können.

Man will solche Leute ja auch von der Straße haben, sondern ihre Schuld bewiesen ist. Das hätte scheitern können, hätte er sich nicht für schuldig bekannt.

Adeo60

Sie bringen es auf den Punkt. Die Aufklärung von Verbrechen, insbesondere derart brutaler Gewaltdelikte wie vorliegend beschrieben, erfordern Eingriffs- und Zugriffsrechte der Sicherheitsbehörden. Diese müssen erforderlich, zumutbar und verhältnismäßig sein, deshalb auch die kurze Zeitspanne für die Überwachung. Vor allem aber braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Carpe noctem

Danke für Ihre Klarstellung.
Zwei wichtige Sätze im Artikel: "Experten forderten (...), das "IP-Catching" klar gesetzlich zu regeln. Für Ermittlungsbehörden ist es riskant, nicht klar geregelte Methoden einzusetzen. Beschuldigte können damit die Grundlagen ihrer Festnahme gerichtlich überprüfen lassen und im Extremfall einen Prozess platzen lassen."

Mass Effect

Es geht darum, dass es auf eine saubere gesetzliche Grundlage gestellt werden muss. Da liegt das Problem . Da schlägt nämlich die Stunde der Bedenkenträger und Datenschützer die dazu führt das dies dermaßen kompliziert wird das es nichts bringt. Das sieht man ja daran das man ohne Tips von fremden Diensten ja gar nicht mehr weiter kommt.

rolato

Es gibt gesetzliche Grundlagen die aber zu wenig Opferschutz bieten. Der Datenschutz schützt Täter aber gleichermaßen. 

Mauersegler

Ihr Kommentar geht an der Sachlage vorbei. Datenschutz schützt Unschuldige davor, zu Opfern zu werden. 

rolato

Datenschutz schützt Unschuldige davor, zu Opfern zu werden. 

Warum steigen die Opferzahlen? Warum kommen Personen oder Unternehmen an Daten mit denen man nie in Kontakt war?

Mauersegler

Welche Opferzahlen? Und was haben Unternehmen damit zu tun? Ich verstehe Sie nicht.

fathaland slim

Warum steigen die Opferzahlen? 

Weil mehr und mehr ermittelt und aufgeklärt wird.

Warum kommen Personen oder Unternehmen an Daten mit denen man nie in Kontakt war?

Was genau möchten Sie mit dieser Frage ausdrücken?