Ihre Meinung zu Höhere Strafen bei Angriffen: Mehr Schutz für Einsatzkräfte und Ehrenamtliche
Um Staatsbedienstete, Einsatzkräfte und Freiwillige besser vor Angriffen zu schützen, hat die Bundesregierung Änderungen am Strafgesetzbuch beschlossen. Deutlich nachgeschärft wurde an den Straftatbeständen und den Höhen der möglichen Strafen.
Gut so und bitte schnelle Abarbeitung der Anzeigen, so wie jetzt bei den rechten Progromen in GB
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Sie wissen aber schon das dies für alle gilt,
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Also was heißt jetzt "... das dies für alle gilt"?
Die Frage haben sie doch selbst beantwortet. Vor dem Gesetz sind alle gleich.
"Also was heißt jetzt "... das dies für alle gilt"?"
Das heißt, dass dies längst nicht mehr stimmt bzw. nicht so gehandhabt wird.
Richtig und AFDler, aber auch Landwirte scheinen eher zum Rechtsbruch zu neigen!
Die Bauerproteste sorgten Anfang des Jahres bundesweit für ordentlich Aufsehen. Diese könnten in Brandenburg nun ein Nachspiel haben. Landwirte sind ins Visier der Polizei geraten. Der Vorwurf: Nötigung im Straßenverkehr. Die Strafen können empfindlich sein. https://www.rnd.de/panorama/bauernproteste-in-brandenburg-landwirte-bek…; https://www.rnd.de/panorama/bauernproteste-in-brandenburg-landwirte-bek…
Nötigung im Straßenverkehr und Luftverkehr. Da fallen mir mal gleich ihre Kleber ein.
Richtig und AFDler, aber auch Landwirte scheinen eher zum Rechtsbruch zu neigen!
Das hat die dieses Jahr veröffentlichte Kriminalstatistik aber nicht gezeigt.
Wieder so eine Nebelkerze Ihrerseits .
Der Tatbestand der den Landwirten vorgeworfen wird wird genauso vielen Klimaklebern vorgeworfen und dort auch genauso geahndet .
Das hat speziell mit der Landwirtschaft nichts zu tun .
Im Übrigen sind Ihre damaligen Vorwürfe einer angeblich rechten Unterwanderung der Bauerndemos nirgends bestätigt worden .
Außerdem , wer kennt sie nicht , die AFD Großfamilien die beispielsweise in den Notaufnahmen Rabbaz machen .
Also sind Ihre Vorwürfe wie meist substandslos .
@gelassenbleiben
Mir scheint, dass mit den im Artikel genannten Delikten eigentlich nicht eine Nötigung im Strassenverkehr gemeint ist, sondern der physische Angriff oder die Bedrohung von Einsatzkräften und Ehrenamtlichen! Das wären dann eher Tätergruppen wie am Sylvester, 1. Mai, bei Kastortransporten, Pistenverlängerungen oder in Garzweiler. Ob das alle die jetzt an die AfD und die Bauern denken, so gut und lustig finden, ist wohl zu bezweifeln.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Einige sind so gleich, dass sie einen Deal machen können und wieder als freie Bürger davonziehen können.
Das britische und amerikanische Rechtssystem unterscheidet sich vom europäischen. Inwieweit dies zu schnelleren Gerichtsterminen (Schnellrichter etc) führt, bin ich nicht ganz sicher, aber ich denke es ist im unterschiedlichen StPO begründet. D.h. ja nicht, dass ähnliches auch hierzulande eingeführt werden könnte.
Glauben Sie ernsthaft, ein auch nur ansatzweise nennenswerter Anteil dieser hier thematisierten Übergriffe gehe von „rechten Progromen“ aus?
Ja, das ist so.
Aber dazu muss man schon seine rosarote Brille abnehmen.
**25.660 rechtsextremistische Straftaten ereigneten sich im Jahr 2023. Das sind im Schnitt mehr als 70 pro Tag.**
https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/zahlen-und…
Wer greift denn vorwiegend Mitglieder von Verfassungsorganen auch auf kommunaler Ebene an? Wer zwingt Bürgermeister:innen zum Rücktritt, weil sie und ihre Familien permanent bedroht werden?