Die Aufschrift "Compact-Magazin GmbH" steht an einem Briefkasten.

Ihre Meinung zu FAQ: Was das Verbot des Compact-Magazins bedeutet

Als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene wurde das Compact-Magazin lange vom Verfassungsschutz beobachtet, jetzt ist es verboten. Was genau vom Verbot betroffen ist und welchen Einfluss das Magazin hatte - ein Überblick.

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142 Kommentare

Kommentare

Jimi58

Ich denke mal das man in der rechtsextremistischen Szene ein neues Magzin leider aus den Boden stampfen wird. Höcke und Konsorten sind da ja sehr einfallsreich da sie ja bis hin nach Moskau Beziehungen haben.

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harry_up

Sie wissen, dass das Magazin nicht von "Höcke und Konsorten" herausgegeben wurde?  

saschamaus75

>> Sie wissen, dass das Magazin nicht von "Höcke...

Richtig, Höcke war daran anscheinend nicht direkt beteiligt. -.-

 

>> ...und Konsorten" herausgegeben wurde?  

Ähh, Konsorten (ähnliche, vergleichbare, ranggleiche Personen, Unternehmen, Produkte o. Ä./ Gleichgesinnte, Gesinnungsfreunde/ Mitbeteiligte, Mitschuldige, Komplizen).

Naja doch, oder nicht??? oO

 

gelassenbleiben

Doch! „und Konsorten“ trifft es ganz gut

rein formal versuchte man sich etwas zu trennen, da sonst unlautere Wahlhilfe in Raum gestanden hätte

andrea19

@ Jimi58

In dem Fall sind auch Nachfolgemagazine verboten und wenn die ein neues Teil rausbringen würden mit gleicher rechtsextremer Schiene, müssten diese Rechtsextremisten mit einem weiteren Verbot des Nachfolgemagazins rechnen. Ein Nachfolgemagazin macht für diese Rechtsextremisten also keinen Sinn.

mic

Ein Sieg der Demokratie und Pressefreiheit ist es sicher nicht egal ob man solche Zeitschriften mag oder nicht mag

 

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harry_up

Haben Sie sich mit dem Artikel, dem Compact Herausgeber, dessen Behauptungen und Absichten überhaupt näher befasst?

Das hat mit Demokratie und mit "mögen" derartiger Pamphlete nun wahrhaftig nichts mehr zu tun. 

mic

Er ist schrecklich, die Zeitschrift kenne ich.   Trotzdem keine Verbote! Darf nicht sein...

Bauer Tom

"Haben Sie sich mit dem Artikel, dem Compact Herausgeber, dessen Behauptungen und Absichten überhaupt näher befasst?"

 

Teilen Sie Ihre umfassenden Erkenntnisse doch mit uns.

NieWiederAfd

Es geht bei Antisemitismus, Hetze und dem klar geäußerten Ziel, unser System abzuschaffen, nicht um Meinungsfreiheit.

mic

Abschaffen? Wo haben Sie es gelesen?

Mauersegler

Die Frage ist, warum Sie es nicht gelesen haben? 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

"Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von Compact. Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke"."

falsa demonstratio

"Abschaffen? Wo haben Sie es gelesen?"

In dem TS-Artikel " Faeser verbietet Compact-Magazin ":

"Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von Compact. Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke"."

Giselbert

Die Argumentation für eine Verbot finde ich sehr einseitig. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein hohes Gut, die es zu achten gilt.

"Entscheidend für das Verbot ist, dass Compact nach Bewertung des Bundesinnenministeriums"

Das ist keine Basis für eine neutrale Bewertung und hat für mich den Anschein, dass hier versucht wird, nicht nur den politischen Gegner, sondern eine ganze politische Richtungen auszubremsen. 

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andrea19

@ Giselbert

In diesem Magazin wurden zum Teil wilde Verschwörungstheorien und Umsturzfantasien veröffentlicht. Es war richtig so, dieses Magazin zu verbieten und das war längst überfällig.

Giselbert

"Umsturzfantasien" 

Nennen Sie mir nur ein Beispiel, Zitat oder Auszug mit dem Sie diese Behauptung begründen wollen.

Mauersegler

Lesen Sie hier, das erspart scheinheilige Krokodilstränen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

"Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von Compact. Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke"."

Adeo60

Die wenigsten Forenteilnehmer sind Leser des Compact Magazins, deshalb ist es müßig, eine eigene Bewertung abzugeben. Allerdings gibt es berufene Stellen wie etwa den Verfassungsschutz, der sich mit den Inhalten beschäftigt. Und selbstverständlich müssen diese in ihrer verfassungsfeindlichen Prägung sorgfältig recherchiert sein, um einer gerichtlichen Prüfung standhalten zu können. Nach all dem, was bisher bekannt ist, war das Verbot überfällig. 

harpdart

"Wir wollen einfach das Regime stürzen," im Gegensatz zu anderen Medien sei das das Ziel von Compact.

So steht es im Parallel -Artikel.

Reicht das für 's erste?

falsa demonstratio

TS: "Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von Compact. Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke"."

Zweispruch

Haben Sie mal Artikel des Compact Magazins gelesen?

tagonist

Also wenn "hier versucht wird die ganze politische Richtung" von Neonazis und anderen Faschisten "auszubremsen" dann sehe ich da keinerlei Problem außer das es ein noch viel zu seichtes Bemühen der Ausbremsung ist.

Nun aber wäre ich ein Anhänger dieser "politischen Richtung" so machte das für mich natürlich ebenfalls einen negativen Anschein.

harry_up

Eine andere Meinung von Ihnen hätte überaus erwundert.

Questia

@Gisel 15:08

| "1) Das ist keine Basis für eine neutrale Bewertung und hat für mich den Anschein, dass hier versucht wird, nicht nur den politischen Gegner, 2) sondern eine ganze politische Richtungen auszubremsen. " |

1) Die Basis, die Sie hier vermuten sehe ich nicht. Vielmehr ist die Entscheidung aufgrund der Beobachtungen des Verfassungsschutzes gefallen. Das wird schon in der Einleitung beschrieben: "Als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene wurde das Compact-Magazin lange vom Verfassungsschutz beobachtet"

2) Ja genau, und das ist richtig so, denn es ist die Aufgabe aller demokratischen Institutionen, solche politischen Richtungen auszubremsen, die als Ziel haben, die demokratische Grundordnung zu unterwandern. Dass Sie das kritisieren sagt eigentlich alles.

 

Adeo60

Es geht doch nicht um ein Ausbremsen des politischen Gegners, sondern um verfassungsfeindliche Aktivitäten, die nur bei klarer Beweislage und nach sorgsamer Abwägung in ein Verbotsverfahren münden können. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein. 

ich1961

Was für Sie "Anschein" ist, ist Recht und Gesetz - und leider haben einige damit Probleme.

Humanokrat

Das ist keine Basis für eine neutrale Bewertung und hat für mich den Anschein, dass hier versucht wird, nicht nur den politischen Gegner, sondern eine ganze politische Richtungen auszubremsen. 

Dann kann Campact dagegen klagen, und würde - falls Ihre Einschätzung zutreffen sollte - ggbnflls. Recht bekommen, das Ganze nennt sich 'Rechtsstaat'. Das BIM wird entschieden haben auch nach der Chance, dass ihr Vorgehen vor Gericht bestätigt wird. 

Im Übrigen geht es nicht um 'neutrale' Bewertung, sondern um eine Bewertung zugunsten unserer Verfassung samt ihrer Werte und Güter und diese werden - wie in den zahlreichen Beispielen hinreuichend dargelegt - von Campact regelmäßig mit den Füßen getreten. 

Dieselbe Argumentation wird für ein Verbot der AFD angewandt werden und es ist ein gute Gelegenheit, sich darauf schon mal vorzubereiten. Und daran ist nichts 'rechtswidrig', 'einseitig' oder verletzt unsere Freiheiten. Im Gegenteil: Genau so wird unsere Freiheit geschützt. 

Giselbert

"Dann kann Campact dagegen klagen"

Man entzieht Compact mit Beschlagnahmungen etc. ja völlig die Möglichkeiten dazu. Von einem Rechtsstaat hätte ich eine Klage gegen Compact erwartet und ein Urteil welches zu einem Verbot legitimiert. Und nicht von Politikern die auch noch anderer politischer Richtungen angehören.

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Auch moderne Demokratien können und dürfen wehrhaft sein, wenn Extremisten sie unterminieren wollen.

Übrigens geht man aus den gleichen Gründen auch gegen die (ebenso rechtsextremen Islamisten) vor.

Kommunist

... dass hier versucht wird, nicht nur den politischen Gegner, sondern eine ganze politische Richtungen auszubremsen.

Find ich gut. 

Adeo60

Wir leben in einem Rechtsstaat und es steht Compact frei, sich gegen das Verbot gerichtlich zur Wehr zu setzen. Aber die AFD wird ja nun wieder eine konzertierte Aktion von Verfassungsschutz und Innenministerium mutmaßen, in die am Ende auch die Gerichte eingebunden sind. Dies erinnert  an einen Geisterfahrer, der auf der Autobahn unterwegs ist und sich über den starken Gegenverkehr wundert... 

Sternenkind

Für diesen in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Schlag gegen die Pressefreiheit nutzte Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Trick: Sie erklärte die GmbH, also die Firma COMPACT, zum Verein — und nutzte anschließend das Vereinsrecht zum Verbot der Zeitschrift. Dafür gibt es keinen Präzedenzfall vor deutschen Gerichten, deswegen muss sich erst noch zeigen, ob diese Vorgehensweise juristisch Bestand hat. De facto ist es ein eklatanter Grundgesetzverstoß!

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andrea19

@ Sternenkind

Auch Firmen können verboten werden. Sollte bekannt sein. Und wenn sie erwiesen rechtsextrem sind, dann ist das möglich. Dazu bitte auch beim ZDF lesen:

ZDF: Verfassungsfeindliche Inhalte:"Compact"-Verbot: Was steckt dahinter?

16.07.2024 | 13:34

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rechtsextrem-compact…

Womit begründet Faeser das Verbot?

Faesers Ministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass Menschen durch Publikationen und Veranstaltungen von "Compact" aufgewiegelt und "zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden" können. Dabei verweist es auf "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte". Das Medienunternehmen agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch "allgemein gegen das politische System".

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Danke, mehr gibt es dazu nicht zu sagen - gegen den durchsichtigen Versuch hier einen rechten Opfermythos aufzubauen.

Kommunist

De facto ist es ein eklatanter Grundgesetzverstoß!

Nee, gar nich. 

falsa demonstratio

Sie zitieren die Björn-Höcke-Website

andrea19

Das heißt: das Compact-Magazin darf ab sofort nicht mehr verkauft werden und auch dem Verlag wird die Auslieferung von diesem Magazin in den Handel untersagt. Eventuell wird auch der Verlag noch Konsequenzen kriegen.

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Kommunist

... auch dem Verlag wird die Auslieferung von diesem Magazin in den Handel untersagt. Eventuell wird auch der Verlag noch Konsequenzen kriegen.

Er wird geschlossen denke ich mal.

Orfee

"Das Medienunternehmen agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch "allgemein gegen das politische System". "

Warum darf man denn das politische System nicht in Frage stellen?
Dabei hat doch Herr Haldenwang selbst gesagt, dass es auf der Welt verschiedene Systeme gibt und es legitim sei über diese Systeme zu diskutieren. Diese Einschätzung kam bei Kalifat- Forderungen vom Haldenwang persönlich.
Damit widerspricht sich der Verfassungsschutz eindeutig und ist meiner Meinung nach damit auch unglaubwürdig. 

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andrea19

@ Orfee

Es ging um Aufhetzung zum Umsturz und nicht um Infragestellung des Systems. Es ging um Umsturzfantasien dieser Rechtsextremisten in diesem Magazin. Bitte beim ZDF lesen.

Womit begründet Faeser das Verbot?

Faesers Ministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass Menschen durch Publikationen und Veranstaltungen von "Compact" aufgewiegelt und "zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden" können. Dabei verweist es auf "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte".

Laut Innenministerium bedient sich "Compact" einer "Widerstands- und Revolutionsrhetorik" und nutzt "verzerrende und manipulative Darstellungen". Rechtlich handelt es sich bei dem Schritt um ein Vereinsverbot - laut Innenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden.

Sternenkind

„laut Innenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden.“ ah ja wo steht das?

Horizont

2 Sekunden googeln, aber hier eine Serviceleistung: Vereine sind gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG dann verboten, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Nettie

"Warum darf man denn das politische System nicht in Frage stellen?"

Darf man. Man darf Menschen nur nicht mittels Verleumdung und Lügen gegeneinander aufstacheln.

Humanokrat

Sie können diskutieren worüber Sie wollen. Aber Sie dürfen in Deutschland in der Öffentlichkeit nicht das demokratische System samt seiner Verfassung und Grundwerte an sich bekämpfen oder dessen Abschaffung fordern. Wenn Sie dagegen mit 'Pressefreiheit' argumentieren, dann ist das ein schlechter Witz.  

Es gibt keine Freiheit zur Abschaffung der Freiheiten und das ist genau das, was Campact betreibt und fordert. Dass es in der AFD ähnliche Tendenzen gibt - was übrigens unzählige Posts hier eindeutig beweisen - weist darauf hin, dass ein Verbot rechtlich nicht völlig ausgeschlossen ist. 

morgentau19

Wenn ein regierungskritisches Medium verboten wird, dass u.a. Verschwörungen in Umlauf bringt, wobei keiner gezwungen wird, diesen Unsinn zu glauben, oder Hassrede, wie auch immer Hass definiert wird, dann ist m. E. ein Grundpfeiler, nämlich der Art. 5 des GG. in großer Gefahr.  Nach meiner Auffassung brauch keiner mehr mit dem Finger auf China oder Russland zu zeigen. 

 

Dazu ist mir folgendes Zitat in die Hände gefallen. Leider weiß ich nicht, wer der Urheber ist. "Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen."

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Egleichhmalf

„…dann ist m. E. ein Grundpfeiler, nämlich der Art. 5 des GG. in großer Gefahr.“

Wieso? Will jemand Art. 5 abschaffen? Davon lese ich nichts. Im Gegenteil: falls das Verbot gegen Art. 5 verstößt, ist es unwirksam und kann durch Klage jederzeit gekippt werden.

„Nach meiner Auffassung brauch keiner mehr mit dem Finger auf China oder Russland zu zeigen.“

Dann stimmt wohl etwas mit Ihrer Auffassung nicht: weder in China, noch in Russland wäre es möglich, gegen einen solchen Beschluss zu klagen. Selbst diese Diskussion könnte dort nicht stattfinden. Ist Ihnen das wirklich nicht klar?

ich1961

Ich würde da mal vermuten, das es im AfD Umfeld gesagt wurde (es soll angeblich von E. Musk sein, stimmt aber nicht).

Und zum 1. Absatz:

als Ottonormalfrau sage ich: recht so - und die AfD gleich hinterher.

Es handelt sich übrigens um Recht und Gesetz - nicht wie in einer Diktatur vom Herrschenden veranlasst!

 

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Und noch ein Versuch der ganz ganz rechten Ecke sich als Opfer hinzustellen - dabei eine funktionstüchtige Demokratie mit üblen Diktaturen zu vergleichen ist schon dreist!

Humanokrat

Das Magazin ist nicht 'regierungskritisch', wie Sie es hier den Lesern verharmlosend unterjubeln wollen, sondern sebsterklärtermaßen 'systemzerstörend'. Das ist der entscheidende Unterschied. Die Freiheit zur Zerstörung der Freiheiten gibt es nicht. Auch nicht zur Abschaffung der Menschenwürde etc. 

Sehr viele Schreiber hier beweisen, dass Sie das nicht verstehen und beweisen damit die Verfassungfeindlichkeit weiter Teile der rechten Szene inkl. der AFD. 

Mauersegler

Es würde Ihnen anscheinend gefallen, wenn sich die Demokratie ein zweites Mal in Deutschland ihr eigenes Grab schaufeln würde. Elsässer und Konsorten sind nicht "regierungskritisch", sondern wollen die Demokratie in Deutschland zerstören. Zitate in meinen Kommentaren weiter oben. 

EWG2

Vollumfängliche Zustimmung zu Jürgen Brauns Kommentar bezüglich Compact und Bundesinnenministerium.

Eine freiheitlich-demokratische Erwiderung auf den Autoritarismus von Elsässer und Faeser.

Minka04

Das Magazin ist jetzt verboten, gut. Aber irgendwie kommt es einem schön langsam wie das schleichen einer Katze um den heißen Brei vor. Wenn man die AfD verbieten will, dann sollte man es endlich anpacken. Man muss dann aber auch wissen, dass sich die potenziellen Wähler nicht in Luft auflösen und man dadurch wieder eine Unkalkulierbarkeit hat. Denn diese Wähler werden sich werden den ampelparteien, noch der CDU zuwenden. 

AufgeklärteWelt

Das Aussprechen eines begründeten Medienverbotes ist besser als die unbegründete Diffamierung eines Mediums. Dank Gewaltenteilung kann sich die Judikative der Sache annehmen und klären, ob das Verbot rechtlich außreichend begründet ist. 

zerocool76

Also ich habe weder das Magazin gelesen, noch mir irgendwelche Onlineformate angeschaut, nachdem ich die Artikel zum Verbot gelesen habe, wirkt das auf mich aber auf ziemlich wackligen Beinen, also das Verbot. Das ist jedenfalls ein ganz dünnes Eis auf das man sich da politisch begibt und der Schuß könnte entsprechend wieder mal nach hinten los gehen. Leider wirkt Frau Faeser häufig ideologiegetrieben und schadet damit sich und ihrem Amt mehr als das es hilfreich wäre.

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harpdart

Überhaupt nicht auf wackligen Beinen. Finden Sie, dass "wir wollen das Regime stürzen", "wir haben einen Reichskanzler Höcke", die Grenze zu Polen mit deutsch-russischen Bataillonen schützen zu wollen (aus dem Parallel -Artikel) nicht ausreichen? Der Verfassungsschutz hat im Laufe der Jahre mit Sicherheit noch viel mehr Material gesammelt.

zerocool76

Ich teile diese Meinungen keineswegs, legt man aber diesen Maßstab an, wird die Medienlandschaft ziemlich ausgedünnt in naher Zukunft und mir ist ein breites Spektrum wichtig, auch wenn ich die extremen Ansichten, egal von welcher Seite, wie anfangs erwähnt nicht teile. Zudem verschwinden die Konsumenten ja nicht mit dem Verbot, im schlimmsten Falle organisieren sich die Extremen dann im Untergrund und man erschwert sich nur selbst die Überwachung / Kontrolle.

Mauersegler

Wozu brauchen Sie ein Spektrum, das Rassismus und die Zerstörung der Demokratie befeuert? Damit wir im Terrorismus oder gar Bügerkrieg landen? 

Kaneel

"wird die Medienlandschaft ziemlich ausgedünnt in naher Zukunft und mir ist ein breites Spektrum wichtig,"

Es gibt doch eine breite Auswahl von Medien wie Berliner Zeitung, FAZ, NZZ, der Freitag, taz, Süddeutsche usw. 

Reicht Ihnen das nicht?

Egleichhmalf

Ob das Verbot auf wackeligen Beinen steht, kann ich als Nichtjurist nicht kompetent beurteilen (und Sie vermutlich auch nicht). Aber das ist ja das Schöne an einem Rechtsstaat: man kann dagegen klagen - was ja wohl auch geschehen wird.

ich1961

Gegen rechts - und rechtsextreme Medien vorzugehen ist also Ideologie?

Das sollte selbstverständlich sein!

 

frosthorn

Ein Sieg der Demokratie und Pressefreiheit ist es sicher nicht egal ob man solche Zeitschriften mag oder nicht mag

Ich bin im Gegenteil der Meinung, dass dies ein (Etappen-)sieg der Demokratie ist. Die Demokratie muss weder ihre eigene Abschaffung hinnehmen, noch muss sie die "Freiheit" derer schützen, die das beabsichtigen.

Sicher haben wir im Kampf gegen den modernen Faschismus vieles falsch gemacht und versäumt. Aber ich muss keine Schädlinge in meinem Haus dulden, nur weil schon ein paar davon da sind.

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Kaneel

Inhaltlich stimme ich mit Ihnen überein. Allerdings verstehe ich nicht, dass Sie den Begriff "Schädlinge" verwenden, da Sie vor kurzen einen User scharf für den Gebrauch des Begriffs "mordende Banden" kritisiert haben, den Sie als entmenschlichend empfanden. Ich erkenn keinen tiefgreifenden Unterschied hinsichtlich einer potentiellen Entmenschlichung zwischen beiden Bezeichnungen. Können Sie nun als ernst gemeinte berechtigte Kritik ansehen, oder als friedly fire oder wie auch immer.

ich1961

Mimimi.

Wer das falsch verstehen will, der tut eben genau das.

 

Questia

@Kaneel 15:25

|" Ich erkenn keinen tiefgreifenden Unterschied hinsichtlich einer potentiellen Entmenschlichung zwischen beiden Bezeichnungen." |

In diesem Fall nehme ich @🎹 mal in Schutz.

Ich habe seinen Satz als Metapher verstanden, die er verwendete um seine vorgehende Argumentation zu verdeutlichen. Ähnlich wie schon einmal ein defektes Dach eines Hauses bei der Schuldenbremse.

Eine direkte Bezeichnung von Menschen als Schädlinge sehe ich nicht.

 

frosthorn

Der  Begriff Schädlinge fiel mir spontan ein, weil zur Zeit ein immer größer werdendes Ameisenvolk das Fundament unseres Hauses untergräbt. Ich bin auch gar nicht für die Abschaffung von Ameisen, wollte sie aus Respekt vor dem Leben ursprünglich sogar gewähren lassen, habe mich dann aber doch entschlossen, speziell diese Ameisen zu bekämpfen, bevor ich nur noch einen Keller habe.

Aber warum erkläre ich Ihnen das.

andrea19

@ frosthorn

Korrekt, dem schließe ich mich absolut an.

Humanokrat

Volle Zustimmung, jedoch sollte der Vergleich politischer Gegner mit Ungeziefer ein unrühmliches Kennzeichnen und negatives Alleinstellungsmerkmal der Faschisten bleiben. 

Horizont

Schön, dass es auch noch gute Nachrichten gibt!

Silverfuxx

Ich denke, ich finde das richtig, obwohl ich schon seit vielen Jahren nicht mehr bei Compact gelesen habe.

Grundsätzlich bin ich eher nicht so Freund solcher Verbote, aber bei sowas wie Compact kann es eben einfach ganz sicher nicht schaden (nicht objektiv betrachtet :) ).

Von daher: Ja, finde ich gut und richtig.

Aber was bedeutet das konkret ?

Verboten sind von nun an der Verkauf des Magazins, die Website sowie Symbole, die dem Magazin zugeordnet werden.

Die werden das weiter drucken. Und dann eben 'Spenden' dafür bekommen.

Außerdem geht aus dem Artikel auch nicht hervor, ob das save ist, oder ob dagegen vielleicht noch erfolgreich geklagt werden kann.

AuroRa

Es bedeutet zuallererst, dass die Reichweite rechtsextremer Hetze eingeschränkt wird. Und das ist gut so. 

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andrea19

@ AuroRa

Es wird nicht nur die Reichweite dieser faschistischen Hetze eingeschränkt sondern sie wird jetzt wohl schrittweise unterbunden da auch Nachfolgemagazine damit verboten sind. Aber: die Rechtsgrundlage auf der dieses Verbot basiert, sollte in der Tat angegegeben werden.

andrea19

@ AuroRa

Das heißt: Faeser sollte angeben, wo in welchem Gesetz dieses Verbot von dieser Firma drinsteht, die dieses Compact-Magazin vertreibt und bezüglich dem Verlag.

AuroRa

Der Rechtsweg steht allen offen. Wenn Sie der Ansicht sind, hier wäre Willkür am Werk, reichen Sie Klage ein. 

Questia

GmbH - 

Leider habe ich in dem Artikel nicht die Rechtsgrundlage gefunden, aufgrund derer das Verbot ausgesprochen wurde.

Sollte es Art. 18 GG sein, frage ich mich, inwieweit dieser Artikel nur Personen meint, oder auch Institutionen oder Firmen bzw. deren Produkte.

Denn soweit ich es verstanden habe, wird das Produkt, also das Campact-Magazin, in all seinen Ausprägungen verboten, nicht aber die unternehmerische Tätigkeit der GmbH.

Ist denn jetzt der GmbH verboten, dieses oder andere ähnliche Produkte zu erzeugen, also hat die GmbH das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit verwirkt?

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Questia

Von hinten durch die Brust - 

Ich habe versucht, die Vorgehensweise des Verbots nachzuvollziehen. Das Vereinsverbot nach § 3 Vereinsgesetz verweist auf Art. 9 (2) GG.

Art. 9 (1) GG bezieht sich auf Vereine und Gesellschaften. In Art.9 Absatz 2 GG, der in dem §3 zum Vereinsverbot genannt wird, wird von Vereinigungen geschrieben. Das ist i.m.A. ein übergeordneter Begriff, der auch Firmen, also GmbH einbeziehen könnte.

"Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

Der Verfassungsschutz hat bereits festgestellt, dass das Magazin die Kriterien erfüllt. Ich überlasse es Juristen, zu beurteilen ob die Anwendung des Vereinsverbots korrekt ist und gehe davon aus, dass Fr. Faeser genug davon zur Entscheidungsfindung konsultiert hat.