Schwangerschaftstest

Ihre Meinung zu EuGH rügt zu kurze Klagefristen für Schwangere bei Kündigungen

Schwangere Frauen sind eigentlich unkündbar. Doch in Deutschland gibt es nur sehr kurze Klagefristen. Der EuGH hat das jetzt beanstandet. Von Max Bauer.

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121 Kommentare

Kommentare

werner1955

EuGH rügt zu kurze Klagefristen

Ok.  Ob jetzt Arbeitgeber massiv noch mehr Frauen einstellen? 

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Michael Will

Irgendwie ist die Evolution schiefgelaufen. Männer können nicht schwanger werden. Und das ist leider auch gut so. Schützt Frauen! Frauen sind das Rückgrat unseres Lebens. Unserer Gesellschaft. Gewiss kommen jetzt wieder die Mahner, dass die EU Bürokratie notwendige Investitionen verhindere. 

Sisyphos3

Männer können nicht schwanger werden.

 

sagen sie das nicht

es wird zumindest versucht

:-)

schabernack

➢ Ok. Ob jetzt Arbeitgeber massiv noch mehr Frauen einstellen?

Warum sollten Arbeitgeber massiv so einem Massivunsinn huldigen? Für Sie ist es wohl so eine Art von Neuigkeit, dass Arbeitnehmerinnen massiv schwanger werden können.

Kurz vor dem Mutterschutz sind die dann massiv schwanger. Durch die Hohle Gasse zum Chefbüro kann nur noch eine mit massivem Babybauch hindurch gehen, wo sich sonst auch zwei Unschwangere begegnen können.

Schwangerschaftsblues auf der Herrenetage.

Account gelöscht

Da hat unser Rechtssystem einen doppelten Boden. Es gibt eine Reihe von Rechten, die Menschen zustehen, die sie aber im Fall der Fälle schlicht nicht in Anspruch nehmen können, z.B. beim Asylrecht.

Was ich gar nicht verstehe: ein Arbeitgeber spricht eine rechtswidrige Kündigung aus und dann sollen kurze Fristen ihn davor schützen, zu spät zu erfahren, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung wehrt? 

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rolato

Es gibt eine Reihe von Rechten, die Menschen zustehen, die sie aber im Fall der Fälle schlicht nicht in Anspruch nehmen können, z.B. beim Asylrecht.

Asylrecht steht nicht zur Debatte.

Was ich gar nicht verstehe: ein Arbeitgeber spricht eine rechtswidrige Kündigung aus und dann sollen kurze Fristen ihn davor schützen, zu spät zu erfahren, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung wehrt? 

Das soll ja geändert werden.

Account gelöscht

Asylrecht steht nicht zur Debatte.

Das unterliegt nicht Ihrer Deutungshoheit. Hier steht zur Debatte, dass Menschen de jure ein Recht haben, das sie de facto nicht durchsetzen können. Mein Post passt also perfekt zum Thema.

rolato

Das unterliegt nicht Ihrer Deutungshoheit.

Die Deutung bezieht sich darauf das Foristen versuchen ein bestimmtesThema zu jedem Artikel einzubringen, und sei er noch so themenfremd. Ich habe genug Lebenserfahrungen um Dinge deuten zu können.

AuroRa

Leute mit guter Lebenserfahrung treffen allerdings andere Entscheidungen als du. Zufall? 

rolato

Leute mit Respekt und Anstand sprechen oder schreiben Menschen nicht ungefragt mit "du" an.

schabernack

➢ Leute mit Respekt und Anstand sprechen oder schreiben Menschen nicht ungefragt mit "du" an.

Manche Menschen meinen, Internetforen wohnen alle ganz grundsätzlich im Du-Land. Ein ewiges Mysterium, über das man aber besser, wie über andere Sprachdefizite auch, lächelnd hinweg sieht, und erhaben über ihnen steht.

R A D I O

In anderen Ländern schon. Ich würde mich für Reformen in diesem Bereich in Deutschland aussprechen. Es rasieren sich ja auch immer weniger Männer täglich oder tragen Krawatte. Auf ein Sie kann man sich nicht wirklich viel einbilden.

R A D I O

Dem Arbeitgeber davor schützen, dass er die Kündigung zurücknehmen muss. Das dürfte der Hauptzweck kurzer Klagefristen sein. Kann mir vorstellen, dass auch die Arbeitsgerichte aufgrund kurzer Klagefristen entlastet werden. Führt unter den gegebenen Umständen zusammen zu einer höheren Produktivität in der Ökonomie, würde ich denken.

JM

wenn ich nur ein kleines licht bin werde ich geküntigt.

zum anwalt gehen, sinnlos herumsitzen aber Wartezeit wird abgechnet. Also lass ich es bleiben.

Das ist doch nur wieder ein Urteil wenn man auch Geld hat.

Sozialhilfempfänger steigen da nicht durch. Ämter erst recht nicht.

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Kristallin

Wie oft wurde Ihnen denn schon in der Schwangerschaft gekündigt? 

falsa demonstratio

"zum anwalt gehen, sinnlos herumsitzen aber Wartezeit wird abgechnet. Also lass ich es bleiben."

Zur Klageerhebung bieten Arbeitsgerichte Formulare an.

Die Rechtsantragstellen beim Arbeitsgericht helfe beim Ausfüllen. 

Michael Will

Sozialhilfeempfangende werden auch eher selten gekündigt. 

rolato

Wahrscheinlich haben Sie keine zivilrechtliche Erfahrung. Einige Foristen haben schon Ihre Subjektivität entschärft. Ich möchte ergänzen:

Wenn man einen Rechtsschutz hat der Arbeitsrecht beinhaltet übernimmt die Versicherung. Wartezeiten in der Kanzlei werden nicht berechnet denn es gibt feste Gebührensätze. Klagen seitens der Arbeitnehmer haben fast immer Erfolg, es sei denn man hat gravierende Verfehlungen (z.B. Diebstahl) begangen, da nützt auch der beste Anwalt nichts. Sinnlos rumsitzen deute ich mal als Interessenlosigkeit.

Also lass ich es bleiben.

Dazu bemerke ich folgendes: Wer nicht klagt kann auch nicht abgelehnt werden!

natootan

Recht haben und Recht bekommen, das sind die bekannten zwei paar Schuhe. Ich finde es interessant, dass das deutsche Justizsystem durchaus Möglichkeiten bereit hält, die es erlauben, dass arme Menschen ihr Recht nicht bekommen. Auch zu kurze Klagefristen (dass selbst das EUGH hier rügt) finde ich mega spannend. Oder die Tatsache, dass das deutsche Justizsystem mit Abmahnklagen zugemüllt wird, während die Legislative sprichwörtlich schläft. Alles in allem sind wir eine tolle Demokratie und ein starker Rechtsstaat (außer bei den oben genannten Themen. Und ein paar Dutzend mehr).

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falsa demonstratio

"Ich finde es interessant, dass das deutsche Justizsystem durchaus Möglichkeiten bereit hält, die es erlauben, dass arme Menschen ihr Recht nicht bekommen."

Ich finde es interessant, dass das deutsche Rechtssystem armen Menschen Prozesskostenhilfe anbietet.

rolato

Ich finde es interessant, dass das deutsche Justizsystem durchaus Möglichkeiten bereit hält, die es erlauben, dass arme Menschen ihr Recht nicht bekommen.

Muss man arm sein um Recht zu bekommen? Nein, auch sozial schwache Menschen kommen zu Ihrem Recht. Auch finanziell kann man Prozesskostenbeihilfe beantragen!

Gerade im Arbeitsrecht hat man sehr gute Chancen Recht zu bekommen, es sei denn man hat bei der Tätigkeit schwerwiegende Fehler begangen, z.B. Diebstahl oder Geheimnisse preisgegeben.

jautaealis

Es ist immer wieder erstaunlich, wie unvollkommen und voller Rechtswidrigkeiten unsere Gesetze bis hinauf zum Grundgesetz sind! Und da wundern sich die verantwortlichen Politikbetreibenden noch, dass wir keinerlei Vertrauen mehr in unseren Rechtsstaat haben...

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sebo5000

Ich habe Vertrauen in unseren Rechtsstaat....drängen Sie Ihre Minderheitenmeinung doch bitte keinen weniger frustrierten Menschen auf...danke. 

Kristallin

Gesetze sind ja stets "unvollkommen", daher müssen diese dann verbessert werden, wie in diesem Falle. 

Das ist dem betreffenden User wohl nicht so klar? 

falsa demonstratio

"Es ist immer wieder erstaunlich, wie unvollkommen und voller Rechtswidrigkeiten unsere Gesetze bis hinauf zum Grundgesetz sind! Und da wundern sich die verantwortlichen Politikbetreibenden noch, dass wir keinerlei Vertrauen mehr in unseren Rechtsstaat haben..."

Verlieren Sie tatsächlich das Vertrauen in den Rechtstaat, nur weil die Frist des § 5 III KSchG um eine Woche kürzer ist als die Frist des § 4 KSchG?

Ist das EuGH-Urteil nicht gerade ein Beispiel für den finktionierenden Rechtstaat?

Montag

Nobody is perfect. Die gute Nachricht ist: in einem Rechtsstaat können Menschen sich zur Wehr setzen und Gerichte anrufen, wenn sie sich durch ein Gesetz oder durch das Verhalten von Behörden, Politikern usw. benachteiligt fühlen. (Siehe dieses Beispiel.) 

Nur leider sind nicht alle Staaten auf diesem Planeten Rechtsstaaten. 
(Insofern bin ich doch froh, dass ich in einem Rechtsstaat lebe.)

Account gelöscht

Der Rechtsstaat ist keine statische Angelegenheit, er lebt. Das hier beschriebene Urteil zeigt ja grade, dass an Missständen gearbeitet wird. Dadurch wird das Vertrauen ins Recht nicht etwa erschüttert, sondern im Gegenteil gestärkt.

Grossinquisitor

Ja, ich kann das nachfühlen, was Sie bewegt. Der einzelne Politiker kann aber meistens nichts dafür. Ein Minister oder Abgeordneter kann ja nicht ahnen, wie irgendwann einmal ein Gericht zu einer Detailfragen (wie hier im Mutterschutzgesetz) entscheidet. 

Michael Will

Das Urteil bestätigt den Rechtsstaat! 

Kaneel

Welches Rechtssystem in welchem Land würden Sie vorziehen?

AuroRa

dass wir keinerlei Vertrauen mehr in unseren Rechtsstaat haben...

Sprechen Sie für sich selbst und stehen dann recht allein da. Denn: Die bei weitem überwiegende Mehrheit der Deutschen steht zu unserer Verfassung/GG 

schabernack

➢ Es ist immer wieder erstaunlich, wie unvollkommen und voller Rechtswidrigkeiten unsere Gesetze bis hinauf zum Grundgesetz sind!

Es gibt kein universelles allgemein gültiges Gottesrecht, an dem Sie Ihre justitz-kenntnislose und sinnlose Rechtskritik orientieren könnten. Alle Rechtsnormen sind menschengemacht, und unterliegen dem Wandel. Dem Wandel von Zeit und von besserer Erkenntnis.

Montag

"Ob jetzt Arbeitgeber massiv noch mehr Frauen einstellen? "

Im Zeitalter des demografischen Wandels: was sind die Alternativen?

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werner1955

Geschäftsaufgabe, Verkaufen, aufhören zu Produziern und das leben in vollen Zügen geniesen.

Kristallin

Genau lol machen alle Unternehmer/Innen auf einmal weil, plötzlich auch alle gebärfähigen, erwerbstätigen Frauen schwanger werden. (und immer wieder) 

So wirds sein 2024/25.

Montag

... insbesondere kleinere Unternehmen machen genau dies, wenn (ältere) Inhaber keine Nachfolger oder Nachfolgerinnen finden. Beispielsweise Bäckereien, Gaststätten, Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Apotheken. (Der demografische Wandel ...)

Ich finde es immer schade, wenn wieder jemand für immer schließt.

Kaneel

Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz nach Schwangerschaft und Mutterschutz in der Erziehungszeit aus?

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Questia

@Kaneel 17:21

| " Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz nach Schwangerschaft und Mutterschutz in der Erziehungszeit aus?" |

Wollen Sie @sebo zu noch mehr Spaß verhelfen ;-)))?

"bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und

bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,"

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html

Lt. §17 MuSchG, das ich dank @falsa schnell gefunden habe.

Kaneel

"Wollen Sie @sebo zu noch mehr Spaß verhelfen ;-)))?"

Nö. Habs aber auch nicht verstanden. Er/sie äußert sich ja immer recht knapp.

"........" Lt. §17 MuSchG, das ich dank @falsa schnell gefunden habe.

Vielen Dank! :-)

falsa demonstratio

"Lt. §17 MuSchG, das ich dank @falsa schnell gefunden habe."

Ich habe § 18 BEEG gefunden,

Wanderfalke

"Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz nach Schwangerschaft und Mutterschutz in der Erziehungszeit aus?"

Siehe Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG > §§ 18 und 19.

Questia

@Kaneel 17:21

In der Erziehungszeit greift. 

§ 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html

"Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt

1.frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und

2.frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes."

Das fehlte noch.

Mendeleev

Ich habe schon mal den Fall im Bekanntenkreis gehabt wo eine Frau SELBST gekündigt hat und kurz danach schwanger geworden ist … das ist dann wirklich schlechtes timing .. in einem anderen Fall lief‘s umgekehrt ab: eine Frau hat alles versucht um schwanger zu werden damit sie nicht mehr zur Arbeit kommen musste (Schwangere durften in dem Job nicht arbeiten)… Mutterschutz greift trotzdem … 

schabernack

➢ Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz nach Schwangerschaft und Mutterschutz in der Erziehungszeit aus?

Gilt prinzipiell ein sehr ähnlicher Kündigungsschutz wie bei Schwangerschaft.
Gilt nicht bei kleinen Unternehmen mit max. 10 Angestellten.

Gilt nicht bei Insolvenz, nicht bei strafrechtlich Relevantem, nicht bei groben Verstößen gegen Arbeitnehmerpflichten. Verweigert bspw. die / der in Elternzeit den Kontakt mit dem Arbeitgeber, der Organisatorisches besprechen möchte, wie bspw. die Rückkehr ins Unternehmen nach der Elternzeit.

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Werner40

Die Pflegerin sollte eine Abfindung kassieren und sich einen Job bei einem anderen Arbeitgeber suchen.

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falsa demonstratio

"Die Pflegerin sollte eine Abfindung kassieren und sich einen Job bei einem anderen Arbeitgeber suchen."

In Betracht kämen Ansprüche nach §§ 1a,oder 9 KSchG. Ich bin aber im Zweifel, ob die Arbeitnehmerin einen Abfindungsanspruch hat. 

Kündigungsschutzklagen enden allerdings oftmals im Güteverfahren mit Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung. Einen Anspruch darauf hat die Klagepartei aber nicht. 

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