Ein Kind steht vor einem Plakat des Deutschen Kinderhilfswerks mit der Aufschrift "Kinderrechte".

Ihre Meinung zu Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz?

Seit Jahren wird darüber diskutiert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Doch das ist nicht so einfach. Mindestens zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten müssten zustimmen. Was spricht dafür, was dagegen? Von Lissy Kaufmann.

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140 Kommentare

Kommentare

Juwa

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Kinder bei den Entscheidungen nur unzureichend mit berücksichtigt werden und den höchsten Preis für politische Entscheidungen zahlen müssen.

Inzwischen ist das Bewusstsein dafür gewachsen sodass Kinder und Jugendliche stärker mit berücksichtigt werden. Das reicht aber noch nicht. Mit der Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetze werden die bisherigen Fortschritte gesichert und die Grundlage für zukünftige Fortschritte gelegt.

Wenn Kinderrechte Grundrechte werden, dann werden sie auch einklagbar. Das ist besonders wichtig, da Kinder wehrlos sind und auf Schutz angewiesen sind, der ihnen eine gute Entwicklung ins Erwachsenenleben ermöglicht.

 

Deswegen: Kinderrechte sofort ins Grundgesetz!    Diskutiert wurde schon zu lange.

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MargaretaK.

"Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Kinder ... politische Entscheidungen zahlen müssen."

Und auch die alten Menschen, mit denen "man" es ja nur gut gemeint hat. Meine Mutter sagte nach der 1. Isolation - über lange, lange Zeit waren die alten Menschen in ihren Zimmern "eingesperrt" - dass sie lieber in Kauf nimmt an Corona zu erkranken und auch zu versterben. So ohne menschlichen Kontakt will sie nicht leben. Niemand hat diese alten Menschen jemals dazu befragt, wie denn ihre Wünsche wären. Vor einigen Tagen hatte ich ein Gespräch mit der Verwaltungsleiterin im Seniorenwohnen (BRK). Wir kamen auf die Coronazeit. Sie meinte, dass es damals für alle die mit alten Menschen arbeiten klar war, dass diese Isolation nicht gut geht. Leider wurden von der Politik (vornehmlich Spahn, in Bayern setzte Söder dem Ganzen dann die Krone auf) vorgetragene ernste Bedenken total übergangenen. Um Arbeitnehmer/-geber nicht am Tun zu behindern, mussten Alte und Kinder ihre Freiheit aufgeben.

Anna-Elisabeth

"...über lange, lange Zeit waren die alten Menschen in ihren Zimmern "eingesperrt" - dass sie lieber in Kauf nimmt an Corona zu erkranken und auch zu versterben. So ohne menschlichen Kontakt will sie nicht leben."

Danke!

Ich könnte heute noch heulen, wenn ich daran denke, was man auch Sterbenden im Krankenhaus angetan hat.

Kaneel

Bei dem Punkt bin ich völlig bei Ihnen. Sie, die leider verschollene Foristin Leipzigerin59 und ich haben uns darüber hier im ersten und zweiten Coronajahr mehrmals unterhalten und waren uns da komplett einig. 

Ich hatte dieses Alleingelassensein in Institutionen dann noch um die Gruppe der Gebärenden ergänzt, weil der unterstützende Partner lange Zeit nicht die komplette Geburt begleiten durfte und m.M.n. eigentlich niemand in so existenziellen Situationen ohne Familie/Freunde bleiben sollte. 

Da empfand ich die Maßnahmen als ziemlich unbarmherzig. Auch, wenn ich gleichzeitig nachvollziehen konnte, dass es um möglichst großen Schutz für vulnerable Menschen ging.

Schneeflocke ❄️

"Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Kinder bei den Entscheidungen nur unzureichend mit berücksichtigt werden..."

 

Im Falle einer potentiell tödlichen Pandemie (genaueres wusste man zu Beginn ja noch nicht), ist "Lock down" die einzige Sofort-Maßnahme. Das hat man schon im letzten Jahrhundert z.B. bei Typhus so gehandhabt. Impfstoffe gegen Corona gab es zu der Zeit (Beginn der Pandemie) noch nicht. Das Problem mit den Entwicklungsbeeinträchtigungen von Kindern entwickelte sich dadurch, dass die ganze Geschichte viel zu lange gedauert hat. Und man kann die dafür verantwortlichen Gründe auch woanders suchen, nicht nur bei den Schulschließungen, z.B. es wurden die Flughäfen nicht sofort geschlossen, weil man sich nicht gänzlich abriegeln wollte. Musste es z.B. sein, dass weiter in den Skiurlaub geflogen wurde oder Karneval gefeiert wurde oder Firmen ihre Veranstaltungen hatten? Bin mal gespannt, ob das alles noch aufgearbeitet werden wird.

w120

https://unicef.at/fileadmin/media/Infos_und_Medien/Info-Material/Kinder…

Es ist auch immer die Frage wie etwas umgesetzt wird.

Wir haben im Grunde genommen eine Schulpflicht und der Besuch ist kostenlos.

Wenn ich jetzt das Recht auf Bildung festschreibe, umfasst das auch den Zustand der Bildungseinrichtungen bis hin zu den sanitären Anlagen.

Dazu kommen fehlende Lehrkräfte.

Es gibt Bafög, wie hoch muss es sein, um Gerechtigkeit herstellen zu können.

Medizinische Versorgung ist vorhanden, aber es fehlen Betten und Personal, was ist mit Rooming eines Elternteils.

Dass Debakel um die Einführung einer Kindergrundsicherung, das zeigt den Ist-Zustand.

Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe, je nach Einkommen des Elternhauses, ist das richtig.

Meine Vision (ich weiß, der muss zum Arzt) wäre, dass alle Kinder weden gleich behandelt.

Sie bekommen freies Essen in den Schulen usw. und zwar alle.

Das wird durch die unterschiedliche Besteuerung finanziert.

Juwa

Die Kinder würden der Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz sicher mit großer Mehrheit zustimmen. Die Entscheider sind aber keine Kinder aber zum Teil deren Eltern. Würden die Kinderrechte ins Grundgesetz verankert werden, dann müssten die Eltern Teile ihrer Rechte abgeben und Pflichten gegenüber ihren Kindern erfüllen. Ich denke manche Eltern wären nicht bereit Rechte abzugeben und sich freiwillig Pflichten gegenüber Kindern aufzuerlegen.

Das erinnert mich auch an die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Würden die Männer freiwillig Rechte abgeben und Pflichten aufnehmen damit Frauen gleichberechtigt sind?

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Anna-Elisabeth

"Die Kinder würden der Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz sicher mit großer Mehrheit zustimmen. Die Entscheider sind aber keine Kinder aber zum Teil deren Eltern "

Ich sage es jetzt einmal ganz grob: Würden Kinder entscheiden, was im GG zu stehen hat, stünde da sicher auch etwas von einer Kugel Eis täglich. Ich denke, kein Gesetz der Welt kann die Gesellschaft dahingehend beeinflussen, dass sie ihren Kindern die ihnen gebührende Achtung und Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die Politik kann unterstützen, die geigentliche "Arbeit" muss jeder Einzelne leisten.

schabernack

➢ Ich denke, kein Gesetz der Welt kann die Gesellschaft dahingehend beeinflussen, dass sie ihren Kindern die ihnen gebührende Achtung und Aufmerksamkeit entgegenbringt.

Das ist so. Aber die kleinen Kinder wissen  nicht, welche Rechte sie haben, und was sie tun können oder sollen, werden sie so behandelt, wie sie das nicht wollen.

So oder so, mit Kinderrechten im Grundgesetz oder ohne. Wir, die Erwachsenen, sind die, die den Kindern sagen, und sie bilden darüber, welche Rechte sie haben.

Tja … das mit der Kugel Eis pro Tag als Kinderrecht. Hätte ich als Männerrecht auch gerne im Grundgesetz. Viele Frauen wohl auch als Frauenrecht.

Und wer muss es dann bezahlen? Die Kinder als Kinderpflicht.

Kaneel

"Würden Kinder entscheiden, was im GG zu stehen hat, stünde da sicher auch etwas von einer Kugel Eis täglich."

Ich traue Kindern und Jugendlichen da weitaus mehr und durchaus interessante und konstruktive Ideen zur Verbesserung der eigenen Lebensrealität sowie darüber hinaus zu. Was spricht dagegen, auch die Lebenswelt der Kinder gesellschaftlich mehr mitzudenken und in Entscheidungen mit einzubeziehen? Hinsichtlich Bildung, Stadtplanung, Freizeitangeboten uvm. 

Zudem: sind Sie sicher, dass Kinder größere Eisliebhaber sind als Erwachsene? Zumindest mir drängt sich da ein völlig anderer Eindruck auf, wenn ich meine persönlichen Beobachtungen in und vor Eisdielen so betrachte...

WirSindLegion

Aber dann müsste die Regierung bei der Kinder-GruSi ja wirklich liefern - das wird sicher verhindert.

Giselbert

"Was spricht dafür, was dagegen?"

Ich sehe keinen Grund der dafür spricht, so wie es ist - gleiche Menschenrechte für alle - ist völlig in Ordnung. Gegen eine frühere Selbstständigkeit/früheres Wahlalter spricht die Gehirnforschung und Psychologen, die Heranwachsenden noch keine endgültige Reife attestieren, deshalb gibt es ja auch das Jugendstrafrecht. 

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Silverfuxx

Gegen eine frühere Selbstständigkeit/früheres Wahlalter spricht die Gehirnforschung und Psychologen, die Heranwachsenden noch keine endgültige Reife attestieren

 

Naja, davon sind aber so einige betroffen. Da muss man nur mal sehen, wie viele Leute die AfD wählen. Das hat mit geistiger Reife ja auch genau gar nichts zu tun.

Giselbert

Jedem seine Meinung, auch wenn es die falsche ist.

gelassenbleiben

Ja eine Meinung dürfen Sie haben und  auch gerne äussern, solange Sie damit nicht gegen das GG verstossen. Sie müssen aber in Kauf nehmen, das es Gegenmeinungen gibt

Solange die geäusserten Meinungen nicht die Grundrechte anderer verletzen ist alles erlaubt

MargaretaK.

Nur bei Heranwachsenden? Vielleicht sollte dann so manchem Erwachsenen das Wahlrecht wieder anerkannt werden. Zum Beispiel solchen Sylt-Gröhlern. Wo ist da die geistige Reife abgeblieben?

Und, selbstverständlich Kinderrechte ins GG. Kinder (und alte Menschen) sind die Schwächsten. Gerade in bestimmten Situationen fallen die ohne Gnade hinten runter. Bestes Beispiel zu Coronazeiten. Wo waren denn da die Menschenrechte der Kinder? Ganz tief in der Versenkung verschwunden. Bei uns in Deutschland wurden die Kinder immer noch als Pandemie Treiber gebrandmarkt ,obwohl irgendwann bekannt war, dass das so nicht stimmt.

Kaneel

Und, selbstverständlich Kinderrechte ins GG. 

Stimme zu. U.a. aufgrund dieser Forderung habe ich mich hier angemeldet.

Kinder (und alte Menschen) sind die Schwächsten. 

Da sollte auch gleichberechtigt nebeneinander stehen. Vllt. darf ich das noch um Menschen mit Behinderung und Menschen mit schweren (chronischen) Erkrankungen ergänzen.

Gerade in bestimmten Situationen fallen die ohne Gnade hinten runter. Bestes Beispiel zu Coronazeiten. 

Ich erinnere mich noch an die Diskussion als es um die Draußenaktivität Schlittenfahren während eines Lockdowns ging und etliche User selbst darin ein Rieseninfektionsproblem sahen und mit völligem Unverständnis nach Toben und Spaß reagiert haben. So unter dem Motto "man kann mit den Kindern doch auch zuhause einen Spaziergang um den Wohnblock machen".

Wo waren denn da die Menschenrechte der Kinder? Ganz tief in der Versenkung verschwunden.

M.M.n. hatten Kinder und Jugendliche in Deutschland noch nie eine besonders starke Lobby. 

schabernack

➢ M.M.n. hatten Kinder und Jugendliche in Deutschland noch nie eine besonders starke Lobby.

Hatten und haben sie auch nicht.

Die sozusagen «natürliche» Lobby der Kinder müssten die Eltern sein. Die müssen aber auch ihr eigenes Leben führen, und das Geld für die Family verdienen. So sehr viel Zeit und Freiraum als Lobby für Kinder bleibt da nicht.

Sportvereine mit guter «Kinderarbeit» können auch gute Lobby für Kinder, deren Rechte und Möglichkeiten sein. Meine Nichte die kleine hatte jedenfalls das kleine Lebensglück, schon kurz vor Ende Kindergarten an so einen Sportverein zu geraten.

Der Verein mit Karateman, ein Kinderrechtslehrer von Natur aus, ein außergewöhnlicher Mann. Seitdem ist die Kleine Kinderrechtsaktivistin. Manchmal, selten, ist das anstrengend. Generell und prinzipiell ist es großartig.

Kaneel

Ich erinnere mich, dass Sie erwähnten wie betrübt Ihre kleine Nichte wegen des Pandemiepausierens war. Schön zu lesen, dass Sie jetzt wieder dort anknüpfen konnte und so viel Spaß dabei hat und darüber hinaus einen so wunderbaren Mentor gefunden hat. Haben Sie und ich ja schon mal festgestellt wie sehr wichtig gute Mentoren sind. 

Kaneel

Dass "sie" im zweiten Satz sollte natürlich klein geschrieben sein.

JM

Gerichte würden sich freuen, wenn plötzlich Kinder ihre Eltern verklagen damit sie ihr "kindergeld" direkt zur Verfügung haben.

Juwa

Kinder sind im Gegensatz zu Erwachsenen wehrlos und vollständig abhängig. Das macht sie leicht Opfer von Ausgrenzung, Ausbeutung und Missbrauch. Selbst wenn Eltern das Beste für ihre Kinder wollen, bedürfen Kinder einen besonderen Schutz, der ihnen Sicherheit in allen erdenklichen Situationen sicherstellt. Auch sind Kinder nicht einfach Schätze ihrer Eltern sondern richtige Menschen trotz ihrer Unreife.

Nur Kinderreche als Grundrecht kann dem gerecht werden.

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Grossinquisitor

Grundrechte sind doch Freiheitsrechte. Weshalb soll das, was Sie fordern, nicht durch einfache Gesetze geregelt werden können? Hierfür bräuchte es auch keine Zweidrittelmehrheit. 

Grossinquisitor

Die Demokratie leidet meiner Meinung nach ohnehin schon an einer zu starken Verrechtlichung und Konstitutionalisierung. Die Übergewichtung von Grundrechten, die obschon kaum einlösbar, dennoch aber die Gestaltungmöglichkeiten von Politik immer mehr einschränken, sind heute bereits ein Grund dafür, weshalb Populisten so erfolgreich sind. 

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gelassenbleiben

Die Übergewichtung von Grundrechten, die obschon kaum einlösbar, dennoch aber die Gestaltungmöglichkeiten von Politik immer mehr einschränken, sind heute bereits ein Grund dafür, weshalb Populisten so erfolgreich sind. 

Grundrechte kann man garnicht übergewichten Und Grundrechte im GG sind das was Populisten einhegt (und im Zweifel zur Verurteilung wegen Verletzung dieser Rechte führen kann)

Lucinda_in_tenebris

Wenn sie von einer Übergewichtung der Grundrechte sprechen, dann haben sie den Zweck der Verfassung evtl. übersehen?  Die Präambel "Die Würde des Menschen" z.B. hat in der juristischen Praxis eigentlich überhaupt keine Bedeutung. Vielmehr formuliert sie ein Leitbild, nachdem sich das staatliche Handeln ausrichten soll.  Unsere demokratische Grundordnung ist ebenso von dem 'Verhältnismässigkeitsgrundsatz geprägt, der den Gesetzgeber und die Exekutive dazu verpflichtet das jeweils geeignete aber im Verhältnis mildeste Mittel anzuwenden. Genau dieses staatliche Vorgehen ermöglicht der Bevölkerung ein Leben in Würde. Genau das aber ist es auch, was die Antidemokraten meist nicht verstehen oder verstehen wollen. Anstelle der Verhältnismässigkeit tritt dann die radikale Forderung und die Ausblendung jeglichen Hinderungs- und Beschränkungsgründe.  Eine Gesellschaft ist aber komplex und nur ein ebenso komplexes staatliches Handeln wird diesem gerecht. 

Grossinquisitor

Da kann ich kaum widersprechen. 

w120

Gibt es bei volljährigen Kindern.

Nennt sich Abzweigungsantrag.

 

Die Eltern erbringen ja im Normalfall Naturalunterhalt (Essen, Wohnung).

 

Kessl

Kinderrechte stehen im GG.

Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wer schreiben will die Würde von Menschen und Kindern ist unantastbar, entzieht Kindern den Status des Menschseins.

 

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w120

Natürlich gilt der auch für Kinder.

Aber sie sind besonders schutzbedürftig.

 

§ 6 GG

2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

In vielen Gesetzen hat der Gesetzgeber dem Schutz auch Rechnung getragen, aber sie sind ja immer vom Handeln der Erwachsenen abhängig.

werner1955

und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht?
ja, so stehts im GG. Und wie sieht die Realität mit Ganztags Kiat, Schulen und OGssen bis zum ende des Abi, aus? 

Anna-Elisabeth

"Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Kinder bei den Entscheidungen nur unzureichend mit berücksichtigt werden und den höchsten Preis für politische Entscheidungen zahlen müssen."

Ohne Zweifel sind während der Pandemie viele Fehler gemacht worden, die meisten wohl aus nachvollziehbarer Unsicherheit heraus. Glauben Sie, Kinder hätten besser gewusst, was richtig ist? Und wer hätte Klage einreichen sollen? Die Unsicherheit, ebenso wie die Besserwisserei (in entgegengesetzten Richtungen), zog sich durch alle Gesellschaftsschichten. Die Pandemie ist ein ganz schlechtes Beispiel. Wenn der WHO-Pandemie-Vertrag einmal Erfolg haben sollte, würde es auch keine Rolle mehr spielen, was in unserem GG steht.

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MargaretaK.

Also in Bayern wurden Kinderspielplätze im Freien abgesperrt, während man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Maske) zur Arbeit fahren durfte.

Familie durfte sich z.B.  Hl. Abend bis 22 Uhr treffen. Bis 22Uhr hatte Familie vom Virus nichts zu befürchten. Aber nach 22Uhr, da wurde es wirklich gefährlich.

Wo liegt denn da, mit gesunden Menschenverstand, die größere Gefahr der Ansteckung? Ich habe mich - mit Maske - in einem der unzähligen Testzentren angesteckt. Mit den Folgen dieser Infektion habe ich bis heute zu tun.

Schneeflocke ❄️

"Familie durfte sich z.B.  Hl. Abend bis 22 Uhr treffen. Bis 22Uhr hatte Familie vom Virus nichts zu befürchten. Aber nach 22Uhr, da wurde es wirklich gefährlich."

 

Ja, das war kurios. Soweit ich mich an die Begründung erinnere, durfte die Feier auch fortgesetzt werden - sofern beim Gastgeber übernachtet wurde. Nur eine spätere Rückreise war nicht erlaubt, weil man mit ggf. zuviel Alkoholgenuss nicht mehr verantwortungsvolle mit den übrigen Auflagen umgehen konnte, wie z.B. Maske korrekt aufsetzen und so weiter. 

Grossinquisitor

Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat. Die Frage ist, gegen welchen staatlichen Eingriffen will der Verfassungsgesetzgeber Kinder de lege ferenda gegenüber der derzeitigen Rechtslage besser schützen ? Am Ende wehren sich die Kinder noch erfolgreich gegen die Schulpflicht, die nur in Form einfacher Landesgesetzgebung besteht :-) 

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Pride

Woher kommt bloss die Annahme der Abwehrrechte gegenüber dem Staat? Nein, der Staat hat mit seiner Gewaltenteilung für die Einhaltung der Bürgerrechte zu sorgen und sich so selbst an sie zu halten. Unsereins kann über Gerichte die Grundrechte einfordern.

Ferato

Nein es sind nicht nur Abwehrrechte gegenüber dem Staat sondern auch Forderungsrechte, gegenüber dem Staat: 

Zum Beispiel könnten Kinder (wenn sie alt genug dafür sind) unter Umständen, dann besseren Schutz des Staates vor sexuellem Missbrauch innerhalb der eigenen Familie einklagen, wenn zum Beispiel Jugendämter (mangels ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung) nicht oder zu spät reagiert haben. Dies soll aber ausdrücklich kein Vorwurf an die durchaus bemühten und engagierten Mitarbeiter der Jugendämter sein! Sondern ausschließlich Kritik an der Austtattung mit entsprechenden Mitteln. Und diese ausreichende Ausstattung sollte dann einklagbar sein.

Allerdings ist die Frage ob es dazu tatsächlich Kinderrechte im Grundgesetz bedarf, oder ob nicht auch eine entsprechende Präzisierung/Ergänzung  bestehnder  Gesetze und deren Ausführungsverordnungen ausreichend wäre.

Und dies ist nur ein Beispiel.

w120

Dazu gibt es einen Artikel bei Beck:

75 Jahre Grundgesetz - von Abwehrrechten zu digitalen Teilhaberechten

https://community.beck.de/2024/05/23/75-jahre-grundgesetz-von-abwehrrec…

 

Es geht dabei um Bildungsansprüche bis hin:

Wer früher freien Zugang zur Schule hatte, nahm sich die Schulbücher für die Hausaufgaben mit nach Hause. Jetzt wird unter echter Teilhabe die Ausstattung jedes Einzelnen mit Endgeräten und Internetzugang verstanden werden müssen. Denn mit dem gedruckten Schulbuch wird es zuhause nicht gelingen, sich in ein von der Schule bereitgestelltes ITS einzuloggen.

falsa demonstratio

"Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat."

Das ist nicht richtig. Manche Grundrechte sind auch sog. Leistungsrechte.

Art. 6

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

FritzF

Viel hilft viel. Einfach mal alles was einem so einfällt in die Verfassung packen. Am Ende interessiert es es fast keinen, wie die Gleichstellung von Mann und Frau. 

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Kristallin

Doch die Gleichstellung von Frauen gegenüber Männern interessiert schon! Meistens Jene welche es angeht, Frauen! 

Lucinda_in_tenebris

Ich würde ihnen recht geben. Es müsste besser ein explizites und detailiertes Kinderschutzrecht formuliert werden. Dieses wäre fraglos im Einklang mit dem Grundrecht wäre. Die Mommunen haben aber Angst, dass sie demnächst verpflichtet werden Kinderspielplätze nicht nur zu bauen sondern auch zu warten, etc sprich sie haben Angst vor Kosten. Deshalb ist es wohl vielen angenehmer, wenn es bei einem Lippenbekenntnis bleibt,

Bzgl. der Rechte von Männern und Frauen sollten sie einen Blick in Geschichtsbuch werfen. Noch in den 60er Jahren mussten Frauen eine Erlaubnis von ihrem Ehemann einholen, damit sie eine Arbeitsstelle annehmen konnten. Die Gleichstellung, ob sie es galuben oder nicht, ist aber noch lange nicht erreicht, weshalb immer noch entsprechende Rechte und Quoten angebracht sind. Erst wenn diese nicht mehr benötigt werden, wäre der vom Grundrecht angestrebte Zustand erreicht.

werner1955

ins Grundgesetz?
Ja.
Würden wir Kinder besser achten brauchen wir uns diese Frage nicht zu stellen. 

Verantwortung der Eltern für Ihre  Kinder endet nicht mit Ganztag Kitas, OGssen oder mit teurem Handy, Urlaub oder Klamotten.  

Auch Starffähigkeit und Haftung müssen der Realität angepasst werden. 

Sokrates

Kinder sind unser Erbe, in ihnen hinterlassen wir das was wir ihnen mitgeben! Und deshalb erübrigt sich doch die Frage ob Kinderrechte ins Grundgesetz gehören oder nicht! Natürlich gehören Kinderrechte ins Grundgesetz!

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Sisyphos3

Genderrechte auch alle xx Geschlechter (vielleicht Linkshänder oder was es sonst noch gibt)

ein Kind ist ein Mensch und entsprechend sind seine Rechte im Gesetz geschützt / behandelt

schabernack

➢ Genderrechte auch alle xx Geschlechter (vielleicht Linkshänder oder was es sonst noch gibt).

Selbstverständlich Tinnef. Außer Linkshänder gibt es noch Rechtshänder und Beidhänder (die bspw. beim Gewichtheben, beim Holzhacken, oder beim Einwurf beim Fußball).

Sisyphos3

also muß man die auch im GG besonders berücksichtigen ?

w120

Sie haben die Ohnhänder vergessen.

Lucinda_in_tenebris

Nicht Ungleiches gleich und nicht Gleiches ungleich behandeln.  

Haben sie schon einmal mit der linken Hand eine Rechtshänderschere benutzt? Versuchen sie es einmal. Am kleinen Beispiel könnte ihnen der Sinn für Differenzierungen evtl. einleuchtender sein.

 

Lucinda_in_tenebris

Ist da nicht die Gefahr, dass ein schöner Preambel-Satz, wie "Kinder haben das Recht auf eine gesunde körperlich und geistige Entwicklung" ins Grundrecht geschrieben wird und sich ansonsten nix ändert, ausser dass dann gesagt werden kann "...das steht sogar im Grundrecht".  Meiner Ansicht nach deckt die Verfassung Kinderrechte im Grundsatz ab. 

Was vielmehr fehlt sind spezifisch formulierte Rechte an die sowohl Eltern, Erziehung/Schule und Kommunen gebunden sind.

Also konkrete Vorgabe, wieviel Raum ein Kind braucht, welche Bedingungen und Angebote etc etc

 

wassolldas

Ich denke mit dem Grundgesetz sind kinderrechte mit abgedeckt. Kinder sind doch auch nur Menschen wie Erwachsene auch. Wann hört diese Überhöhung von Kindern endlich auf. Man könnte meinen es sind gottgleiche Wesen.

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Sokrates

Haben Sie selber Kinder? Wenn ja , dann ist Ihr Kommentar absoluit unverständlich! Kinder sind schützenswerter weil sie sich noch nicht so wehren können, woe das Erwachsene können! Denken Sie mal nach was ich damit meinen könnte!

Sisyphos3

Kinder sind Menschen

entsprechend gilt für diese das gleiche Recht

oder unterscheiden sie bei Erwachsenen auch nach besonders schützenswerten

Alte, Behinderte ..... ?

w120

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 3 Absatz 3 GG

Tino Winkler

Unser Grundgesetz gilt für jeden, Säuglinge, Kinder Jugendliche, Erwachsene und Rentner bis in den Tod.

Warum sollte nun eine Altersgruppe gesondert genannt werden?

Es sind doch alle nach dem Grundgesetz geschützt.

Wer das anders sieht steht eventuell neben dem Grundgesetz.

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Sisyphos3

ach wissen sie

die 10 Gebote bedurften noch 279 Worte um sie zu erklären

die amerikanische Unabhängigkeitserklärung genau 300

die Verordnung über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25.911 Wörter

 

merken sie was

Sokrates

Ich wünsche mir manchmal die Kinder an die Macht die in vielem vernünftiger agieren wie wir Erwachsenen. Es gibt den Spruch: Kinder und Narren sagen immer die Wahrheit!

Lucinda_in_tenebris

Sehe ich ähnlich. Die Verfassung ist kein Trampolin und sollte nicht dazu dahalten, ein Thema zu bewerben.

Es wäre viel besser Kinderschutzrechte konkret und umfassend in Form eines eigenen Gesetzes zu formulieren. Ein solches Kinderschutzrecht harmonierte wunderbar mit unserer Verfassung, gar keine Frage.

NieWiederAfd

Wie kann Herr Frey von der CDU auf den absurden Gedanken kommen, dass es bei der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz "nicht zu seiner Stärkung der Kinderrechte kommt, sondern zu einer Schwächung der Familien"? Kein Kind ist das Eigentum der Eltern, es ist in Schutz und Obhut der Eltern/Erziehungsberechtigten gestellt; aber es gibt zig Situationen, in denen Kinder nicht durch ihre Eltern geschützt werden, sondern vor ihren Eltern geschützt werden müssen. 
Wer bei dieser parlamentarischen Frage auf der Höhe mitdiskutieren will, sollte sich einigermaßen auskennen, bevor er redet.

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gelassenbleiben

„aber es gibt zig Situationen, in denen Kinder nicht durch ihre Eltern geschützt werden, sondern vor ihren Eltern geschützt werden müssen.“

Sie haben leider recht

Lucinda_in_tenebris

Die Rechte der Kinder sind durch die Verfassung längst abgedeckt. Sie explizit in die Verfassung zu übernehmen ist reine Symbolpolitik. 

Hingegen sollten Kinderschutzrechte explizit in einem eigenem Gesetzt gefasst werden. Diese sollten z.B. die Pflichten der Eltern genau umschreiben, die Verantwortung der Schulen genau benennen und insbesondere Kommunen genau Vorgaben für die Rahmenbedingungen, z.B wieviele Spielplätze pro Einwohner und wie diese zu pflegen und betreuen sind etc. etc.

Werner40

Überflüssig. Menschenrechte gelten auch für Kinder.

Montag

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Diese ist umzusetzen. Bestehende Defizite sind zu beseitigen. 

Dieser Bericht zu Defiziten ist von 2017: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/120474/a14378149aa3a881242c5b1a6a2a…

In den letzten Jahren ist es wohl eher schlechter geworden. (Die Schließung von Kindergärten und Schulen während der Corona-Zeit hat dazu beigetragen.) Besonders wichtig ist m.E. ein positives, wertschätzendes Umfeld, sowie Chancengleichheit. (Schulerfolg, Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen usw. darf nicht vom sozialen Status oder der Herkunft der Eltern abhängen. Das Wort "Personalmangel" sollte nicht mehr in Zusammenhang mit Kitas, Schulen, Jugendämtern oder Kinderärzten vorkommen.)

Ob man dafür das Grundgesetz ändert, Bundes- oder Landesgesetze oder Umsetzungs-Leitlinien: das ist m.E. zweitrangig. (Hauptsache: Die Defizite werden umgehend beseitigt.)

Sisyphos3

was wir für Sorgen haben

reicht es nicht dass es Menschenrechte gibt ?

und sind Kinder keine Menschen ?

soll es Rechte für Einarmige geben Linkshänder

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Lucinda_in_tenebris

Rechte für Einarmige: Ja dringend. Oder stellen wir demnächst eine Leiter ans Rathaus, damit nur noch Menschen U 30 hinein kommen?

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