Ein Kind steht vor einem Plakat des Deutschen Kinderhilfswerks mit der Aufschrift "Kinderrechte".

Ihre Meinung zu Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz?

Seit Jahren wird darüber diskutiert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Doch das ist nicht so einfach. Mindestens zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten müssten zustimmen. Was spricht dafür, was dagegen? Von Lissy Kaufmann.

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140 Kommentare

Kommentare

Armagedon

Man sollte dasGrundgesetz nicht überladen. Z.B. gibt es schon eine Schulpflicht per Gesetz. Deshalb heißt es ja auch ….Plicht.

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fa66

Aber es fehlt ein Schulrecht. Eines, das den Souverän zur Priorisierung der Bereitstellung von Schulmitteln verpflichtet. Dazu gehören auch Lehrer:innen, die, wenn sie unverbeamtet sind, nicht einfach kostenmindernd in den Ferien in die Händer der Sozialkassen entlassen werden.

Account gelöscht

Dieses "Schulrecht" ist aber kein eigenes Grundrecht im Grundgesetz. Auch das Recht auf Bildung besteht nicht in eigens ausformulierter Form mit eigenem Artikel im Grundgesetz. 

Für das Volk der Dichter und Denker eigentlich ein No-Go. 

saschamaus75

>> Z.B. gibt es schon eine Schulpflicht per Gesetz. Deshalb heißt es ja auch ….Plicht.

 

...und dann kam Corona mit HomeSchooling! ^^

 

Aber mal im Ernst:

Was denken Sie, warum es an Schulen so viele Lehrer gibt? 

Wieviele Eltern beherrschen gleichzeitig(!!!):

* Deutsch (Orthographie & Grammatik sowie Literatur)

* Fremdsprachen (2x)

* Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Geographie, Astronomie), Technik (Materialkunde, Werkzeugkunde)

* Musische Fächer (Musik, Zeichenunterricht)

* Religion, Philosophie, Ethik

* Sport

Deshalb gibt es an Schulen so viele verschiedene Lehrer, oder fragten Sie den Biolehrer nach Schillers Glocke?

 

Sisyphos3

oder fragten Sie den Biolehrer nach Schillers Glocke?

 

wie meinen sie das ??

))grins((

Juwa

„Union befürchtet Schwächung der Familie“

Das stimmt so nicht. Eine Familie besteht aus den Eltern und den Kindern. Die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz würde daher die Familien nicht schwächen, sondern die Macht mehr auf die Kinder hin zuschieben.

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saschamaus75

>> „Union befürchtet Schwächung der Familie“

>> Das stimmt so nicht. Eine Familie besteht aus den Eltern und den Kindern.

 

Habe ich auch gedacht. Wie kann das Ganze geschwächt werden, wenn ein Teil des Ganzen verstärkt wird? oO

Aber so ist die CxU nun mal, einfach mal sinnfrei Behauptungen in den Raum stellen. -.-

 

Stein des Anstosses

„Macht“

Es geht darum, dass zB Gesetze stärker dahingehend geprüft werden, welche Auswirkungen sie für Kinder haben (zB Klimagesetze), weil ja jeder sehen kann, dass das immer noch zu wenig geschieht.

Grossinquisitor

"Schwächung der Familie" meint hier wohl die Befürchtung, dass die Erziehungsberechtigung der Eltern eingeschränkt werden könnte. Die Sorge davor, dass das Jugendamt oder die Schule vorschreibt, wie die Familie ihr Leben zu führen hat. 

Sisyphos3

oder die Gesellschaft

welche sich in die Familie stärker einmischt

Olivia59

Ich halte die Unterscheidung von Kinder- und Menschenrecht prinzipiell für schwierig. Auch die hier angeführte Bildung ist natürlich genauso Menschenrecht.

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fa66

Ich halte es nicht so sehr für eine »Unterscheidung« von Rechten – sondern für eine »Präzisierung« der Pflichten des Souveräns den Kindern gegenüber.

joe70

Es würde sich gut lesen lassen,

genau wie Menschenwürde und so.

Aber den armen Kindern wird das nicht helfen. Besser als irgendwelche Floskeln wäre, sich damit zu befassen, wie man die Armut wirklich aus der bekämpft. Kindergartenplätze, vernünftiges Essen, usw. Das fängt bei der Babynahrung zum MWst.-Satz von 19% an und geht mit der gesunden Ernährung, die sich viele nicht mehr leisten können, weiter.

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Schneeflocke ❄️

"...Aber den armen Kindern wird das nicht helfen..."

 

Den von Ihnen angesprochen Punkt finde ich sehr wichtig! Solch ein im GG festgelegtes Recht der Kinder würde in Umkehrung auch implizieren, dass der Staat dafür Sorgen zu tragen hätte, dass das Recht erfüllt wird. Zu Ihrem Beispiel, dass Armut von Kindern abgewandt werden muss. Da das Kind mit seiner Familie untrennbar verbunden ist, müsste der Staat im Weiteren auch dafür Sorge tragen, dass die gesamte Familie vor Armut geschützt wird. Und das wiederum würde die gesamte Gesellschaft umstrukturieren - Gleichstellung. Ich fände das hervorragend! Leider wird die Union da vermutlich nicht mitspielen, weil ihr Klientel (Reiche) dadurch zwangsläufig geschwächt würde (was abgeben zu müssen). Ohne Änderung wäre das Ziel aber nicht umsetzbar. Siehe aktuell das Beispiel: zu wenig Kindergartenplätze, trotz Rechtsanspruch für jedes Kind. Armut für alle "abzuschaffen" kostet nämlich Geld...

joe70

Ja, da haben Sie Recht.

Das wiederum wäre dann ansatzweise Sozialismus. Deshalb lassen es unsere etablieten Parteien doch lieber bei warmen Worten. Die sind billiger und belasten Reiche und Aktionäre nicht.

Egleichhmalf

„Leider wird die Union da vermutlich nicht mitspielen, weil ihr Klientel (Reiche) dadurch zwangsläufig geschwächt würde“

Da die Union die stärkste Partei im Bundestag ist, bedeutet das also, dass die Mehrheit der Bundesbürger zu den ‚Reichen‘ zählt. Das ist ja toll! Bzw. wäre es, wenn Ihre Vorurteile der Realität entsprächen.

Schneeflocke ❄️

"Da die Union die stärkste Partei im Bundestag ist, bedeutet das also, dass die Mehrheit der Bundesbürger zu den ‚Reichen‘ zählt. Das ist ja toll! Bzw. wäre es, wenn Ihre Vorurteile der Realität entsprächen."

 

Nein, leider gehören nicht alle Unionswähler zu den Reichen. Es gibt aber viele Menschen, die das Vorgebetete uneingeschränkt glauben und daher ihr Kreuz bei den Unchristlichen lassen. Viele Unionswähler sind auch Stammwähler aus der Gruppe der Rentner. Und obwohl es viele Armutsrentner gibt, denken nicht alle gründlich darüber nach, was es für sie bedeutet, CDU zu wählen. 

fa66

»Aber den armen Kindern wird das nicht helfen. Besser als irgendwelche Floskeln wäre,…«

Die präzisierten Rechte werden dem Souverän gegenüber einklagbar. Eben jenes »vernünftige Essen«, jene »gesunde Ernährung« und ggf. auch »Babynahrung« ohne oder zum reduzierten MwSt.-Satz.

Tino Winkler

Jeder kann sich gesunde Ernährung leisten, da sie die preiswerteste ist, leider sind heute viele Menschen gar nicht mächtig, sich Gesund und preiswert zu ernähren, ihr Beitrag ist bester Beweis, Zitat: „gesunde Ernährung, die sich viele nicht mehr leisten können…“

Wer sich nun fragt, was ist denn nun gesunde und preiswerte Ernährung, der sollte entweder seine Oma auf dem Dorf fragen oder das sich im Internet um Infos bemühen.

w120

Wenn das Kind aber die gesunde Nahrung nicht bekommt und auch nicht die Oma fragen oder dort essen kann.

Dann wäre doch eine Möglichkeit das der Staat, ohne Ansehen der Person, hier seine Hand schützend über die Kinder hält (z.B. Kindergarten, Schule).

Macht doch z.B. Siggelkow mit der Arche auch.

Egleichhmalf

„Wenn das Kind aber die gesunde Nahrung nicht bekommt und auch nicht die Oma fragen oder dort essen kann…“

… dann hat es offenbar die falschen bzw. verantwortungslose Eltern.

w120

Da haben Sie recht.

 

Da kann man nichts machen.

Hat das Kind halt Pech gehabt.

 

Schneeflocke ❄️

"… dann hat es offenbar die falschen bzw. verantwortungslose Eltern."

 

Welches Kind kann sich seine Eltern aussuchen?

Sisyphos3

Das fängt bei der Babynahrung zum MWst.-Satz von 19% an

das sind eben die Prioritäten Hundefutter gibts für 7 %

Schneeflocke ❄️

Die Union zögert: "Unsere Bedenken sind, dass es am Ende nicht zu seiner Stärkung der Kinderrechte kommt, sondern zu einer Schwächung der Familien“, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Thorsten Frei. Die Rolle der Eltern könnte relativiert werden und die Rolle des Staates in der Familie gestärkt. "Das halten wir für den völlig falschen Ansatz."

 

Es kommt natürlich in erster Linie darauf an, welche Rechte der Kinder konkret im Grundgesetz stehen sollen. Das müsste zunächst klar definiert werden, um darüber diskutieren zu können. "Normale" Eltern wünschen ihren Kindern das Allerbeste und anderen Kindern natürlich auch. Aber, was genau bedeutet "normal"? Es gibt auch Eltern, die ihre Kinder als Erfüllungsgehilfen für ihre egoistischen Wünsche einsetzen möchten. Doch wo konkret ist die Grenze? Wie auch Meinungen sind verschieden. Bedeutet Stärkung von Kinderrechten z.B. auch, dass ein Kind das Recht bekommt sich gegen Schulbesuche oder Noten auszusprechen?

fa66

Ja. Kinderrechte ins GG. Ebenso wie Altenrechte.

Und sei es nur zur Bekräftigung bestehender Grundrechte. Schließlich steht es bei der Würde beider Gruppen nicht im jeden Fall zum Besten. 

Kitaplätze fehlen an einem Ende,  wie die Altenversorgung am anderen krankt.

Lehrer, zu wenige gute, die in den Ferien auch noch in der Erwerbslosigkeit entlassen werden (und die mit zuwenigen aufeinanderfolgenden Arbeitstagen oft gleich bei SGB-II landen oder nach einem Dutzend Koppelverträgen in ALG-I geparkt werden), stehen überlasteten Dienstleistern in der Altenpflege gegenüber.

Kindergeld, das bei Erwerbstätigen zusätzlich zum Lohn gezahlt wird, steht bei Kindern in SGB-II-Bezug der Verrechnung mit der Lohnersatzleistung ihrer Eltern gegenüber. 

Ja. All sowas und viel mehr spricht für eine Kodifizierung von Kinderrechten und der Ableitung von Verpflichtungen daraus für den Souverän. 
 

JM

Kinderrechte bedeuten auch Kinderpflichten.

Wer soll das überwachen.

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Nettie

„Kinderrechte bedeuten auch Kinderpflichten.“

(Klein-) Kinder und Säuglinge sollen ‚Pflichten‘ haben? Sie machen wohl Witze?

fa66

»Wer soll das überwachen.«

Naja. Wo vorhanden, zunächst einmal die Eltern als Teil des durch das GG verpflichteten Souveräns. Oder so kurz wie möglich: wir alle.

Schneeflocke ❄️

"Kinderrechte bedeuten auch Kinderpflichten."

 

Würden Sie bitte ein paar Beispiele aufzählen, um zu verdeutlichen was Ihnen da genau vorschwebt? Welche Pflichten für Kinder meinen Sie?

JM

Als erstes fällt mir dazu ein

Volljährig mit 18 aber im Strafgesetzbuch dann wieder Kinder mit eigenem Gesetz.

Schulbesuch u.s.w.

 

Stein des Anstosses

Wollen Sie das Jugendstrafrecht in Frage stellen?

saschamaus75

Volljährig mit 18 aber im Strafgesetzbuch dann wieder Kinder mit eigenem Gesetz.

 

§ 7 Abs.1 SGB VIII: "...wer noch nicht 27 Jahre alt ist". -.-

 

schabernack

➢ Kinderrechte bedeuten auch Kinderpflichten.

Wollen Sie die Kinderpflicht «Zimmer aufräumen» ins Grundgesetz schreiben?
Was denn noch für sonstige Kinderpflicht?

Hinten im Auto nicht quengeln, brav aufessen was auf den Tisch kommt.
Wieder ein Satz von Ihnen, irgendwas muss. Selbst keine Ahnung was, auch egal.

➢ Wer soll das überwachen.

Die Kinderpolizei … wer denn sonst.

saschamaus75

>> Wollen Sie die Kinderpflicht «Zimmer aufräumen» ins Grundgesetz schreiben?

 

Aber dann bitte auch ein TaschengeldGesetz mit festgelegten Sätzen nach Alter gestaffelt, oder? ^^

 

saschamaus75

>> Kinderpflichten

 

Also:

* Spielen gehen

* Laut sein

* Schmutzig sein

* Schnupfen haben

??? oO

 

Ich denke, DAS schaffen die Kids heute schon. -.-

 

Nettie

„Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz?“

Gegenfrage: Sind Kinder und ihre Rechte weniger wert als ‚Erwachsene‘?

Und, falls jemand dieser Meinung sein sollte: Warum? Weil sie keine bzw. weniger ‚Macht‘ haben (keine ‚Wählerstimmen bringen‘)?

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Anna-Elisabeth

"Gegenfrage: Sind Kinder und ihre Rechte weniger wert als ‚Erwachsene‘?"

Genau darin sehe ich ein Problem: Kinder und Erwachsene sind Menschen. Dazu steht doch alles Wesentliche alles im GG. Alles andere, was hier schon angesprochen wurde, regeln bereits Gesetze bzw. könnte noch geregelt werden. Dort, wo diese Gesetze missachtet werden, hilft auch kein schöner Text im GG.

asimo

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Kinder sind Menschen, von daher sind Kinder bereits geschützt.

Ich verstehe zwar, dass man Kinderrechte gern extra betonen möchte, aber ich bevorzuge die ganz allgemeine Forumlierung in der alle enthalten sind. 

Frauen, Männer, Transgender, jung und alt, groß, klein, hell, dunkel, dick, dünn. Alle sind Menschen, für alle gilt das GG.

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Pride

Frauen, Männer und Transgender sind vom Grundgesetz in Art. 3, Absatz 3 mit dem Begriff des Geschlechts erfasst. Das wurde auch vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur dritten Geschlechtsoption festgehalten. Allerdings geht die Diskussion darum, ob in dem Absatz auch eine Diskriminierung aufgrund des Alters extra aufgenommen werden soll. 

asimo

Mensch ist Mensch. Je genereller das formuliert bleibt, desto weniger Schlupflöcher, Partikularinteressen und Spitzfindigkeiten sind möglich. Wobei ich schon finde, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen. Das ergibt sich aber ohnehin aus der Unverletzlichkeit der Würde und körperlichen Unversehrtheit. D.h. das ist schon abgedeckt ohne es explizit zu formulieren. 

Das GG sollte dem KISS-Prinzip folgen. 

Pride

Es würde wohl schon gut passen, wenn der Begriff des Geschlechts als Allgemeiner wie der der Abstammung, der Herkunft, des umstrittenen Begriffs Rasse, des Glaubens etc. aufgenommen würde. So wären alle Altersgruppen aufgenommen und es würde deren Grundrechte auch gegeneinander abgewogen. Das ist schon das Prinzip des Freiheitsrechts, das im GG nicht das des anderen Individuums nachteilig einschränken darf.

Pride

Ich meinte anfangs natürlich den Begriff des Alters und nicht den des Geschlechts, der ja doch ebenfalls vorhanden ist.

Grossinquisitor

Möglicherweise könnte daraus aber doch eine gewisse Akzentuierung hin zu den spezifischen Interessen von Kindern resultieren. Vielleicht sogar zu den Rechten von ungeborenen Kindern, die das BVerfG auch bisher schon immer hochgehalten hat. 

saschamaus75

>> Das GG sollte dem KISS-Prinzip folgen. 

 

Ich würde an Art. 3 GG einfach nur einen Abs.4 'Kindern gebührt besonderer Schutz' anhängen und fertig. -.-

 

Sisyphos3

also Kinder

wenn ich sie richtig verstand

und wie ist das mit Alten ?

Pride

Also ich steh' ziemlich für die Einführung des Begriff des Alters, den ich, wie inzwischen korrigiert, im ersteren Kommentar statt des schon vorhandenen Begriffs des Geschlechts meinte. 

Pride

Um der von mir verursachten Verwirrung entgegen zu wirken, formuliere ich den Artikel 3 des GG in etwa so, dass niemensch wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seines Alters etc. bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

 

 

 

Kaneel

Besten Dank.

saschamaus75

>> und wie ist das mit Alten ?

 

Die werden schon nicht zu Kurz kommen, oder? -.-

 

SirTaki

Das Grundgesetz punktet mit Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Das haben die Verfasser gut gemacht, es halt bis heute und ist Werteordnung.

Was jetzt passiert, ist Bürokratisierung und Überfrachtung mit tausend Zusätzen, ohne wirklichen Nutzen 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle weiteren Artikel besetzen weitere Werte, die Verfassungsrang und Verbindlichkeit haben.

Kinder sind Menschen. Schutz benötigt jeder. Da gibt's nichts zu deuten. Warum also überall noch zusetzen, was im Kern bereits enthalten ist? 

Gesetze aufgebläht werden wuchtig. Und allgemeine Grundwerte brauchen keine -zig Zusätze.

Juristen singen ein Lied davon, wie überfrachtet viele Gesetze sind. 

Ob sie mehrheitlich beachtet werden und durchgesetzt werden, ist viel wichtiger. 

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Schneeflocke ❄️

Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht. Sie haben das auch gut erklärt, was Sie meinen. Einige Aspekte an den Rechten für Kinder sollten aber m.M.n. doch noch gründlicher überarbeitet werden. So haben z.B. viele psychische Störungen von Erwachsenen ihre Wurzeln in der Kindheit - Erlebnisse und Erziehungsfehler. Es darf jeder Elternteil werden und in Folge an dem jungen Erdenbürger herumschalten und walten wie es ihm beliebt. Der Staat hat sich nicht einzumischen, der Erziehungsberechtigte hat die alleinigen Rechte und die Verantwortung - auch dann, wenn er dazu überhaupt nicht in der Lage ist. Eine "Ausbildung" für Eltern wäre nicht schlecht. Denn leider übernehmen viele Eltern unreflektiert die Erziehungsmethoden, durch die sie selber bereits von ihren eigenen Eltern geschädigt wurden.

Anna-Elisabeth

"Der Staat hat sich nicht einzumischen,..." 

Und das ist gut so. Für eine notwenige Einmischung gibt es bereits Regeln. Ich weiß auch nicht, ob es einen Unterschied macht, ob ein Kind ein Trauma im Elternhaus bekommt, oder im staatlichen oder kirchlichen Kinderheim. Ich weiß, Sie wünschen das Beste, aber alle Gesetze der Welt können die vielfältigen Möglichkeiten des Missbrauchs in der Erziehung nicht verhindern.

Schneeflocke ❄️

Das stimmt, kann man nicht komplett verhindern. Trotzdem fände ich eine Art "Kursus" für Eltern schon ratsam. Für alles Mögliche braucht man in Deutschland einen Schein. Sogar um einen (früher) Overheadprojektor zu bedienen. Auch Hundehalter müssen jetzt eine Prüfung machen (sinnvoll) oder der Führerschein, um mal Beispiele zu nennen. Aber Kinder kriegen (und ggf. lässig verkorksen) darf jeder und jede uneingeschränkt. Ich fände so eine pädagogische Grundausbildung für Eltern wichtig.

Egleichhmalf

Von der Idee her alles richtig, was Sie da schreiben. Was aber, wenn die künftigen Eltern die geforderte pädagogische Grundbildung verweigern? Werden die dann sterilisiert, oder was schwebt Ihnen da vor?

Will sagen: alles gut gemeint, aber man kann eine Gesellschaft auch zu Tode regulieren. 

Schneeflocke ❄️

"Werden die dann sterilisiert, oder was schwebt Ihnen da vor?"

 

😉 Coole Idee! Nein, Spaß beiseite. Natürlich so, wie alle anderen Gesetzesbrüche auch geahndet werden. Bußgeld z.B. Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken, werden sie ja auch nicht sterilisiert...

Hanne57

Ist schon Sommerloch, oder was soll so ein Vorstoß? Ablenkung von den eigentlichen Problemen?

Die allgemeinen Bürger-und Menchenrechte gelten auch für Kinder. Familienrechte und -Pflichten sind auch geregelt.

Man sollte das Grundgesetz nicht mit diversen Einzelregelungen aufblähen.

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Stein des Anstosses

Im Gegensatz zu den „Alten“, die hier auch oft angeführt werden, können die Kinder nicht mitbestimmen.

Deshalb benötigen sie eine angemessene Vertretung in der Legislative.

Bisher werden sie so „mitgedacht“. Aber funktioniert das wirklich gut?

Juwa

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Kinder bei den Entscheidungen nur unzureichend mit berücksichtigt werden und den höchsten Preis für politische Entscheidungen zahlen müssen.

Inzwischen ist das Bewusstsein dafür gewachsen sodass Kinder und Jugendliche stärker mit berücksichtigt werden. Das reicht aber noch nicht. Mit der Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetze werden die bisherigen Fortschritte gesichert und die Grundlage für zukünftige Fortschritte gelegt.

Wenn Kinderrechte Grundrechte werden, dann werden sie auch einklagbar. Das ist besonders wichtig, da Kinder wehrlos sind und auf Schutz angewiesen sind, der ihnen eine gute Entwicklung ins Erwachsenenleben ermöglicht.

 

Deswegen: Kinderrechte sofort ins Grundgesetz!    Diskutiert wurde schon zu lange.

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Anna-Elisabeth

"Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Kinder bei den Entscheidungen nur unzureichend mit berücksichtigt werden und den höchsten Preis für politische Entscheidungen zahlen müssen."

Ohne Zweifel sind während der Pandemie viele Fehler gemacht worden, die meisten wohl aus nachvollziehbarer Unsicherheit heraus. Glauben Sie, Kinder hätten besser gewusst, was richtig ist? Und wer hätte Klage einreichen sollen? Die Unsicherheit, ebenso wie die Besserwisserei (in entgegengesetzten Richtungen), zog sich durch alle Gesellschaftsschichten. Die Pandemie ist ein ganz schlechtes Beispiel. Wenn der WHO-Pandemie-Vertrag einmal Erfolg haben sollte, würde es auch keine Rolle mehr spielen, was in unserem GG steht.

w120

Aber es kann auch nicht sein, dass Kinder, um die Möglichkeit des Todes einer betagten Person zu minimieren, in ihren Rechten nicht nur eingeschränkt wurden, sondern auch billigend in Kauf genommen worden ist, dass sie in ihrer Entwicklung Schaden nehmen.

In einem Abwägungsprozess werden leider die Kinder nicht, ihrer Bedeutung entsprechend, berücksichtigt.  

Anna-Elisabeth

"Aber es kann auch nicht sein, dass Kinder, um die Möglichkeit des Todes einer betagten Person zu minimieren, in ihren Rechten nicht nur eingeschränkt wurden, sondern auch billigend in Kauf genommen worden ist, dass sie in ihrer Entwicklung Schaden nehmen."

Hier werfen Sie unzulässig etwas durcheinander. Bei Schulschließungen, dem Sperren von Spielplätzen usw. ging es nicht um die betagten Personen, deren Rechte übrigens ebenfalls unzulässig eingeschränkt wurden.

"In einem Abwägungsprozess werden leider die Kinder nicht, ihrer Bedeutung entsprechend, berücksichtigt. " 

Das ist wohl so, aber spielen Sie bitte nicht eine schwache Gruppe gegen eine andere schwache Gruppe aus.

w120

Nach meiner Erinnerung wurde damals ein Schuldgefühl erzeugt, dass das Kind sich in der Schule ansteckt und dann die Oma gefährdet.

Ich würde nie, zumindest nicht, mit Absicht eine schwache Gruppe gegen eine andere ausspielen.

Aber Abwägungsprozesse und/oder Verhältnismäßigkeit bedeutet für mich, dass ggf. die Ansprüche einer Gruppe höher zu bewerten sind.

Noch heute denke ich mit Schaudern an ein Zimmer mit der Aufschrift "Triage".

Bahnfahrerin

Dieses Schuldgefühl wurde aber auch jedem Erwachsenen suggeriert. Auch zB Alleinstehende wurden weggesperrt und konnten das auch nicht verhindern oder einklagen. 
Ich habe noch nicht verstanden welche zusätzlichen Rechte zum Menschenrecht noch verankert werden sollen und was das dann für Vorteile hat. 

Und wie ein anderer User schon schrieb: es wird für alle und jeden immer nur noch von den Rechten gesprochen. Scheint als sind Pflichten Nebensache. 

w120

Es geht um Kinder, die sind doch keine kleinen Erwachsenen.

Die sollen Spaß am Leben haben und damit auch uns beglücken.

Stein des Anstosses

Bei Schulschließungen, dem Sperren von Spielplätzen usw. ging es nicht um die betagten Personen, deren Rechte übrigens ebenfalls unzulässig eingeschränkt wurden.

Doch, genau darum ging es, flatten the curve.

Aber der Preis für die Kinder und Jugendlichen war zu hoch.

Dass jetzt noch zusätzlich durch Pandemie und Inflation der Schul- und pädagogische und pflegerische Bereich nahezu „entvölkert“ ist, erste Klassen teils mit 28 Kindern übervoll sind und und und, gibt - meine Sorge - einer ganzen Generation viel Ballast mit auf den Weg.

Anna-Elisabeth

"Doch, genau darum ging es, flatten the curve."

Die Alten waren eingesperrt und durften keinen Besuch empfangen. Also kann es kaum nur darum gegangen sein. Außerdem gab es auch Eltern und Lehrer, die Angst hatten, sich zu infizieren. Vorrangig ging es darum, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Wie Sie schon anderen Kommentaren entnehmen und mit etwas Verstand auch selber wissen könnten: Die Schulschließungen passen nicht zum Besuchsverbot bei den Senioren und Kranken. Aber klar, irgendwer muss ja schuld sein - vorzugsweise jene, die sich nicht mehr wehren können: die Alten, die Kranken und die Toten.

Kaneel

Sie schrieben vorhin, es sollte nicht darum gehen eine benachteiligte Gruppe gegen eine anderen auszuspielen. Hand aufs Herz - kann es sein, dass Sie evtl. möglicherweise vielleicht doch die Gruppe der Älteren als benachteiligter ansehen als die der Kinder?

Anna-Elisabeth

"Hand aufs Herz - kann es sein, dass Sie evtl. möglicherweise vielleicht doch die Gruppe der Älteren als benachteiligter ansehen als die der Kinder?"

Mit Hand auf dem Herzen: Nein. Nur - wer wird hier angegriffen? Doch nicht die Kinder (gut so). Es ist nicht logisch, jemandem zu unterstellen, er habe etwas gegen eine Gruppe, nur weil er eine andere (hier die angegriffene) verteidigt.

Kaneel

Es ist aber schon so, dass Sie sich für Ältere sehr ins Zeug legen. Ist ja auch berechtigt. Nur das Gleiche habe ich gegenüber Kindern noch nicht von Ihnen gelesen. Ich habe den Eindruck Sie erwarten sehr viel Respekt von Jüngeren gegenüber Älteren, umgekehrt vermisse ich diesen.

Sisyphos3

erste Klassen teils mit 28 Kindern übervoll sind

 

wir waren 43 !

sie glauben es nicht

mir haben so Zustände sogar ins Studium gereicht

Kaneel

"Bei Schulschließungen, dem Sperren von Spielplätzen usw. ging es nicht um die betagten Personen, deren Rechte übrigens ebenfalls unzulässig eingeschränkt wurden."

Da trügt Sie Ihre Erinnerung. Bei der Schließung von Spielplätzen, Schulen, Sportvereinen ging es vor allem oder einzig darum vulnerable Menschen (dazu zählten Ältere und Chronisch Kranke) zu schützen und es sollte auch eine Überbelastung der Krankenhäuser vermieden werden. Es gab keinen ernsthaften Grund zu der Annahme, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur besonders gefährdeten Gruppe von Infizierten gehören. Es waren Kinder, die als „Virenschleuder“ bezeichnet wurden.

Kurz nach dem ersten Lockdown war ich in einem Cafe, draußen. Am Nebentisch saß ein hochbetagter Herr, also jemand der eigentlich besonderen Schutzes bedurfte. Aber vielleicht wollte er einfach selbstbestimmt seine Zeit dafür nutzen mit der Familie etwas Nettes wie Kuchen essen zu unternehmen.

MargaretaK.

Wurden denn die alten Menschen gefragt? Nein. Glauben Sie, dass diese alten Menschen - um den Preis dann "100"Jahre alt zu werden - über Monate komplett auf zwischenmenschliche Kontakte verzichtet hätten?

Meine Mutter hatte nach Monaten der Isolation gesagt, dass sie lieber stirbt als sowas nochmals mitzumachen. In Seniorenwohnheimen bedeutete das, 24-Stunden Einzel"Haft". Denn auch das Personal dürfte nur schnell das Tablett mit Essen ins Zimmer stellen. Können Sie sich vorstellen, dass Ihnen verboten wird, ein!!! Zimmer über Monate zu verlassen?

Anna-Elisabeth

Ich weiß, wovon Sie schreiben. Warum schimpfen Sie mit mit? Habe ich mich so unklar ausgedrückt?