Ihre Meinung zu Assange darf Berufung gegen Auslieferung an die USA einlegen
Es ist ein Etappensieg für WikiLeaks-Gründer Assange. Er darf in Großbritannien Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen. Der High Court in London hält Zusicherungen der US-Seite für nicht ausreichend.
„Assange darf Berufung gegen Auslieferung an die USA einlegen“
Uff. Der Rechtsstaat bzw. die Gewaltenteilung, auf der er beruht (und damit die Demokratie) funktioniert offenbar in Großbritannien noch immer.
18 Antworten einblenden 18 Antworten ausblenden
...und doch sitzt Assange im Knast in GB...
„...und doch sitzt Assange im Knast in GB...“
Da stehen seine Chancen auf die Wahrung nicht nur seiner Rechte derzeit allemal besser als in den USA.
| "...und doch sitzt Assange im Knast in GB..." |
Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Eine Inhaftierung ohne Urteil über einen so langen Zeitraum (seit 2019), sollte in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.
Das sehe ich genau wie Sie.
„Eine Inhaftierung ohne Urteil über einen so langen Zeitraum (seit 2019), sollte in einem Rechtsstaat nicht möglich sein“
Da haben Sie allerdings Recht. Daran, dass Assange wegen seines ‚Verrats‘ von ‚Staatsgeheimnissen‘ zum ‚Spielball‘ der (Staats-) Mächte geworden ist, kann es jedenfalls kaum einen ernsthaften Zweifel geben.
➢ Eine Inhaftierung ohne Urteil über einen so langen Zeitraum (seit 2019), sollte in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.
Und dann noch in einem Hochsicherheitsgefängnis mit eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten.
Wenn dieser Rechtsstaat weiter so gut funktioniert stirbt er im Gefängnis bevor überhaupt mal ein Verfahren zu den ihm vorgeworfenen Taten eröffnet werden wird.
„Wenn dieser Rechtsstaat weiter so gut funktioniert stirbt er im Gefängnis bevor überhaupt mal ein Verfahren zu den ihm vorgeworfenen Taten eröffnet werden wird.“
Behaupten Sie.
Behaupten Gutachter, die die Verteidigung beauftragt hatte. Wie viele Jahre soll er denn noch in Auslieferungshaft sitzen bis ein Rechtsstaat entscheiden muss ihn gehen zu lassen weil die USA nicht in der Lage sind ihr Auslieferungsgesuch rechtkonform durchzusetzen.
Na klar. GB ist ein Rechtsstaat. Ich wundere mich über Ihre Verwunderung.
Im Artikel heißt es „Die USA werfen dem Australier unter anderem Geheimnisverrat vor, der Menschenleben gefährdet habe“ und weiter „Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.“
Da gibt es also unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir werden sehen, welche sich letztlich durchsetzt.
Aber egal, welche das sein wird: Ein Rechtsstaat hört nicht auf, Rechtsstaat zu sein, nur weil irgendetwas entschieden wird, was mir persönlich nicht gefällt.
„Ich wundere mich über Ihre Verwunderung“
Ich ‚wundere’ mich nicht, sondern freue mich, dass er sich offenbar allen Widrigkeiten zum Trotz behaupten kann.
Ein schlechter Witz, dass der Rechtsstaat dort funktioniert:
Assange soll in den USA auf Basis des "Espionage Acts" wegen Spionage angeklagt werden. Das ist also ganz offiziell ein politisches Vergehen. Dabei schließt das Auslieferungsabkommen mit den USA politische Vergehen kategorisch von der Auslieferung aus.
Lösung des britischen "Rechtsstaats": Darf man nicht drüber reden! Assanges Anwälten wird schlicht untersagt, diese Punkte vorzubringen. Wie so viele nicht - nicht die Geheimdiensspionage in der Botschaft, nicht das Abhören der Kommunikation mit den Anwälten, nicht den bestochenen Isländer, auf dessen Aussage das vorgeworfene "Computervergehen" beruht. Das Gericht allein bestimmt ein paar wenige Punkte, über die noch geredet werden darf, und das sind nicht die wesentlichen: Wenn es nur noch um die Wahrung seiner Rechte in einem US-Court gehen darf, dann ist er in Gedanken ja eigentlich schon in den USA. An dieses Themenverbot hält sich, wie wir sehen, dann auch die Presse.
An dieses Themenverbot hält sich, wie wir sehen, dann auch die Presse.
Welches Themenverbot?
>> An dieses Themenverbot hält sich, wie wir sehen, dann auch die Presse.
Ähh, und wegen dieses "Themenverbots" können wir das Ganze jetzt hier auf meta.tagesschau.de kommentieren? Wie bitteschön definieren Sie den Begriff 'Themenverbot' oder den Begriff 'Presse'???oO
Schön für Sie, wenn Sie es hier noch kommentieren können.
➢ An dieses Themenverbot hält sich, wie wir sehen, dann auch die Presse.
Genau. Wegen Themenverbot können Sie 1.000 Zeichen zum Thema als Kommentar schreiben.
>> Uff. Der Rechtsstaat bzw. die Gewaltenteilung, auf der er beruht (und damit die Demokratie)
>> funktioniert offenbar in Großbritannien noch immer.
Ähh, für mich liest sich der Artikel jetzt nicht(!) wie: 'Es ist sein grundlegendes RECHT, in einem Rechtsstaat gegen ein Urteil Berufung einzulegen', sondern eher wie: 'Ihro Gnaden haben entschieden, Milde walten zu lassen'? oO
Aber ‚Ihro Gnaden’ ist wenigstens nicht zugleich auch Legislative und Exekutive.