Ihre Meinung zu Bundestag senkt Mindeststrafe bei sexualisierter Gewalt an Kindern
Der Bundestag hat die Mindeststrafe für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern gesenkt. In der Praxis führte die Regel zu ungewollten Konsequenzen.
da kommt endlich ein vernnftiges gesetz und dann daß
sexuele gewalt gegen jugendliche kann nicht hart genug bestraft werden
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Vielleicht sollten Sie doch lieber zuerst den Artikel lesen.
1. war das Gesetz genau das Gegenteil von vernünftig. Deshalb wurde es geändert. Das war vorhersehbar, hat sich in der Praxis dann auch gezeigt.
2. ändert sich nichts an der Höchststrafe, wie dem Artikel zu entnehmen ist. D. h. Ihr "kann nicht hart genug bestraft werden" bleibt wie es ist!
Die Frage wäre wie oft die Höchststrafe verhängt wird?
"Die Frage wäre wie oft die Höchststrafe verhängt wird?"
Warum? Wenn Sie das interessiert, recherchieren Sie!
>> sexuele gewalt gegen jugendliche kann nicht hart genug bestraft werden
Da gebe ich Ihnen ja Recht, aber die Verschärfung vor 3 Jahren war schon sehr krude.
Haben Sie Kinder und waren mit diesen im Urlaub mal am Strand? Haben Sie da evl. auch Photos geschossen???
Wenn Ihre Antwort darauf 'JA' lautet, dann wären Sie nach dieser Verschärfung vor 3 Jahren ein Straftäter mit mind. 1 Jahr Gefängnis. Und DAS ist jetzt halt wieder vorbei. -.-
Aber doch nicht um den Preis von "Kollateralschäden". Die Richter können echte Täter noch genauso hart bestrafen wie es die Verschärfung ermöglicht hatte.