Eine Kriminaloberkommissarin vor einem Auswertungscomputer auf der Suche nach Kinderpornografie und Fällen von sexuellem Missbrauch.

Ihre Meinung zu Bundestag senkt Mindeststrafe bei sexualisierter Gewalt an Kindern

Der Bundestag hat die Mindeststrafe für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern gesenkt. In der Praxis führte die Regel zu ungewollten Konsequenzen.

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76 Kommentare

Kommentare

JM

da kommt endlich ein vernnftiges gesetz und dann daß

sexuele gewalt gegen jugendliche kann nicht hart genug bestraft werden

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TeddyWestside

Vielleicht sollten Sie doch lieber zuerst den Artikel lesen. 

1. war das Gesetz genau das Gegenteil von vernünftig. Deshalb wurde es geändert. Das war vorhersehbar, hat sich in der Praxis dann auch gezeigt.

 

2. ändert sich nichts an der Höchststrafe, wie dem Artikel zu entnehmen ist. D. h. Ihr "kann nicht hart genug bestraft werden" bleibt wie es ist!

 

 

rolato

Die Frage wäre wie oft die Höchststrafe verhängt wird?

TeddyWestside

"Die Frage wäre wie oft die Höchststrafe verhängt wird?"

 

Warum? Wenn Sie das interessiert, recherchieren Sie! 

 

 

saschamaus75

>> sexuele gewalt gegen jugendliche kann nicht hart genug bestraft werden

 

Da gebe ich Ihnen ja Recht, aber die Verschärfung vor 3 Jahren war schon  sehr krude.

Haben Sie Kinder und waren mit diesen im Urlaub mal am Strand? Haben Sie da evl. auch Photos geschossen???

Wenn Ihre Antwort darauf 'JA' lautet, dann wären Sie nach dieser Verschärfung vor 3 Jahren ein Straftäter mit mind. 1 Jahr Gefängnis. Und DAS ist jetzt halt wieder vorbei. -.-

 

Olivia59

Aber doch nicht um den Preis von "Kollateralschäden". Die Richter können echte Täter noch genauso hart bestrafen wie es die Verschärfung ermöglicht hatte.

falsa demonstratio

"In der Praxis führte die Regel zu ungewollten Konsequenzen."

Es war offensichtlich, dass es zu ungewollten Konsequenzen kommen würde. Die Fachverbände habe gewarnt.

Der Gesetzgeber hat sich vor sich her treiben lassen. Ich erinnere mich an Diskussionen auch hier im Forum. Das Gesetz war deshalb weitgehend populistisch.

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Olivia59

Bei Strafverschärfungen kann man meist mit einem gewissen Aktionismus rechnen. Das Anliegen und die dazugehörigen Emotionen sind durchaus nachvollziehbar, sofern sie nicht Vernunft und Rationalität aushebeln, und das scheint mir im Hinblick auf mehrere Themen eine Gefahr zu sein.

Questia

@falsa demonstratio 17. Mai 2024 • 14:59 Uhr

Statt einer Änderung der Strafe, hätte es doch auch eine Konkretisierung des Straftatbestandes getan, oder? So wäre es doch z.B. möglich, die Motivation mit einzubeziehen, um überhaupt eine strafbare Handlung festzustellen, was eigentlich m.E. sowieso geschieht.

Haben Sie dazu Erläuterungen, warum das in diesem Fall nicht möglich war?

Ich habe gemischte Gefühle, weil von der Strafminderung auch die echten Täter "profitieren" könnten.

TeddyWestside

Ich kann mir beim besten Willen kaum einen Richter vorstellen, der ausgerechnet bei dem Thema die "Augen zudrückt". Falls er es doch tut, sollte er sofort überprüft und ggfs. entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft ist ja auch noch beteiligt. Ich sehe wirklich wenig Potential für Missbrauch bzw Verdeckung. 

Bei einer Mindeststrafe von einem Jahr sind jedoch zu Unrecht Verurteilte "Straftäter" ab dem ersten Tag vorprogrammiert und unvermeidlich.

 

 

falsa demonstratio

"Statt einer Änderung der Strafe, hätte es doch auch eine Konkretisierung des Straftatbestandes getan, oder? [.....] Haben Sie dazu Erläuterungen, warum das in diesem Fall nicht möglich war?"

Nein, die habe ich nicht. Dazu müsste ich mich mehr mit der Sachebefassen.

"Ich habe gemischte Gefühle, weil von der Strafminderung auch die echten Täter "profitieren" könnten."

Dann würden die Straverfolgungsbehörden ganz schön versagen. 

Anna-Elisabeth

"Dann würden die Straverfolgungsbehörden ganz schön versagen." 

Was auch nicht ganz neu wäre. Man denke an den jungen Straftäter, der längst als solcher bekannt war und dennoch Gelegenheit hatte, in einem Zug ein junges Pärchen zu ermorden. Es war eine ganze "Versagenskette", die einen nur sprachlos zurücklassen kann.

Anna-Elisabeth

"Ich habe gemischte Gefühle, weil von der Strafminderung auch die echten Täter "profitieren" könnten."

Das sehe ich ähnlich. Es dürfte ja auch leicht festzustellen sein, ob jemand gezielt entsprechendes Material verbreitet und/oder anfordert, oder ob jemandem beispielhaft etwas als Warnung vor potenziellen Tätern zugeschickt wurde.

Klaartext

Ich befürworte die Maßnahme. Ich hoffe jedoch, dass es auch keine Kuschelurteile für „echte Täter“ geben wird, sondern das die Richter hier mit entsprechenden Strafen schwere Tateb auch so ahnden

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D. Hume

Nach oben hat sich nichts geändert. 10 Jahre ist die Höchststrafe, denke ich. Es gibt noch mehr Probleme auf die leider nicht eingegangen wird, da es sich nur um eine Pressemeldung handelt. Meine Lebensgefährtin läuft als Lehrerin ebenfalls Gefahr, wenn es zu solche Fällen in der Schule kommt. Als Vertrauenslehrerin, ist das schon der Fall gewesen und sie durfte das Bild nicht einmal den Eltern zeigen. Es kommt häufiger vor, dass Jugendliche sich Nacktfotos schicken, als viele Eltern denken würden. Deshalb ist es langsam mal an der Zeit Medienkompetenz verstärkt in den Fokus zu nehmen. Einzelne können da nicht gegensteuern.

Parsec

"Es kommt häufiger vor, dass Jugendliche sich Nacktfotos schicken, als viele Eltern denken würden"

Da muss man aber ganz klar differenzieren, ob es eher "harmlose" Nacktfotos aus irgendwelchen Pornoseiten sind oder ob es sich schon wie im Bericht erwähnt um die Darstellung sexzalisierter Gewalt, insbes. an Kindern, geht.

Unzulässig ist der Zugriff Jugendlicher auf Pornografie ohnehin. Da müssen Eltern einschreiten.

Wenn es "nur" um Nacktfotos geht: schon in der 6. spätestens 7. Klasse zu meiner Zeit kursierten schonmal Ausschnitte aus Pornoheftchen rum. Heute verbreitet sich das ganze halt nur viel schneller, gegeben hatte es den Zugriff Minderjähriger auf Pornos irgendwie schon immer, da scheren sich Jugendliche eher weniger drum. Und Eltern haben wie auch früher angrmessen dagegen einzuschreiten.

D. Hume

Ich meinte Fotos von Schülern untereinander, z.B., dass ein "Freund" seine "Freundin" bedrängt, ihm Nacktfotos zu schicken, oder selbst welche ungefragt verschickt. Das sogenannte DickPic. Es ist unter Jugendlichen leider recht verbreitet. Die Konsensfähigkeit ist in diesen Altersstrukturen noch unterentwickelt. Bei vielen Erwachsenen leider auch. In einem solchen Szenario bewegen wir uns bei meinem Beispiel. Hätte meine Freundin das Foto, was Ihr zugespielt wurde, weiterverbreitet, hätte sie sich strafbar gemacht. Auch, wenn sie es den Eltern hätte zeigen wollen. Unberührt davon, stimmen ich Ihrem Kommentar zu. Nur ist das angemessene Einschreiten kaum noch möglich. Selbst wenn man die Kinder in das Analoge zwingt und sie komplett Offline nimmt, müsste man sie auch noch von den Altersgenossen trennen. Ist also schwer umszusetzen.

und-nachts-da-ruft

"schon in der 6. spätestens 7. Klasse zu meiner Zeit kursierten schonmal Ausschnitte aus Pornoheftchen rum. Heute verbreitet sich das ganze halt nur viel schneller,"

Heute führen viele Kinder und fast alle Jugendlichen einen kleinen Computer namens Smartphone mit sich, mit dem man nicht nur chatten, telefonieren und irgendwelche Bilder, Videos und sonstige Daten verbreiten kann, sondern mit dem sich auch problemlos entsprechende Bilder erstellen lassen. 

TeddyWestside

Waren Sie schon mal Teenager? Mit einem Fotohandy? Ich nicht, und ehrlich gesagt bin ich nicht unglücklich darüber....

nie wieder spd

Um im Beispiel von einer Strafe abzusehen reicht der gesunde Menschenverstand eines Richters oder Staatsanwalts nicht aus?

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falsa demonstratio

"Um im Beispiel von einer Strafe abzusehen reicht der gesunde Menschenverstand eines Richters oder Staatsanwalts nicht aus?"

Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden. Das, was er oder jemand anderes als gesunden Menschenverstand ansehen mag, ist irrelevant. So ist der Rechtstaat. 

Das Problem, das jetzt beseitigt wurde, ist im letzten Absatz des TS-Artikels, den Sie kommentieren, richtig dargestellt.

Sparer

Praktisch bei jedem Rechtsfall hat der verhandelnde Richter mehr als eine Auslegungsmögichkeit des Falles. Genau deshalb ist ja ein Richter nötig. Ansonsten könnten wir die Rechtsprechung Computerprogrammen überlassen.

TeddyWestside

Nochmal: nicht bei obligatorischen Mindeststrafen

 

Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

quas

Nein, im Beispiel wird ja klar das ein Verstoß stattgefunden hat. Und da es bisher eine Mindesstrafe von einm Jahr gab hat der Richter keinen Spielraum. Er kann ja schlecht sagen: "Klarer Verstoß, aber hier drück ich dann mal ein Auge zu".

Parsec

"Er kann ja schlecht sagen: "Klarer Verstoß, aber hier drück ich dann mal ein Auge zu"."

In diesem Fall offensichtlich unbeabsichrigtem Fehlferhalten der Mutter (so es sich tatsächlich so zugetragenhat) möchte man schon gerne sagen, ob da zur Beurteilung nicht auch der gesunde Menschenverstand des Richters ausgereicht hätte.

Das würde natürlich für einen ungewollten Spielraum bis hin zu einer Willkür des Richters führen, den dieser Richter in der Regel aber so gar nicht haben will.

Hier bliebe der Mutter nur durch die Instanzen zu gehen, um am Ende endgültig eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.

TeddyWestside

Wenn nötig, schreib ich es noch zehn mal: Der Spielraum des Richters bewegt sich zwischen der Mindest- und der Höchststrafe. Das sollte Ihnen der gesunde Menschenverstand sagen, sonst wären es keine Mindest- und Höchststrafen. D. h. der Richter konnte die letzten drei Jahre bei der exemplarischen Mutter ein Jahr auf Bewährung urteilen. Damit wäre die Dame vorbestraft wegen Verbreitung kinderpornografischen Materials, mit allen Konsequenzen. 

An der Höchststrafe ändert sich nix. 

 

 

TeddyWestside

Nicht bei obligatorischen Mindeststrafen. Deshalb halte ich die generell für gefährlich. Wenn es wie in dem Beispiel um digitale Fotos geht, ist der Beweis für die "Tat" schnell erbracht. In den Augen vieler ist so ein "Stempel" dann auch gleichbedeutend mit Kinderschänder, selbst wenn "Opfer" und "Täter" sagen wir 17 und 18 sind.

saschamaus75

>> selbst wenn "Opfer" und "Täter" sagen wir 17 und 18 sind.

 

Und richtig kompliziert wird es erst, wenn "Opfer" und "Täter" sagen wir zwischen 12 und 16 sind. 

 

P.S.: Ich arbeite ehrenamtlich in einem Jugendzentrum. Was ich da alles schon erlebt habe, ... oO

 

TeddyWestside

"Und richtig kompliziert wird es erst, wenn "Opfer" und "Täter" sagen wir zwischen 12 und 16 sind. "

Durchaus. Mir ging es um die ebenso willkürliche Volljährigkeit (in Verbindung mit Mindeststrafen)

"P.S.: Ich arbeite ehrenamtlich in einem Jugendzentrum. Was ich da alles schon erlebt habe, ... oO"

Respekt

rolato

Nein, reicht nicht. Sie können nicht den Maßstab wie beim Kiffen anlegen.

und-nachts-da-ruft

Auch Richter müssen sich an Gesetze halten und Verbrechen dürfen eben nicht eingestellt werden, auch wenn der Richter 10 Mal davon überzeugt ist, dass überhaupt keine Straftat geplant war und der Täter nur in besten Absichten handelte.

Nettie

Bundestag senkt Mindeststrafe bei sexualisierter Gewalt an Kindern

Wegen sinnwidriger Konsequenzen aus der Strafverschärfung von 2021 wie dieser:

Deshalb musste etwa auch eine Mutter mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie beispielsweise ein Nacktfoto vom Handy ihres Sohns an andere Eltern weiterleitet, um diese zu alarmieren“.

Parsec

Na ja, da hätte man vorher mal etwas differenzierter drüber nachdenken können, welche ungewollten Folgen die Verschärfung mit sich bringen würde.

"Deshalb musste etwa auch eine Mutter mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie beispielsweise ein Nacktfoto vom Handy ihres Sohns an andere Eltern weiterleitet, um diese zu alarmieren. Das wurde nun wieder geändert."

Eine Haftstrafe dafür ist natürlich realitätsfern: höchstwahrscheinlich hat die Mutter nichts schlechtes im Sinn gehabt, wenngleich es genügend andere Wege gegeben hätte, auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen (eine Textnachricht hätte es u.U. auch getan). Eine Bestrafung hat im ungünstigsten Fall nur zufolge, dass etwa entdweckte Beweismittel erst gar nicht gemeldet werden aus Angst, überambitionierter Bestrafung in die Falle zu gehen.

 

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falsa demonstratio

"Na ja, da hätte man vorher mal etwas differenzierter drüber nachdenken können, welche ungewollten Folgen die Verschärfung mit sich bringen würde."

Die (Strafrechts)-Spatzen haben damals die Warnungen von den Dächern gepfiffen. Die in der großen Koalition zuständige Justizministerin Christine Lambrecht hat sich gewehrt, sie hat aber entgegen besseren Wissens unter dem Druck in den sozialen Medien und seitens der Uniobn klein beigegeben. 

CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak bekräftigte dazu gem. LTO vom 11.06.2020 ("Straf­rechtler lehnen Unions-Vor­stoß ab") im Deutschlandfunk: "Es gibt bei Kinderpornografie aus meiner Sicht keine besonders leichten Fälle." Wie er wohl heute abgestimmt hat. 

 

R A D I O

Und die Mutter braucht sich nun, nach Absenkung der Mindeststrafe auf drei Monate, keine Sorgen mehr zu machen? Hat jetzt der gleiche Fall keine Konsequenzen?

Juwa

Endlich kann sich die Staatsanwaltschaft wieder auf die wirklichen Fälle konzentrieren, bei denen Kinder zu Schaden kommen.

SirTaki

Versuch und Irrtum, im Eifer des Gefechts. Zeigt eigentlich nur, dass man nicht durchdachte und mit heißer Nadel ein Gesetz bastelte, das jenseits der Lebensrealität und unüberlegt in den Auswirkungen ist.

Gerade der Umgang mit sexualisierter Gewalt und die Warnung mit bildlicher Weitergabe stehen doch in einem Spannungsverhältnis. Wer als Erwachsener meint, dass ein LSD rauchender Minderjähriger erst dann lernt und gewarnt ist, wenn er im Beisein des Erwachsenen eine verbotene Handlung macht - der macht sich laut juristischer Sicht ebenso strafbar wie derjenige, der LSD an MInderjährige verteilt und sie zum Rauchen verleitet. Und angezeigt wird.

So ist es auch mit sexualisierten Bildern. Sie sind verboten, eine Verwendung zur Warnung ist ebenso verboten und strafbar.

Da wäre gut, nicht nur die Mindeststrafe abzusenken, sondern die Leute massiv zu sensibilisieren, wie Recht und Strafe ticken. Wobei die Unbedarftheit mancher Leute wirklich unfassbar ist.

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Olivia59

"Da wäre gut, nicht nur die Mindeststrafe abzusenken, sondern die Leute massiv zu sensibilisieren, wie Recht und Strafe ticken. Wobei die Unbedarftheit mancher Leute wirklich unfassbar ist."

Man fühlt sich nun wirklichnicht als Straftäter wenn man gerade dabei ist einen hochzunehmen und zu alarmieren. Würde mich mal interessieren ob man sich ebenso strafbar macht wenn man so ein Bild als Beweis an die Polizei sendet.

und-nachts-da-ruft

"Würde mich mal interessieren ob man sich ebenso strafbar macht wenn man so ein Bild als Beweis an die Polizei sendet."

Nach der derzeitigen Regelung, ja. Da sollte man direkt mit 1 Jahr Haft rechnen - die natürlich zur Bewährung ausgesetzt wird, sofern man sonst nichts schlimmes gemacht hat. Auf den eklatanten Missstand wurde übrigens schon vor der Hochstufung gewarnt, damals hatte man aber keine Lust auf die Warnungen von Rechtsexperten zu hören.

Nirwana1962

>> Man fühlt sich nun wirklichnicht als Straftäter wenn man gerade dabei ist einen hochzunehmen und zu alarmieren. Würde mich mal interessieren ob man sich ebenso strafbar macht wenn man so ein Bild als Beweis an die Polizei sendet <<

Bild weiterleiten von den Kindern, bzw. Freunde der Kinder etc im Glauben, der Aufklärung dienlich zu sein, ist aktuell strafbar. Auch an die Polizei. 

Darum geht es ja grade. 

 

Olivia59

Das habe ich verstanden, allerdings direkt an die Polizei zur Verbrechensaufklärung – das wäre nochmal eine andere Nuance und um so absurder, wenn strafbar, denn die müssen dieses Bild früher oder später sowieso in Augenschein nehmen sonst können sie den Täter garnicht belangen.

Nirwana1962

Ja, es ist absurd. Es dreht sich aber nicht um eine "in Augenscheinnahme" durch die Polizei, sondern um die Verbreitung des Inhalts. Siehe auch die Antwort von Foristin @Kanell. Das ist der Knackpunkt. 

Kaneel

Der reale Fall einer Lehrerin:

<<Im vergangenen Sommer wollte die Lehrerin nach Ansicht der Ermittler dabei helfen, einen Fall von Kindesmissbrauch an ihrer Schule im Westerwald aufzuklären. Dort war unter Schülern ein intimes Video einer 13-Jährigen verbreitet worden. Die Lehrerin hatte sich das Video laut Amtsgericht schicken lassen, um die Mutter des Mädchens zu warnen. Den Angaben zufolge soll sie die Videodatei ungeöffnet an die Mutter weitergeleitet haben, damit diese Anzeige bei der Polizei erstatten kann.

Damit hat sich die Lehrerin laut Gesetz selbst wegen Besitzes von Kinderpornografie strafbar gemacht. Das Amtsgericht Montabaur sah jedoch in erster Instanz keine Schuld bei der Lehrerin und hatte einen Prozess abgelehnt. Das Landgericht folgte jetzt der Argumentation der Staatsanwaltschaft und ließ ein Verfahren zu.<<

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/westerwaelder-leh…

TeddyWestside

"Würde mich mal interessieren ob man sich ebenso strafbar macht wenn man so ein Bild als Beweis an die Polizei sendet."

Um die Bilddatei zu schicken, müssen Sie sie irgendwo gespeichert haben. Um einen Link zu schicken, müssen Sie die Adresse kennen, aber jemand anderes könnte es hochgeladen haben. Das ist die einzige theoretische Möglichkeit, die ich mir vorstellen kann....

grundgesetznurmitafd

Es gab so ein Verfahren und das wurde schon nach dem alten Gesetz wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Aktionismus der Ampel ist beschämend.

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falsa demonstratio

"Es gab so ein Verfahren und das wurde schon nach dem alten Gesetz wegen Geringfügigkeit eingestellt."

Können Sie Ihre Behauptung durch eine Quellenabgabe belegen?

Das Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit ist in § 153 StPO geregelt. Dort heißt es eindeutig, dass die Einstellung nur bei Vergehen möglich ist. Die Strafverschärfung führte aber dazu, dass stets ein nicht einstellungsfähiges Verbrechen vorlag. Jetzt erfolgte glücklicherweise eine Rückstifung.

Das war alles andere als Ampel-Aktionismus. Das Vorgehen folgte der weit verbreiteten Ansicht in Praxis und Lehre. 

falsa demonstratio

"Die Aktionismus der Ampel ist beschämend."

Ich habe mir gerade die Bundestagsdebatte angesehen.

Ausnahmslos alle Fraktionen waren der Meinung, dass das Gesetz entschärft werden musste. 

Es gab nur Differenzen zwischen der Koalition einerseits und der Opposition anderseits, auf welchem Weg das erreicht werden sollte.

Coachcoach

Strafrecht ist ein meist falsches Mittel - das schwere Folgen hat und keinen Frieden bringt.

Und dieses Gesetz war nur schlecht - jetzt ist es etwas besser.

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Sparer

Sie sind also gegen das Strafrecht als solches ? Weil es „schwere Folgen“ haben kann ? Genau DARUM geht’s doch, dass ein Verbrechen schwere Folgen für den Verüber hat.

Juwa

ein Verbrechen schwere Folgen für den Verüber hat.“

Wenn aber Kleinigkeiten wie „beispielsweise ein Nacktfoto vom Handy ihres Sohns an andere Eltern weiterleitet, um diese zu alarmieren“ als Verbrechen eingestuft werden, dann ist da aber etwas verkehrt.

Coachcoach

Das Problem ist, dass es nix nützt - und extrem teuer ist (oft auch ungerecht).

Das Geld richtig investiert würde viel Leid verhindern-

Lucinda_in_tenebris

In einer fernen Zukunft wird sich eventuell etwas besseres finden lassen bzw werden vielleicht gar keine Verbrechen mehr begangen, weil die Menschen psycho-sozial gesünder sind als heute.

Aber diese ferne Zukunft ist ja teilweise schon ins Strafrecht eingegangen, da es in der Justiz heißt, dass Strafen nicht allein Vergeltung sei, sondern auch resozialisierende Aufgaben haben.

Ich selbst halte sexuellen Missbrauch an Kindern für ein sehr übles Verbrechen und die Höchststrafe plus anschließender lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung bei vielen Wiederholungstätern für absolut geboten und angemessen.

Der Standart der Sicherheitsverwahrungen sollte jedoch berbessert werden, sage ich auch, denn meiner Ansicht nach sind die Bedingungen teilweise menschenunwürdig und das darf auch nicht sein.

Charles v. Rinnbach

Sieh einer an. Tatsächlich mal eine vernünftige Gesetzesänderung! 

Lucinda_in_tenebris

Wenn ein Gesetz erlassen bzw reformiert wird und sich nachher einige Lücken bzw Verzerrungen auftun, dann wird dies in der justiziellen Praxis als schlechtes Handwerk bezeichnet. Sicherlich kann nicht alles vorhergesehen werden, aber die im Artikel genannten Fälle, wären eigentlich vorhersehbar gewesen.

Auch wenn jetzt verständlicherweise nachgebessert wird, bleibt der vorherige Pfusch leider eine Tatsache.

Gerade bei diesem sensiblen Thema ist das doppelt ärgerlich, weil die Monozeilenleser nun einen Skandal wittern, da sie glauben Päderasten würden künftig weniger betraft werden, auch wenn dies definitiv nicht der Fall ist.

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und-nachts-da-ruft

Naja, man hätte alternativ auch einen minderschweren Fall einführen können, um entsprechende Fälle abzufangen. Der Vorschlag der Union ging in die Richtung, aber da hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, das Ganze auszuformulieren und stattdessen lieber die Populismus-Keule geschwungen. Also genau genau jene, mit der 2021 unter Führung der Union die Änderung gegen den Rat von Experten durchgeboxt wurde.

Lucinda_in_tenebris

Es ist nie eine günstige Situation, wenn ein Fall X (man denke an den damaligen Campingplatz-Päderasten-Ring in NRW) Druck auf Politik und Justiz übt und schnell Ergebnise vorgelegt werden sollen. Sozusagen ideale Bedingungen für daraus resultierende Pfuschereien.

Jedoch kann die Kritik durchaus verlängert werden. Das Thema ist nicht neu und brauchte nicht auf Einzelfälle warten. Weshalb fehlten da noch unter der vorherigen CDU Regierung die Reformen?

Kaneel

"Es ist nie eine günstige Situation, wenn ein Fall X (man denke an den damaligen Campingplatz-Päderasten-Ring in NRW)"

Wieso verwenden Sie nicht den Begriff Pädophilie? Der Begriff Päderast beschreibt laut wikipedia das sexuelle Interesse eines Mannes an männlichen Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie auf den Fall in Lügde anspielen - dort waren fast ausschließlich Mädchen betroffen.

Grossinquisitor

Die Bezeichnung "sexualisierte Gewalt", die ja kein juristischer Begriff ist, sollte man auch mal überdenken. Die Therminologie ist unscharf, sie differenziert nicht und dient häufig nur als Aufmerksamkeits - und Empörungauslöser. Wahrscheinlich ist der Begriff auch dafür verantwortlich, dass solche Gesetze überhaupt erst zustande kommen. 

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Sokrates

Was ist dann ein juristischer Begriff bei sexualisierter Gewalt an Kindern?

Grossinquisitor

'Kommt drauf an', wie die Juristen zu sagen pflegen. Da gibt es mehrere Delikte. Manchmal fällt eine Handlung auch nicht unters Strafrecht. 

Mauersegler

Sexualisierte Gewalt so abzutun wie Sie in Ihrem Beitrag ist etwas, was bei mir Empörung auslöst. 

Sokrates

Unverständlich was da der Bundestag mit der Senkung bei sexualisierter Gewalt an Kindern entschieden hat. Die Bestrafung hätte um das Doppelte erhöht gehört als wie bisher schon angewandt und geregelt war und wurde!

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und-nachts-da-ruft

Sie finden also, dass 14-Jährige in den Knast gehören, die von ihren 13-Jährigen Partnern explizite Aufnamen zugesandt bekommen, die letztere von sich selbst angefertigt haben?

Mauersegler

Das Lesen des Tagesschaubeitrags macht es verständlich.

falsa demonstratio

"Unverständlich was da der Bundestag mit der Senkung bei sexualisierter Gewalt an Kindern entschieden hat."

Das Unverständnis liegt ganz bei Ihnen.

Juwa

Auch Schüler sind die Besitzer und Verbreiter von Kinderpornographie. Die Gründe sind meist Unreife, fehlendem Wissen zur Strafbarkeit und Gruppenzwang. Da Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklungsphase sind, sollte, wenn die Strafmündigkeit schon erreicht ist, die Aufklärungsarbeit vor der Strafe vorgezogen werden. 

Sisyphos3

Deshalb musste etwa auch eine Mutter mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie beispielsweise ein Nacktfoto vom Handy ihres Sohns an andere Eltern weiterleitet, um diese zu alarmieren

.....

also Straffreiheit wenn sie Nacktfotos verbreitet *

verstehe ich jetzt nicht

aber man muß ja nicht alles verstehen

* täte zur Information nicht auch genügen, dass ein Nacktfoto vorhanden ist, muß man es weiterverbreiten

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TeddyWestside

Aus dem Text:

 

"Das Mindeststrafmaß für die Verbreitung liegt nun bei sechs Monaten. Für den Abruf und Besitz solchen Materials gilt eine Mindeststrafe von drei Monaten."

 

Sisyphos3

ich sprach vom Verstehen  eines Textes nicht vom Lesen

Sisyphos3

sitzen im Bundestag keine Juristen ?

welche die Auswirkungen einer Gesetzesänderung/Verschärfung wie auch immer, an Konsequenzen haben kann

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Juwa

Damals war Wahlkampf. Da geht es nur darum bei den Wählern zu punkten.

falsa demonstratio

"Damals war Wahlkampf. Da geht es nur darum bei den Wählern zu punkten."

Deshalb konnte die damalige Justizministerin ja auch so in die Ecke getrieben werden, dass sie ihren anfänglichen Widerstand aufgeben musste.

Sisyphos3

Populismus

so was aber auch und das bei den Etablierten

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