Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen.

Ihre Meinung zu EU-Staaten führen Regeln zum Schutz von Frauen vor Gewalt ein

Der Schutz von Frauen vor Gewalt bekommt erstmals einheitliche Mindeststandards in der EU. Die Mitgliedstaaten stimmten einem entsprechenden Gesetz final zu. Vergewaltigungen sind davon aber ausgeklammert.

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85 Kommentare

Kommentare

Anna-Elisabeth

>> Das Regelwerk schreibt den Staaten unter anderem vor, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking und Cybergewalt - also beispielsweise intime Bilder ohne Einverständnis weiterzuschicken - unter Strafe zu stellen.<<

Mehr als überfällig!

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Bahnfahrerin

Dem stimme ich absolut zu. Ich hoffe nur, dass DE hier mit der Umsetzung nicht bis zuletzt wartet und dass die Strafen dann auch entsprechend verhängt werden. 

Schade aber, dass Vergewaltigungen ausgenommen wurden. 

„Mehrere Länder in der EU hatten das aber blockiert. So argumentierten Deutschland und Frankreich, dies gehe über EU-Kompetenzen hinaus und das Gesetz wäre damit vor Europagerichten angreifbar.“

Die genannten Bedenken finde ich als Begründung hier etwa dünn. 

falsa demonstratio

"Ich hoffe nur, dass DE hier mit der Umsetzung nicht bis zuletzt wartet"

Welchen Umsetzungsbedarf gibt es denn in Deutschland?

Bahnfahrerin

Steht im Artikel - und dort heißt es nicht, dass Deutschland hier wie bspw. beim Lieferkettengesetz schon in Vorleistung getreten wäre:

Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

falsa demonstratio

Steht im Artikel - und dort heißt es nicht, dass Deutschland hier wie bspw. beim Lieferkettengesetz schon in Vorleistung getreten wäre:

Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Das beantwortet aber nicht meine Frage, was Sie so dringend in Deutschlabnd umgesetzt sehen möchten (Ihr Zitat: "Ich hoffe nur, dass DE hier mit der Umsetzung nicht bis zuletzt wartet").

Das iwar keine Fangfrage. Ihre Expertenmeinung interessiert mich tatsächlich.

Bahnfahrerin

Ich meinte lediglich die Umsetzung der von der EU hier entschiedenen Punkte. Weil manchmal hinkt DE hier ja hinterher (wie bspw. mit der Verbraucherschutzrichtlinie, die laut Plus-Minus seit 39 Jahren auf ihre Umsetzung in Deutschland wartet). 

dr.bashir

Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Erstaunlich, dass man darauf extra aufmerksam machen muss.

Beim Prinzip "ja heißt ja" stelle ich mir im Streitfall den Nachweis des "ja" schwierig vor. Genau wie bei "nein heißt nein" nur dann eben umgekehrt. 

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Anna-Elisabeth

//Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Erstaunlich, dass man darauf extra aufmerksam machen muss.//

Sollte man meinen. Die Gesellschaft hat sich aber verändert. Die Aussage "War doch nur eine Frau" hat sich tief in mein Gedächtnis gebrannt.

"Beim Prinzip "ja heißt ja" stelle ich mir im Streitfall den Nachweis des "ja" schwierig vor. Genau wie bei "nein heißt nein" nur dann eben umgekehrt." 

Ich hatte es schon an anderer Stelle geschrieben: Das kann, wenn überhaupt, nur im Einzelfall geklärt werden. Dennoch kann offensichtlich gar nicht deutlich genug gemacht werden, dass Frauen keine frei verfügbare Masse sind.
 

werner1955

dass Frauen keine frei verfügbare Masse sind?
Richtig. 
Leider zeigen die steigen Zahlen von Sexualvebrechen und viele mehrfach Vergewaltigungen das da seit ein paar Jahren massiv etwas nicht mehr gut ist. 

Mauersegler

Sie irren. In Ihrer guten alten Zeit wurden Sexualverbrechen gar nicht erst angezeigt, konnten also auch nicht geahndet werden. 

Anna-Elisabeth

>> Außerdem müssen Betroffene Zugang zu geschützten Unterkünften haben.<<

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurden sämtlichliche Schutzräume für Frauen abgeschafft. Wo Missbrauch möglich ist, gibt es ihn auch.

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Lucinda_in_tenebris

Ihr Kommentar verwundert mich. Schutzräume für Frauen wurden nicht abgeschafft. Wollen sie jetzt behaupten, dass Transgender Zugang zu Frauenschutzräumen haben und diese deshalb keinen Schutz mehr bieten? Es scheint mir, als wenn sie die Realität von Schutzräumen nicht kennen.  Hier wurden und werden bedrohte Frauen geschützt, z.B vor  gewaltätigen Ehemännern oder aber auch gewaltätigen Ehefrauen (das ist selten aber nicht unmöglich). Auch unter Menschen mit transidentitäten kann es sicher gewaltätige Menschen geben, aber die Regel ist eher umgekehrt.  In Berlin kenne ich zumindest einen Schutzraum für Frauen, der seit mittlerweile Jahrzehnten, auch Transfrauen offen steht. Dort hat es meines Wissens nie Probleme untereinander gegeben.

Bahnfahrerin

Soweit mir bekannt ist, gibt es aber viel zu wenig solcher Schutzräume. 

Und bspw. Annäherungsverbote sind oft genug gänzlich wirkungslos und leider wird gegen den gewalttätigen Ex in diesen Fällen meist leider erst dann was unternommen, wenn die Frau nicht mehr lebt. Hier bräuchte es dringend besseren Schutz betroffener Frauen. 

Lucinda_in_tenebris

Da gebe ich ihnen absolut recht. In Österreich werden Hilferufnummern für Frauen auf der Rückseite von Kassenbons gedruckt, das ist wirklich extrem traurig. 

AuroRa

“Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurden sämtlichliche Schutzräume für Frauen abgeschafft. “
Fake News. 
 

“Wo Missbrauch möglich ist, gibt es ihn auch.”

Die Statistik besagt: Vor allem daheim und bei Bekannten. 

gelassenbleiben

dies gehe über EU-Kompetenzen hinaus und das Gesetz wäre damit vor Europagerichten angreifbar. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft

Kann das hier im Forum ein Rechtsexperte eventuell in einfacher Sprache erklären? Ich finde den TS-artikel hier nicht tiefgehend genug um Herrn Buschmann und die FDP hier be -oder entlasten zu können. Hat jemand eine fundierte Meinung?

Und hätte dann auch ein weniger striktes ‚ein Nein ist ein Nein’ von der EU nicht verbindlich vorgegeben werden dürfen?

 

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Grossinquisitor

Strafrecht bleibt in der Regelungskompitenz der Nationalstaaten. Das steht im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Ausnahme gibt es bei besonders schwerer Kriminalität, die eine grenzüberschreitende Dimension haben (Art. 83 Abs. 1 AEUV). Es ist juristisch aber zweifelhaft, ob die europäische Harmonisierung von allen Sexualstraftatbeständen damit begründet werden kann. 

gelassenbleiben

Was ist dann der Unterschied zu den anderen Gewalttaten, die anscheinend von der EU geregelt werden dürfen, sind diese grenzüberschreitend?

Grossinquisitor

Es muss sich um schwere und vor allem grenzüberschreitende Kriminalität handeln. Bei Cyber- Kriminalität könnte man das annehmen. Vergewaltigungen und häusliche Gewalt sind aber keine transnationale Kriminalität. 

gelassenbleiben

Jetzt müssten noch die Medien bei Berichterstattungen von so verharmlosenden Begriffen wie „Familientragödie“ und ähnlichem absehen, wenn es sich stattdessen um einen Femizid handelt

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Nachgedacht

Hier stimme ich Ihnen zu 100% zu. Passiert selten.

Anna-Elisabeth

//@gelassenbleiben

Hier stimme ich Ihnen zu 100% zu. Passiert selten.//

Ich stimme ebenfalls zu.

Nachfolgerin

Finden Sie den Begriff Femizid wirklich so viel dramatischer?

Bahnfahrerin

Ich schon - Familientragödie sagt ja noch nicht mal aus was passiert ist. Insofern stimme ich @gelassenbleiben hier auch zu. 

Anna-Elisabeth

"Familientragödie sagt ja noch nicht mal aus was passiert ist."

Genau so ist es. Auch ein Unfall, bei dem mehrere Familienmitglieder getötet wurden, ist ein Familientragödie.

AuroRa

Geht in eine andere Statistik ein und ist dadurch sichtbarer! 

Ritchi

Der Gipfel im Euphemismus für niedrigste Beweggründe ist der Ehrenmord.

Anna-Elisabeth

Das Parlament forderte hinsichtlich Vergewaltigungen eine Regelung, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Frankreich und Deutschland, hatten das aber blockiert. Die Kritiker argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe.

Was ist an "Nur Ja heißt Ja" eigentlich so schwer zu begreifen? Es gibt kein einziges, auch nur halbwegs intelligentes Argument gegen eine solche Regelung. (So gesehen ist es natürlich kein Wunder, dass Deutschland eine solche Regelung blockiert.)  Das Problem, dass in diesem Bereich Männer völlig zu Unrecht beschuldigt werden könnten und häufig Aussage gegen Aussage steht, ist etwas, was im Einzelfall geklärt werden muss, aber sicher kein Grund, die hier angestrebte Regelug zu blockieren. 

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Mauersegler

"So gesehen ist es natürlich kein Wunder, dass Deutschland eine solche Regelung blockiert."

Deutschland? Der Justizminister von der FDP.

Silverfuxx

So ein 'Nur Ja heißt ja' ist eben realitätsfern. Ich schätze, das ist das Problem daran. Zumal es auch viel wichtige Dinge in diesem Zusammenhang gäbe. Z.B. wirklich strafbar machen, wenn Spinner Frauen vor Abtreibungskliniken belästigen. Das sollte ein Straftatbestand werden, der sehr hart bestraft wird. Im Vergleich dazu ist einiges, was heutzutage als 'sexuelle Gewalt' geframet wird, deutlich weniger relevant.

Ich finde die Haltung von Deutschland und Frankreich hier gut. Es hat zuletzt eh schon eine bedenkliche Richtung eingeschlagen, durch die wirkliche Probleme für Frauen in den Hintergrund gerückt sind. Allerdings werden sie doch noch gelegentlich thematisiert.

Mal sehen, ob diese Regierung zumindest das vielleicht hinbekommt. Abtreibungen zu legalisieren. Damit wäre mehr geholfen als mit so manch aufgesetztem Getue und übertriebenem Framing.

sebo5000

Sie halten eine Vergewaltigung für "Getue und Framing"?

Geht's noch?!

Bahnfahrerin

Da diese Regierung außer feministischer Außenpolitik gefühlt nicht wirklich viel für Frauen, deren Schutz und Gleichberechtigung tut, bin ich hier ehrlich gesagt skeptisch…

Kaneel

"Zumal es viel wichtige Dinge in diesem Zusammenhang gäbe. Z.B. wirklich strafbar machen, wenn Spinner Frauen vor Abtreibungskliniken belästigen. Das sollte ein Straftatbestand werden, der sehr hart bestraft wird. Im Vergleich dazu ist einiges, was heutzutage als 'sexuelle Gewalt' geframet wird, deutlich weniger relevant.

 ... bedenkliche Richtung eingeschlagen, durch die wirkliche Probleme für Frauen in den Hintergrund gerückt...."

Ein wirkliches Problem für Frauen sind Männer mit einer abstoßenden Einstellung wie Sie diese vertreten. Was eine betroffene Frau als sexuelle Gewalt empfindet, bestimmen NICHT Sie!

"... ob diese Regierung zumindest ... hinbekommt. Abtreibungen zu legalisieren.Damit wäre mehr geholfen ...."

Dass Sie die Möglichkeit einer Abtreibung als wichtigstes zu lösendes Problem für Frauen nach einer Gewalterfahrung einbringen, finde ich äußerst befremdlich. Besser wäre die Vergewaltigung hätte überhaupt nicht stattgefunden und würde nicht auch noch verharmlost!!!

Silverfuxx

Ui, wie beeindruckend :)

Wenn Sie erlauben, bestimme ICH aber, was ich für relevant und weniger relevant halte. Wenn nicht, ist mir allerdings auch egal.

Wie Sie auf den Zusammenhang zwischen 'Abtreibung legalisieren' und 'nach einer Gewalterfahrung kommen', würde mich schon eher interessieren. Den haben Sie hier nämlich konstruiert.

Kaneel

Lesen Sie Ihren Kommentar doch noch ein paarmal sorgfältig durch. Sie dürfen gerne erklären warum Sie diese beiden Themen mehrmals miteinander verknüpft haben.

Schneeflocke ❄️

"Was ist an "Nur Ja heißt Ja" eigentlich so schwer zu begreifen?"

 

Vielleicht weil manche Männer dann nicht mehr genug Blut im Hirn haben, um was zu begreifen?

Coachcoach

Ein richtiger Schritt nach unvollständiger Diskussion.

heribix

Was nutzt daß schärfste Gesetz wenn die Täter mit Bewährungstrafen davonkommen. 

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Tino Winkler

Über die Strafe entscheidet in der Demokratie der Richter und Bewährung ist schon ein übler dunkler Punkt in der persönlichen Karriere.

Anna-Elisabeth

"Über die Strafe entscheidet in der Demokratie der Richter und Bewährung ist schon ein übler dunkler Punkt in der persönlichen Karriere."

Die Opfer haben oft "lebenslänglich". Das ist weit schlimmer als ein dunkler Punkt in der persönlichen Karriere von Tätern, die übrigens nicht selten einschlägig in dieser Richtung begonnen wurde und oft genug eben in dieser Richtung fortgesetzt wird, nur mit mehr Brutalität.

Silverfuxx

Was nutzt daß schärfste Gesetz wenn die Täter mit Bewährungstrafen davonkommen. 

 

Kommt ja ganz vielleicht irgendwie auch darauf an, welche Tat jener Täter begangen hat, oder ?

Bahnfahrerin

Gibt’s leider oft genug bei Vergewaltigung. Lese da gerade bei jüngeren Tätern häufig was von Bewährungsstrafen oder nur kurzen Haftstrafen von 1-3 Jahren. Und sobald die Täter auf freien Fuß sind kommt leider oft gleich die nächste Tat. Das ist in meinen Augen viel zu wenig für eine solch schwere Tat - auch hier machen andere Länder (mW zum Beispiel Spanien) längst vor wie es besser geht. 

Silverfuxx

Das ist auch so ein rechtes Narrativ. Und ein Beispiel für das, was ich mit Framing meinte.

In den mittel-simplen Kommentaren in rechten Foren und Kommentarbereichen kommen die dann oft mit 'Todesstrafe' oder sowas. Und dabei wissen die noch nichtmal, was in dem konkreten Fall 'Vergewaltigung' konkret heißt. Da gibt es nämlich mittlerweile auch eine recht Bandbreite.

Dass die Justiz in dem Bereich immer noch Defizite hat, ist sicher so, aber wenn man die Bemerkung im Ausgangspost auf Vergewaltigung bezieht, ist die Aussage, dass es da nur Bewährung gibt, so nicht richtig.

werner1955

schärfer geahndet wird. 
Gut und notwendig.  Schade das DE hier keine Vorreiterrolle hat. Spanien und Schweden zeigen was möglich und wünschenswert ist.

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falsa demonstratio

"Schade das DE hier keine Vorreiterrolle hat."

Das kann der gute demokratische Wähler bei der nächsten Bundestagswahl entscheiden.

Tino Winkler

Welche Männer haben denn dafür plädiert, daß Vergewaltigungen ausgenommen sind.

Ich bin für Veröffentlichung der Namen.

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Sokrates

Und was ist mit dem Gesicht dazu? Warum nicht auch gleich noch den Wohnort und Straße mit Hausnummer und den Ort des Arbeitgebers? Namen alleine bringt nichts, es gibt viele Personen im Volk die einen und gleichen Namen haben. Nicht falsch verstehen wer gegen Frauen geht gehört bestraft. Aber wie ist das wenn Frauen gleichermaßen gegen Männer gehen, bleiben die Straffrei?

falsa demonstratio

"Welche Männer haben denn dafür plädiert, daß Vergewaltigungen ausgenommen sind. Ich bin für Veröffentlichung der Namen."

z.B. Orban und Buschmann

mispel

Das Regelwerk schreibt den Staaten unter anderem vor, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking und Cybergewalt - also beispielsweise intime Bilder ohne Einverständnis weiterzuschicken - unter Strafe zu stellen.

Ist das nur strafbar, wenn Frauen betroffen sind, oder wie muss man das verstehen? 

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Nachfolgerin

Ist das nur strafbar, wenn Frauen betroffen sind, oder wie muss man das verstehen?

Wenn Sie das nicht selbst begreifen, ist es glaube ich relativ müßig, es zu erklären.

mispel

Versuchen Sie es doch einfach mal.

sebo5000

Ein Mann ist einer Frau in den meisten Fällen physisch überlegen. Daher müssen Frauen in diesen Fällen besonders geschützt werden.

Haben Sie's jetzt kapiert...hätten se auch selbst drauf kommen können.... 

mispel

Mein Rechtsempfinden sagt mir jedenfalls, dass Recht unmöglich ein Geschlecht kennen kann. 

Kaneel

Dafür, dass für Sie eine Unterscheidung nach Geschlecht angeblich nicht relevant ist, sind Sie aber wenn es um Rollenbilder, Beziehung und Familie geht plötzlich sehr stark auf Geschlechtsunterschiede bedacht. 

Anna-Elisabeth

//"Das Regelwerk schreibt den Staaten unter anderem vor, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking und Cybergewalt - also beispielsweise intime Bilder ohne Einverständnis weiterzuschicken - unter Strafe zu stellen."

Ist das nur strafbar, wenn Frauen betroffen sind, oder wie muss man das verstehen?//

Seit wann gibt es bei Männern weibliche(!) Genitalverstümmelung? Dass Männer zwangsverheiratet werden habe ich auch noch nie gehört. Das einzige, was Männer betreffen könnte, ist Stalking. Und das gehört immer bestraft. 

Bauer Tom

Ich verstehe nicht, warum man "im Zeitalter der Gleichstellung" Gesetze schaffen muss, die nur auf ein Geschlecht bezogen ist.

Gelten die Gesetze zum Schutz vor Gewalt nicht mehr fuer Alle?

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Silverfuxx

Das mal wieder...

Es ist nunmal so, dass Männer doch eher selten (um es mal übertrieben zu formulieren) von

weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking und Cybergewalt - also beispielsweise intime Bilder ohne Einverständnis weiterzuschicken

betroffen sind.

Schneeflocke ❄️

Seltenes Vorkommen sollte aber trotzdem nicht weniger streng geahndet werden. 

Anna-Elisabeth

"Seltenes Vorkommen sollte aber trotzdem nicht weniger streng geahndet werden." 

Ich bin sicher, dass das dann auch geschieht. Da greift die Gleichbehandlung. Jeder Anwalt wird sich auf entsprechende Urteile berufen und ein Richter kann die nicht ignorieren.

Nachfolgerin

Mir steht das rechtspopulistische Narrativ hier.

mispel

Gleiches Recht und Unrecht für alle ist also ein rechtspopulistisches Narrativ?

Sokrates

Ihrer Frage stimme ich voll und ganz zu! Steht schon im deutschen Grundgesetz. Wer den Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 3 mal genau durchliest, der wird feststellen, daß es im Grunde keine extra Gesetze bedarf. Was es bedarf ist nur die richtige Umsetzung des Strafrechtes bei Gewalt an Frauen, Männern und Kindern!

Grossinquisitor

Das wurde auch im Kontext des Art. 83 Abs. 1 AEUV kritisiert. Die EU-Ermächtigung nennt dort nur selektiv Frauen und Kinder. Das Sexualstrafrecht muss aber alle Menschen umfassen, auch wenn die Gruppe der Frauen und Kinder als besonders schutzwürdig angzusehen ist. 

Sokrates

Für mich sind alle Menschen als besonders schutzwürdig anzusehen die sich gegen Gewalt nicht wehren können!

weltoffen

Gleichstellung ???Villeicht weil im allgemeinen Meanner weniger vergewaltigt werden als Frauen?

Hier ist mir diese gesetzesgebung durchaus verständlich.

Nettie

“Der Schutz von Frauen vor Gewalt bekommt erstmals einheitliche Mindeststandards“

Das „einheitliche ist das, worauf es ankommt, damit diese Regeln tatsächlich etwas bewirken können.

Silverfuxx

Hier Mindeststandards in der EU sind sicher eine sinnvolle Sache. Denn es gibt da sicher Unterschiede in den verschiedenen Ländern.

Da es kein EU-Strafrecht gibt (was gut ist), ist es auch vernünftig, nur das vorzugeben, was nicht angreifbar ist. Denn es gäbe sicher irgendwen, der dann gegen das Gesetz klagen würde.

Wie man allerdings drei Jahre Zeit brauchen kann, diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, erschließt sich mir nicht so ganz.

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Nachfolgerin

Da es kein EU-Strafrecht gibt (was gut ist), ist es auch vernünftig, nur das vorzugeben, was nicht angreifbar ist. Denn es gäbe sicher irgendwen, der dann gegen das Gesetz klagen würde.

Verfassungsklagen gegen Änderungen im Strafrecht spielen zahlenmäßig keine große Rolle.

Wie man allerdings drei Jahre Zeit brauchen kann, diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, erschließt sich mir nicht so ganz.

Es ist vermutlich komplizierter, als man es sich als Laie vorstellt.

Russland Deutscher

In Westeuropa sind die Menschen sehr gut für ein gewaltfreies Miteinander und für die Prävention von Gewalt auch in persönlichen Beziehungen sowie in der Ehe sensibilisiert. Das imponiert mir immer wieder. Diese Gesetzgebung geht absolut in die richtige Richtung

Schneeflocke ❄️

"...weibliche Genitalverstümmelung..."

 

Wie genau wird das kontrolliert? Wir haben hier ja auch Frauen, in deren Heimatländern dies gängige Praxis ist. Auch ist es häufig, dass dies Mädchen auf dem Küchentisch in Deutschland passiert - von anderen Mitwirkenden aus deren Heimatländern in Deutschland. Wie genau wird abgegrenzt? Tat im ehemaligen Heimatland straffrei und Tat innerhalb Deutschlands verboten? Oder ist bei Aufenthalt von Tätern in Deutschland auch ahnbar?

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Nachfolgerin

Wie genau wird abgegrenzt? Tat im ehemaligen Heimatland straffrei und Tat innerhalb Deutschlands verboten? Oder ist bei Aufenthalt von Tätern in Deutschland auch ahnbar?

Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, können für im Ausland begangene Straftaten angeklagt werden.

falsa demonstratio

"Wie genau wird das kontrolliert? Wir haben hier ja auch Frauen, in deren Heimatländern dies gängige Praxis ist. Auch ist es häufig, dass dies Mädchen auf dem Küchentisch in Deutschland passiert - von anderen Mitwirkenden aus deren Heimatländern in Deutschland. Wie genau wird abgegrenzt? Tat im ehemaligen Heimatland straffrei und Tat innerhalb Deutschlands verboten? Oder ist bei Aufenthalt von Tätern in Deutschland auch ahnbar?"

Das kann man beim BMJ nachlesen: Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet werden kann (§ 226a des Strafgesetzbuchs – StGB). Sie ist auch strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder die Täterin Deutscher oder Deutsche ist. Strafbar ist die Genitalverstümmelung im Ausland auch wenn das Mädchen oder die Frau, an der die Verstümmelung durchgeführt wird, Deutsche ist oder sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt hat. 

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Schneeflocke ❄️

Ja, danke! Das beantwortet meine Frage.

Tino Winkler

Es ist zu hoffen das dieses Gesetz in allen Ländern der Erde in irgendeiner Weise Beachtung findet, egal welche Glaubensbrüder gerade herrschen.

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Sokrates

Warum sollten Glaubensbrüder in anderen Ländern unsere Gesetze auf irgendeine welche Art und Weise unsere Gesetze der Länder in der EU beachten? Nur weil wir es wollen. Wir haben auch nicht das Recht dazu uns in die Gesetze anderer Länder einzumischen, genauso wenig wie das andere Länder auch nicht bei uns haben!

Es wäre natürlich wünschenswert wenn überhaupt mehr zum Schutz gegen Gewalt nicht nur von Frauen , aber auch Kindern und Männern weltweit sich viel mehr tun würde!