Ein Vater zeigt seinem Sohn einen Baum.

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte teilweise Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Männern gestärkt, die um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder kämpfen.

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121 Kommentare

Kommentare

ich1961

Gut so.

Das bisherige Verfahren war ja ungerecht bis sonst wo hin.

Wenn sich der leibliche Vater um sein Kind kümmern möchte, sollte dem auch statt gegeben werden. Das/die Kind/er wissen ja sonst nicht "woher sie kommen" - das finde ich nicht ok.

 

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NieWiederAfd

In Gerichtsverfahren spielt nicht nur eine Rolle, wer sich um die Kinder kümmern möchte, sondern ob es um Sinne des Kindswohls auch die Fähigkeit und geeignete Rahmenbedingungen gibt. Jedenfalls spielen Rechte und Wohl des Kindes die entscheidende Rolle.

Mendeleev

Ja, aber was im „Interesse des Kindes“ ist entscheidet in Deutschland nur das Familiengericht. Das halte ich für fragwürdig. 

D. Hume

Ah ja? Welche Institution halten Sie für geeigneter?

Mendeleev

Das Kind selbst (ab einem gewissen Alter) 

D. Hume

Das gewisse Alter wäre die Volljährigkeit. Die Interessen des Kindes sind wesentlicher Teil solcher Verfahren und stehen im Mittelpunkt.

Questia

@Möbius

| "Ja, aber was im „Interesse des Kindes“ ist entscheidet in Deutschland nur das Familiengericht." |

Ja das Gericht entscheidet. Der EntscheidungsProzess beinhaltet m.E. jedoch die Anhörung aller Beteiligter und die Einschätzungen von Gutachtern und/oder des Jungendamts.

Und das Gericht muss die Entscheidung eben auch entsprechend begründen. Das mag in manchen Ländern mit anders gelagerter "Rechtssaatlichkeit" anders sein.

Mendeleev

Hier gibt es eine Interessenkollision, wenn die Mutter den leiblichen Vater beim Jugendamt anschwärzt. 

Questia

Oder wenn der Vater die Mutter  beim Jugendamt anschwärzt - 

Ich denke wir sind uns einig, dass unbedingt darauf geachtet werden muss, dass die Kinder nicht an den Dornen des Rosenkriegs der Eltern Schaden nehmen.

proehi

Naja, ich persönlich kenne sogar zwei Fälle, bei denen nach dem Tod der Mutter der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft erst beantragen musste. Und das, obwohl sie die ganze Zeit zusammen als Familie gelebt hatten, nur der Trauschein fehlte. Und nach der rechtlichen Vaterschaftsanerkennung waren ihre Rechte und Pflichten nicht die selben eines Vaters mit Trauschein, da die Kinder Rechte direkt von der Mutter geerbt hatten, er jedoch nicht.

So hätten die Kinder z.B. mit Erlangung der Volljährigkeit, den Vater aus dem gemeinsamen Haus, dass er mit der Mutter gemeinsam gekauft hatte, vertreiben können.

Beim Tod des Vaters bei ansonsten gleicher Situation sähe die Konsequenz für die Mutter besser aus. Das hat mit dem Kindeswohl nichts zu tun.

Sparer

Richtig so. Auch Vätern sollte ihr Kind nicht einfach so ohne weiteres weggenommen werden dürfen.

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NieWiederAfd

Ohne weiteres wird niemandem ein Kind weggenommen.

Mendeleev

Hat sich der Vater etwa etwas zuschulden kommen lassen ? Darüber steht nichts im Artikel. 

Kristallin

Dann hat er auch nicht oder? 

Eistüte

Sorry, ich kenne  mich  da gar nicht aus. Welche Rechte hat ein leiblicher Vater und welche der gesetzliche Vater?

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ich1961

Artikel lesen sollte eine Selbstverständlichkeit sein (wie das im Einzelnen ist, weiß ich aber auch nicht) :

****Nur wer rechtlicher Vater ist, hat umfassende Mitbestimmungsrechte und -pflichten: etwa im Sorgerecht, beim Unterhalt oder bei der Entscheidung über medizinische Behandlung oder Schulwahl.****

 

 

AbseitsDesMainstreams

Ich stelle mir vor, dass ein leiblicher Vater sein nicht-rechtliches Kind auf der Straße trifft. Es sieht aus wie er, läuft wie er und hat ähnliche Wesenszüge. Es ist ein Teil des leiblichen Vaters!

Deswegen müssen die Rechte der biologischen Väter dringend gesichert werden.

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BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Hier geht es NICHT um Eigentum!

NieWiederAfd

Danke. Genau das ist das Problem, wenn Kinder zur "Streitmasse" zwischen hochstrittigen Eltern zu werden drohen. De Fokus muss bei den gerichtlichen Entscheidungen immer auf die Schwächsten gerichtet sein; und das sind die minderjährigen Kinder. 

AbseitsDesMainstreams

Wer erzählt etwas von einem Eigentum an einem anderen Menschen? Das waren nur Sie!

Allerdings wirft das doch die spannende Frage auf, was sind Beziehungen zwischen zwei Menschen; hier zwischen Vater und Kind. Es ist etwas immaterielles, aber doch sehr wertvolles!

Verwerflich, wenn man mit diesem besonderen, emotionalen Gut bislang so respektlos umgegangen ist.

Kristallin

Das Kind gehört dem Erzeuger nicht automatisch! 

Er muss sich als Vater auch eignen, es ist daher recht wild so eine Aussage pauschal zu tätigen. 

Mendeleev

Aha … und wer entscheidet über die Eignung des Vaters ? Die Mutter ? :-) 

Kristallin

Im Zweifelsfall das Jugendamt. 

Was ist wenn der Erzeuger ein straffälliger Typ ist? Oder, schon 8 Kinder gezeugt hat um welche er sich bisher nicht kümmert.......? 

Mendeleev

Schon. Aber das Jugendamt ist nicht gerade für seine Objektivität bekannt. Die Mutter kann, wenn sie will, leicht Einfluss nehmen und ihren Willen durchsetzen. 

Questia

@Möbius |Vater?|

Sie schrieben einst, Sie hätten einen Sohn. Hat irgendjemand Sie überprüft, ob Sie geeignet waren, Vater zu sein? Also einfach nur so, findet so eine Entscheidung nur zwischen den Eltern statt.

Erst wenn es zu "Auffälligkeiten" oder Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt, wird i.d.R. vom Jugendamt überprüft, wer und welche Lösung für das Kind die Beste ist.

 

Mendeleev

Beim Streit um das Sorgerecht in Scheidungsfällen wird oft „schmutzige Wäsche“ gewaschen. Da sitzen die Mütter am längeren Hebel. 

Kristallin

Auffälkeiten entstehen ja, wenn eine Person der anderen Person den Umgang mit dem gemeinsamen Kind erschwert.

FISI

Jetzt gehts aber voran, nicht nur das man ab 01.04. legal auf Alkohol verzichten kann, nein jetzt bekommen die Erzeuger unseres Nachwuchses auch noch Rechte! Alles wird gut, war also doch die Wahrheit.

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Vorrangig muss das Interesse des Kindes sein.
Und je mehr liebende Menschen im Leben eines Kindes stattfinden, desto besser.

Ohne Kontakt zu einem der beiden Elternteile kommen später immer Fragen auf, die sich auf das Selbstwertgefühl auswirken:

Warum durfte ich keinen Kontakt haben...?
Was wäre wenn...?
Bin ich nicht gewollt...?

Ich kann diesem Fall nicht beurteilen - aber leider werden zu oft Kinder instrumentalisiert, für die Interessen von Elternteilen auf beiden Seiten, die entweder mit dem anderen Elternteil nichts mehr zu tun haben, oder sich an ihm rächen, oder eigentlich den Kontakt wieder erzwingen wollen.

Dabei könnten Kinder von einem vernünftigen Umgang zwischen ihren Eltern soviel lernen - auch wenn sie sich getrennt haben, oder nie zusammen sein wollten!

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Familie71

Das Recht des leiblichen Vaters zu stärken, indem er als Vater anerkannt wird ist zunächst vor Allem in sich richtig. Es ist gleichzeitig auch eine Stärkung des Rechtes des Kindes in Bezug auf seinen leiblichen Vater. Ich meine aber hier sollte eben nicht automatisch die Vorrangigkeit des Kindeswohls angenommen werden. Dies scheint mir vorrangig ein allgemeines Menschenrecht zu sein. Und das ggf. nötige Entziehen dieses Rechtes sollte sich auf eine Vorrangigkeit des Kindeswohls beziehen.

fabianb

Tut mir wirklich leid für den Vater, allerdings muss man hier auch sagen, dass er lediglich die Konsequenzen seiner eigenen Nachlässigkeit zu spüren bekommt: Hätte er noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht von seiner damals ja Freundin bekommen, wäre das alles so nicht passiert. Offenbar - so lese ich aus der Geschichte - waren sie zum Zeitpunkt ja noch ein Paar. Ist das Sorgerecht einmal erteilt, hätte es dann nämlich nur noch gerichtlich entzogen werden dürfen.

Das sind eigentlich alles Dinge, über die man sich - gerade als Mann in der heutigen Zeit - vorher informieren und entsprechend handeln sollte.

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Kristallin

Woher hätte der Mann denn wissen sollen, dass die Ex Partnerin kurz nach der Geburt des Kindes eine neue Partnerschaft eingeht, und das Kind umgehend vom neuen Partner rechtlich anerkannt wird? 

Kaneel

Grundsätzlich ist es sicherlich angebracht auch in Beziehungsangelegenheiten für spätere Trennungseventualitäten vorzusorgen, z.B. durch einen Ehevertrag. Aber wenn man als werdender Vater tatsächlich davon ausgehen muss, dass die werdende Mutter eine potentielle Trennung mit einer Verhinderung der rechtlichen und sozialen Vaterschaft durchsetzt, erscheint mir das grundsätzlich nicht als eine vertrauensvolle Herangehensweise an eine Partnerschaft. 

Zudem hat sich der biologische Vater im vorliegenden Fall offensichtlich direkt um die Anerkennung der Vaterschaft und die damit verbundenen Rechte bemüht. Ich sehe keinen Grund diesem vorzuhalten sich nicht ausreichend engagiert zu haben. Dahingegen sehe ich das Handeln der Mutter in diesem Fall kritisch. 

fabianb

Naja, das kann man alles auch vor der Geburt machen und ist dringend so geraten. Wenn die Mutter sich dann schon weigert, liegt ohnehin was im Argen in der Beziehung. Daneben: Ohne Sorgerecht darfst du dein Kind noch nicht mal vom Kindergarten abholen ohne Vollmacht und hast auch kein Mitspracherecht bei medizinischen Behandlungen (Impfen) und vielem mehr.

Grundsätzlich gilt dabei:
Anerkennung der Vaterschaft = Verpflichtung zum Unterhalt, ohne Recht, auf Mitbestimmung oder Verfügung in den Belangen des Kindes
Gewährung des Sorgerechts = Recht auf Mitbestimmung und Verfügung in den Belangen des Kindes

Mendeleev

Mann-Frau Beziehungen können aus den unterschiedlichsten Gründen scheitern. 

Das man aber erst einen zivilrechtlichen Ehevertrag abschließen muss weil man kein verbrieftes Recht auf Sorge für sein leibliches Kind hat, ist wirklich unakzeptabel. Wie ist das überhaupt bei Paaren mit Kindern ohne Trauschein ? 

Wenn ich auch nur entfernt erwogen hätte zuerst einen Ehevertrag aufzusetzen bevor sich (geplanter) Nachwuchs bei meiner Frau und mir einstellt, dann hätte ich es bleiben lassen … :-) 

 

fabianb

@Mendeleev Wie ich schon geschrieben habe: Eltern ohne Trauschein müssen - möglichst noch vor der Geburt - zum Standesamt für die Anerkennung der Vaterschaft und anschließend zum Jugendamt für die Erklärung zum Sorgerecht. Manche Standesämter machen auch beides in einem Zug. 

w120

Etwas ausführlicher:

Familienrechtliche Revolution: Ein Kind, drei Eltern

Der Hinweis des BVerfG, dass eine rechtliche Elternschaft künftig auch für mehr als nur zwei Eltern gelten kann, bedeutet nichts weniger als eine familienrechtliche Revolution und eine Abkehr des BVerfG von seiner bisherigen Rechtsprechung. Das Gericht hatte 2003 entschieden, dass es im Sinne des Kindeswohls läge, wenn die rechtliche Elternschaft auf zwei Elternteile beschränkt bleibe (Urt. v. 09.04.2003, Az. 1 BvR 1493/96 u. 1 BvR 1724/01).

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/1bvr201721-bverfg-vaterschaft-…

 

M.M.n. eine Entscheidung zum Wohl des Kindes.

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AbseitsDesMainstreams

Diese Dreiecks-Konstruktion haben wir doch bereits bei Stiefeltern. Auch da sind drei Erwachsene mit ihrer Fürsorge für ein Kind da. Das ist richtig so und gut für das Kind.

Es sollte aber immer die Ausnahme bleiben, wenn es mit der Kernfamilie aus Mutter, Vater und Kind nicht so einfach ist.

Kristallin

Die "Kernfamilie" ist in der heutigen Zeit kein Aspekt mehr, genügend biologische Eltern sind als "Kern" nicht gleich gute Eltern! 

Und sogenannte Patchwork Familien, sind einfach nur Familien! 

AbseitsDesMainstreams

Bei allem Respekt: Die Kernfamilie ist das Rückgrat in dieser Gesellschaft.

Damit soll nicht etwa Ihre Patchworkfamilie zurück gesetzt werden, denn es geht auch mal schief und das Leben muss weiter gehen. Etwa 1/5 aller Familien leben den Patchworkmodus und das ist auch gut so!

Kristallin

>>>Die Kernfamilie ist das Rückgrat in dieser Gesellschaft.>>>

Nein, die moderne Gesellschaft hat sich vom "Kern" wegentwickelt. 

Und in einer modernen, demokratischen Gesellschaft ist Familie eben Familie. 

Das ist was Gutes. 

Kristallin

Und? Familie ist Familie.

Was solls? Wenn Stiefpapa oder Mama die "besseren" Elternteile sind, ist der "Kern" uninteressant. 

Nettie

"Karlsruhe stärkt Rechte leiblicher Väter"

Das ist vor allem im Interesse der Kinder. Die haben schließlich auch ein ('Umgangs'-)Recht auf ihren Vater.

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Schiebaer

Das ist vor allem im Interesse der Kinder. Die haben schließlich auch ein ('Umgangs'-)Recht auf ihren Vater.

Nicht nur die Kinder,auch der Vater. Ist bei meinem Enkel der fall,seine Ex verweigert ständig seinem Sohn den Vater zu besuchen.

SirTaki

Recht schafft Sicherheit und Klarheit.

Kinder haben ein Recht, leibliche Väter zu kennen. Auch umgekehrt muss Verbindung geregelt sein. Denn was die Elternteile an Zwist haben, sollen Kinder nicht ausbaden müssen.

Was das für Konsequenzen für Adoptionswillige hat, ist interessant. Werden die Ersatzväter das hinnehmen und trotzdem adoptieren? Adoption ist ja "nur" die rechtliche Seite einer Regelung, wer für das Kind Verantwortung trägt.

Andererseits ist spannend, wie man Samenspender rechtlich stellt, wenn Name und Herkunft des gezeugten Kindes herauskommen und der Wunsch nach Kontakt besteht.

Oder Kinder den leiblichen Vater herausfinden und Kontakt von beiden Seiten gewünscht ist.

 

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w120

Es wird sich erst mal zeigen, wie der Gesetzgeber das neu regeln wird.

 

Das Urteil, so sehe ich das, geht nicht mehr von der bisherigen zwingenden Begrenzung auf 2 Elternteile aus, sondern erweitert im Einzelfall die Möglichkeit der 3 Elternteile.

falsa demonstratio

"Das Urteil, so sehe ich das, geht nicht mehr von der bisherigen zwingenden Begrenzung auf 2 Elternteile aus, sondern erweitert im Einzelfall die Möglichkeit der 3 Elternteile."

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber nur einen Hinweis gegeben, dass ein 2-Väter-Modell möglich ist.

Es bleibt abzuwarten, was der Bundestag daraus macht.

Kaneel

M.E. sollte im Bereich der Samen- oder Eizellspende (letzteres in Deutschland verboten, in verschiedenen Ländern aber erlaubt) ein rechtlicher Anspruch auf das Kind seitens der biologischen Eltern ausgeschlossen werden. Die anonyme Spende lehne ich allerdings ab, weil Kinder, sofern diese das möchten, einen Anspruch darauf haben sollten, den Spender oder die Spenderin, ab einem bestimmten Alter, kennenlernen zu dürfen. M.W. gibt es in Deutschland seit ein paar Jahren ausschließlich die offene Samenspende, in anderen Ländern ist dies aber anders geregelt.

Kristallin

Sehr schwierig wird es, wenn eine "Leihmutter" eine gespendete u befruchtete Eizelle austrägt, die "Leihmutter" ist nach deutschen Recht dann die biologische Mutter. 

Obschon Ei u Samenzelle gespendet wurden. 

Kaneel

Das zeigt besonders den Widerspruch zwischen Frauen und Männern hinsichtlich der rechtlichen Elternschaft auf. Ich weiß nicht genau wie das bei Pflegeeltern und leiblichen Eltern geregelt ist. Die Elternschaft und bestimmte Entscheidungsrechte im Alltag werden dann ja temporär auf die Pflegeeltern übertragen?

Kristallin

Nur bei Adoption werden Pflegeeltern rechtlich zu Eltern. 

Bei einer reinen Pflegschaft, ist das Jugendamt rechtlicher Vormund. 

Kaneel

Trotzdem werden die Pflegeeltern, die doch so etwas wie eine soziale Elternschaft übernehmen, das Jugendamt nicht bei jeder Entscheidung, die im Alltag ansteht, um Erlaubnis bitten müssen; das muss doch rechtlich geregelt sein.

Kristallin

Die Pflegeeltern sind ja zumeist vom Jugendamt bestimmt und Ja die Pflegeeltern müssen jede rechtliche Entscheidung welche das Pflegekind betrifft mit dem Jugendamt abstimmen. 

So ist das geregelt. 

JM

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte teilweise Erfolg

Wo bleibt die Gleichbehandlung von Mann und Frau ?

Sind Männer schlechtere Erzieher

Vor Gericht bekommen ci. 90% das Sorgerecht mit welchem Recht

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JM

Sollte natürlich heissen

Vor Gericht bekommen ci. 90%  der Frauen das Sorgerecht mit welchem Recht

w120

Das Sorgerecht umfasst verschiedene Positionen.

Es kann auch nur ein Teil abgesprochen werden.

 

Das Gericht prüft was zum Wohl des Kindes erforderlich ist. 

 

In der Regel wird die Mutter die engere Bezugsperson sein.

 

Es wird sicherlich Urteile geben, die zu kritisieren sind.

Aber das wäre etwas für den/die Fachanwalt/In.

Kristallin

Immer noch mit dem Recht, dass noch lange nicht jeder Erzeuger auch ein Vater sein will! 

Genügend Erzeuger zahlen, nutzen aber nicht das Umgangsrecht mit dem Kind. 

Außerdem gibt es leider immer noch genügend Erzeuger welche die Kindsmutter misshandelt u bedroht haben. 

NieWiederAfd

In den meisten Fällen trifft das Gericht die Entscheidung zu gemeinsamem Sorgerecht.

Sisyphos3

wollen sie ner Frau die 9 Monate das Kind ausgetragen hat, dieses nach der Geburt "wegnehmen"

wie kann denn ihrer Meinung nach ne "gerechte" Lösung überhaupt ausschauen

also manchmal bin ich froh nicht Richter zu sein, das entscheiden zu müssen

Giselbert

Im Zuge der Gleichberechtigung ist das Urteil zu begrüßen.

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BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Klar - die Männer sind unterdrückt...

Wird Zeit, dass sich das endlich ändert!

Für das Eigentum am eigenen Kind!

Und der eigenen Frau!

 

Ernst beiseite:

Ihre Kommentare sind wirklich vielsagend - meist eher über das Subjekt, als über das Objekt des jeweiligen Kommentars.

Giselbert

"Für das Eigentum am eigenen Kind!" 

Sie verwechseln hier Eigentum mit gleichberechtigtem Sorgerecht.

"Und der eigenen Frau!"

Eine Frau als Eigentum zu bezeichnen, scheint mir eine recht verkrustete und in Zeiten der Gleichberechtigung nicht mehr ernst zu nehmende Einstellung zu sein.

Was Sie da alles in meinen Kommentar hineininterpretieren ist absurd.

Tada

Da kann es nicht um Gleichberechtigung gehen, sondern nur um das Wohl des Kindes. Genauso ist es bei Adoptionen: Es geht immer um den Einzelfall und darum was das Beste für das Kind ist.

NieWiederAfd

Die umgekehrte Sicht ist ebenso bedeutsam: Jedes Kind hat das Recht zu entscheiden, ob es im Laufe des Lebens Kontakt zum leiblichen Vater aufnehmen will.

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frosthorn

Ohne es belegen zu können, gehe ich davon aus, dass die überwältigende Mehrheit der Kinder das auch tatsächlich will. Wenn nicht, erscheint es mir doch sehr wahrscheinlich, dass das Kind vom erziehenden Elternteil beeinflusst wurde.

Sisyphos3

dazu müßte das Kind aber erst mal wissen, dass der "Vater" nicht der leibliche Vater ist

soll man nen Vaterschaftstest machen gleich nach der Geburt um das abschließend zu klären ?

Kristallin

Der Erzeuger ist sofern bekannt stets in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen! 

Wird im beschriebenen Fall nicht anders sein, der Mann ist als Erzeuger des Kindes verzeichnet. 

Sonst hätte er ja nicht klagen können. 

Questia

Naja, das verstehe ich nach dem Artikel aber anders:

"Seine damalige Lebensgefährtin hatte ihren neuen Lebenspartner als Vater des heute dreijährigen Kindes eintragen lassen. Das geschah allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung gestellt hatte."

Mendeleev

So ist es. Es kam schon häufiger vor das Mütter jemand anderes als Vater beim Standesamt angegeben haben. ..

Vaterschaftsfeststellungsklage bedeutet, dass der Kläger darauf bestand, seine Vaterschaft durch einen DNA Test beweisen zu können, was von der Mutter abgelehnt wurde. 

Kristallin

Ok, das hatte ich überlesen! Sonderfall in diesem Prozess. 

falsa demonstratio

"Der Erzeuger ist sofern bekannt stets in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen! Wird im beschriebenen Fall nicht anders sein, der Mann ist als Erzeuger des Kindes verzeichnet. Sonst hätte er ja nicht klagen können."

Als Vater wird, bei unverheirateten Müttern, derjenige Mann  in das Geburtsregister eingetragen, den die Mutter angibt.

Im vorliegenden Fall gab es zunächst keinen Vatereitrag, Das änderte sich erst nach der Vaterschaftsanerkennung des zweiten beteiligten Mannes. Das wollte der Kläger ändern, indem er die Vaterschaft des des zweiten Bewteilgten anechtete. Das wurde ihm in zwei Instanzen (aus mehr oder weniger formalen Gründen) versagt. Der BGH hat jetzt die Möglichkeit  der Anfechtung eröffnet. Entschieden ist noch nichts. Das OLG ist wieder am Zug. Es muss nach der Rechtsauffassung dews BGH entscheiden, sollte aber auf die Gesetzesänderung-oder unwirksamkeit warten.

Kristallin

Wer als möglicher Erzeuger nicht zur Kasse gebeten werden möchte, wird die Angabe einer Vaterschaft schon anfechten und auf einen Test bestehen. 

"Einfach so", geht eine Vaterschaftsangabe dann doch nicht "durch".....

Außer wie im beschriebenen Fall, der neue Partner macht die Falschangabe der Kindsmutter mit! 

berelsbub

Da es biologisch möglich ist, wenn man innerhalb von 24 Stunden mit zwei Männern engen Kontakt hat, dass es zwei leibliche Väter geben kann, müsste diese Regelung ja auch auf drei Väter (zwei leibliche / ein gesetzlicher) ausgebaut werden 

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Kristallin

Nöh ein Vaterschaftstest ist dann vorgeschrieben!