Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter
Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte teilweise Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Männern gestärkt, die um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder kämpfen.
Gut so.
Das bisherige Verfahren war ja ungerecht bis sonst wo hin.
Wenn sich der leibliche Vater um sein Kind kümmern möchte, sollte dem auch statt gegeben werden. Das/die Kind/er wissen ja sonst nicht "woher sie kommen" - das finde ich nicht ok.
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In Gerichtsverfahren spielt nicht nur eine Rolle, wer sich um die Kinder kümmern möchte, sondern ob es um Sinne des Kindswohls auch die Fähigkeit und geeignete Rahmenbedingungen gibt. Jedenfalls spielen Rechte und Wohl des Kindes die entscheidende Rolle.
Ja, aber was im „Interesse des Kindes“ ist entscheidet in Deutschland nur das Familiengericht. Das halte ich für fragwürdig.
Ah ja? Welche Institution halten Sie für geeigneter?
Das Kind selbst (ab einem gewissen Alter)
Das gewisse Alter wäre die Volljährigkeit. Die Interessen des Kindes sind wesentlicher Teil solcher Verfahren und stehen im Mittelpunkt.
@Möbius
| "Ja, aber was im „Interesse des Kindes“ ist entscheidet in Deutschland nur das Familiengericht." |
Ja das Gericht entscheidet. Der EntscheidungsProzess beinhaltet m.E. jedoch die Anhörung aller Beteiligter und die Einschätzungen von Gutachtern und/oder des Jungendamts.
Und das Gericht muss die Entscheidung eben auch entsprechend begründen. Das mag in manchen Ländern mit anders gelagerter "Rechtssaatlichkeit" anders sein.
Hier gibt es eine Interessenkollision, wenn die Mutter den leiblichen Vater beim Jugendamt anschwärzt.
Oder wenn der Vater die Mutter beim Jugendamt anschwärzt -
Ich denke wir sind uns einig, dass unbedingt darauf geachtet werden muss, dass die Kinder nicht an den Dornen des Rosenkriegs der Eltern Schaden nehmen.
Naja, ich persönlich kenne sogar zwei Fälle, bei denen nach dem Tod der Mutter der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft erst beantragen musste. Und das, obwohl sie die ganze Zeit zusammen als Familie gelebt hatten, nur der Trauschein fehlte. Und nach der rechtlichen Vaterschaftsanerkennung waren ihre Rechte und Pflichten nicht die selben eines Vaters mit Trauschein, da die Kinder Rechte direkt von der Mutter geerbt hatten, er jedoch nicht.
So hätten die Kinder z.B. mit Erlangung der Volljährigkeit, den Vater aus dem gemeinsamen Haus, dass er mit der Mutter gemeinsam gekauft hatte, vertreiben können.
Beim Tod des Vaters bei ansonsten gleicher Situation sähe die Konsequenz für die Mutter besser aus. Das hat mit dem Kindeswohl nichts zu tun.