Ihre Meinung zu WikiLeaks-Gründer Assange darf nicht unmittelbar an USA ausgeliefert werden
WikiLeaks-Gründer Assange hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielt: Er darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Damit ist der Fall erst einmal aufgeschoben - und geht am 20. Mai in die nächste Verhandlung.
Für den "Wertewesten" kann man sich nur schämen und alle Politiker die sich für Meinungsfreiheit aussprechen schweigen dazu.