Ihre Meinung zu WikiLeaks-Gründer Assange darf nicht unmittelbar an USA ausgeliefert werden
WikiLeaks-Gründer Assange hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielt: Er darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Damit ist der Fall erst einmal aufgeschoben - und geht am 20. Mai in die nächste Verhandlung.
Und wie steht es jetzt um die Haftbedingungen, den Assange ausgesetzt ist - Isolierungshaft etc.?
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Welche Legenden zu den Haftbedingungen kursieren denn da noch so?
Selbst wenn die nicht stimmen sollten, wäre es interessant und wichtig, dass die zukünftigen Haftbedingungen in den USA Bestandteil der täglichen Berichterstattung werden. Nur um die Werte zu verdeutlichen, für die die USA stehen.
Kein Land steht in seiner Gesamtheit für irgendwelche Werte.
Aha. Nicht, dass ich Ihnen nicht zustimmen würde, aber Sie sind doch sonst nicht so schüchtern, was Generalisierungen angeht.
Das ausgerechnet Sie sowas schreiben.
Aber natürlich haben Sie recht.
Wenn die Verbrechen anderer Länder nicht direkt zu unseren Ungunsten stattfinden bzw. nicht öffentlich werden, macht die BRD auch mit Diktaturen gute Geschäfte. Redet aber trotzdem von solchen Werten.
Der Wertewesten funktioniert also
Entgegen aller Legenden ist ein Gericht in England in der Lage, staatlichen Entscheidungen durch Urteile eine Grenze zu setzen, wie der Fall Assange zeigt.
Vergleicht man das mit Russland oder China ist das dort undenkbar.
Was wissen Sie denn, was ich nicht weiß zu den Haftbedingungen?
Die, die UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer beispielsweise aufgedeckt hat.
Aber vielleicht ist Assange ja gar nicht im Gefängnis. Ohne Anklage. In einem "Rechtsstaat".