
Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Barrierefreier Umbau muss erlaubt werden
Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen laut Gesetz leichter in ihre Wohnung kommen. Der BGH hat konkretisiert, wie das zu verstehen ist - und einen Außenaufzug in einem Mehrfamilienhaus erlaubt. Von K. Hempel.
Gute Entscheidung, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, gegen die nichts einzuwenden ist. Schade nur für das Klima in der Hausgemeinschaft, dass es offensichtlich zu einen Gerichtsstreit eskalieren musste.
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was haben Sie recht - eigentlich nur traurig, dass hierfür ein BGH Urteil notwendig ist.
Ein Urteil des BGH, das noch nicht veröffentlicht worden ist, nur eine kurze Presserklärung. Ich werde mich deshalb jetzt noch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Und was die Beziehungen und eventuellen Intrigen oder Gemeinheiten zwischen den Eigentümern betrifft, da weiß ich überhaupt nichts drüber. Der BGH hat entsprechend dem Gesetz geurteilt, nehme ich an.
Es mangelt wie so bei fast allem an Empathie.
Empathie für den Kläger oder den Beklagten?
Genau aus diesen Gründen, weil sich Menschen oft nicht einigen können und der Ärger dann vorprogrammiert ist, habe ich mir lieber ein Einfamilienhaus gebaut, anstatt eine vielleicht noch so schöne Eigentumswohnung zu kaufen (höchstens zum Vermieten).
Man kann diesen Fall gar nicht von hier aus beurteilen, da man die örtlichen Verhältnisse und die Bewohner nicht kennt! Vielleicht wäre es auch eine Zumutung für die anderen Eigentümer? Querulant kann man auch unabhängig vom körperlichem Zustand sein.
Zustimmung. Wir sollten dem Kläger danken, dass er dieses Zugeständnis für uns alle erstritten hat. Es betrifft übrigens nicht nur Ältere, sondern ebenso Unfallopfer, Familien mit Behinderten, chronisch Erkrankte ( MS, Parkinson ...). Es muss nicht immer gleich ein Aufzug sein, schon eine Rampe zu bauen war bisher schwierig.
Eigentümergemeinschaften sind eine äußerst übliche Quelle für Gerichtsverfahren. Jeder von den Leuten hat ziemlich viel Geld in das Wohneigentum gesteckt, oft der Hauptteil der Ersparnisse. Wenn man da durch Maßnahmen eines anderen Miteigentümers den Wert seines Anteils schwinden sieht, ist man schnell bei Gericht. Es ging ja hier letztlich um die Frage, ob die anderen Miteigentümer den Wertverlust durch Änderung des Erscheinungsbildes des Gebäudes und der Einschränkung der Gemeinschaftsflächen hinnehmen müssen. Hier hat der Gesetzgeber klar einen Ausnahmetatbestand für Schwerbehinderte eingeführt, um in der Abwägung der Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung des Einzelnen und den Interessen der Gemeinschaft diesen zusätzlichen Aspekt zu berücksichtigen. Wo da die Grenzen sind, ist aber eine Auslegungsfrage und bis zum ersten höchstrichterlichen Urteil war der Rahmen der Auslegung noch nicht geklärt. Das ist jetzt geschehen und das war nötig, damit Klarheit herrscht.