Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Barrierefreier Umbau muss erlaubt werden
Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen laut Gesetz leichter in ihre Wohnung kommen. Der BGH hat konkretisiert, wie das zu verstehen ist - und einen Außenaufzug in einem Mehrfamilienhaus erlaubt. Von K. Hempel.
Dass ein solcher Fall bis vor dem BGH landen muss, weil sich die Antragsgegner einfach nicht zufrieden geben wollen, ist in meinen Augen schon ein Hammer. Wie viel Mitmenschlichkeit fehlt da in einer Eigentümergemeinschaft, dass sie es alten oder behinderten Menschen zumutet, einfach aus den eigenen 4 Wänden raus zu müssen, wenn es ihnen aufgrund solcher Einschränkungen kaum noch möglich ist, dort zu leben. Obwohl man eben Abhilfe schaffen könnte! Ich wünsche den Antragsgegner, dass sie niemals gebrechlich im Alter werden. Und wenn doch, sollten Sie auf die Benutzung des Fahrstuhl dann hoffentlich dennoch verzichten müssen! Er wurde ja vom Antragssteller bezahlt! Also echt...
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Ich bitte Sie, Sie kennen doch die genauen Hintergründe nicht.
Abgesehen davon, dass es ebenso berechtigte Interessen der Miteigentümer geben könnte und Sie die kompletten Umstände des Sachverhaltes wohl kaum kennen dürften (Oder sind Sie Beteiligter des Verfahrens?), ist Ihre dargelegte Empörung über die fehlende "Mitmenschlichkeit" doch sehr weit hergeholt.
Fakt ist nämlich folgendes: Die Kläger dürften bereits beim Eigentumserwerb von den Umständen der "über 100 Stufen" bis zur Wohnung gewusst haben. Und ebenso darf man den Klägern unterstellen, dass sie zum Zeitpunkt des Erwerbes damit gerechnet haben werden, eben dieses Alter, das Sie nun haben, zu erlangen. Und es ist nun auch nicht lebensfremd, wenn man einem klar denkenden Menschen unterstellt, dass diesem bewusst ist, dass 100 Stufen im Alter nicht ganz so flockig in den Beinen stecken, wie mit 35, 40 Jahren.
Wäre es dem Klägern also grds. möglich gewesen, diese Umstände frühzeitig zu bedenken und sich ggf. für ein geeigneteres Kaufobjekt zu entscheiden? Ich meine: Ja.
Ihre Logik: Keiner kann eine Wohnung im dritten oder vierten Stock kaufen, weil er damit rechnen muss, dass er alt wird.
Ich frage mich oft, was in manchen Kopfen rumgeht.
Ich frage much, was in Ihrem Kopf umgeht. Und das nicht nur bei Ihrem aktuellen Kommentar.
Die Möglichkeit, des Verkaufs und des Erwerbs geeigneteren Wohnraums, schließen Sie pauschal aus, oder wie? Warum? Weil ich nicht Ihrer Glaubensrichtung entspreche?
Gehörten nicht gerade Sie zu denen, die noch vor kurzem "oberlehrerhaft" von älteren, "reichen" Mitbürgern, die Wohneigentum mit über 40qm/ Person besitzen, verlangten, sich zu Gunsten bedürftiger Familien, nach anderweitigen " kleineren" Wohnraum umzusehen? Ja was denn nun?
Nach Ihrer, mit Verlaub, extrem anmaßenden und "oberlehrerhaften" Art muss man wohl ausschließen, alt zu werden oder aber zumindest ein Genosse Ihres Sinnes sein, um von Ihnen nicht für quasi "minderwertig im Geiste" dazustehen. Oberlehrer halt...
Dann dürfen nur noch Bungalows gebaut werden und alle Häuser mit mehr als einem Stockwerk Aufzüge erhalten, weil der Rest nicht mehr verkauft werden kann. Schließlich rechnen die meisten Leute damit, dass sie alt werden.
Wir wissen alle, dass die meisten Menschen alt werden. Von daher, ist es Ihrer Meinung nach vernünftig, nur noch Erdgeschosswohnungen zu kaufen? Sie wollen doch nicht etwa den Immobilienmarkt in den Städten lahmlegen? München bräuchte viele Jahrzehnte und eine Menge Bauland, um dieser Nachfrage nachzukommen. Was machen wir mit den Obergeschossen, abbauen (flaches München) oder nur äußerst günstig vermieten?
Und wenn doch, sollten Sie auf die Benutzung des Fahrstuhl dann hoffentlich dennoch verzichten müssen! Er wurde ja vom Antragssteller bezahlt!
Der Aufzug wird später vermutlich nur mit dem richtigen Schlüssel benutzt werden können.
Es freut mich für den Antragsteller, dass er Recht bekommen hat.