Ihre Meinung zu Was bringen schärfere Bürgergeldsanktionen?
Arbeitsminister Heil will schärfere Sanktionen für einige Bürgergeldbezieher. Doch wie viel bringt das für die Integration in den Arbeitsmarkt? Experten warnen vor "Nebenwirkungen". Von Alina Leimbach.
Bürgergeld sollte nur bekommen der nicht arbeitsfähig ist. Wer ohne schuld arbeitslos wurde und glaubhaft nachweisen kann dass er sich um neue Arbeit bemüht, alleinerziehende in der ersten Zeit und alte Arbeitnehmer den gekündigt wurde. Wer nicht arbeiten will bekommt nichts ,nicht einmal Sozialhilfe.
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Kann man kaum durchsetzen. Mann kann sich zum Beispiel da bewerben, wo die Chancen eh gering sind genommen zu werden. Und wie man sich bei einem eventuellen Vorstellungsgespräch gibt oder nur aussieht kann auch keiner kontrollieren oder verbieten. Wasch dich mal drei Tage nicht und bewirb dich als Kellner. Stellt dich bestimmt keiner ein.
Abgesehen davon das das Amt das nie erfährt, gibt es kein Gesetz das du dich waschen must oder nicht nach Alkohol müffeln darfst. Wer nicht arbeiten will kommt da in Deutschland auch drum herum.
Was nicht heißen soll das alle Arbeitslosen faul sind. Es gibt viele die wollen aber können oder finden nichts. Und auch viele die nicht wollen. Es gibt da kein Schwarz und Weiß, nur grau.
lieber Universalist wer verdreckt und Alkoholisiert zur Vorstellung erscheint kann nicht glaubhaft belegen dass er sich um Arbeit bemüht. Das heisst bei jeder Vorstellung müsste es ein feedback zum Jobcenter geben mit der Aussage was gegen eine Einstellung gesprochen hat
"Das heisst bei jeder Vorstellung müsste es ein feedback zum Jobcenter geben mit der Aussage was gegen eine Einstellung gesprochen hat"
Wäre eine Option, aber wäre das auch mit dem Datenschutz oder irgendwelchen Persönlichkeitrechten vereinbar?
Er muß ja nicht alkoholisiert sein, nur danach riechen. Natürlich kann er das. Schon aus Datenschutzgründen wird niemand dem Jobcenter Auskunft geben. Und sich auch aus Zeitgründen keine Mühe machen. und selbst wenn beweisen sie einem doch mal das er alkoholisiert war. Es reicht doch auch schon den Eindruck zu vermitteln man habe kein Interesse. Das muss man nicht mal aussprechen.
Im Rechtsstaat kann das Amt da wenig tun.
Das kann ich sofort unterschreiben. Während meiner langen Selbständigkeit im Handwerk konnte ich sehr häufig genau die Feststellung machen, dass es den "Bewerbern" nur um den s.g. Stempel ging. Wenn das Verhalten so offensichtlich war, wurde stets eine entsprechende Meldung an das AA geschickt. Mir ist aber nie zu Ohren gekommen, dass dieses daraus auch Konsequenzen gezogen hat. Und die "Grauzone" wird nicht zu vermeiden sein.
Es lebt sich ja auch ganz gut, wenn man nebenher noch ein wenig Schwarzarbeit macht. Ohne Stress, ohne Stempeluhr und ohne Abgaben.
"Mir ist aber nie zu Ohren gekommen, dass dieses daraus auch Konsequenzen gezogen hat"
Dieser spezielle Punkt unterliegt tatsächlich dem Datenschutz.
Wer verdreckt und alkoholisiert beim Jobcenter aufschlägt, ist schwer krank.
Solche Menschen landen ohne Stütze auf der Straße und sterben bald.
Viele selbstgefällige Spießer wünschen sich genau das.
Der Mensch ist ein grausames Wesen.
"Abgesehen davon das das Amt das nie erfährt..."
Natürlich erfährt das "Amt" davon. Wozu, glauben Sie, arbeiten die Jobcenter mit angeblich potenziellen Arbeitgebern zusammen, um die Ergebnisse der Auftritte hinterher abzufragen?
Nach den ersten zwei Sätzen, danach wird ja schon immer verfahren.
Über Ihren letzen Satz kann man lange diskutieren. Zunächst muß klar sein warum jemand nicht arbeiten will. Und was soll man dann tun, ihn einfach verhungern lassen? Zwangsarbeit aufbrummen? Ins Gefängnis stecken, oder wieder Straflager gründen?
"Zunächst muß klar sein warum jemand nicht arbeiten will."
Bekannt ist, dass jemand, der schon länger arbeitslos ist, sich sehr schwertut, wieder einer geregelten Arbeit nachzugehen. Ohne psychologische Unterstützung ist da ein Scheitern oft vorprogrammiert.
Das Bundesverfassungsgericht , wird ihnen aber was anderes sagen
Es gibt auch eine Menge Bürger, die zu krank sind, Kinder und/oder ältere Angehörige versorgen..die sind sicher nicht faul, sondern stehen dem Arbeitsmarkt generell nicht zur Verfügung.
Soll man all jene, die auf diese Weise Bürgergeld bekommen, ins Elend stürzen?
"Es gibt auch eine Menge Bürger, die zu krank sind, Kinder und/oder ältere Angehörige versorgen..die sind sicher nicht faul, sondern stehen dem Arbeitsmarkt generell nicht zur Verfügung. Soll man all jene, die auf diese Weise Bürgergeld bekommen, ins Elend stürzen?"
Diese Klientel hat der User sicher nicht gemeint. Die gelten auch nicht im herkömmlichen Sinn als arbeitslos.
"Bürgergeld sollte nur bekommen der nicht arbeitsfähig ist."
Bürgergeld erhalten nur Personen die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können - also nur erwerbsfähige Personen.
"Wer nicht arbeiten will bekommt nichts ,nicht einmal Sozialhilfe."
Sozialhilfe erhalten nur Personen, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können - also nur Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Der Wille ist hierbei nicht maßgeblich.