Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung gezogen. Die Richter befanden die bisherige deutsche Regelung für rechtswidrig.
"Für diese Bereiche ist eine bundesgesetzliche Regelung weiterhin möglich und dringend erforderlich, damit Fälle des Terrorismus und des Kindesmissbrauchs erfolgreich bekämpft werden können."
Im Umkehrschluss: wer sich gegen Vorratsdatenspeicherung ausspricht, ist entweder Terrorist oder Kinderschänder, wahrscheinlich aber beides.
Das Argument ist sowas von aus der Mottenkiste. Damit kommen die Verfechter der massenhaften Datenspeicherung seit Jahren reflexhaft, um deren Notwendigkeit zu erklären.
3 Antworten einblenden 3 Antworten ausblenden
"Für diese Bereiche ist eine bundesgesetzliche Regelung weiterhin möglich und dringend erforderlich, damit Fälle des Terrorismus und des Kindesmissbrauchs erfolgreich bekämpft werden können."
"Im Umkehrschluss: wer sich gegen Vorratsdatenspeicherung ausspricht, ist entweder Terrorist oder Kinderschänder, wahrscheinlich aber beides."
Der Umkehrschluss ist nicht logisch.
Allenfalls könnte man sagen, dass derjenige, der sich gegen Voratsdatenspeicherung ausspricht, Mängel in der Bekämpfung von Terrorismus und Kindesmissbrauch in Kauf nimmt. Dadurch wird er aber nicht selbst zum Terroristen oder Kinderschänder.
Ich weiß um die logischen Mängel dieses Umkehrschlusses. Ich wollte eine polemische Behauptung aufstellen. Vielleicht setzen Sie sich lieber mit meinem Standpunkt auseinander.
"Ich weiß um die logischen Mängel dieses Umkehrschlusses. Ich wollte eine polemische Behauptung aufstellen. Vielleicht setzen Sie sich lieber mit meinem Standpunkt auseinander."
Ich bitte um Entschuldigung. Ihr Standpunkt interessiert mich nicht sehr.
Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet.