Ihre Meinung zu 142 Ermittlungsverfahren wegen Angriffen auf "Letzte Generation"
Bundesweit sind 142 Ermittlungsverfahren wegen Angriffen auf die "Letzte Generation" eingeleitet worden, wie rbb-Recherchen zeigen. In den meisten Fällen gehe es um Körperverletzung, außerdem um Nötigung und Beleidigung.
Sitzblockaden vs. Körperverletzung! Da braucht man gar nicht lange überlegen, wer sich da strafbar gemacht hat! Definitiv nicht die Letzte Generation! Auch wenn jetzt vermutlich wieder viele Relativierungen rausgehauen werden!
8 Antworten einblenden 8 Antworten ausblenden
Sie haben es provoziert!
Sich auf die Straße zu setzen ist keine Straftat , da es nicht verboten ist , sondern lediglich eine OWI
Es kommt sicher auf die "Sichtweise" an.
"Die letzte Generation" begeht für meine Begriffe auch Straftaten (wenn die auch gute Gründe haben - ist einfach nicht der richtige Weg).
Und das den Menschen, die zur Arbeit müssen die Nerven durch gehen, wundert mich überhaupt nicht. Denen entsteht ein nachweisbarerer Schaden, weil sie das nicht bezahlt bekommen.
(wenn die auch gute Gründe haben ...
so kann man es auch betrachten !
also damals bei dem Nato Doppelbeschluss, Mutlangen etc war ich auch beim Demonstrieren
hätte mich auch festkleben sollen - hatte ja gute Gründe (den Frieden) dafür
zwischenzeitlich, wie man heute weiß kam raus - ich hatte nicht recht, wurde benutzt mit meiner Naivität
wer gibt der Letzten Generation die absolute Gewissheit sie wären im Recht ?
Die Wissenschaft gibt ihnen Recht, aber nur bezüglich ihre Forderungen und Ziele. Ihre Methoden sind zum Teil Ordnungswidrigkeit und zum Teil Straftaten, das wissen sie auch.
Als ob Sie jemals auf einer Demo waren. Als jmd, der sich selbst als Spießer bezeichnet. Ich bitte Sie....
Wer meint, es sei höchste Zeit etwas gegen den menschengemachten Klimawandel zu tun, sollte sich bei der LG bedanken, nicht bei den ganzen Heuchlern, die vorgeben, auch was dafür zu tun und nur quatschen und ach wie schlimm, das Ende naht usw. erzählen.
Hier geht es nicht um "versus".!
Straftat ist Straftat, Ordnungswidrigkeit ist Ordnungswidrigkeit und genauso wird geurteilt und bestraft.
Niemand darf die Klimaaktivisten körperlich angreifen, weil sie Nötigung oder Sachbeschädigung begehen.
Und die Klimaaktivisten dürfen keine Nötigung / Sachbeschädigung usw. begehen, nur weil sie jetzt gerade entschieden haben, dass das so sein muss.
Genauso könnten es diejenigen, die handgreiflich geworden sind, selbst sehen. "Ich musste zuschlagen, weil sonst..."
Spielt alles keine Rolle, hier gibt es für sowas Gesetze.