Ihre Meinung zu Neue Regelung soll Extremisten als Schöffen bei Gericht verhindern
Das Bundeskabinett hat sich auf eine Änderung des Richtergesetzes geeinigt - damit Extremisten künftig nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen. Auch weitere Änderungen sollen kommen.
Gut so.
Viele gefahren gehen von Extremisten aus.
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@werner1955•19:44 Uhr |Wählbar?|
| "Gut so. Viele gefahren gehen von Extremisten aus." |
Aus Ihnen werde ich nicht schlau. Sie haben hier mehrfach angekündigt, die Partei wählen zu wollen, in der eben solche "gefährlichen Extremisten" agieren und kandidieren.
"Aus Ihnen werde ich nicht schlau. Sie haben hier mehrfach angekündigt, die Partei wählen zu wollen, in der eben solche "gefährlichen Extremisten" agieren und kandidieren."
Wenn jemand ankündigt eine bestimmte Partei zu wählen, heißt das doch nicht, dass man alles und jedes gut finden und unterstützen muss, was irgendeine oder mehrere Personen aus der Partei äußern. Es sind vielleicht auch mal nur bestimmte Punkte aus dem Wahlprogramm, die einen Wähler ansprechen. Oder der Kanzlerkandidat. Oder weil eine Partei als einzige gegen etwas ist, was man selber nicht gut findet. Beispiel: nicht jeder Wähler der CDU findet es ok, und übernimmt auch nicht automatisch die Haltung von Friedrich Merz in Sachen "kleine Paschas" oder ähnliches. Oder nicht jeder Wähler der Grünen ist dafür Waffen zu liefern. Außerdem ist man nicht mit einer bestimmten Partei verheiratet. Verstehen Sie was ich sagen will?
Die Frage ist halt wer Extremist ist. Bisher war Kriterium, das keine entsprechende Handlung bzw. Straftat vorliegt. Die neue Regelung kommt meinem Eindruck nach einer Gesinnungsprüfung gleich. Es gilt auch zu bedenken, das man durchaus Verfassungsänderungen bzw. andere Vorstellungen im Kopf haben darf und sich trotzdem an die aktuelle Verfassung hält, weil die ohne ein Verfassungsänderungsverfahren massgeblich ist.
Ausserdem ist man mit der ganzen Argumentation auch schon halb auf dem Weg zum Ausschluss bei Wahlen.
@Olivia59•20:00 Uhr |Tun als ob|
| "dass man durchaus Verfassungsänderungen bzw. andere Vorstellungen im Kopf haben darf und sich trotzdem an die aktuelle Verfassung hält, weil die ohne ein Verfassungsänderungsverfahren massgeblich ist." |
Das hört sich für mich nach der Beschreibung der AfD an. Die hat ja auch andere Vorstellungen im Kopf und hält sich nur deswegen (mehr oder weniger) daran, weil sie die Verfassung nicht ändern kann.
>>weil sie die Verfassung nicht ändern kann.<<
(vielleicht) noch nicht
sollte der Verein noch mehr Stimmen kriegen
wer das nicht ausgeschlossen
>> sollte der Verein noch mehr Stimmen kriegen wer das nicht ausgeschlossen
Nun, angesichts solcher Träume wäre dann zweierlei wichtig zu wissen:
1) Noch nie hatte eine einzelne Partei in einem Landes- oder Bundesparlament eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten erreicht. Auch die Extremisten der rechten Ecke werden das nicht schaffen, dafür gibt's einfach zu viele Verfassunspatrioten und Demokraten im Land.
2) Die "Ewigkeitsklausel" zu den entscheidenden Artikeln im Grundgesetz.
@Sisyphos3•20:42 Uhr | 2 mal 2/3 |
Auch wenn Sie es sich wünschen sollten. Die Hürden für Änderungen des GG sind hoch.
1. Es sind sowohl im Bundestag wie im Bundesrat 2/3 der Stimmen dafür erforderlich
https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/datenhandbuch/13/ka…
2. Es gibt eine Ewigkeitsklauseln, die gewährleistet, dass einige Bestimmungen nicht geändert werden können.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323359/ewigkeitsklausel/
Ich bin natürlich keine Freundin der AfD aber sekptisch gegenüber Verboten. Dies ist ja nichtmal mehr der Versuch eine Partei zu verbieten sondern der slippery slope zum Ausschluss von Menschen an der demokratischen Partizipation. Und wie immer die Frage, wer oder wie soll man Gesinnung beurteilen, ohne Straftatbestand bzw. Gerichtsverfahren.
@Olivia59•20:50 Uhr |Verbot? Nein - Gewähr|
| "Ich bin ... aber sekptisch gegenüber Verboten. Dies ist ja nichtmal mehr der Versuch eine Partei zu verbieten sondern der slippery slope zum Ausschluss von Menschen an der demokratischen Partizipation."|
Es handelt sich bei der neuen Regelung nicht um ein Verbot. Es geht viel mehr darum, dass gewährleistet werden muss, dass Menschen die Recht über andere sprechen dürfen, sich an die Gebote des GG halten und für deren Einhaltung stehen.
Ein Mensch, der sich nicht mit dem GG identifiziert und dieses nicht als Basis unserer Grundordnung akzeptiert, kann m.E. gar nicht "demokratisch" partizipieren.
Schon heute ist es möglich, die demokratische Partizipation von Anti-Demokraten und Verfassungsfeinden zu verhindern.
M.E. ist genau das der Grund, warum Höcke sich nicht zur Wahl für Ämter stellt.
>> Dies ist ja [...] der slippery slope zum Ausschluss von Menschen an der demokratischen Partizipation.
Da soll niemand von "demokratischer Partizipation" ausgeschlossen werden. Lesen Sie den Artikel. Denn: immerhin soll vorgebeugt werden, dass Menschen, welche sich selbst der Befangenheit einer Ablehnung von Verfassung und Demokratie erklärt haben, die Anwendung geltenden Rechts beugen.
>> Und wie immer die Frage, wer oder wie soll man Gesinnung beurteilen, ohne Straftatbestand bzw. Gerichtsverfahren.
Durch Tatsachen, mittels Gutachten. Eine Gesinnung ist nicht immer direkt eine strafbare Handlung. Ein versuchter Sturm auf den Reichstag, der an den Eingangstüren abgefangen wird, ist zunächst "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Das Spielen mit verfassungsfeindlichen Symbolen und Parolen dagegen kann bereits strafbar sein.
Übrigens: heute wurde Sven Liebich das erste Mal zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Rechtsstaat funktioniert also noch.
Ich bin ein Freund der AfD und möchte Ihrem Beitrag zustimmen.
"Die Frage ist halt wer Extremist ist."
Was jetzt geplant ist, ist doch nicht außergewöhnlich.
Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Gesetzen, z.B. für Rechtsreferendare.
Da kann man auf Erfahrungen zurückgreifen
Ich kenne mich in der Materie tatsächlich nicht genau aus. Mir ist wichtig, das nicht grundlegend der Status quo verändert wird und die Demokratie sich am Ende mit undemokratischen Mitteln gegen potentielle Freinde verteidigt. Man kommt einfach nicht um den Umstand herum, das die Demokratie am Ende von den Menschen lebt die partizipieren und man diese einfach nicht verbieten kann.
>> Ausserdem ist man mit der ganzen Argumentation auch schon halb auf dem Weg zum Ausschluss bei Wahlen.
Was bei erwiesenen Verfassungsfeinden nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig ist. Denn: diese beste Demokratie, welche dieses Land je hatte, muss wehrhaft gegenüber ihren Feinden sein. Weshalb auch eine Zulassung von Extremistinnen und Extremisten, Verfassungsfeinden zum Richteramt nicht gestattet werden darf, da niemand garantieren kann, dass diese parteiisch ihre krude Ideologie über geltendes Recht und Gesetze stellen kann. Da stimmen Sie mir sicherlich zu, oder?
Wie ich schon deutlich gemacht habe ist meine Sorge, das eine nicht rechtsstaatliche Beurteilung stattfindet, wer hier eigentlich Verfassungsfeind ist, denn man will ja über konkrete Straftatbestände hinausgehen, nur welche wi elegitimierte Institution urteilt dann? Ihr "erwiesenermassen" erscheint eben butterweich.
>> Wie ich schon deutlich gemacht habe ist meine Sorge, das eine nicht rechtsstaatliche Beurteilung stattfindet, wer hier eigentlich Verfassungsfeind ist, [...]
Diese Sorge ist unbegründet, denn die Prüf- und Beurteilungsmechanismen sind längst etabliert und erprobt. Ziel der Gesetzesinitiative ist lediglich, diese Mechanismen auf zusätzliche Anwendungsfälle, hier Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt, auszudehnen, aufgrund aktuellem, nun erstmals in der Republik drohenden Anlasses.