Die Strafprozessordnung (StPO), das Strafrecht und das Strafgesetzbuch (StGB) stehen vor Gericht auf einem Tisch.

Ihre Meinung zu Neue Regelung soll Extremisten als Schöffen bei Gericht verhindern

Das Bundeskabinett hat sich auf eine Änderung des Richtergesetzes geeinigt - damit Extremisten künftig nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen. Auch weitere Änderungen sollen kommen.

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96 Kommentare

Kommentare

werner1955

Gut so. 

Viele gefahren gehen von Extremisten aus. 

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Questia

@werner1955•19:44 Uhr |Wählbar?|

| "Gut so. Viele gefahren gehen von Extremisten aus." |

Aus Ihnen werde ich nicht schlau. Sie haben hier mehrfach angekündigt, die Partei wählen zu wollen, in der eben solche "gefährlichen Extremisten" agieren und kandidieren.

Schneeflocke ❄️

"Aus Ihnen werde ich nicht schlau. Sie haben hier mehrfach angekündigt, die Partei wählen zu wollen, in der eben solche "gefährlichen Extremisten" agieren und kandidieren."

 

Wenn jemand ankündigt eine bestimmte Partei zu wählen, heißt das doch nicht, dass man alles und jedes gut finden und unterstützen muss, was irgendeine oder mehrere Personen aus der Partei äußern. Es sind vielleicht auch mal nur bestimmte Punkte aus dem Wahlprogramm, die einen Wähler ansprechen. Oder der Kanzlerkandidat. Oder weil eine Partei als einzige gegen etwas ist, was man selber nicht gut findet. Beispiel: nicht jeder Wähler der CDU findet es ok, und übernimmt auch nicht automatisch die Haltung von Friedrich Merz in Sachen "kleine Paschas" oder ähnliches. Oder nicht jeder Wähler der Grünen ist dafür Waffen zu liefern. Außerdem ist man nicht mit einer bestimmten Partei verheiratet. Verstehen Sie was ich sagen will?

Olivia59

Die Frage ist halt wer Extremist ist. Bisher war Kriterium, das keine entsprechende Handlung bzw. Straftat vorliegt. Die neue Regelung kommt meinem Eindruck nach einer Gesinnungsprüfung gleich. Es gilt auch zu bedenken, das man durchaus Verfassungsänderungen bzw. andere Vorstellungen im Kopf haben darf und sich trotzdem an die aktuelle Verfassung hält, weil die ohne ein Verfassungsänderungsverfahren massgeblich ist.

Ausserdem ist man mit der ganzen Argumentation auch schon halb auf dem Weg zum Ausschluss bei Wahlen.

Questia

@Olivia59•20:00 Uhr |Tun als ob|

| "dass man durchaus Verfassungsänderungen bzw. andere Vorstellungen im Kopf haben darf und sich trotzdem an die aktuelle Verfassung hält, weil die ohne ein Verfassungsänderungsverfahren massgeblich ist." |

Das hört sich für mich nach der Beschreibung der AfD an. Die hat ja auch andere Vorstellungen im Kopf und hält sich nur deswegen (mehr oder weniger) daran, weil sie die Verfassung nicht ändern kann.

 

Sisyphos3

>>weil sie die Verfassung nicht ändern kann.<<

(vielleicht) noch nicht

sollte der Verein noch mehr Stimmen kriegen

wer das nicht ausgeschlossen

 

wie-

>> sollte der Verein noch mehr Stimmen kriegen wer das nicht ausgeschlossen

Nun, angesichts solcher Träume wäre dann zweierlei wichtig zu wissen:

1) Noch nie hatte eine einzelne Partei in einem Landes- oder Bundesparlament eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten erreicht. Auch die Extremisten der rechten Ecke werden das nicht schaffen, dafür gibt's einfach zu viele Verfassunspatrioten und Demokraten im Land.

2) Die "Ewigkeitsklausel" zu den entscheidenden Artikeln im Grundgesetz.

Questia

@Sisyphos3•20:42 Uhr | 2 mal 2/3 |

Auch wenn Sie es sich wünschen sollten. Die Hürden für Änderungen des GG sind hoch.

1. Es sind sowohl im Bundestag wie im Bundesrat 2/3 der Stimmen dafür erforderlich

https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/datenhandbuch/13/ka…

2. Es gibt eine Ewigkeitsklauseln, die gewährleistet, dass einige Bestimmungen nicht geändert werden können.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323359/ewigkeitsklausel/

Olivia59

Ich bin natürlich keine Freundin der AfD aber sekptisch gegenüber Verboten. Dies ist ja nichtmal mehr der Versuch eine Partei zu verbieten sondern der slippery slope zum Ausschluss von Menschen an der demokratischen Partizipation. Und wie immer die Frage, wer oder wie soll man Gesinnung beurteilen, ohne Straftatbestand bzw. Gerichtsverfahren.

Questia

@Olivia59•20:50 Uhr |Verbot? Nein - Gewähr|

| "Ich bin ... aber sekptisch gegenüber Verboten. Dies ist ja nichtmal mehr der Versuch eine Partei zu verbieten sondern der slippery slope zum Ausschluss von Menschen an der demokratischen Partizipation."|

Es handelt sich bei der neuen Regelung nicht um ein Verbot. Es geht viel mehr darum, dass gewährleistet werden muss, dass Menschen die Recht über andere sprechen dürfen, sich an die Gebote des GG halten und für deren Einhaltung stehen.

Ein Mensch, der sich nicht mit dem GG identifiziert und dieses nicht als Basis unserer Grundordnung akzeptiert, kann m.E. gar nicht "demokratisch" partizipieren.

Schon heute ist es möglich, die demokratische Partizipation von Anti-Demokraten und Verfassungsfeinden zu verhindern.

M.E. ist genau das der Grund, warum Höcke sich nicht zur Wahl für Ämter stellt.

wie-

>> Dies ist ja [...] der slippery slope zum Ausschluss von Menschen an der demokratischen Partizipation.

Da soll niemand von "demokratischer Partizipation" ausgeschlossen werden. Lesen Sie den Artikel. Denn: immerhin soll vorgebeugt werden, dass Menschen, welche sich selbst der Befangenheit einer Ablehnung von Verfassung und Demokratie erklärt haben, die Anwendung geltenden Rechts beugen. 

>> Und wie immer die Frage, wer oder wie soll man Gesinnung beurteilen, ohne Straftatbestand bzw. Gerichtsverfahren.

Durch Tatsachen, mittels Gutachten. Eine Gesinnung ist nicht immer direkt eine strafbare Handlung. Ein versuchter Sturm auf den Reichstag, der an den Eingangstüren abgefangen wird, ist zunächst "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Das Spielen mit verfassungsfeindlichen Symbolen und Parolen dagegen kann bereits strafbar sein.

Übrigens: heute wurde Sven Liebich das erste Mal zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Rechtsstaat funktioniert also noch.

eine_anmerkung .

Ich bin ein Freund der AfD und möchte Ihrem Beitrag zustimmen.

falsa demonstratio

"Die Frage ist halt wer Extremist ist."

Was jetzt geplant ist, ist doch nicht außergewöhnlich.

Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Gesetzen, z.B. für Rechtsreferendare.

Da kann man auf Erfahrungen zurückgreifen

Olivia59

Ich kenne mich in der Materie tatsächlich nicht genau aus. Mir ist wichtig, das nicht grundlegend der Status quo verändert wird und die Demokratie sich am Ende mit undemokratischen Mitteln gegen potentielle Freinde verteidigt. Man kommt einfach nicht um den Umstand herum, das die Demokratie am Ende von den Menschen lebt die partizipieren und man diese einfach nicht verbieten kann.

wie-

>> Ausserdem ist man mit der ganzen Argumentation auch schon halb auf dem Weg zum Ausschluss bei Wahlen.

Was bei erwiesenen Verfassungsfeinden nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig ist. Denn: diese beste Demokratie, welche dieses Land je hatte, muss wehrhaft gegenüber ihren Feinden sein. Weshalb auch eine Zulassung von Extremistinnen und Extremisten, Verfassungsfeinden zum Richteramt nicht gestattet werden darf, da niemand garantieren kann, dass diese parteiisch ihre krude Ideologie über geltendes Recht und Gesetze stellen kann. Da stimmen Sie mir sicherlich zu, oder?

Olivia59

Wie ich schon deutlich gemacht habe ist meine Sorge, das eine nicht rechtsstaatliche Beurteilung stattfindet, wer hier eigentlich Verfassungsfeind ist, denn man will ja über konkrete Straftatbestände hinausgehen, nur welche wi elegitimierte Institution urteilt dann? Ihr "erwiesenermassen" erscheint eben butterweich.

wie-

>> Wie ich schon deutlich gemacht habe ist meine Sorge, das eine nicht rechtsstaatliche Beurteilung stattfindet, wer hier eigentlich Verfassungsfeind ist, [...]

Diese Sorge ist unbegründet, denn die Prüf- und Beurteilungsmechanismen sind längst etabliert und erprobt. Ziel der Gesetzesinitiative ist lediglich, diese Mechanismen auf zusätzliche Anwendungsfälle, hier Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt, auszudehnen, aufgrund aktuellem, nun erstmals in der Republik drohenden Anlasses.

DrBeyer

Die erste sinnvolle Tat eines FDP-Ministers in dieser Regierung.

Bin beeindruckt ...

Questia

Teil der Vereidigung?

Mir sind zwei Dinge nicht klar geworden:

1. Wie wird die verlangte "Gewähr, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt" ermittelt und überprüft?

2. Wird diese Gewähr Teil der Vereidigung von Schöffen?

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werner1955

Ich hoffe das der Verfassungsschutz das gründlich prüfen wird. Auch sollten Vorstrafen, Mediea, Nachbarn und Kolegen befragt werden.

Questia

@werner1955•20:01 Uhr |Sicher nicht|

 | "Auch sollten ..., Nachbarn und Kolegen befragt werden." |

Das wird sicher nicht geschehen. Denn wer gewährleistet denn, dass diese selbst auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?

Oder ob sie andere Gründe haben, einen Menschen zu diskreditieren. 

 

Neutrale Stimme

Nachbarn und Kolegen befragt werden?! Nicht immer eine gute idee, vorallem wenn man sich mit seinem Nachbarn nicht so gruen ist. Der koennte Sie dann ungerechtvertigterweise schlecht aussehen lassen. Verfassungsschutz und einen Backgroundcheck sind schon ok. 

Schneeflocke ❄️

"Nachbarn und Kolegen befragt werden?!"

" Nicht immer eine gute idee, vorallem wenn man sich mit seinem Nachbarn nicht so gruen ist. Der koennte Sie dann ungerechtvertigterweise schlecht aussehen lassen. Verfassungsschutz und einen Backgroundcheck sind schon ok. "

 

Oder umgekehrt, dass die Kollegen und Nachbarn von dem Anwärter bestochen wurden. Wer weiß?

wie-

>> Ich hoffe das der Verfassungsschutz das gründlich prüfen wird.

Wie wär's für den Anfang mit dem Konsultieren der Beiträge der jeweiligen Kandidatin in den sozuialen Medien? Bei Pflicht zur Aufdeckung aller Alias-Namen?

Nettie

„Das Bundesjustizministerium verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bei Schöffinnen und Schöffen eine "Pflicht zur Verfassungstreue" anerkenne. Diese Pflicht solle nunmehr "gesetzlich verankert und als zwingende Regelung ausgestaltet werden".

Zeit wird‘s. Wenn jemand in seinen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen auf die Ablehnung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit und/oder seine Zustimmung zu deren Verletzung schließen lässt, dürfte das und somit auch seine fehlende Eignung zum Schöffen nicht allzu schwer festzustellen sein.

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falsa demonstratio

"Zeit wird‘s. Wenn jemand in seinen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen auf die Ablehnung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit und/oder seine Zustimmung zu deren Verletzung schließen lässt, dürfte das und somit auch seine fehlende Eignung zum Schöffen nicht allzu schwer festzustellen sein."

Was Sie zitieren ist die derzeitige Rechtslage.

Es ist eine Erweiterung geplant.

Schneeflocke ❄️

Wie wäre es denn mit einem psychiatrischen Gutachten, untersucht durch 3 Gutachter? Dabei müssten doch etwaige Knackpunkte ans Tageslicht kommen.

Neutrale Stimme

Im Ansatz eine gute Idee. Aber wer und wie bestimmt man ob man jemand ein Extremist ist.?

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amran.juli

"Aber wer und wie bestimmt man ob man jemand ein Extremist ist.?"

 

Im besten Falle eine neutrale Instanz.Nur gibt es die (noch) nicht.

rainer4528

Welcher Mensch ist denn neutral? Ich kenne keinen. Jeder hat Vorlieben oder Neigungen, die seine Einschätzungen beeinflussen.

wie-

>> Im besten Falle eine neutrale Instanz.Nur gibt es die (noch) nicht.

Sagen wir, mit Ausnahme des Verfassungsschutzes, oder der Verfassungsgerichte im Land, z.B.

wie-

>> Aber wer und wie bestimmt man ob man jemand ein Extremist ist.?

Der Vergleich mit den Grundsätzen der FDGO. Die Verfahren sind bereits etabliert. Hat ja bei der Prüfung der Zulassung eines gewissen frischgewählten Landrats neulich auch funktioniert.

Schneeflocke ❄️

Es gibt doch sogar Extremisten bei der Polizei. 

Questia

Lauteres Trommeln in der Öffentlichkeit - 

Hier und bei anderen ÖR wurde in letzter Zeit mehrfach darüber berichtet, dass die AfD ihre Anhänger intensiv für die Besetzung von Schöffenposten motiviert hat.

Leider waren die Demokraten in der Hinsicht nicht so aktiv. Jedenfalls habe ich es nicht bemerkt.

Die Aktivität der Demokraten sollte sich nicht auf diese längst fälligen gesetzlichen Regelungen beschränken. Es ist eben auch notwendig, im positiven Sinne zu agieren, um die Menschen für dieses Amt zu gewinnen, die über jeden Zweifel über ihre Verfassungstreue erhaben sind.

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werner1955

Es muss gut gründlich der persönliche Hintergrund aufgeklärt werden.Es dürfen keine rechten oder Antikapitalistische anhänger berufen werden.

Was noch fehlt ist die klare überprüfbare Definition was rechts und links ist und wie lange das gelten muss. Es sollte nicht so schell gehn wie bei den Stasis.

Questia

@werner1955•20:10 Uhr | 5 Jahre|

Wer als Schöffe oder Schöffin tätig ist, muss die Verfassungstreue während der gesamten Amtszeit gewähren. Das wird in dem Artikel deutlich.

Deswegen wurde auch geregelt, dass gegen ein Urteil Revision eingelegt werden kann, wenn ein Schöffe oder eine Schöffin daran beteiligt war, die diese Bedingung nicht oder nicht mehr erfüllt.

TS-BEitrag: "Sollten Zweifel an der Verfassungstreue eines Schöffen erst nach seiner Berufung erkennbar sein, müsse laut der geplanten Reform eine Abberufung erfolgen, betonte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese: "Die fehlerhafte Besetzung eines Gerichts gemäß diesen Vorgaben soll künftig einen absoluten Revisionsgrund darstellen."

werner1955

Ich meite das vorher Gründlich ermittelt werden muss bevor einer Schöffe wird. Und ob das wählen erner extrmistischen Partei scon als verbot zu werten ist.

gelassenbleiben

Und ob das wählen erner extrmistischen Partei scon als verbot zu werten ist

Da wir ein Wahlgeheimnis haben, ist das blosse Wählen einer rassistischen und rechtsextremistischen anti-demokratischen Partei unkritisch. Nur wenn Sie damit hausieren gehen, dass Sie Faschisten wählen, weiss man das Sie ungeeignet für das Amt sind.

 

Questia

@werner1955 •20:58 Uhr |Verantwortung|

Mein Beitrag bezog sich auf "wie lange das gelten muss" von Ihnen.

Es geht nicht um ein Verbot. 

Allerdings sollten Sie und jede/r andere sich bewußt sein, dass Sie oder sie verantwortlich dafür sind, was eine extremistische Partei dann Kraft Ihrer und ihrer Stimmen bewirkt.

Schließlich ist eine Wahl kein Kindergeburtstag und diejenigen, die "nur aus Protest" Rechtsextreme wählen, nicht als Kinder zu betrachten. Es sind mündige Erwachsene, die für die Folgen ihres Handelns verantworlich sind.

Deswegen zählt für mich das Wählen einer extremistischen Partei zu einem Grund einen Menschen nicht für das Schöffenamt zuzulassen.

 

Schneeflocke ❄️

"Und ob das wählen erner extrmistischen Partei scon als verbot zu werten ist."

 

Das zu überprüfen dürfte schwierig werden, weil wir ja das Wahlgeheimnis haben. Aber die Mitgliedschaft in einer als extremistische angesehenen Partei vielleicht? 

wie-

>> Und ob das wählen erner extrmistischen Partei scon als verbot zu werten ist.

"Werner", vor'm Kommentieren erst einmal nachdenken: noch gilt in diesem Land das Wahlgeheimnis. Der Fall ist natürlich völlig anders gelagert, wenn bekannt ist, dass er oder sie einer extremistischen Partei oder Gruppierung, z.B. religösen Fanatikern, hinterherläuft.

gelassenbleiben

„ob das wählen erner extrmistischen Partei scon als verbot zu werten ist.“

Da wir ein Wahlgeheimnis haben, ist das blosse Wählen einer rassistischen und rechtsextremistischen anti-demokratischen Partei wohl unkritisch. Wir haben ja keine Stasi. Nur wenn die Person damit hausieren geht,  dass sie Faschisten wählt, weiss man das sie ungeeignet für das Amt ist.

falsa demonstratio

"Es dürfen keine rechten oder Antikapitalistische anhänger berufen werden."

Der Kapitalismus hat keinen Verfassungsrang.

Mauersegler

Es dürfen keine rechten oder Antikapitalistische anhänger berufen werden.

In welchem Paragrafen des Grundgesetzes ist denn der Kapitalismus festgeschrieben?

 

Adeo60

Es geht nicht um Rechts oder Links, sondern um Extremismus. 

Wer die verfassungsmäßige Ordnung unseres Landes ablehnt, und völkisch-nationalistisches Denken propagiert, kann kein Richteramt ausüben und im Namen des Volkes Recht sprechen. 

Ähnliches gilt für die Bundeswehr, wenn sich der Vorsitzende der Jungen Alternativen im BT zum Wortführer  der Bundeswehr macht, obwohl er wegen seiner Verfassungsfeindlichkeit keine Uniform tragen und keine Kaserne  betreten darf.

Sisyphos3

das Problem hatte wir (in meiner Jugend) schon mal

Bundestagsabgeordneter konnte man werden

aber Lokomotivführer (Beamter) nicht

passdscho

Ich hoffe Sie meinen wirklich beide Seiten des Extremismus. Ein Klimakleber dürfte eindeutig auch kein Schöffe mehr werden dürfen. Ebenso alle anderen Klimaextremisten, die meinen das Eigentum anderer besetzen oder beschädigen zu dürfen.

wie-

>> Was noch fehlt ist die klare überprüfbare Definition was rechts und links ist und wie lange das gelten muss.

Die braucht's nicht. Zu wissen genügt völlig, ob jemand zur Verfassung und zur neutralen bzw. gesetzestreuen Ausübung des Schöffenamtes uneingeschränkt bereit ist.

werner1955

Und ab wann muss das so sein? Wenn in jungen yjahren jemand extremist war und jetzt mit kuller Augen treu behauptet jetzt brav zu sein?

Also bei den Stasis ging mir das viel zu schnell.

Questia

Umsetzbarkeit

TS-Beitrag: "Die fehlerhafte Besetzung eines Gerichts gemäß diesen Vorgaben soll künftig einen absoluten Revisionsgrund darstellen."

Es stellt sich für mich die Frage der Umsetzbarkeit. Die Fristen für eine Revision sind m.E. nicht lang genug, um auch noch diesen Grund sicher überprüfen zu können.

Das könnte zu Revisionsanträgen führen allein für die Fristenwahrung, um dann genügend Zeit für die Überprüfung zu haben.

Ich finde, dass die Gewähr der Verfassungstreue schon vor einem Verfahren sicher gestellt werden muss. Das allein schon zum Schutz der Beteiligten, die nicht dem Justizapparat angehören.

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falsa demonstratio

"Das könnte zu Revisionsanträgen führen allein für die Fristenwahrung, um dann genügend Zeit für die Überprüfung zu haben."

Revision allein zur Fristwahrung einzulegen ist aus vielerelei Gründen gang und gäbe.

Questia

eben, und jetzt ist soll noch einer hinzu kommen, der vermeidbar wäre, denn ich schrieb auch:

"Ich finde, dass die Gewähr der Verfassungstreue schon vor einem Verfahren sicher gestellt werden muss. Das allein schon zum Schutz der Beteiligten, die nicht dem Justizapparat angehören."

 

Anderes1961

"Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte, mit der geplanten Reform werde die Justiz widerstandsfähiger [...] müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass mehr verfassungstreue Bürger Schöffinnen und Schöffen werden. Eine Möglichkeit wäre es aus seiner Sicht, EU-Bürgern den Zugang zum Schöffenamt zu eröffnen.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hält nichts von diesem zusätzlichen Vorschlag:"Es wäre [...] völlig widersinnig, wenn Menschen, die nicht Deutsche werden wollten oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten, dann als ehrenamtliche Richter über Deutsche richten könnten."

Warum soll das widersinnig sein, Frau Helling-Plahr? geurteilt wird im "Namen des Volkes",  gehören Bürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber hier leben, etwa nicht zum Volk? Dann dürften umgekehrt auch keine deutschen Bürger über Nichtdeutsche ein Urteil sprechen. Was widersinnig ist, ist Ihre Begründung, Frau Helling-Plahr. 

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Sisyphos3

dürfen Ausländer  wählen,  Bundest5ag und so ?

und im Namen des Volkes da ist doch das Staatsvolk gemeint

oder meint man Inder oder Chilenen .......

Anderes1961

Zum Staatsvolk gehören auch Nichtdeutsche, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Eine Antwort hätten Sie übrigens auch mit einem kurzen Blick in das berühmteste Lexikon der Welt gefunden. Zitat aus Wiki:

"Unter Staatsvolk versteht man nach Reinhold Zippelius das im Staatsgebiet lebende Volk, wozu er nicht nur die Staatsangehörigen rechnet, sondern alle, die der Regelungsmacht des Staates unterliegen, also auch Ausländer und Staatenlose.[1] Hans Kelsen vertrat bereits 1925 den Standpunkt, auch der Fremde gehöre zum Staatsvolk, er habe lediglich nicht die Rechte der Staatsbürger.[2] Der Verfassungsjurist Karl Brinkmann erklärt es für gleichgültig, ob die einem Staat angehörenden Menschen „zu einem Volk zählen oder nicht“, weshalb er den Ausdruck Bevölkerung bevorzugt."

Suchbegriff ist übrigens: "Staatsvolk".

falsa demonstratio

"Suchbegriff ist übrigens: "Staatsvolk"."

Geben Sie doch einmal ein "Volk" und "Bundesverfassungsgericht". 

Das BverfG ist maßgeblich, Verfassungstheoretiker aus dem  Beginn des vorigen Jahrhunderts weniger.

falsa demonstratio

"Warum soll das widersinnig sein, Frau Helling-Plahr? geurteilt wird im "Namen des Volkes",  gehören Bürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber hier leben, etwa nicht zum Volk"

Zum (Staats-) Volk i.Sd. Grundgesetzes zählen nur deutsche Staatsangehörige.

amran.juli

Um die Verfassungstreue prüfen zu können, muss man Gedanken lesen können. Mir ist bisher kein Tool bekannt, womit man die Gedankengänge eines Menschen diesbzgl. auslesen kann. Wie will man also die Verfassungstreue prüfen? Über Parteizugehörigkeit, Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftl. Gruppen/Schichten, öffentl. oder private Meinungsäußerungen? Selbst unsere Regierungsparteien oder auch die z.zt. in Opposition wirkenden CDU/CSU - AfD-Linke  haben enorme Schwierigkeiten mit der Verfassungstreue.    

Also nochmal die Frage, wie und allem wer soll auswählen? Wer entscheidet, wer ein Extremist ist oder wer nicht? Sind Klimakleber , aus aktuellen Anlaß gefragt, eigtl. auch Extremisten (?) -  für einen Teil der Bevölkerung sind sie das bestimmt. Der VS ist auch kein brauchbares Instrument, da er zu sehr mit der Politik und ihren Akteuren verbandelt ist.

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Sisyphos3

Sind Klimakleber , aus aktuellen Anlaß gefragt, eigtl. auch Extremisten (?) -  für einen Teil der Bevölkerung sind sie das bestimmt.

 

was sonst !

wenn einer glaubt Wahlen und entsprechende Mehrheiten für ihn nicht bindend  sind

ist das ihre Meinung zu Demokratie ?

falsa demonstratio

"wenn einer glaubt Wahlen und entsprechende Mehrheiten für ihn nicht bindend  sind"

Es gehört zum Wesen unserer Demokratie, dass man auch Wahlergebnisse und Mehrheitentscheidungen kritisieren und dagegen angehen kann.

Man muss sich unterwerfen, aber nicht für gut befinden und man kann versuchen das zu ändern, ohne gleich als Verfassungsfeind zu gelten.

Adeo60

Die Folgen leider dem immer wiederkehrenden Narrativ der AfD, dass der Verfassungsschutz der verlängerte Arm der  Regierung sei. 

Richtig ist, dass der Verfassungsschutz die Festellung der Verfassungsfeindlichkeit sehr genau prüfen und dezidiert darlegen muss, damit diese Bewertung einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Eine Niederlage vor Gericht wäre für die Verfassungsschützer verheerend. 

Der Fall der Berlinder Richterin und früheren AfD BT Abgeordneten, die der Reichsbürgerszene angehörte und einen Putschversuch plante, zeigt, wie real die Gefahr von Rechtsextremisten im Richteramt ist. Es gab bereits andere Fälle von AfD Richtern.

Adeo60

Extremisten, ganz gleich in dem rechten  oder dem linken Spektrum zugehörig, haben keine Befähigung im Namen des Volkes Recht zu sprechen, denn sie lehnen diesen Staat und seine verfassungsmäßige Grundirdnung ja ab. Von daher ist es aberwitzig, wenn die AfD ihre Anhänger dazu aufruft, für das Schöffenamt zu kandidieren.

falsa demonstratio

"Sind Klimakleber , aus aktuellen Anlaß gefragt, eigtl. auch Extremisten (?) - für einen Teil der Bevölkerung sind sie das bestimmt."

Klebeaktivisten sind keine Verfassungsfeinde - ganz im Gegenteil. Ihr Anliegen ist u.a. die Umsetzung des Urteils des BVerfG zum Pariser Klimaabkommen.

Adeo60

Das Anligen mag durchaus honorig sein, nein, ist es sogar. Aber wer wiederholt zur Gewalt  greift, um seine Ziele zu realisieren und dadurch andere Menschen in Gefahr  bringt,  bewegt sich außerhalb der rechtsstaatlichen Ordnung, sät Hass und Gewalt. Da ist die Grenze zum Extremismus nicht mehrverit bzw. Bei fortlaufendem Handeln offenkundig erreicht.

Anderes1961

Dazu braucht es kein Tool; oder nur eines: eine Suchmaschine. Ihre Fragen hätten Sie mit etwa 5 Minuten Zeitaufwand auch selbst beantworten können. Zu Frage 1, wie Verfassungstreue festgestellt wird, finden Sie hier Antwort:

"https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-staatsanwaelte-verfassungstre…"

Zu Frage 2: Die Frage, wer die Schöffen auswählt hätten Sie sich auch selbst beantworten können. Gehört zum Grundwissen eines politisch gebildeten Staatsbürgers. Schöffen werden von den Gemeinden ausgewählt; bei Ihrer Gemeinde können Sie sich auch bewerben, wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben.

Und was den letzten Satz angeht, mit ein bisschen Nachdenken kämen Sie darauf, daß der Satz völliger Blödsinn ist. Was erwarten Sie vom Verfassungsschutz? Daß die als Eremiten abgeschieden von der Welt leben? Was soll so ein Quatsch?

falsa demonstratio

"Zu Frage 2: Die Frage, wer die Schöffen auswählt hätten Sie sich auch selbst beantworten können. Gehört zum Grundwissen eines politisch gebildeten Staatsbürgers. Schöffen werden von den Gemeinden ausgewählt; bei Ihrer Gemeinde können Sie sich auch bewerben, wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben."

So ähnlich steht es auch in dem TS-Artikel.

Das ist aber ziemlich missverständlich.

Die Gemeinden haben ein Vorschlagsrecht. Die eigentliche Wahl erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht, der aus einem Berufsrichter, einem Verwaltungsbeamten und eingen Kommunalpolitikern besteht.

wie-

>> Der VS ist auch kein brauchbares Instrument, da er zu sehr mit der Politik und ihren Akteuren verbandelt ist.

Eine Verschwörungstheorie? Nun, Nachweise aus seriöser Quelle für Ihre abenteuerlich anmutende Behauptung?

gelassenbleiben

Sind Klimakleber , aus aktuellen Anlaß gefragt, eigtl. auch Extremisten (?)

Der Verfassungsschutz verneint diese Frage. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang sieht die LetzteGeneration nicht als extremistisch an.

Wahrscheinlich sind aber Vorbestrafte ausgeschlossen, damit dann auch verurteilte Aktivisten der Last Generation

wie-

>> Wahrscheinlich sind aber Vorbestrafte ausgeschlossen, damit dann auch verurteilte Aktivisten der Last Generation

Die Datenabfrage im jeweiligen erweiterten Führungszeugnis ist Standard bei der Kandidatenauswahl. Aber selbst das könnte bei einem entsprechend dominant besetzten Gemeinderat vernachlässigt werden, gäbe es nicht, wie jetzt vorgeschlagen, eine weitere neutrale Prüfinstanz.

Sisyphos3

ist das nicht ne Selbstverständlichkeit, zu unseren Gesetzen zu stehen?

ebenso dass ein Schöffe Deutscher sein muß

wobei warum max 70 Jahre ?

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wie-

>> ist das nicht ne Selbstverständlichkeit, zu unseren Gesetzen zu stehen?

Nicht für alle. Es gibt zu viele, leider auch in den Parlamenten, welche diesen Staat und seine Verfassung und Gesetze ablehnen und den gewaltsamen Putsch proben wollen.

Anderes1961

Das ist mal eine gute Frage, auf die man auch bei Wiki keine Antwort findet. Dieser Frage schließe ich mich gerne an. Ja, warum eigentlich nicht? Genauso wie man die Verfassungstreue prüfen kann, könnte man auch die geistige Verfassung prüfen, die notwendig ist, um ein solches Ehrenamt ausüben zu können. Das ist keine Frage des Alters. 

Adeo60

Eine absolut notwendige und überfällige Maßnahme zum Schutz des Rechtstaats. Es war schon eine unerträgliche Vorstellung, dass eine Berliner Rechtsextremistin, Mitglied der AfD und zugehörig  zur Reichsbürgerszene, als Richterin Recht sprechen konnte bis Sie wegen Umsturzplänen verhaftet wurde. Das Vertrauen in die Unsbhängigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Justiz wurde durch diesen und andere Fälle massiv erschüttert.

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gelassenbleiben

es geht hier sogar ‚nur‘ um Schöffen. Bei dem von Ihnen genannten Fall handelte es sich um eine Richterin