Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht hält an 30 Jahre altem Cannabisverbot fest
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Cannabisbesitz darf weiter bestraft werden. Drei Amtsgerichte hatten das fast 30 Jahre alte Verbot zuvor für nicht mehr verfassungsgemäß gehalten. Von Gigi Deppe.
Zum Argument, dass Alkohol schädlicher und gefährlicher sei als Cannabis, sagt das Verfassungsgericht: "Ja, das haben wir schon 1994 anerkannt. Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt."
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Ach und bei Cannabis sieht das anders aus oder was? So ein Hickhack gibts nur bei uns, jetzt übt sich schon die Justiz in Selbstbeschäftigungstherapie.
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"Ach und bei Cannabis sieht das anders aus oder was? So ein Hickhack gibts nur bei uns, jetzt übt sich schon die Justiz in Selbstbeschäftigungstherapie."
Das BVerfG hat die Argumentation der Untergerichte überprüft und festgestellt, es habe sich seit seiner Alt-Entscheidung nichts ergeben, was nicht schon Grundlage der damaligen Entscheidung (und der Gesetzesbegründung) war.
Richtig. Und deshlb sollte die Politik bei den guten Regeln belassen.