Eine Cannabispflanze

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht hält an 30 Jahre altem Cannabisverbot fest

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Cannabisbesitz darf weiter bestraft werden. Drei Amtsgerichte hatten das fast 30 Jahre alte Verbot zuvor für nicht mehr verfassungsgemäß gehalten. Von Gigi Deppe.

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116 Kommentare

Kommentare

ein Lebowski

Zum Argument, dass Alkohol schädlicher und gefährlicher sei als Cannabis, sagt das Verfassungsgericht: "Ja, das haben wir schon 1994 anerkannt. Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt."

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Ach und bei Cannabis sieht das anders aus oder was? So ein Hickhack gibts nur bei uns, jetzt übt sich schon die Justiz in Selbstbeschäftigungstherapie.

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falsa demonstratio

"Ach und bei Cannabis sieht das anders aus oder was? So ein Hickhack gibts nur bei uns, jetzt übt sich schon die Justiz in Selbstbeschäftigungstherapie."

Das BVerfG hat die Argumentation der Untergerichte überprüft und festgestellt, es habe sich seit seiner Alt-Entscheidung nichts ergeben, was nicht schon Grundlage der damaligen Entscheidung (und der Gesetzesbegründung) war.

werner1955

Richtig. Und deshlb sollte die Politik bei den guten Regeln belassen.

Corydoras

Kinder-und Jugendschutz ist und wird nie zu 100 % möglich sein, egal um welche Drogen es geht. Aber solange eine Droge illegal ist, ist gar kein Schutz möglich. 

Ebenso wird es nie ganz möglich sein, den Schwarzmarkt, auch legaler Drogen, völlig trocken zu legen. 

Es ist sowieso ein Witz, die Legalisierung von Cannabis anzukündigen und sich dann ein so hoch kompliziertes Regelwerk auszudenken , wie die SPD es vor hat. 

Einfach nur peinlich! 

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kurtimwald

Kinder- und Jugendschutz wird erst dann voll möglich sein, wenn endlich sogenannte Erwachsene nicht nur ihrer Einfälltigkeit nachgehen, sondern endlich eigenverantwortlich sich um die gesellschaftliche und soziale Folgen ihres Handels bewusst werden.

Freiheit ist nicht zu tun was ich gerade so will, dafür ist keiner der früheren Freiheitskämpfer gestorben, die für Menschenrechte gekämpft haben.

 

 

Corydoras

"... eigenverantwortlich sich um die gesellschaftliche und soziale Folgen ihres Handels bewusst werden." 

"Freiheit ist nicht zu tun was ich gerade so will,...." 

Nun, nach 3 Jahren Corona und das jetzt zZ ein Fünftel der Bevölkerung AfD wählen wollen, ist wohl eher nicht damit zu rechnen, dass dies in naher Zukunft Wirklichkeit wird. 🤷‍♀️

 

Vector-cal.45

Sie sagen es.

AbendteeFürDschibuti

Ich habe noch nie gehört, dass sich jemand totgekifft hätte. Totgesoffen aber schon.(Frei nach Hans Söllner) Lieber Gesetzgeber, bitte stelle die Weichen für eine weitere legale Droge, ob als Rauschmittel oder als Medikament. Das fände ich fair. 

 

 

Schneeflocke ❄️

Immer nur verbieten macht es nur interessanter. In meiner Jugend haben meine Eltern eine andere Strategie gefahren, die bei mir Erfolg hatte: Alles Schädliche gnadenlos zu erlauben. Ich durfte Süßigkeiten essen, so viel ich nur wollte. Die Oma brachte Tüten mit, die ich auch gerne genommen habe, um das Süsszeug an die Nachbarskinder zu verschenken. Ich mag das heute immer noch nicht selber essen. Zigaretten: klar, das darfst du! Nach einem langweiligen Vortrag über die Raucherbeine von Vaters Arbeitskollegen bekam ich Geld und kaufte davon die Zigaretten. Einzige Auflage: bitte nicht im Haus. Meine Mutter half mir umsorgend beim Anzünden. :-/ Cool geht anders... Es hat absolut keinen Spaß gemacht - langweilig. Alkohol: 0-Problemo, da ist der Schrank, darfst dich bedienen so oft du willst. Ich wollte 2 mal. War auch wieder so mega langweilig. Ich trinke heute nicht, auch nicht an Silvester. Verbote machen es interessant. Wenn es erlaubt ist, verliert es seinen Reiz. 

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First Brigitta

Verbote machen es interessant? Das passt nicht in allen Bereichen des Lebens. Probiert die Jugend alles durch die Bank, hören später auf? Legales Cannabis kann der Einstieg sein zu mehr härteren Drogen, als schon vorhanden. Wer kontrolliert die Menge, die Dosis  beim Konsumieren? Man sollte nicht alles von seinen eigenen Erfahrungen aussehen. Sie waren stark, lehnten nach probieren alles ab, dass war vernünftig. Es gibt aber Menschen die sich stark beeinflussen lassen von andere bzw. von Drogendealer. Cannabis gehört in den medizinischen Bereich, wo Kranke leiden. Ich würde eine Cannabis -Freigabe mit Sorge entgegen sehen. Die Welt wird für die Benutzer rosig leichter sein? Man muss die Welt leben mit klaren Kopf und nicht mit Cannabis im  Dauergebrauch künstlich vernebelt. Lauterbach seine Pläne sind fahrlässig. Reden wir in 20/30 Jahren darüber was Studien nach einer evtl. späteren Zulassung darüber zu berichten haben. 

 

 

 

 

 

 

 

Account gelöscht

Das Verfassungsgericht hat nicht geurteilt, dass Cannabiskonsum illegal sein MUSS, sondern dass es illegal sein DARF.

Durch das Urteil erhält das Gericht die Entscheidungsfreiheit des Bundestages. Und da gehört die Entscheidung auch hin. Der Gesetzgeber mit seinen gewählten Abgeordneten muss darüber entscheiden, ob die Sache strafbar bleibt oder nicht. Richterrecht erfordert weitaus größere Klarheit über Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit des Cannabiskonsums.

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Sokrates

Ein Richter:inn mag juristisch kompetent sein, aber nicht im Medizinischen. Deshalb wird ein Gericht sich immer, auch um sich beim Urteil absichern zu können Mediziner zu Rate ziehen die in einem Gutachten festlegen ob Cannabis Konsum gefährlich ist oder nicht. Und danach handelt und urteilt ein Gericht. Und alle Rauschmittel sind generell gefährlich wenn man die Kontrolle darüber verliert!

Account gelöscht

Und dennoch reguliert der Staat (zum Glück!!!) nicht alles, was potentiell gefährlich ist, von fettem Essen über Kaffee bis hin zu Extremsportarten.

Kern der Entscheidung ist: Cannabiskonsum ist nicht so belanglos, dass er freigegeben werden muss (!), er darf (!) verboten werden. Er muss aber nicht verboten werden, sondern darf auch freigegeben werden. 

Die Entscheidung betrifft die Zuständigkeit, wer das regeln darf: Der Gesetzgeber, und nicht die Gerichte.

Adeo60

Man kann auch massiven gesundheitlichen Schaden nehmen, bevor man sich totkifft. Es ist auch der Versichertengemeinschaft (KV) schwer zumutbar, wenn die Allgemeinheit für die Folgen eines Drogenkonsums aufkommen soll. Richtig ist aber, dass genau untersucht werden sollte, ob die Folgen von Canabis Konsum tatsächlich derart gravierend sind, dass es einer strafrechtlichen Bewehrung bedarf.

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Nachfragerin

"Es ist auch der Versichertengemeinschaft (KV) schwer zumutbar, wenn die Allgemeinheit für die Folgen eines Drogenkonsums aufkommen soll."

Auch Alkohol und Zucker sind Drogen, deren Konsums eine massive Belastung für die Gesellschaft darstellen. Leider wird das hingenommen, während beim vergleichsweise harmlosen Cannabis im Eifer des Gefechts mehr Schaden als Nutzen angerichtet wird. (Wer auf Dealer angewiesen ist, kommt schnell mit härteren Drogen in Kontakt.)

Eckido

Das Verbot ist nicht zeitgemäß, wenigstens in dieser Ausführung. 

Alkohol, Tabletten und Tabak sind weiterhin frei verkäuflich. 

Diese Volksdrogen sind sicher auch unter stärkerer Kontrolle zu stellen. 

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Sisyphos3

bestimmen sie jetzt über die Richtigkeit des GG ?

wollen sie möglicherweise die Verfassung ändern

Verfassungsgegner kommen hier im Thread nicht gut an :-)

Werner40

Richtige Entscheidung, gut begründet.

Kein Einstein

Ein gutes und richtiges Urteil des Gerichts. Einige User und Politiker werden allerdings entsetzt sein.

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falsa demonstratio

"Ein gutes und richtiges Urteil des Gerichts. Einige User und Politiker werden allerdings entsetzt sein."

Die Entscheidung des BVerfG ändert an dem derzeitige Gesetzesvorhaben nicht die Bohne.

"Die zuständigen Ampel-Politiker:innen indes, die aktuell am Cannabisgesetz basteln, sollten nun auch offensiv das BVerfG als Beleg für eine verstaubte Rechtsauffassung aufführen, die es durch Schaffung einer neuen Rechtslage zu überwinden gilt, heißt es in einem Kommentar auf LTO.

wenigfahrer

Damit ist die Kuh nicht vom Eis, und die Politik also Gesetzgeber am Zug, ich weiß das viele dafür sind, ich bin dagegen das es legalisiert wird, dazu stehe ich auch.

Und selbst wenn es legalisiert wird, wird der Schwarzhandel und die Kriminalität auf der Straße deswegen nicht verschwinden, die bieten das Zeug einfach billiger und in mieser Qualität dann, dann kaufen die Konsumenten das weiter.

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Nachfragerin

Ja, bestimmt. Wenn Cannabis erstmal legalisiert ist, blüht der Schwarzmarkt richtig auf. Das kennt man ja vom Alkohol und von Zigaretten.

Gassi

Da hat das Verf-Ger wohl recht - Gesetz ist Gesetz. Was anderes muss von der Politik beschlossen werden. Und logischerweise können die Richter natürlich auch nichts dafür, dass die Politik halt nicht vom Fleck kommt. Ich verstehe dieses Rum-Eiern nicht. Da wurde ein Vorschlag gemacht, der m.E. recht gut passte. Und dann sind die "Schützer" wieder aus den Löchern gekrochen und dachten die anderen schützen zu müssen. Bedenken über Bedenken - statt mutiger Entscheidungen, die das Volk eh schon längst akzeptiert hat? 

Nachfragerin

Cannabis legalisieren und Alkohol verbieten!

Mir ist noch kein Cannabis-Konsument begegnet, der andere Menschen anpöbelte und gewalttätig wurde. Soweit ich weiß, hat sich auch noch niemand totgekifft.

Aber wenn man vor Jahrzehnten die falschen Prioritäten gesetzt hat, muss man natürlich auch an diesen festhalten...

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Sisyphos3

das Denken der Menschen ändert sich eben über die Jahre/Jahrzehnte

manches sollte man eben überdenken / überarbeiten

Account gelöscht

"Cannabis legalisieren und Alkohol verbieten!"

Wie sagte noch Homer Simpson? "Prohibition, super! Mehr Spaß, mehr Party, mehr Alkohol!" ;-)

Ein Argument, das eine freizugeben ohne das andere zu verbieten...

Sisyphos3

wo liegt denn das Problem

das Verfassungsgericht stellte doch nur fest, dass der Bundestag darüber zu befinden hat

wie das geregelt wird, strafbar/nicht strafbar/und so weiter

und nicht 2 ... 3 Amtsrichter

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Sokrates

Das haben auch keine 2.....3 Amtsrichter getan, sie haben haben nur eine Erklärung abgegeben das das bisher Cannabis gesetz aus ihrer Sicht antiquirt sei, das ist noch lange kein Urteil!

falsa demonstratio

"das Verfassungsgericht stellte doch nur fest, dass der Bundestag darüber zu befinden hat"

Das  stimmt so nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 eine Sache zur Entscheidung angenommen und entchieden. Es hat also das Gesetz auf Grundgesetzkonformität überprüft. Die Vorlagen der Amtsgerichte bezweckten eine Änderung der Entscheidung auf Grundlage des derzeit geltenden Gesetzes. Jetzt hat das BVerfG nur gesagt, dass sich seit seiner damaligen Entscheidung nichts geändert hat, was eine Revision seiner damaligen Entscheidung rechtfertigt. Wer etwas anderes wolle müsse auf ein neues Gesetzt warten.

"und nicht 2 ... 3 Amtsrichter"

Kein Amtsrichter hat entschieden. Die Amtsgerichte haben sich in der Pflicht gesehen, eine konketete Normenkontrolle anzuleiern - mehr nicht.

Nachfragerin

"Es gehe nicht nur um den einzelnen Konsumenten, sondern auch um Jugendschutz und den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität."

Ja eben! Wie will man denn gegen die organisierte Kriminalität vorgehen, wenn man ihr mit dem Cannabis-Verbot die Grundlage für einen Markt vor die Füße legt, über den dann auch noch ganz andere Sachen verbreitet werden?

gast

'Das Suchtpotential von Cannabis sei wesentlich geringer als das von Nikotin oder Alkohol.'

'Zum Argument, dass Alkohol schädlicher und gefährlicher sei als Cannabis, sagt das Verfassungsgericht: "Ja, das haben wir schon 1994 anerkannt. Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt."'

Ich finde es unlogisch dass der gefählichere Stoff erlaubt und der ungefährlichere verboten ist.

Nachfragerin

"Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt."

Für den nächsten Schritt der Erkenntnis hätten die Richter nur noch den Begriff "Alkohol" durch "Cannabis" ersetzen und die richtigen Schlüsse ziehen müssen. Leider ist das nicht passiert.

Quark

„Zum Argument, dass Alkohol schädlicher und gefährlicher sei als Cannabis, sagt das Verfassungsgericht: "Ja, das haben wir schon 1994 anerkannt. Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt."

 

Das ist doch kein Argument. Das ist für mich die billigste und dümmste Ausrede. Wir verbieten den Alkohol nicht, weil das Trinken in der Gesellschaft tief verankert ist. Schau ich die Statistik an, dann gibt es Tausende Tode durch Alkohol und keiner durch Cannabis.   

Silverfuxx

Nachmittags hatte ich eine Begründung des Verfassungsgerichts in abgehobenem Juristen-Deutsch gelesen, der sich nichts entnehmen ließ.

Die Übersetzung für normale Menschen jetzt hier im Artikel erscheint mir ziemlich dünn und bemüht. Die Argumente 'Jugendschutz' und 'Kampf gegen organisierte Kriminalität' sind gar albern und dem Zeitgeist geschuldet.

Und

Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt. ... ohne Worte.

 

Andererseits: Soll der Gesetzgeber doch einfach seinen Job machen. Dann wäre die Sache klar.

Francis Fortune

Hoffentlich nimmt die Regierung dieses Urteil zum Anlass ihr Vorhaben der Legalisierung endlich umzusetzen. Ich vermute, dass die Amtsgerichte dann entlastet werden und viel Zeit einsparen werden, die Polizei wird auch nicht undankbar sein. Viele "brave" Bundesbürger würden dann entkriminalisiert werden und die Ordnungskräfte könnten sich um die wirklich wichtigen Aufgaben kümmern, z.B. die illegale Kriminalität bekämpfen.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht letztendlich seinen Job korrekt erledigt, - Gesetz ist Gesetz!

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Account gelöscht

So sehe ich das auch.

Sokrates

Ich denke, das einige die Erklärung der Amtsrichter nicht verstanden haben, und machen deshalb jetzt aus einer Mücke einen Elefanten draus!

passdscho

Die Begründung "zeitgemäß" zeigt, dass Urteile von Gerichten mit großer Skepsis zu betrachten sind und eben nicht als die absolute Wahrheit. Dass die Legislative trotzdem immer wieder Gesetze erlassen muss, um der "zeitgemäßen" Auslegung des Grundgesetzes zu entsprechen ist unverständlich.  Beispiele hierfür sind auch die Urteile zum Wahlrecht , das zu den Ausgleichsmandaten geführt hat und das Urteil zum Umweltgesetz vor einigen Jahren das angeblich nachfolgende Generationen benachteiligt und das deswegen verschärft wurde.  Wenn also die Auslegung immer berücksichtigt, ob ein Gesetz zeitgemäß ist, kann es nicht dazu führen dass es als unfehlbar angesehen wird.

Vector-cal.45

>>>Zum Argument, dass Alkohol schädlicher und gefährlicher sei als Cannabis, sagt das Verfassungsgericht: "Ja, das haben wir schon 1994 anerkannt. Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt."<<<

 

 

Ähm, kurze Frage: Ließ sich denn bisher der Konsum von Cannabis durch das Verbot etwa irgendwie „effektiv unterbinden“?

 

Ich lach mich schlapp.

Entkriminalisiert die Konsumenten endlich, meine Güte. 

Zudem argumentiert das Gericht, es gehe nicht nur um Jugendschutz, sondern auch um die organisierte Kriminalität.

Achtung, Spoiler: Durch eine wie auch immer geartete Legalisierung legt man einen Schwarzmarkt und damit auch die damit verbundene organisierte Kriminalität nahezu völlig lahm.

Mir ist zumindest keine Schwarzbrennerei in unserem Land bekannt. 

CoronaWegMachen

"... Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts ist klar: Wenn sich in Sachen Cannabisverbot etwas ändern soll, muss das der Gesetzgeber regeln ... "

Rein rechtlich gesehen völlig richtig.

Leider fängt  auch das Bundesverfassungsgericht mit der Endscheidung die Lebensrealität im Zeichen der Zeit und in den Bereichen der Bevölkerung mit dem Urteil nicht wirklich ein, sondern ist völlig in der abstrakten Rechtsauslegung - völlig - beschränkt.

Schade.

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