Eine Cannabispflanze

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht hält an 30 Jahre altem Cannabisverbot fest

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Cannabisbesitz darf weiter bestraft werden. Drei Amtsgerichte hatten das fast 30 Jahre alte Verbot zuvor für nicht mehr verfassungsgemäß gehalten. Von Gigi Deppe.

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116 Kommentare

Kommentare

NieWiederAfd

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert sachlich logisch und juristisch konsequent. Ich hoffe, dass bei der gesetzlichen Neuregelung die Gesundheitsgefährdung besonders für junge Leute unter 25 angemessen berücksichtigt wird. 

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nie wieder spd

Gerne kann Cannabis erst ab 25 erlaubt sein. Aber dann bleibt die Arbeit wieder an der Polizei und allen nachfolgenden Behörden hängen, die sowieso schon chronisch unterbesetzt sind.

Freigabe ab 18 löst das Problem mit jugendlichen Konsumenten ja auch nur, wenn die Behörden da konsequent vorgehen.  Und bei Jugendlichen und Kindern ist die Polizei ja schon beim Alkoholkonsum völlig überfordert.

Bauer Tom

"Aber dann bleibt die Arbeit wieder an der Polizei und allen nachfolgenden Behörden hängen, die sowieso schon chronisch unterbesetzt sind."

 

Welche Arbeit?

Lasst die Leute einfach in Ruhe.

Bauer Tom

Welches Problem denn? In welchen Bereichen? 

spetzki

So lange es Cannabis auf jedem Schulhof zu kaufen gibt greifen diese Regularien sowieso ins Leere. Ein Argument für die Legalisierung ist ja die sehr gute Verfügbarkeit der Droge.

Das Ziel der Legalisierung ist ja nicht, die Zahl der Konsumenten zu erhöhen (ist scheinbar damals in Holland auch nicht passiert) sondern die gegebenen Konsumenten juristisch besser zu stellen.

Humanokrat

Ich stimme Ihnen zu. Das BVG hat es für verfassungskonform erklärt, Cannabis zu verbieten, aber es hat einer Legalisierung nicht widersprochen. Der Gesetzgeber hat den Spielraum, diesbzgl. Gesetze zu erlassen und zu gestalten. 

Dies ist ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Willensbildung. Bei solchen Urteilen bin ich froh, in diesem Land zu leben. Und ich bin für eine sorgfältig gestaltete Legalisierung. 

Wenn ich sehe, wie andere diese Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze unserer Verfassung missachten, bin ich eher nicht so euphorisch. So manch ein Mitbürger kapiert offensichtlich nicht, welche kostbare Errungenschaft unsere Gesellschaft in ihrer Freiheit hier absichert. Und zwar für alle! 

Tarek94

"Das Amtsgericht Bernau bei Berlin begründet ausführlich, warum diese Entscheidung nicht mehr zeitgemäß sei"

Das "Amtsgericht" ist in Deutschland die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Auf gut deutsch: Es ist die niedrigste Instanz.

Es ist geradezu ein Witz, daß das Amtsgericht Bernau bei Berlin Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht für "nicht mehr zeitgemäß" erklären kann.

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falsa demonstratio

"Es ist geradezu ein Witz, daß das Amtsgericht Bernau bei Berlin Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht für "nicht mehr zeitgemäß" erklären kann."

Das haben Sie falsch verstanden.

Das Amtsgericht Bernau hat die Entscheidungen des BVerfG nicht für nicht mehr zeitgemäß "erklärt". Diese Kompetenz hat ein Antsgericht in der Tat nicht.

Das Amtgericht war der Meinung, dass die frühere Rechtsprechung des BVerfG aus heutiger Sich nicht mehr richtig ist., also nicht zeitgemäß. Das ist kein Sakrileg, sonst käme das BVerfG ja nie von seinen alten Entscheidungen herunter.

Das Amtsgericht hat dann das gemacht, was ihm bei Zweifeln an der Verfassungsgemäßheit von Gesetzen geboten ist: Es hat die Rechtsfrage dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Diese sog. konkrete Nornmenkontrolle ist in Art. 100 I GG geregelt. Davon gibt es ährlich bis zu 100. 

Das BVerfG hat nun entschieden und gut ist - bis zur Gesetzesänderung.

 

Sokrates

Ein Amtsgericht hat genauso das Recht wie jeder andere Bürger:inn dieses Landes eine Erklärung über etwas abzugeben. Eine Erklärung von einem Amtsgericht ist nur eine Erklärung und noch lange kein Urteil das ein Richter oder Richterin festlegt!

falsa demonstratio

"Ein Amtsgericht hat genauso das Recht wie jeder andere Bürger:inn dieses Landes eine Erklärung über etwas abzugeben. Eine Erklärung von einem Amtsgericht ist nur eine Erklärung und noch lange kein Urteil das ein Richter oder Richterin festlegt!"

Ich kann nicht erkennen, wo der Bezug Ihres Posts zu meinem sein soll.

fathaland slim

Ein Jurist beim Amtsgericht ist genauso ein Volljurist wie ein Jurist am Verfassungsgericht. Ihr hierarchisches Denken geht in die Irre. 

AnsgarRagentor

"Es gehe nicht nur um den einzelnen Konsumenten, sondern auch um Jugendschutz und den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität."

Und genau der Jugendschutz und der Kampf gegen OK sind auf einem illegalen Schwarzmarkt unmöglich / schwierig.

"Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt."

Nur gut das die Illegalisierung bei Cannabis den Konsum so effektiv unterbindet (*am Joint zieh*)... Deshalb kiffen auch in Holland genau so viele ( eher sogar ein paar weniger) Menschen wie in Deutschland, weil das Verbot hier so dolle wirkt.

Bei der Vorstellung das diese Leute über unsere Verfassung wachen wird einem echt Angst und Bange...

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Neutrale Stimme

Den illegalen Schwarzmarkt werden Sie damit nicht unterbinden. Der wird weiter billiger Cannabis verkaufen oder dann die haerteren Drogen anbieten. 

fathaland slim

Dann erst?

Wo bekommt man denn heute die härteren Drogen her?

fathaland slim

Bei der Vorstellung das diese Leute über unsere Verfassung wachen wird einem echt Angst und Bange...

Mir nicht.

Das Verfassungsgericht hat lediglich festgestellt, daß das Problem in den Aufgabenbereich des Gesetzgebers fällt. Nicht mehr und nicht weniger.

Nettie

„Zwei Richterinnen und ein Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die Vorlagen der Amtsgerichte jetzt jedoch als unzulässig erklärt. Die Kollegen von den Amtsgerichten hätten nicht ausreichend begründet und belegt, warum von der früheren Verfassungsgerichtsentscheidung heute abzuweichen sei.“

Wie bitte?! Aus der Begründung des Amtsgerichts Bernau:

„Andere Staaten hätten es im Übrigen vorgemacht. Man müsse nicht alles verbieten, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Im Gegenteil hätte das Totalverbot gezeigt, dass der Drogenhandel damit nicht unterbunden werde, sondern ein unkontrollierter Schwarzmarkt entstünde. Das Verbot verstoße jedenfalls schon deswegen gegen die Verfassung, weil bereits für den Besitz geringer Mengen eine erhebliche Freiheitsstrafe angedroht würde, ohne dass überhaupt klar sei, ob jemand anderes dadurch gefährdet würde.“

Wie ausführlich müssen die Begründungen denn noch sein, um von den Richtern als ‚ausreichend‘ erachtet zu werden?

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werner1955

„Andere Staaten hätten es im Übrigen vorgemacht?

Das kann kein Maßstab sein. Holland oder die USA zeiegn die massiven sorgen die mit der freigabe weiter Drogen auftreten. 

MargaretaK.

Bin da nicht informiert: welche massiven Sorgen treten auf und welche weiteren Drogen wurden legalisiert?

werner1955

m von den Richtern als ‚ausreichend‘ erachtet zu werden?

Das BVG ist sachkundig und darf und muss entscheiden. Beim Drogenkunsum und Jugendschutz stehe ich voll dahinter. 

MargaretaK.

Jugendschutz betrifft nicht nur den Konsum von Cannabis, sondern auch Alkohol. Wieso ist der in Teilen schon ab 16 erlaubt? 

Rauchen eigentlich erst ab 18! Wenn ich mir da die Schüler des Gymnasiums um die Ecke anschaue, also 18 sind da nicht viele, die vor dem Schultor stehen. Und jetzt nicht sagen, dass das Problem der Schule ist. Die rauchen ja nicht nur dort. 

Wie regeln Sie das bezüglich Jugendschutz?

werner1955

das BVG hat aber jetzt über Drogenkonsum gut und richtig enstchieden. 
Auch zu alkohl hat das BVG schon entschieden aber unsere Politik hat nicht die richtigen und notwendigen Maßnahen ergriffen. 

falsa demonstratio

"Auch zu alkohl hat das BVG schon entschieden aber unsere Politik hat nicht die richtigen und notwendigen Maßnahen ergriffen."

Was hat denn das BverfG zu Alkohol entschieden, was der Gesetzgeber nicht umgesetzt hat?

 

schabernack

➢ Wie ausführlich müssen die Begründungen denn noch sein, um von den Richtern als ‚ausreichend‘ erachtet zu werden?

Besonders ausführlich müssen die Begründungen nicht sein. Nur sinnvoll oder stichhaltig.

Der Gesetzgeber muss per Gesetz regeln, was strafbar ist, und was nicht. Verfassungswidrig ist das Verbot von Cannabis nicht. That's all.

falsa demonstratio

"Wie ausführlich müssen die Begründungen denn noch sein, um von den Richtern als ‚ausreichend‘ erachtet zu werden?"

Sie hätten auch noch die beiden letzten Kapitel des TS-Artikels lesen sollen und vielleicht auch die Pressemitteilung des BVerfG. Die Entscheidung selbst ist übrigens auch schon veröffentlicht.

heribix

Meiner Meinung nach eine gute Entscheidung. Allein der Schutz unsrer Kinder vor süchtig machenden Substanzen rechtfertigt die Strafbarkeit des Besitzes, Anbaus und Vertrieb von Drogen, dein genau daß ist Cannabis.

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Emil67

Also ich lebe in einem KLEINEN Dorf und selbst hier wird gek...t, Cannabis ist z.Z. so gut wie überall zu bekommen und wird auch konsumiert.

Ich halte Alkohol (Komasaufen und Co.) für wesentlich gefährlicher.

Zumal laut Forschung und Wissen 

"Die Legalisierung von Cannabis hat in den U.S.A. zu einem signifikanten Rückgang von Gewalttaten und Morden geführt."

https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/oekonomie/legalisierung…;

amran.juli

Im Grunde hat das Verfassungsgericht nur gesagt, daß dies gesetzlich geregelt werden muss. Sobald es ein Gesetz gibt, das den Konsum von Cannabis straffrei macht, ist es auch verfassungsgemäß. 

fathaland slim

Richtig.

Das Verfassungsgericht hat kein Urteil über die Sache gesprochen, sondern dies ausdrücklich dem Aufgabenbereich des Gesetzgebers zugewiesen.

spetzki

Andere Länder zeigen, dass 

- Verbote den Drogenkonsum nicht verringern. In den USA sitzen Menschen lebenslänglich wegen 3 kleinerer Drogendelikte (3-strikes Regel) und der Drogenkonsum gerät immer mehr außer Kontrolle. Was sollen die Amies Ihrer Meinung nach jetzt tun um den Drogenkonsum einzudämmen? Die Folter wieder einführen? Verbote wirken nicht!

- Legalisierungen den Drogenkonsum nicht erheblich ansteigen lassen (die Steigerungen sind gering und können auch darauf zurück zu führen sein, dass mehr Menschen Drogenkonsum zugeben, wenn er weder strafbar noch sozial geächtet ist).

Mit Verboten werden wir den Drogenkonsum nicht nennenswert beeinträchtigen. Was wir tun können ist den Gesammtschaden durch Drogenkonsum verringern, unter anderem durch straffreien Zugang in einwandfreier Qualität.

MargaretaK.

Dann hoffe ich, dass zum Schutz unserer Kinder, alle süchtig machenden Substanzen - egal ob in flüssiger, pulveriger, faseriger oder fester Form - verboten werden. Ich erwarte dazu eine umfassende Kontrolle durch alle möglichen Organe. 

Wieso dürfen junge Menschen ab 16 Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit trinken; Hochprozentiges ab 18?

redfan96

Geht mir genauso: diese Heuchelei „Aber die Kinder und Jugendlichen müssen doch geschützt werden“ geht mir mittlerweile dermaßen auf die Ketten. Aber suchtmachende Stoffe (z.B. Zucker in Lebensmitteln) dürfen ungebremst auf sie losgelassen werden. Auch diese unselige Abstandsregel für Cannabisclubs von mind. 1500 m Entfernung zu Schulen oder Kigas ist sowas von unsinnig. Als ob die lieben Kleinen diese Etablissements nach Schulschluss stürmen , wie  wir anno dunnemals die Bude oder den Bäcker, und das Cannabis wie Bonbons konsumieren. Schließlich wird ja der Eintritt kontrolliert und der Perso dürfte eine zuverlässige Auskunft über das Alter geben. In meinem Viertel in Hannover ist dieser Mindestabstand nirgendwo gegeben, zuviele Schulen und Kigas. Mir fiele in Hannover KEIN Viertel ein, wo es ginge. Und hier in Spanien (Kanaren) gibt es kein Problem mit den Clubs, sie liegen nicht direkt NEBEN einer Schule, aber doch weniger als 1.500m entfernt.

heribix

Bier darf man ab 16, Wein und Sekt glaube ich nicht. BIn natürlich kein Experte aber ich glaube schon daß Drogen schneller süchtig machen. Nichs desto trotz sollten Alkohol und Zigaretten schwerer zugänglich gemacht werden. 

fathaland slim

BIn natürlich kein Experte aber ich glaube schon daß Drogen schneller süchtig machen.

Das ist von Droge zu Droge sehr unterschiedlich. "Droge" ist ein sehr weit gefasster Oberbegriff für alles mögliche. Er steckt auch im Wort "Drogerie".

043911

Typisch Deutsch, was andere Länder in 10 Minuten legalisieren, dafür brauchen die Deutschen mal wieder 100 Jahre für, schrecklich.

"Schutz der Kinder", selten so einen Blödsinn gelesen...

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Mega

Was für ein Hiweis! Das Buch verdreht die Tatsachen. Völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen.

 

redfan96

Die Probleme in den Niederlanden entstanden im wesentlichen dadurch,dass man zwar den Verkauf von Cannabis legalisiert hatte, nicht aber den Anbau. Das hat man weiterhin der Mafiabrut überlassen.  Und die beschränkt sich leider nicht nur auf den Anbau von Cannabis, sondern ist auch groß im Kokaingeschäft und anderen „harten“ Drogen . Was sich da jetzt gerade bekriegt, ist die Kokainmafia und die haben langst auch schon den Hafen von HH im Blick.

Humanokrat

Selbst als prinzipieller Befürworter einer Legalisierung finde ich Ihren Post höchst fragwürdig. Cannabis ist nicht harmlos und das sollte man angesichts der Sachlage eigentlich nicht diskutieren müssen. 

Dass es deswegen verboten sein soll, streite ich ab. Man könnte tausende Substanzen benennen, die nicht harmlos sind aber nicht verboten. Glyphosat, Verdünner, Pattex, Benzodiazepam, Alkohol, Pestizide - warum Cannabis? 

Ich bin überzeugt, dass man Kinder vor Cannabis schützen sollte. Ebenso wie vor Auto fahren, Kaufverträge unterschreiben, Schnaps, ....  aber was ist daran das Problem? Harmlos ist Cannabis dennoch definitiv nicht. 

albexpress

Ob sich einer zukifft sollte seine Sache sein,im Gegenzug sollten Arbeitgeber das Recht haben Drogenkonsumenten fristlos kündigen zu können. Ich finde es zu gefährlich wenn Junkis an Maschinen arbeiten. Also sollte er unangekündigt Drogenkontollen in seiner Firma durchführen können.So kann jeder für sich seine Prioritäten setzen und überlegen was wichtiger ist ,guter Job oder gutes Gras.

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Nirwana1962

>>Ob sich einer zukifft sollte seine Sache sein,im Gegenzug sollten Arbeitgeber das Recht haben Drogenkonsumenten fristlos kündigen zu können. Ich finde es zu gefährlich wenn Junkis an Maschinen arbeiten. <<

Hier erkenne ich dann aus Ihren Worten ein gefährliches Halbwissen. Ein Canabiskonsument ist kein Junkie, auch wenn der tägliche Verbrauch höher als der Durchschnitt eines Gelegenheitskonsumenten ist. 

Siehe auch nach bei Wiki: Junkie (Aussprache: [ˈdʒʌŋki] ; von englisch junk „Müll, Abfall“) ist eine umgangssprachliche, abwertende Bezeichnung für einen Menschen, der im fortgeschrittenen Stadium von harten Drogen wie Heroin oder Crack abhängig ist.

Harte Drogen, wohlgemerkt. 

Und wie hoch die Hürden bei einer fristlosen Kündigung sind, werde ich Ihnen hier nicht darlegen wollen. 

Neutrale Stimme

Sie werden sich wundern wie schnell sie fristlos gekuendigt werden koennen. Ist nicht anders als betrunken zur Arbeit zu kommen. Bei uns ist Canabis legal, nicht aber auf der Arbeit und ist ein Kuendigungsgrund. Wir haben drogen Tests bei der Einstellung. Taucht THC auf, werden Sie erst garnicht eingestellt. Das hat auch etwas mit den Versicherungen zu tun. Die Beitraege erhoehen sich gewaltig wenn eine Firma keine regelmaessigen drogen Test macht. Vor allen in betrieben wo die Verletzungsgefahr sehr hoch ist. 

 

Nirwana1962

Ich bin bei Ihnen, dass der Konsum von Cannabis auf der Arbeitsstelle keine Berechtigung hat, vor allem nicht an Maschinen. Ich bin Tischlermeister / Holztechniker in leitender Funktion und weiß wovon ich schreibe. 

Mich interessiert daher, wie es die Schweiz handhabt mit dem Nachweis. Cannabis ist auch nach Tagen / Wochen nach dem letzten Genuss noch nachweisbar. Urintest beim Einstellungsgespräch? 

Und ja, hier dreht es sich um die die fristlose Kündigung nach deutschem Arbeitsrecht. 

heribix

Viel gefählicher finde ich es wenn vollgedröhnte am Straßenverkehr teilnehmen. Da die Gefahr andere zu verletzen riesig ist. Wer unter Drogen fährt sollte nie wieder einen Führerschein bekommen das er bewiesen hat das er nicht in der Lage ist verantwortungsvoll damit umzugehen. Gilt übrigens auch für Alkohol. 

spetzki

Gilt das auch für Alkohol? Verschriebene Schmerzmittel, Schlafmittel etc?

Welchen medizinischen Untersuchungen sollte der Arbeitgeber noch ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers durchführen dürfen?

AbendteeFürDschibuti

Gleiches bitte für Alkohol. Wer nach dem ins Röhrchen blasen morgens mehr als 0,0 Promille hat, darf gehen.  

MargaretaK.

Ich vermisse in Ihrem Kommentar: Alkohol und Pillen und sonstige Drogen? 

Ich musste vor einiger Zeit (höher dosiert) Codeintropfen zu mir nehmen. Theoretisch müssten Sie jetzt sagen - guter Job oder gute Tropfen. Die Wirkung kann nämlich die Handlungs-und Reaktionsweise beeinträchtigen.

 

heribix

Wenn Sie an Maschinen areiten sind sie sogar verpflichtet ihren Vorgesetzten über die Einahme solcher Medikamente zu informieren. Der wird ihnen dann in der Regel einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung steilen. 

Adeo60

Ich finde es z.B. auch gefährlich, wenn Junkies mit dem Auto unterwegs sind, wenn sie Kinder beaufsichtigen/erziehen sollen u.a. Ihre Grenzziehung ist dann doch recht willkürlich.  Man sollte möglichen Konsumenten besser nicht den Eindruck vermitteln, das Zeug sei ja gar nicht so schlimm. Zwar dürfe man sich auf der Arbeit nicht zudröhnen, im Privatleben aber schon. Eine fatale Entwicklung.

Adeo60

Quintessenz des Urteils: Der Gesetzgeber ist gefordert, wenn es um eine Änderung in Sachen strafbewehrtem Verhalten bei Cannabis geht. Eine absolut schlüssige und konsequente Entscheidung  des BVerfG.

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Klärungsbedarf

Vielleicht gefordert, aber eben nicht verpflichtet. Das erstaunt, denn das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, kann durch ein Gesetz nur dann eingeschränkt werden, wenn ein anderes Grundrecht dagegen steht. Welches das sein soll, zeigt das BVerfG nicht auf. Das Amtsgericht hat doch relativ schlüssig dargelegt, dass ein strafbewehrtes Verbot dem Jugendschutz jedenfalls nicht dient.

Adeo60

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist solch ein hohes Rechtsgut.  

Klärungsbedarf

Ich verstehe Sie nicht: Wessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit soll den da betroffen sein ? Doch nicht das des Konsumenten. Das Verfassungsgericht hat ja das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ausgeurteilt. Da kann doch ein weniger folgenreiches handeln in Bezug auf die eigene Person doch nicht strafbewehrt sein.

Francis Fortune

Dieses Recht würde doch aber bei einer Legalisierung nicht eingeschränkt werden? Meiner Meinung nach wird dieses Recht nur bei einem weiterhin geltenden Verbot eingeschränkt: ich möchte selber entscheiden, was ich mit meinem Körper mache. Und wenn ich Teile einer getrockneten Pflanze rauche und meine Rückenschmerzen dadurch weggehen, warum bin ich dann kriminell? Ich werde gezwungen, gegen meine Schmerzen künstlich hergestellte Medikamente zu mir zu nehmen! 

Kinderschutz ja, aber Erwachsene sollten da schon ein Mitspracherecht über ihr eigenes Leben haben.

Nirwana1962

>>Ich werde gezwungen, gegen meine Schmerzen künstlich hergestellte Medikamente zu mir zu nehmen! 

Kinderschutz ja, aber Erwachsene sollten da schon ein Mitspracherecht über ihr eigenes Leben haben.<<

Genau so ist es! Ein alter Jugendfreund von mir ist mit 45 an  Chorea Huntington verstorben. Durch Cannabis hatte er noch die letzten 4 Jahre ein halbwegs menschenwürdiges Dasein, ohne das Glas Wasser zu verzittern oder den Tisch mit den Füßen umzutreten. 

Aber immer in der Illegalität! 

falsa demonstratio

"das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, kann durch ein Gesetz nur dann eingeschränkt werden, wenn ein anderes Grundrecht dagegen steht."

Das ist eindeutig falsch.

Dann wären viele Gesetze verfassungswidrig.

nie wieder spd

Auch die Bundesverfassungsrichterinnen sollten sich mal durch praktische Erfahrungen schlauer machen. Zumal das Argument für Alkohol „Ja, das haben wir schon 1994 anerkannt. Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt.", auch für Cannabis schon lange zutrifft. Ganz abgesehen von der erbärmlichen Kapitulation gegenüber Alkohol. Und weiter gedacht wäre dann auch das Verbot vieler anderer, echter Verbrechen, die niemals zu verhindern sind, völlig obsolet. Raub, Mord, Gewalt, Diebstahl, Betrug etc lässt sich alles kaum jemals effektiv unterbinden und schon gar nicht, wenn es nicht genügend Polizisten gibt. 

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werner1955

schon gar nicht, wenn es nicht genügend Polizisten gibt?
Also ist die Lösung: Viel mehr Polizei, härter Strafen und mehr Recht für die ermittlungsbehörden. 

Nirwana1962

... der Ruf nach dem Polizeistaat, na schönen Dank auch. Was kommt als nächstes, der Blockwart für Falschparker, oder evtl auch für anständige Bürger und Rentner, die sich zu schade sind, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen? 

Mehr Polizei kann nicht die Lösung sein, schon gar nicht bei dem hier diskutierten Thema. 

werner1955

Seh ich anders. Einfach freigebên ist keine Lösung. Beim Landiebstahl, Rasen, schwarz Fahren oder Drogen und Alkohl beim Fahren schaffen wir auch keine ausreichenden Kontrollen. 

Also was sollen wir da machn?

nie wieder spd

Wenn Verbrechen bekämpft werden sollen? Klar. Was denn sonst?

LifeGoesOn

Ich bin über diese Entscheidung sehr beruhigt. 

Man bekämpft Drogenkonsum nämlich keinesfalls damit, dass man sie legalisiert ... im Gegenteil, man würde damit sogar den Anschein erwecken, dass sie "gar nicht so schlimm" seien.

Von daher, herzlichen Dank an die Entscheidungsträger beim Bundesverfassungsgericht 👍👍👍

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Klärungsbedarf

Das gab überhaupt keine Entscheidung des BVerfGs. Tatsächlich hielt man die Vorlage durch die Amtsgerichte nur für unzulässig. Wer weiß, was der Senat entschieden hätte.

amran.juli

Das Verfassungsgericht sagt nicht, Drogenkonsum muss grundsätzlich bestraft werden, sondern fordert gesetzl. Regelungen für eine evtl. Straffreiheit. Solang es diese Neuregelungen nicht gibt, muss nach wie vor nach bestehenden Gesetz gehandelt/bestraft werden. 

spetzki

Was Sie sagen ist falsch!

- In den USA hat man mit drakonischen Strafen den Drogenkonsum überhaupt nicht in den Griff gekriegt. Im Gegenteil, das Problem eskaliert dort immer mehr.

- In Ländern die Cannabis entkriminalisiert haben ist der Konsum nicht erheblich angestiegen.

- Unterm Strich geht es nicht darum, den Drogenkonsum zu bekämpfen (u.a. weil es offensichtlich eh nicht klappt)! Es geht darum, die negativen Folgen des Drogenkonsums minimal zu halten. Googeln Sie mal, wie großartig das Portugal durch die Entkriminalisierung des Drogenkonsums gelungen ist.

Humanokrat

Ich glaube, Sie haben das urteil nicht verstanden, Das BVG hat geurteilt, dass der Gesetzgeber Cannabis verbieten DARF, wenn er es möchte, aber nicht muss. Es ging allein um die Frage, ob ein Verbot verfassungkonform ist. #

Antwort des BVG: Ja, ist es. Aber eine Legalisierung kann auch konform sein. Der Gesetzgeber darf das gestalten. Und damit liegt die 'Macht' nicht beim BVG, sondern bei der Regierung und damit beim Willen des Wählers. 

Bitte verbreiten Sie hier nicht verkürzte Interpretationen dieses Urteils. 

Account gelöscht

Die Drogen Kriminalität wird weiterhin gute Geschäfte machen,denn unterbinden lässt sich das nicht. Siehe Alkohol und Rauchen, so ach mit den Drogen Konsum.

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spetzki

Wieviel Alkohol wird denn in Deutschland unversteuert an den Straßenecken gedealt? 

Ihr Argument ist für mich nicht nachvollziehbar, weil es genug geschichtliche Beispiele gibt die das Gegenteil beweisen. So hat die Alkohol Prohibition die Mafia in den USA massiv anwachsen lassen. Verbote sind die Grundlage für illegale Geschäfte.

werner1955

Cannabiskonsum darf weiter bestraft werden.

Danke. Gute Entscheidung.

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Bender Rodriguez

Warum? Wenn du das nicht magst, lass es bleiben. Was stört dich daran? 

Neutrale Stimme

Weil andere dadurch oft beinflusst werden . Nicht anders wie bei Alkohol oder Rauchen. Ich denke ich brauche das nicht weiter ausfuehren. 

Nach ihrer ansicht, ist es ihnen egal wenn sich jemand zu tode drinkt oder and der Nadel stirbt?

Bender Rodriguez

Weil du immer von völlig verantwortungslosen Menschen ausgehst. Ich kenne viele Leute, die gerne trinken und/oder gerne mal einen Joint reinziehen.

In Maßen. Und das halte i h für nicht schlimm. 

Eigenverantwortung ist das Stichwort. Ansonsten könnte die Regierung mir ja ALLES vorschrriben.

Dann könnten wir uns auch Wahle. Und Parlament sparen.

Humanokrat

Cannabis ... 'egal wenn sich jemand zu Tode trinkt oder an der Nadel stirbt' .... öhmmm, ich verstehe den Kontext nicht. Cannabis ist sicher nicht harmlos, aber spritzen kann man das definitiv nicht. :-) 

Sind Sie sich sicher, dass Sie grundsätzlich informiert sind? 

MargaretaK.

Bitte Begründung. 

Und wie sieht es mit den "legalen" Drogen Alkohol und Nikotin aus?

Fragezeichen76

@werner1955:

Hätten Sie sich jemals auch nur halbwegs mit der Materie beschäftigt und würden die Artikel, die sie offenbar lesen und hier auch kommentieren, auch nur zu einem geringen Anteil verstanden, dann wüssten Sie, daß der Konsum von Cannabis noch niemals strafbar war und es auch heute nicht ist. Unglaublich! Aber Hauptsache was gepostet!