Ihre Meinung zu Karlsruhe prüft: Müssen Verfassungsfeinde staatlich unterstützt werden?
Hat eine Partei, die verfassungsfeindlich, aber nicht verboten ist, Anrecht auf staatliche Finanzierung? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will diese Frage klären - und wird von der Partei, um die es geht, mit Verachtung gestraft. Von Max Bauer.
Da kommt doch die alte Frage wieder hoch, warum eine Partei, die vom vom obersten Gericht als verfassungsfeindlich eingestuft wurde, nicht verboten wird.
GG. Artikel 9 Abstz.2
"(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."
Sicherlich - die Gefahr, die parteipolitisch von der NPD ausgeht, ist gering. Deren Anhänger und Wähler sind eh schon zu fast 100% zur AfD o.a. rechtsextremen Parteien wie "Der III. Weg" gewechselt.Die Hälfte der NPD-Funktionäre waren ja eh nur iM des VS. Das ist wohl auch der Grund, warum sie nicht verboten wurde.
"Ohne Verfassungsschutz, wärt ihr nur zu zehnt" sangen wir damals bei div. NPD-Veranstaltungen. Jetzt sind sie wirklich nur noch zu zehnt. Also einfach, wie im GG gefordert, verbieten, und schon hat sich das Problem mit den staatl. Zuschüssen erledigt. Ist doch nun wirklich nicht so schwer.
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//"Ohne Verfassungsschutz, wärt ihr nur zu zehnt" sangen wir damals bei div. NPD-Veranstaltungen. Jetzt sind sie wirklich nur noch zu zehnt. Also einfach, wie im GG gefordert, verbieten, und schon hat sich das Problem mit den staatl. Zuschüssen erledigt. Ist doch nun wirklich nicht so schwer.//
Ich bin mir nicht sicher - überlege noch: Jeder kennt den Geist der NPD. Unterstützung nein, aber eine Verbot? Auch nein. Die Menschen mit dieser Gesinnung verschwinden nicht, gründen vielleicht mit besserer 'Tarnung' aber gleicher Gesinnung eine neue Partei. Wenn nicht, welche Partei wird durch die zurückgelassenen Wähler gestärkt? Das kann nicht das Ziel sein. Noch schlimmer als eine neue Partei wäre wohl die Abwanderung in den Untergrund. Wie gesagt: Ich bin noch nicht fertig mit dem Denken in dieser Angelegenheit.
➢ Wenn nicht, welche Partei wird durch die zurückgelassenen Wähler gestärkt?
Die NPD erreichte bei der BTW 2021 nur 0,1% der abgegebenen Stimmen. Das war sowieso zu wenig für die ab 0,5%, ab denen Parteien Parteienfinanzierung aus Steuern bekommen.
Die Jahre vor der Machtübernahme der Nazis geben guten Anlass, dem Verbot von Parteien sehr hohe Hürden aufzuerlegen. Wir sollten uns alle klar machen, dass wir damit in einem der freiesten Länder dieser Erde leben.
Der Preis ist, auch die Extreme zulassen zu müssen, selbst, wenn sie hart am Rande sind.
Das wird immer ein Ringen sein und viele Prozesse und Urteile erfordern. Aber es ist dennoch gut, dass dies in Sorgfalt erfolgt und mit vielen Abwägungen.
Ich sehe keine Alternative. Die Nazis verbieten wird eh nichts nützen. Man wird sie widerlegen müssen. Das wäre die Aufgabe.
Das Urteil des BVG war ziemlich klar:
- Inhaltlich wäre ein Verbot gerechtfertigt gewesen: detailliert legt das öffentlich zugängliche Urteil dar, warum (rassistisches Weltbild, Nähe zum Nationalsozialismus etc.)
- Das Verbot wurde nicht ausgesprochen, weil die NPD zu unbedeutend sei.
Die Konsequenz dieses Urteils liegt m.E. ganz woanders: Die AfD ist in etlichen Landesverbänden eindeutig rassistisch und zeigt in Vertretern auf Landes- und Bundesebene bis in die Sprache hinein eine Nähe zum Nationalsozialismus. Da die AfD nicht mehr als 'unbedeutend' bewertet werden kann, wäre eine Verbotsprüfung zumindest der eindeutig rechtsextremen Landesverbände wie in Thüringen die logische Konsequenz.