Ihre Meinung zu EuGH-Entscheidung: Kartellamt darf Datenschutz bei Meta prüfen
Das Bundeskartellamt darf auch die Einhaltung des Datenschutzes prüfen: Nach diesem EuGH-Urteil war es in Ordnung, dass die Behörde dem Meta-Konzern das Sammeln von Nutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung verboten hatte. Von Gigi Deppe.
Schließung der Kommentarfunktion
Liebe Community,
die Kommentarfunktion für dieses Thema wird nun geschlossen.
Danke für Ihre rege Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation