Eine Hand hält eine Smartphone, auf dem das Meta-Logo zu sehen ist.

Ihre Meinung zu EuGH-Entscheidung: Kartellamt darf Datenschutz bei Meta prüfen

Das Bundeskartellamt darf auch die Einhaltung des Datenschutzes prüfen: Nach diesem EuGH-Urteil war es in Ordnung, dass die Behörde dem Meta-Konzern das Sammeln von Nutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung verboten hatte. Von Gigi Deppe.

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