Ihre Meinung zu Legasthenie: Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Zeugnisvermerken
"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Ein Legastheniker wird schon im eigenen Interesse ganz von selbst nicht nach einer Tätigkeit suchen, bei der es ausgerechnet auf die Fähigkeiten, über die er nicht verfügt (und die ihm dadurch logischerweise auch nicht 'liegen') ankommt.
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Entscheidend ist, dass er die Möglichkeit hat bis zu einem Vorstellungsgespräch zu kommen, ohne bereits vorher durch das Zeugnis aussortiert worden zu sein.