Ihre Meinung zu Vater des Attentäters fordert Hinterbliebene zur Ausreise auf
Der Vater des Hanau-Attentäters belästigt immer wieder Angehörige der Opfer. Nun schickte er eine klare Botschaft an die Mutter eines der Ermordeten. Was tun die Behörden? Von R. Bongen, J. Feldmann und S. Friedrich.
Kann man da nicht über das Gesundheitsamt eine amtsärztliche psychiatrische Begutachtung auf den Weg bringen? In den 35 Jahren, die ich in der Geschlossenen arbeite hab ich oft erlebt, dass so weitere Straftaten erschwert werden..
Hängt halt vom jeweiligen Unterbringungsgesetz des Landes ab..
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Bei jemandem, der sich als "Miteigentümer der Bundesrepublik Deutschland" bezeichnet, liegt ein psychischer Schaden nahe.
>>>Kann man da nicht über das Gesundheitsamt eine amtsärztliche psychiatrische Begutachtung auf den Weg bringen?>>>
Keine Ahnung, ich vermute jedoch das würde den alten Mann zu einem weiteren "Helden" der Neonaziszene machen!
Was nicht heißt, die Begutachtung wäre deswegen auszuschließen.
ob er ein Held der Neonaziszene wird ist unerheblich..Hauptsache, die Angehörigen des Getöteten haben ihre Ruhe
Klar, ich schlug gedanklich nur den Bogen zu der hochbetagten Frau, welche wegen wiederholter Holocaustleugnung einsitzt (oder schon wieder raus ist?)
Sie wird von Rechtsextremen zum "Opfer" stilisiert.
Ein Anfangsverdacht gegen den Vater wurde verworfen.
Seine Handlungen sind nicht unmittelbar gefährdend.
Womit soll man eine Zwangsunterbringung/Zwangsuntersuchung rechtfertigen?
Das wäre die Lösung für alle Rechtsradikalen.
Eine rein vorsorgliche Unterbringung ist meines Wissens nicht möglich, sobald noch keine Straftat begangen wurde.
Auf welcher Basis würden sie ihn einweisen lassen ?
Dann verstehe ich nicht, dass Aktivisten der Letzten Generation in Präventivhaft genommen werden konnten.
Na ja, rein juristisch gesehen begehen sie Straftaten und/oder kündigen diese für die Zukunft an.
Unabhängig davon, dass ich diese Vorgehensweise im Falle der LG nicht gutheiße, ist bei R. die Präventivhaft eher nicht durchsetzbar.
Allerdings müssten seine fortgesetzten und wiederholten Verstöße gegen seine Auflagen auch mal empfindlich sanktioniert werden.
Gegen den Mann llegen immerhin schon 48 Anzeigen vor.
Ob das ausreicht?