Die Mutter eines der Ermordeten des Anschlags von Hanau.

Ihre Meinung zu Vater des Attentäters fordert Hinterbliebene zur Ausreise auf

Der Vater des Hanau-Attentäters belästigt immer wieder Angehörige der Opfer. Nun schickte er eine klare Botschaft an die Mutter eines der Ermordeten. Was tun die Behörden? Von R. Bongen, J. Feldmann und S. Friedrich.

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123 Kommentare

Kommentare

91541matthias

Kann man da nicht über das Gesundheitsamt eine amtsärztliche psychiatrische Begutachtung auf den Weg bringen? In den 35 Jahren, die ich in der Geschlossenen arbeite hab ich oft erlebt, dass so weitere Straftaten erschwert werden..

Hängt halt vom jeweiligen Unterbringungsgesetz des Landes ab..

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harry_up

Bei jemandem, der sich als "Miteigentümer der Bundesrepublik Deutschland" bezeichnet, liegt ein psychischer Schaden nahe.

Kristallin

>>>Kann man da nicht über das Gesundheitsamt eine amtsärztliche psychiatrische Begutachtung auf den Weg bringen?>>>

Keine Ahnung, ich vermute jedoch das würde den alten Mann zu einem weiteren "Helden" der Neonaziszene machen!

Was nicht heißt, die Begutachtung wäre deswegen auszuschließen.

91541matthias

ob er ein Held der Neonaziszene wird ist unerheblich..Hauptsache, die Angehörigen des Getöteten haben ihre Ruhe

Kristallin

Klar, ich schlug gedanklich nur den Bogen zu der hochbetagten Frau, welche wegen wiederholter Holocaustleugnung einsitzt (oder schon wieder raus ist?)

Sie wird von Rechtsextremen zum "Opfer" stilisiert.

w120

Ein Anfangsverdacht gegen den Vater wurde verworfen.

 

Seine Handlungen sind nicht unmittelbar gefährdend.

Womit soll man eine Zwangsunterbringung/Zwangsuntersuchung rechtfertigen? 

nie wieder spd

Das wäre die Lösung für alle Rechtsradikalen.

land_der_lemminge

Eine rein vorsorgliche Unterbringung ist meines Wissens nicht möglich, sobald noch keine Straftat begangen wurde.

Auf welcher Basis würden sie ihn einweisen lassen ?

Kaneel

Dann verstehe ich nicht, dass Aktivisten der Letzten Generation in Präventivhaft genommen werden konnten.

Thomas D.

Na ja, rein juristisch gesehen begehen sie Straftaten und/oder kündigen diese für die Zukunft an. 

Unabhängig davon, dass ich diese Vorgehensweise im Falle der LG nicht gutheiße, ist bei R. die Präventivhaft eher nicht durchsetzbar. 

Allerdings müssten seine fortgesetzten und wiederholten Verstöße gegen seine Auflagen auch mal empfindlich sanktioniert werden. 

Kristallin

Gegen den Mann llegen immerhin schon 48 Anzeigen vor.

Ob das ausreicht? 

Nettie

"Hoffentlich zieht er weg"

Diese Hoffnung ist für die allermeisten Menschen wohl nur allzu nachvollziehbar und verständlich.

Es wäre gut und daher wünschenswert, wenn bald niemand mehr darauf hoffen müsste, dass irgendjemand irgend etwas Bestimmtes tut.

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werner1955

allzu nachvollziehbar und verständlich?
Also "St Florian" soll jetzt die Lösung sein? Hier sollte der Rechtsstaat schnell und Gründlich gegen Menschen die ander belästigen oder Nötigen eingriefen können.  Frau Fraeser handel Sie, notfall mit neuen Gesetzten.  

harry_up

"...notfalls mit neuen Gesetzen."

Ist Ihre Vorstellung vom Procedere der Gesetzgebung in der Tat derart naiv?

werner1955

derart naiv?

Nein. Wenn nach Verbrechen und Straftaten Frau Fraeser neue und schärfere Regeln einführt halte ich das auch in diesem Fall für angebracht. 

harry_up

Was Sie oder ich für angebrachthalten ist gänzlich unerheblich.  

Und: Regeln bzw. Gesetze sind 2 Paar Schuhe, das meinte ich.

Auch liegen bislang seitens dieses Reichbürgers - oder für was der sich hält - weder ein Verbrechen, noch eine Straftat vor.

Bestehende Gesetze strenger auslegen, ok.  doch das ist Sache des Gerichts, nicht von Frau Faeser. Und da müsste dieser Herr erst einmal landen...

Miauzi

Dieser Herr stand schon mehr als 10 mal vor Gericht und hat mehrere rechtskräftige Verurteilungen erhalten

91541matthias

Es gibt doch die Unterbringungsgesetze der Länder, mit denen psychisch auffällige Bürger in Behandlung gebracht werden können

werner1955

Aber leider handelt man in Hauna nicht entschiedne nach rechtlichen Möglichkeiten. 

w120

Es gibt den: Strafgesetzbuch (StGB)§ 238 Nachstellung.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html

 

Ansonsten, um die Situation beurteilen zu können, müssen Sie sich zunächst diverse Urteile dazu erlesen.

 

Wie soll so ein neues Gesetz aussehen?

schabernack

➢ Es gibt den: Strafgesetzbuch (StGB)§ 238 Nachstellung.

Bis zu 3 Jahre Haft sieht der Paragraph dafür vor als Strafrahmen. Ab 2 Jahre + 1 Tag ist Bewährungsstrafe nicht mehr möglich. Ohne weiteres kann auch ein Ersttäter die Höchststrafe bekommen.

Der Typ ist ein notorischer Straftäter mit einem ganzen Kerbholz von Vorstrafen. Die 3 Jahre Haft sind aber so was von überfällig. Nicht präventiv, sondern als Strafe für bereits begangene Verbrechen.

Verbrechen ist im Deutschen Strafrecht alles, was eine Haftstrafe von einem Jahr oder mehr als Folge haben kann.

wie-

>> Frau Fraeser handel Sie, notfall mit neuen Gesetzten. 

Schön, "werner", so etwas kann man am virtuellen Stammtisch fordern. Eine Realisierung Ihres Vorschlags wäre allerdings ein Wiederaufleben der NS-Justiz, die ja auch begangene Straftaten mit nachträglich geschaffenen Gesetzen ahndete. Klappt aber in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nun einmal nicht. Schaffen Sie auch eine grundgesetzkonforme Argumentation?

werner1955

belästigt immer wieder Angehörige der Opfer?

Da muss der Rechtsstaat jeder handeln. Gibt leider zuwenig möglichkeiten "Verbrecher" oder Menschen die unsere Gesetze, Ordnungen und Regeln nicht anerkennen un danständige Menschen nötigen in "Schutzhaft" zu nehmen. 

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Sokrates

Sorry, wieder mal absolut ohne Sinnhaftigkeit und Fachverstand ihr Kommentar. Es ist nun mal trotz Gesetze gar nicht so einfach so einen widerlichen Menschen, diesen Vater des Hanau Attentäters irgendwie dazu zu bringen, daß er mit seinem widerlichen Verhalten aufhört. Da müssen die, die er ständig belästigt sich dagegen wehren, aber die wollen keinen Haß schüren, die leiden eh schon darunter. Da müssen auch die Mitbürger mit helfen und die Angehörigen der Opfer mit unterstützen, so gut es geht!

Ja, man müsste diesen 76ig jährigen einer Medizinisch Psychologischen Untersuchen unterziehen, daß wäre sinning! Aber, daß ist gar nicht so einfach aus der Sicht der Gesetze und Justiz. Klar, man kann ihn vor Gericht bringen und sicherlich bestrafen in dem was er von sich gibt und wie widerlich sich er verhält, aber noch lange nicht wegsperren!

wie-

>> Gibt leider zuwenig möglichkeiten "Verbrecher" oder Menschen die unsere Gesetze, Ordnungen und Regeln nicht anerkennen un danständige Menschen nötigen in "Schutzhaft" zu nehmen.

Tja, spannende Frage. Wenn dem Rechtssaat gelingt, sog. "Klimakleber" bis zu 4 Wochen lang Haft anzudrohen, warum dann nicht in anderen Fällen eine ähnliche Vorgehensweise?

Wobei, "werner", der Begriff "Schutzhaft" ist doch wirklich arg geschichtlich vorbelastet. Sollten Sie (und die Moderation) eigentlich wissen. Nun, der dauerempörte rechte Rand versucht eben, die "Grenzen des Sagbaren" immer weiter auszudehnen.

artist22

'die "Grenzen des Sagbaren" immer weiter auszudehnen.'

und damit faktischdie Grenzen des 'Machbaren'. Man braucht nur eine Weile zu warten.

Dies ist ein Grund, warum ich meine 'Samthandschuhe', was diese Klientel angeht, bereits an einer Hand ausgezogen habe ;-) 

Komme gerade aus 'OssiLand' (Verwandtschaft) und es ist erschreckend, wie weit die 'antidemokratische Propaganda', selbst bei bisher 'Unverdächtigen' fortgeschritten ist.

falsa demonstratio

Auch wenn Sie das Wort "Schutzhaft" (warum auch immer) in Anführungszeichen schreiben, entfernen Sie sich mit Ihrer Forderung weit von unserem Rechtstaat.

wie-

>> Auch wenn Sie das Wort "Schutzhaft" (warum auch immer) in Anführungszeichen schreiben, entfernen Sie sich mit Ihrer Forderung weit von unserem Rechtstaat.

Ja, immer wieder spannend, in sozialen Medien Mitmenschen bei der Selbstradikalisierung zu beobachten. Ganz einfach, weil soziale Medien zur Empörung, Emotionalisierung und Polarisierung verführen. Meistens geht's aber nur um das Hoffen Einsamer auf Auferksamkeit, Wahrnehmung, soziale Reaktionen (oder aber den stündlichen kräftigen Dopaminschub).

Walter2929

Nun ja, ich schäme mich für diese Kommentare die der Vater des Mörders von sich gibt.
der Mann ist 76 Jahre alt, sollte also die schrecklichen Taten der Rechtsradikalen von seinen Eltern wohl erfahren haben aber, er hat leider nichts gelernt; gar nichts.

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Kristallin

Sie können sehr stark davon ausgehen, dass der Vater seinen Sohn den Attentäter wahrscheinlich schon von frühster Kindheit an mit Nachdruck radikalisiert hat. 

Das ist allerdings keine Ausrede für die entsetzliche Tat! Dafür hat sich der Attentäter selbst entschieden.

Kristallin

Frage, wie soll vermutliche familieäre Rechtsradikalisierung auch strafvervolgt werden können, wenn diese im rein privaten Rahmen stattfand u somit nicht beweisbar ist?

melancholeriker

Rechtsextremismus wächst auch auf dem Nährboden des Schweigens und von tradiierter Schamlosigkeit bezgl. geerbten deutschen Größenwahns in diesem Beispiel. Wie konnte der nach dem Holocaust und der verordneten Entnazifizierung weiterleben in den rasch gut gefüllten Wohnzimmern in Wirtschaftswunderdeutschland? 

Hanau, Hessen, Deutschland und die ganze Welt demnächst darf sich das anschauen, wie hier Antworten auf Fragen gesucht werden, die sich aber kaum jemand stellen will. 

Warum machen es sich so viele Leute gemütlich in ihrer Wut und wählen das, was ihre Eltern oder Großeltern schon in den Untergang geführt hat?

Kristallin

Weil das Konzept von Rechtsextremen in Krisen eben gut funktioniert!

Früher wie Heute, klare (angeblich) "Schuldige"!

Ja ich finde auch es "riecht" (nicht nur in Deutschland) wie Damals!

wie-

>> Warum machen es sich so viele Leute gemütlich in ihrer Wut und wählen das, was ihre Eltern oder Großeltern schon in den Untergang geführt hat?

Weil man/frau dies kann, weil man/frau die Macht und die Möglichkeit dazu hat und weil dies man/frau eine quasi pubertär diebische Freue verschafft. Die rechtspopulistische Ecke verhällt sich exakt so wie Foren-Trolle es tun. Und deren Beweggründe sind ebenfalls ähnlich: Polarisiseren, Raum Besetzen, Debattenthemen Bestimmen, Demokratische Meinungsbildung und Sachdiskurse Stören bzw. Zerstören.

CommanderData

Mangelnde Bildung? Gleichgültigkeit/Abstumpfung der Vorgänger-Generation?Soziale Ungerechtigkeit?

Laut Epigenetik werden Konflikte/Traumata der Vorgänger-Generation über deren Gensätze zum Zeitpunkt der Zeugung weitervererbt. Ich würde mal behaupten, die "Prägung" des 76-Jährigen fand in der Nachkriegszeit statt. Wut, unverarbeitete Gefühle/Ängste, Prügel-/Hungererfahrung, emotionale, geistige Verarmung oder Fehlprägung ... die nächste Generation wächst oftmals in ähnlichen Verhältnisse auf. Die Vererbung funktioniert übrigens in beide Richtungen ... gute Familienverhältnisse werden gleichermaßen weitervererbt wie schlechte.

melancholeriker

Interessanter Ansatz und ein bislang gescheutes, weil vielschichtiges und zu harter familiärer Selbstreflektion auffordendes Thema, das eigentlich kein "Thema" ist, sondern der Grund, auf dem wir diskutieren. 

Ich würde noch die Scham zu Ihrer Aufzählung hinzufügen. Die gleichen Gründe aus denen heraus heute eine große Anzahl von Menschen keinen Hehl aus Rassenhass, Chauvinismus gegenűber "Minderwertigen" und Ausländerfeindlichkeit machen wie die Deutschen von 1933 bis 1945 und sich keinen Deut schämen, die Mindeststandards für Menschlichkeit und Anstand einzulösen, stellen sich nach und nach dreist und lachend in den Vordergrund. 

Scham und Enttäuschung über die Vermessenheit und Dummheit, mit der die meisten Deutschen mit den Wahnsinn anfeuerten, wurde kaum beleuchtet unter den Parametern einer Auseinandersetzung um die größten "Verdrängungsleistungen" nach dem Ende des "3. Reichs". 

Millionen psychisch Kranker wurden alleine gelassen und mit dem WiWu "entschädigt". 

mito11

Weil es einfach ist. Man muss sein Gehirn nicht einschalten. Man bekommt z.B. von der AfD einfach strukturierte Antworten. Im Zweifel ist man einfach dagegen und wütend. 

saschamaus75

>> sollte also die schrecklichen Taten der Rechtsradikalen von seinen Eltern wohl erfahren haben...

Ja, aber wenn deren Eltern von Klein auf schon rechtsradikal waren und entsprechend die Eltern erzogen haben. Und diese haben dann wiederum ihn rechtsradikal erzogen wie danach er seinen Sohn erzogen hat. 

 

>> ...aber, er hat leider nichts gelernt; gar nichts.

Doch, er hat wahrscheinlich von Klein auf gelernt, diese Taten zu Glorifizieren. oO

 

w120

Eine furchtbare und unbefriedigende Situation.

 

Was ist, wenn er seinen Tod nahen sieht oder unheilbar krank wird und seine Rachegelüste dann auslebt.

Das würde ich als Opfer auch ins Kalkül ziehen (müssen).

 

Wenn man das Gesetzt ernst nimmt, kann man ja nicht für vorbeugende Selbstjustiz plädieren, obwohl es da Möglichkeiten gäbe.

 

Je nachdem wieviel Geld er hat, könnte man ja die Prozesse schnell durchziehen, um dann eine Ersatzhaft,nach Vermögensverbrauch, durchführen zu können.

Ist eine ganz andere Dimension als Schwarzfahren.

 

Kann man ihn mit einer Auflage belegen, sich behandeln zu lassen?

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sebo5000

"Ist eine ganz andere Dimension als Schwarzfahren."

 

Was soll denn bitte dieser Vergleich, was wollen Sie damit zum Ausdruck bringen? 

w120

Das liegt daran, dass ich die Ersatzfreiheitsstrafe kritisch sehe (kein Geld, Pech gehabt).

Diese findet wird immer noch beim Schwarzfahren Anwendung.

 

Da ich Pragmatiker bin und gegen solche Widerlichkeiten wie Vorbeugehaft bin, wäre das ein gangbarer Weg. 

 

werner1955

Sie damit zum Ausdruck bringen? 
Ich seh hier auch ein starken Unterschied beim Handel unseres Rechtsstaat. In Düseldorf musste ein schwarz fahrerin in haft. 

schabernack

➢ Kann man ihn mit einer Auflage belegen, sich behandeln zu lassen?

Man stecke ihn jedes Mal mit höchst möglicher Strafe in den Knast, sollte er auch nur noch ein einziges Mal minimal gegen das Verbot der Kontaktaufnahme verstoßen.

Reichsbürger, die sich als Miteigentümer der BRD bezeichnen, sind nicht behandelbar im Sinn von Besserung der phsychischen Krankheit.

w120

Auf die Schnelle finde ich jetzt nichts.

 

Aber er soll eine Erkrankung und zusätzlich rechtsextremes Gedanken gut verinnerlicht haben.

 

Und auch Reichsbürger sind nicht grundsätzlich gewaltbereit.

schabernack

➢ Und auch Reichsbürger sind nicht grundsätzlich gewaltbereit.

Belästigung ist Gewalt, Reichsbürger sind niemals zugänglich für die Realität, und die Gewalt dieses bekloppten Vaters gehört vom Staat unterbunden.

Nicht wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldbuße muss er im Knast sitzen. Sondern schon längst ohne Bewährung für Gewaltverbrechen.

w120

Belästigung ist Gewalt

 

Das streite ich auch nicht ab.

Es handelt sich im Moment um verbale Belästigung.

Zum Schutz der Opfer wäre es zu begrüßen und da keine positive Tendenz zu erwarten ist (siehe Gefängnis Klimakleber) auch eigentich erwartbar.

 

Aber das ist Sache des Gerichtes.

 

Sokrates

Und genau das ist es was Hans-Gerd R. versucht, Selbsjustiz! Und die ist Strafbar! Dagegen kann die Justiz vorgehen, und wenn er dann weiterhin unbelehrbar bleibt, dann kann die Justiz weiter vorgehen, und wenn dann das immer noch nicht fruchtet, tja dann wäre eine Medizinisch Psychologische Untersuchung angebracht!

Und selbst wenn Hans-Gerd R. seinen Tod nahen sieht oder unheilbar krank wird, so gibt es ihm nicht entferntesten das Recht irgendwelche Racheglüste auszuleben oder? Und wenn er nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte wäre, so müsste man ihn zu seinem Wohle, ja ich weiß klingt ziemlich komisch - wird aber auch in der Justiz so formuliert, und zum Schutz von anderen in einer geeigneten Unterbringung einweisen!

w120

Und selbst wenn Hans-Gerd R. seinen Tod nahen sieht oder unheilbar krank wird, so gibt es ihm nicht entferntesten das Recht irgendwelche Racheglüste auszuleben oder?

Immer diese Unterstellungen.

Wo habe ich das in meinem Beitrag auch nur angedeutet?

 

Bisher geht es um verbale Gewalt und die Verletzung der Bannmeile.

Das die Opfer Angst vor einer Eskalationhaben, dass ist doch selbstverständlich.

 

Auch wenn es gegen Ihr Rechtsverständnis verstößt (darum geht es eben nicht), die Justiz macht das, was sie auf Grund bestehender Gesetze machen kann.

melancholeriker

Unglaublich, wie schwer sich die deutsche Justiz als verlängertes Gewissen und vollstreckender Arm der Abwägung von Normen zur Sicherstellung des sozialen Friedens tut, wenn bekennende Rechtsradikale offen die Opfer der rechtsextremen Gewalt auch noch verhöhnen und bedrohen. 

Erinnert fatal an die Hilflosigkeit, mit der verhindert wurde, daß in der Verfolgung von Verbrechen durch die "zivile" Nazi - Ordnung so überhauptnichts passiert ist und es nicht weiter verwundert, daß solche Leute wie der Vater des Massenmörders von Hanau sich durch die Art von Tradition ermuntert fühlen. 

Volksverhetzung ist untertrieben und trifft es nicht annähernd, da das Geschehenlassen seitens der Behörden ausschlaggebend ist. 

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saschamaus75

>> Volksverhetzung ist untertrieben und trifft es nicht

>> annähernd

 

Ich sehe da ebenfalls eher § 240 StGB (Nötigung) greifen:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

Vaddern

Vielen Dank an die Tagesschau für diesen Beitrag. 

Wer von uns hätte es denn überhaupt für möglich gehalten, dass die Opfer noch verhöhnt werden können, ohne, dass die Exekutive eingreifen kann, nicht einmal schützend, wenn schon nicht bestrafend? Es ist doch schon schlimm genug, wenn die Opfer mit ihrem Leid ohne Hilfe alleingelassen werden. 

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Sokrates

Und deswegen müssen auch die Mitbürger Zivil Courage zeigen und den Opfern unter die Arme greifen, natürlich im legalen Sinne! Oder können das die Hanauer nicht weil sie gleicher Gesinnung wie Hans-Gerd R. sind?

Thomas D.

Ich empfinde Ihre undifferenzierte Unterstellung gegen „die Hanauer“ als unverschämt, auch wenn sie als Frage verbrämt daherkommt. 

Kritikunerwünscht

pauschalieren? alle Hanauer sind wie Hans-Gerd R.? Das ist das gängige deutsche Handeln unserer Zeit: es gibt nur Schwarz oder Weiß, Gut oder Böse, Kritiker oder Menschen, die nichts kritisieren, Ausländer oder Deutscher, usw usw.

Adeo60

Unfassbar, mit welcher Dreistigkeit ein solcher Mensch wie Gerd R. seine Mitbürger terrorisieren kann. Hier ist nicht nur der Rechtsstaat, sondern auch die Gesellschaft gefordert. Der von einzelnen Gruppierungen propagierte Hass auf Migranten findet leider immer wieder dankbare Abnehmer. Man kann sich für diese Leute nur schämen.

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Stein des Anstosses

Ach, ich fürchte, es gibt viele Menschen in unserem Land, die es toll finden, dass jemand auch auf diesem Weg Deutschland „verteidigt“. Wie sonst ist zu erklären, dass sich die EU nicht einigen kann, wie man das Sterben im Mittelmeer verhindern kann?

Diese Person des Vaters ist öffentlich verbrannt, deswegen äußern sich hier auch AfD Foristen allenfalls neutral (und natürlich: warum berichtet man über „sowas“?).

Mal sehen, ob die CDU die Brandmauer gegenüber der AfD hoch hält, sonst haben wir hier viele Nachrichten dieser Art.

proehi

Natürlich muss man sich im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Warum nach den geschilderten Vorgängen aber keine Ordnungshaft, oder wie man das auch immer nennen mag, der man nicht durch Geldzahlungen entgehen kann, möglich ist, erschließt sich mir nicht. Es muss doch möglich sein, einen hartnäckigen Wiederholungstäter zeitweise aus dem Verkehr zu ziehen, allein schon um die Opfer effektiv zu schützen.

… oder kann man Menschen nicht ausreichend schützen, wenn die Täter über genügend Penunze verfügen?

… oder sieht das Gericht die Vorgänge nicht - wie ich - als Bedrohung an, sondern eher als Ordnungswidrigkeit wie z.B. Schwarzfahren?

 

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Wanderfalke

Irgendwie bekomme ich das auch nicht übereinander.

Da war vor kurzem noch diese bundesweite Razzia gegen Hasskommentare im Netz unterwegs und Hans-Gerd R. erscheint vor der Opferfamilie und hetzt dort wiederholt live. 

"Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können".

Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. 

Bundeskriminalamt

* TS vom 14.06. 2023 "Polizei geht gegen Hetze im Netz vor" *

Bei solch einem Anspruch von Seiten des Rechtsstaates kann man sich bei solchen Vergehen doch keine beliebigen Bewertungsmuster zwischen innerhalb und außerhalb des Netzes leisten. Vor allem, wie kommt das bei den Familien der Opfer an? Da große Razzia - hier Machtlosigkeit von Amtswegen. 

 

Sokrates

Insgesamt 48 Verfahren gegen Hans-Gerd R., Volksverhetzung, Einschüchtungsversuche mit einem Schäferhund, und geschweige denn die Inhalte seiner Hetzbriefe, all das zeigt auf was Hans-Gerd R. für eine Gesinnung haben muß, und wie hätte da sein Sohn auch anderst werden können. Oder unterliegt er vielleicht eines neurologischen Problems? Erstens sollte man ihm seinen Schäferhund weg nehmen, der leicht zu einer Waffe werden kann, dann sollte die Justiz handeln und über Hans-Gerd R. eine Medizinisch Psychologische Untersuchung anordnen. Der Mann ist, bzw. kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit bedeuten! Über 48 Verfahren gegen Hans-Gerd R., da sollten bei der Justiz langsam mal die Alarmglocken leuten!

Alter Brummbär

>>Insgesamt 48 Verfahren gegen Hans-Gerd R.<<

Geht wieder solange, bis etwas passiert und jemand verletzt wird.

Werner40

Der Mann sucht Aufmerksamkeit. Da scheint Ignorieren am Effektivsten zu sein. 

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Kristallin

Wie sollen die betroffenen Menschen das Verhalten dieses Mannes Bitte ignorieren können?

harry_up

Für Sie und mich easy  - aber wenn dieser Mensch vor Ihrer Wohnung rumsteht, samt  Deutschem Schäferhund, und Sie ständig anmacht, ist das kaum auf Dauer zu ignorieren.  

wie-

>> Der Mann sucht Aufmerksamkeit.

Das wissen Sie woher?

>> Da scheint Ignorieren am Effektivsten zu sein.

Über dieses Stadium sollte die betroffene Familie längst hinaus sein, was ja auch klar im Artikel und in der Panorama-Reportage festgestellt wird. Denn tatsächlich ist es ja der Vater des Hanau Attentäters, der jeglichen Respekt, Feingefühl, Gesetzestreue und Anstand harnäckig ignoriert.

Sokrates

Der Mann mag vielleicht nach Aufmerksamkeit suchen, aber genau deshalb darf man ihn nicht ignorieren, daß könnet alles noch verschlimmern. Nein, man muß ihm noch mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen. Vielleicht hört er dann eher auf mit dem was er tut wenn ihn alle kennen?

proehi

Sie wollen die Not der Opfer ignorieren, weil der Täter nach Aufmerksamkeit sucht?

schabernack

➢Der Mann sucht Aufmerksamkeit. Da scheint Ignorieren am Effektivsten zu sein.

Der Typ lungert ja auch nicht bei Ihnen vor der Tür umher mit seinem belämmerten Reichsbürgerhund.

R A D I O

Wenn Sie sich nicht trauen zu schreiben, man solle den armen Mann in Ruhe lassen, dann sollten Sie sich selbst daran halten und schweigen können, würde ich anmerken wollen.

Kritikunerwünscht

wenn Straftaten dazu kommen - auch ignorieren?  Ignorieren tun wir doch schon genug - siehe jugendliche Straftäter oder Kinder als Straftäter? Was soll die Gesellschaft noch alles ignorieren? Ignorieren wir die Straftäter, ignorieren sie den Staat und seine Bürger, jeden Tag. Kann man in z.B. in Berlin auch täglich erleben.

 

Humanokrat

Das Verhalten dieses Mannes und seine Einstellungen zeigen zwar offensichtlich wahnhafte Züge, aber es erinnert in seinem Grundtenor doch gleichzeitig sehr an den inzwischen leider 'ganz alltäglichen' Rassismus, der von den Rednerpodien rechtsradikaler Parteifunktionäre herunterschallt und schon fast gierig von leider vielen Mitbürgern absorbiert wird. 

Wenn Fr. Weidel im Bundestag von 'Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse' redet, dann ist das dieselbe Sprache und dieselbe Aufwertung von Hass. Und die bewirkt etwas in den Köpfen mancher Leute. 

Siehe https://www.zdf.de/nachrichten/heute-sendungen/videos/alice-weidel-ordn…;

Diese Rede wird auf YouTube unumwunden bejubelt. 

Wenn man dann noch bedenkt, dass diverse Prominente in D reichsbürgerische Haltungen vertreten - siehe Prinz Reuß - dann könnte so manch ein Psychiater auf die Idee kommen, das Herr R. eher sogar realitätskonform agiert. 

Izmi

Was sagen denn die übrigen Nachbarn der Familie Unvar? Wäre es nicht an der Zeit eine Solidaritätsgemeinschaft unter den näher und auch entfernter wohnenden Menschen zu bilden, um die Unvars nicht alleine zu lassen mit solch einem Schrecken? Wenn alle zusammenstehen und sofort mit einschreiten, wenn dieser Typ sich dem Wohnhaus der Unvars nähert,  könnte der Spuk schnell vorbei sein. Und die Briefe öffentlich dokumentieren...

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proehi

Darüber gibt der Beitrag keine Auskunft. Fußfesseln könnten vielleicht ein probates Mittel sein. Und natürlich der solidarische Beistand der Nachbarschaft.

 Aber gegen den Gefährder mit Hund selber vorzugehen halte ich für ebenso bedenklich bzw. falsch wie Bürgerwehren.

Der Wiederholungstäter ist bekannt und muss mit unseren Rechtsmitteln als Bedrohung und Gefährder „zur Strecke“ gebracht und damit die Opfer effektiv  geschützt werden. Das Gerede: Es wäre das Beste er würde wegziehen ist aus dem Munde eines Vertreters der Stadt offenbarend hilflos und ignoriert, dass der Täter ja gerade die Nähe seiner Opfer sucht. 

Ich kann nicht glauben, dass unsere Gesetze da nichts praktikables hergeben sollen. Andere Gefährder werden abgeschoben, hier wird offenbar die Gefährdung als solche nicht einmal erkannt.

Kaneel

Unabhängig davon, ob ein Rechtsextremist Menschen bedroht, Frauen von Expartnern Morddrohungen erhalten, Politiker oder Journalisten bedroht werden, m.M.n. sollten darauf strafrechtliche Konsequenzen für den Drohenden erfolgen. Wie die Gesetzeslage dazu ist, weiß ich nicht, aber mir gefällt nicht, dass Menschen so im Stich gelassen werden, weil ja "noch nichts passiert ist". Dass Bedrohte in ständiger Angst leben zu müssen, dass etwas passieren könnte und darüberhinaus belästigt und psychisch gequält werden, kann doch auch nicht Sinn unseres Rechtssystems sein.

Sisyphos3

Selbstjustiz halte ich für schlecht

denke da ist die  Polizei und Justiz (dachte ich bisher wenigstens) besser geeignet

also wenn so einer in meiner Nachbarschaft leben würde, würde ich ihn komplett  ignorieren