Akten liegen in einem Saal eines Gerichts.

Ihre Meinung zu BGH-Beschluss: Kein Erbe nach ignorierter Gerichtspost

Wer in einem Erbschaftsstreit nicht auf Mitteilungen des Gerichts reagiert und dem Verfahren fernbleibt, kann in einem Versäumnisurteil für erbunwürdig erklärt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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89 Kommentare

Kommentare

Bender Rodriguez

Wenn man bis vor Gericht streitet, warum reagiert  man dann nicht? Auf so eine blöde Idee kann man doch gar nicht kommen. Da hat RTL&co ganze arbeit geleistet

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Kristallin

Was hat Privat TV damit zu tun?

Im Gerichts TV a la RTL, rufen die Richter/Innen auch nicht voll nett bei nicht erschienen Personen an, ist wahrscheinlich auch da zu "weit hergeholt" fürs Drehbuch.

heribix

Ob das Urteil auch so aumgefallen wäre wenn der Verstorbene einen Berg Schulden hinterlassen hätte?  

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Kristallin

Dann hätte es erst gar keinen Erbschaftsstreit gegeben.

Sondern Erbe vorm Amtsgericht abeschlagen.

falsa demonstratio

"Ob das Urteil auch so aumgefallen wäre wenn der Verstorbene einen Berg Schulden hinterlassen hätte?"

  Ich habe noch nie erlebt, dass sich jemand darum gerissen hätte, Schulden zu erben.

R A D I O

Die Erben von Erblassern, die ihre Hinterlassenschaft nicht zu Lebzeiten regeln, werden unnötig geärgert. Verantwortlich ist der Tote, wenn er vorher nur mit den Schultern zuckt und denkt, nach mir die Sintflut und die Gerichte, die werden es schon regeln. Ist einfach beschränkt von solchen Toten.

falsa demonstratio

"Die Erben von Erblassern, die ihre Hinterlassenschaft nicht zu Lebzeiten regeln, werden unnötig geärgert. Verantwortlich ist der Tote, wenn er vorher nur mit den Schultern zuckt und denkt, nach mir die Sintflut und die Gerichte, die werden es schon regeln. Ist einfach beschränkt von solchen Toten."

Was soll ein Überschuldeter machen, wenn es ihm zu Lebzeiten nicht gelingt, seine Schulden in den Griff  zu bekommen oder wenn er zu früh verstorben ist, um seine Schulden wie geplant abzutragen?

Seine Erben haben die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen, notfalls sogar die Möglichkeit, die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten, wenn sich die Überschuldung erst später offenbart.

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Möbius

Schockierend ist dieses Urteil in mehrfacher Hinsicht. Zuerst einmal weil der Tochter offenbar jedes Mitgefühl mit ihrer Mutter fehlt. 

 

Zum anderen weil der Staat in einem so grundlegenden Fall nach dem Motto „wer schweigt, stimmt zu“ geurteilt hat. Ich könnte mir eine Reihe von anderen Situationen vorstellen wo dies zu absurden Konsequenzen führt .., 

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Kristallin

Völlig falsch, die zwischenmenschlichen Beziehungen spielen vor Gericht keine Rolle!

Die Witwe hätte ihre Ansprüche nun mal vertreten müssen, oder sich vertreten lassen.

Die Konsequenz ist nicht absurd, die Witwe hat nicht gehandelt über Jahre.

Krankheit ist eine Begründung, welche Gerichten vor einem Urteil vorliegen muss, für nötige Arztbesuche hatte die Witwe sehr lange Zeit.

Questia

@Möbius•18:28 Uhr Es scheint die nicht die Tochter der Ehefrau zu sein.

Kaneel

Wir wissen nicht, ob die Ehefrau des Verstorbenen auch die Mutter der Tochter des Verstorbenen ist. Lesen Sie doch erstmal den Strang, da wurde das bereits ausgiebig erörtert.

falsa demonstratio

"Zum anderen weil der Staat in einem so grundlegenden Fall nach dem Motto „wer schweigt, stimmt zu“ geurteilt hat. Ich könnte mir eine Reihe von anderen Situationen vorstellen wo dies zu absurden Konsequenzen führt" ..

Es gibt Versäumnisurteile in Millionenhöhe. Es kommt vor, dass dem Beklagten die Fälle davon schwimmen, er  aber er kein Interesse daran hat, dass das in Urteilsgründen festgestellt wird. Er nimmt dann lieber ein Versäumnisurteil, das keine Begründung enthält.

Wenn ich michr richtig erinnere, gab es das bei Klagen im Zusammenhang mit den Abgasskandalen.

 

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