Akten liegen in einem Saal eines Gerichts.

Ihre Meinung zu BGH-Beschluss: Kein Erbe nach ignorierter Gerichtspost

Wer in einem Erbschaftsstreit nicht auf Mitteilungen des Gerichts reagiert und dem Verfahren fernbleibt, kann in einem Versäumnisurteil für erbunwürdig erklärt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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89 Kommentare

Kommentare

Halleluja

Na ja ,dann greift Vater Staat halt die Knete ab. Also nichts neues in Germany.

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falsa demonstratio

Sie haben den Sachverhalt nicht verstanden.

Es haben sich zwei Damen um das Erbe gestritten. Da ist kein Platz für das Erbrecht des Fiskus

kurtimwald

Um Gottes Willen welch einfältiger Gedanke. Die anderen Erben, die Tochter hier,bekommen das, das hat nichts mit Staat zu tun.

Welch Geschwurbel und Hassreden.

Sokrates

Haben sie den Sachverhalt überhaupt verstanden? Wissen sie auch wer der Staat ist? Der Staat ist nicht die Regierung oder der Fiskus, daß sind nur ein kleiner Teil des gesamten Staates Deutschland!

NieWiederAfd

Sie haben entweder den Artikel nicht gelesen oder nicht verstanden. Wobei zu zweitem schon eine Menge dazugehört...

Tino Winkler

Wer seine Interessen nicht wahrnehmen will hat nichts anderes verdient.

Werner40

Die einzige Tochter hätte nach dem Tod ihrer Mutter sowieso geerbt oder sie hätte auch ihren Pflichtteil einfordern können. Aber Versäumnisurteil ist ok.

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Autograf

Pflichteil wäre ein Viertel des Gesamterbes. Und sie würde nach dem Tod der Mutter nur das erben, was dann noch übrig ist. Die Verhältnisse in der Familie scheinen zerüttet zu sein - die Mutter könnte also das gesamte Erbe verbraten. Das Versäumnisurteil ist daher angemessen, da man als Bürger nicht für sich in Anspruch nehmen kann, gleich welch schweren Schicksalsschlag man hat hinnehmen müssen, monatelang (solange wir das Verfahren sicherlich gedauert haben) für sich eine Auszeit zu nehmen und in der Zeit alle öffentlichen Pflichten zu ignorieren - ausgenommen natürlich, es liegt eine psychische Erkrankung vor, die einen temporär geschäftsunfähig macht.

Nettie

Korrekt. Wer sich unter fadenscheinigen Begründungen seiner Mitwirkungspflicht entzieht, kann andere nicht für die Folgen verantwortlich machen. 

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B-Nutzer

Mitwirkungspflicht, wenn es um den Pflichtteil geht?

Schneeflocke ❄️

Nein, um das Öffnen der Post und Erscheinen vor Gericht.

B-Nutzer

Damit bekommt die Frau auch den Pflichtteil nicht? Wegen ignorierter Gerichtspost?

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Kristallin

Und nicht erscheinen bei Gericht.

FakeNews-Checker

Das  BGH-Urteil  ist  schon  damit  nicht  vereinbar,  daß   Erben  manchmal  erst  nach  Jahren  gefunden  werden.   Was  also  mit  all  der  Post,  die  zwischenzeitlich  in  all  den  Jahren  an  tote  Briefkästen  zugestellt  wurde  ?   Der  Postzusteller  attestiert  ja  da  nur  rein  theoretisch  eine  "rechtswirksame  Zustellung",  die  aber  real  gar  nicht  stattgefunden  hat.    Das  vereinfachte  Einschreiben-Einwurfverfahren  ist  somit  keineswegs  rechtssicher  und  kann  zu  erheblichen  Schäden bis  hin  zum  Erb-  oder  Wohnungsverlust  führen.

Kristallin

Wenn Erben erst gesucht werden müssen, hat das Greicht Kenntnis davon!

Kristallin

>>>Erst als danach das Nachlassgericht den Erbschein allein auf die Tochter ausstellte, protestierte die Ehefrau. Nach dem Unfalltod ihres Mannes habe sie unter Schock gestanden und deshalb die Post vom Gericht lange ungeöffnet liegen gelassen.>>>

Zwischen dem Unfalltod des Gatten u dem Gerichtsurteil des Nachlassgerichtes dürften einige Monate ins Land gegangen sein. Schock als Argument der Witwe die Gerichtspost so lange zu ingnorieren, ist daher ziemlich dürftig.

Daher ist die Gerichtsentscheidung in Ordnung.    

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falsa demonstratio

"Zwischen dem Unfalltod des Gatten u dem Gerichtsurteil des Nachlassgerichtes dürften einige Monate ins Land gegangen sein."

 

Der Erblasser ist am 9. November 2018  verstorben. Die Tochter hat im Juli 2020 
Klage erhoben. Das Versäumnisurteil erging am 28. Januar 2021.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass traumatische Erlebnisse noch  lange nach dem Ereignis Auswirkungen haben.
 

w120

Mein Fehler, natürlich kann man den Beschluss des BGH aufrufen."g"

Aber im Artikel sind keine relevanten Daten.

 

 

Anna-Elisabeth

"Zwischen dem Unfalltod des Gatten u dem Gerichtsurteil des Nachlassgerichtes dürften einige Monate ins Land gegangen sein. Schock als Argument der Witwe die Gerichtspost so lange zu ingnorieren, ist daher ziemlich dürftig."

Was man während eines Schock- oder Trauerzustands liegen lässt, fällt einem nicht automatisch bei Besserung sofort wieder ein. Erst wenn die Lebensgeister zurückkehren und man z.B. die liegengebliebene Post sortiert, ist der Schreck entsprechend groß.

Ich hatte z.B. völlig vergessen, meine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Und siehe da: selbst beim Finanzamt gibt es Menschen. Die wollten für meine Begründung nicht einmal einen Beweis haben.

Kristallin

>>>Der Erblasser ist am 9. November 2018  verstorben. Die Tochter hat im Juli 2020 

Klage erhoben. Das Versäumnisurteil erging am 28. Januar 2021.>>>(falsa demonstratio)

In dlesen Zeitraum, muss eine mutmaßlich schwer depressive Person, ja mal irgendeine med Behandlung erhalten haben, und wenn es "nur" der Hausarzt ist, welcher Medikamente/Antidepressiva  verschrieb.......

Somit könnte dieser die Angaben der Witwe bestätigen.

Das steht allerdings nicht im Artikel.

Kaneel

und @falsa demonstratio

@Anna-Elisabeth: "Was man während eines Schock- oder Trauerzustands liegen lässt, fällt einem nicht automatisch bei Besserung sofort wieder ein. Erst wenn die Lebensgeister zurückkehren..."

@falsa demonstratio: "Allerdings ist es durchaus möglich, dass traumatische Erlebnisse noch lange nach dem Ereignis Auswirkungen haben."

Stimme Ihnen beiden zu.

Kristallin

Die Wtwe war aber "gefasst" genug ein Testament einzuriechen.

Nettie

Genau das macht mich auch stutzig.

Kaneel

Könnte damit zusammenhängen, dass jemand die ersten Tage nach einem Schicksalsschlag noch funktioniert und erst später das s.g. Loch fällt. Letztendlich wissen wir zu wenig über diesen Fall und können nur spekulieren. Eine notarielle Beurkundung eines Testaments scheint auf jeden Fall sehr viel Sinn zu machen.

Kristallin

Hätte, könnte, würde.....

2018 Unfalltod des Gatten, irgendwann danach Testament eingereicht.

Bis 2021 schweigen seitens der Witwe.....erst nach dem Urteil begehrt die Witwe auf.

Plötzlich handlungsfähig...... wie wenn eventuell so lange wegen "Schock" handlungsunfähig?

w120

Die Fragen stellen sich im Endeffekt nicht.

 

Kann ein nachträglich eingereichtes Gutachten die eingeschränkte Handlungsfahigkeit der Frau nachweisen und hat das Einfluss auf die möglichen gerichtlichen Folgen.

 

Ich denke, das ist nicht der Fall.

 

Leider ist es oft so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. 

Es sind oft Banalitäten, nur ein Satz, eine Notiz und schwere Folgen hätten verhindert werden können.

Kaneel

Kann sehr gut sein, dass die Ehefrau das Testament nachträglich zu ihren Gunsten verfasst hat und gehofft hat, durch Nichthandeln einen Anteil des Erbes zu erhalten. Kann gut sein, dass sie einfach eine Ausrede für Ihr Nichthandeln erfunden hat und das Gericht dadurch umstimmen wollte. Da wir beide die Betroffene nicht kennen, können wir nur spekulieren. 

Was mich interessiert: würden Sie genauso argumentieren, wenn ein Mensch nach einem Schicksalsschlag so aus der Bahn geworfen wird, dass er die Wohnung verliert und auf der Straße landet? Oder bewerten Sie das Nichthandeln aus einer solchen Perspektive dann anders, möglicherweise milder? Wenn ja, warum? Darf jemand nur ganz oder gar nicht den Halt im Leben verlieren?

Mir erscheinen beide Varianten zumindest möglich. 

Da die Ehefrau weder mit dem vorgelegten Testament, noch mit ihrer Erklärung fürs Nichthandeln bei Gericht durchgekommen ist, müsste das Urteil für Sie aber doch zufriedenstellend ausgefallen sein. 

Kristallin

Zu dem Testament echt oder nicht, habe ich mich nicht geäußert.

Auch das Gericht hat dies nicht ins Urteil einfließen lassen.

Also nicht von Belang...........

Und ja ich finde das Urteil vollkommen nachvollziehbar. 

Kaneel

Die für mich wesentlichste Frage meines Posts haben Sie nicht beantwortet.

Kristallin

Also, weder Sie noch ich, wissen wie krank die Witwe war oder ist.

Oder wohnunglos..... usw.

Sie können das Urteil moralisch bewerten wie Sie mögen, das Gericht kann nur nach vorliegenden Fakten urteilen.

Nicht nach zu spät erklärten Gesundheits oder Lebensumständen.........

 

 

Kaneel

Ihre Posts lese ich aber nicht als Beurteilung des Urteils, sondern als Beurteilung des Verhaltens der Ehefrau. Genau das, was ich auch tue, nur das ich die Möglichkeit in Betracht ziehe, dass jemand dermaßen handlungsunfähig ist und deshalb keine wichtigen Briefe mehr öffnet. Sie schließen das aber, zumindest für diesen Fall, kategorisch aus. Dürfen Sie ja, aber schade ist, dass Sie anderen ebenfalls abzusprechen scheinen, dieses Verhalten für nicht unrealistisch zu halten.

Anna-Elisabeth

Ja, man weiß in diesem Fall viel zu wenig, um sich ein Urteil bilden zu können. Anstelle der Tochter würde ich mich fragen, was mein Vater wohl gewollt hätte und mich entsprechend verhalten. Wenn ich mit beiden ein Problem gehabt hätte, weiß ich es nicht.

Kaneel

Sehe ich ich genauso. Wäre schön, wenn Menschen das so hinbekommen würden. 

w120

Was meinen Sie mit rechtzeitig?

Sie haben 4 Jahre Zeit.

 

Das Finanzamt kann einen Versäumniszuschlag festsetzen.

Das verbindet sich mit der Frage, wann muss das FA diesen festsetzen (Ermessensspielraum).

Sokrates

Und warum hat dann die Tochter den besagten Brief des Gerichts für ihre Mutter nicht geöffnet? Hätte sie das wegen dem Briefgeheimnis nicht gedürft? Dann hätte man ja als Tochter sich mit dem Gericht in Verbindung setzen können und den Zustand der Mutter erklären können. Bei allem Respekt vor der Mutter mit dem tragischen Unfall ihres Mannes, gab es Krach zwischen der Mutter und der Tochter?

Kristallin

Ist doch egal oder?

Wer erwachsen u ohne Betreuung ist, also als mündige Person gilt, muss sich selbst um seine Post kümmern!

 

Questia

@Sokrates•17:28 Uhr |Voraussetzungen|

| "Und warum hat dann die Tochter den besagten Brief des Gerichts für ihre Mutter nicht geöffnet?..." |

Vielleicht gehen Sie von falschen Vorraussetzungen aus?

Die Briefe gingen an die Ehefrau. Wie sollte Klägerin (die m.E. nicht die Tochter der Ehefrau des Verstorbenen ist,) Zugriff auf diese Briefe haben?

Es hört sich für mich so an, als gingen Sie davon aus, daß die Tochter des Verstorbenen und dessen Ehefrau (jetzt Witwe) in einem Haushalt lebten.

Da die Tochter bereits volljährig ist, gehe ich davon aus, daß dies nicht so ist.

Francis Fortune

Aus eigener Erfahrung kann ich leider bezeugen, dass die Gerichte nicht sonderlich taktvoll mit den Hinterbliebenen umgehen. Auch wenn in allen Schreiben eine Rechtsbelehrung enthalten ist, nach einem Tod hat die Familie erstmal andere Sorgen als das "Kleingedruckte" vom Gericht zu lesen. 

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Kristallin

Aber wichtige Briefen überhaupt öffnen, wird wohl noch möglich sein.

Logisch dass eine Person alleine in ihrer Trauer ggf erstmal überfordert ist, aber wie lange darf "erstmal überfordert" andauern?

Wochen? Oder wie viel Monate? In Kenntniss eines Erbschaftsstreites ?

Francis Fortune

Mein Vater und ich hatte fast 4 Jahre Zeit, um uns auf den Tod meiner Mutter vorzubereiten. Sie hatte sogar noch zu Lebzeiten fast alle ihre Unterlagen selber sortiert. Und dennoch: Am Tage ihres Todes und auch noch ca. 5 Wochen danach waren mein Vater und ich eigentlich "nicht selbstständig lebensfähig". Ich bin mir sicher, dass ich in dieser Zeit weder Briefe geöffnet noch gelesen habe und selbst wenn auch nicht verstanden hätte. Es war eine Art "Trance-Zustand". 

Aber ja, ich muss ein wenig "zurückrudern": Trotz dem Leid muss man sich natürlich um seine Angelegenheiten weiterhin kümmern. Auch wenn es schwerfällt. Aus dem Artikel geht ja auch hervor, dass nach dem Tod und bis zum Urteil eine längere Zeitspanne liegt. 

Es ist dennoch schwer zu ertragen, wenn man als Hinterbliebener vom Gericht ein Schreiben bekommt, wo man unter Androhung von Konsequenzen eine Frist einzuhalten hat. 

Kristallin

In Ihrem Fall tut mir das sehr leid für Sie! Und ich verstehe Sie auch.

Im Falle der Witwe, vergessen Sie Bitte nicht, sie war in der Lage das Testament ihres verstorbenen Mannes einzureichen.

Zu weiterem nicht......... 

proehi

... und auch nicht jedem ist es gegeben, zum eigenen Vorteil immer alles richtig zu machen, zumal so ein "Behördenzeug". 

Allerdings hat die Unterlegene immerhin ein angezweifeltes Testament eingereicht. So mag das Versäumnisurteil angemessen sein.

Gegen mich wäre als Kläger (Zahlung von Leistungen) fast einmal ein Versäumnisurteil ergangen, weil mein Anwalt nicht erschienen war. Er hatte den Termin schlicht verbaselt. Der Anwalt des Beklagten verhinderte das allerdings, weil er meinen Anwalt kannte und von der Unschuld seines Mandanten überzeugt war. Und tatsächlich, es war seine Frau die ihn rechtlich "missbraucht" hatte.

w120

Zunächst wird der Vortrag der klagenden Tochter gewürdigt worden sein.

Es geht ja auch um den Vorwurf, dass die Mutter das Testament gefälscht hat.

 

Ansonsten kann ich dem Artikel keine genauen Details bzgl. des zeitlichen Ablaufs entnehmen.

 

Ein Grund mal darüber nachzudenken, ob man selbst das (Ab-) leben vernünftig geregelt hat (notarielles Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). 

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FakeNews-Checker

Versäumnisurteile  kann  man  zur  Verfahrensvereinfachung  bei   Kleinkram  erlassen,  aber  nicht  bei  existenzerheblichen  Angelegenheiten  wie  bei  einem  Wohnungszwangsräumungsverfahrfen  oder  Erbe.  Hier  stehen  die  grund-  und  menschenrechtsrelevanten  Folgen  in  keinem  vertretbaren  Verhältnis  zum  Versäumnisunrteil  und  haben  somit  Vorrang.

FakeNews-Checker

Dieses  BGH-Urteil  verstößt  ganz  klar  gegen  Grundgesetz,   Recht  auf  Schutz  von  Privateigentum  und  gegen  geltendes  Erbrecht.   Denn  ist  dem   Nachlaßgericht  ein  rechtmäßiger  Erbe  bekannt,  so  darf  dessen  Erbe  nicht  aus  fadenscheinigen  Gründen  zwangsenteignet  werden.   Selbst  wenn  wie  so  oft  das  Nachlaßgericht  mauschelt,  mauert  und  Auskünfte  verweigert,   so  bekommt  der  Erbe  dennoch  auf  anderem  Wege  mit,  daß  ihm  ein  Erbe  zugefallen  ist  und  wird  spätestens  dann  aktiv.

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Kristallin

Die erberechtigten Personen haben vor Gericht zu erscheinen.

Ausnahmen bilden ärztliche Atteste als Begründung für Nichterscheinen bei Gericht.

Oder unfreiwillige Aufenthalte im Strafvollzug ect. 

Sisyphos3

sie sind Richter ?

können beurteilen ob was gegen das GG verstößt ?

falsa demonstratio

@FakeNews-Checker: sie sind Richter ? ---können beurteilen ob was gegen das GG verstößt ?

 

Ich glaube, der angesprochene Forist kann nicht einmal beurteilen, worum es in dem BGH-Beschluss geht.

Das Versäumnisurteil wurde schon vor längerer Zeit gesprochen. Es ist längst rechtskräftig.

Beim BGH ging es nur um die Frage, ob und wie das Versäumnisurteil in einem ganz anderen Verfahren, nämlich einem Erbscheinsverfahren, zu behandeln ist.

Werdaswissenwill

Bis ein Gericht jemanden für Erbunwürdig erklärt,muss schon einiges vorher passieren!Da sind Schreiben von den Anwälten der Gegenpartei, Schreiben die von Gerichtsboten zugestellt werden und das Dauert gut und gerne 1- mehrere Jahre sowas vor Gericht Rechtskräftig durch zu bekommen! Das ist nicht mal eben in 3 Monaten erledigt!

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft

Fehlende Mitmenschlichkeit 

Ein kurzer Anruf um sich nach dem Befinden der Trauernden zu erkundigen hätte genügt. Es fehlt an Empathie.

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Kristallin

Gerichte sind nicht dazu da, individuell Personen erstmal nach ihrer Befindlichkeit zu befragen, wenn diese nicht vor Gericht erscheinen.

Passiert auch international nicht!

250gMagerquark

Also erstmal kann ein Testament nicht so einfach ohne Begründung angefochten werden. Hier lässt uns der Artikel leider im Ungewissen.

Bei aller Traumatisierung war es der Gattin doch noch möglich, ein Testament vor Gericht vorzulegen.

Als ehemaliger Beamter weiß ich, dass sprechenden oder schreibenden Menschen geholfen werden kann.

Ohne Kommunikation ist halt blöd.

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falsa demonstratio

"Also erstmal kann ein Testament nicht so einfach ohne Begründung angefochten werden. Hier lässt uns der Artikel leider im Ungewissen."

 

Im Artikel heißt es dazu: "Der Vorwurf: Die Ehefrau habe das Testament vermutlich erst nach dem Tod des Mannes verfasst und dafür einen bereits von ihm unterschriebenen Blankopapierbogen verwendet."

250gMagerquark

sorry, das hatte ich überlesen

Sisyphos3

ein Testament muß handschriftlich verfasst sein also nur unterschrieben ist es nicht rechtskräftig

so mein Wissensstand

falsa demonstratio

"ein Testament muß handschriftlich verfasst sein also nur unterschrieben ist es nicht rechtskräftig ...so mein Wissensstand"

Ihr Wissensstand ist unzulänglich.

Das ist in  § 2267 BGB (Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament) geregelt: "Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach § 2247 genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet."

Eingebürgert hat sich der Zusatz des Ehegatten, der das Schriftstück nicht verfasst hat: "Das ist auch mein testament" Der zusatz ist aber nicht zwingend

 

w120

Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

 

Das bedeutet doch handschriftlich?

Kristallin

Ja aber es reicbt aus, wenn ein Ehepartner/In den Text handschriftlich verfasst u die andere Person dann umterschreibt.

falsa demonstratio

Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Das bedeutet doch handschriftlich?

 

Das ist richtig. Beim gemeinschaftlichen eigenhändigen Testament genügt es aber, wenn nur ein Ehegatte den Text geschrieben hat. Der andere muss nur unterschreiben.

w120

Sind Sie sich da sicher?

 

Das nur einer es verfasst, ok.

Als Einzeldokument seine Unterschrift.

 

Was bedeutet dann "mitunterschreiben"?

 

Nach neuer Rechtsprechung wäre z.B. die Verfassung in "Ich" Form für das gemeinsame Testament schädlich.

 

 

Sisyphos3

eine üble Sache wenn   ein Erbberechtigter nichts von sich hören läßt das  Erben blockiert

So ging es mir !

nach dem Tod meines Stiefvaters fand ich erstaunt ein Schriftstück,

 über ne uneheliche Tochter (Urteil auf Unterhaltszahlung)

ich so blöd (!)  das beim Notar anzugeben

da die sich ja neuerdings um nichts mehr kümmern müssen, mußte ich die suchen.

Das mach mal bei unseren Datenschutzbestimmungen !

Wochenlang habe ich  bei verschiedenen (Standes)Ämtern nachgefragen

wurde schließlich  fündig und schrieb die Dame an.

Keine Antwort bis ich mit nem Anwalt drohte bzw. den beauftragte 

(meine Mutter im Pflegeheim/Demenz ich kostenmäßig irgendwie auf die Kohle angewiesen)

vielleicht dachte die es wäre ein Scherz "sie haben gewonnen"

dann wurde die auch noch gierig 

da lob ich mir den Sohn aus erster Ehe, mit dem habe ich mich getroffen und nen Deal 1/3 gemacht

abzüglich die unnötigen Kosten für den Rechtsanwalt

meine Erfahrung mit Ehrlichkeit fährt man schlechter

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Schneeflocke ❄️

"...ich so blöd (!)  das beim Notar anzugeben..."

 

Das hat nichts mit blödsein zu tun, sondern mit dem großen Stress den man hat, wenn ein Familienmitglied gestorben ist und die 1000 Dinge an die man gleichzeitig denken muss. Und dann noch die Überraschung mit der unbekannten, unehelichen Tochter. Man hat gar keine Gelegenheit alle Wenn und Aber im Vorfeld sattelfest durchzudenken und welche Folgen es haben könnte so oder so... Sisyphos3, Sie hatten verständlicherweise Stress.

Nettie

Bleibt einmal mehr die Feststellung: Immer, wenn es um Geld - oder vielmehr dessen 'Aufteilung' (nicht Nutzung) - geht, ist Ärger 'vorprogrammiert'.

Schneeflocke ❄️

"Nach dem Unfalltod ihres Mannes habe sie unter Schock gestanden und deshalb die Post vom Gericht lange ungeöffnet liegen gelassen."

 

Öffnen sollte man seine Post immer. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen so schwer beeinträchtigt ist (auch psychisch), kann man seinen Arzt um ein Attest bitten. Natürlich nicht für immer und ewig. Aber man hat z.B. Zeit sich in Ruhe mit einem Anwalt abzusprechen oder sich von ihm vertreten zu lassen. Im vorliegenden Fall (Artikel) finde ich die gerichtliche Entscheidung schlüssig und nachvollziehbar.

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Sisyphos3

"Nach dem Unfalltod ihres Mannes habe sie unter Schock gestanden und deshalb die Post vom Gericht lange ungeöffnet liegen gelassen."

 

selten so gelacht 

welcher Mensch, der bei Verstand ist, läßt Post von einem Gericht ungeöffnet liegen ??

Schneeflocke ❄️

Das ist ein Zitat aus dem TS-Artikel.

falsa demonstratio

"selten so gelacht --- welcher Mensch, der bei Verstand ist, läßt Post von einem Gericht ungeöffnet liegen ??"

Mir Depressionen scheinen Sie nicht viel Erfahrung zu haben.

Bender Rodriguez

Das ist aber auch nicht AufgBe des Gerichtes.  Dann muss man sich halt hilfe holen. Bis vorGeri ht hat sie es doch auch geschafft. 

Kristallin

Die Witwe nannte Schock, nicht Depressionen welche eine sehr schwerwiegende Erkrankung darstellen können, ja natürlich.

Leider wird auf Depressionen als Begründung im Artikel kein Hinweis gegeben, sondern rein auf "Schock".....

Sehr schwierige Begründung.

falsa demonstratio

"Leider wird auf Depressionen als Begründung im Artikel kein Hinweis gegeben, sondern rein auf "Schock"....."

 

Der BGH ist da konkreter: "Die Beteiligte zu 2 hatte im Erbscheinsverfahren angeführt, dass sie wegen des plötzlichen Unfalltods des Erblassers auch eineinhalb Jahre danach und weiterhin (Ende September 2021) stark traumatisiert gewesen sei. Wegen eines seelischen Zusammenbruchs, infolgedessen sie sich mit geschäftlichen und gerichtlichen Dingen nicht habe auseinandersetzen können, habe sie diverse Gerichtspost erst am 4. Juni 2021 geöffnet."

Das klingt mir nach einer laienhaften Beschreibung einer Depression. 
 

Kristallin

Da gebe ich Ihnen recht, doch die Witwe hat ihre mutmaßlichen psychischen Probleme erst nach dem Urteil erklärt, das ist nun mal wesentlich zu spät u schwer nachvollziehbar, wohl auch für die Richter/Innen.

Es waren Jahre für Arztbesuche möglich.

 

falsa demonstratio

"Da gebe ich Ihnen recht, doch die Witwe hat ihre mutmaßlichen psychischen Probleme erst nach dem Urteil erklärt, das ist nun mal wesentlich zu spät u schwer nachvollziehbar, wohl auch für die Richter/Innen.

Es waren Jahre für Arztbesuche möglich."

Die Antriebslosigkeit, die Depressionen kennzeichnet, verhindert manchmal sogar Arztbesuche.

Autograf

Nehmen wir ein anderes Beispiel: Ein Arbeitnehmer erscheint von heute auf morgen nicht mehr am Arbeitsplatz. Auf alle Kontaktversuche gibt es keine Reaktion. Nach einem halben Jahr wird ihm gekündigt. Nach zwei Jahren reagiert er auf das Kündigungsschreiben mit der Bemerkung, er hätte die Kontaktversuche unbeantwortet gelassen, weil er tief von einem Schicksalsschlag traumatisiert gewesen sei. Er hat sich aber nicht behandeln lassen, es gibt also auch keinen Nachweis über diesen Zustand. Kann der Arbeitnehmer auf Wiedereinstellung klagen?  Ich denke, das ist klar: Entweder zum Arzt gehen und eingeschänkte Geschäftsfähigkeit feststellen lassen oder die Folgen tragen. Vom Rest der Welt kann nicht erwartet werden, dass sie darauf wartet, bis jemand sein Leben auf die Reihe bekommt, der keine Hilfe in Anspruch nimmt.