Lina E. mit ihren Verteidigern beim Prozess am OLG Dresden

Ihre Meinung zu Mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts gehörte sie einer Gruppe an, die Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen hat.

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143 Kommentare

Kommentare

fathaland slim

Das harte Urteil hat Lina sich selbst zuzuschreiben. 

Ich finde Gewalt gegen politische Gegner, auch wenn die gewalttätig sind, immer kontraproduktiv. Oft erscheint mir es so, daß hier Menschen gern Krieg führen würden und sich in die Weimarer Zeit der Straßenschlachten und massenhaften politischen Morde zurücksehnen. Aber was wäre dadurch gewonnen?

Ich kann Lina und GenossInnen nur zurufen: Kommt aus eurer Blase heraus! Die Eskalation, die ihr betreibt, diskreditiert das antifaschistische Anliegen und nützt ausschließlich denen, die ihr zu Recht bekämpfen wollt. Wir sind als Linke der Menschlichkeit verpflichtet. Hooliganismus hat nichts mit Menschlichkeit zu tun, sondern mit Lust an der Gewalt.

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artist22

"Hooliganismus hat nichts mit Menschlichkeit zu tun, sondern mit Lust an der Gewalt."

Richtig, es gibt inzwischen elegantere Methoden, absolut gewaltfrei. Ich zitiere ausnahmsweise mal meinen Vater bei einer seltenen Diskussion mit ihm aus 68' kurz vor meinem 'Auszug':

'Keine Gewalt' - ich halt mich dran..

 

D. Hume

Ihr Wort in (insert göttliche Entität ihrer Wahl) Gehörgang. Versteckt habe ich mich vor Rechtsextremen nie und ihnen meine Stirn geboten, wenn es nötig war. Von Angesicht zu Angesicht und nicht hinterrücks im Dunkeln überfallen. 

John Koenig

Da gibt es aber auffallend viele aus dem linken Lager mit Lust an der Gewalt , wenn ich da so an Frankfurt oder Hamburg denke .

Auch das jährliche wiederkehrende Event am 1. Mai ist ja klasich eher linkem Aktivismus zuzuordnen.

Bei den Rechtsradikalen erwarte ich nichts anderes als Fanatismus und Gewalt , aber bei Linken die sich ja auch gerne als Humanisten sehen ist das schon ein großer Widerspruch in sich .

Vor Allem geht es ja nicht um eine verschwindende Minderheit im Linken Lager , sondern um eine überaus große Anzahl an Gewalttätigen .

PeterK

Das Urteil ist, im Vergleich zu dem was rechtsextreme Straftäter bekommen, zu hart. So denn rechtsextreme Straftaten überhaupt konsequent verfolgt werden.

Aus meiner Erfahrung in jungen Jahren, ich wollte keine Gewalt auf der Straße. Gegenüber Nazis blieb aber mangels Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols oft nichts anderes. Und abwarten bis man zuerst geschlagen wurde, war keine Option. 

Wenn z.B. eine Verabredung bestimmte Gegenden nur in der Gruppe, und mit dem Willen sich zu wehren aufzusuchen, bereits die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist, dann war ich auch Mitglied einer solchen.

berelsbub

Die haben nicht bestimmte Gegenden aufgesucht, um sich notfalls zur Wehr zu setzen, sondern die haben gezielt als Gruppe Gegenden aufgesucht, um Menschen massiv zu schlagen, die von ihrem Glück nicht den Hauch einer Ahnung hatten… da sollte man als gebildeter Mensch schon einen Unterschied erkennen. Erkennen Sie den? 

hesta15

Ihr letzter Absatz läßt auf Lust zu Gewalt schliessen. Ich gehe Gewalt aus dem Wege und würde nie in eine gegendgehen wo ich auf Gewalt treffen würde. Wenn Sie sich dazu verabreden sind Sie lfür mich (Kein Jurist) ein  Mitglied einer kriminellen Vereinigung.

NieWiederAfd

Ganz so sehe ich das nicht. Bei allem Respekt vor dem Gericht und dem Urteil ist es doch einigermaßen überraschend, dass in einem Prozess, in dem selbst die Opfer der Gewalt keine eindeutige Identifizierung vornehmen konnten und der v.a. ein Indizienprozess war mit z.T. wackligen Indizien, am Ende eine Verurteilung auf dem Vorwurf 'kriminelle Vereinigung' gründete. 

Jede Form von Gewalt hat in politischen Auseinandersetzungen nichts zu suchen. Ganz unmissverständlich. 

Aber über Begründung des Urteils und Höhe des Strafmaßes darf man diskutieren.

Ich bin gespannt auf ein evtl. Berufungsverfahren.

falsa demonstratio

"Ich bin gespannt auf ein evtl. Berufungsverfahren."

Es ist leider keine Berufung zulässig (neue Tatsacheninstanz), sondern nur Revision (Überprüfung auf Verfahrensmängel und Rechtsfehler).

Humanokrat

Im Grundsatz stimme ich ihnen vollständig zu. Die Frage ist, wo dieser Grundsatz seine Grenzen hat. Wir ehren alle Widerstandskämpfer gegen die NSDAP Herrschaft, auch wenn diese Gewalt als Mittel gegen den Faschismus gewählt haben. 

Es scheint so zu sein, dass heute Einige für sich ein vergleichbares 'Widerstandsrecht' in Anspruch nehmen. Das ist sicherlich völlig unangemessen, so wie man heutige Verhältnisse noch nicht mit der Nazi Zeit vergleichen kann. 

Wenn ich an Solingen vor 30 Jahren denke, an Rostock Lichtenhagen, an die NSU, an jetzige Brandanschläge gegen Flüchtlinge, an den täglichen Fremdenhass und Antisemitismus und wenn ich dann sehe, wie dieser ganze Hass in den rechten Kreisen immer weiter geschürt wird, dann frage ich mich, wer das eigentlich aufhält und dagegen aufbegehrt. Unsere Justiz und Polizei offensichtlich nur mit fest angezogener Handbremse. 

ich1961

Zitat aus dem Kommentar:

*Den Angeklagten im Alter zwischen 28 und 37 Jahren waren tätliche Angriffe auf Rechtsextreme in Wurzen, Leipzig und im thüringischen Eisenach mit Schwerverletzten zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden. Zudem sollen sie eine kriminelle Vereinigung gegründet haben.*

 

Und das soll  -für einige hier -  nicht   für eine Verurteilung reichen? Na danke.

 

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Questia

@ich1961•13:03 Uhr |Vorwurf ≠ Nachweis|

| "...Und das soll  -für einige hier -  nicht   für eine Verurteilung reichen? Na danke."|

Ja bitte. Denn ein Vorwurf allein reicht nicht aus. Taten müssen gerichtsfest nachgewiesen werden.

Das wünsche ich mir doch auch, wenn ich angeklagt würde.

Damit will ich die Angeklagten nicht verteidigen. Ich möchte nur, daß hier nicht mit Gefühlen und Meinungen als Basis für unsere Rechtsprechung argumentiert wird.

harpdart

Was ist los mit Ihnen? Niemand hat so etwas hier geschrieben. Sie überdrehen gewaltig!

Dass es unterschiedliche Meinungen über das Strafmaß gibt, ist nichts Ungewöhnliches.   

artist22

"Und das soll  -für einige hier -  nicht   für eine Verurteilung reichen? Na danke."

Sind sie Richter? Und wenn- wären Sie 1. nicht zuständig und 2. dürften Sie hier so gar nicht reden. - Anfechtungsgrund

Machen Sie sich mal keine Sorgen. Ich werde mir gelegentlich die 'Unterlagen/Hintergründe' vornehmen. Und wenn ich was 'Befremdliches' finde, wird es garantiert öffentlich. 

 

Izmi

"...vorgeworfen worden..." - "...Zudem sollen ..." Da liegt der Hase im Pfeffer. Nach meiner Kenntnis der Prozesslage waren die Beweise vor allem gegen Frau E. mehr als dürftig. Ob sie für eine endgültige Verurteilung reichen, wird wohl erst ein Revisionsprozess zeigen.

NieWiederAfd

Zitat aus dem Kommentar:

*Den Angeklagten im Alter zwischen 28 und 37 Jahren waren tätliche Angriffe auf Rechtsextreme in Wurzen, Leipzig und im thüringischen Eisenach mit Schwerverletzten zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden. Zudem sollen sie eine kriminelle Vereinigung gegründet haben.*

Sie zitierten den Vorwurf und den Verdacht. Wenn die Beweislage ausreicht, das zu beweisen, folgt eine Verurteilung. Die Revision wird ggf. zeigen, ob es bei der Begründung und dem Strafmaß andere Einschätzungen gibt, die rechts- und urteilsrelevant sind.

Trotz der Ungereimtheiten beim NSU-Prozess und bedenklichen Rechtsaußen-Begebenheiten in Justiz und Verfassungsschutz setze ich auf die unabhängige Justiz - inklusive dem Recht auf Berufung.

w120

Zunächst ging es um "Soll" nicht hat.

 

Leider wurden z.B. die Vorwürfe der Verteidigung nicht vertieft.

 

Wenn die schriftliche Begründung des Gerichts vorliegt, erst dann kann man die Begründung des Gerichts nachvollziehen.

Neben dem Kronzeugen werden sicherlich noch andere schwerwiegende Indizien die Auffassung des Gerichtes belegen können.

Oberlehrer

Verstehen Sie wirklich nicht, dass der Vorwurf einer Straftat nicht mit der Straftat identisch ist?

Mir graut vor dem Rechtsverständnis der blaubraunen Klientel...

Kokolores2017

Mich würde dieses Urtei sehr hoffnungsfroh stimmen, wenn gegen Rechtsextremisten mit derselben Konsequenz vorgegangen würde.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft

Politische Gewalt 

Politische Schlägertrupps sind gegen die Verfassung, Rechtsstaat und FDGO ausgerichtet. Das milde Urteil motiviert Extremisten weiter den Rechtsstaat zu bedrohen und Gewalt gegen politische Gegner auszuüben.

Sympathisanten der extremistischen Hammerbande haben am Wochende zur Randale aufgerufen. 1 Millionen Sachschaden soll für jedes Jahr Haft angerichtet werden. 

Politische Auseinandersetzung muss gewaltfrei in den Parlamenten durchgeführt werden. Einzelpersonen die als politische Gegner gelesen wurden, wurden  ausgespäht und in Gruppen aus dem Hinterhalt angegriffen. 

Trotz der Inhaftierung der Redelsführerin hat die Hammerbande immer wieder zugeschlagen. Das milde Urteil ist falsch. 

 

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fathaland slim

Fünf Jahre Haft sind weder ein mildes noch ein hartes, sondern ein rechtsstaatliches Urteil.

Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben. Sie auch?

Adeo60

Wir beide kennen nicht die Tatsachenvorträge und Ermittlungsergebnisse die zu dieser Verurteilung führten. Daher ist eine Bewertung als zu nmilde oder zu hart - ohne die genaue Kenntnis der Urteilsgründe - wenig zielführend. Auch sollten rechts- und linksextremistische Gruppen nicht einander gegenübergestellt und die Gefahr aus beiden Lagern relativiert werden. Freilich muss man anerken dürfen, dass die Gefahr rechtsextremistischer Gewalttaten in den Vergangenen Jahren deutlich gewachsen ist.

PeterK

Das, was Sie "politische Schlägertrupps" nennen, hat sich auf der extremen linken Seite des politischen Spektrums in Auseinandersetzung mit der extremen rechten Seite des politischen Spektrums deswegen herausgebildet/herausbilden können/herausbilden müssen, weil es die Vertreter des staatlichen Gewalt nicht geschafft hat/nicht schaffen wollte/nicht schaffen durfte, gegen die gewaltbereite rechte Szene vorzugehen.

Wenn ich in den letzten Jahren nichts verpasst habe, bzw. mir nichts entgangen ist, sind z.B. in den Reihen des staatlichen Gewaltmonopols keine linken, sondern ausschließlich rechte Tendenzen öffentlich geworden. Woran mag das liegen?

draufguckerin

Ich empfinde das Urteil schon als sehr hart. Aber der Staat darf sich nicht erpressen und unter Druck setzen lassen. Außerdem hätte die verurteilte Lina E. zur Aufklärung beitragen können. 

Unser Staat hat das Gewaltmonopol und das soll auch so bleiben. Es darf nicht geduldet werden, dass Menschen mit undemokratischen Gesinnungen zu Gewalt greifen, um ihre Ziele durchzusetzen.  

Ich muss leider zugeben, dass mir gar nicht klar ist, welches Gewicht in diesem Fall die Attribuierung "links" hat. Was bedeutet das inhaltlich? Es gibt viele Menschen und Gruppen, die sich als "links" bezeichnen, trotzdem vertreten sie unterschiedliche Ansichten und verfolgen unterschiedliche Strategien. Was sind die Ziele der Gruppe? Umsturz? 

Wenn ich an den G20-Gipfel in Hamburg denke: Da waren unter den angereisten Gewalttätern nicht nur politisch Interessierte, sondern auch Hooligans, die einfach nur mal wieder "die Sau rauslassen" wollten und möglichst viel kaputthauen. 

 

Francis Fortune

Ich vertraue darauf, dass das OLG in Dresden professionell gearbeitet hat und das Urteil begründet gefällt hat. Ob in der Revision in nächster Instanz das Urteil bestätigt oder revidiert wird, wird sich zeigen. Ich befürchte jedoch, dass die gut organisierte und radikale linke Szene das nicht abwarten wird und wir daher am Wochenende "unschöne" Bilder aus Dresden in den Nachrichten zu sehen bekommen. Was mich dann wiederum in meiner Meinung bestätigt, dass bestimmte Gruppierungen (um das Wort Extremisten nicht zu verwenden) nicht Demokratie-Kompatibel sind. Aber ich greife vor, eventuell passiert ja auch nichts...

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fathaland slim

Ich hoffe inständig, daß nichts passiert. Alles andere würde nur den Gegnern der Demokratie nützen. Und damit meine ich nicht die Linken. Von denen ich einer bin.

Adeo60

Es gibt nicht nur eine radikal linke organisierte Szene, sondern eine noch stärker aktive rechsexttremistische Szene, insbesondere in den neuen Bundesländern. Jede Art von gewaltbereitem Extremismus ist zu verurteilen.

fathaland slim

Wer Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung wählt, setzt sich ins Unrecht und nutzt der Sache, die er zu Recht bekämpfen möchte.

Das hämische Frohlocken der Rechten hier im Thread sollte jedem Linken die Augen öffnen.

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Izmi

"...Das hämische Frohlocken der Rechten hier im Thread sollte jedem Linken die Augen öffnen." Bei allem Respekt vor Ihrer richtigen Meinung  - aber wo sehen Sie denn das hier in diesem Farum?

PeterK

Ich habe schon sehr lange offenen Augen. 

Das hat mich u.a. gelehrt, dass es wenig Sinn macht auch noch die linke Wange hinzuhalten, wenn man auf der rechten Wange bereits eine gefangen hatte, bzw. in Konsequenz dazu, erst gar micht abzuwarten, bis eine Wange in Gefahr geriet eine zu fangen.

 

Carlos12

Das Gerichtsurteil an sich ist nicht zu beanstanden. Nun gibt es in Sachsen nicht nur linken Gruppierungen die rechtsradikale attackieren, sondern auch rechte Gruppen, die linksradikale attackieren. Werden die auch von den Staatsanwaltschaften als kriminelle Vereinigungen gewertet und verfolgt?

Man wird ja mal fragen dürfen.

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NieWiederAfd

Ihre Frage ist nicht nur berechtigt, sondern notwendig: Kassel, Halle, Hanau - hat man hier gründlich genug das Umfeld und Netzwerk der Täter in den Blick genommen? Oder war es leider nicht das letzte mal, als man bei den rechtsextremen NSU-Morden zu lange auf dem rechten Auge blind ist?

Humanokrat

Ja, und ich unterstütze Ihre Frage ausdrücklich! Die Zahl der Opfer rechtsradikaler Gewalt in D übersteigt die von Linksextremer Seite um einen sehr hohen Faktor. 

siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Todesopfer_rechtsextremer_Gewalt_in_der_B…;

Aber das hält natürlich keinen rechts gesinnten Mitbürger davon ab, dieses Gerichtsurteil dazu zu verwenden, sich sofort pathetisch als Opfer linker Gewalt zu gerieren. Immer dieselbe zynische Schallplattenrille. 

Account gelöscht

Ein sehr hartes Urteil, finde ich. Ich vermute, dass am Verhandlungsort (Dresden) ein anderes politisches Klima herrscht wie im restlichen Deutschland. Die Verteidiger haben m. E. zu Recht, diesen Einwand gebracht.

Wenn es nur EINEN Kronzeugen gab, ist für mich ein solches Urteil allein schon deshalb zu hinterfragen.

Denn wie verlässlich ist dieser eine Kronzeuge? Kann er sich auch geirrt haben? Und kann er ggf. nicht neutral sein? 

Denn nur bei absoluter politischer Neutralität sollten in einem solchen Fall Zeugenaussagen verwertet werden.

Welcher Mensch ist aber völlig neutral?

Die einen sind politisch eher links und die anderen politisch eher rechts.

 

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fathaland slim

Wir leben in einem Rechtsstaat. Es handelt sich hier um ein erstinstanzliches Urteil. Mal sehen, inwieweit sich die nächste Instanz Ihren etwas laienhaften Betrachtungen anschließen wird.

Coachcoach

..und der Kronzeuge ist sehr, sehr spät aufgetaucht. Es ist kaum ertragbar.

NieWiederAfd

Zeugenaussagen hängen nicht von politischen Überzeugungen ab, sie beziehen sich auf das, was man gesehen und mitbekommen hat. 

Etwas anderes ist es, aufgrund politischer Ideologie eine falsche Zeugenaussage zu machen; die muss dann ebenfalls als Falschaaussage belegt werden und ist strafbar.

Allerdings stimme ich Ihrer Einschätzung zu, dass es überraschend ist, wie stark die Aussage eines einzigen Zeugen für Strafmaß und Begründung gewertet wurde. 

werner1955

Ein sehr hartes Urteil, finde ich?

Wenn mehrere Menschen lebensgefährlich verletzt werden? Ich finde das Urteil zu milde. 

Demokrat49

"Ich vermute, dass am Verhandlungsort (Dresden) ein anderes politisches Klima herrscht wie im restlichen Deutschland."

Deshalb ist es ja auch gut, dass hier Volljuristen und nicht Politiker das Urteil gefällt haben und dieses sicherlich oberinstanzlich geprüft werden wird.

Zum Thema Kronzeuge:

Falls Sie die vollkommene (politische, ideologische etc.) Neutralität jedes Zeugen (wieso sollte das nur für Kronzeugen gelten?) fordern, würde dies den Zeugenbeweis aus den Prozessordnungen tilgen.

Richter sind dafür ausgebildet, Aussagen nicht einfach nur zu protokollieren, sondern auch zu hinterfragen. Es wird immer auch die Glaubwürdigkeit eines Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage mitbeurteilt.

 

Be We

Fänden Sie das Urteil immer noch zu hart, wenn sich ein Haufen Rechtsradikaler zusammengerottet hätte, um geplant Ausländer zu verprügeln?

Nein? Dann ist Ihr politischer Kompass kaputt oder hat einen extrem starken Linksdrall.

Izmi

Immer vorausgesetzt, dass sich alles so abgespielt hat, wie das Gericht meint. Die Erfahrung gerade der Antifaschisten ist aber eine Rechtsprechung, die die politische Rechte so weit als möglich schützt. Und im Zweifel gegen sich wehrende Linke auftritt. Gewalt sollte und darf kein Mittel zur politischen Auseinandersetzung sein - dagegen steht jedoch die bewusste Anwendung dieses Mittels zur Einschüchterung durch eben radikale Rechte. Und häufig genug sieht die Polizei zu...

Account gelöscht

Es gab durchaus auch schon Zeiten, da hat gegen Faschismus gar nichts anderes als Gewalt geholfen. Das GG sieht sogat ein Widerstandsrecht vor und zwar für jedermann und gegen jeden, der es unternimmt, unsere staatliche Ordnung zu beseitigen.

Ich bin gewiss kein gewaltaffiner Mensch, aber gegen dieses Urteil würde ich auch auf die Straße gehen.

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berelsbub

„Das GG sieht sogar ein Widerstandsrecht gegen jedermann vor, der die staatliche Ordnung beseitigen möchte…“

 

Schön, sie gewaltfrei gegen linke und rechte Chaoten an unserer Seite zu wissen 

Demokrat49

Sie beweisen mit Ihrem eigenen Post, warum zu Recht ausschließlich der Staat das Gewaltmonopol inne hat. Sie erklären selbst, dass das Widestandsrecht gegen die besteht, die unsere staatliche Ordnung beseitigen wollen. Beschuldigen Sie das OLG allen Ernstes, dieses Vorhaben zu verfolgen?

Außerdem: Wer entscheidet, was Faschismus ist? Ab wann soll nicht mehr das Gewaltmonopol des Staates, sondern bloße Anarchie mit dem Recht des Stärkeren gelten?

Ich finde, Sie vertreten eine sehr gefährliche Auffassung. Sind Sie sich der Konsequenzen wirklich bewusst?

Be We

Aber warum? Wie können Sie als nicht gewaltaffiner Mensch hierfür irgendein Verständnis aufbringen?

Das letzte Mal als gezielt Jagd auf politisch Andersdenkende gemacht wurde, war eine finstere Zeit und das waren genau die Schergen, gegen die die heutige Antifa vorgibt zu kämpfen.

Wenn ich mich aber derselben Mittel bediene bin ich keinen Deut besser.

ene mene muh

Das GG sieht sogat ein Widerstandsrecht vor und zwar für jedermann und gegen jeden, der es unternimmt, unsere staatliche Ordnung zu beseitigen.

Es hätte sich gelohnt, an der Stelle des GG noch weiter zu lesen. Hier jedenfalls ist Abhilfe möglich, denn wir haben eine funktionierende Polizei und Justiz. Und Selbstjustiz ist ein Straftatbestland. 

Ich bin gewiss kein gewaltaffiner Mensch, aber gegen dieses Urteil würde ich auch auf die Straße gehen.

Das dürfen Sie ja. Bitte die Demo auch anmelden. 

Oberlehrer

Ihre obige Aussage ist zwar richtig, aber einen rechtsradikalen Kanalarbeiter krankenhausreif zu schlagen, hat nichts mit Kampf gegen den Faschismus zu tun.

Es gibt ein Widerstandsrecht, aber doch bitte nur gegen Faschisten, die wirklich die Welt oder zumindest eine Gesellschaft bedrohen.

Deshalb wäre ja auch eine Attentat gegen wirklich bedrohliche Faschisten (aka Putin) vom Völkerrecht gedeckt und nicht strafbewehrt, aber doch nicht die kleinen doofen Rechtsradikalen aus der Nachbarschaft ..

Seebaer1

Nun ist sie verurteilt, aber trotzdem noch eine "mutmassliche Linksextremistin"?

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D. Hume

Obwohl es ja schon mehrmal erklärt wurde, extra nochmal für Sie: Die Mutmaßlichkeit endet, nachdem das Urteil als rechtskräftig gilt. Das ist eigentlich jedem Nachrichtenkonsumenten über 20 klar.

melancholeriker

Als mutmaßlicher Leser von anderen Kommentaren als den eigenen sollte Ihnen nicht entgangen sein, daß sich mehrere Schreiber*innen über diesen Umstand auseinandergesetzt haben, sach begründet. 

werner1955

Leider wieder ein viel zu mildes Urteil.

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melancholeriker

Der Aufschrei der Anständigen wird Ihnen gewiss sein, auch der weniger Anstandigen die wöchentlich auf den Putz hauen in Sachsen, Thüringen u. a. Regionen. 

Adeo60

Gewalttaten, egal ob sie unter dem Etikett Rechts- oder Linksextremismus vorgenommen werden, müssen verfolgt und strafrechtlich geahndet werden.

@Lothar1960

Die extreme Gewalt erinnert mich an die Zustände am Ende der Weimar Republik 

Überall Angst und Schrecken jeden Tag 

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Mauersegler

Da haben Sie Ihren Großeltern aber schlecht zugehört.

Angst und Schrecken jeden Tag? Leben Sie in der Ukraine?

fathaland slim

Vorsicht!

Es gibt auch linke Verschwörungsmystik.

Und bitte keine Gewaltrechtfertigung durch die Hintertür.

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falsa demonstratio

Ich bin verblüfft, wie schnell Sie sich die umstrittene Sachverhaltsfeststellungen von Gericht und Staatsanwaltschaft (so wie man sie der Pressen entnehmen kann) zu eigen machen.

NieWiederAfd

Lina E. ist in erster Instanz verurteilt worden. Das Urteil gilt es zu respektieren,  aber Strafmaß und Begründung ('Kriminelle Vereinigung') sind diskussionswürdig. Ein mögliches Berufungsverfahren dürfte genau auf diese 2 Punkte eingehen. 

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft

Antifa Terror

Wer politische Gegner ausspäht,  in Gruppen aus dem Hinterhalt angreift und den Tod der politischen Gegner in Kauf nimmt, will einschüchtern und Angst und Schrecken verbreiten. Das ist Terror.

Die Sympathisanten der Hammerbande drohen dem Staat. Für jedes Haftjahr soll 1 Millionen Schaden angerichtet werden. Allein die Drohung mit Gewalt um zu erpressen ist Terror.

Wenn der Rechtsstaat tatsächlich mit Gewalt angegriffen wird, weil er politische Schläger abgeurteilt hat, dann ist Terror gegeben. Die Generalbundesstaatsanwaltschaft muss dann in Revession gehen. Und zwar mit der Anklage 129a. 

unbutu77

Gleiches Recht für alle?

Mitnichten,  dieser politische Prozeß, so nannte es die Verteidigung, zeugt von der unfähigkeit der deutschen Justiz klare kannte gegenüber den Nazis in diesem Land zu zeigen. Reichsbürger die auf Einsatzbeamte schießen, Nazis die Asylunterkünfte abbrennen, und eine Partei die die Kathastrophe des  2.Weltkriegs als "Fliegenschiss" bezeichnen.

Es tut mir leid aber so sieht eine werhafte Demokratie die eine Brandmauer gegen Rechts propagiert nun wirklich nicht aus, Bewährungsstrafen hätten ausgereicht . Wer auf dem Braunen Auge Blind ist der darf sich über nichts mehr wundern.

franxinatra

Selbstjustiz wie von den Verurteilten praktiziert ist eher geeignet Gewalt weiter eskalieren zu lassen und 'Kolateralschäden' herauf zu beschwören als Konflikte zu lösen.

Das die Betroffene(n) daraus lernen wage ich aber zu bezweifeln. 

rainer4528

Welches Andere politische Klima soll denn in Dresden, also Sachsen herrschen?                                                      Die Landesregierung besteht aus CDU, SPD und Grüne.

Ist natürlich völlig anders als im restlichen Deutschland.

 

Enlightеnmеnt

Es gab durchaus auch schon Zeiten, da hat gegen Faschismus gar nichts anderes als Gewalt geholfen. Das GG sieht sogat ein Widerstandsrecht vor und zwar für jedermann und gegen jeden, der es unternimmt, unsere staatliche Ordnung zu beseitigen.

Das gilt gegen Faschismus so wie auch gegen Kommunismus und andere Extremisten. Probleme entstehen, wenn sich Extremisten im totalen Recht wähnen.

Ich bin gewiss kein gewaltaffiner Mensch, aber gegen dieses Urteil würde ich auch auf die Straße gehen.

Und andere Extreme behaupten genau das Gleiche, wenn eine von ihnen wegen einer Gewalttat verurteilt wird.

Demokrat49

Die Straftaten, die hier angeklagt wurden, gehören aufgeklärt und falls es sich um Straftaten handelt, gehören die TäterInnen entsprechend der StPO bestraft.

Dafür ist vollkommen irrelevant, wer TäterIn oder Opfer ist oder wleche politische Gesinnung sie (nicht) vertreten.

Oberlehrer

Viele Kommentare bleiben mir völlig unverständlich.

Es gibt doch niemand hier, der körperliche Angriffe gegen andere rechtfertigt.

Thema ist doch ausschließlich, ob fie Beweislast gegen Lina ausreicht (Problem ist die Qualität der Zeugen) und wenn ja, ob das Strafmaß überzogen erscheint.

Warum wird hier soviel politischer Revanchismus gegen "Linke" betrieben.

Wenn Lina die ihr zur Last gelegten Anschläge hauptverantwortlich begangen hat, ist doch eine Bestrafung unausweichlich.

ene mene muh

@Neue Assoziale Initiative

... hat die Hammerbande immer wieder zugeschlagen. Das milde Urteil ist falsch.

Das Urteil ist doch gar nicht milde. Und das Gericht hat die Beweise ausführlich analysiert und daher ist das Urteil vermutlich auch nicht falsch. 

Ruth

In diesem Forum tummeln sich keine Jugendliche. Die Themen sind für diese uninteressant. Ältere Semester haben eine andere Sichtweise auf aktuelle Ereignisse. Hier verewigen sich keine Fußballfans, die an jedem Wochenende auf Krawall aus sind und die Schäden von den Steuerzahlern beglichen werden. Ich glaube nicht, dass sich die Kleber hier zu Wort melden, um ihre Beweggründe offen zu legen. 

 

Gewalt sollte darf nicht mit Gegengewalt beantwortet werden. Da stimme ich zu, doch wenn ich mir die täglichen Nachrichten höre, ist Draufhauen und Zerstören, wie bei der Linksextremistin Lina E., bei Jugendlichen hoch im Kurs.      

schabernack

➢ Leider wieder ein viel zu mildes Urteil.

Urteilen Sie als Sofa- und Tastaturrichter, der selbst nicht eine einzige Minute beim Prozess anwesend war, und noch weniger Plan hat von den vorgelegten Beweismitteln.

Noch schlimmer als diese doofen Richtershows im Privat-TV mit dreimal Werbung drin in den Verhandlungspausen.

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kurtimwald

Die Frage ob mutmaßlich Linksextrem oder nicht war ja nicht der Rechtsgrund, sondern ganz einfach strafbare Handlungen zum Schaden anderer Menschen.

Deshalb die Verurteilung. Die Sache mit dem Linksextremissmus war nur, um das Motiv für die Verbrechen einzuordnen, ist aber nicht Strafbestand.