Lina E. mit ihren Verteidigern beim Prozess am OLG Dresden

Ihre Meinung zu Mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts gehörte sie einer Gruppe an, die Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen hat.

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143 Kommentare

Kommentare

Nettie

Ganz unabhängig davon, dass ich Gewalt in jeder Form grundsätzlich für illegitim halte - schon deshalb, weil die erwiesenermaßen nicht nur kein zielführendes Mittel der Politik ist, sondern - ganz im Gegenteil - erwiesenermaßen immer nur noch mehr Gewalt nach sich zieht, teile ich hier der Auffassung der Verteidigung („Die Verteidigung hält den Prozess für politisch motiviert und am falschen Ort geführt“).

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Bobinho

Welcher Ort als ein Gericht wäre denn besser geeignet? 

Account gelöscht

Ich auch. 

Wie kann man so eine Verhandlung in diesem Bundesland durchführen?

Be We

Wo denn sonst? Die Straftaten wurden doch auch dort verübt?

Sisyphos3

das heißt wir leben nicht in einem Rechtsstaat

Richter die im Sozialismus groß geworden sind, sind auf dem rechten Auge blind ?

wollen sie das andeuten

Toni B.

Da sie verurteilt wurde, ist sie nicht mehr "mutmaßlich", sondern sie ist! Dieser Täterschutz sollte jetzt ein Ende haben.

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fathaland slim

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ich gehe davon aus, daß der Prozess in die nächste Instanz gehen wird.

Tarek94

Und die Angegriffenen waren laut Artikel keineswegs "mutmaßliche Mitglieder der rechten Szene", sondern "Mitglieder der rechten Szene"? Wurden die rechtskräftig verurteilt?

harry_up

Warum sollten die verurteilt werden?

Solange die nachweislich(!) keine Straftaten begehen...

Questia

@Toni B•12:43 Uhr |Solange|

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist m.E. die Verwendung von "mutmaßlich" korrekt.

Nettie

Ihre Annahme dürfte richtig (und damit ‚korrekt‘) sein. Aber meiner Meinung nach sollte sich langsam (überall) die Erkenntnis durchsetzen, dass solche  juristischen ‚Spitzfindigkeiten‘ letztendlich niemandem wirklich weiterhelfen.

Questia

@Nettie• 13:35 Uhr |Ziel|

| "Aber meiner Meinung nach sollte sich langsam (überall) die Erkenntnis durchsetzen, dass solche  juristischen ‚Spitzfindigkeiten‘ letztendlich niemandem wirklich weiterhelfen."|

Das sehe ich anders. Den allseits beliebten Simplifizierungen von komplexen Sachverhalten muß gerade in einem solchen Diskurs immer wieder durch eindeutiges Geraderücken die Stirn geboten werden.

Sonst rutschen wir ab in Populismus und Recht nach Gefühl und Meinung.

Eine andere Foristin Jahrgang 1961 ist für mich hier das beste Beispiel.

Klärungsbedarf

Spitzfindigkeiten ? Haben Sie eigentlich eine entfernte Ahnung, wie viele Urteile täglich von höheren Instanzen einkassiert werden ?

w120

Das möchte ich aber gerne von einem Juristen lesen.

 

Zunächst ist die Person Beschuldigte, dann Angeschuldete, dann Angeklagte und dann Verurteilte (Täterin) (Hauptverfahren).

 

Wenn das Urteil noch keine formelle Rechtskraft erlangt, dann Rechtsmittel oder Vollzug des Urteils.

FakeNews-Checker

Verstehen  Sie  2  Jahre  Untersuchungshaft  etwa  als  "Täterschutz"  ?   Das  ist  doch  eher  ein  Offenbahrungseid  für  so  eine  chronisch  überlastete  Justiz.  

Bender Rodriguez

Mehr, als 5? Aber keine 6 ?

Muss man nicht verstehen. 

Bei Steuerhinterziehung gibts viel mehr. 

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fathaland slim

Bei Steuerhinterziehung gibt es viel mehr?

Das ist jetzt aber nicht Ihr Ernst, oder?

 

schabernack

➢ Bei Steuerhinterziehung gibt es viel mehr? Das ist jetzt aber nicht Ihr Ernst, oder?

Ich befürchte schon. Wegen Mr. Cum-Ex, der gestern zu 8 Jahren Haft verurteilt wurde. Aber selbstverständlich nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern wegen Anführerschaft einer Kriminellen Vereinigung.

Gar zu viel von juristischer Differenzierung bei Cum-Ex, als gar keine Steuern gezahlt wurden, aber man sich das Nicht-Gezahlte im Kriminellen Karussell rückerstatten ließ.

Die Strafen sind immer zu niedrig in Deutschland. Kuscheljustiz … so erschallt es vom Stammtisch.

Sisyphos3

also die van Bergen kriegte 7 Jahren weil sie ihren Liebhaber erschoss

Questia

@Bender Rodriguez•12:43 Uhr |§|

|"Mehr, als 5? Aber keine 6 ? Bei Steuerhinterziehung gibts viel mehr. " |...

...oder auch weniger. Es handelt sich um unterschiedliche Straftatbestände. Und sowohl diese Unterscheidung als auch die Betrachtung des Einzelfalls, ist ein Grundsatz in der Rechtsprechung.

Sie werden erleben, daß es sogar bei gleichen Straftatbeständen unterschiedliche Strafen geben kann.

 

Account gelöscht

Wenn Sie satirische Beiträge schreiben, sollten Sie diese kennzeichnen.

Bei Steuerhinterziehung gibt es viel weniger, wäre nämlich richtig.

 

artist22

"Bei Steuerhinterziehung gibts viel mehr. "

Wieder mal die üblichen Fake-News.

Um bei Steuerhinterziehung überhaupt hinter Gitter zu kommen (>=2 Jahre) bedarf es Minimum 2 Millionen bewiesener (!) Summen. Man sehe, es gibt sogar PromiBonus ab 28,5 Mio

Das ist die sogenannte 'Hamburger Tabelle' nicht zu verwechseln mit der Düsseldorfer ;-)  

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-urteil-w5kls68js32…

 

Möbius

Verbrechen zum Schaden von Eigentum wird  in Deutschland traditionell sehr hart bestraft 

 

Von Kapitalverbrechen abgesehen im allgemeinen härter als Verbrechen zum Schaden von Personen 

ene mene muh

Bei Steuerhinterziehung gibts viel mehr. 

Da irren Sie. 

Izmi

"Mutmaßlich" gehörte Frau E. "nach Auffassung des Gerichtes" einer Gruppe an... ich denke, da die  "Freispruch" fordernde Verteidigung anderer Auffassung ist, wird sie in die Revision gehen. Und wahrscheinlich den Folgeprozess gewinnen. Da war in Dresden zu viel "Mutmaßliches" im Spiel.

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ich1961

Ihnen ist aber schon klar, das da Menschen "zu Schaden gekommen sind"? 

Klärungsbedarf

Sie meinen, weil Menschen zu Schaden gekommen sind, darf man Verurteilungen auf Basis von Mutmaßungen vollziehen. Wenn schon mehrere Tatbeteiligungen im Prozess durch Alibis entkräftet wurden - was ist dann noch von der restlichen Beweisführung zu halten ?

ene mene muh

Und wahrscheinlich den Folgeprozess gewinnen. Da war in Dresden zu viel "Mutmaßliches" im Spiel.

Schwere Körperverletzung? Da glaube ich nicht an Freispruch. 

V8forever

Ein akzeptables Gerichtsurteil, welches das OLG Dresden gefällt hat.

Es kann ja nicht sein , dass man solche Angriffe auf Personen gut heißt. 

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Questia

@V8forever•12:45 Uhr |Spannweite|

| "Ein akzeptables Gerichtsurteil, ...Es kann ja nicht sein , dass man solche Angriffe auf Personen gut heißt. "|

Das finde ich eine seltsame Aussage. Ich verstehe es so: Wäre sie nicht verurteilt worden, hieße das für Sie, daß das Gericht die Taten gut hieße?

Ich hoffe, daß das Gericht nicht nach Gutdünken sondern nach Beweislage entschieden hat.

werner1955

Dann hätte die Strafe bei Ihr abe rhöher ausfallen müssen. § 226 StGB , Die schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu 10 Jahren bestraft.

Zitat: Handelt der Täter auch hinsichtlich einer der genannten schweren Folgen absichtlich oder wissentlich, liegt die Mindeststrafe bei 3 Jahren Freiheitsstrafe. Also bei mehreren lebensgefährlich, vorsätzlichen verletzten hätte es auch 10 Jahre sein sollen. 

werner1955

nach Gutdünken? 

Wird wohl hoffentlich nie ein Gericht bei uns entschieden haben. ? Oder haben Sie Beweiße dafür? 

falsa demonstratio

Selbstverständlich darf niemand Angriffe auf Personen gut heißen.

Wenn ich es recht verstanden habe, ging es in dem Prozess aber darum, ob die angeklagten Personen überhaupt an den Angriffen beteiligt waren. 

NieWiederAfd

Es ging nicht im geringsten um die Frage, solche Angriffe auf Personen gutzuheißen.

Es ging um die Frage der Schuld und des Strafmaßes für die Angeklagte und ihre Mitangeklagten.

Ich respektiere das Urteil, bin aber Dich überrascht, aufgrund einer doch eher dünnen Beweislage von einer kriminellen Vereinigung zu sprechen. Auch das hohe Strafmaß von 5 Jahren überrascht mich.

Vector-cal.45

Dass Sie das Strafmaß „überrascht“, überrascht mich wiederum gar nicht.

 

Wenn sich da maskierte Banden organisieren, um andere hinterrücks bewaffnet zu überfallen und in Grund und Boden zu prügeln …

 

… sollten Sie selber als Opfer betroffen sein, sehen Sie das mit dem Strafmaß ganz sicher etwas (?) anders. 

V8forever

Verstehe ich nicht, ist diese Gruppierung keine kriminelle Vereinigung? Fünf Jahre sind meiner eigenen Meining nach zu wenig. Aber dies steht auf einem anderen Blatt. 

Humanokrat

Gerichtsurteile basieren nicht darauf, was ein Gericht 'gut heißt' sondern darauf, was Recht ist. Sollte man eigentlich wissen. 

Insofern lässt ihr Kommentar deutlich auf ein gewisses nicht-Verständnis dessen, was ein Rechtsstaat ist, schließen. 

berelsbub

Insgesamt kassieren die drei Angeklagten über 10 Jahre Haft zusammen. 

Laut der großen linksradikalen Szene wurde das Gericht vor der Urteilsverkündung ja massiv unter Druck gesetzt, weil für jedes Jahr Haft ein Anschlag mit mindestens einer Million Euro Schaden angekündigt wurde. 

Da kann man gespannt sein, ob die Leipziger Linksterroristen samt Gefolge Wort halten 

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fathaland slim

Ein Gericht in einem Rechtsstaat ist nicht unter Druck setzbar.

draufguckerin

Der Staat darf sich nicht erpressen lassen. Die Ankündigung von schweren Straftaten sollte nicht ohne Folgen bleiben. Ich hoffe, auch die Täter der Gewaltandrohungen werden geschnappt und verurteilt. 

werner1955

Wir haben die 68, die Steinewerfer der Startbahn, die RAF, die Reichsbürger und jetzt Linksextremisten mit dem Rechtsstaat verurteilt. 

Warum sollten wir jetzt Angst haben? Jeder Krawall der  Linksextremisten sorgt leider wohl für mehr Wählerstimmen beim rechtsextremen Flügel. 

berelsbub

Ich habe keine Angst, weder vor linken oder rechten. Das sind eh nur arme Lichter, die aus eigener Unzufriedenheit zur Gewalt neigen. 

Aber wenn staatliche Organe unter Druck gesetzt werden (auch da arbeiten Menschen mit Familien, von denen auch gerne Bilder im Fadenkreuz im Internet auftauchen), muss das zusätzlich ganz hart bestraft werden 

Tarek94

Wieso "mutmaßliche Linksextremistin"? Die Frau wurde schließlich als Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Organisation verurteilt?

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ich1961

Vielleicht weil das Urteil "noch nicht rechtskräftig" ist?

Tarek94

Aha. Und die Angegriffenen waren dann keine "mutmaßlichen Mitglieder der rechten Szene", sondern "Mitglieder der rechten Szene"?  Von wem genau wurden die denn verurteilt und wo findet man etwas darüber?

Mauersegler

Auch Sie könnten wissen, dass "Mitglied der rechten Szene" zu sein kein Straftatbestand ist. 

falsa demonstratio

Wenn sich diese Ferststellung tatsächlich im Urteilstenor finden würde, wäre das ein (Revisions-) Geschenk an die Verteidigung.

Selbst in den Urteilsgründen müsste das Gericht vorsichtig sein mit solchen Feststellungen.

Es sollte nämlich ziemlich egal sein, aus welchen politischen Gründen Gewalttaten begangen werden.  

Vector-cal.45

Was keinesfalls eine Antwort auf die durchaus berechtigte Fragen von @Tarek94 ist.

„Mutmaßlich linksextrem“ aber mit Sicherheit „Mitglieder der rechten Szene“ … schon interessant, diese Wortwahl.

 

FakeNews-Checker

Offenbar  haben  Linksextremisten  keine  anderen  Probleme  wie    z.B.    Existenzvernichtung,  Zwangsräumung  und  Obdachlosigkeit,  und  können  sich  stattdessen  politisch  engagieren.

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melancholeriker

Es gab in Deutschland schon einmal eine Existenzvernichtung monströser Art verbunden mit einer maximalen Obdachlosigkeit oder Wändelosigkeit und der Zwangsräumung von ganzen "Gauen". In der Tradition der Anstifter und Verursacher aller dazugehörigen Folgen stehen die Opfer der nun vor Gericht Verurteilten. Jene Opfer sind in differenzierter Betrachtung abseits dieses Prozesses auch unzureichend verfolgte Täter in der o. g. "Tradition". 

Ich hoffe daß im Zuge der erwarteten Verhandlung vor nächsten Instanzen schon bald geklärt wird, wie es dazu kommen konnte, daß es in Regionen von Sachsen und Thüringen bereits so dicht verfilzte und autarke braune Netze gibt, daß man ohne gewiefte, mutige Journalist*innen kaum mehr etwas davon erfährt, wie nah es dort am Kipppunkt ist zu einem völligen Verlust an demokratischem Zugriff. 

Adeo60

Rechts- und Linksextremisten sind die Feinde unseres Staates. Gewalttaten beider Gruppierungen mussen verfolgt und strafrechtlich belangt werden.

Trendy

Wandelt sich Meta-Tagesschau  zum Polizei und Gerichtsfunk? Diese Themen betreffen immerhin die Rechtsprechung und die ist im Allgemeinen eigentlich kein so ein Diskussionsstoff wie politische Themen.     Natürlich darf man zu Allem eine Meinung haben und bei Gerichten gibt es oftmals die Möglichkeit einen Einspruch gegen ein Urteil einzulegen eine Diskussionsplatform sehe ich in Meta-Tagesschau  hierzu dennoch nicht denn hierfür gibt es spezielle Foren über Urteile die ganz bewußt nicht im populistischem Tagesinteresse in Zeitungen oder den Medien stehen.  Recht ist gesprochen worden und das aktzepiere ich mal Grundsätzlich und da muß man etwas stillhalten können.

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fathaland slim

Das Thema, das hier diskutiert wird, ist auch ein politisches.

melancholeriker

Der Versuch, relevanten juristischen Auseinandersetzungen, welche einen durchgehenden Bezug zu politischen Gesellschaftsthemen haben und bei näherer Betrachtung sogar vertiefen als Sache isolierter Fachbetrachtung zu klassifizieren, scheitert verdient an meinem Veto. Ich halte erst still, wenn es einen vernünftigen Grund gibt. Kennen Sie einen? 

Humanokrat

Wenn diversen Institutionen in D in der Vergangenheit - und oft zurecht! - der Vorwurf gemacht wurde, rechte Gewalt weniger konsequent zu erkennen und zu verfolgen als Linke, dann sollte eine kritische Betrachtung auch solcher Gerichtsurteile möglich sein. Wir mussten immerhin den obersten Verfassungsschützer als Rechtspopulisten erkennen (Hrn. Maaßen) und sehen diverse Tendenzen zu Rechtsextremismus in den Strafverfolgungsbehörden. (Chatgruppen bei der Polkizei, Polizisten bei Reichsbürgern, Richterin bei Umsturzgruppierung ... ) . 

Die Richter dieses Urteils werden sich einer genauen kritischen Betrachtung stellen müssen, spätestens in der Revision. 

ich1961

Für mich gehört jeder Straftäter verurteilt und dann evtl. auch ins Gefängnis. Und wenn Berufung/Revision eingelegt wird - bitte die Strafe verdoppeln (dann fehlt nicht nur den Verurteilten die Einsicht).

 

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falsa demonstratio

Ich habe hier selten einen Kommentar gelesen, der von rechtstaatlichen Grundsätzen weiter entfernt gewesen wäre.

Mir graust.

ich1961

Das kann - hoffe ich - nur den 2. Teil betreffen! 

Und mir graust vor dem Verharmlosen.

Questia

@ich1961 31. Mai 2023 • 13:39 Uhr

|"Und mir graust vor dem Verharmlosen."|

Mir graust vor Ihrem Populismus. Das hätte ich von Ihnen nicht erwartet.

 

falsa demonstratio

Es gehört schon etwas dazu, einen Hinweis auf die Wichtigkeit der elementarer rechtstaatlicher Grundsätze als Verharmlosung zu werten.

Jedem Verurteilten sollte es unbenommen bleiben, das Urteil in einer nächsten Instanz überprüfen zu lassen ohne, dass er Gefahr läuft, dass die Überprüfung zu einer Verschlechterung seiner Situation führt.

Ich persönlich finde es schlimm genug, dass oftmals nur Revision zulässig ist. Wenigstens diese Möglichkeit sollte dem Verurteilten nicht genommen werden. 

fathaland slim

Auch ich bin, gelinde gesagt, überrascht. So etwas hätte ich von der Foristin nicht erwartet.

D. Hume

Wenn jemand von seinen Rechten gebrauch machen will, soll die Strafe verdoppelt werden? Ziemlich starker Tobak.

harpdart

Bitte? Wollen Sie den Rechtsstaat abschaffen? Berufung oder Revision (übrigens nicht dasselbe) ist jedermanns Recht und hat außerdem nichts mit "fehlender Einsicht" zu tun.

Ihre Forderung ist brandgefährlich. 

frosthorn

Und wenn Berufung/Revision eingelegt wird - bitte die Strafe verdoppeln (dann fehlt nicht nur den Verurteilten die Einsicht).

Das also wäre der Rechtsstaat, den Sie vorgeben, verteidigen zu wollen?

Questia

@ich1961•12:57 Uhr |Recht|

| "... 1Und wenn Berufung/Revision eingelegt wird - bitte die Strafe verdoppeln (2dann fehlt nicht nur den Verurteilten die Einsicht)."|

1. Das wird m.E. so nicht geschehen. Zum Glück, denn jedem steht die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten zu. Dazu gehört auch die Überpfüfung eines Urteils durch eine höhere Instanz.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/berufung-im-strafprozess-ein-kleiner-…

2. Wem denn sonst noch?

heribix

Wir sind ja wirklich selten einer Meinung,in dem Falle stimme ich Ihnen aber zu.  

NieWiederAfd

Da haben Sie ein sonderbares Rechtsverständnis: Das Recht auf Revision/Berufung ist fest verankert. Die Wahrnehmung dieses Grundrechts mit einer Verdopplung der Strafe zu versehen, ist mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar und entspräche eher autokratischen und diktatorischen Regimen mit Willkürjustiz. 

 

schabernack

➢ Und wenn Berufung / Revision eingelegt wird - bitte die Strafe verdoppeln (dann fehlt nicht nur den Verurteilten die Einsicht).

Die Vernichtung vom Rechtstaatsprinzip. Revision ist Überprüfung eines Urteils aus der Ersten Instanz auf Korrektheit. Das muss rechtsstaatlich selbstverständlich ohne drohende Strafverdopplung möglich sein.

Humanokrat

Ach so - wer Revision einlegt tut dies, weil er nicht einsichtig ist? Und dann gehört das bestraft? 

Sind Sie sicher, dass Sie sich noch innerhalb der rechtssaatlichen Grundsätze bewegen oder haben jetzt auch Sie diese verlassen? 

Revisionen dienen dazu, mögliche Fehler eines Gerichts bei einem Urteil zu überprüfen. Sie gehören zu den Grundlagen der Rechtssprechung, sonst wäre der Willkür seitens der Gerichte Tür und Tor geöffnet. 

Mauersegler

Hat jemand Ihren Account gekapert?

Questia

@ich1961•12:57 Uhr |Rechtsstaat|

| "... Und wenn Berufung/Revision eingelegt wird - bitte die Strafe verdoppeln (dann fehlt nicht nur den Verurteilten die Einsicht)."|

Beide Parteien können das Urteil anfechten. Welche Einsicht fehlte denn der Anklage, sollte sie dies tun?

Ich bin ehrlich gesagt einigermaßen geschockt darüber, wie Sie sich äußern. Vielleicht finden Sie einen anderen Denkansatz, wenn Sie sich ansehen, von welcher Seite Sie Zustimmung erhalten.

fathaland slim

Das harte Urteil hat Lina sich selbst zuzuschreiben. 

Ich finde Gewalt gegen politische Gegner, auch wenn die gewalttätig sind, immer kontraproduktiv. Oft erscheint mir es so, daß hier Menschen gern Krieg führen würden und sich in die Weimarer Zeit der Straßenschlachten und massenhaften politischen Morde zurücksehnen. Aber was wäre dadurch gewonnen?

Ich kann Lina und GenossInnen nur zurufen: Kommt aus eurer Blase heraus! Die Eskalation, die ihr betreibt, diskreditiert das antifaschistische Anliegen und nützt ausschließlich denen, die ihr zu Recht bekämpfen wollt. Wir sind als Linke der Menschlichkeit verpflichtet. Hooliganismus hat nichts mit Menschlichkeit zu tun, sondern mit Lust an der Gewalt.

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Nettie

„Ich finde Gewalt gegen politische Gegner, auch wenn die gewalttätig sind, immer kontraproduktiv.“

Ist sie erwiesenermaßen auch.

„Oft erscheint mir es so, daß hier Menschen gern Krieg führen würden und sich in die Weimarer Zeit der Straßenschlachten und massenhaften politischen Morde zurücksehnen. Aber was wäre dadurch gewonnen?“

Nichts, für niemanden. Aber stattdessen umso mehr für alle verloren.

Izmi

Immer vorausgesetzt, dass sich alles so abgespielt hat, wie das Gericht meint. Die Erfahrung gerade der Antifaschisten ist aber eine Rechtsprechung, die die politische Rechte so weit als möglich schützt. Und im Zweifel gegen sich wehrende Linke auftritt. Gewalt sollte und darf kein Mittel zur politischen Auseinandersetzung sein - dagegen steht jedoch die bewusste Anwendung dieses Mittels zur Einschüchterung durch eben radikale Rechte. Und häufig genug sieht die Polizei zu...

fathaland slim

Vorsicht!

Es gibt auch linke Verschwörungsmystik.

Und bitte keine Gewaltrechtfertigung durch die Hintertür.