Der Angeklagte Hanno Berger im Cum-Ex Prozess betritt den provisorischen Gerichtssaal in Wiesbaden zur Verkündung des Urteils.

Ihre Meinung zu Erneut lange Haftstrafe für Ex-Steueranwalt Berger

Er gilt als Wegbereiter für "Cum-Ex-Geschäfte" in großem Stil in Deutschland, mit denen der Staat um Milliarden Euro betrogen wurde. Nun wurde der frühere Steueranwalt Hanno Berger erneut zu einer Haftstrafe verurteilt.

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118 Kommentare

Kommentare

Zufriedener Optimist

Schön dass auch die „Großen“ verurteilt werden - der Erfinder von Cum Ex. Entgegen der immer wieder behaupteten Nachlässigkeit lässt sich „der Staat“ nicht gerne betrügen. Ermittlungen und Prozesse laufen und dauern allerdings…  Beeindruckend finde ich wie immer, dass die bekannten Sympathisanten von Diktaturen hier unsere Demokratie ausgiebig kritisieren während in den von Ihnen geliebten Staaten Misswirtschaft, Korruption und Betrug staatlich gedeckt an der Tagesordnung sind…

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Tremiro

Ja, und außerdem werfen die selben Foristen dem "Westen" (wahlweise auch "uns", Deutschland der EU, der NATO) doppelzüngigkeit vor.

Account gelöscht

Laut dem Magazin Panorama sollen es durch die CumEx und Cum-Cum-Geschäfte weltweit 150 Milliarden Euro Schaden gegeben haben. Durch CumEx in der Bundesrepublik sollen 10 Milliarden Euro sein. 

Und nach einem Bericht des Magazin Stern soll auch wirtschaftliche Beziehungen zwischen Springer-Chef Matthias Döpfner und der Warburg-Privatbank geben (Juni 2006). Sie ist eine der Banken die sich mit CumEx beschäftigt hat und 176 Millionen Euro an die Finanzbehörden zahlen musste. 

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w120

Er wird wahlweise als Mastermind, Strippenzieher oder Architekt eines Geschäftsmodells beschrieben, mit dem Banken und Finanzinvestoren Steuerbehörden über Jahre hinweg zur Rückerstattung von zuvor nie gezahlten Kapitalertragssteuern nebst Solidaritätszuschlag veranlasst haben.

 

In einem der Fälle geht es um Bergers Zusammenarbeit mit der Hamburger Privatbank M.M.Warburg, die ebenfalls in die Cum-Ex-Deals verstrickt war. Der Angeklagte habe dem Finanzinstitut das Geschäftsmodell "beigebracht", sagte Staatsanwalt Jan Schletz in seinem Plädoyer.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-wiesbaden-prozess-6kls1111js1…

 

Für die juristische Beurteilung gibt es einige Abhandlungen.

Sehr kompliziert, zumindest für mich als Laie.

 

Aber die damalige Regierung hatte zumindest, vorsichtig formuliert, ein geringes Interesse an der Beseitigung dieses Problems.

Account gelöscht

So sieht es aus. Sonst ist die Springerpresse doch immer mit Akribie hinter Kriminellen her.

Und schade ist, dass Fabio di Masi nicht mehr im Bundestag sitzt.

gelassenbleiben

ich würde noch eine Kleinigkeit verbessern, wenn ich an die Kampagnen gegen grüne, Klimaschützer, linke etc denke

Sonst ist die Springerpresse doch immer mit Akribie hinter Kriminellen oder vermeintlich Kriminellen her. 

rjbhome

Dieser Herr Berger hatte die Idee und hat verschiedene Banker darauf gebracht, dies umfangreich zu nutzen, also intensiv kriminell (nein, kein legales Schlupfloch)  zu handeln.  Was ist mit diesen Intensivtätern ?

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Tremiro

Nein Herr Berger hatte nicht die Idee. Er hat sie aufgegriffen und in großem Stil genutzt.

Adeo60

Ich erinnere mich noch gut an verschiedene Abhandlungen des SPIEGEL in Sachen Cum-ex-Geschäfte etwa um das Jahr 2014/2015. Damals war die Rechtslage - aus meiner Erinnerung - noch nicht so klar, allerdings konnte bzw. musste man den Eindruck gewinnen, dass es sich hierbei um "windige" Geschäfte handelte, bei denen wohl vor allem einige Kommunen profitieren wollten. Wnn aber der BGH erst 2021 die Rechtswidrigkeit dieser Geschäfte festgestellt hat und die Taten zwischen 2006bund 2008 begangen wurden, bleibt ein gewisses Unbehagen vor dem Grundsatz "nulla poena sine lege". Ich bin aber mit der Materie xder cum-ex Geschäfte nicht befasst und möchte mir daher kein Urteil erlauben.

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falsa demonstratio

Der nulla-poena-Grundsatz ist hier wohl nicht einschlägig, denn die Norm, nach der verurteilt wurde, wurde nicht erst nach der Tat gesdchaffen.

Fraglich ist,  ob der Täter wusste, dass seine Handlung strafbar ist. Dabei kommt es darauf an, ob der Irrtum vermeidbar war.

Questia

@falsa demonstratio•17:47 Uhr |Irrtum|

| "...Fraglich ist,  ob der Täter wusste, dass seine Handlung strafbar ist. Dabei kommt es darauf an, ob der Irrtum vermeidbar war. ..."|

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde geschickt getäuscht und getrickst. Mit dem Ziel unberechtigt Geld vom Staat zu erhalten. Wer da an Irrtum glaubt.....Auf die Einwände von Berger, daß sein Handeln legal gewesen sei, ging der Richter ein, indem er 

folgendes formulierte: "Es könne kein Recht darauf geben, sich aus der Staatskasse zu bedienen...."

falsa demonstratio

Da sieht man einmal, dass auch Gerichte gelegentlich zum Populismus neigen.

Adeo60 hat Recht. Erst die Entscheidung des BFH hat Klarheit bzgl. der Rechtslage gebracht. 

Grossinquisitor

Klarheit über die Frage, ob auch der Diebstahl explizit SCHWARZER Handtaschen strafbar ist, gibt es höchstrichterlich m. W. noch nicht. Im Gesetz steht dazu auch nichts. Ich würde aber trotzdem davon ausgehen, dass es verboten ist. Berger würde argumentieren: Gesetzeslücke! Und später "Skandal" schreien. 

falsa demonstratio

Einer Entscheidung im Hinblick auf schwarze Handtaschen bedarf es nicht. § 242 StGB ist klar.

Wissen Sie, dass es eine Reichsgerichtsentscheidung gibt, wonach jemand, der eine fremde Stromleitung angezapft hat, keinen Diebstahl begangen hat? Die Vorinstanzen hatten das anders gesehen. Das RG sah im Strom keine Sache i.S.d. § 242 StGB. Sache sei nur ein köperlicher Gegenstand. Es wurde dann § 248c StGB (Entziehung elektrischer Energie)  neu eingeführt. Bis dahin bestand eine Gesetzeslücke, die jedermann ausnutzen konnte, ohne sich strafbar zu machen.

Die Regelungslücke wird manch eines "Rechtsempfinden" widersprechen. 

Adeo60

Sie haben Recht, ein Irrtum meinerseits.  Danke für den Hinweis.

Account gelöscht

Da lässt sich jemand Steuern zurückerstatten, die er niemals bezahlt hat, und sie denken ernsthaft darüber nach, ob das rechtswidrig ist? Was haben Sie denn für ein Rechtsempfinden?

Nettie

„Was haben Sie denn für ein Rechtsempfinden?“

Es wird jedenfalls höchste Zeit, dass zwischen Rechtsempfinden und ‚Rechtsauffassung‘ unterschieden wird.

w120

In der Literatur wird die Frage zumindest nach der Rechtslage vor 2007 durchaus auch anders beantwortet. So wird eine Gesetzlücke darin gesehen, dass die Ausstellung zweier Kapitalertragsteuerbescheinigungen für eine einmalige Erhebung der Steuer rechtlich möglich war und vom Gesetzgeber nicht (zeitnah) geschlossen wurde. Wenn der Gesetzgeber nicht ausreichend und rechtzeitig gegen Lücken vorgehe, dürfe jedenfalls das Strafrecht als ultima ratio nicht angewendet werden. Die Gefahr von Steuerausfällen sei dem alten Kapitalertragsteuersystem immanent gewesen und vom Gesetzgeber bis zum 31.12.2011 so hingenommen worden. Bereits aus diesem Grunde sei der Tatbestand einer Steuerhinterziehung nicht erfüllt........

https://www.steuerrecht.com/die-verteidigung-von-cum-ex-mandanten/

 

Ich finde das auch nicht in Ordnung, aber das geht mir auch so bei anderen Sachen.

Die rechtliche Bewertung muss den Juristen und insbesondere den Gerichten überlassen werden.

Adeo60

Genauso ist es!

Nettie

„Die rechtliche Bewertung muss den Juristen und insbesondere den Gerichten überlassen werden“

Die dabei angelegten ‚Bewertungsmaßstäbe‘ und die diesen zugrundeliegenden Kriterien und Bestimmungsmethoden erscheinen mir allerdings nicht nur in ausgewiesenen Unrechtsstaaten bzw. Diktaturen oft mehr als hinterfragenswert.

w120

Ja.

 

Aber dann muss das sachlich begründet werden.

Das kann ich nicht.

 

SGB II, da gab es auch viele Urteile, die zumindest fragwürdig waren.

Da konnte ich schon Kritik üben.

falsa demonstratio

Der Vergleich unseres Rechtstaates mit Unrechtsstaaten bzw. Diktaturen erscheint mir äußerst gewagt. 

0803

Die Erstattung der Abzugssteuer setzte auch damals voraus, dass sie einbehalten worden ist und auch tatsächlich an das Finanzamt abgeführt worden sein muss. Ist wohl auch total logisch, nee? Das ist ja mit Cum-Ex genau nicht geschehen, daraus wurde Profit geschlagen. Der von Ihnen verlinkte Artikel einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH möchte wohl Mandanten auf sich aufmerksam machen. Sie hätten aber lieber was anderes zitieren sollen, nicht von Geschäftsleuten so ein Markauftritt/Marketing.

falsa demonstratio

Sie haben Recht: Vom Rechtsempfinden zum Volksempfinden ist es nur ein kurzer Schritt.

Man muss erkennen: Wenn es ein Steuerschlupfloch gibt, darf das der Bürger ausnutzen, wenn es keines gibt, liegt eine Straftat vor.

Nettie

„Wenn es ein Steuerschlupfloch gibt, darf das der Bürger ausnutzen“

Das wird er aber nur dann tun, wenn er - ganz persönlich - kein Rechtsempfinden hat.

falsa demonstratio

Ich nehme an, dass das jetzt ironisch gemeint war, oder machen Sie Ihre Steuererklärung aufgrund Rechtsempfindens?

Adeo60

Richtig. Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden können Wegweiser bei der rechtlichen Beurteilung eines Falles  sein, letztendlich kommt es aber auf die Rechtslage und damit auf knallharte Fakten an. Bestehen Gesetzeslücken, kann man siese nicht einfach aus einem "Rechtsempfinden" heraus füllen.

Adeo60

Sie sollten differenzieren, anstatt mir ein amneglndes Rechtsempfinden anzudichten. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die strafrechtliche Bewertung der Cum-ex Geschäfte lange Zeit streitig war. Ich habe mit keiner Silbe Cum-ex Geschäfte als rechtmäßig bezeichnet. Vorliegend geht es doch um die Frage, ob der Verurteilte ein Unrechtsbewusstsein hatte, als er sich auf diese - auch aus meiner Sicht - "krummen Geschäfte" einließ und Kapital daraus schlug.

Adeo60

Es geht in diesen und anderen Fällen nicht um Rechtsempfinden, sondern um die Gesetzeslage. Häufig gibt es Gesetzeslücken, die dann von "windigen Geschäftsmachern" für ihre Zwecke genutzt werden. Und manchmal kommen diese damit auch durch. Traurig, aber wahr.

Vaddern

Erstaunlich ist für mich das nach außen dargestellte Rechtsempfinden von Herrn Berger, da er sich auch noch als Opfer darstellt, das durch den Staat, der die Rechtslage nicht eindeutig definierte, getäuscht wurde. 

Einem Anwalt, der nicht weiß, dass er sich bei derartigen Geschäften, Rechtslage hin oder her, in gefährliches Fahrwasser begibt, traue ich aber keine objektive Betrachtung von Tatsachen zu. Soll heißen, ihn würde ich nicht engagieren wollen, es sei denn, ich habe etwas Semilegales vor. 

Sisyphos3

Damals war die Rechtslage - aus meiner Erinnerung - noch nicht so klar, 

 

für wen nicht klar ?

wie kann man denn eine Steuerrückerstattung bekommen

wenn man gar keine Steuern bezahlt hat ?

brauchts da ein Jurastudium ?

w120

Ja.

Insbesondere noch dazu die Fachrichtung Steueranwalt.

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Sisyphos3

eine spassige Sache

Steuern "zurück" zu bekommen,

welche man gar nicht bezahlt hat

wäre Stoff in einer Satire

Vaddern

Auf SWR3 kam die Nachricht, dass sich der Anwalt Hanno Berger als Opfer sähe, da der Staat etwas als legal hätte dastehen lassen, dass später als illegal deklariert wurde. Er wurde vom Staat getäuscht. Für ihn war also das Einziehen von Geld und das Deklarieren Desgleichen als Rückerstattung obwohl man nie etwas gezahlt hatte ein legales Handeln. 

Da frage ich mich, was Herr Berger im Studium der Juristerei gelernt hat. Oder man lernt auf der Universität doch etwas anderes als in der Grundschule. 

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BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Die eine Frage ist, was man lernt, die andere, was man in seinem Kopf daraus macht.

Per Definition der Intelligenz, ist sie bei der Hälfte der Menschheit unterdurchschnittlich.

Aber die Verdrehung von Wissen und Moral mit den schlimmsten Auswirkungen auf die Menschheit, findet man bei Individuen die der anderen Hälfte angehören.

Vaddern

Wenn sich in einer Kanzlei mindestens 3 Anwälte zu Cum-Ex-Geschäften verabredet haben, waren sie dann eine kriminelle Vereinigung? 

Ernst gemeinte Frage, so ist doch die Definition. Und war Herr Berger dann der Pate?

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Fehlt noch der Schadensersatz.

Den dürfte der Staat auch von einzelnen Beteiligten wie Herrn Berger zurück fordern können.

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Questia

@BILD.DirEinDuHättestEineMeinung•21:23 Uhr |Flasche leer|

äh, Taschen leer. Lt. Verteiger gibt es bei Berger nichts mehr zu holen.

Meister Lampe

das ganze ist doch Steuerhehlerei und Strafbar,

der x-fache Steuersatz ist anzuwenden.

Fragt mal Oma die versehentlich 2 statt einer Stange Zigaretten aus dem Urlaub 

mitgebracht hat.

nur haben die Jungs nichts unverzolltes in die EU verbracht sondern

lediglich Rechnungen hin und her geschickt. Clever bis man erwischt wird.

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Bender Rodriguez

Steuerschlupfloch? Das war ein Schwarzes Loch. Mit Wissen und wegschauen unseres Finanzministers. 

Andere werden wegen einer alten Frikadelle entlassen.