
Ihre Meinung zu Die Polizei hat bei Gewalt bei Einsätzen die Definitionsmacht
Welche Form von Gewalt darf die Polizei anwenden? Ein Forschungsteam hat 3300 Betroffene dazu befragt und Interviews mit Einsatzkräften geführt. Die Antworten fallen unterschiedlich aus. Von B. Grasnick.
"Hinzu komme den Forschenden zufolge, dass ein Großteil der Betroffenen etwa wegen schlechter Erfolgsaussichten oder Sorge vor Repressionen die Fälle gar nicht erst zur Anzeige brächten."
Sorge vor Repressionen? Schlechte Erfolgsaussichten? Mögliche Repressionen wegen des Anklagens von Polizistinnen oder Polizisten hat wenig mit Rechtsstaat zu tun. Hier muss zwingend angesetzt werden.
8 Antworten einblenden 8 Antworten ausblenden
Sorge vor Repressionen? Also sorry, das höre (lese) ich nun in diesem Land zum ersten Mal. Könnte man diese Sorge bitte einmal begründen? Das scheint mir doch rein subjektives Empfinden zu sein. Deutschland ist ein vorbildlicher Rechtsstaat. Hier muss keiner Angst davor haben, sein Recht vor Gericht zu erstreiten. Schon gar nicht, wenn es gegen Behörden geht. Ich als Jurist habe es noch nie erlebt, dass man Nachteile nach einer (insbesondere erfolgreichen) Auseinandersetzung vor Gericht mit den unterlegenen Behörden zu fürchten hatte. Sollte dem so sein, würde ich sofort rechtlich wieder gegen die entsprechende Behörde vorgehen. Es kann sich jeder in diesem Land sicher sein, dass insbesondere vorgesetzte Stellen sehr empfindlich reagieren, wenn in deren untergeordneten Dienststellen Amtsmissbrauch und etwaige Rechtsverletzungen fahrlässig oder gar vorsätzlich begangen werden. Spätestens beim Gang zur Presse fliegen da regelmässig die Fetzen!
Zitat: "Könnte man diese Sorge bitte einmal begründen?"
Genau das tut die 5jährige Forschungsstudie. Das sollten Sie gerade als Jurist doch erst einmal zur Kenntnis nehmen...
Vorbildlich finde ich schon übertrieben. Bei Fehlverhalten der Polizei kommt es mir häufig ähnlich wie beim Tatbestand der Fahrerflucht vor. Sich verdrücken, blocken und vergessen.
Abgesehen davon, daß das dt. Rechtssystem, wie der Rest der Republik an, chronischem Fachkräftemangel leidet, der mittlerweile Verjährungsfristen berührt. Schon damit wird Recht ausgehebelt.
Ganz abgesehen davon, dass Sie offensichtlich überlesen haben, dass es in dem Artikel nicht um Verwaltungsrecht geht, kann ich Ihre Darstellung aus meiner beruflichen Sicht nicht teilen.
Wer spricht denn hier von Verwaltungsrecht? Körperverletzung im Amt als Beispiel wird wohl immer noch im Strafrecht behandelt!
Wer sollte denn in einem Strafverfahren die von Ihnen erwähnte "unterlegene Behörde" sein?
>> Körperverletzung im Amt als Beispiel wird wohl immer
>> noch im Strafrecht behandelt!
Im Strafrecht schon, aber leider halt nicht vor Gericht. -.-
Hier wird Polizeigewalt thematisiert und keine Verfehlungen irgendwelcher sonstiger Behörden. Das sollten Sie schon unterscheiden können.
Mit Ihrer Aussage, dass wir ein Rechtsstaat sind, gebe ich Ihnen allerdings recht … wenn auch nicht jederzeit und überall vorbildlich und immer verbesserungsfähig. Da hilft die 4te Gewalt, hier vorbildlich, wenn auch nicht jederzeit und immer verbesserungsfähig.