Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Ihre Meinung zu Karlsruhe: Stiftungsförderung ohne Gesetz verfassungswidrig

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat bislang nichts von den Fördergeldern für politische Stiftungen erhalten. Das verletze die politische Chancengleichheit, urteilte das Bundesverfassungsgericht und fordert ein eigenes Gesetz. Von Max Bauer.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
85 Kommentare

Kommentare

Moderation
Die Kommentarfunktion wird bald geschlossen

Sehr geehrte User,

wir werden die Kommentarfunktion um 12:55 Uhr schließen.

Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare noch zu Ende, bevor ein neues Thema eröffnet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation

weingasi1
@11:52 Uhr von Coachcoach

Jetzt braucht man ein Gesetz, um 660 Mio €/a vergeben zu können! Wo die Parteien doch so wichtig sind!

/Satire aus/

Vielleicht sollten die Abgeordneten merken, dass dies ein Rechtsstaat ist - mit Mängeln, wie nun festgestellt wird.

Wo waren die Kontrollen? Wie viele Jahre gibt es die Stiftungen? 

Vielleicht sollte zu dem Gesetz auch noch eine Institution mit Klagerecht ausgestattet werden, z.B. der Rechnungshof?

Dann aber biitte auch der "Bund der Steuerzahler"

 

D. Hume
@12:11 Uhr von V8forever

Ich lache mich schlapp. Mit der Verweigerungshaltung der Altparteien, haben Sie sich selbst ins eigene Bein geschossen, weil nun das ganze Förderungssystem neu bewertet und eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss und es kein Gemauschel mehr geben kann.

Vielen dank AfD für die gute Arbeit!

Gut, dass die AfD mit der Klage den Stein ins Rollen gebracht hat. Auch ein Zeichen dafür, dass man nicht immer in der Regierung sein muss, um etwas Positives zu bewirken. 

Schließe mich Ihrem Text voll umgänglich an! Auch als nicht AFD Wähler und ausländischen Bürger;-)

Wissen Sie, wer das so vehemnt in jedem seiner Kommentare behauptet, dem glaube ich das nicht wirklich. Anschließen können Sie sich der Meinung aber trotzdem.

fathaland slim
@12:11 Uhr von Schirmherr

Auch wenn‘s hier keiner hören will, manche der Probleme, wurden durch unsere Pfründe bewahren wollende Politkaste und den daraus entstandenen Gegebenheiten, die als Nährboden zum Wachstum obskurer rechter wie linker Subkulturen fungierten, erst geschaffen.

Ach Mann. Ich als bekennender Linker wurde ganz gewiss nicht wegen irgendwelcher Pfründe wahren wollender Politkasten zu einem solchen.

Eine derartige Wortwahl lässt tief blicken.

paulpanther666
@12:11 Uhr von V8forever

Ich lache mich schlapp. Mit der Verweigerungshaltung der Altparteien, haben Sie sich selbst ins eigene Bein geschossen, weil nun das ganze Förderungssystem neu bewertet und eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss und es kein Gemauschel mehr geben kann.

Vielen dank AfD für die gute Arbeit!

Gut, dass die AfD mit der Klage den Stein ins Rollen gebracht hat. Auch ein Zeichen dafür, dass man nicht immer in der Regierung sein muss, um etwas Positives zu bewirken. 

Schließe mich Ihrem Text voll umgänglich an! Auch als nicht AFD Wähler und ausländischen Bürger;-)

Sie dürfen sich anschließen wo auch immer sie wollen. Das ist ein freies Land. Wie sieht es eigentlich mit dem Whistleblower Gesetz in der Schweiz aus, in dem ein Bankangestellter unter Strafe gesetzt wird, wenn er ein Verbrechen anzeigt?

Adeo60
@11:30 Uhr von Giselbert

Dass das System der Förderung von Stiftungen, die politischen Parteien nahestehen, gesetztlich geregelt werden muss, halte ich für richtig. Schwerlich vorstellbar ist und bleibt aber, dass diese Förderung letztlich auch Stiftungen zuteil wird, die einer Partei mit im Kern verfassungsfeindlichen Aktivitäten zuzuordnen ist. Insoweit sollte man die diesbezügliche Entscheidung des BVerfG in Ruhe abwarten. Kein Staat der Welt wird diejenigen Einrichtungen fördern bzw. fördern müssen, die seinen Bestand angreifen wollen. Natürlich ist die Politik gefordert, die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der AFD belastbar nachzuweisen. 

Parsec
@12:08 Uhr von Mischa007

@11:40 Uhr von Parsec:

...dieses vermeintliche Narrativ, eine Demokratie müsse etwas aushalten, ist - platt gesagt - Quatsch.

Denn das führt nur zu dem Eindruck, eine Demokratie müsse etwas "durchgehen lassen", eine fatale Fehleinschätzung, die gerade Autokraten vermuten läßt, eine Demokratie sei schwach

Doch muss sie! Wenn es nicht so sein soll, können wir Meinungsfreiheit at Akta legen.

Nein, muss sie nicht. Und das hat auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn von Verstößen gegen demokratischer Grundwerte die Rede ist. Und wenn Demokratie richtig funktioniert, wird sie diese Verstöße nicht nur nicht aushalten brauchen, sondern auch erfolgreich bekämpfen können.

Die Meinungsfreiheit können Sie gerne dort at Akta legen, wo Sie dafür eingesperrt werden, nur weil Sie mit Ihrer Meinung demokratische Grundwerte vertreten.

Eine Meinung frei zu äußern dürfen Sie in einer Demokratie immer, solange Sie nicht der Förderung des Rasissmus dient oder etwa der Hetze oder Aufwiegelung. 

 

grünohneende23
@12:13 Uhr von FritzF

mitklüngeln lässt, kann man damit schlafende Hunde wecken.

Sehr schön geschrieben. kürzer gehts nicht :)

Icke 1
Klare Sache

Da ich der deutschen Rechtssprechung vertraue, da Demokrat, kann ich auch mit diesem Urteil umgehen!

paulpanther666
@12:15 Uhr von haneu

Ich lache mich schlapp. Mit der Verweigerungshaltung der Altparteien, haben Sie sich selbst ins eigene Bein geschossen, weil nun das ganze Förderungssystem neu bewertet und eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss und es kein Gemauschel mehr geben kann.

Vielen dank AfD für die gute Arbeit!

Gut, dass die AfD mit der Klage den Stein ins Rollen gebracht hat. Auch ein Zeichen dafür, dass man nicht immer in der Regierung sein muss, um etwas Positives zu bewirken. 

Etwas Positives bewirken? Ich denke hier geht es den Rechtsextremen doch nur um Geld.

 

Den anderen natürlich nicht...

Die bekommen doch schon ihre Subventionen. An diese möchte doch die AFD heran obwohl sie als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz eingeordnet ist.