Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Darf die Polizei Data-Mining betreiben?
In Hessen und Nordrhein-Westfalen setzt die Polizei eine Software ein, die großflächig Daten auswertet - um Straftaten vorzubeugen. Doch ist das erlaubt? Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Von Klaus Hempel.
Es handelt sich dabei um die Palantir-Software. Die Klage richtet sich gegen § 23 Absatz 6 des Polizeigesetzes von Nordrhein-Westfalen. Die Software hat das Land knapp 40 Millionen Euro gekostet. Sie wurde zunächst ohne gesetzliche Grundlage eingesetzt. Erst auf Druck der Landesdatenschutzbeauftragten kam in den letzten Tagen der schwarz-gelben Landesregierung eine Rechtsgrundlage zustande.