Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesverfassungsgericht".

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Polizei muss Data-Mining einschränken

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Länder, die die Software einsetzen, müssen nachbessern.

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59 Kommentare

Kommentare

Nettie
Es geht hier um den 'zweckmäßigen' Einsatz von Instrumenten:

"So könne das Programm auch Persönlichkeitsprofile erstellen. Bei solchen besonders schweren polizeilichen Eingriffen sei der Einsatz nur erlaubt, wenn es darum gehe, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen - etwa Leib oder Leben von anderen Menschen."

Und darum, deren Missbrauch zu verhindern:

"Nach den Landesgesetzen in Hamburg und Hessen werde der Einsatz der Software aber kaum begrenzt".

Das Urteil des BVG ist daher nachvollziehbar richtig.

Account gelöscht
Das Zünglein an der Waage

Das Gericht hatte zu entscheiden, inwieweit der Schutz des Einzelnen Vorrang hat vor dem der Allgemeinheit; da sind die Koordinaten weit gefächert von: na, sagnwamal Schweden bis China, und bilden zugleich den Index für eine lebendige Demokratie.

Oppenheim
Leuchtturm und Leitlinie

Bessere digitale Ausstattung personeller Mitarbeit und Ausbildung wie Nachwuchskräfte anzuwerben, sind die nächsten Schritte. Denn Kernaufgaben der Polizei sind mit Zusatzeinsätzen und Überstunden Zeichen einer gravierenden Schieflage des Ordnungsbereichs. Da muss auch Politik und Gesellschaft sich mit befassen, um dann private Sicherheitsdienste einzusetzen, wo nicht die Kernaufgaben der Polizei berührt sind. Und wie bei allen digitalen Instrumenten brauchen Verwaltungen eine Richtschnur datenschutzrechtlicher Verwendung von Software. Manche gehen damit sehr unbedarft um, oder denken, alles sei rechtens oder eine Grauzone. Dafür sind dann diese Urteile Rahmen, in dem man sich bewegt. Die Mitarbeiter-Schulungen und Landesgesetze, die dann folgen, binden wieder viel Arbeitszeit und Arbeitskraft. Da sollten dann die Bundesländer schleunigst nachziehen und auch die Mitarbeiterstellen aufstocken und viel mehr für neue Mitarbeiterschaften werben. Das ist ein komplexer Bereich.

Kaneel
11:00 Uhr von Oppenheim

Die Hamburger Behörden haben gestern ein Maßnahmenpaket aufgrund der Messerattacke in Brokstedt vorgelegt:

Ab sofort sollen wegen eines Gewaltdelikts inhaftierte Untersuchungsgefangene, die aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder drogenabhängig sind, in den Blick genommen werden, um frühzeitig auf mögliche Gefahren nach ihrer Entlassung reagieren zu können […] Dabei sollen Justizvollzug, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zusammenarbeiten.

Ferner müssten alle Hinweise auf extremistische Haltungen oder Gefährdungspotenziale von Gefangenen an den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weitergeleitet werden.

Außerdem sollen auch entlassene Untersuchungsgefangene mehr Unterstützung bekommen. M.E. ein grundsätzliches Problem, wenn Menschen ohne Vorbereitung, Begleitung bzw. Anlaufstellen aus der Haft entlassen werden.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Nach-Messerattacke-von-Brokstedt…

Winni-ed
Tja....

Und so stellen wir uns mal wieder selbst ein Bein....

Bender Rodriguez

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

das ding
@11:17 Uhr von Giselbert

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

Sie moechten also auch moeglischt total (wenn schon denn schon!) ueberwacht werden? Falls Sie mal was Schlimmes tun? Oder besser vorher, falls es so aussieht, als wenn sie was Schlimmes tun koennten? Nur falls, natuerlich! Sind Sie also auch dafuer, das in ihrer Wohnung ein Kameraauge installiert wird? (Bitte nichts davorhaengen und im Sichtfeld bleiben.)

Winni-ed
@11:24 Uhr von Kaneel

 

Ab sofort sollen wegen eines Gewaltdelikts inhaftierte Untersuchungsgefangene, die aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder drogenabhängig sind, in den Blick genommen werden, um frühzeitig auf mögliche Gefahren nach ihrer Entlassung reagieren zu können […] Dabei sollen Justizvollzug, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zusammenarbeiten.

Das ginge natürlich. Mit einer guten digitalen Vernetzung. Haben wir die?

Ferner müssten alle Hinweise auf extremistische Haltungen oder Gefährdungspotenziale von Gefangenen an den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weitergeleitet werden.

Ohje, Vorsicht, Datenschutz.

Außerdem sollen auch entlassene Untersuchungsgefangene mehr Unterstützung bekommen. M.E. ein grundsätzliches Problem, wenn Menschen ohne Vorbereitung, Begleitung bzw. Anlaufstellen aus der Haft entlassen werden.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Nach-Messerattacke-von-Brokstedt

 

Oppenheim
@11:24 Uhr von Kaneel

Die Hamburger Behörden haben gestern ein Maßnahmenpaket aufgrund der Messerattacke in Brokstedt vorgelegt:

Ab sofort sollen wegen eines Gewaltdelikts inhaftierte Untersuchungsgefangene, die aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder drogenabhängig sind, in den Blick genommen werden, um frühzeitig auf mögliche Gefahren nach ihrer Entlassung reagieren zu können […] Dabei sollen Justizvollzug, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zusammenarbeiten.

Ferner müssten alle Hinweise auf extremistische Haltungen oder Gefährdungspotenziale von Gefangenen an den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weitergeleitet werden.

 

Eine richtige Entscheidung ist es. Nur führt das an dem fast alle betreffenden Problem vorbei, dass Mitarbeiterschaft und Auftragslage in einem Missverhältnis stehen. Selbst Ausländerbehörden sind unterbesetzt, ertrinken nach eigenem Bekunden in Aufgaben und könne kaum die Kernaufgaben abarbeiten. Das ändert das o.g. Ziel kaum.

Dicodes
Polizei muss Data-Mining einschränken

Monatelang wurde nach mehr innerer Sicherheit geschrien und wenn mal was dafür getan wird ist auch wieder nicht richtig. Hauptsache dagegen. 

Oppenheim
@11:17 Uhr von Giselbert

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

Das ist kurzsichtig geurteilt. Kriminalität unterscheidet durchaus Verdachtsmomente, die mit einer nachgewiesenen Krimininalität nichts zu tun haben. Mancher Verdächtige muss wegen erwiesener Unschuld aus den Ermittlungen herausgenommen werden. Deshalb bedient ihre kurze Gleichsetzung Sieg für Kriminalität und gegen Opferschutz falsche Paramenter. Auch unbescholtene Menschen haben ein Anrecht, nicht wie Freiwild einer digitalen Datenerfassung ausgesetzt zu sein. Und wir sind keine Hellseher, um 100% einen Straftäter auszumachen. Verdacht und Ermittlungen sind Vorstufen, sollen Inhalte sammeln und erfassen, um darauf aufbauend festzustellen, ob sich Beweise finden, die eine Straftat belegen. Wildwuchs von Vorurteilen, die Sie hier bedienen, sehe ich nicht als Diskussion.

harry_up
@11:25 Uhr von Winni-ed

 

Und so stellen wir uns mal wieder selbst ein Bein....

 

 

Inwiefern?

Coachcoach
@11:25 Uhr von Bender Rodriguez

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

Wenn man dann ein paar Leute versehentlich einsperrt - egal.

harry_up
@11:25 Uhr von Bender Rodriguez

 

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

 

 

"Polizei muss Data Mining einschränken", lautet die Artikelüberschrift.

 

Was meinen Sie dann mit "...net lang fragen, machen..."?

Dicodes
@11:24 Uhr von Kaneel

Die Hamburger Behörden haben gestern ein Maßnahmenpaket aufgrund der Messerattacke in Brokstedt vorgelegt:

Ab sofort sollen wegen eines Gewaltdelikts inhaftierte Untersuchungsgefangene, die aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder drogenabhängig sind, in den Blick genommen werden, um frühzeitig auf mögliche Gefahren nach ihrer Entlassung reagieren zu können […] Dabei sollen Justizvollzug, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zusammenarbeiten.

Ferner müssten alle Hinweise auf extremistische Haltungen oder Gefährdungspotenziale von Gefangenen an den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weitergeleitet werden.

Außerdem sollen auch entlassene Untersuchungsgefangene mehr Unterstützung bekommen. M.E. ein grundsätzliches Problem, wenn Menschen ohne Vorbereitung, Begleitung bzw. Anlaufstellen aus der Haft entlassen werden.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Nach-Messerattacke-von-Brokstedt

Sie machen Täter zu Opfern....

 

harry_up
@11:25 Uhr von Bender Rodriguez

 

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

 

 

Ja klar, wenn es nur das wäre.

 

Wenn sich aber das Verf.Gericht damit befasst, scheint das Problem doch tiefergehender zu sein, als dass es sich mit einem derartigen Stammtischsatz vom Tisch fegen ließe. 

Account gelöscht
Pro und Contra...

...wird das Problem nicht lösen. Diskutiert werden muss die Frage nach dem Wieviel und der Qualität der beschafften Daten; ohne das gute Augenmaß der einzelnen Beamten wirds letztlich nicht abgehn: der menschliche Faktor spielt bei der Digitalisierung die entscheidende Rolle.

Wanderfalke
@Dicodes – 11:36

„Monatelang wurde nach mehr innerer Sicherheit geschrien und wenn mal was dafür getan wird ist auch wieder nicht richtig. Hauptsache dagegen.“

Wenn man sich mit der im Artikel vorgestellten Begründung des Bundesverfassungsgerichts befassen würde wüssten auch Sie, dass es nicht um Hauptsache dagegen geht.

Das Gericht verbietet nicht das Data-Mining sondern kritisiert, dass die Zielanwendung nicht klar genug definiert ist. Solche Systeme dürfen den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung nicht grundlos obsolet stellen.

 

fathaland slim
@11:17 Uhr von Giselbert

Oje ...

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

Diese vermaledeiten Grundrechte aber auch. Ohne sie wäre unser Leben doch viel sicherer.

Oder?

Kaneel
11:49 Uhr von Dicodes @11:24 Uhr von Kaneel

Völliger Blödsinn, ich mache Täter nicht zu Opfern, andernfalls würde ich das Maßnahmenpaket der Hamburger Behörden hier nicht teilen. Wenn ehemalige Gefangene, die Unterstützung benötigen, nach der Haft keine erhalten, ist welchem potentiellen Opfer geholfen? M.W. erhalten Untersuchungsgefangene im Gegensatz zu Strafgefangenen zudem keine Therapieangebote während der Haft.

Wenn Sie Angebote der Resozialisierung, m.E. eine wichtige Grundlage im Gesamtmaßnahmenpaket um weitere Straftaten zu verhindern, offenbar ablehnen, scheint es bei Ihnen mit dem Opferschutz ja nicht sehr weit her zu sein.

Winni-ed
@11:45 Uhr von harry_up

 

Und so stellen wir uns mal wieder selbst ein Bein....

 

 

Inwiefern?

So wie ich das verstanden habe, geht es um das Zusammenführen von Daten, die ohnehin schon in polizeilichen Datenbanken vorhanden sind, um ein besseres Lagebild zu bestimmten Vorfällen zu erhalten. Eine stark eingeschränkte Nutzung bedeutet dann schlicht und ergreifend Lücken und Schlupflöcher. 

paulpanther666
@11:17 Uhr von Giselbert

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

 

Unsinn. Auch wenn sie Probleme mit dem Grundgesetz haben, so muss es dennoch beachtet werden. Sie kennen doch das Grundgesetz oder?

esprit-libere

Wenn wir wollen, dass unsere Polizei unseren Staat schützt benötigen sie moderne  Hilfsmittel.

Die "Ganoven" sind da sehr kreativ und ich denke den Ermittlungsbehörden immer einen Schritt voraus.

Darüber hinaus beschäftigen die richtig dicken Fische eine Menge guter und teurer Rechtsanwälte, die ihnen den Rücken frei halten.

Wir müssen versuchen Waffengleichheit herzustellen damit unsere Gesellschaft stabil bleibt.

Dafür benötigt man auch KI.

Natürlich muss das Handeln überprüft werden, aber das geschieht ja auch durch Staatsanwaltschaft und Richter, da solch eine konkrete Datenrecherche rechtlich legitimiert werden muss.

Macht es der Polizei nicht schwerer als es jetzt schon ist.

Und....es gibt keinen Deepstate vor dem die "Linken" und "Rechten" Angst haben.

Unsere Polizei ist für uns und unsere Sicherheit da und wir sollten sie unterstützen, und ihnen keine Steine in den Weg legen, für die Rechtmässigkeit des Handelns ist in unserem Staat gesorgt.

D. Hume
@11:49 Uhr von Dicodes

Die Hamburger Behörden haben gestern ein Maßnahmenpaket aufgrund der Messerattacke in Brokstedt vorgelegt:

Ab sofort sollen wegen eines Gewaltdelikts inhaftierte Untersuchungsgefangene, die aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder drogenabhängig sind, in den Blick genommen werden, um frühzeitig auf mögliche Gefahren nach ihrer Entlassung reagieren zu können […] Dabei sollen Justizvollzug, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zusammenarbeiten.

Ferner müssten alle Hinweise auf extremistische Haltungen oder Gefährdungspotenziale von Gefangenen an den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weitergeleitet werden.

Außerdem sollen auch entlassene Untersuchungsgefangene mehr Unterstützung bekommen. M.E. ein grundsätzliches Problem, wenn Menschen ohne Vorbereitung, Begleitung bzw. Anlaufstellen aus der Haft entlassen werden.

Sie machen Täter zu Opfern....

Indem der/die Forist/in das Maßnahmenpaket zitiert? 

Winni-ed
@11:57 Uhr von ZoydWheeler

...wird das Problem nicht lösen. Diskutiert werden muss die Frage nach dem Wieviel und der Qualität der beschafften Daten; ohne das gute Augenmaß der einzelnen Beamten wirds letztlich nicht abgehn: der menschliche Faktor spielt bei der Digitalisierung die entscheidende Rolle.

Der "menschliche Faktor" ist jedoch hoffnungslos überlastet und eine Digitalisierung würde hier entlasten.

fathaland slim
11:49, Dicodes @11:24 Uhr von Kaneel

Die Hamburger Behörden haben gestern ein Maßnahmenpaket aufgrund der Messerattacke in Brokstedt vorgelegt:

Ab sofort sollen wegen eines Gewaltdelikts inhaftierte Untersuchungsgefangene, die aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder drogenabhängig sind, in den Blick genommen werden, um frühzeitig auf mögliche Gefahren nach ihrer Entlassung reagieren zu können […] Dabei sollen Justizvollzug, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zusammenarbeiten.

Ferner müssten alle Hinweise auf extremistische Haltungen oder Gefährdungspotenziale von Gefangenen an den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weitergeleitet werden.

Außerdem sollen auch entlassene Untersuchungsgefangene mehr Unterstützung bekommen. M.E. ein grundsätzliches Problem, wenn Menschen ohne Vorbereitung, Begleitung bzw. Anlaufstellen aus der Haft entlassen werden.

Sie machen Täter zu Opfern....

Wirklich?

Das müssen Sie mir bitte erklären. Sie scheinen da einem Mißverständnis zu erliegen.

Winni-ed
@11:47 Uhr von Coachcoach

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

Wenn man dann ein paar Leute versehentlich einsperrt - egal.

Aufgrund eines Persönlichkeitsprofils wird in Deutschland niemand eingesperrt. 

fathaland slim
@12:38 Uhr von Kaneel

11:49 Uhr von Dicodes @11:24 Uhr von Kaneel

 

Völliger Blödsinn, ich mache Täter nicht zu Opfern, andernfalls würde ich das Maßnahmenpaket der Hamburger Behörden hier nicht teilen. Wenn ehemalige Gefangene, die Unterstützung benötigen, nach der Haft keine erhalten, ist welchem potentiellen Opfer geholfen? M.W. erhalten Untersuchungsgefangene im Gegensatz zu Strafgefangenen zudem keine Therapieangebote während der Haft.

Wenn Sie Angebote der Resozialisierung, m.E. eine wichtige Grundlage im Gesamtmaßnahmenpaket um weitere Straftaten zu verhindern, offenbar ablehnen, scheint es bei Ihnen mit dem Opferschutz ja nicht sehr weit her zu sein.

Bei solchen Kommentaren wie den, auf den Sie antworten, drängt sich mir immer wieder der Eindruck auf, daß es für manche Menschen nur zwei akzeptable, wünschenswerte Strafen gibt. Erstens die Todesstrafe und zweitens die lebenslange, wirklich lebenslange Haft.

Und zwar in dieser Reihenfolge.

Winni-ed
@12:41 Uhr von esprit-libere

Wenn wir wollen, dass unsere Polizei unseren Staat schützt benötigen sie moderne  Hilfsmittel.

Die "Ganoven" sind da sehr kreativ und ich denke den Ermittlungsbehörden immer einen Schritt voraus.

Darüber hinaus beschäftigen die richtig dicken Fische eine Menge guter und teurer Rechtsanwälte, die ihnen den Rücken frei halten.

Wir müssen versuchen Waffengleichheit herzustellen damit unsere Gesellschaft stabil bleibt.

Dafür benötigt man auch KI.

Natürlich muss das Handeln überprüft werden, aber das geschieht ja auch durch Staatsanwaltschaft und Richter, da solch eine konkrete Datenrecherche rechtlich legitimiert werden muss.

Macht es der Polizei nicht schwerer als es jetzt schon ist.

Und....es gibt keinen Deepstate vor dem die "Linken" und "Rechten" Angst haben.

Unsere Polizei ist für uns und unsere Sicherheit da und wir sollten sie unterstützen, und ihnen keine Steine in den Weg legen, für die Rechtmässigkeit des Handelns ist in unserem Staat gesorgt.

Ja, so sehe ich das auch.

Bender Rodriguez
@12:40 Uhr von paulpanther666

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

 

Unsinn. Auch wenn sie Probleme mit dem Grundgesetz haben, so muss es dennoch beachtet werden. Sie kennen doch das Grundgesetz oder?

Trotzdem darf man es do h kritisieren. Es ist nicht in Stein gemeißelt.  Und trotzdem ist man nicht automatisch ein  Verfassungsfeind

fathaland slim
@12:49 Uhr von Winni-ed

@11:47 Uhr von Coachcoach

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

Wenn man dann ein paar Leute versehentlich einsperrt - egal.

Aufgrund eines Persönlichkeitsprofils wird in Deutschland niemand eingesperrt. 

Das schrieb der Mitforist ja auch nicht.

Es wird aber durchaus von einigen gewünscht. Wie man auch hier im Forum immer wieder lesen „darf“.

Bender Rodriguez
@11:47 Uhr von Coachcoach  …

@11:47 Uhr von Coachcoach

 

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

 

Wenn man dann ein paar Leute versehentlich einsperrt - egal.

 

Noch is nix passiert und der Teufel is schon an die Wand gemalt.

 

Dann aber bitte nie wieder rufen, "das häzte man doch wissen müssen", wenn wieder irgendwas passiert ist

 

 

paulpanther666
@11:25 Uhr von Bender Rodriguez

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

 

Wenn schon automatisierte Datenauswertung erlaubt ist, sollten die Grenzen eng gezogen werden um Mißbrauch vorzubeugen. Auch hier sei der Verweis auf das Grundgesetz zu beachten.

fathaland slim
@12:41 Uhr von esprit-libere

Wenn wir wollen, dass unsere Polizei unseren Staat schützt benötigen sie moderne  Hilfsmittel.

Die "Ganoven" sind da sehr kreativ und ich denke den Ermittlungsbehörden immer einen Schritt voraus.

Darüber hinaus beschäftigen die richtig dicken Fische eine Menge guter und teurer Rechtsanwälte, die ihnen den Rücken frei halten.

Wir müssen versuchen Waffengleichheit herzustellen damit unsere Gesellschaft stabil bleibt.

Dafür benötigt man auch KI.

Natürlich muss das Handeln überprüft werden, aber das geschieht ja auch durch Staatsanwaltschaft und Richter, da solch eine konkrete Datenrecherche rechtlich legitimiert werden muss.

Macht es der Polizei nicht schwerer als es jetzt schon ist.

Und....es gibt keinen Deepstate vor dem die "Linken" und "Rechten" Angst haben.

Unsere Polizei ist für uns und unsere Sicherheit da und wir sollten sie unterstützen, und ihnen keine Steine in den Weg legen, für die Rechtmässigkeit des Handelns ist in unserem Staat gesorgt.

Friede, Freude, Eierkuchen? Ich weiß ja nicht

Zum_Deife
@12:59 Uhr von Zum_Deife

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

Bisher ist so, dass jeder bei jedem Polizeieinsatz, Ruhestörung, Nachbarschaftsstreit, wurscht was, erfasst wird. Egal ob Sie Täter, Opfer oder auch nur Zeuge sind. Sie landen in dieser Datei. Sie bleiben Ihr Lebenlang in dieser. Auffahrunfall bei dem Sie nicht schuld sind? Sie hatten einen Zweiten? Schön langsam werden Sie auffällig.
Finden Sie das gut?

Account gelöscht
@12:42 Uhr von Winni-ed

...wird das Problem nicht lösen. Diskutiert werden muss die Frage nach dem Wieviel und der Qualität der beschafften Daten; ohne das gute Augenmaß der einzelnen Beamten wirds letztlich nicht abgehn: der menschliche Faktor spielt bei der Digitalisierung die entscheidende Rolle.

Der "menschliche Faktor" ist jedoch hoffnungslos überlastet und eine Digitalisierung würde hier entlasten.

Der menschliche Faktor ist im Ernstfall der mündige Beamte.

Alter Brummbär
@11:26 Uhr von das ding

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

Sie moechten also auch moeglischt total (wenn schon denn schon!) ueberwacht werden? Falls Sie mal was Schlimmes tun? Oder besser vorher, falls es so aussieht, als wenn sie was Schlimmes tun koennten? Nur falls, natuerlich! Sind Sie also auch dafuer, das in ihrer Wohnung ein Kameraauge installiert wird? (Bitte nichts davorhaengen und im Sichtfeld bleiben.)

Immer diese maßlose Übertreibung.

Wenn sie dann mal Opfer einer Straftat werden, bitte nicht fragen ob vielleicht irgendwo eine Kamera hängt.

paulpanther666
@12:51 Uhr von Bender Rodriguez

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

 

Unsinn. Auch wenn sie Probleme mit dem Grundgesetz haben, so muss es dennoch beachtet werden. Sie kennen doch das Grundgesetz oder?

Trotzdem darf man es do h kritisieren. Es ist nicht in Stein gemeißelt.  Und trotzdem ist man nicht automatisch ein  Verfassungsfeind

Wo habe ich etwas von Verfassungsfeind geschrieben? Solange sich keine Mehrheit findet das GG zu ändern , ist es in Stein gemeißelt. Die Gründungsväter Deutschlands haben sich unter dem Eindruck des Nationalsozialismus etwas dabei gedacht.

SirTaki
Nix Neues im Urteilsverfahren

Klar und gut ist doch, dass unser gutes altes Bundesverfassungsgericht als prüfendes Organ rechtliche Richtigstellung und Einordnung von Data-Mining vornimmt. Wenn manche Landesväter und ihr Apparatus Strafverfolgung nicht in der Lage sind, sauber mit Ermittlung und Softwarprogrammen umzugehen, haut das Richtergremium den Landesfürsten auf die Griffel. Und Vater Staat muss gegebenenfalls nachjustieren. Manchmal komme ich mir wie in einer Gruppe unreifer Pennäler vor, die was benutzen wollen und nicht an die Gebrauchsanweisung des Herstellers und Nutzungsauflagen rangehen. Ist doch wohl unmissverständlich, dass Datenschützer auf den Plan gerufen werden, wenn (auch) Behörden Daten abgreifen und hier beinahe grenzenlos zuschlagen. Der Datenschützer moniert, der Richter schafft Recht. Und Polizisten sind ausübende Organe der Staatsgewalt, auch auf Landesebene. Und unterliegen Spielregeln. Wie auch die Landesfürsten.

falsa demonstratio
@12:36 Uhr von Wanderfalke

„Monatelang wurde nach mehr innerer Sicherheit geschrien und wenn mal was dafür getan wird ist auch wieder nicht richtig. Hauptsache dagegen.“

Wenn man sich mit der im Artikel vorgestellten Begründung des Bundesverfassungsgerichts befassen würde wüssten auch Sie, dass es nicht um Hauptsache dagegen geht.

Das Gericht verbietet nicht das Data-Mining sondern kritisiert, dass die Zielanwendung nicht klar genug definiert ist. Solche Systeme dürfen den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung nicht grundlos obsolet stellen.

 

Ich danke Ihnen, dass Sie den Artikel gelesen haben, bevor Sie kommentieren.

 

Zur Ergänzung zitiere ich nmocjh die entsprechende Passage: " Nach dem Urteil ist der Einsatz einer solchen Software grundsätzlich erlaubt."

Coachcoach
@12:49 Uhr von fathaland slim

11:49 Uhr von Dicodes @11:24 Uhr von Kaneel

 

Völliger Blödsinn, ich mache Täter nicht zu Opfern, andernfalls würde ich das Maßnahmenpaket der Hamburger Behörden hier nicht teilen. Wenn ehemalige Gefangene, die Unterstützung benötigen, nach der Haft keine erhalten, ist welchem potentiellen Opfer geholfen? M.W. erhalten Untersuchungsgefangene im Gegensatz zu Strafgefangenen zudem keine Therapieangebote während der Haft.

Wenn Sie Angebote der Resozialisierung, m.E. eine wichtige Grundlage im Gesamtmaßnahmenpaket um weitere Straftaten zu verhindern, offenbar ablehnen, scheint es bei Ihnen mit dem Opferschutz ja nicht sehr weit her zu sein.

Bei solchen Kommentaren wie den, auf den Sie antworten, drängt sich mir immer wieder der Eindruck auf, daß es für manche Menschen nur zwei akzeptable, wünschenswerte Strafen gibt. Erstens die Todesstrafe und zweitens die lebenslange, wirklich lebenslange Haft.

Und zwar in dieser Reihenfolge.

In der 'Reihenfolge' ist die zweite Strafe bereits erlitten.

fathaland slim
13:13, Coachcoach @12:49 Uhr von fathaland slim

Bei solchen Kommentaren wie den, auf den Sie antworten, drängt sich mir immer wieder der Eindruck auf, daß es für manche Menschen nur zwei akzeptable, wünschenswerte Strafen gibt. Erstens die Todesstrafe und zweitens die lebenslange, wirklich lebenslange Haft.

Und zwar in dieser Reihenfolge.

In der 'Reihenfolge' ist die zweite Strafe bereits erlitten.

Nein.

Nicht nacheinander, sondern entweder oder.

Ich halte Ihre Replik für ein gewolltes Mißverständnis.

Hat aber eigentlich alles mit dem Thema nix zu tun.

Kaneel
@11:38 Uhr von Oppenheim

"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden."

Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

Das ist kurzsichtig geurteilt. Kriminalität unterscheidet durchaus Verdachtsmomente, die mit einer nachgewiesenen Krimininalität nichts zu tun haben. Mancher Verdächtige muss wegen erwiesener Unschuld aus den Ermittlungen herausgenommen werden. Deshalb bedient ihre kurze Gleichsetzung Sieg für Kriminalität und gegen Opferschutz falsche Paramenter. Auch unbescholtene Menschen haben ein Anrecht, nicht wie Freiwild einer digitalen Datenerfassung ausgesetzt zu sein. Und wir sind keine Hellseher, um 100% einen Straftäter auszumachen. Verdacht und Ermittlungen sind Vorstufen, sollen Inhalte sammeln und erfassen, um darauf aufbauend festzustellen, ob sich Beweise finden, die eine Straftat belegen. Wildwuchs von Vorurteilen, die Sie hier bedienen, sehe ich nicht als Diskussion.

Das haben Sie sehr treffend beschrieben. Danke.

Winni-ed
@12:52 Uhr von fathaland slim

@11:47 Uhr von Coachcoach

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

Wenn man dann ein paar Leute versehentlich einsperrt - egal.

Aufgrund eines Persönlichkeitsprofils wird in Deutschland niemand eingesperrt. 

Das schrieb der Mitforist ja auch nicht.

Es wird aber durchaus von einigen gewünscht. Wie man auch hier im Forum immer wieder lesen „darf“.

Ich habe soetwas weder geschrieben, noch wünsche ich mir das.

heribix

Wenn ich manche Kommentare hier lese habe ich das Gefühl das einige garnicht wissen was Data-Mining ist. Dabei handelt es sich um das sammeln von allen möglichen Daten aus allen möglichen Quellen. ZB. Die Uchabfragen über Google, die angesehen Filme bei Netfix, die Chats bei WhatsApp  und Co aber auch um Daten vom Ornungsamt, Finanzamt und Banken. Die Daten werden dann von einer KI ausgewertet und ein Profil erstellt. Ein ähnliches System benutz übrigens dir Schufa, mit einer recht hohen Fehlerquote. Willkommen in der schönen neuen Welt. Im übrigen ist das System der Grundstein des in China verwendeten Sozial Kreditsysthem.

Winni-ed
@13:00 Uhr von ZoydWheeler

...wird das Problem nicht lösen. Diskutiert werden muss die Frage nach dem Wieviel und der Qualität der beschafften Daten; ohne das gute Augenmaß der einzelnen Beamten wirds letztlich nicht abgehn: der menschliche Faktor spielt bei der Digitalisierung die entscheidende Rolle.

Der "menschliche Faktor" ist jedoch hoffnungslos überlastet und eine Digitalisierung würde hier entlasten.

Der menschliche Faktor ist im Ernstfall der mündige Beamte.

Eben.

artist22
Aber sowas von @12:55 Uhr von paulpanther666

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

 

Wenn schon automatisierte Datenauswertung erlaubt ist, sollten die Grenzen eng gezogen werden um Mißbrauch vorzubeugen. Auch hier sei der Verweis auf das Grundgesetz zu beachten.

 

denn einfach mal etwas genauer mitlesen

hier:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verbrechensbekaempfung…

oder gar hier:

https://www.kritische-polizisten.de/2020/04/palantir-gotham/

paulpanther666
@13:55 Uhr von Giselbert

@11:17 Uhr von Giselbert
"Dieser muss aber per Gesetz stark einschränkt werden." Ein Sieg für die Kriminalität und gegen den Opferschutz.

@ 12:40 Uhr von paulpanther666 "Unsinn. Auch wenn sie Probleme mit dem Grundgesetz haben, so muss es dennoch beachtet werden. Sie kennen doch das Grundgesetz oder?"

Ich habe keine Probleme mit dem Grundgesetz, bitte lassen Sie diese Unterstellung!

Bei Bedarf kann auch das Grundgesetz angepasst werden. Und wenn sich aus dem Data-Mining ein entscheidender Vorteil für die Allgemeinheit ergibt, dann sollte man darüber nachdenken.

Was sollte das denn für ein Vorteil sein?

Totale Überwachung steht so nicht im GG !

das ding
@13:12 Uhr von falsa demonstratio

" Nach dem Urteil ist der Einsatz einer solchen Software grundsätzlich erlaubt."

Data Mining ist - s.a. die Beschreibung vom Foristen heribix (13:57)  - sozusagen das "Schwanger" im Gegensatz zur Illusion von "ein bisschen schwanger" wenn man das Data Mining nicht komplett verbietet sondern mit Zielanwendungen temporaere politisch wankelmuetige Ausweichstrategien zulaesst. Eine Trennung zwischen der Software, die das alles koordiniert und auswertet und der Sammlungssoft/hardware vernebelt das Problem.

"Das Computerprogramm wird mit vielen Informationen gefüttert, die aus verschiedenen polizeilichen Datenbanken stammen." (Bericht)

Hier muesste (vermutlich) geleakt werden, was diese Daten sind und woher die Daten kommen (hat Forist heribex Recht und in wieweit?). Da ist Massenueberwachung im Anmarsch und geht uns alle an.

paulpanther666
@13:57 Uhr von artist22

Net lang fragen, machen. Wenn  man damit Verbrecher kriegen kann, isr es die Sache wert. 

 

Wenn schon automatisierte Datenauswertung erlaubt ist, sollten die Grenzen eng gezogen werden um Mißbrauch vorzubeugen. Auch hier sei der Verweis auf das Grundgesetz zu beachten.

 

denn einfach mal etwas genauer mitlesen

hier:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verbrechensbekaempfung

oder gar hier:

https://www.kritische-polizisten.de/2020/04/palantir-gotham/

Sie haben Pegasus vergessen. Auf Basis dieser Software gäbe es ganz andere Möglichkeiten. Daher ist es wichtig vor allen den Behörden genau auf die Finger zu schauen.

saschamaus75
@12:41 Uhr von esprit-libere

>> Dafür benötigt man auch KI

 

Warum muß ich bei diesem Satz gerade an den Film 'Eagle Eye' denken? oO

Moderation
Die Kommentarfunktion wird bald geschlossen

Sehr geehrte User,

wir werden die Kommentarfunktion um 14:45 Uhr schließen.

Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare noch zu Ende, bevor ein neues Thema eröffnet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation

artist22
Pegasus ist im aktuellen Fall @14:20 Uhr von paulpanther666

Sie haben Pegasus vergessen. Auf Basis dieser Software gäbe es ganz andere Möglichkeiten. Daher ist es wichtig vor allen den Behörden genau auf die Finger zu schauen.

 

nur nebenläufig ;-)

Da ich Zugang zu einigen (SW-)Quellen habe, werde ich sicherlich aufpassen. ;-)

werner1955
Polizei muss Data-Mining einschränken

Schade.

Hätte es gut gefunden und  gesehen das alle technischen Möglichkeitn genutz werden um neue Opfer zu verhindern

Anständige Bürger brauchen davor keine Angst zu haben. .
 

werner1955
@11:15 Uhr von Nettie

"So könne das Programm auch Persönlichkeitsprofile erstellen. Bei solchen besonders schweren polizeilichen Eingriffen sei der Einsatz nur erlaubt, wenn es darum gehe, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen - etwa Leib oder Leben von anderen Menschen."

Und darum, deren Missbrauch zu verhindern:

"Nach den Landesgesetzen in Hamburg und Hessen werde der Einsatz der Software aber kaum begrenzt".

Das Urteil des BVG ist daher nachvollziehbar richtig.

Wenn durch diese Maßnamen weniger Täter gefast und Verbrechen verhindert werden, wer erklärt das dann den Hinternlieben und neuen Opfern?

 

Werner40
@14:35 Uhr von werner1955

"So könne das Programm auch Persönlichkeitsprofile erstellen. Bei solchen besonders schweren polizeilichen Eingriffen sei der Einsatz nur erlaubt, wenn es darum gehe, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen - etwa Leib oder Leben von anderen Menschen."

Und darum, deren Missbrauch zu verhindern:

"Nach den Landesgesetzen in Hamburg und Hessen werde der Einsatz der Software aber kaum begrenzt".

Das Urteil des BVG ist daher nachvollziehbar richtig.

Wenn durch diese Maßnamen weniger Täter gefast und Verbrechen verhindert werden, wer erklärt das dann den Hinternlieben und neuen Opfern?

 

. Sie plädieren für einen Polizeistaat ?

Account gelöscht
@13:57 Uhr von Winni-ed

...wird das Problem nicht lösen. Diskutiert werden muss die Frage nach dem Wieviel und der Qualität der beschafften Daten; ohne das gute Augenmaß der einzelnen Beamten wirds letztlich nicht abgehn: der menschliche Faktor spielt bei der Digitalisierung die entscheidende Rolle.

Der "menschliche Faktor" ist jedoch hoffnungslos überlastet und eine Digitalisierung würde hier entlasten.

Der menschliche Faktor ist im Ernstfall der mündige Beamte.

Eben.

Eben der autonom denkende Mensch.

 

Nettie
@14:35 Uhr von werner1955

"So könne das Programm auch Persönlichkeitsprofile erstellen. Bei solchen besonders schweren polizeilichen Eingriffen sei der Einsatz nur erlaubt, wenn es darum gehe, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen - etwa Leib oder Leben von anderen Menschen."

Und darum, deren Missbrauch zu verhindern:

"Nach den Landesgesetzen in Hamburg und Hessen werde der Einsatz der Software aber kaum begrenzt".

Das Urteil des BVG ist daher nachvollziehbar richtig.

Wenn durch diese Maßnamen weniger Täter gefast und Verbrechen verhindert werden, wer erklärt das dann den Hinternlieben und neuen Opfern?

 

Haben Sie das hier überlesen:

"(...) nur erlaubt, wenn(!!) es darum gehe, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen - etwa Leib oder Leben von anderen Menschen"?

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