Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Polizei muss Data-Mining einschränken
Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Länder, die die Software einsetzen, müssen nachbessern.
"So könne das Programm auch Persönlichkeitsprofile erstellen. Bei solchen besonders schweren polizeilichen Eingriffen sei der Einsatz nur erlaubt, wenn es darum gehe, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen - etwa Leib oder Leben von anderen Menschen."
Und darum, deren Missbrauch zu verhindern:
"Nach den Landesgesetzen in Hamburg und Hessen werde der Einsatz der Software aber kaum begrenzt".
Das Urteil des BVG ist daher nachvollziehbar richtig.