Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in die Wahlurne.

Ihre Meinung zu CSU nennt Pläne für Wahlrechtsreform "organisierte Wahlfälschung"

Die CSU nennt die Ampel-Pläne für eine Reform des Wahlrechts "verfassungswidrig" und droht mit einer Klage. Das Vorhaben erinnere an einen "Schurkenstaat". Kritisch äußerte sich auch die Linkspartei.

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127 Kommentare

Kommentare

Nettie
Der CSU ist wohl keine Polemik zu peinlich und kein Vergleich zu

schief, wenn es um die ‚Verteidigung‘ ihrer eigenen Interessen geht.
Dies zur Aussage ihres Generalsekretärs "Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern, kennen wir sonst nur aus Schurkenstaaten."

NieWiederAfd
@18:20 Uhr von eine_anmerkung .

Wie kann es beispielsweise sein das die Linke, die mit 4,9% ganz klar eine Klatsche vom Wähler erhalten hat (5% Hürde verfehlt), dann doch mit 39! (in Worten neununddreißig) Mandadsträger mit Vize und allem Brimborium in den Bundestag einzusehen und Ihr Unwesen treiben darf? Ist das etwa gerecht oder spiegelt das den originären Wählerwillen wieder?

 

Das hat mit dem derzeit geltenden Wahlrecht zu zun: wenn eine Partei drei Direktmandate holt, greift die sogenannte Grundmandatsklausel. Da gibt es keinen Spielraum.

 Man kann das ändern. Ihre Aufregung bzw. gespielte Empörung ist völlig überflüssig. 
 

 

 

 

NieWiederAfd
@17:38 Uhr von nie wieder spd

Warum sind denn von der Änderung des Wahlrechts nur die Direktmandate betroffen? 
Die haben doch wenigstens um den Einzug ins Parlament gekämpft. 
Gerechter wäre es, wenn in diesem Zusammenhang auf die Listenmandate verzichtet würde. Denn die werden von den jeweiligen Parteien bestimmt und unterliegen damit keiner demokratischen Wahlentscheidung der Wähler. Schlimmer noch: Kaum ein Wähler kennt überhaupt diese Personen, wenn sie nicht durch aktiven Wahlkampf und gute Arbeit bekannt sind. Sie werden den Wählern aufgenötigt.
Listenmandate haben in einer Demokratie keine Existenzberechtigung.

 

Ihre Schimpfkanonade auf 'Listenmandate' könnte ein Hinweis sein, dass Sie unser Verhältniswahlrecht nicht verstanden haben. Die Wahlgerechtigkeit setzt voraus, die prozentuale Stimmabgabe für die Parteien in der Sitzverteilung abzubilden. 
Ich schau mir übrigens vor jeder Wahl die sog. Listenkandidaten an. 
 

 

 

Esche999
WAHLRECHT BUNDESTAG GRÖSSE

Die Verkleinerung des Parlamentes, mindestens aber die Verhinderung einer weiteren Zunahme der Abgeordnetenzahl, ist ein dringendes Gebot. Es allerdings durch einen Ausschluß von DIREKT gewählten Abgeordneten zu erreichen, ist in der Tat ein höchst bedenklicher Weg, denn in diesen Direktkandidaten kommt ja Volkes Stimme eben DIREKT zum Ausdruck. Eigentlich bleibt nur der andere Weg : bei vorgegebener Gesamtzahl von ca 590 Mitgliedern werden die direkt gewählten Personen zuerst berücksichtigt und die verbleibenden Sitze werden proportional zu den Zweitstimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Muß das Verfassungsgericht überdenken.

Tarek94
@18:58 Uhr von Alexander K.

Warum vergrößert die CSU nicht einfach Ihre Wahlkreise? Dadurch reduziert sich die Anzahl der Direktmandate automatisch?

...

Vielleicht weil sie das nicht kann und darf? "Die Wahlkreiseinteilung wurde durch die Anlage zum Vierundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. Juni 2020 festgelegt." (Quelle: Wikipedia)

Die CSU ist z.Z. nicht an der Bundesregierung beteiligt.

 

NieWiederAfd
@19:06 Uhr von Halleluja

Aber ich meine ein Bürger eine Stimme.

Wer den Wahlkreis gewinnt hat sein Mandat.

Was Grüne und SPD da angedacht haben spricht dem klar zuwieder.

100 Prozent Stimmen z.B. in Berlin würden diese Parteien klar bevorteilen. Sie hätten ein paar Berliner Bezirke gewonnen,aber sie bekommen mehr Mandate.

Ungerecht ohne Ende.

Jeder Wahlkreis ein Mandat.Fertig.

 

Ihr Kommentar lässt vermuten, dass Sie unser derzeitiges Wahlsystem nicht im Ansatz verstanden haben. 
... Wie übrigens manche Unionsleute auch nicht, wenn sie von "Schurkenstaat" fabulieren.

 

 

schabernack
@17:54 Uhr von Möbius

 

Hintergrund ist, dass Deutschland eines von wenigen (wenn nicht das einzige) Land in der Welt ist, das sich einen Mix aus Verhältnis- und Direktwahlrecht (mit repräsentativem Charakter) leistet.

 

Das einzige Land ist es sicher nicht.

Das Wahlrecht in Japan ist sehr ähnlich dem Koalitionsvorschlag.

 

Fest und unveränderlich 465 Sitze im Unterhaus. 289 Wahlkreise. Alle 289 Wahlkreis-Gewählten kommen ins Parlament. Die anderen 176 bestimmt die Zweitstimme im Verhältniswahlrecht.

 

Nennt sich «Graben-Wahlsystem». Ausgleichsmandate und Sperrklausel gibt es nicht. Ist aber weniger verteilungs-gerecht unter den Parteien als das bisher in Deutschland gültige Wahlrecht.

Coachcoach
Andersrum würde es mehr Sinn machen

Vorschlag:
Jede Partei bekommt so viel Mandate, wie die Zweitstimmen ergeben - und zwar haben die Direktmandate Vorrang, erst danach wird von der Landeslist aufgefüllt.

So bliebe es bei 598 Mandaten (man könnte das von mir aus gerne auf 400 absenken), die direkt Gewählten sind auf jeden Fall  drin, wenn ihre Partei genügend Prozente hat - und der Einfluss der Wählenden wäre größer.

Peter P1960
@18:49 Uhr von frosthorn

 

ein nachvollziehbares Argument gegen die naheliegendste Lösung, nämlich eine Vergrößerung der Wahlkreise hören. Wer hier im Forum würde das ablehnen und warum?

Danke im Voraus.

Meines Wissens ist das Argument, dass der Bürgerkontakt sich bei zu großen Wahlkreisen verringern würde und die Anliegen, die an den Delegierten herangetragen werden nicht oder nur unzureichend bearbeitet werden könnten. Ob das so ist, weiss ich nicht, das Argument kam bisher vorwiegend aus der CDU, wäre abe bei allen anderen genau so.

Winnie65
Wahlrecht

Meiner Meinung nach müsste das Wahlrecht wie folgt aussehen. Eine Hälfte der Mandate kommt über die Direktwahl in den Wahlkreisen. Die gleiche Menge  dann noch mal über die Liste. Punkt. Die Direktmandate sind unantastbar, da vom Volk, wie der Name sagt, direkt gewählt. Der Rest anteilmäßig gemäß der Stimmen über die Liste. Wenn eine Partei mehr Sitze im Parlament haben möchte, muss sie halt bessere Politik machen. Wo ist bitte das Problem?

NieWiederAfd
@17:58 Uhr von albexpress

Direktmandat geht vor Listenmandat.Wer mehr Direktmandate bekommt halt weniger Listenmandate.Somit können die Wahlkreise bleiben under der BT hat seine Regelgrösse. 

Vielleicht sollten Sie mal in Länder mit diesem "the Winner Takes it all"-Prinzip schauen. Die sehnen sich größtenteils nach unserem ausgeklügelten Wahlrecht, dass sowohl regionale Aspekte der Direktmandate wie auch das gleiche Gewicht jeder Stimme berücksichtigt. 
Um das zu verstehen, muss man sich allerdings damit befassen, was  Überhang- und Ausgleichsmandate bedeuten. 
 

 

nelumbo
@18:53 Uhr von nikioko

Die CSU ist der größte Profiteur von Überhangmandaten. Kein Wunder, dass sie diese behalten will.

 

Kann man auch andersrum formulieren: SPD/Grüne/FDP basteln sich ein neues Wahlrecht, und zwar zufälligerweise so, dass sie selbst davon am meisten profitieren. Die bisherige Regelung ist verfassungsgemäß, repräsentiert den Wählerwillen ziemlich optinal und ist somit nicht zu beanstanden. Das übergroße Parlament ist auf zu kleinteilige Wahlkreise zurückzuführen.

Ich stimme ihnen zu, dass man die Wahlkreise so anpassen sollte, dass sich eine vernünftige Parlamentsgröße ergibt. Davon profitieren die Koalitionsparteien aber nicht so wie von der angestrebten Regelung. 

YVH

Wahrscheinlich der Vorschlag mit dem geringsten Schaden. Den Verlust von Direktmandaten kann mit einem guten Zweit-Stimmen Ergebnis verhindert werden.

Die Wahlkreise neu zu ordnen ist aufwendig und kann nicht ständig vorgenommen werden.

Halleluja
@17:38 Uhr von nie wieder spd

Warum sind denn von der Änderung des Wahlrechts nur die Direktmandate betroffen? 
Die haben doch wenigstens um den Einzug ins Parlament gekämpft. 
Gerechter wäre es, wenn in diesem Zusammenhang auf die Listenmandate verzichtet würde. Denn die werden von den jeweiligen Parteien bestimmt und unterliegen damit keiner demokratischen Wahlentscheidung der Wähler. Schlimmer noch: Kaum ein Wähler kennt überhaupt diese Personen, wenn sie nicht durch aktiven Wahlkampf und gute Arbeit bekannt sind. Sie werden den Wählern aufgenötigt.
Listenmandate haben in einer Demokratie keine Existenzberechtigung.

Eine gute Frage die Sie da stellen. Ein Bürger eine Stimme.

 

Peter P1960
@19:20 Uhr von Coachcoach

Vorschlag:
Jede Partei bekommt so viel Mandate, wie die Zweitstimmen ergeben - und zwar haben die Direktmandate Vorrang, erst danach wird von der Landeslist aufgefüllt.

So bliebe es bei 598 Mandaten (man könnte das von mir aus gerne auf 400 absenken), die direkt Gewählten sind auf jeden Fall  drin, wenn ihre Partei genügend Prozente hat - und der Einfluss der Wählenden wäre größer.

Wie wollen Sie den jetzt durch Überhangmandate gelösten Fall handhaben, bei dem eine Partei mehr Direktmandate hat, als ihr nach den Zweitstimmen insgesamt zustehen würden? Welche Direktmandate müssten verzichten?

 

NieWiederAfd
@18:42 Uhr von weingasi1

...
Die alternative Lösung, die auch schon länger auf dem Tisch liegt, ist die Verkleinerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen neuen Zuschnitt. Will die Union auch nicht.

 Es ist das gute Recht, die Lösung der jetzigen Koalition gerichtlich prüfen zu lassen.

 Es ist aber schlechter Stil, eine eigene parlamentarische Arbeit an dem Problem zu verweigern. 
 

 

Soweit ich weiss, würde es aber nicht beschwören, wurde ein Gegenvorschlag gemacht (ich glaube, noch während der Groko ) wonach die Wahlkreise grösser und somit anzahlmässig verkleinert würden und somit auch die Direktmandate zahlenmässig reduziert würden.

 

Meines Wissens irren Sie da: Die Union, allen voran die bayrische CSU, macht seit 3 Legislaturperioden keine umsetzbaren sinnvollen Vorschläge, die das Wesen unseres Wahlrechts in der Kombination von Verhältniswahlrecht und Direktmandaten beibehält.
Vor allem die CSU wehrt sich mit Hauen und Stechen gegen neue Zuschnitte der Wahlkreise. 
 

Peter P1960
@19:23 Uhr von nelumbo

Die CSU ist der größte Profiteur von Überhangmandaten. Kein Wunder, dass sie diese behalten will.

 

Kann man auch andersrum formulieren: SPD/Grüne/FDP basteln sich ein neues Wahlrecht, und zwar zufälligerweise so, dass sie selbst davon am meisten profitieren. Die bisherige Regelung ist verfassungsgemäß, repräsentiert den Wählerwillen ziemlich optinal und ist somit nicht zu beanstanden. Das übergroße Parlament ist auf zu kleinteilige Wahlkreise zurückzuführen.

Ich stimme ihnen zu, dass man die Wahlkreise so anpassen sollte, dass sich eine vernünftige Parlamentsgröße ergibt. Davon profitieren die Koalitionsparteien aber nicht so wie von der angestrebten Regelung. 

Wie profitieren denn die drei Parteien? Wenn es z.B. insgesamt 20 % weniger Abgeordete gibt, hat jede Partei 20 % weniger.

NieWiederAfd
@17:45 Uhr von Herman the German

So:

Es fängt schon mal damit an, daß NUR noch Direktgewählte ins Parlament dürfen! Landeslisten müssen abgeschafft werden. Damit kommt nämlich sonst so mancher (zu Recht?) Durchgefaller/e doch noch rein. Die Wähler jedes Wahlkreises bestimmen ja angeblich die Zusammensetzung der Parlamente (Bund und Länder), daher ist es unmöglich, daß durch die Hintertür (zu Recht!) Durchgefallene doch noch in die Parlamente kommen.

 

Unsinn. Würde Ihr Vorschlag umgesetzt, gäbe es keine ernstzunehmenden Gegenkandidaten anderer Parteien z.B. in CSU-Hochburgen, in denen Direktkandidaten übrigens selten aufgrund von persönlichen Kompetenzen gewählt werden sondern nur aufgrund des Parteibuchs. 
 

 

 

Coachcoach
@20:02 Uhr von Peter P1960

Vorschlag:
Jede Partei bekommt so viel Mandate, wie die Zweitstimmen ergeben - und zwar haben die Direktmandate Vorrang, erst danach wird von der Landeslist aufgefüllt.

So bliebe es bei 598 Mandaten (man könnte das von mir aus gerne auf 400 absenken), die direkt Gewählten sind auf jeden Fall  drin, wenn ihre Partei genügend Prozente hat - und der Einfluss der Wählenden wäre größer.

Wie wollen Sie den jetzt durch Überhangmandate gelösten Fall handhaben, bei dem eine Partei mehr Direktmandate hat, als ihr nach den Zweitstimmen insgesamt zustehen würden? Welche Direktmandate müssten verzichten?

 

Die mit dem geringsten Stimmenanteil - oder es gelten nur über 35%/40% 45%..50%...

falsa demonstratio
@19:06 Uhr von Halleluja

 

Jeder Wahlkreis ein Mandat.Fertig.

 

Dann bekommen  wir vielleicht Verhältnisse wie in Groß-Britannien

Peter P1960
@20:10 Uhr von Coachcoach

Vorschlag:
Jede Partei bekommt so viel Mandate, wie die Zweitstimmen ergeben - und zwar haben die Direktmandate Vorrang, erst danach wird von der Landeslist aufgefüllt.

So bliebe es bei 598 Mandaten (man könnte das von mir aus gerne auf 400 absenken), die direkt Gewählten sind auf jeden Fall  drin, wenn ihre Partei genügend Prozente hat - und der Einfluss der Wählenden wäre größer.

Wie wollen Sie den jetzt durch Überhangmandate gelösten Fall handhaben, bei dem eine Partei mehr Direktmandate hat, als ihr nach den Zweitstimmen insgesamt zustehen würden? Welche Direktmandate müssten verzichten?

 

Die mit dem geringsten Stimmenanteil - oder es gelten nur über 35%/40% 45%..50%...

Damit wären CD/SU-Kandidaten mit den kleinsten Wahlkreisen praktisch chancenlos auf ein Mandat.

dr.bashir
Erstaunlich wenig Ahnung

Ich habe jetzt nicht alle Posts nachgelesen, habe aber beim Querlesen sehr viel Ahnungslosigkeit über das Wahlsystem gefunden.

Einige fordern, dass die Direktmandate Vorrang haben sollten. Das entspricht dann den Verhältnissen in GB oder den USA. Egal wie viele Prozente kleinere Parteien bekämen, der Bundestag bestünde überwiegend aus Union und SPD. Die CSU in Bayern würde am meisten profitieren, deswegen sperrt sie sich ja seit Jahren gegen jeden Reformvorschlag. Nach derzeitiger Lage bekäme die CSU in Bayern etwa 40% der Stimmen, aber über 90% der Abgeordneten. Bundesweit hätten die Grünen mit 20% oder die AfD mit 10% trotzdem nur einzelne Abgeordnete im Parlament. Wer das will, weiß ich nicht.

Das Problem ist tatsächlich überwiegend die CSU. Sie führt im Moment zu den meisten Überhang- und Ausgleichsmandaten, würde bei einem Mehrheitswahlrecht zu den größten führen und führt logischerweise zum Widerstand aus München gegen jeden Schritt in Richtung mehr Verhältniswahlrecht.

Toko1970-1
@18:12 Uhr von NieWiederAfd

Die Union ist wieder mal nicht bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten, die den hohen Wert des Proporzes der Stimmen im Verhältniswahlrecht aufrecht erhält.
Die alternative Lösung, die auch schon länger auf dem Tisch liegt, ist die Verkleinerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen neuen Zuschnitt. Will die Union auch nicht.

 Es ist das gute Recht, die Lösung der jetzigen Koalition gerichtlich prüfen zu lassen.

 Es ist aber schlechter Stil, eine eigene parlamentarische Arbeit an dem Problem zu verweigern. 
 

 

gez. NieWiederAfd 

 

Ich stimme Ihnen zu und die Wortwahl der CDU / CSU  geht überhaupt nicht.  Diese Partei scheint jeden Anstand verloren zu haben und bedient sich eines Vokabulars, das einer Regierungspartei unwürdig ist.  Immerhin will die Ampel die Reform wenigstens angehen,  was die CDU als größte Profiteure der bestehenden Regel immer verweigert hat. 

 

 

Andi123
Direktmandate

Erststimme:

Partei 1: 25%

Partei 2: 24%

Partei 3: 15%

Partei 4: 11%

Partei 5: 10%

Folge: Partei 1 erhält das Mandat, alle anderen nichts.

Wenn das in allen Wahlkreisen passiert, bekommt Partei 1 100% der Direktmandate, der Rest keine. Das wäre mit Zweit- bzw. Listenstimmen nie auszugleichen.

Ist zwar in diesem Ausmaß sehr hypothetisch, aber in Ansätzen schon real. Unser jetziges System funktioniert nur mit Ausgleichsmandaten (und damit immer mehr Abgeordneten) oder (und so war es bei der Einführung), bei nur 2 großen Parteien mit weit über 30% Stimmenanteil.

Übrigens: Bei der jetzt vorgeschlagenen Regelung würde jede Partei weniger Abgeordnete zugesprochen bekommen, das Verhältnis bliebe gleich - es würden also alle gleichmaßig treffen. Und einiges Geld der Steuerzahler gespart werden.

Überrascht es,  wer da nicht mitmachen will ??

(Bekannte Regel: wenn man etwas nicht will, findet man immer Gründe dagegen)

DrBeyer
@20:17 Uhr von Peter P1960

 

Die mit dem geringsten Stimmenanteil - oder es gelten nur über 35%/40% 45%..50%...

Damit wären CD/SU-Kandidaten mit den kleinsten Wahlkreisen praktisch chancenlos auf ein Mandat.

Nein.

Der "geringste Stimmenanteil" ist doch etwas Relatives und nichts Absolutes.

Wer im größten Wahlkreis Sieger wird mit 23% der Stimmen muss draußen bleiben, wer im kleinsten 80% bekommt kommt rein nach diesem Vorschlag.

Das würde in einigen Wahlkreisen auch viel mehr dem Wählerwillen entsprechen, allerdings auch bedeuten, dass die AfD vermutlich keinen Direktmandate mehr bekommen würde, da sie ihre Wahlkreise eher knapp gewonnen hat, wenn ich mich nicht irre.

Peter P1960
@20:28 Uhr von DrBeyer

 

Die mit dem geringsten Stimmenanteil - oder es gelten nur über 35%/40% 45%..50%...

Damit wären CD/SU-Kandidaten mit den kleinsten Wahlkreisen praktisch chancenlos auf ein Mandat.

Nein.

Der "geringste Stimmenanteil" ist doch etwas Relatives und nichts Absolutes.

Wer im größten Wahlkreis Sieger wird mit 23% der Stimmen muss draußen bleiben, wer im kleinsten 80% bekommt kommt rein nach diesem Vorschlag.

Das würde in einigen Wahlkreisen auch viel mehr dem Wählerwillen entsprechen, allerdings auch bedeuten, dass die AfD vermutlich keinen Direktmandate mehr bekommen würde, da sie ihre Wahlkreise eher knapp gewonnen hat, wenn ich mich nicht irre.

Sie haben Recht, ich habe den Stimmenanteil mit der Stimmenanzahl verwechselt. Da das aber nur parteiintern funktionieren kann, wären die Direktmandate der kleinen Parteien nicht betroffen.

DrBeyer
@20:10 Uhr von Coachcoach

Die mit dem geringsten Stimmenanteil - oder es gelten nur über 35%/40% 45%..50%...

Ich könnte mit beidem gut leben.

Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, weiß also nicht, ob der Vorschlag schon kam, aber mir erscheint nach wie vor das System irgendeines Verfassungsprofessors recht sinnvoll, nach dem in allen Wahlkreisen, in denen kein Kandidat die absolute Mehrheit bekommen hat, Stichwahlen durchgeführt werden sollten.

Das würde wohl alle Probleme lösen.

Und gleichzeitig auch den Missstand beheben, nach dem aktuell Kandidaten mit Direktmandat im Bundestag sitzen, die die Mehrheit der Wähler ihres Wahlkreises gar nicht im Bundestag sehen möchte, einfach nur, weil sie zwar die rel. Mehrheit (bspw. 23%) bekommen haben, aber für den Rest (immerhin 77%) völlig untragbar sind.

Coachcoach
@20:17 Uhr von Peter P1960

Vorschlag:
Jede Partei bekommt so viel Mandate, wie die Zweitstimmen ergeben - und zwar haben die Direktmandate Vorrang, erst danach wird von der Landeslist aufgefüllt.

So bliebe es bei 598 Mandaten (man könnte das von mir aus gerne auf 400 absenken), die direkt Gewählten sind auf jeden Fall  drin, wenn ihre Partei genügend Prozente hat - und der Einfluss der Wählenden wäre größer.

Wie wollen Sie den jetzt durch Überhangmandate gelösten Fall handhaben, bei dem eine Partei mehr Direktmandate hat, als ihr nach den Zweitstimmen insgesamt zustehen würden? Welche Direktmandate müssten verzichten?

 

Die mit dem geringsten Stimmenanteil - oder es gelten nur über 35%/40% 45%..50%...

Damit wären CD/SU-Kandidaten mit den kleinsten Wahlkreisen praktisch chancenlos auf ein Mandat.

Wieso das? die können da jede mögliche %-Zahl holen und sind dann Nr. 1 im Land.

Fuchs123

Was ist denn eigentlich mit der Verringerung der Wahlkreise, ist das ganz vom Tisch? Keine Ahnung wieviele man reduzieren müsste um auf annehmbare Zahlen zu kommen. Allerdings ist das wiederum ein sehr zeitaufwendiges Verfahren, weshalb man es eben sobald als möglich angehen sollte. Streit wird es sowieso wieder geben weil sich dann einige nicht genug vertreten fühlen oder andere wiederum befürchten, daß dann die bis dato satte Mehrheit angekratzt werden könnte, weil dann Menschen im Wahlkreis dazu kommen könnten die eben in der Vergangenheit anders gewählt haben. Die Hängepartie dauerte jetzt aber viel zu lange und uns Bürgern ist nicht zuzumuten, daß ständig jemand nunmal noztwendigen Änderungen blockiert. Davon abgesehen ist die Wortwahl des CSU-Politikers absolut daneben.

nie wieder spd
@17:59 Uhr von fathaland slim

Bei der Bundestagswahl sollte es nur Direktmandate geben ...

... um den Bundestag auf die Regelgröße von 598 Sitzen zu bringen.
U.U. der Nachteil :
Es wird u.U. Wahlkreise geben wo das Direktmandat mit Stichwahlen ermittelt werden muss. Und je mehr es solche Fälle gibt, desto länger wird die Bundestagswahl andauern und das Wahlvolk wird u.U. in solchen betroffenen Wahlkreisen wahlmüde.

Gäbe es nur Direktmandate, dann hätte die Union wohl eine satte Zweidrittelmehrheit. Bei weniger als 30% der Stimmen.

Dann müssen die Wahlkreise eben gemäß der Einwohnerzahl aufgeteilt werden, so dass in jedem Wahlkreis dieselbe Anzahl lebt. 

Tada
Warum werden es eigentlich immer mehr Sitze?

Und das jedes Wahljahr.

Das Wahlrecht ist ja nicht ganz so neu. 

Gibt es immer mehr Wahlkreise? Das würde es erklären.

 

 

Peter P1960
@20:39 Uhr von Coachcoach

Vorschlag:
Jede Partei bekommt so viel Mandate, wie die Zweitstimmen ergeben - und zwar haben die Direktmandate Vorrang, erst danach wird von der Landeslist aufgefüllt.

So bliebe es bei 598 Mandaten (man könnte das von mir aus gerne auf 400 absenken), die direkt Gewählten sind auf jeden Fall  drin, wenn ihre Partei genügend Prozente hat - und der Einfluss der Wählenden wäre größer.

Wie wollen Sie den jetzt durch Überhangmandate gelösten Fall handhaben, bei dem eine Partei mehr Direktmandate hat, als ihr nach den Zweitstimmen insgesamt zustehen würden? Welche Direktmandate müssten verzichten?

 

Die mit dem geringsten Stimmenanteil - oder es gelten nur über 35%/40% 45%..50%...

Damit wären CD/SU-Kandidaten mit den kleinsten Wahlkreisen praktisch chancenlos auf ein Mandat.

Wieso das? die können da jede mögliche %-Zahl holen und sind dann Nr. 1 im Land.

War ein Versehen meinerseits, siehe Antwort an DrBeyer.

harpdart
@Esche999

"Es allerdings durch einen Ausschluß von DIREKT gewählten Abgeordneten zu erreichen, ist in der Tat ein höchst bedenklicher Weg, denn in diesen Direktkandidaten kommt ja Volkes Stimme eben DIREKT zum Ausdruck."

Wie kommen Sie darauf? Die Direktkandidaten werden von der Partei nominiert. Haben Sie schonmal erlebt, dass 2 oder mehrere Kandidaten sich um das Mandat den Wählern gestellt hätten?

Darüber hinaus bin ich der festen Überzeugung, dass die überwältigende Wählerschaft den oder die Kandidaten/ in wählt, den ihre bevorzugte Partei aufgestellt hat, was ich selbstverständlich nicht beweisen kann. 

Uhlig
Falsch verstanden

Die Union hat da was falsch verstanden: das aktuelle Wahlrecht ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht genau so entschieden und seit langem gefordert, dass dieser Umstand behoben wird. Die Union wollte das aber nicht machen, weil sie ja am meisten davon profitieren, dass der Wille der Wähler so verdreht wird. Sie haben also das Bundesverfassungsgericht absichtlich ignoriert und damit die Dritte Macht mit den Füßen getreten! 

Jetzt wird endlich mal ein konkreter Vorschlag gemacht, wie wir verfassungskonforme Wahlen haben könnten - und die Union ist einfach nur dagegen, statt konstruktive Verbesserungsvorschläge zu machen.

Ich wäre ja für ein Konsenswahlverfahren, in dem man jeder Partei 0 bis 5 Punkte geben kann. Dann könnte man auch Parteien seine Zustimmung geben, die sonst an der 5%-Hürde scheitern würden, obwohl sie eigentlich sehr viele Wähler gut vertreten könnte. 

EinGanzNormalerBürger
Warum nicht einfach

Man könnte doch ganz einfach negative, parteiinterne Ausgleichsmandate einführen und die positiven, parteiexternen Ausgleichsmandate abschaffen. Wäre doch gerecht und einfach, oder?

Wozu falsche Wahlbetrugsvorwürfe führen haben wir nun ja schon mehrfach gesehen: Hass, Spaltung, Gewalt, und sogar Parlament-Erstürmung.

Liebe CSU'ler habt Ihr überhaupt mal eine Bibel aufgeklappt? Die christlichen Erfahrungen sind doch ganz klar im Buch Hosea  niedergeschrieben: „Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten“, Kapitel 8, Vers 7" 

DrBeyer
@20:46 Uhr von Tada

Und das jedes Wahljahr.

Das Wahlrecht ist ja nicht ganz so neu. 

Gibt es immer mehr Wahlkreise? Das würde es erklären.

Weil immer mehr Parteien die 5%-Hürde überspringen und dadurch der relative Stimmenanteil der großen Parteien immer kleiner wird.

Diese großen Parteien gewinnen aber immer noch die mit Abstand meisten Direktmandate, und zwar mehr, als ihnen zustehen würde.

Und das fällt ganz besonders auch in Bayern auf, weil die CSU dort auch nicht mehr derart überlegen ist, wie sie es mal war.

Mit anderen Worten: Die Fragmentierung des Bundestages ist schuld.

Und natürlich die CD/SU, weil die sich, wie im Artikel geschrieben steht, bereits seit zwei Legislaturen einer verfassungsrechtlich akzeptablen Lösung verweigern.

 

harpdart
CDSU

Nochmal zur Klarstellung: wenn die CSU sagen wir mal 90% der Direktmandate in Bayern gewinnt, aber nur 45% der Zweitstimmen, dann hat sie schon mehr Sitze als nach dem Zweitstimmenergebnis ihr zustehen würden. Das kann in diesem Fall nicht durch weniger Listenplätze kompensiert werden- weil sie nur in Bayern eine Landesliste aufstellt. Das ist der Trick mit den angeblichen 2 Parteien, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Und das geht bei keiner anderen Partei. 

2 Parteien wären es dann, wenn beide getrennt in jedem Bundesland antreten würden.

Das nenne ich Trick, Täuschung, Lüge oder Betrug. Und das meine ich auch so. 

Heute ein König
@17:55 Uhr von frosthorn

 

wenn ausgerechnet die CDU/CSU vor einem drohenden "Schurkenstaat" warnt. Es fehlt ja nicht an Beispielen, wie in der Vergangenheit Abgeordnete gerade dieser Parteien ihre Mandate und damit die Demokratie für Zwecke genutzt haben, die man eigentlich nur Schurken zutrauen würde.

Sehr richtig; aber die CDU lernt halt von den Reps in den USA.

jubelperser
@17:15 Uhr von Klausewitz

Aktionismus der Ampel

Völlig richtig und gut erkannt.

Ich glaube, die Union hat völlig recht, billiges Manöver ein paar extra Sitze abzugreifen.

Peter P1960
Was haben CDU/CSU zu verlieren?

Prozentual würden alle Parteien gleich viel Abgeordnete verlieren. Warum wehren sich die Unionsparteien am meisten? Würde eine Partei mehr Zweitstimmen bekommen als die CDU, müsste diese sogar auf mehr Mandate verzichten als die CDU.

Tremiro
@20:46 Uhr von Tada

Warum werden es eigentlich immer mehr Sitze?

Und das jedes Wahljahr.

Das Wahlrecht ist ja nicht ganz so neu. 

Gibt es immer mehr Wahlkreise? Das würde es erklären.

 

Es gibt mehr Parteien im Parlament. als CDU und SPD jeweils noch über 40% der Stimmen bekamen war das Problem wesentlich kleiner.

jubelperser
@19:23 Uhr von Winnie65

Meiner Meinung nach müsste das Wahlrecht wie folgt aussehen. Eine Hälfte der Mandate kommt über die Direktwahl in den Wahlkreisen. Die gleiche Menge  dann noch mal über die Liste. Punkt. Die Direktmandate sind unantastbar, da vom Volk, wie der Name sagt, direkt gewählt. Der Rest anteilmäßig gemäß der Stimmen über die Liste. Wenn eine Partei mehr Sitze im Parlament haben möchte, muss sie halt bessere Politik machen. Wo ist bitte das Problem?

 

Der Demokratieabbau und die verdammte Parteiaufstellung auf Listen ist das Problem. da wird dermaßen verschoben und Abhängigkeiten erkundet, das ist unerträglich!

 

Heute ein König
@20:51 Uhr von EinGanzNormalerBürger

Man könnte doch ganz einfach negative, parteiinterne Ausgleichsmandate einführen und die positiven, parteiexternen Ausgleichsmandate abschaffen. Wäre doch gerecht und einfach, oder?

Wozu falsche Wahlbetrugsvorwürfe führen haben wir nun ja schon mehrfach gesehen: Hass, Spaltung, Gewalt, und sogar Parlament-Erstürmung.

Liebe CSU'ler habt Ihr überhaupt mal eine Bibel aufgeklappt? Die christlichen Erfahrungen sind doch ganz klar im Buch Hosea  niedergeschrieben: „Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten“, Kapitel 8, Vers 7" 

Warum Bibel? Das „C“ steht doch für Cash. Weiß doch jeder!

grünausgebildet
@19:25 Uhr von YVH

Wahrscheinlich der Vorschlag mit dem geringsten Schaden. Den Verlust von Direktmandaten kann mit einem guten Zweit-Stimmen Ergebnis verhindert werden.

Die Wahlkreise neu zu ordnen ist aufwendig und kann nicht ständig vorgenommen werden.

So ein Unsinn. Viele Direktkandidaten verzichten auf Kotaus bei der Listenaufstellung, auf finanz. Forderungen oder gar politische Anzüglichkeiten. Das Beste ist wieder mal der Wahlkreis Goslar!

 

harpdart
@harpdart , Beitrag vorhin

"Wie kommen Sie darauf? Die Direktkandidaten werden von der Partei nominiert. Haben Sie schonmal erlebt, dass 2 oder mehrere Kandidaten sich um das Mandat den Wählern gestellt hätten"

sorry, es muss natürlich heißen, "dass 2 oder mehrere Kandidaten einer Partei ..."

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marvin
Ein Vorschlag.

Die Regelgröße des Bundestages beträgt 598 Abgeordnete. Davon werden genau die Hälfte, nämlich 299 Abgeordnete, direkt gewählt: Man veranstaltet ein riesiges Theater um diese direkt gewählten Wahlkreisvertreter, nur, damit sie am Ende mit den Anderen im großen Topf landen, sie demselben Fraktionszwang unterworfen werden und sie (nur wenig überspitzt) keiner kennt.

Ich möchte vorschlagen, dass man sich künftig aussuchen müsse, wofür man kandidiert: Entweder für die Direktvertretung, oder für die Liste einer Partei. Beides zusammen sollte nicht mehr möglich sein. Eine Hälfte des Bundestages würde, wie gehabt, durch die Parteien bestimmt und nach Verhältniswahlrecht gewählt. Die andere, direkt gewählte Hälfte könnte wohl einer Partei, aber keiner Fraktion mehr angehören. Die direkten Wahlkreisvertreter den Parteien zu entziehen, würde sowohl das Problem der Überhangsmandate lösen als auch die direkte Vertretung der Bürger deutlich aufwerten. Und damit die Demokratie.

Peter P1960
@21:01 Uhr von jubelperser

Aktionismus der Ampel

Völlig richtig und gut erkannt.

Ich glaube, die Union hat völlig recht, billiges Manöver ein paar extra Sitze abzugreifen.

Sie haben nichts verstanden, alle hätten weniger Sitze.

redfan96
@17:35 Uhr von esprit-libere

Nunja die Absicht ist hier ganz klar, nämlich die Schwächung der CDU/CSU, die am meisten von den Überhangmandaten provitieren.

Etwas durchsichtig die ganze Nummer und unfair angelegt. Mal sehen was da kommt.

Grunsätzlich wäre es natürlich begrüssenswert, wenn die Zusammensetzung des Bundestages sich etwas verschlanken würde.

Und was bitte, ist denn an dieser Absicht so falsch? Die CxU profitiert von dem bisherigen System, v.a. weil sich die Fraktionen von CSU und der CDU auf Bundesebene zusammenschließen, als wäre es 1 Partei. Dabei möchte ich als Niedersächsin ganz sicher nicht Leute wählen, die überproportional Politik für Bayern im Bund durchsetzen. Genauso geht es aber den CxU-WählerInnen. Es wird höchste Zeit, dass dieses unlautere Vorgehen endlich gebrochen wird und wenn es über die Verringerung der Direktmandate geht, von mir aus gerne. Die CxU profitiert schon seit Jahrzehnten davon, sie muss endlich auf den Boden der Realität zurückkommen und nicht von „Schurkenstaat“plärren.

enceladus61
@19:20 Uhr von Coachcoach

Vorschlag:
Jede Partei bekommt so viel Mandate, wie die Zweitstimmen ergeben - und zwar haben die Direktmandate Vorrang, erst danach wird von der Landeslist aufgefüllt.

So bliebe es bei 598 Mandaten (man könnte das von mir aus gerne auf 400 absenken), die direkt Gewählten sind auf jeden Fall  drin, wenn ihre Partei genügend Prozente hat - und der Einfluss der Wählenden wäre größer.

So bliebe es eben nicht bei 598 Mandaten: Die Überhang- und Ausgleichsmandate im Bundestag gibt es deshalb, weil z.B. die CSU mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Sitze nach Zweitstimmen zustehen würden.

NieWiederAfd
@20:46 Uhr von Tada

Und das jedes Wahljahr.

Das Wahlrecht ist ja nicht ganz so neu. 

Gibt es immer mehr Wahlkreise? Das würde es erklären.

 

 

Das wurde nun wirklich schon oft erläutert: Gerade die csu hat mehr Direktmandate bekommen als ihr vom Proporz der Zweitstimmen zustanden. Unser auf höchste Gerechtigkeit aufgebautes System von Überhangs- und Ausgleichsmandaten führt dann zu einer höheren Abgeordnetenzahl. 
Es gibt nicht immer mehr Wahlkreise. 
Allerdings wäre die Verringerung der Wahlkreise durch Neuzuschnitte ein möglicher Ausweg.

 Blockiert tut das seit Jahren vor allem...

 

... die CSU.

 

 

 

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