Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in die Wahlurne.

Ihre Meinung zu CSU nennt Pläne für Wahlrechtsreform "organisierte Wahlfälschung"

Die CSU nennt die Ampel-Pläne für eine Reform des Wahlrechts "verfassungswidrig" und droht mit einer Klage. Das Vorhaben erinnere an einen "Schurkenstaat". Kritisch äußerte sich auch die Linkspartei.

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122 Kommentare

Kommentare

Klausewitz

Aktionismus der Ampel

reinbolt48
Typische faktenferne Polemik der Union

Die Union hat in den letzten 15 Jahren drei Wahlgesetze vorgelegt, die alle drei als verfassungswidrig abgelehnt worden waren, weil sie die Union massiv bevorteilt hätten!

Einen neuen Vorschlag, entsprechend den neuen Vorgaben des Verf.gerichts, hat sie nicht erarbeitet.

Daher kann sie wieder mal nur faktenferne Polemik bieten. Und will die 800-Größe des Bundestages gerne behalten ...

 

Zur Erinnerung: In der Verfassung steht nichts von Erst- oder Zweitstimmen.Es steht auch nicht in der Verfassung, mit 25% einen Wahlkreis zu "gewinnen"! Wobei dann 75% der Stimmen undemokratisch verfallen ...

Die Union hat wieder mal keine eigenen Argumente oder gar konkrete bessere Konzepte - ärmlich!

Unsere Demokratie ein "Schurkenstaat"? Bei den Mio.-Maskenskandalen der CSU und dem 5 Mrd.-Testskandal unter Spahn hat sie allerdings damit recht!

eine_anmerkung .

Eine Reform ist überfällig und ich mag neben "meiner" Herzenspartei, der AfD, auch die CSU. Es wird mit diesem längst überfälligem Schritt sicherlich nicht allen gerecht gemacht werden können (zumindest in der jeweiligen Betrachtung). Jedoch halte ich den Vorschlag als Diskussionsgrundlage für gut. Die Gegner sollten einen besseren Vorschlag unterbreiten. Nur motzen ist unseriös. Wenn ich dann noch bedenke das dieser Bundestagsapparat den Steuerzahler mittlerweile eine Milliarde pro Jahr kostet, dann fehlt mit jegliches Verständnis und da lasse ich auch keine Argumente wie "Schurkenstaat" gelten. Wer meine Kommentare kennt, weiß sicherlich das ich kein großer Freund dieser Ampel bin. Das die jedoch dieses Thema angeht, hätte ich nicht gedacht. Respekt dafür.

Rainer Niemann
Immer dann, wenn eine vernünftige Änderung

des verquasen Wahlrechts mit einem Direkt-Kandidaten (undemokratisches "the winner takes it all") und einem demokratischen "populat vote" geändert werden soll, rufen die Nutznießenden nach dem Verfassungsgericht.

Dabei hat das Wahlrecht keinen Verfassungsrang sonder kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Das ist aber nicht im Sinne von CxU.

paganus65
BT verkleinern. Zielbestimmung

Die Zielbestimmung bei der Einführung der Überhang- und Ausgleichsmandate war gewesen, den Wählerwillen möglichst genau abzubilden.

Die Zielbestimmung der geplanten Reform ist es, Geld zu sparen.

Vereinfacht gesagt: Der Wählerwillen soll dem Bürger gegen (eingespartes) Steuergeld abgekauft werden. Oder?

Ich sehe das ganz systematisch vom Ansatz her schon kritisch.

Für Akzeptabel halte ich eine Wahrrechtsreform, die das Ziel für die Überhang- und Ausgleichsmandate in gleichem Umfang erfüllt, aber eben mit anderen Mitteln. Direktmandate zu streichen, klingt mir schon nach einem argen Bubenstück.

reinbolt48
@17:15 Uhr von Klausewitz

Aktionismus der Ampel

Das Verf.gericht hat klar einen Auftrag zu einem verf.konformen Wahlgesetz erteilt! Das als Aktionismus zu diffamieren, ohne eigene bessere Argumente oder Vorschläge - ist tumbe Polemik!

Die Zeit drängt sogar: Ein neue Gesetz sollte einschl. Abstimmungen und aller Verf.klagen ein Jahr vor der nächsten Wahl stehen. Sonst haben wir wieder ein 800-Parlament oder sogar größer!

Umso schlimmer, dass die Union außer Polemik keinen eigenen , evtl. besseren Vorschlag vorlegen kann!

CoronaWegMachen
Bei der Bundestagswahl sollte es nur Direktmandate geben ...

... um den Bundestag auf die Regelgröße von 598 Sitzen zu bringen.

U.U. der Nachteil :

Es wird u.U. Wahlkreise geben wo das Direktmandat mit Stichwahlen ermittelt werden muss. Und je mehr es solche Fälle gibt, desto länger wird die Bundestagswahl andauern und das Wahlvolk wird u.U. in solchen betroffenen Wahlkreisen wahlmüde.

harpdart
Verhinderer

Die Unionsparteien haben bisher eine Reform verhindert. Weil sie am meisten von der gegenwärtigen Situation profitieren. 

Eigene Vorschläge bringen sie natürlich nicht. 

Das Dilemma ist, dass es bei uns ein Verhältniswahlrecht gibt, deshalb müssen die Ausgleichsmandate her, um diesem gerecht zu werden. Und das Hauptproblem ist, dass CDU und CSU angeblich zwei Parteien seien. Und dass deshalb die in Bayern gewonnenen Überhangmandate nicht zu Lasten der CDU-Listenplätze in einem anderen Bundesland gehen können. Dabei bilden diese "zwei" Parteien immer eine gemeinsame Fraktion. Das ist Betrug.

esprit-libere

Nunja die Absicht ist hier ganz klar, nämlich die Schwächung der CDU/CSU, die am meisten von den Überhangmandaten provitieren.

Etwas durchsichtig die ganze Nummer und unfair angelegt. Mal sehen was da kommt.

Grunsätzlich wäre es natürlich begrüssenswert, wenn die Zusammensetzung des Bundestages sich etwas verschlanken würde.

bewegentutgut3
"Schurkenstaat", Wahlfäslcung ?, was für ein Rohrkrepierer !

da sitzen zum größeren Vorteil der CDU/CSU              seit vielen Jahren fast 140 Überhangmandaten    entgegen der ursprünglichen Intention im Parlament

und dann so eine Rhetorik.

Wie überzogen und offenbar mit dem Rücken an der Wand stehend, das Wasser bis zur Unterlippe.  Zumindest lässt diese Sprache darauf schließen.

Das hat mit Fairness und Verfassungstreue nicht mehr viel zu tun.

peter Schäfer
CSU redet schon wie Trump

Die CSU hat über Jahre erfolglose Wirtschaftsminister geliefert, Stunk mit der CDU angezettelt und eine sehr fragwürdiges Verhältnis zu Fakten entwickelt. Wenn ihnen die Wähler schwinden, machen ein paar Mandate durch geänderte Wahlverfahren das Ergebnis kaum schlechter.

fathaland slim
Bitte nicht vergessen:

Aus dem Artikel:

„Die Union und vor allem die CSU hatte in den vergangenen beiden Legislaturperioden eine Wahlrechtsreform verhindert.“

nie wieder spd
Warum nicht zu Lasten der Listenmandate?

Warum sind denn von der Änderung des Wahlrechts nur die Direktmandate betroffen? 

Die haben doch wenigstens um den Einzug ins Parlament gekämpft. 

Gerechter wäre es, wenn in diesem Zusammenhang auf die Listenmandate verzichtet würde. Denn die werden von den jeweiligen Parteien bestimmt und unterliegen damit keiner demokratischen Wahlentscheidung der Wähler. Schlimmer noch: Kaum ein Wähler kennt überhaupt diese Personen, wenn sie nicht durch aktiven Wahlkampf und gute Arbeit bekannt sind. Sie werden den Wählern aufgenötigt.

Listenmandate haben in einer Demokratie keine Existenzberechtigung.

wenigfahrer
Wird Zeit

das es umgesetzt wird, und wieder nur 598 im Bundestag sind, spart auch eine Menge zusätzliche Mitarbeiter.

Das einige nur vom Überhang noch drin sind, und sich beschweren ist auch klar, die Linke wäre nämlich raus, bei der CSU weiß ich es nicht.

Die CSU könnte sich ja Bundesweit wählen lassen, vielleicht klappt es ja ;-)).

Also machen, statt wieder nur endlos reden.

passdscho
@17:18 Uhr von reinbolt48

Warum ist das faktenfrei? Im GG steht nichts davon, wie das Wahlrecht auszuschauen hat. Es ist also der Interpretation der Richter oblassen, was verfassungskonform ist und was nicht. Ist  wirklich der Wille des Volkes verwirklicht, wenn Kleinstparteien unverhältnismäßig viel Einfluss haben und die Parteien mit der relativen Mehrheit nicht an der Regierung beteiligt sind? Deswegen haben die Gründerväter das Mehrheitswahlrecht mit berücksichtigt. Jahrelang hat das niemand bemängelt. Schließlich hat dieses Wahlrecht der relativen Mehrheit auch das.Gewicht gegeben welches diese verdient.  Erst das BVerfG hat durch sein Urteil den Ausgleich der Überhangmandate gefordert, was zu diesem großen Bundestag geführt hat. Wie ein neues Urteil ausschaut hängt von der Besetzung ab. 

Herman the German
Verkleinerung!

So:

Es fängt schon mal damit an, daß NUR noch Direktgewählte ins Parlament dürfen! Landeslisten müssen abgeschafft werden. Damit kommt nämlich sonst so mancher (zu Recht?) Durchgefaller/e doch noch rein. Die Wähler jedes Wahlkreises bestimmen ja angeblich die Zusammensetzung der Parlamente (Bund und Länder), daher ist es unmöglich, daß durch die Hintertür (zu Recht!) Durchgefallene doch noch in die Parlamente kommen. Ein Ding der Unmöglichkeit. Mag sein, daß damit und dadurch Kandidaten auf allerlei Pöstchen außen vor bleiben, aber nur so darf es laufen. 

Uns wären mit dieser Maßnahme die elenden Jahre der Kohl-Regierung erspart geblieben, da - wenn ich recht unterrichtet bin - er in seinem Wahlkreis bei Bundestagswahlen kein einziges Mal mit Mehrheit gewählt wurde.

MargaretaK.
@17:15 Uhr von Klausewitz

Aktionismus der Ampel

 

Wieso Aktionismus?

Es muss sich endlich etwas tun. Es werden mehr und mehr Abgeordnete. Schon jetzt sind es 136 zu viel. Alle müssen von "uns" bezahlt werden.

Ich verstehe das Geplärre von CxU nicht. Zeit genug, etwas zu ändern, hatten sie. Wollten sie aber nicht, oder nur noch mehr zum eigenen Vorteil. Der größte Nutznießer gräbt nicht sein eigenes Grab.

paganus65
@17:30 Uhr von CoronaWegMachen

[nur noch Direktmandate]... um den Bundestag auf die Regelgröße von 598 Sitzen zu bringen.

 

Oder: Zunächst die Direktmandate vergeben und die übrigbleibenden "Freien Sitze" nach dem Listenwahlprinzip im Proporz besetzen.

Oder tiefergreifende Änderungen, hin zu einem Konkordanzprinzip mit einem im Proporz besetzten Leitungsgremium nach Schweizer Vorbild.

Aber "einfach streichen" sollte nicht übrigbleiben.

MargaretaK.
@17:18 Uhr von reinbolt48

Die Union hat in den letzten 15 Jahren drei Wahlgesetze vorgelegt, die alle drei als verfassungswidrig abgelehnt worden waren, weil sie die Union massiv bevorteilt hätten!

Einen neuen Vorschlag, entsprechend den neuen Vorgaben des Verf.gerichts, hat sie nicht erarbeitet.

Daher kann sie wieder mal nur faktenferne Polemik bieten. Und will die 800-Größe des Bundestages gerne behalten ...

 

Zur Erinnerung: In der Verfassung steht nichts von Erst- oder Zweitstimmen.Es steht auch nicht in der Verfassung, mit 25% einen Wahlkreis zu "gewinnen"! Wobei dann 75% der Stimmen undemokratisch verfallen ...

Die Union hat wieder mal keine eigenen Argumente oder gar konkrete bessere Konzepte - ärmlich!

Unsere Demokratie ein "Schurkenstaat"? Bei den Mio.-Maskenskandalen der CSU und dem 5 Mrd.-Testskandal unter Spahn hat sie allerdings damit recht!

 

Gut zusammen gefasst. Danke. 

Das Gedächtnis der CxU ist wahrlich kurz.

FritzF
Starke Worte a la Trump

für 138 überschüssige ungerechtfertigte Mandate. Sehr unsportlich und undemokratisch.

Möbius
Der Artikel ist unklar

Was genau soll abgeschafft werden?

 

Die Ausgleichsmandate oder die Regel das Direktmandate immer garantiert sind, auch wenn die Partei weniger Zweitstimmen hat als der Anteil der Direktmandate ergibt ? 

 

 

 

Hintergrund ist, dass Deutschland eines von wenigen (wenn nicht das einzige) Land in der Welt ist, das sich einen Mix aus Verhältnis- und Direktwahlrecht (mit repräsentativem Charakter) leistet. 

 

 

 

Das CSU und Linkspartei den Ampelvorschlag für Manipulation des Wählerwillens analog dem US-amerikanischen „gerrymandering“ halten, ist nachvollziehbar. 

 

 

Eine mögliche Lösung: jede Partei erhält mindestens die Direktmandate. Geht der Zweitstimmenanteil über den Anteil an den (ca. 600) Direktmandaten hinaus (zB bei FDP oder GRÜNEN), gibt es Ausgleichsmandate für diese Partei. Dadurch würde der Charakter des Wahlrechts erhalten bleiben. Alternativ könnte man zB das Verhältnis- oder Direktwahlrecht auch komplett abschaffen. 

 

 

krittkritt
Die Union hat immer profitiert von Verwechslung Partei - Fraktio

So hat sie erfolgreich jahrelang die stärkste Partei, die SPD, von der Regierung ferngehalten.

Bei allen Statistiken wollen sie 1 Partei gezählt werden. Sonst würde auffallen, dass die CSU in Wirklichkeit näher an der 5%-Hürde liegt, als an der einer Mehrheitspartei.

Bei den letzten Wahlen hat sie mit einigen 100 Stimmen in München ein Direktmandat  erreicht - auf Kosten des Steuerzahlers.

Account gelöscht
ich habe wirklich ein Problem damit

 

wenn ausgerechnet die CDU/CSU vor einem drohenden "Schurkenstaat" warnt. Es fehlt ja nicht an Beispielen, wie in der Vergangenheit Abgeordnete gerade dieser Parteien ihre Mandate und damit die Demokratie für Zwecke genutzt haben, die man eigentlich nur Schurken zutrauen würde.

falsa demonstratio
@17:45 Uhr von Herman the German

So:

Es fängt schon mal damit an, daß NUR noch Direktgewählte ins Parlament dürfen! Landeslisten müssen abgeschafft werden.

 

Wollen Sie Verhältnisse wie  in Groß-Britannien?

 

 

Silverfuxx

Die angedachten  Änderung lesen sich doch eigentlich ganz vernünftig. Man hätte es deutlich konsequenter umsetzen können, aber es wäre ein Anfang.

 

Dass ausgerechnet die komische Regionalpartei CSU, die aus welchen Gründen auch immer überhaupt eine Bundestagsfraktion haben darf, sich beschwert, ist einigermaßen witzig. Würde man das Wahlrecht konsequent reformieren, wären die raus. Also sollten sie eigentlich froh sein, dass die Ampel mal wieder das macht, was sie schon seit ihrer Wahl tut. ...

MargaretaK.
@17:35 Uhr von esprit-libere

Nunja die Absicht ist hier ganz klar, nämlich die Schwächung der CDU/CSU, die am meisten von den Überhangmandaten provitieren.

Etwas durchsichtig die ganze Nummer und unfair angelegt. Mal sehen was da kommt.

Grunsätzlich wäre es natürlich begrüssenswert, wenn die Zusammensetzung des Bundestages sich etwas verschlanken würde.

 

Dass eine Reform ansteht ist seit Jahren bekannt. Wieso beschweren sich CxU? Sie hätten in den vergangenen Jahren viel Zeit gehabt, sich etwas zum Problem - steigende Abgeordnetenanzahl begrenzen - einfallen zu lassen. Haben sie aber nicht.

Ich wäre ja dafür einen Betrag für alle! Abgeordneten festzulegen. Den können sie sich teilen. Dann ist es egal ob 200 oder 1200. Das Problem würde sich von selbst erledigen. Da bin ich ziemlich sicher.

Theodor Storm
@17:15 Uhr von Klausewitz

Aktionismus der Ampel

Soweit ich weiß, handelt es sich hier um eine Anforderung des höchsten deutschen Gerichts und hat mit Aktionismus nichts zu tun. So wie es aussieht wird es kaum einen Vorschlag dazu geben, bei dem sich nicht mindestens eine Partei benachteiligt fühlt.

Die CSU braucht sich nicht aufzuregen, sie war jahrelang an der Regierung beteiligt und hätte längst einen geeigneten Vorschlag vorlegen können. 

 

Zuschauer49

Wieso hängt unsere Demokratie davon ab, einer Bundespartei über die Wahlkreiskandidaten mehr  Einfluss zuzuerkennen (das hübschere Foto, die höheren Ausgaben für Wahlplakate, die angenehmere Stimme, die zahlreicheren Kumpels...), als in der entscheidenden Zweitstimme gewählt wurde?

 

Wenn es um die Sympathie für die Kandidaten geht, dann sollen sie sich um die Sitze in der Landtagswahl bemühen. Da können sie immer noch im größten Maße ihre Vorstellungen geltend machen und z.B. Verfassungsänderungen blockieren.

albexpress
Wäre alles einfach

Direktmandat geht vor Listenmandat.Wer mehr Direktmandate bekommt halt weniger Listenmandate.Somit können die Wahlkreise bleiben under der BT hat seine Regelgrösse. 

fathaland slim
@17:30 Uhr von CoronaWegMachen

Bei der Bundestagswahl sollte es nur Direktmandate geben ...

... um den Bundestag auf die Regelgröße von 598 Sitzen zu bringen.

U.U. der Nachteil :

Es wird u.U. Wahlkreise geben wo das Direktmandat mit Stichwahlen ermittelt werden muss. Und je mehr es solche Fälle gibt, desto länger wird die Bundestagswahl andauern und das Wahlvolk wird u.U. in solchen betroffenen Wahlkreisen wahlmüde.

Gäbe es nur Direktmandate, dann hätte die Union wohl eine satte Zweidrittelmehrheit. Bei weniger als 30% der Stimmen.

Werner40

Es sollte doch möglich sein, einen Kompromiss zu finden, bei dem die Abgeordnetenzahl nicht ausufert und trotzdem eine Kombination aus Direktmandat und Verhältnisanteil  berücksichtigt wird.  

Johann Bollenberg
@18:05 Uhr von Johann Bollenberg

Aktionismus der Ampel

Das Thema ist Basisdemokratie und nicht Aktionismus der Ampel. Die CDU sollte sich von der CSU trennen, dann können die ihr wahres Gewicht erkennen.

Möbius
@17:58 Uhr von albexpress: das hatte ich auch mal gedacht

Direktmandat geht vor Listenmandat.Wer mehr Direktmandate bekommt halt weniger Listenmandate.Somit können die Wahlkreise bleiben under der BT hat seine Regelgrösse. 



 

 

Das „Verrechnungsmodell“ ist sehr attraktiv - bis einem auffällt das es ja auch sein kann, das man WENIGER Direktmandate erhält als der bundesweite Zweitstimmenanteil ausmacht. 

NieWiederAfd

Die Union ist wieder mal nicht bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten, die den hohen Wert des Proporzes der Stimmen im Verhältniswahlrecht aufrecht erhält.

Die alternative Lösung, die auch schon länger auf dem Tisch liegt, ist die Verkleinerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen neuen Zuschnitt. Will die Union auch nicht.

 Es ist das gute Recht, die Lösung der jetzigen Koalition gerichtlich prüfen zu lassen.

 Es ist aber schlechter Stil, eine eigene parlamentarische Arbeit an dem Problem zu verweigern. 

 

 

gez. NieWiederAfd 

 

 

 

falsa demonstratio
@17:56 Uhr von Silverfuxx

Dass ausgerechnet die komische Regionalpartei CSU, die aus welchen Gründen auch immer überhaupt eine Bundestagsfraktion haben darf, (.....)

 

Die CSU hat gar keine eigene Fraktion.

 

Sie könnte eine haben, wenn Sie 5% der Bundestagsabgeordnete stellte, was sie meines Wissens knapp nicht tut.

 

Sie bildet eine Fraktion zusammen mit der CDU.

falsa demonstratio
@18:08 Uhr von Möbius

Das „Verrechnungsmodell“ ist sehr attraktiv - bis einem auffällt das es ja auch sein kann, das man WENIGER Direktmandate erhält als der bundesweite Zweitstimmenanteil ausmacht. 

 

So ist es bei der FDP, die meines Wissens keine Direktmandate hat.

Was würde dann passieren?

Zuschauer49
@18:06 Uhr von Werner40

Es sollte doch möglich sein, einen Kompromiss zu finden, bei dem die Abgeordnetenzahl nicht ausufert und trotzdem eine Kombination aus Direktmandat und Verhältnisanteil  berücksichtigt wird.  

 

Ja. Direktmandate für eine Partei, die die Wähler nur zu einem bestimmten Prozentsatz wollen, werden bei Überschreitung gestrichen. Mögen die Parteien sich darum kloppen, wer von ihren Direktmandaten verzichten muss, um den Prozentsatz laut Wählerwillen nicht zu überschreiten. Vielleicht streicht man ja ein paar Listenkandidaten, die die Wähler sowieso nicht wollten. Oder es gibt Stichwahlen darüber.

Klärungsbedarf

Nach Artikel 8 GG sind gleiche Wahlen vorgeschrieben. Gleiche Wahlen bedeuten "One man, one vote". M.E. entspricht dem weder die 3-Abgeordneten-gleich-Fraktion-Regelung, noch Sonderregelungen für den SSW. Die Zusammensetzung muss die Stimmenverteilung widerspiegeln, nichts anderes. In dem Rahmen kann man sich dann ferne Gedanken machen, wer für die jeweiligen Parteien in den BT einziehen soll. Ich halte eine Staffelung nach Stimmenanteil für sinnvoll. Also der CDU-Kandidat mit dem höchsten Stimmenanteil zieht ein, dann der mit dem zweithöchsten usw bis die Anzahl der nach Mehrheitswahlrecht ermittelten Mandate erreicht ist.

Sigrun_1954
Logisch

denn die CDU/CSU sowie Linke profitieren am meisten von dem jetzigen Wahlrecht. Da geht es nicht um Schurkenstaat, sondern um die eigenen Abgeordnetenplätze.

Traurig, dass hier nicht im Sinne der Wähler entschieden wird.

erstaunter bürger
ausgerechnet die CSU,

die Wahlkreise in Bayern im Interesse der CSU zuzuschneiden, das es halt besser passt.  

Wie nannten diese Populisten: Bei der Wahlrechtsreform für eine geforderte Verkleinerung des Bundestags anzupassen, agiert die "Ampel" wie in einem "Schurkenstaat". 

Anscheinend gelten im Freistaat andere Regeln.

Die Herren Söder und Dobrindt sollten sich daran erinnern, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.

eine_anmerkung .
Mal zu den Gegner gesprochen

Wie kann es beispielsweise sein das die Linke, die mit 4,9% ganz klar eine Klatsche vom Wähler erhalten hat (5% Hürde verfehlt), dann doch mit 39! (in Worten neununddreißig) Mandadsträger mit Vize und allem Brimborium in den Bundestag einzusehen und Ihr Unwesen treiben darf? Ist das etwa gerecht oder spiegelt das den originären Wählerwillen wieder?

Olivia59
@17:21 Uhr von Rainer Niemann

des verquasen Wahlrechts mit einem Direkt-Kandidaten (undemokratisches "the winner takes it all") und einem demokratischen "populat vote" geändert werden soll, rufen die Nutznießenden nach dem Verfassungsgericht.

Dabei hat das Wahlrecht keinen Verfassungsrang sonder kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Das ist aber nicht im Sinne von CxU.

 

Es muss nicht alles explizit in der Verfassung geregelt sein um gegen die darin festgehaltenen Prinzipien zu verstossen. Wenn die CDU meint etwas verfassungswidriges erkannt zu haben, nur zu und klagen. Vom Gerede halte ich erstmal nicht all zu viel.

FakeNews-Checker
@17:50 Uhr von Gregory Bodendorfer

...scheint nicht wirklich interessiert zu sein an einen schlanken Staat - währenddessen hat sie Angst, dass ihr bei der nächsten Wahl die Felle davon schwimmen...

Mir kommt diese Union nicht glaubwürdig vor - sie denkt nur an sich - anderes scheint nicht zu existieren.

An  was  soll  denn  die  Union  sonst  glauben  ?  Etwa  an  die  Bibel  ?  Dann  wäre  das  SPD-Bürgergeld  zum   BGE  verbessert  statt  zum       Hartz 5  verschlechtert  worden.

 

eine_anmerkung .
@17:38 Uhr von nie wieder spd

>>"Warum sind denn von der Änderung des Wahlrechts nur die Direktmandate betroffen? 

Die haben doch wenigstens um den Einzug ins Parlament gekämpft. 

Gerechter wäre es, wenn in diesem Zusammenhang auf die Listenmandate verzichtet würde. Denn die werden von den jeweiligen Parteien bestimmt und unterliegen damit keiner demokratischen Wahlentscheidung der Wähler. Schlimmer noch: Kaum ein Wähler kennt überhaupt diese Personen, wenn sie nicht durch aktiven Wahlkampf und gute Arbeit bekannt sind. Sie werden den Wählern aufgenötigt.

Listenmandate haben in einer Demokratie keine Existenzberechtigung."<<

.

Mir gefällt Ihre Argumentation sehr gut und das hört sich für mich besser an als der Vorschlag der Ampel, weil hier das Parlament eher "Ohr an Masse" hätte. Wäre in dem die notwendige Reduzierung enthalten? Gibt es Gegner dieses Vorschlags? Wenn ja, bitte begründen. 

 

Aufmerksamleser
Typisch CDU/CSU

Die können nur meckern und hetzen und verschleiern. Eigene konstruktive Vorschläge Fehlanzeige. Und unter Merz und Söder geht es momentan recht schnell Richtung AfD. Also Vorsicht bei Wahlen, die Union zu wählen bedeutet Rechtsruck und das will keiner.

Tarek94
@18:06 Uhr von Johann Bollenberg

Aktionismus der Ampel

Das Thema ist Basisdemokratie und nicht Aktionismus der Ampel. Die CDU sollte sich von der CSU trennen, dann können die ihr wahres Gewicht erkennen.

Basisdemokratie ist, wenn nur die Parteien bestimmen können wer genau ins Parlament einzieht?

Sparer
Wenn

ein von mir gewählter Kandidat im Falle seines Sieges uU sein Mandat nicht antreten darf, frage ich mich, warum ich überhaupt noch eine Erststimme abgeben soll. Da können wir ja gleich zum reinen Verhältniswahlrecht übergehen. Was der SPD vermutlich eh das Liebste wäre.

falsa demonstratio
@18:20 Uhr von eine_anmerkung .

Wie kann es beispielsweise sein das die Linke, die mit 4,9% ganz klar eine Klatsche vom Wähler erhalten hat (5% Hürde verfehlt), dann doch mit 39! (in Worten neununddreißig) Mandadsträger mit Vize und allem Brimborium in den Bundestag einzusehen und Ihr Unwesen treiben darf? Ist das etwa gerecht oder spiegelt das den originären Wählerwillen wieder?

 

Sie fokussieren sich auf die 5%-Hürde.

 

Die Sperrklausel heißt aber 5% oder 3 Direktmandate.

 

Sinn der Sperrklausel ist es, eine Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden. Der Gesetzgeber sah die Gefahr bei Parteien, die immerhin drei Direktmandate errungen haben, wohl nicht so sehr. Ich glaube, die Sperrklauselregelung gibt es schon seit Anfang der 50er Jahre. Ich weiß gar nicht, wie oft die 3-Direktmandate-Sperrklausel schon Anwendung fand.

weingasi1
@17:21 Uhr von Rainer Niemann

Dabei hat das Wahlrecht keinen Verfassungsrang sonder kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Das ist aber nicht im Sinne von CxU.

Wenn das der Fall ist, verstehe ich die Regierung nicht. Man setzt doch auch sonst mit einfacher Mehrheit durch, was man möchte, wenn das möglich ist. Vllt wäre dieses Vorgehen verfassungsrechtlich nicht unumstritten. Ich habe gelesen, dass ein Abgeordneter bereits signalisiert hat, das BVerfG diesbezügl. anzurufen. da ist es doch sinnvoll, das zuvor abzuklären.  Dass die Parteien, die davon am meisten profitiert haben, das nun nicht mit Kusshand begrüssen, ist legitim. Ich fände den Vorschlag mit den grösseren Wahlkreisen sinnvoller. Am meisten zu verlieren hätte beim Vorschlag der Ampel aber die Linke.

91541matthias
Laut BR24..

..wären bei den Änderungen einige CSU-Granden nicht mehr im Bundestag, u.a. Andi Scheuer..

hätte was für sich, oder?

eine_anmerkung .
@18:25 Uhr von Aufmerksamleser

>>"Die können nur meckern und hetzen und verschleiern. Eigene konstruktive Vorschläge Fehlanzeige. Und unter Merz und Söder geht es momentan recht schnell Richtung AfD. Also Vorsicht bei Wahlen, die Union zu wählen bedeutet Rechtsruck und das will keiner."<<

.

Wer ist keiner? Ich als AfD-Wähler würde mich beispielsweise sehr darüber freuen und eine Mehrheit hat die Ampel, zumindest momentan, nicht. Also maßen Sie sich bitte nicht an für alle sprechen zu können oder zu dürfen.

 

harry_up
@18:23 Uhr von FakeNews-Checker

 

...scheint nicht wirklich interessiert zu sein an einen schlanken Staat - währenddessen hat sie Angst, dass ihr bei der nächsten Wahl die Felle davon schwimmen...

 

Mir kommt diese Union nicht glaubwürdig vor - sie denkt nur an sich - anderes scheint nicht zu existieren.

 

An  was  soll  denn  die  Union  sonst  glauben  ?  Etwa  an  die  Bibel  ?  Dann  wäre  das  SPD-Bürgergeld  zum   BGE  verbessert  statt  zum       Hartz 5  verschlechtert  worden.

 

 

An etwas glauben und "glaubwürdig" sein sind zwei Paar Schuhe.

 

Da es Ihnen, wie leider so häufig, nur darum geht, irgendetwas provozierend Sinnloses zu posten, ist Ihnen das hier wieder gelungen; denn Ihr Vergleich ist derart unpassend, dass es keinen Sinn macht, überhaupt darauf einzugehen.

krittkritt
5%-Hürde ist ein Kompromiss. Vgl. Weimar

Wie kann es beispielsweise sein das die Linke, die mit 4,9% ganz klar eine Klatsche vom Wähler erhalten hat (5% Hürde verfehlt), dann doch mit 39! (in Worten neununddreißig) Mandadsträger mit Vize und allem Brimborium in den Bundestag einzusehen und Ihr Unwesen treiben darf? Ist das etwa gerecht oder spiegelt das den originären Wählerwillen wieder?

@18:20 Uhr von eine_anmerkung .

Die 5%-Hürde ist durchaus umstritten. Zusammengenommen fällt manchmal eine erhebliche Anzahl von Stimmen unter den Tisch. Die Erfahrung mit vielen Splitterparteien in Weimar hat wohl zu der Einführung einer Hürde geführt.

Die Linke ist aufgrund einer Regelung eingezogen, dass bei 3 Direktmandaten die 5%-Hürde außer Kraft gesetzt wird.

weingasi1
@18:12 Uhr von NieWiederAfd

Die Union ist wieder mal nicht bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten, die den hohen Wert des Proporzes der Stimmen im Verhältniswahlrecht aufrecht erhält.

Die alternative Lösung, die auch schon länger auf dem Tisch liegt, ist die Verkleinerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen neuen Zuschnitt. Will die Union auch nicht.

 Es ist das gute Recht, die Lösung der jetzigen Koalition gerichtlich prüfen zu lassen.

 Es ist aber schlechter Stil, eine eigene parlamentarische Arbeit an dem Problem zu verweigern. 

 

 

gez. NieWiederAfd 

Soweit ich weiss, würde es aber nicht beschwören, wurde ein Gegenvorschlag gemacht (ich glaube, noch während der Groko ) wonach die Wahlkreise grösser und somit anzahlmässig verkleinert würden und somit auch die Direktmandate zahlenmässig reduziert würden.

 

 

 

 

eine_anmerkung .
@18:33 Uhr von falsa demonstratio

 

>>"Sie fokussieren sich auf die 5%-Hürde.

.

Die Sperrklausel heißt aber 5% oder 3 Direktmandate.

.

Sinn der Sperrklausel ist es, eine Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden. Der Gesetzgeber sah die Gefahr bei Parteien, die immerhin drei Direktmandate errungen haben, wohl nicht so sehr. Ich glaube, die Sperrklauselregelung gibt es schon seit Anfang der 50er Jahre. Ich weiß gar nicht, wie oft die 3-Direktmandate-Sperrklausel schon Anwendung fand."<<

.

Vielen Dank für Ihre sinnvollen und hilfreichen Ergänzungen. Haben Sie einen Vorschlag?

 

91541matthias
@17:55 Uhr von frosthorn

 

wenn ausgerechnet die CDU/CSU vor einem drohenden "Schurkenstaat" warnt. Es fehlt ja nicht an Beispielen, wie in der Vergangenheit Abgeordnete gerade dieser Parteien ihre Mandate und damit die Demokratie für Zwecke genutzt haben, die man eigentlich nur Schurken zutrauen würde.

Was mich in dem Zusammenhang wundert..dass die Union in den Umfragen immer noch führt..

Die durchschnittlichen Wähler haben ein arg kurzes Gedächtnis..

 

Raho59
Eindeutig

da gibt es einige, die absolut kein Interesse an einer Verkleinerung des Bundestages hat.

weingasi1
@17:32 Uhr von harpdart

Das Dilemma ist, dass es bei uns ein Verhältniswahlrecht gibt, deshalb müssen die Ausgleichsmandate her, um diesem gerecht zu werden. Und das Hauptproblem ist, dass CDU und CSU angeblich zwei Parteien seien. Und dass deshalb die in Bayern gewonnenen Überhangmandate nicht zu Lasten der CDU-Listenplätze in einem anderen Bundesland gehen können. Dabei bilden diese "zwei" Parteien immer eine gemeinsame Fraktion. Das ist Betrug.

__

Glauben Sie nicht, dass, wäre diese Handhabe im Sinne des Gesetzes tatsächlich "Betrug", längst jemand dagegen geklagt hätte ? Da hat man doch sonst auch wenig Skrupel. Sorry, aber da teile ich Ihre Meinung nicht, was die Illegalität anbelangt. Betrug ist ein Offizialdelikt.

 

nikioko
Na klar.

Die CSU würde dadurch ja auch jede Menge Sitze verlieren.

Aber ich halte das Vorgehen auch für ungünstig. Besser wäre es, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 249 zu erniedrigen. Dann wäre die Nennstärke des Bundestags 498 Abgeordnete und würde mit Überhang- und Ausgleichsmandaten am Ende ungefähr bei der heutigen Nenngröße von 598 Abgeordneten ankommen. Aber auch dagegen würde die CSU protestieren.

Ganz klar ist aber: Eine Verkleinerung der Schwatzbude ist nur jetzt möglich, wo die Union in der Minderheit ist und ein solches Vorhaben nicht blockieren kann.

Account gelöscht
ich würde gerne mal

 

ein nachvollziehbares Argument gegen die naheliegendste Lösung, nämlich eine Vergrößerung der Wahlkreise hören. Wer hier im Forum würde das ablehnen und warum?

Danke im Voraus.

Tarek94
@18:12 Uhr von NieWiederAfd

...

Die alternative Lösung, die auch schon länger auf dem Tisch liegt, ist die Verkleinerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen neuen Zuschnitt. Will die Union auch nicht.

.....

Dann kann man die Erststimme auch gleich abschaffen. Beispiel: Der Wahlkreis in dem ich lebe, umfasst zwei Großstädte mit zusammen rund 260.000 Einwohnern. Der CDU-Kandidat des Wahlkreises kommt aus der nahegelegenen Großstadt. Den kennt hier niemand und den hat hier noch niemand gesehen. Warum sollte ich einen mir völlig Unbekannten mit Erstimme wählen?

 

falsa demonstratio
@18:42 Uhr von eine_anmerkung .

 

>>"Sie fokussieren sich auf die 5%-Hürde.

.

Die Sperrklausel heißt aber 5% oder 3 Direktmandate.

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Sinn der Sperrklausel ist es, eine Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden. Der Gesetzgeber sah die Gefahr bei Parteien, die immerhin drei Direktmandate errungen haben, wohl nicht so sehr. Ich glaube, die Sperrklauselregelung gibt es schon seit Anfang der 50er Jahre. Ich weiß gar nicht, wie oft die 3-Direktmandate-Sperrklausel schon Anwendung fand."<<

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Vielen Dank für Ihre sinnvollen und hilfreichen Ergänzungen. Haben Sie einen Vorschlag?

 

Mir persönlich wäre lieber statt dieser Kappungsgrenze gleich ein reines Verhältniswahlrecht einzuführen.

 

Ich habe übrigens (leider nur bei Wikipedia) etwas historisches gefunden zur Grundmandatsklausel: "Die Grundmandatsklausel kam in der Vergangenheit bisher bei der Bundestagswahl 1953 (zugunsten von DP und Zentrum), der Bundestagswahl 1957 (DP), der Bundestagswahl 1994 (PDS) und der Bundestagswahl 2021 (Die Linke) zum Tragen."

 

 

harry_up
@18:42 Uhr von weingasi1

Die Union ist wieder mal nicht bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten, die den hohen Wert des Proporzes der Stimmen im Verhältniswahlrecht aufrecht erhält.

Die alternative Lösung, die auch schon länger auf dem Tisch liegt, ist die Verkleinerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen neuen Zuschnitt. Will die Union auch nicht.

 Es ist das gute Recht, die Lösung der jetzigen Koalition gerichtlich prüfen zu lassen.

 Es ist aber schlechter Stil, eine eigene parlamentarische Arbeit an dem Problem zu verweigern. 

 

 

gez. NieWiederAfd 

 

 

Soweit ich weiss, würde es aber nicht beschwören, wurde ein Gegenvorschlag gemacht (ich glaube, noch während der Groko ) wonach die Wahlkreise grösser und somit anzahlmässig verkleinert würden und somit auch die Direktmandate zahlenmässig reduziert würden.

 

 

Das hab ich auch noch in vager Erinnerung.

Der Vorschlag scheiterte (man möge mich korrigieren) daran, dass mit der Vergrößerung der Wahlkreise die "Hochburgen" konkurrierender Parteien beschnitten werden können.

weingasi1
@17:55 Uhr von frosthorn

 

wenn ausgerechnet die CDU/CSU vor einem drohenden "Schurkenstaat" warnt. Es fehlt ja nicht an Beispielen, wie in der Vergangenheit Abgeordnete gerade dieser Parteien ihre Mandate und damit die Demokratie für Zwecke genutzt haben, die man eigentlich nur Schurken zutrauen würde.

Och, ich glaube, da braucht eine Krähe keiner anderen Krähe ein Auge auskratzen. Diese Argumente "der hat aber das und das, dann und dann gemacht", halte ich für wenig zielführend. Wenn illegale Machenschaften passieren, muss man sie zur Anzeige bringen, wenn man davon erfährt. Auch als Parlamentarier und dann entscheidet ein Gericht, ob strafbare Handlungen stattgefunden haben, oder eben nicht !

 

nikioko

Die CSU ist der größte Profiteur von Überhangmandaten. Kein Wunder, dass sie diese behalten will. Am liebsten natürlich ohne Ausgleichsmandate, aber die hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, weil wir in Deutschland Verhältniswahl haben und die Fraktionsstärken dem Proporz entsprechen müssen.

Aber statt hier ein komplett neues System zu entwerfen, sollte man besser einfach die Zahl der Wahlkreise um 50 verkleinern. Damit wird die Nenngröße des Bundestags um 100 kleiner und wäre dann mit Überhang- und Ausgleichsmandaten bei der Größe, die er haben soll.

Alexander K.
Vergrößerung der Wahlkreise in Bayern

Warum vergrößert die CSU nicht einfach Ihre Wahlkreise? Dadurch reduziert sich die Anzahl der Direktmandate automatisch?

Oder sind die Wahlkreise in Bayern absichtlich so klein, damit einfach für die CSU diese Direktmandate in großer Zahl entstehen.

Der Wähler möchte die Normalgröße und somit die Effektivität in der politischen Arbeit zurück. Keine Schaffung künstlicher politischen Arbeitsplätze zu Lasten der Steuerzahler.

Account gelöscht
@18:53 Uhr von nikioko

Die CSU ist der größte Profiteur von Überhangmandaten. Kein Wunder, dass sie diese behalten will. Am liebsten natürlich ohne Ausgleichsmandate, aber die hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, weil wir in Deutschland Verhältniswahl haben und die Fraktionsstärken dem Proporz entsprechen müssen.

Aber statt hier ein komplett neues System zu entwerfen, sollte man besser einfach die Zahl der Wahlkreise um 50 verkleinern. Damit wird die Nenngröße des Bundestags um 100 kleiner und wäre dann mit Überhang- und Ausgleichsmandaten bei der Größe, die er haben soll.

Das wäre richtiger die Wahlkreise zu verkleinern.

harry_up
@18:38 Uhr von eine_anmerkung .

>>"Die können nur meckern und hetzen und verschleiern. Eigene konstruktive Vorschläge Fehlanzeige. Und unter Merz und Söder geht es momentan recht schnell Richtung AfD. Also Vorsicht bei Wahlen, die Union zu wählen bedeutet Rechtsruck und das will keiner."<<

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Wer ist keiner? Ich als AfD-Wähler würde mich beispielsweise sehr darüber freuen und eine Mehrheit hat die Ampel, zumindest momentan, nicht. Also maßen Sie sich bitte nicht an für alle sprechen zu können oder zu dürfen.

 

 

Ja, was erlauben User Aufmerksamleser?!

 

Aber er spricht für die überwiegende Mehrheit, zu der ich mich ebenfalls zähle.

falsa demonstratio
@18:58 Uhr von Alexander K.

Warum vergrößert die CSU nicht einfach Ihre Wahlkreise? Dadurch reduziert sich die Anzahl der Direktmandate automatisch?

 

Weil die Wahlkreiszusammensetzung im Bund erfolgt und nicht in den Ländern.

Halleluja
Die CSU hat recht

Aber ich meine ein Bürger eine Stimme.

Wer den Wahlkreis gewinnt hat sein Mandat.

Was Grüne und SPD da angedacht haben spricht dem klar zuwieder.

100 Prozent Stimmen z.B. in Berlin würden diese Parteien klar bevorteilen. Sie hätten ein paar Berliner Bezirke gewonnen,aber sie bekommen mehr Mandate.

Ungerecht ohne Ende.

Jeder Wahlkreis ein Mandat.Fertig.

Nettie
Der CSU ist wohl keine Polemik zu peinlich und kein Vergleich zu

schief, wenn es um die ‚Verteidigung‘ ihrer eigenen Interessen geht.

Dies zur Aussage ihres Generalsekretärs "Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern, kennen wir sonst nur aus Schurkenstaaten."

NieWiederAfd
@18:20 Uhr von eine_anmerkung .

Wie kann es beispielsweise sein das die Linke, die mit 4,9% ganz klar eine Klatsche vom Wähler erhalten hat (5% Hürde verfehlt), dann doch mit 39! (in Worten neununddreißig) Mandadsträger mit Vize und allem Brimborium in den Bundestag einzusehen und Ihr Unwesen treiben darf? Ist das etwa gerecht oder spiegelt das den originären Wählerwillen wieder?

 

Das hat mit dem derzeit geltenden Wahlrecht zu zun: wenn eine Partei drei Direktmandate holt, greift die sogenannte Grundmandatsklausel. Da gibt es keinen Spielraum.

 Man kann das ändern. Ihre Aufregung bzw. gespielte Empörung ist völlig überflüssig. 

 

 



 

 

NieWiederAfd
@17:38 Uhr von nie wieder spd

Warum sind denn von der Änderung des Wahlrechts nur die Direktmandate betroffen? 

Die haben doch wenigstens um den Einzug ins Parlament gekämpft. 

Gerechter wäre es, wenn in diesem Zusammenhang auf die Listenmandate verzichtet würde. Denn die werden von den jeweiligen Parteien bestimmt und unterliegen damit keiner demokratischen Wahlentscheidung der Wähler. Schlimmer noch: Kaum ein Wähler kennt überhaupt diese Personen, wenn sie nicht durch aktiven Wahlkampf und gute Arbeit bekannt sind. Sie werden den Wählern aufgenötigt.

Listenmandate haben in einer Demokratie keine Existenzberechtigung.

 

Ihre Schimpfkanonade auf 'Listenmandate' könnte ein Hinweis sein, dass Sie unser Verhältniswahlrecht nicht verstanden haben. Die Wahlgerechtigkeit setzt voraus, die prozentuale Stimmabgabe für die Parteien in der Sitzverteilung abzubilden. 

Ich schau mir übrigens vor jeder Wahl die sog. Listenkandidaten an. 

 

 

 

Esche999
WAHLRECHT BUNDESTAG GRÖSSE



Die Verkleinerung des Parlamentes, mindestens aber die Verhinderung einer weiteren Zunahme der Abgeordnetenzahl, ist ein dringendes Gebot. Es allerdings durch einen Ausschluß von DIREKT gewählten Abgeordneten zu erreichen, ist in der Tat ein höchst bedenklicher Weg, denn in diesen Direktkandidaten kommt ja Volkes Stimme eben DIREKT zum Ausdruck. Eigentlich bleibt nur der andere Weg : bei vorgegebener Gesamtzahl von ca 590 Mitgliedern werden die direkt gewählten Personen zuerst berücksichtigt und die verbleibenden Sitze werden proportional zu den Zweitstimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Muß das Verfassungsgericht überdenken.

Tarek94
@18:58 Uhr von Alexander K.

Warum vergrößert die CSU nicht einfach Ihre Wahlkreise? Dadurch reduziert sich die Anzahl der Direktmandate automatisch?

...

Vielleicht weil sie das nicht kann und darf? "Die Wahlkreiseinteilung wurde durch die Anlage zum Vierundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. Juni 2020 festgelegt." (Quelle: Wikipedia)

Die CSU ist z.Z. nicht an der Bundesregierung beteiligt.