Blick auf die Häuserzeile

Ihre Meinung zu Jetzt noch schnell die Grundsteuererklärung - aber wie?

Ende Januar läuft die Frist für die Grundsteuererklärung ab - nach einer Verlängerung. Nicht einmal die Hälfte der Verpflichteten hat bisher eine Erklärung abgegeben. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

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122 Kommentare

Kommentare

weingasi1
@19:24 Uhr von B-Nutzer

Elster in Verbindung mit Einkommenssteuer. Ich würde kein Geld für Windows ausgeben, um eine Steuererklärung abzugeben. Wenn schon sicher am PC, dann Linux. Das gibt es jetzt auch in benutzerfreundlich.

Es geht hier um die Erklärung zur Grundsteuer. In den meisten Bundesländern muss sie auch nicht über Elster gemacht werden. Es soll da Formare geben abseits von Elster. Genaues weiss ich aber nicht, ich habe Elster. Wir haben viele, viele Jahre der Selbstständigkeit unsere Steuersachen über Elster via Windows gemacht. Ging immer einwandfrei. Linux ist etwas für IT-affine Bastler und nichts für Leute, die bislang mit windows 8 hantieren. Wer natürlich Angst vor Übergriffigkeit von Billy hat, der ärgere sich mit Linux rum. Ich mags gern einfach und bequem und nehme deshalb immer das aktuelle windows.

 

 

werner1955
@19:19 Uhr von harry_up

Vor allem, wenn Sie nachher voraussichtlich nicht mehr zahlen werden als bislang?

Da in unserm Rechtsstaat nur die Bürger bei falschen Behördenhandlungen ansprüche geltend machên könnnen die wirksam und Rechtssicher Wiedersprochen haben.Alle andern müssen mit Kulanz oder Almosen zifrieden sein.

 

gman
Zu 19:08 Uhr von Tino Winkler "Jedes FA……"

"Jedes FA hilft, sie haben es offenbar nicht ausprobiert und behaupten falsche Tatsachen."

@Tino Winkler, Sie haben das bei jedem FA ausprobiert?
Ich bin mir sehr sicher, dass Sie es sind, der falsche Tatsachen behauptet.
Selbst wenn das möglich wäre, die Fianzämter sind aktuell vollkommen überlastet. Es ist ausgeschlossen!
Ein Beispiel unter unzähligen:
https://www.ln-online.de/der-norden/finanzaemter-in-sh-ueberlastet-grun…

Nennen Sie die Finanzämter, wo das anders aussieht und wo bei der Grundsteuererklärung geholfen wird.
Sie finden in aller Regel dazu schon keine Steuerberater mehr.

Nennen Sie bei Ihrer Behauptung wenigstens ein FA, dass bei dieser Erklärung geholfen hat.

 

Anna-Elisabeth
Danke

an alle, die mir hier so freundlich auf meine Frage bzgl. des Fotos geantwortet haben!

hinten
@19:09 Uhr von Bender Rodriguez

Hätte ich ein Grundstück, ich würde diesen Vorgang aussitzen. Sollten sie mich dorch erstmal finden.

Finden? Auf welchem Planeten ist denn Ihr Grundstück?

hinten
@19:24 Uhr von B-Nutzer

Wieder den Bericht nicht gelesen ? Es steht doch extra drin, dass die Erklärung über das Elster-Formular gemacht werden soll. Eine Erklärung in Papierform kann nur in Ausnahmefällen und auf Antrag u.U. gemacht werden. Weitere Möglichkeit wäre, ein neues Windows aufzuspielen. Empfiehlt sich aus mehreren Gründen sowieso und kostet nicht die Welt.

Elster in Verbindung mit Einkommenssteuer. Ich würde kein Geld für Windows ausgeben, um eine Steuererklärung abzugeben. Wenn schon sicher am PC, dann Linux. Das gibt es jetzt auch in benutzerfreundlich.

Die Benutzung von Elster ist so wenig abhängig vom Betriebssystem, wie die Lichtgeschwindigkeit vom Bezugssystem. Ich nutze es übrigens auch mit Linux. Keine Probleme.

Sisyphos3
@17:12 Uhr von Tino Winkler

 

 

die Grundsteuer bleibt im Mittel gleich

so die Politiker

und die lügen bekanntlich nicht

.......

Das sinnlose Gelaber von lügenden Politikern hilft nicht wirklich, es sei denn, Sie fühlen sich dann besser.

 

 

.lügende Politiker

wie kommen sie denn darauf

 

Sisyphos3
@17:13 Uhr von fathaland slim

Genauso wenig oder viel wie Sie, ich und alle anderen.

 

 

 

ich kann nur für mich sprechen

ich bin bemüht ehrlich zu sein

 

gman
@19:13 Uhr von Klärungsbedarf

 

………

Man nennt es "Bodenrichtwertinformationssystem". Informiert wird lediglich der intransparente pauschal fixierte Wert.  
Grundstücke, Immobilien in vergleichbarer Nachbarschaft werden erheblich unterschiedlich bewertet.

 

Der Staat nicht, der Bürger, der Einspruch erhebt, muss dann ein Gutachten beibringen. Das geht gar nicht!
Das ist ein Politikum! Karlsruhe wird sich damit wieder beschäftigen müssen.

 

zB.:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateie

 

Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Das BVerfG hat die Neubewertung verlangt.

 

So ganz sicher nicht! "Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass Bürger anders behandelt werden, obwohl  keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.
Schon z.B. die Erfordernis von 30 % Mindestabweichung vom Gutachterausschuss in einem vom Bürger beizubringenden Gutachten sind da außerordentlich zweifelhaft. Karlsruhe wird sich damit befassen!

 

harry_up
@18:55 Uhr von Oppenheim

 

Das Dickicht der Gesetze, der Verordnungen und Aufgaben, die Verwaltungen vor immer neue zeitliche und aufwändige Probleme stellt, sind hausgemacht und zeigen momentan besonders, wie wenig rund läuft. Mitarbeitermangel, Ruhestand der zahlenmäßig starken Jahrgänge und Fluktuation in den Verwaltungen zeigen sie Spitze eines Bürokratiemonsters, das...

..und eine schnelle, gute Verwaltungsarbeit lähmt. Überstunden im dreistelligen Bereich und Krankenstand (gerade psychologische und Burnout betreffend) weisen schon seit Langem auf das Missverhältnis von Arbeitsbelastung und Personaldecke hin. Politik erscheint bisweilen selbstverliebt in ihre Verordnungsarbeit und Diskussionen und Streitereien. Hingegen wird die Umsetzung immer mehr zu einerm erstickenden Leichentuch für eine an sich lebendige, agile Verwaltung.

 

 

WOW, was für 'ne Abhandlung.

Und ebenso themenfremd wie überflüssig...

 

Die Finämter tun, was das BVerfG angeordnet hat - nix anderes.

Was hat Ihr Kommentar also mit dem Thema zu tun?

Raho59
@17:01 Uhr von AbseitsDesMainstreams

Die Grundsteuererklärung ist so schwierig nicht. Zur Not muss man mal den Zollstock zücken oder in alten Unterlagen blättern. Das eigentliche Problem ist, dass mir jede Form neuer Bürokratie widerstrebt. Hier die Grundsteuer, da eine Befristung im Führerscheindokument oder seit einigen Jahren Identverfahren bei Aktivierung einer SIM-Karte. Wir sollten mehr auf ein einfaches, glückliches Leben der Bürger achten, als auf die perfekte Verwaltung des Staates.

Das Identverfahren bei SIM Karten finde ich korrekt. Eine Möglichkeit des Blödsinn Machens in der Anonymität geschlossen.

Raho59
@21:21 Uhr von hinten

Wieder den Bericht nicht gelesen ? Es steht doch extra drin, dass die Erklärung über das Elster-Formular gemacht werden soll. Eine Erklärung in Papierform kann nur in Ausnahmefällen und auf Antrag u.U. gemacht werden. Weitere Möglichkeit wäre, ein neues Windows aufzuspielen. Empfiehlt sich aus mehreren Gründen sowieso und kostet nicht die Welt.

Elster in Verbindung mit Einkommenssteuer. Ich würde kein Geld für Windows ausgeben, um eine Steuererklärung abzugeben. Wenn schon sicher am PC, dann Linux. Das gibt es jetzt auch in benutzerfreundlich.

Die Benutzung von Elster ist so wenig abhängig vom Betriebssystem, wie die Lichtgeschwindigkeit vom Bezugssystem. Ich nutze es übrigens auch mit Linux. Keine Probleme.

Und auf Antrag halt auf Papier. Geht ja, und niemand wird gezwungen sich einen PC zu kaufen.

hinten
@17:01 Uhr von AbseitsDesMainstreams

Die Grundsteuererklärung ist so schwierig nicht. Zur Not muss man mal den Zollstock zücken oder in alten Unterlagen blättern. Das eigentliche Problem ist, dass mir jede Form neuer Bürokratie widerstrebt.

Sie werden ja wohl irgendwo im Ordner die Größe Ihres Grundstücks und die Größe der Wohnfläche Ihres Hauses stehen haben. Falls nicht, hilft ein Zollstock, ein Bandmaß und vielleicht ein Taschenrechner. Aber mit Bürokratie hat das gewiss nichts zu tun und neu ist das auch nicht.

Sisyphos3
21:18 Uhr von hinten @19:09 Uhr von Bender Rodriguez

Hätte ich ein Grundstück, ich würde diesen Vorgang aussitzen. Sollten sie mich dorch erstmal finden.

Finden? Auf welchem Planeten ist denn Ihr Grundstück?

 

 

es geht nicht ums Grundstück

sondern darum den Besitzer ausfindig zu machen

 

hinten
@21:23 Uhr von Sisyphos3

.lügende Politiker

wie kommen sie denn darauf

Gar nicht. Sie haben das Politiker-Bashing aufgebracht und es hat mit dem Thema Null zu tun.

hinten
@21:33 Uhr von Raho59

Und auf Antrag halt auf Papier. Geht ja, und niemand wird gezwungen sich einen PC zu kaufen.

Oder man nimmt halt ein Tablet.

schabernack
@18:42 Uhr von DerVaihinger

 

Meine Schwester hat die Formulare telefonisch beim Finanzamt angefordert. Sie wurden sofort zugeschickt.

 

Scheint in jedem Bundesland etwas anders zu sein.

 

Haben wir in Köln auch so gemacht, und die vom Finanzamt hat es gar nicht interessiert, wie alt wir sind, oder ob wir Probleme mit dem Betriebssystem am PC, oder mit diesem Vogel Elster im Steuergefieder haben.

 

Nun ruht das alles bei uns in Papierform still und starr wie der zugefrorene See. Irgendwie bald werden wir das ausfüllen, und viele Daten dazu stehen schon im ersten Anschreiben vom Finanzamt zur Grundsteuer unter:

 

«Uns bekannte Daten zu Ihrer Grundsteuer.»

Raho59
@17:16 Uhr von Nirwana1962

bereits alle Daten zusammen für die elektronische Übermittlung. 

 

Meine Daten ausgewertet über Onlinerechner mit dem aktuellen Hebesatz unserer Gemeinde schlägt bei unserem Domizil eine Steigerung von 130 auf 602 Euro per anno zu Buche. 

 

Hart... 

 

Können wir Ihnen glauben, müssen wir aber nicht. Wer weiß wie die Hebesätze dann sein werden.

hinten
@17:01 von AbseitsDesMainstreams

Hier die Grundsteuer, da eine Befristung im Führerscheindokument oder seit einigen Jahren Identverfahren bei Aktivierung einer SIM-Karte.

Aber das ist doch sehr sinnvoll.

hinten
@ werner1955

Da in unserm Rechtsstaat nur die Bürger bei falschen Behördenhandlungen ansprüche geltend machên könnnen die wirksam und Rechtssicher Wiedersprochen haben

Das stimmt nicht. Wenn eine Frage noch vor Gericht anhängig ist, ergeht der Steuerbescheid vorläufig und wird ggf. von amtswegen korrigiert.

schabernack
@19:09 Uhr von Bender Rodriguez

 

Hätte ich ein Grundstück, ich würde diesen Vorgang aussitzen. Sollten sie mich dorch erstmal finden.

 

Deswegen bekommen Sie auch nie Schreiben von Behörden, nie Besuch, nie was vom Amazon-Mann. Weil niemand weiß, wo Sie wohnen. Clever und cool. So was kann nicht jeder.

 

 

Steuern auf Eigentum? 10Ha kosten, 1t Gold aber nicht.

Ungerecht und deshalb nichtig.

 

Nicht halb so nichtig wie Ihr Leben im Incognito.

harry_up
@21:18 Uhr von hinten

 

Hätte ich ein Grundstück, ich würde diesen Vorgang aussitzen. Sollten sie mich dorch erstmal finden.

 

Finden? Auf welchem Planeten ist denn Ihr Grundstück?

 

 

Er hätte es unter einer grünen Plane versteckt. :-)

Humanokrat
Ging recht schnell ....

Hab das letzthin in 2Std. geschafft. Elster Zugang hatte ich eh von der EkSt her. Die meiste Zeit war das Haus nachmessen weil ich nach div. Umbauten keine offizielle qm Zahl mehr hatte. Der Rest war nur Daten aus verschiedenen Dokumenten zusammensuchen.

 

Meine Frau hatte es sehr kompliziert mit verschachtelten Erbanteilen an kleinen Grundstücken. Das hat Wochen gedauert, die Infos zu sammeln und ist noch nicht komplett. Es gibt also auch komplizierte Fälle ..... das müssen nicht gleich Deppen sein.

Tino Winkler
@21:17 Uhr von gman

"Jedes FA hilft, sie haben es offenbar nicht ausprobiert und behaupten falsche Tatsachen."

@Tino Winkler, Sie haben das bei jedem FA ausprobiert?
Ich bin mir sehr sicher, dass Sie es sind, der falsche Tatsachen behauptet.
Selbst wenn das möglich wäre, die Fianzämter sind aktuell vollkommen überlastet. Es ist ausgeschlossen!
Ein Beispiel unter unzähligen:
https://www.ln-online.de/der-norden/finanzaemter-in-sh-ueberlastet-grun

Nennen Sie die Finanzämter, wo das anders aussieht und wo bei der Grundsteuererklärung geholfen wird.
Sie finden in aller Regel dazu schon keine Steuerberater mehr.

Nennen Sie bei Ihrer Behauptung wenigstens ein FA, dass bei dieser Erklärung geholfen hat.

 

Gehen Sie zu ihrem FA, fragen sie höflich, sie erhalten Hilfe. Ich muß nicht nachweisen was üblich ist. Es gibt nichts gutes ausser Sie tun es. 

Raho59
@21:39 Uhr von hinten

Und auf Antrag halt auf Papier. Geht ja, und niemand wird gezwungen sich einen PC zu kaufen.

Oder man nimmt halt ein Tablet.

Sie wissen was ich meine. 

Raho59
@21:35 Uhr von Sisyphos3

Hätte ich ein Grundstück, ich würde diesen Vorgang aussitzen. Sollten sie mich dorch erstmal finden.

Finden? Auf welchem Planeten ist denn Ihr Grundstück?

 

 

es geht nicht ums Grundstück

sondern darum den Besitzer ausfindig zu machen

 

Das Grundbuch wird kostenpflichtig Auskunft geben. Diese Kosten plus Strafen werden denjenigen schnell erreichen.

Klärungsbedarf
21:24 Uhr von gman

>>

So ganz sicher nicht! "Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass Bürger anders behandelt werden, obwohl  keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.
Schon z.B. die Erfordernis von 30 % Mindestabweichung vom Gutachterausschuss in einem vom Bürger beizubringenden Gutachten sind da außerordentlich zweifelhaft. Karlsruhe wird sich damit befassen!

<<

Die Wette halte ich. Das BVerfG wird es nicht mal zur Entscheidung annehmen. Wer kann schon Ertragswerte etc. auf den € genau bestimmen. Es sind ja theoretische Werte mit denen man arbeiten muss.

Donousa
@17:26 Uhr von KeinWeiterSo

Man soll die Erklärung online abgeben. Doch habe ich erfahren, dass man mit meinem Betriebssystem Windows 8 die Erklärung online nicht ausfüllen kann. 

Bisher habe ich Steuererklärungen immer in Papierform abgegeben - und das funktionierte auch.

Ich täte dies bei der Grundsteuererklärung auch. 

Doch kann man sich, im Gegensatz zu normalen Einkommensteuererklärungen die Formulare nirgendwo herunterladen. 

Oder doch?

Nehme Hinweise dazu gern entgegen.

Windows 8 ? Da kann sich die deutsche Verwaltung so gerne digitalisieren wie sie will, es scheitert an 10 Jahre alter Technik beim Anwender. Ich bin immer wieder überrascht, wie wenig aktuell manche Mitmenschen sind. Zumal Windows 8 ja richtiger Käse war. So wird das nichts in diesem Land. Man sollte generell noch mehr digitalisieren, schon um die Motivation aufrecht zu halten, unabhängig von Alter und Vorbildung auf Höhe der Zeit zu bleiben.

hinten
@17:16 Uhr von Nirwana1962

 Meine Daten ausgewertet über Onlinerechner mit dem aktuellen Hebesatz unserer Gemeinde schlägt bei unserem Domizil eine Steigerung von 130 auf 602 Euro per anno zu Buche.

Freuen Sie sich doch, dass Sie die vergangenen Jahre so unterbewertet wurden und Geld gespart haben. Leider ist das aber laut BVerfG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

hinten
@ Sisyphos3

es geht nicht ums Grundstück  sondern darum den Besitzer ausfindig zu machen

Ein Blick ins Grundbuch erleichtert die Rechtsfindung.

schabernack
@21:24 Uhr von gman

 

So ganz sicher nicht! "Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass Bürger anders behandelt werden, obwohl  keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.

 

Die Höhe der Grundsteuer war schon immer unterschiedlich hoch in verschiedenen Gemeinden / Kommunen, und gar nichts daran ist verfassungswidrig.

 

Im statistischen Durchschnitt am höchsten ist der Hebesatz in NRW. Am höchsten in Witten (910 Prozentpunkte), bundesweit am höchsten in Lautertal / Odenwald (1.050 Prozentpunkte). Der bundesweite Durchschnitt ist 408 Prozentpunkte, und 12 Gemeinden erheben gar keine Grundsteuer, die meisten der 12 in Rheinland-Pfalz.

 

In Großstädten ist der Hebesatz eher höher als in kleineren Städten. Am meisten Grundsteuer pro Einwohner nimmt der Stadtstaat Bremen ein. Und auch alles das ist nicht verfassungswidrig.

 

Wäre es anders, hätte längst wer dagegen geklagt im Verlauf von Jahrzehnten.

hinten
21:24 Uhr von gman

Schon z.B. die Erfordernis von 30 % Mindestabweichung vom Gutachterausschuss in einem vom Bürger beizubringenden Gutachten sind da außerordentlich zweifelhaft. Karlsruhe wird sich damit befassen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie da eine Chance haben. Aber bitte, probieren Sie es.

Klärungsbedarf
@22:19 Uhr von hinten

es geht nicht ums Grundstück  sondern darum den Besitzer ausfindig zu machen

Ein Blick ins Grundbuch erleichtert die Rechtsfindung.

Nicht ohne nachgewiesenem Interesse ...

schabernack
@21:35 Uhr von Sisyphos3

 

es geht nicht ums Grundstück
sondern darum den Besitzer ausfindig zu machen

 

Jeder Grundstückskauf muss notariell beglaubigt ins Grundbuch eingetragen werden. Wen wollen Sie denn da großartig ausfindig machen. Den längst verstorbenen Notar …?

hinten
@17:26 Uhr von KeinWeiterSo

Man soll die Erklärung online abgeben. Doch habe ich erfahren, dass man mit meinem Betriebssystem Windows 8 die Erklärung online nicht ausfüllen kann.       Bisher habe ich Steuererklärungen immer in Papierform abgegeben - und das funktionierte auch.      Ich täte dies bei der Grundsteuererklärung auch.       Doch kann man sich, im Gegensatz zu normalen Einkommensteuererklärungen die Formulare nirgendwo herunterladen.       Oder doch?      Nehme Hinweise dazu gern entgegen

Die Formulare für die Grundsteuer erhalten Sie in Papierform selbstverständlich bei Ihrem Finanzamt.

Anna-Elisabeth
@22:01 Uhr von harry_up

 

Hätte ich ein Grundstück, ich würde diesen Vorgang aussitzen. Sollten sie mich dorch erstmal finden.

 

Finden? Auf welchem Planeten ist denn Ihr Grundstück?

 

 

Er hätte es unter einer grünen Plane versteckt. :-)

Oder er wohnt in Bielefeld.

wie-
Empörung um der Empörung wegen, oder was?

@17:25 Uhr von werner1955

Ich habe aber fristwahrenden Einspruch einlegen.

"werner", Widerspruch, weil Verwaltungsakt gem. Verwaltungsverfahrensgesetz. Einspruch erhebt der Anwalt vor Gericht.

Die Berechnungen sind für mich kaum überprüfbar und alle Experten raten ja auch zum Einspruch.

Der neue Messbetrag ist bei mir nur ca.50% des alten Betrags.

Und damit haben Sie dann Schwierigkeiten? Ernsthaft? Kein Grund zur Freude bei Ihnen? Nur, weil's ein Bescheid vom Finanzamt ist, den Sie auf Anhieb nicht nachvollziehen können? Widerspruch basierend auf irgendwelchem Hörensagen, "Rat von irgendwelchen Experten aus dem Internet", wirklich?

Also wird Düsseldorf den Hebesatz dann auf über 900 anheben müssen um auf gleich Beträge zu kommen.

Nun, auch in NRW wird 2024/2025 Kommunalwahlkampf sein. Warten Sie doch einfach ab, wie die Parteien Ihrer Kommune mit höheren Hebesätzen bei der Wählergunst glänzen wollen.

Spricht doch alles nur für Sie. So what? Weshalb noch Empörung?

wie-
Dateneingabe: problemlos

@21:33 Uhr von Raho59

Die Benutzung von Elster ist so wenig abhängig vom Betriebssystem, wie die Lichtgeschwindigkeit vom Bezugssystem. Ich nutze es übrigens auch mit Linux. Keine Probleme.

Und auf Antrag halt auf Papier. Geht ja, und niemand wird gezwungen sich einen PC zu kaufen.

Der freundliche Verwandte oder nette Nachbar kann hier auch helfen. Muss nicht gleich der Steuerberater sein.

gman
@22:20 Uhr von schabernack -Hebesätze

 

So ganz sicher nicht! "Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass Bürger anders behandelt werden, obwohl  keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.

 

Die Höhe der Grundsteuer war schon immer unterschiedlich hoch in verschiedenen Gemeinden / Kommunen, und gar nichts daran ist verfassungswidrig.

 

Im statistischen Durchschnitt am höchsten ist der Hebesatz in NRW. Am höchsten in Witten (910 Prozentpunkte), bundesweit am höchsten in Lautertal / Odenwald (1.050 Prozentpunkte). Der bundesweite Durchschnitt ist 408 Prozentpunkte, und 12 Gemeinden erheben gar keine Grundsteuer, die meisten der 12 in Rheinland-Pfalz.

 

In Großstädten ist der Hebesatz eher höher als in kleineren Städten. Am meisten Grundsteuer pro Einwohner nimmt der Stadtstaat Bremen ein. Und auch alles das ist nicht verfassungswidrig.

 

Wäre es anders, hätte längst wer dagegen geklagt im Verlauf von Jahrzehnten.

 

@schabernack, es geht nicht um Hebesätze!

MJK 0110
@17:30 Uhr von wie-

@17:16 Uhr von Nirwana1962

bereits alle Daten zusammen für die elektronische Übermittlung.

Meine Daten ausgewertet über Onlinerechner mit dem aktuellen Hebesatz unserer Gemeinde schlägt bei unserem Domizil eine Steigerung von 130 auf 602 Euro per anno zu Buche.

Hart...

Warten Sie erst einmal den Bescheid vom Finanzamt ab und was Ihre Kommune aus der Summe der Bescheide dann macht. Meckern lässt sich zwar immer (und immer dann, wenn die Daten für Außenstehende nicht verifizierbar sind), aber für's Meckern ist's aktuell und hier definitiv zu früh.

Es geht nicht ums meckern. Das Bundesmodell ist als verfassungswidrig anzusehen. Knackpunkt sind die Bodenrichtwerte. Es handelt sich um "Richtwerte" und somit unscharfe Parameter. Nichts ungewöhliches im Steuerrecht. Aber bei anderen Steuearten ist es dem Steuerpflichtigem stets möglich, den Gegenbeweis eines realitäsnäheren Wertes zu führen. Diese Möglichkeit fehlt aber bei der Grundsteuer, was demnach eine gleichheitswidrige Steuer zur Folge hat.

gman
@22:22 Uhr von hinten - Klagen -

Schon z.B. die Erfordernis von 30 % Mindestabweichung vom Gutachterausschuss in einem vom Bürger beizubringenden Gutachten sind da außerordentlich zweifelhaft. Karlsruhe wird sich damit befassen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie da eine Chance haben. Aber bitte, probieren Sie es.

 

Klagen sind bereits eingereicht:

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/musterklage-gegen-die-grundsteu…

Werner40

Eine Sache von 15 Minuten. Wir haben bereits die neuen Bescheide erhalten. Kaum Änderungen.

wie-
Digitalisierung der Behörden: begrenzt

@18:33 Uhr von werner1955

Seltsam für mich ist das alle geforderten Daten die ich eingegeben habe von Behörden stammen.

Allso sind die ja auch den Behörden bekannt,

Richtig, "den" Behörden. Aber die Datensätze dieser Behörden sind nicht miteinander vernetzt. Datenschutz und eben der noch mangelnde Ausbaustand der Digitalisierung der Behörden oder eben Behörden auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen.

Aber, "werner", ist doch eigentlich ganz im Sinne Ihrer stets regierungskritischen "anständigen" Bürger, wenn "der Staat", den Sie ansonsten gerne als allmächtig sehen, hier auf die aktive Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, um notwendige Datensätze miteinander zu verknüpfen.

gman
@22:05 Uhr von Tino Winkler - Kein FA gefunden -

"Jedes FA hilft, sie haben es offenbar nicht ausprobiert und behaupten falsche Tatsachen."

@Tino Winkler, Sie haben das bei jedem FA ausprobiert?
Ich bin mir sehr sicher, dass Sie es sind, der falsche Tatsachen behauptet.
Selbst wenn das möglich wäre, die Fianzämter sind aktuell vollkommen überlastet. Es ist ausgeschlossen!
Ein Beispiel unter unzähligen:
https://www.ln-online.de/der-norden/finanzaemter-in-sh-ueberlastet-grun

Nennen Sie die Finanzämter, wo das anders aussieht und wo bei der Grundsteuererklärung geholfen wird.
Sie finden in aller Regel dazu schon keine Steuerberater mehr.

Nennen Sie bei Ihrer Behauptung wenigstens ein FA, dass bei dieser Erklärung geholfen hat.

 

Gehen Sie zu ihrem FA, fragen sie höflich, sie erhalten Hilfe. Ich muß nicht nachweisen was üblich ist. Es gibt nichts gutes ausser Sie tun es. 

Keine Antwort ist auch eine Antwort.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Personalmangel-in-Fin…

 

 

werner1955
@21:48 Uhr von hinten

Da in unserm Rechtsstaat nur die Bürger bei falschen Behördenhandlungen ansprüche geltend machên könnnen die wirksam und Rechtssicher Wiedersprochen haben

Das stimmt nicht. Wenn eine Frage noch vor Gericht anhängig ist, ergeht der Steuerbescheid vorläufig und wird ggf. von amtswegen korrigiert.

Aber wenn noch keine Klagen erfolgt sind so wie bei der Grundsteuer ist Einspruch zur wahrung aller Rechte zwingen.

Oder man vertraut den Behörden.

schabernack
@21:39 Uhr von hinten

 

Und auf Antrag halt auf Papier. Geht ja, und niemand wird gezwungen sich einen PC zu kaufen.

 

Oder man nimmt halt ein Tablet.

 

Oder man nimmt ein Tablett als Unterlage zum Ausfüllen der Papierform.

Nirwana1962
@ hinten

>>Freuen Sie sich doch, dass Sie die vergangenen Jahre so unterbewertet wurden und Geld gespart haben. Leider ist das aber laut BVerfG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.<<

 

Ja, Sie haben Recht. 

Die Bewertung ist uralt und  ist mit meinem jetzigen Verhältnis von Wohn- zu Nutzfläche nicht mehr vereinbar.