Ihre Meinung zu EuGH: Kein Schadensersatz bei Luftverschmutzung
Wer wegen verschmutzter Luft krank geworden ist, kann vom Staat keinen Schadensersatz verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein.
Es geht um die Kritik des Nabu-Vertreters am von EU-Energierat auf Druck der Bundesrepublik beschlossenen vereinfachten Genehmigungsverfahren für Winkraftanlagen-Photovoltaik- und Biogasanlagen. Beschleunigte Genehmigungsverfahren bedeuten eingeschränkte naturschutzrechtliche Normen.