
Ihre Meinung zu Urlaub verjährt nicht automatisch - Arbeitgeber müssen warnen
Nicht genommener Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt. Das Gericht nimmt vor allem die Arbeitgeber stärker in die Pflicht.
Ja, bei acht Jahren ist das absurd. Aber welcher Arbeitgeber hat da nicht längst dem Mitarbeiter gekündigt? Ich war jedenfalls nach meinen Krebserkrankungen 2003 und 2013 froh, dass ich noch Urlaub nehmen konnte. Dieser Umstand im Hinterkopf erleichtert den Wiedereinstieg enorm.