Zwei Männer verlassen das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Ihre Meinung zu Urlaub verjährt nicht automatisch - Arbeitgeber müssen warnen

Nicht genommener Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt. Das Gericht nimmt vor allem die Arbeitgeber stärker in die Pflicht.

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89 Kommentare

Kommentare

Anna-Elisabeth
@19:57 Uhr von Silverfuxx

Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).

 

Das ist tatsächlich so, und es ist natürlich absurd. Wie einem sowas einfallen kann, erschließt sich mir sicher nie.

Ja, bei acht Jahren ist das absurd. Aber welcher Arbeitgeber hat da nicht längst dem Mitarbeiter gekündigt? Ich war jedenfalls nach meinen Krebserkrankungen 2003 und 2013 froh, dass ich noch Urlaub nehmen konnte. Dieser Umstand im Hinterkopf erleichtert den Wiedereinstieg enorm. 

werner1955
@20:02 Uhr von Anna-Elisabeth

 

Nicht in allen Bereichen herrscht ein Arbeitskräftemangel. Da wird es für die Arbeitnehmer schwieriger. Besonders in prekären Berufen lassen sich Mitarbeiter aus Angst vor Arbeitsplatzverlust ausbeuten. Habe gerade heute wieder ein schlechtes Gewissen gehabt, als ich gehört und dann auch gesehen habe, wie schnell der Paketbote die Treppe hochrannte. Aber immer bleiben ein paar Sekunden Zeit für ein strahlendes Danke für die zwei Euro, die ich immer bereitlege.

Welche sollten das sein?

Raho59
@20:03 Uhr von AbseitsDesMainstreams

Muss jemand, der wegen einer Erkrankung jahrelang zu Hause bleibt, auch noch Urlaub erhalten?
Ist das nicht eine Verhöhnung der restlichen Arbeitnehmer, die versuchen den Laden noch am Laufen zu halten?

Da diese Arbeitnehmer Anspruch darauf haben ist die Antwort einfach: NEIN

 

Der Betrieb zahlt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Solidaritätsgemeinschaft anschließend bis zur 78. Woche Krankengeld, dann ALG bis zu zwei Jahre (Aussteuerung) und dann Erwerbsminderungsrente etc.

Warum sollen diese Menschen jetzt auch noch den Urlaub der vielen Jahre nachholen, wenn sie doch auf Kosten der Gemeinschaft zu Hause, in Kur, Reha etc. waren? Das muss doch hinterfragt werden, oder?

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann kann und wird der Urlaub schon verfallen. Das gilt so, wie es bisher halt.

Nein ist, dass der Arbeitgeber explizit darauf hinweisen muss. Keine Sorge. Schafft der schon.

Anna-Elisabeth
@20:05 Uhr von Sisyphos3

 Aber immer bleiben ein paar Sekunden Zeit für ein strahlendes Danke für die zwei Euro, die ich immer bereitlege.

 

 

das scheint ja ein lukrativer Job zu sein

von jedem 2 Euro

:-)

Ja, schön wär's. ;-)

Für mich ist dieses Lächeln jedenfalls so gut, wie gesunde Nahrung. Wenn ich könnte würde ich dafür auch gerne mehr geben.

 

Bender Rodriguez

Was für eine Posse. Arbeitgeber glauben, ni ht gewährter Urlaub könne verfallen?würde denn nicht geleistete Arbeit auch verjähren?  Oder käme da doch die Kündigung? 

 

Anna-Elisabeth
@20:24 Uhr von Bender Rodriguez

Was für eine Posse. Arbeitgeber glauben, ni ht gewährter Urlaub könne verfallen?würde denn nicht geleistete Arbeit auch verjähren?  Oder käme da doch die Kündigung? 

Eine sehr berechtigte Frage, die mich allerdings Schmunzeln lässt.

schabernack
@20:24 Uhr von Bender Rodriguez

 

würde denn nicht geleistete Arbeit auch verjähren?

Oder käme da doch die Kündigung?

 

Ja, selbstverständlich. Sie können niemand kündigen mit der Begründung, er oder sie habe vor drei Jahren zu wenig gearbeitet.

Kaneel
@19:57 Uhr von Silverfuxx @AbseitsDesMain...

Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).

Das ist tatsächlich so, und es ist natürlich absurd. Wie einem sowas einfallen kann, erschließt sich mir sicher nie.

Wie häufig kommt es vor, dass jemand über mehrere Jahre ununterbrochen erkrankt ist und dann wieder bzw. weiterhin im alten Unternehmen arbeitet?

schabernack
@19:57 Uhr von Silverfuxx

 

Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).

 

Das ist tatsächlich so, und es ist natürlich absurd. Wie einem sowas einfallen kann, erschließt sich mir sicher nie.

 

Eine völlig unrealistische Annahme, jemand wäre fünf oder acht Jahre lang durchgehend erkrankt, käme danach zurück, und hätte erst mal 150 oder 240 Tage Urlaub.

Werner Krausss
Am 20. Dezember 2022 - 19:30 Uhr von AbseitsDesMain…

„Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).“

 

Das wäre nicht schlecht,

aber leider nicht möglich.

 

Wer  8 Jahre lang krank ist, war vorher beim Psychiater, beim medizinischen Dienst und bei der „Hart4“ Behörde.

Nettie
@19:53 Uhr von schabernack

 

Ja sicher der Arbeitgeber muss alles machen,

der Arbeiter braucht sich nicht drumm kuemmern.

 

Die meisten Arbeitnehmer werden sich ohnehin von selbst bzw. ‚automatisch‘ drum kümmern. Aber langfristig Erkrankte haben meist ganz anderes im Kopf als Urlaub.

 

Mathe soll ja nicht mehr so gut sein … sagt man. Aber 30 ist eine sehr überschaubare Zahl. Langfristig Erkrankte sind nur in Ausnahmefällen auch langfristig komatös, so dass sie die Bedeutung vom Wort «Urlaub» vergessen haben.

 

Wer langfristig erkrankt ist wenn nicht Unfall mit absehbarer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Muss sich selbst, oder mit Hilfe helfender Hände sowieso Gedanken machen, ob das bisherige Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten werden kann.

 

>> Dann ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, und die Überlegung, das Arbeitsverhältnis in Einvernehmen aufzulösen, damit (…)

Wenn man (noch) die Zeit, Kraft und Nerven dazu hat. Und man - selbst oder mit Hilfe (eventuell vorhandener) helfender Hände - gut genug informiert ist.

Stein des Anstosses
@18:43 Uhr von Sisyphos3

 

 

dass bei mir Urlaub verfallen wäre

im Gegenteil

da kriegt man ein Schreiben dass x Tage Urlaub da sind,

Och Mann, lesen Sie doch einfach den Artikel. Genau darum geht es doch: der Arbeitgeber muss aktiv werden.

Von wem haben Sie das Schreiben denn erhalten?

Vom Universum?

die man bis zum 30.März nehmen muß 

oder einen entsprechenden Antrag mit Begründung stellen.

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