Zwei Männer verlassen das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Ihre Meinung zu Urlaub verjährt nicht automatisch - Arbeitgeber müssen warnen

Nicht genommener Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt. Das Gericht nimmt vor allem die Arbeitgeber stärker in die Pflicht.

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89 Kommentare

Kommentare

FritzF
Alter Trick

Urlaubsanträge nicht bearbeiten, Arbeit verdichten, Urlaubstage verfallen lassen. Dann von nix gewusst haben.

FreierGeist
Warum erst jetzt?

Wieder mal ein Thema, um das sich die hohe Politik in DE jahrzehntelang gedrückt hat (vglb. Kernenergie). Jetzt regelt also der Bundesgerichtshof wieder einmal etwas, was von unserem Parlament geregelt hätte werden müssen.

 

Die Frage nach dem WARUM zu stellen erscheint mir hierbei müßig.

 

Naja, zumindest ist es jetzt abschliessend geregelt.

 

Manchmal verstehe ich inzwischen die Nichwähler, leider, obschon das natürlich keine Lösung sein kann.....

draufguckerin
finde ich gut

Dass Arbeitgeber auf den noch zu nehmenden Urlaub hinweisen müssen, finde ich gut. Andererseits hat man doch als Arbeitnehmer seine Zeiten im Griff, notiert sich Überstunden, freie Tage ...

Allerdings kann man in die vertrackte Situation kommen, dass man seinen Urlaub zu lange vor sich herschiebt und dass es dann im folgenden Frühjahr wegen hohen Arbeitsaufkommens eng wird. Ich kann mich erinnern, dass es mir einmal richtig peinlich war, in so einer Stresszeit den Resturlaub zu nehmen. In dem Fall ist es gut, wenn dann die Initiative vom Arbeitgeber ausgehen muss. Dann fällt es leichter, sein Recht auf Urlaub wahrzunehmen. 

Karl Klammer
@17:13 Uhr FreierGeist - Politik für Urlaubsanträge zuständig

Wieder mal ein Thema, um das sich die hohe Politik in DE jahrzehntelang gedrückt hat (vglb. Kernenergie). Jetzt regelt also der Bundesgerichtshof wieder einmal etwas, was von unserem Parlament geregelt hätte werden müssen.

Die Frage nach dem WARUM zu stellen erscheint mir hierbei müßig.

Naja, zumindest ist es jetzt abschliessend geregelt.

Manchmal verstehe ich inzwischen die Nichwähler, leider, obschon das natürlich keine Lösung sein kann.....

 

Einfach trollig , für was alles die Politik alles zuständig ist

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

Wo sollen denn die Fachkräfte herkommen , damit man diesen Anspruch überhaupt nehmen kann ? Ergo haut man es wieder ins Rentenkonto , wenn man bald sowiso bis 70 ohne Abzüge arbeiten muss.

 

Robert Wypchlo
Urlaub verjährt nicht

Na, super! Dann können Arbeitnehmer ja jetzt erst mal wieder richtig aufatmen. Einmal mehr oder weniger Urlaub auf Malle, der größten Trauminsel der Deutschen bzw. der Welt. Das lassen sich die Deutschen ja eigentlich nicht nehmen.

Nettie
Leicht lösbares Problem:

Die Arbeitgeber informieren rechtzeitig. Und es gibt weder Streit noch ‚böse Überraschungen‘.

NieWiederAfd
@17:13 Uhr von FreierGeist

Wieder mal ein Thema, um das sich die hohe Politik in DE jahrzehntelang gedrückt hat (vglb. Kernenergie). Jetzt regelt also der Bundesgerichtshof wieder einmal etwas, was von unserem Parlament geregelt hätte werden müssen.

Der Bundesgerichtshof hat in konkreten Fällen Urteile gefällt und somit seine angestammte Rolle in unserem demokratischen Gemeinwesen wahrgenommen. Die Politik hat sich das vor gar nichts gedrückt.

 

Die Frage nach dem WARUM zu stellen erscheint mir hierbei müßig.

 

Naja, zumindest ist es jetzt abschliessend geregelt.

 

Manchmal verstehe ich inzwischen die Nichwähler, leider, obschon das natürlich keine Lösung sein kann.....

 

Weil das Bundesarbeitsgericht seine Aufgabe wahrnimmt und ein Urteil fällt, verstehen Sie Nichtwähler? Das wiederum verstehe ich nicht. 

 

 

Account gelöscht
Als ich in Rente ging

hatte ich noch den ganzen Jahres Urlaub zunehmen.Da ich aber nun Freizeit ohne Ende hatte,hat mein Arbeitgeber mir den Urlaub ausgezahlt,was ich sehr gut fand.

FreierGeist
@17:28 Uhr von Karl Klammer

Wieder mal ein Thema, um das sich die hohe Politik in DE jahrzehntelang gedrückt hat (vglb. Kernenergie). Jetzt regelt also der Bundesgerichtshof wieder einmal etwas, was von unserem Parlament geregelt hätte werden müssen.

...

Einfach trollig , für was alles die Politik alles zuständig ist

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

Wo sollen denn die Fachkräfte herkommen , damit man diesen Anspruch überhaupt nehmen kann ? Ergo haut man es wieder ins Rentenkonto , wenn man bald sowiso bis 70 ohne Abzüge arbeiten muss.

 

Natürlich ist dafür der Gesetzgeber zuständig - die Problematik ist Jahrzehnte alt und sorgt immer wieder für Ärger und Frust in den Unternehmen; AKA bisher hat die Eigenverantwortung der Arbeitgeber und -nehmer nicht funktioniert. Regelung von Oben ist deshalb LANGE überfällig.

 

Bzgl. Fachkräfte zitiere ich Helmut Schmidt: "Dann sollen sie gefälligst ausbilden."

 

Im Übrigen heisst es "drollig" mit weichem "d".

Raho59
@17:34 Uhr von Robert Wypchlo

Na, super! Dann können Arbeitnehmer ja jetzt erst mal wieder richtig aufatmen. Einmal mehr oder weniger Urlaub auf Malle, der größten Trauminsel der Deutschen bzw. der Welt. Das lassen sich die Deutschen ja eigentlich nicht nehmen.

Sie haben Recht. Diese armen Arbeitgeber. Wieder ein Schlupfloch zur Ausbreitung geschlossen. Böse böse Gerichte.

Raho59
@17:28 Uhr von Karl Klammer

 

 

Einfach trollig , für was alles die Politik alles zuständig ist

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

Wo sollen denn die Fachkräfte herkommen , damit man diesen Anspruch überhaupt nehmen kann ? Ergo haut man es wieder ins Rentenkonto , wenn man bald sowiso bis 70 ohne Abzüge arbeiten muss.

 

Und nun stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber würde Sie entlassen.

Was meinen Sie wie schnell diese Angelegenheit dann vor dem Arbeitsgericht landen würde.

So lange wie beide Seiten "gute Freunde" sind, so lange schiebt man halt. 

Tremiro
@17:13 Uhr von FreierGeist

Manchmal verstehe ich inzwischen die Nichwähler, leider, obschon das natürlich keine Lösung sein kann.....

 

Jetzt sollten Sie nur noch erklären was "Nichwähler" oder gar Politiker damit zu tun haben, wenn Ihr urlaub verfällt.

Solche faktenfreie Stammtischparolen zum anscheinend beliebten Politikerbashing gehen mir dermaßen auf den Geist.

FreierGeist
@17:39 Uhr von NieWiederAfd

Wieder mal ein Thema, um das sich die hohe Politik in DE jahrzehntelang gedrückt hat (vglb. Kernenergie). Jetzt regelt also der Bundesgerichtshof wieder einmal etwas, was von unserem Parlament geregelt hätte werden müssen.

Der Bundesgerichtshof hat in konkreten Fällen Urteile gefällt und somit seine angestammte Rolle in unserem demokratischen Gemeinwesen wahrgenommen. Die Politik hat sich das vor gar nichts gedrückt.

 

Der BGH hat die Lücken in der Gesetzeslandschaft gefüllt, wie schon so oft. Diese Lücken entstehen u. a. durch Untätigkeit der Legislative, wie in diesem Fall.

 

 

...

Manchmal verstehe ich inzwischen die Nichwähler, leider, obschon das natürlich keine Lösung sein kann.....

 

Weil das Bundesarbeitsgericht seine Aufgabe wahrnimmt und ein Urteil fällt, verstehen Sie Nichtwähler? Das wiederum verstehe ich nicht.

 

Ach bitte, stellen Sie sich doch nicht dumm. Natürlich hatte ich die Legislative bzw. deren Nicht-Tätigkeit in gewissen Dingen gemeint.

weltoffen
Deutschland hats gut

Da koennen andere nur von träumen,erstens muss mal ein ganzes Jahr gearbeitet werden bevor es Urlaub giebt,und ist der bei ende des Jahren nicht genommen ,pech gehabt,es giebt zwar ausnahmen aber eher  selten.

NieWiederAfd
@17:39 Uhr von NieWiederAfd

Wieder mal ein Thema, um das sich die hohe Politik in DE jahrzehntelang gedrückt hat (vglb. Kernenergie). Jetzt regelt also der Bundesgerichtshof wieder einmal etwas, was von unserem Parlament geregelt hätte werden müssen.

Der Bundesgerichtshof

Korrektur: Es muss natürlich "das Bundesarbeitsgericht" heißen.

hat in konkreten Fällen Urteile gefällt und somit seine angestammte Rolle in unserem demokratischen Gemeinwesen wahrgenommen. Die Politik hat sich das vor gar nichts gedrückt.

 

Adeo60

Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber in die Pflicht genommen wird. Er führt die Urlaubsdatei, er verfügt über das nötige Know-how, insbesondere in arbeitsrechtlichen Fragen,

weltoffen
@17:36 Uhr von Nettie

Die Arbeitgeber informieren rechtzeitig. Und es gibt weder Streit noch ‚böse Überraschungen‘.

Ja sicher der Arbeitgeber muss alles machen,der Arbeiter braucht sich nicht drumm kuemmern.Also ich weiss jedes Jahr was mir zusteht und was ich genommen habe,nennt man selbstverantwortung.

 

nelumbo
@17:28 Uhr von Karl Klammer

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

 

Dann darf Ihre Firma eben nicht mehr Aufträge annehmen als sie bearbeiten kann. Ist natürlich ein bekannter Trick der Arbeitgeber. Die Personalkapazität zu 130% ausbuchen und die Leute Überstunden machen lassen, die dann verfallen. Wo sollen die Fachkräfte herkommen? Gar nirgens. Firmen, die keine Leute mehr bekommen werden verschwinden. Das macht nichts, denn wegen des Arbeitskräftemangels findet jeder einen guten (besseren) neuen Job. Und da dann alle Arbeit haben und Steuern zahlen vermisst niemand die verschwundenen Firmen. Außer den Aktionären und Investoren. Wo Fachkräfte systemrelevant sind (Medizin, Pflege. Schule usw). muss man eben attraktive Bedingungen schaffen, dann gibt es auch keinen Mangel.

WirSindLegion
@17:07 Uhr von FritzF: Da kann man als AN aber Fristen setzen

Urlaubsanträge nicht bearbeiten, Arbeit verdichten, Urlaubstage verfallen lassen. Dann von nix gewusst haben.

Einfach nicht bearbeiten / genehmigen  geht nicht so ohne Weiteres - der AN kann dann eine Frist setzen und den Urlaub einfach nehmen. Ist dann rechtlich kein unentschuldigter Fehltag und jedes Arbeitsgericht zerreißt eine darauf basierte Kündigung.

Ob man als AN überhaupt bei so einer Firma arbeiten will - ist dann ein ganz anderes Blatt...

Coachcoach
Na gut

Da müssen sich die Unternehmer & ihre Manager mal kümmern - das übt.;))

Wolf1905
@17:07 Uhr von FritzF

Urlaubsanträge nicht bearbeiten, Arbeit verdichten, Urlaubstage verfallen lassen. Dann von nix gewusst haben.

.

Sorry; meinen Sie nicht auch, dass auch Arbeitnehmer in der Pflicht sind, die ihnen zustehenden Urlaubstage auch im Jahr zu nehmen, um zu regenerieren und die Gesundheit aufrecht zu erhalten (durch den Urlaub)? 

Raho59
@17:56 Uhr von FreierGeist

 

 

Weil das Bundesarbeitsgericht seine Aufgabe wahrnimmt und ein Urteil fällt, verstehen Sie Nichtwähler? Das wiederum verstehe ich nicht.

 

Ach bitte, stellen Sie sich doch nicht dumm. Natürlich hatte ich die Legislative bzw. deren Nicht-Tätigkeit in gewissen Dingen gemeint.

Das Bundesurlaubsgesetz ist schon recht umfassend. Aber überall, auch hier, legt die eine Seite es so, die andere Seite so aus.

Schon kommen Gerichte und klären. Für den einen befriedigend, für den anderen nicht.

Zeigen Sie mir ein Gesetz wo dies anders ist.

wenigfahrer
@17:28 Uhr von Karl Klammer

" Einfach trollig , für was alles die Politik alles zuständig ist

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

Wo sollen denn die Fachkräfte herkommen , damit man diesen Anspruch überhaupt nehmen kann ? Ergo haut man es wieder ins Rentenkonto , wenn man bald sowiso bis 70 ohne Abzüge arbeiten muss."

-

Das hab ich so gemacht, 250 Überstunden und den gesammelten Urlaub genau vor der Rente genommen, konnte so bei vollem Verdienst über 2 Monate vorher die Arbeit verlassen.

War auch nicht schlecht, Fachkräfte spielen dabei keine Rolle, hab trotz Facharbeiter und vielen zusätzlichen Qualifikationen, Fachfremd gearbeitet, weil zu alt.

Einiges sind eben nur Sprüche, hat mit der Wirklichkeit meist wenig zu tun.

 

Raho59
@18:01 Uhr von weltoffen

Die Arbeitgeber informieren rechtzeitig. Und es gibt weder Streit noch ‚böse Überraschungen‘.

Ja sicher der Arbeitgeber muss alles machen,der Arbeiter braucht sich nicht drumm kuemmern.Also ich weiss jedes Jahr was mir zusteht und was ich genommen habe,nennt man selbstverantwortung.

 

Das klappt nicht überall. Es gibt AG, die mögen Eigenverantwortung überhaupt nicht.

WirSindLegion
@17:28 Uhr von Karl Klammer: Darf ich fragen welche Branche ?

 

Einfach trollig , für was alles die Politik alles zuständig ist

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

Wo sollen denn die Fachkräfte herkommen , damit man diesen Anspruch überhaupt nehmen kann ? Ergo haut man es wieder ins Rentenkonto , wenn man bald sowiso bis 70 ohne Abzüge arbeiten muss.

 

Darf ich fragen welche Branche ?  Ein derartiger Stau ist im Grunde nur durch eine akute Notlage zu begründen.  Wenn Sie ohnehin (evtl. deswegen) auf dem Sprung sind: Reichen Sie einfach dieses halbe Jahr als "Kur-Urlaub" ein - es darf nicht verweigert werden - da ein massiver Nachholbedarf an Erholung (Urlaub ist zur Erholung da...) besteht. Evtl. einen Rechtsbeistand zuziehen.

FreierGeist
@17:55 Uhr von Tremiro

Manchmal verstehe ich inzwischen die Nichwähler, leider, obschon das natürlich keine Lösung sein kann.....

 

Jetzt sollten Sie nur noch erklären was "Nichwähler" oder gar Politiker damit zu tun haben, wenn Ihr urlaub verfällt.

Solche faktenfreie Stammtischparolen zum anscheinend beliebten Politikerbashing gehen mir dermaßen auf den Geist.

 

Ich bezog mich damit auf die Nicht-Tätigkeit der Legislative. Kein Grund zur Aufregung oder für Attacken.

Aber man kann natürlich auch gleich um dem Anderen plumpe Stammtischparolen unterschieben, nur weil man den Zusammenhang nicht erkannt hat, der sich aber aus dem Einleitungsargument erschließt.

Wolf1905
@17:36 Uhr von Nettie

Leicht lösbares Problem - Die Arbeitgeber informieren rechtzeitig. Und es gibt weder Streit noch ‚böse Überraschungen‘.

.

Entschuldigung: soll ich als Arbeitnehmer darauf warten, bis der Arbeitgeber kommt und mir sagt: „Bitte den Urlaub jetzt beantragen und nehmen“? Vielleicht in eine Zeit hinein, wo ich gar keinen Urlaub nehmen möchte? Nö, es ist Aufgabe des Arbeitnehmers, seine Urlaubstage im Griff zu haben.

Kaneel
@18:01 Uhr von nelumbo @Karl Klammer

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

Dann darf Ihre Firma eben nicht mehr Aufträge annehmen als sie bearbeiten kann. Ist natürlich ein bekannter Trick der Arbeitgeber. Die Personalkapazität zu 130% ausbuchen und die Leute Überstunden machen lassen, die dann verfallen. Wo sollen die Fachkräfte herkommen? Gar nirgens. Firmen, die keine Leute mehr bekommen werden verschwinden. Das macht nichts, denn wegen des Arbeitskräftemangels findet jeder einen guten (besseren) neuen Job. Und da dann alle Arbeit haben und Steuern zahlen vermisst niemand die verschwundenen Firmen. Außer den Aktionären und Investoren. Wo Fachkräfte systemrelevant sind (Medizin, Pflege. Schule usw). muss man eben attraktive Bedingungen schaffen, dann gibt es auch keinen Mangel.

Sofern ich den User richtig einordne, halte ich seinen Beruf für systemrelevant und möchte auf keinen Fall auf Fachkräfte, die diesen Beruf ausüben, verzichten.

FakeNews-Checker
@17:13 Uhr von FreierGeist

Wieder mal ein Thema, um das sich die hohe Politik in DE jahrzehntelang gedrückt hat (vglb. Kernenergie). Jetzt regelt also der Bundesgerichtshof wieder einmal etwas, was von unserem Parlament geregelt hätte werden müssen.

Das  kann  ja  niemand  wissen,  daß  Arbeitnehmer  ihren  Urlaub  vergessen.

 

NieWiederAfd
@17:56 Uhr von FreierGeist

...

 

Weil das Bundesarbeitsgericht seine Aufgabe wahrnimmt und ein Urteil fällt, verstehen Sie Nichtwähler? Das wiederum verstehe ich nicht.

 

Ach bitte, stellen Sie sich doch nicht dumm. Natürlich hatte ich die Legislative bzw. deren Nicht-Tätigkeit in gewissen Dingen gemeint.

 

Dumm scheint mir eher, Nichtwählen zu verstehen.

 

Karl Klammer
@18:06 Uhr von WirSindLegion - akkute Notlage schon seit Jahren

Darf ich fragen welche Branche ?  Ein derartiger Stau ist im Grunde nur durch eine akute Notlage zu begründen.  Wenn Sie ohnehin (evtl. deswegen) auf dem Sprung sind: Reichen Sie einfach dieses halbe Jahr als "Kur-Urlaub" ein - es darf nicht verweigert werden - da ein massiver Nachholbedarf an Erholung (Urlaub ist zur Erholung da...) besteht. Evtl. einen Rechtsbeistand zuziehen.

 

Toll wenn alle systembedingten in Kur gehen würden , wäre es sehr schnell dunkel in Deutschland. Fakt ist es gibt schon seit Jahren keine Fachkräfte mehr.

Am Geld kann es garantiert nicht liegen

Nur Verantwortung übernehmen und auch Nachts/Sonn/Feiertags zu arbeiten,will heute keiner mehr.

FreierGeist
@18:03 Uhr von Raho59

 

 

Weil das Bundesarbeitsgericht seine Aufgabe wahrnimmt und ein Urteil fällt, verstehen Sie Nichtwähler? Das wiederum verstehe ich nicht.

 

Ach bitte, stellen Sie sich doch nicht dumm. Natürlich hatte ich die Legislative bzw. deren Nicht-Tätigkeit in gewissen Dingen gemeint.

Das Bundesurlaubsgesetz ist schon recht umfassend. Aber überall, auch hier, legt die eine Seite es so, die andere Seite so aus.

Schon kommen Gerichte und klären. Für den einen befriedigend, für den anderen nicht.

Zeigen Sie mir ein Gesetz wo dies anders ist.

 

Evtl. haben Sie etwas falsch verstanden. Mir ist jedenfalls überhaupt nicht klar, was Sie von mir wünschen.

katzerich

Urlaubsanträge nicht bearbeiten, Arbeit verdichten, Urlaubstage verfallen lassen. Dann von nix gewusst haben.

Einfach nicht bearbeiten / genehmigen  geht nicht so ohne Weiteres - der AN kann dann eine Frist setzen und den Urlaub einfach nehmen. Ist dann rechtlich kein unentschuldigter Fehltag und jedes Arbeitsgericht zerreißt eine darauf basierte Kündigung.

Ob man als AN überhaupt bei so einer Firma arbeiten will - ist dann ein ganz anderes Blatt...

Dummerweise sind die meisten AN nicht so clever und kuschen. Weil die den job brauchen und nicht jeder kommt nochmal gut unter.

Und in kleinbetrieben/handwerk macht man sich zum atomziel und ist ganz schnell der dumme.

Im grossen laden hilft evtl der betriebsrat...vielleicht aber auch nicht...

werner1955
Arbeitgeber stärker in die Pflicht.

Gut so.

WirSindLegion
@18:22 Uhr von Karl Klammer: Da sind aber die AN nicht schuld

Darf ich fragen welche Branche ?  Ein derartiger Stau ist im Grunde nur durch eine akute Notlage zu begründen.  Wenn Sie ohnehin (evtl. deswegen) auf dem Sprung sind: Reichen Sie einfach dieses halbe Jahr als "Kur-Urlaub" ein - es darf nicht verweigert werden - da ein massiver Nachholbedarf an Erholung (Urlaub ist zur Erholung da...) besteht. Evtl. einen Rechtsbeistand zuziehen.

 

Toll wenn alle systembedingten in Kur gehen würden , wäre es sehr schnell dunkel in Deutschland. Fakt ist es gibt schon seit Jahren keine Fachkräfte mehr.

Am Geld kann es garantiert nicht liegen

Nur Verantwortung übernehmen und auch Nachts/Sonn/Feiertags zu arbeiten,will heute keiner mehr.

Da sind aber die AN nicht schuld, sondern das System / die Politik die geschlafen hat.

Jeder Mensch ist nur bis zu einem gewissen Grad belastbar - auf Dauer geht das nicht mit den Überstunden und Wochenendarbeit.  Als wir Systemausfall hatten, waren alle da (nachts bis es behoben war). Aber doch nicht als Dauerzustand....

werner1955
@17:34 Uhr von Robert Wypchlo

Na, super! Dann können Arbeitnehmer ja jetzt erst mal wieder richtig aufatmen. Einmal mehr oder weniger Urlaub auf Malle, der größten Trauminsel der Deutschen bzw. der Welt. Das lassen sich die Deutschen ja eigentlich nicht nehmen.

Warum sollten Sie wenn Sie hart arbeiten und Steuer zahlen das auch nicht tun?

Raho59
@18:24 Uhr von FreierGeist

Ach bitte, stellen Sie sich doch nicht dumm. Natürlich hatte ich die Legislative bzw. deren Nicht-Tätigkeit in gewissen Dingen gemeint.

Genau das habe ich gemeint. Gesetze sind nie eindeutig. Nie gewesen

Anna-Elisabeth
@17:24 Uhr von draufguckerin

Dass Arbeitgeber auf den noch zu nehmenden Urlaub hinweisen müssen, finde ich gut. Andererseits hat man doch als Arbeitnehmer seine Zeiten im Griff, notiert sich Überstunden, freie Tage ...

Allerdings kann man in die vertrackte Situation kommen, dass man seinen Urlaub zu lange vor sich herschiebt und dass es dann im folgenden Frühjahr wegen hohen Arbeitsaufkommens eng wird. Ich kann mich erinnern, dass es mir einmal richtig peinlich war, in so einer Stresszeit den Resturlaub zu nehmen. In dem Fall ist es gut, wenn dann die Initiative vom Arbeitgeber ausgehen muss. Dann fällt es leichter, sein Recht auf Urlaub wahrzunehmen.

Bei uns war das zuletzt so geregelt, dass in einem Fall wie dem Ihren, der Abteilungschef schriftlich bestätigen musste, dass es wegen hohen Arbeitsaufkommens unabdinbar ist, den Urlaub zu verschieben. Damit war dann gesichert, dass der Urlaub nicht verfällt. 

FreierGeist
@18:22 Uhr von Karl Klammer

Toll wenn alle systembedingten in Kur gehen würden , wäre es sehr schnell dunkel in Deutschland. Fakt ist es gibt schon seit Jahren keine Fachkräfte mehr.

Am Geld kann es garantiert nicht liegen

 

Nein, natüüürlich liegt es nicht am Geld, ich weiß auch gar nicht, weshalb die Leute für bessere Bezahlung auf die Straße gehen.....

Glauben Sie das eigentlich wirklich?

 

Ein Beispiel: In Frankreich verdient ein Ingenieur ca. das 2 bis 2,5-fache als in DE. Bei dem mir bekannten Fall hat sich der Ingenieur geweigert, in DE für jährlich 40.000 EUR zu arbeiten und ist in Frankreich geblieben. Dort macht er ca. 90.000 pro Jahr.

 

Nur Verantwortung übernehmen und auch Nachts/Sonn/Feiertags zu arbeiten,will heute keiner mehr.

 

Soso. Also ist in den Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen am Freitag Schluss, wie? Wo leben Sie eigentlich?

Kaneel
@18:09 Uhr von FreierGeist @17:55 Uhr von Tremiro

Aber man kann natürlich auch gleich um dem Anderen ... unterschieben, nur weil man den Zusammenhang nicht erkannt hat, der sich aber aus ... erschließt.

Falls mir gestattet wird Sie darauf hinzuweisen – im Krankenhausthread haben Sie fälschlicherweise den User @DerVaihinger anstatt den User @Orfee adressiert (Vergleich Lebenserwartung in Südeuropa). 

Sisyphos3
also ich habe noch nie Probleme gehaqbt

 

 

dass bei mir Urlaub verfallen wäre

im Gegenteil

da kriegt man ein Schreiben dass x Tage Urlaub da sind,

die man bis zum 30.März nehmen muß 

oder einen entsprechenden Antrag mit Begründung stellen

katzerich
@18:22 Uhr von Karl Klammer

Fakt ist es gibt schon seit Jahren keine Fachkräfte mehr.

Am Geld kann es garantiert nicht liegen

Quatsch mit sosse. Mag demnächst so sein dass keine mehr da sind da gewisse jahrgänge in rente. Noch haben wir genug. Fragt sich nur wo die beschäftigt sind. In zeiten des überschusses eben fachfremd untergekommen und dann eben nicht mehr wechselwillig. 

Ich zb hab nen heute an sich gesuchten techniker. Arbeite aber recht gut bezahlt als "doofer" einrichter in produktion.

Die angebote die ich extern als techniker damals hatte lagen einiges unter meinem jetzigen lohn. Ergo...

Und jetzt will ich nimma wechseln für die paar jahre.risiko zu gross.hire&fire nach auftrag fertig etc. Einigen so gegangen aus meiner klasse damals.

Dass sog. Fachkräfte am band versauern is anderes drama. Wird aber von oben genauso gejammert ...leider nicht 20j mit 30j erfahrung.

Und bezahlen will die auch keiner entsprechend.

Markt regelt (noch) nicht alles

Fachkräfte sind immer nur die die man gerade nicht parat hat...

Nettie
@18:01 Uhr von weltoffen

Die Arbeitgeber informieren rechtzeitig. Und es gibt weder Streit noch ‚böse Überraschungen‘.

Ja sicher der Arbeitgeber muss alles machen,der Arbeiter braucht sich nicht drumm kuemmern.Also ich weiss jedes Jahr was mir zusteht und was ich genommen habe,nennt man selbstverantwortung.

 

Die meisten Arbeitnehmer werden sich ohnehin von selbst bzw. ‚automatisch‘ drum kümmern. Aber langfristig Erkrankte haben meist ganz anderes im Kopf als Urlaub.

Anna-Elisabeth
@17:34 Uhr von Robert Wypchlo

Na, super! Dann können Arbeitnehmer ja jetzt erst mal wieder richtig aufatmen. Einmal mehr oder weniger Urlaub auf Malle, der größten Trauminsel der Deutschen bzw. der Welt. Das lassen sich die Deutschen ja eigentlich nicht nehmen.

Schließen Sie gerade von sich auf andere? Oder haben Sie auf Ihren Urlaubsanspruch verzichtet, weil Sie an Ihrem Platz unentbehrlich waren?

NieWiederAfd
@18:39 Uhr von Raho59

Ach bitte, stellen Sie sich doch nicht dumm. Natürlich hatte ich die Legislative bzw. deren Nicht-Tätigkeit in gewissen Dingen gemeint.

Genau das habe ich gemeint. Gesetze sind nie eindeutig. Nie gewesen

 

Manche überfordert das, zu erkennen, dass Gerichte genau dafür da sind, Fälle zu klären, die durch Gesetzgebung allein noch nicht hinreichend berücksichtigt sind, aber auch Gesetze zu kritisieren, die mit Grundrechten bzw. dem Grundgesetz nicht übereinstimmen, oder auch Nachbesserungen zu fordern, wo sich das Rechtsempfinden weiter entwickelt hat.

 

 

Nettie
@18:12 Uhr von Wolf1905

Leicht lösbares Problem - Die Arbeitgeber informieren rechtzeitig. Und es gibt weder Streit noch ‚böse Überraschungen‘.

.

Entschuldigung: soll ich als Arbeitnehmer darauf warten, bis der Arbeitgeber kommt und mir sagt: „Bitte den Urlaub jetzt beantragen und nehmen“? Vielleicht in eine Zeit hinein, wo ich gar keinen Urlaub nehmen möchte? (…)

Von solchen ‚Anweisungen‘ ist in der Meldung keine Rede.

nikioko
Nach drei Jahren?

Bei uns verfällt nicht genommener Resturlaub am Ende des folgenden Kalenderjahrs. Also nach einem Jahr.

 

nelumbo
@18:13 Uhr von Kaneel

Sofern ich den User richtig einordne, halte ich seinen Beruf für systemrelevant und möchte auf keinen Fall auf Fachkräfte, die diesen Beruf ausüben, verzichten.

 

Dann müssen die Leute in diesen Berufen ihren Urlaub konsequent nehmen. Der Arbeitgeber kann das nicht einfach das ganze Jahr lang verweigern. Solange alle das Spiel mitmachen  ändert sich nichts.  

Anna-Elisabeth
@18:00 Uhr von Adeo60

Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber in die Pflicht genommen wird. Er führt die Urlaubsdatei, er verfügt über das nötige Know-how, insbesondere in arbeitsrechtlichen Fragen,

Bei uns hat immer der Personalrat darauf geachtet, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt. Wir haben auch regelmäßig schriftlich mitgelteilt bekommen, wie viele Resttage Urlaub bis wann zu nehmen sind, damit der nicht verfällt. Falls es betrieblich schwierig wurde, den Urlaub in dieser Zeit zu nehmen, konnte der Abteilungschef einen Antrag auf Verschiebung stellen. 

Wir hatten einen sehr engagierten Personalrat - zum Ärger manch eines (früheren) Klinikchefs. Aktuell scheint es dem Vernehmen nach besser zu laufen zwischen Vorstand und Personalrat. Ist für beide Seiten auch entspannter. Und davon profitieren letzlich alle.

SydB
@17:34 Uhr von Robert Wypchlo

Na, super! Dann können Arbeitnehmer ja jetzt erst mal wieder richtig aufatmen. Einmal mehr oder weniger Urlaub auf Malle, der größten Trauminsel der Deutschen bzw. der Welt. Das lassen sich die Deutschen ja eigentlich nicht nehmen.

Seltsames Statement von Ihnen. Ich bin Deutscher und lebe in Deutschland. Und das seit nun mehr fast 64 Jahren. Aber ich war noch nie auf Mallorca, diese Insel die Sie so salopp Malle nennen, noch habe ich den Wunsch dort hin zu pilgern.

Im Gegenteil. Ich habe auch nicht das Gefühl etwas versäumt zu haben.

Anna-Elisabeth
@18:33 Uhr von werner1955

Arbeitgeber stärker in die Pflicht. Gut so.

Ja. Auch von der Möglichkeit, einen Betriebsrat zu gründen, machen m.E. noch zu wenige Angestellte Gebrauch. Viele trauen sich nicht. Bei wenigen Arbeitgebern allerdings geht es auch ohne Arbeitnehmervertretung.

saschamaus75
@17:36 Uhr von Nettie

>> Leicht lösbares Problem:

>> Die Arbeitgeber informieren rechtzeitig. Und es gibt

>> weder Streit noch ‚böse Überraschungen‘.

 

Und was machen Sie, wenn durchgehend alle(!) Arbeitnehmer (wie z.B. bei der Bahn) im 3-4stelligen Bereich Überstunden vor sich herschieben? oO

Dann ist das Problem nicht so einfach lösbar. -.-

Raho59
@18:54 Uhr von nikioko

Bei uns verfällt nicht genommener Resturlaub am Ende des folgenden Kalenderjahrs. Also nach einem Jahr.

 

Wie Sie nun wissen, nicht unbedingt 

Nettie
@18:34 Uhr von WirSindLegion

Darf ich fragen welche Branche ?  Ein derartiger Stau ist im Grunde nur durch eine akute Notlage zu begründen.  Wenn Sie ohnehin (evtl. deswegen) auf dem Sprung sind: (…)

 

Toll wenn alle systembedingten in Kur gehen würden, wäre es sehr schnell dunkel in Deutschland. Fakt ist es gibt schon seit Jahren keine Fachkräfte mehr.

Am Geld kann es garantiert nicht liegen

Nur Verantwortung übernehmen und auch Nachts/Sonn/Feiertags zu arbeiten,will heute keiner mehr.

Da sind aber die AN nicht schuld, sondern das System / die Politik die geschlafen hat.

Jeder Mensch ist nur bis zu einem gewissen Grad belastbar - auf Dauer geht das nicht mit den Überstunden und Wochenendarbeit.

>> Als wir Systemausfall hatten, waren alle da (nachts bis es behoben war).

Das ist wahrscheinlich überall so, wo Menschen (nicht nur ‚Arbeitnehmer‘) erkennen, dass sie gebraucht werden. Und vor allem, warum bzw. wofür. Dann sind die meisten erfahrungsgemäß gerne dazu bereit, mitzuarbeiten.

Aber doch nicht als Dauerzustand....

Eben.

Anna-Elisabeth
@18:13 Uhr von Kaneel

...

Sofern ich den User richtig einordne, halte ich seinen Beruf für systemrelevant und möchte auf keinen Fall auf Fachkräfte, die diesen Beruf ausüben, verzichten.

Ich auch nicht. Aber ich denke bei diesen Überstunden an folgendes:

>> Die australische Autorin und Palliativkrankenschwester Bronnie Ware landete mit ihrem Buch "5 Dinge, die Sterbende am Meisten bereuen" (Arkana Verlag, 19,99 Euro) einen Welt-Bestseller. Viele Jahre hatte sie Menschen am Ende ihre Lebens begleitet. Aus ihren Gesprächen mit Todkranken destillierte sie fünf Arten von Versäumnissen:

Eine alte Dame gibt ihr nach einer unglücklichen Ehe mit auf den Weg: „Ich wünschte, ich hätte den Mut gehabt, mir selbst treu zu bleiben, statt so zu leben, wie andere es von mir erwarten.“

Platz zwei der verspäteten Erkenntnisse: „Ich wünschte, ich hätte nicht so viel gearbeitet.“...<<

 

91541matthias
@17:07 Uhr von FritzF

Urlaubsanträge nicht bearbeiten, Arbeit verdichten, Urlaubstage verfallen lassen. Dann von nix gewusst haben.

In der Klinik, in der ich arbeite, gab es sowas nie..seit einige Jahren können wir in unserer Dienstplansoftware nachlesen, wieviele Tage wir (noch) haben und bis wann die genommen werden müssen

 

schabernack
@17:28 Uhr von Karl Klammer

 

Einfach trollig , für was alles die Politik alles zuständig

Hätte z.B nächstes Jahr 83 Tage Urlaub neuer + nicht gemachter

dazu alleine noch 2 Monate Überstunden.

 

Selbst wenn Sie Japaner wären, der in Japan arbeitet, wären Sie mit 83 + 30 = 113 Tage Jahresurlaub in 2023 bei den ganz besonders emsigen Lemmingen. Nehmen Sie sich entweder ein halbes Jahr frei, oder hören Sie auf, Urlaubstage zu sammeln, wie andere Eichhörnchen Nüsse, von denen sie dann vergessen, wo sie sie vergraben haben.

 

 

Wo sollen denn die Fachkräfte herkommen , damit man diesen Anspruch überhaupt nehmen kann ? Ergo haut man es wieder ins Rentenkonto , wenn man bald soweiso bis 70 ohne Abzüge arbeiten muss.

 

Man kann auch nie im Arbeitsleben Urlaub nehmen, und 45 Jahre mal 30 Tage Urlaub für die Rente ansparen. 1.350 Tage dividiert durch 220 durchschnittliche Arbeitstage pro Jahr. Macht 6,1 Jahre früher in Rente gehen. Und Ihr Arbeitgeber muss Sie ab Lebensalter 59 Jahre dreimal täglich vor zu früher Rente warnen.

Raho59
@19:14 Uhr von Gustav

Ach bitte, stellen Sie sich doch nicht dumm. Natürlich hatte ich die Legislative bzw. deren Nicht-Tätigkeit in gewissen Dingen gemeint.

Genau das habe ich gemeint. Gesetze sind nie eindeutig. Nie gewesen

 

Würde ich nicht so allgemein sagen. Schauen Sie z.B. wie eindeutig der § 3 BUrlG formuliert ist:

>>Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.<<

Könnte Ihnen noch viele §§ aus anderen Gesetzen zitieren, die ebenfalls eindeutig formuliert sind. Klar, es gibt Gesetze und §§, da muss man sich etwas mehr anstrengen, die Systematik durchschauen, manchmal etwas an Vorbildung mitbringen oder Jura studiert haben. Das liegt aber am Leben, das viele Seiten hat und die Menschen wissen auch nicht immer, wie sie es deuten oder was sie davon halten sollen.

Wenn alles eindeutig ist muss man Gerichte nicht bemühen:-)

sebo5000
@17:07 Uhr von FritzF

Urlaubsanträge nicht bearbeiten, Arbeit verdichten, Urlaubstage verfallen lassen. Dann von nix gewusst haben.

 

An Ihrer Stelle würde ich schnell den Arbeitgeber wechseln...meiner macht sowas nicht...

AbseitsDesMainstreams
Langzeitkranke

Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).

Die alte Regel, dass der Urlaub max. 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres erhalten bleibt, war da schon fairer und führte ebenfalls zu Urlaubsansprüchen von rund 60 Tagen bei Rückkehr von Langzeiterkrankten.

 

Muss jemand, der wegen einer Erkrankung jahrelang zu Hause bleibt, auch noch Urlaub erhalten?

Ist das nicht eine Verhöhnung der restlichen Arbeitnehmer, die versuchen den Laden noch am Laufen zu halten?

sebo5000
@18:33 Uhr von werner1955

Gut so.

Wo ist auf einmal Ihre so oft eingeforderte Eigenverantwortung geblieben...?

Anna-Elisabeth
@17:28 Uhr von Karl Klammer

Ich schließe mich den Ausführungen des Users "schabernack" an und weise noch einmal auf das Buch hin, das ich bei der Userin "Kaneel" erwähnt habe.

In meinem persönlichen Umfeld sind schon zu viele Menschen gestorben, bevor sie überhaupt in den Genuss des Rentnerdaseins kommen konnten. Besonders makaber fand ich den Fall einer leitenden Krankenschwester unserer Notaufnahme. Die erlitt an ihrem letzten Arbeitstag im Dienst einen tödlichen Herzinfarkt.

Denken Sie auch an sich! Und es gibt sicher auch im Privaten noch Menschen, die Sie noch lange bei sich haben wollen.

werner1955
@19:07 Uhr von Anna-Elisabeth

Arbeitgeber stärker in die Pflicht. Gut so.

Ja. Auch von der Möglichkeit, einen Betriebsrat zu gründen, machen m.E. noch zu wenige Angestellte Gebrauch. Viele trauen sich nicht. Bei wenigen Arbeitgebern allerdings geht es auch ohne Arbeitnehmervertretung.

Das geht aber nicht bei allen Betrieben und nicht alle Arbeitnehmer können wählen. § 1 BetrVG

Viele wollen auch keinen und können Ihre Rechte auch gut alleine durchsetzen. Besonders wenn Gewerkschaften oder egositische Einzelpersonen nicht mit sondern gegen die Firma arbeiten.

Besonders bei der heutigen Arbeitsmarktlage kann fast jeder gute Fachmann sich den Arbeitgeber aussuchen.

Raho59
@19:30 Uhr von AbseitsDesMainstreams

Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).

Die alte Regel, dass der Urlaub max. 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres erhalten bleibt, war da schon fairer und führte ebenfalls zu Urlaubsansprüchen von rund 60 Tagen bei Rückkehr von Langzeiterkrankten.

 

Muss jemand, der wegen einer Erkrankung jahrelang zu Hause bleibt, auch noch Urlaub erhalten?

Ist das nicht eine Verhöhnung der restlichen Arbeitnehmer, die versuchen den Laden noch am Laufen zu halten?

Da diese Arbeitnehmer Anspruch darauf haben ist die Antwort einfach: NEIN

werner1955
@19:35 Uhr von sebo5000

Gut so.

Wo ist auf einmal Ihre so oft eingeforderte Eigenverantwortung geblieben...?

Da es immer weniger Menschen mit Eigenverantwortung  gibt ist es gut wenn Gericht Ihnen helfen.

Anna-Elisabeth
@19:35 Uhr von sebo5000

Gut so.

Wo ist auf einmal Ihre so oft eingeforderte Eigenverantwortung geblieben...?

Nun lästert doch nicht immer ;-)

Und keine Bange: Die Eigenverantwortung kommt zurück, soviel ist sicher. Und so ganz daneben liegt der User ja auch nicht. 

schabernack
@18:46 Uhr von Nettie

 

Ja sicher der Arbeitgeber muss alles machen,

der Arbeiter braucht sich nicht drumm kuemmern.

 

Die meisten Arbeitnehmer werden sich ohnehin von selbst bzw. ‚automatisch‘ drum kümmern. Aber langfristig Erkrankte haben meist ganz anderes im Kopf als Urlaub.

 

Mathe soll ja nicht mehr so gut sein … sagt man. Aber 30 ist eine sehr überschaubare Zahl. Langfristig Erkrankte sind nur in Ausnahmefällen auch langfristig komatös, so dass sie die Bedeutung vom Wort «Urlaub» vergessen haben.

 

Wer langfristig erkrankt ist wenn nicht Unfall mit absehbarer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Muss sich selbst, oder mit Hilfe helfender Hände sowieso Gedanken machen, ob das bisherige Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten werden kann.

 

Dann ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, und die Überlegung, das Arbeitsverhältnis in Einvernehmen aufzulösen, damit im beruflichen Werdegang keine Kündigung wegen langer Krankheit auftaucht.

 

So verhandelt man auch Resturlaub,

und dessen Auszahlung in Geld gemäß der Tage.

Silverfuxx
@19:30 Uhr von AbseitsDesMainstreams

Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).

 

Das ist tatsächlich so, und es ist natürlich absurd. Wie einem sowas einfallen kann, erschließt sich mir sicher nie.

werner1955
@19:57 Uhr von Silverfuxx

Hinsichtlich der Langzeitkranken hat das Bundesarbeitgericht einen echten Bock geschossen. Ist jemand z. B. 8 Jahre lang erkrankt und kommt dann wieder, hat er erst einmal 240 Tage Urlaub (bei 30 Urlaubstagen im Jahr).

 

Das ist tatsächlich so, und es ist natürlich absurd. Wie einem sowas einfallen kann, erschließt sich mir sicher nie.

Mir schon.

Richter können normaler weiße für die Folgen, konsequenzen und Kosten nie verantwortlich gemacht werden.

 

Anna-Elisabeth
@19:44 Uhr von werner1955

...

Das geht aber nicht bei allen Betrieben und nicht alle Arbeitnehmer können wählen. § 1 BetrVG

Viele wollen auch keinen und können Ihre Rechte auch gut alleine durchsetzen. Besonders wenn Gewerkschaften oder egositische Einzelpersonen nicht mit sondern gegen die Firma arbeiten.

Besonders bei der heutigen Arbeitsmarktlage kann fast jeder gute Fachmann sich den Arbeitgeber aussuchen.

Nicht in allen Bereichen herrscht ein Arbeitskräftemangel. Da wird es für die Arbeitnehmer schwieriger. Besonders in prekären Berufen lassen sich Mitarbeiter aus Angst vor Arbeitsplatzverlust ausbeuten. Habe gerade heute wieder ein schlechtes Gewissen gehabt, als ich gehört und dann auch gesehen habe, wie schnell der Paketbote die Treppe hochrannte. Aber immer bleiben ein paar Sekunden Zeit für ein strahlendes Danke für die zwei Euro, die ich immer bereitlege.

 

AbseitsDesMainstreams
@19:46 Uhr von Raho59

Muss jemand, der wegen einer Erkrankung jahrelang zu Hause bleibt, auch noch Urlaub erhalten?

Ist das nicht eine Verhöhnung der restlichen Arbeitnehmer, die versuchen den Laden noch am Laufen zu halten?

Da diese Arbeitnehmer Anspruch darauf haben ist die Antwort einfach: NEIN

 

Der Betrieb zahlt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Solidaritätsgemeinschaft anschließend bis zur 78. Woche Krankengeld, dann ALG bis zu zwei Jahre (Aussteuerung) und dann Erwerbsminderungsrente etc.

Warum sollen diese Menschen jetzt auch noch den Urlaub der vielen Jahre nachholen, wenn sie doch auf Kosten der Gemeinschaft zu Hause, in Kur, Reha etc. waren? Das muss doch hinterfragt werden, oder?

Sisyphos3
@19:30 Uhr von AbseitsDesMainstreams

Muss jemand, der wegen einer Erkrankung jahrelang zu Hause bleibt, auch noch Urlaub erhalten?

Ist das nicht eine Verhöhnung der restlichen Arbeitnehmer, die versuchen den Laden noch am Laufen zu halten?

 

 

ich glaube nicht

aber da gehen die Meinungen auseinander

bei mir in der Gegend wollte ein Busherstelleer das Weihnachtsgeld

an die Krankheitstage koppeln

er argumentierte Gehalt/Krankengeld wäre ja in Ordnung

aber auch noch Urlaubsgeld / Sondervergütung

Dinge für die er keine Leistung erbrachte, doch etwas übertrieben

 

 

Sisyphos3
@20:02 Uhr von Anna-Elisabeth

 Aber immer bleiben ein paar Sekunden Zeit für ein strahlendes Danke für die zwei Euro, die ich immer bereitlege.

 

 

das scheint ja ein lukrativer Job zu sein

von jedem 2 Euro

:-)

 

 

Raho59
@20:03 Uhr von AbseitsDesMainstreams

Muss jemand, der wegen einer Erkrankung jahrelang zu Hause bleibt, auch noch Urlaub erhalten?
Ist das nicht eine Verhöhnung der restlichen Arbeitnehmer, die versuchen den Laden noch am Laufen zu halten?

Da diese Arbeitnehmer Anspruch darauf haben ist die Antwort einfach: NEIN

 

Der Betrieb zahlt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Solidaritätsgemeinschaft anschließend bis zur 78. Woche Krankengeld, dann ALG bis zu zwei Jahre (Aussteuerung) und dann Erwerbsminderungsrente etc.

Warum sollen diese Menschen jetzt auch noch den Urlaub der vielen Jahre nachholen, wenn sie doch auf Kosten der Gemeinschaft zu Hause, in Kur, Reha etc. waren? Das muss doch hinterfragt werden, oder?

Das haben Gerichte ja nun entschieden.

Adeo60
@18:59 Uhr von Anna-Elisabeth

Wenn Betriebsrat bzw. Personalrat und Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten wird es idR keine größeren Probleme geben. Aber nicht alle Betriebe haben eine Arbeitnehmervertretung und letztlich muss auch immer klar sein, wer die Verantwortung trägt, wenn es zu Problemen kommt. Das wird grds. der Arbeitgeber sein, weil er die Organisations- und Personalhoheit hat. Von daher eine absolut nachvollziehbare und schlüssige Entscheidung.