Bei einer Razzia gegen sogenannte Reichsbürger stehen Polizisten an einem durchsuchten Objekt in Frankfurt.

Ihre Meinung zu Wie sich der Staat gegen Verfassungsfeinde wehren kann

Unter den Festgenommenen der "Reichsbürger"-Razzia ist auch eine frühere AfD-Politikerin, die als Richterin arbeiten darf. Wie kann sich der Staat gegen Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen wehren? Von Ann-Kathrin Jeske.

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154 Kommentare

Kommentare

fathaland slim
Beweislastumkehr?

Wir sollten aufpassen, daß wir nicht wieder da landen, wo wir in den Siebzigern mit dem „Radikalenerlass“ schon einmal waren. Rechtsstaatlich betrachtet finde ich das hochproblematisch. Damals wurden Briefträger gefeuert, wenn sie in der DKP, einer nicht verbotenen Partei, waren. Das reichte. Mein Mathelehrer hingegen war in der NPD, das machte aber nichts.

 

Der Radikalenerlass, Willy Brandts Sündenfall, war ein rechtsstaatlich mehr als zweifelhaftes Kampfinstrument gegen links. Die Gefahr besteht, daß jetzt ein ähnlich zweifelhaftes Kampfinstrument gegen rechts geschaffen wird. So unerträglich, wie ich es finde, daß ein Jens Maier oder eine Birgit Malsack-Winkemann (den Namen kann man sich nicht ausdenken) Recht sprechen dürfen, wir sollten nicht den Rechtstaat aushebeln, um ihn zu schützen. Der Radikalenerlass sollte uns Warnung sein.

Jimi58
@10:53 Uhr von Sternenkind

Viele ADF Abgeordnete treten derzeit aus ihrer Partei aus

und werden Parteilose Abgeordnete

Die ADF ?!  geht schweren Zeiten entgegen.

Ich verspreche ihnen, wenn die AfD aus dem bundestag raus ist, dann zünde ich eine Kerze an.

teachers voice
re @10:32 werner1955: Minderheitenschutz

Mehrheitsrechte und Minderheitsrechte stehen in einer Demokratie nicht gegeneinander. Sie bedingen sich gegenseitig.  

 

 

Also die Minderheit darf der Mehrheit Vorschreiben was Sie tun muss? 

 

Minderheitenrechte existieren auch gegenüber „Mehrheiten“, sonst wären es keine „Rechte“. Und das Recht, einem anderen etwas „vorzuschreiben“, gehört nicht dazu. 

Was oder wer ist den einen "Minderheit" ?

Bin ich als einzelner Bürger dann auch eine schützenwerte Minderheit mit Sonderrechten und berechtigt andern Vorzuschreiben was Sie lassen sollen?

 

Ja, auch Sie sind eine „schützenswerte Minderheit“. Weil Sie in einem demokratischen und liberalen Rechtsstaat leben. Ein Status, nach dem sich Millionen Menschen sehnen.

Und was Sie anderen „vorschreiben“ dürfen, regelt das Gesetz auf der Grundlage unserer Verfassung. Und unterscheidet dabei nicht nach Minderheit oder Mehrheit. Weil nämlich eine Minderheit sehr schnell auch zu einer Mehrheit werden kann. 

Auch so ein Grundpfeiler unserer Demokratie!

 

 

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