Alfons Schuhbeck

Ihre Meinung zu Mehr als drei Jahre Haft für Starkoch Schuhbeck

Das Landgericht München hat den Fernsehkoch Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Schuhbeck muss zudem noch eine Millionensumme zurückzahlen.

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101 Kommentare

Kommentare

Vector-cal.45
@20:22 Uhr von Tino Winkler

Und wieder mal der Sozialneid nach Unten? oO

 

Genau so siehts aus. Finanzielle Bestrafung ja, aber keinen Knast. Er hat keinem Menschen körperliches Leid zugefügt.

Es gibt Strafmaße für Straftaten und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe heist immerhin, er hat uns alle betrogen.

 

 

Richtig, und das zudem als Wiederholungstäter. Da sind Reuebekundungen nicht mehr so wirklich glaubwürdig.

Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, dass auch solche Verbrechen angemessen bestraft werden und Folgen haben. Also nicht wie bei Hoeneß.

 

 

Dafür sind 3 Jahre und 2 Monate recht wenig, er wird wegen guter Führung nach spätestens 50% seiner Strafe entlassen.

 

 

Auch hier dürften Sie Recht haben. Wie ich schon weiter oben schrieb: Er wird’s überleben.

Wenn er danach Pleite ist und bleiben sollte, nun ja, that’s Life. Da geht es anderen Wiederholungstätern auch oft nicht besser, selbst bei weitaus „kleineren“ Betrügern oder Gaunern.

 

Anderes1961
Kaffeesatzleserei

Wenn ich mir hier so durchlese, was manche gerne als Strafe für Schubeck hätten oder nicht hätten, bin ich wirklich heilfroh, daß in Deutschland profesionelle Richter das Urteil sprechen.

 

Ob die Strafe nun angemessen ist oder nicht, kann man aus den im Bericht vorliegenden Informationen gar nicht beurteilen.

 

Als ich meine Brötchen noch als Journalist aus der Holzfraktion verdiente, habe ich mir von der ersten Gerichtsreportage an angewöhnt, immer auch die mündliche Urteilsbegründung zusammenzufassen und zu erwähnen. Ohne diese Begründung ist jegliche Vermutung über eine Angemessenheit des Urteils pure Kaffeesatzleserei und führt zu nichts.

schabernack
@20:22 Uhr von Tino Winkler

 

Dafür sind 3 Jahre und 2 Monate recht wenig, er wird wegen guter Führung nach spätestens 50% seiner Strafe entlassen.

 

Haftentlassung auf Bewährung nach 50% der Haftzeit aus dem Gerichtsurteil ist die sog. «Halbstrafe». Gar nichts ist dabei mit «spätestens dann».

 

Halbstrafe ist immer der frühest mögliche Zeitpunkt für Bewährung.

Bei optimalen Bedingungen hinsichtlich Sozialprognose & Co.

Vector-cal.45
@20:39 Uhr von schabernack

 

Dafür sind 3 Jahre und 2 Monate recht wenig, er wird wegen guter Führung nach spätestens 50% seiner Strafe entlassen.

 

Haftentlassung auf Bewährung nach 50% der Haftzeit aus dem Gerichtsurteil ist die sog. «Halbstrafe». Gar nichts ist dabei mit «spätestens dann».

 

Halbstrafe ist immer der frühest mögliche Zeitpunkt für Bewährung.

Bei optimalen Bedingungen hinsichtlich Sozialprognose & Co.

 

Gehen Sie mal davon aus, dass das mit der Sozialprognose und mit der frühzeitigen Entlassung (auch wegen „guter Führung“) genau so eintreffen wird. 

weingasi1
@19:31 Uhr von Kaneel

Falls Alfons Schuhbeck tatsächlich bereits in den 1990er wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr auf Bewährung und zu einer Strafe von 250.000 DM verurteilt worden ist, verstehe ich die Milde mancher Usern nicht. Das Urteil von drei Jahren klingt allerdings recht hoch.

Ich wusste von seiner Vorstrafe nichts. Mein Fehler, ich hätte mich informieren können. Insofern muss ich meine Überlegung wohl relativieren. Dennoch, in Anbetracht seines Alters, was ja offenbar nicht vor Torheit schützt, finde ich die Strafe auch (zu?) hart. Vor allem eben im Vergleich zu Intensivtätern, denen zig Chancen eingeräumt werden und die ihre Opfer in mehr als einer Hinsicht schädigen. Entgegen der Meinung einiger Foristen denke ich, dass man hier eher ein Exempel statuiert hat. Ähnlich wie damals bei Steffi Graf's Vater und beileibe keinen Promi-Bonus.

 

freier Welthandel
@19:03 Uhr von weingasi1

Natürlich muss sein (falsches) Handeln für Herrn Schuhbeck Konsequezen haben aber der Mann ist 73 Jahre alt. Seine Verbrechen lagen ausschliesslich im monetären Bereich.

73 Jahre alt? Das ist nicht das Problem des Gerichte. Warum muss er in einem solchen Alter noch Steuern hinterziehen? Und was heißt außschließlich monetärer Bereich? Wozu die Verharmlosung? Bei seinen Steuerstraftaten hat ihm das Gericht eine erhebliche kriminelle Energie attestiert.

FakeNews-Checker
Vom Starkoch ins Starloch

Immer  wieder  erstaunlich,  wie  diejenigen,  die  das  meiste  Geld  haben  und  hinzu  verdienen,  am  wenigsten  Steuern  zahlen  wollen.  Solche  Geldkoffer-Leistungsträger  sind  ein  Armutszeugnis  für  die  Demokratie  und  prägen  stattdessen  die  Dämonkratie.

freier Welthandel
@18:36 Uhr von Barbarossa 2

Genau so siehts aus. Finanzielle Bestrafung ja, aber keinen Knast. Er hat keinem Menschen körperliches Leid zugefügt.

Das Strafmaß steht im Gesetz.

Vector-cal.45
@20:27 Uhr von Anderes1961

Bin gespannt ob Schuhbeck die gleichen Privilegien kriegt wie Hoeneß.

 

In deutschen Gefängnissen haben schon sehr viele Prominente gesessen. Martin Semmelrogge, Vera Brühne, Ingrid van Bergen, Ulli Hoeneß und viele mehr. Kein einziger dieser Prominenten hat im Knast jemals irgendeinen Promibonus erhalten.

 

 

Zu glauben, z. B. ein Uli Hoeneß würde im Knast wirklich exakt genauso behandelt werden wie irgendein Dealer oder Räuber, halte ich für naiv. 
 

Das geht mitunter sogar bis zur Umwandlung der Strafe (Stichwort „Hausarrest), von der „Resozialisierung“ mal ganz zu schweigen.

 

 

 

Wenn doch, dann muß das schon seit Bestehen der Bundesrepublik geheimer als geheim gehalten worden sein. Angsichts der in Deutschland reichlich vorhandenen Yellow Press ist das schon ziemlich merkwürdig, finden Sie nicht? Denn davon ist nichts bekannt.

 

 

Also ins Gefängnis kommt selbst die „yellow press“ nicht einfach mal eben so rein, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Adeo60
Kein Unrechtsbewußtsein

Der Mann zeigte offenkundig keine tätige Reue, war nicht darauf bedacht den Schaden auch nur annähernd durch Zahlungen auszugleichen.Seine Geständnisse erfolgten je nach Prozesslage scheibchenweise. Wer so wenig Unrechtsbewußtsein zeigt, obwohl er über einen längeren Zeitraum im durchaus großem Stile Steuerhinterziehung begangen hat, der darf sich über die Qintessenz seiner Taten nicht wundern. Ein biederer Charakter, dem der Ruhm und das Gefühl, sich alles erlauben zu können, zu Kopf gestiegen ist. 

Adeo60
@20:51 Uhr von freier Welthandel

Das Strafmaß steht im Gesetz.

Sehr richtig! Man muss einem anderen Menschen kein körperliches Leid zufügen, um sich strafbar zu machen. Schuhbeck hat den Staat und damit uns alle um Steuern in Millionenhöhe betrogen. Das ist wahrlich kein Kavaliersdelikt, das Strafmaß angemessen.

Vector-cal.45
@20:26 Uhr von Sisyphos3

Also, ich bitte Sie beide, was soll das Drama? … wenn irgendein nicht prominenter Unternehmer, den Sie nicht kennen, so etwas abzieht … finden Sie die gleiche Strafe dann auch so „tragisch“?

 

 

 

es geht doch nur um gewisses Mitgefühl

prominent oder nicht

 

 

 

 

 

 

Ist das Gericht für Mitgefühl mit ihm zuständig oder für Gerechtigkeit? 
 

Mitgefühl gibt’s vielleicht in der Gefängnis-Seelsorge oder beim Therapeuten.

 

Wer hat denn Mitgefühl mit dem Obdachlosen, der wegen Schwarzfahren in Haft muss, oder mit einer Alleinerziehenden, die beim Lebensmittel klauen erwischt wird, weil sie sich schämt, zur Tafel zu gehen?

 

Immerhin sind das auch Straftaten, aber vielleicht etwas nachvollziehbarer?

 

Anita L.
@18:10 Uhr von Sisyphos3

hätte er sich in die soziale Hängematte gelegt,

nichts getan, hätte er von der Gesellschaft noch Geld gekriegt

wer arbeitet muß seinen Obolis entrichten, wer nicht arbeitet - kriegt was .....

anyway man sollte sich eben an die Vorgaben der Gesellschaft halte

Was soll man zu so einem merkwürdigen Beitrag sagen?... wer nicht arbeitet, kriegt nicht einfach was, und wenn sich der nicht Arbeitende nicht an die Vorgaben der Gesellschaft hält, wird er ebenso die Konsequenzen zu tragen haben. 

Anita L.
@20:05 Uhr von werner1955

Also wenn ein Raser ein Menschen tot fährt dazu noch alkohlisiert und gekifft hat geht er mit eien bewährungsstrafe nach Hause.

 

Glld ist doch wohl sehr wichtig in unserem Rechtsstaat.

Können Sie dafür bitte einen Beleg bringen? Sonst verstehe ich das als simple Polemik. 

Anita L.
@18:15 Uhr von putzfee02

Bin gespannt ob Schuhbeck die gleichen Privilegien kriegt wie Hoeneß.

Welche Privilegien hatte Herr Hoeneß denn? 

Froschhaarpinsel
@18:27 Uhr von putzfee02

Bin gespannt ob Schuhbeck die gleichen Privilegien kriegt wie Hoeneß.

Also keine.

Schon vergessen, der hat für das 9fache an Steuerhinterziehung grade mal 2 Monate mehr, hatte offenen Vollzug und kam nach 9 Monaten raus. Ist schon mehr als keine.

 

Hatte aber auch einen Ersttäter-Bonus ...

Anderes1961
@20:53 Uhr von Vector-cal.45

[...]

 

In deutschen Gefängnissen haben schon sehr viele Prominente gesessen. Martin Semmelrogge

[...]

 

Zu glauben, z. B. ein Uli Hoeneß würde im Knast wirklich exakt genauso behandelt werden wie irgendein Dealer oder Räuber, halte ich für naiv. 
 

Das geht mitunter sogar bis zur Umwandlung der Strafe (Stichwort „Hausarrest), von der „Resozialisierung“ mal ganz zu schweigen.

 

 

 

[...]

 

 

Über kaum einen Prominenten in Haft wurde so häufig berichtet wie über Uli Hoeneß. Und wenn Sie davon nur einen Bruchteil auch mal gelesen hätten, würden Sie selbst merken, daß auch Sie nur im Chor der Verschwörungsschwurbler mitsingen.

 

Hausarrest hat mit Uli Hoeneß erst mal gar nix zu tun. Sie schmeißen da einfach wahllos irgendwelche Sachen zusammen. Nur damit Sie besser nebulös raunen können. Nur weil Uli Hoeneß prominent ist zu schreiben, er hätte einen Bonus ist pure Unterstellung. Wenn Sie Belege haben, daß Prominente einen Bonus hätten oder auch einen Malus, können wir weiterdiskutieren. Vorher nicht.

Kaneel
20:43 Uhr von weingasi1

Ich wusste von seiner Vorstrafe nichts.

Eine Nachrichten-Sendung hatte das erwähnt.

Vor allem eben im Vergleich zu Intensivtätern, denen zig Chancen eingeräumt werden...

Wenn Herr Schuhbeck über mehrere Jahre wiederholt betrogen und dazu absichtlich ein Steuervermeidungsprogramm genutzt hat, klingt das für mich durchaus nach „intensiven“ Betrug. Vielleicht hätte er sich über die genauen Modalitäten des potentiellen Strafrahmens vorher informieren sollen:

Unterschlagene Steuern von über 100.000 Euro werden mit Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren bestraft. In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren möglich, die auf Bewährung verhängt werden können.

Übersteigt die Steuerhinterziehung die Millionengrenze, werden Steuersünder zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt.

https://praxistipps.focus.de/strafen-fuer-steuerhinterziehung-das-erwar…

Ich bin mir nicht sicher, ob er mir leid tun soll oder nicht.

Anderes1961
@20:53 Uhr von Vector-cal.45

Bin gespannt ob Schuhbeck die gleichen Privilegien kriegt wie Hoeneß.

 

[...]

 

 

Zu glauben, z. B. ein Uli Hoeneß würde im Knast wirklich exakt genauso behandelt werden wie irgendein Dealer oder Räuber, halte ich für naiv. 
 

Das geht mitunter sogar bis zur Umwandlung der Strafe (Stichwort „Hausarrest), von der „Resozialisierung“ mal ganz zu schweigen.

 

 

Wenn doch, dann muß das schon seit Bestehen der Bundesrepublik geheimer als geheim gehalten worden sein. Angsichts der in Deutschland reichlich vorhandenen Yellow Press ist das schon ziemlich merkwürdig, finden Sie nicht? Denn davon ist nichts bekannt.

 

 

Also ins Gefängnis kommt selbst die „yellow press“ nicht einfach mal eben so rein, um es mal vorsichtig auszudrücken.

 

 

Und weil man da angeblich nicht so einfach reinkommt, wissen Sie auch, daß Hoeneß einen Promibonus hatte, gelle?

 

Sie haben weder Ahnung vom Besuchsrecht in deutschen Gefängnissen, noch von Journalismus. Nicht mal Verschwörungsraunen können Sie logisch.

werner1955
@21:09 Uhr von Anita L.

Also wenn ein Raser ein Menschen tot fährt dazu noch alkohlisiert und gekifft hat geht er mit eien bewährungsstrafe nach Hause.

 

Glld ist doch wohl sehr wichtig in unserem Rechtsstaat.

Können Sie dafür bitte einen Beleg bringen? Sonst verstehe ich das als simple Polemik. 

Einfach möglich.

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/strafe-urteil-vergewaltigung-100.html

oder 222 StGB Straftaten.

jensprien
@17:57 Uhr von freier Welthandel

mit dem ganzen Geld vorhatte. Also das „Tatmotiv“.

Er wollte vermutlich seine defizitären Restaurants weiter führen.

endlich mal eine kluge antwort

 

Der_Europäer
@18:19 Uhr von weingasi1

 

"hätte die Steuerbehörde vllt ein Teil des Geldes 'reinholen können, während er jetzt der Gesellschaft durch seine Inhaftierung viel Geld kostet und Herr Schuhbeck danach nicht mehr in der Lage sein wird, ein erfolgreicher Geschäftsmann zu sein.

Diese Überlegungen kann man natürlich nur anstellen, wenn es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt."

 

Also wenn er in Freiheit  schon kein erfolgreicher Geschäftsmann war, wieso kommen Sie dann auf die Idee, dass er das jetzt in Freiheit statt Strafe besser hin bekäme? 

 

Und das hier einigen Mitforisten der Meinung sind die Täter auch noch zu belohnen anstatt sie ihre Strafe wie jeder andere auch abzubüsen. Da könnte ja in Zukunft jeder Steuerhinterzieher damit argumentieren, müssen nur genug Mio. sein.

 

KS750
@21:24 Uhr von Der_Europäer

 

"hätte die Steuerbehörde vllt ein Teil des Geldes 'reinholen können, während er jetzt der Gesellschaft durch seine Inhaftierung viel Geld kostet und Herr Schuhbeck danach nicht mehr in der Lage sein wird, ein erfolgreicher Geschäftsmann zu sein.

......gelöscht.

Also wenn er in Freiheit  schon kein erfolgreicher Geschäftsmann war, wieso kommen Sie dann auf die Idee, dass er das jetzt in Freiheit statt Strafe besser hin bekäme? 

Und das hier einigen Mitforisten der Meinung sind die Täter auch noch zu belohnen anstatt sie ihre Strafe wie jeder andere auch abzubüsen. Da könnte ja in Zukunft jeder Steuerhinterzieher damit argumentieren, müssen nur genug Mio. sein.

Dem kann man nur zustimmen! Wer wissentlich und mit vollem Vorsatz eine Straftat begeht muß seine gerechte Strafe bekommen. Und so dumm kann Herr Schubeck ja nicht gewesen sein wenn er eine Software zur Steuerhinterziehung verwendet hatte. Von wem hatte er die Software denn, wer hängt da noch mit drinnen, die Frage steht im Raum!

KS750

Was Herr Schuhbeck getan hatte war kein Kavaliersdelikt! Das sollten sich hier mal die Verharmloser vor Augen führen. Leider gibt es immer wieder welche bei denen immer nur andere die Schuldigen sind wenn jemand in den Knast muß. Die Schuldigen sind die, die die Straftaten begehen, sonst niemand.

Und wenn jemand meint ich hätte Haßgefühle gegen Herr Schubeck, nein habe ich nicht. Er hat versucht sich aus seiner Misere wieder rausholen, leider eben mit falschen Mitteln!

Anita L.
@21:23 Uhr von werner1955

Also wenn ein Raser ein Menschen tot fährt dazu noch alkohlisiert und gekifft hat geht er mit eien bewährungsstrafe nach Hause.

 

Glld ist doch wohl sehr wichtig in unserem Rechtsstaat.

Können Sie dafür bitte einen Beleg bringen? Sonst verstehe ich das als simple Polemik. 

Einfach möglich.

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/strafe-urteil-vergewaltigung-100.html

Das ist Ihr Vergleich? Haben Sie sich den Artikel durchgelesen? Mal davon abgesehen, dass es in dem Artikel weder um Raser noch um bekiffte oder betrunkene Raser geht, die jemanden totgefahren hätte und mit Bewährung "nach Hause gegangen" wäre, ist diesem Artikel auch nicht zu entnehmen, dass die befragte Professorin die deutschen Strafmaße für zu gering oder vom Geld abhängig einschätzt. Sie spricht über polarisierende Urteile. Und darüber, dass über Urteilsbegründungen nicht ausreichend öffentlich diskutiert würde, wodurch Menschen zu dem Eindruck kommen könnten, die Urteile seien zu mild. So wie Sie, offensichtlich.

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