Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht billigt Masern-Impfpflicht für Kinder
Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Damit dürfen Kinder weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben.
Das zeigt, wie derlei Impfungen wirklich funktionieren. Ein Teil der Geimpften ist eh nativ immun gegen das jeweilige Virus und kommt deshalb zu keinem Impfschaden. Und wer hypersensibel auf das Virus reagiert, der kommt auch durch die Impfung zu Schaden. Mehr als ein makabrer Verträglichkeitstest volle Allergen-Dröhnung sind somit solche Impfungen nicht.