Arbeiter in einer Autofabrik

Ihre Meinung zu Vor Mindestlohnanhebung: Mehr Geld für Leiharbeiter

Leiharbeiter in Deutschland sollen künftig besser bezahlt werden: Vor dem Hintergrund der Mindestlohnsteigerung haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf verständigt, die Tarifverträge der Branche anzupassen.

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134 Kommentare

Kommentare

Raho59
@11:57 Uhr von reinbolt48

Bitte bei allen Problemen auch mal würdigen, dass die SPD den Mindestlohn und  die Grundrente durchgesetzt hat: 10 Jahre blockierte die Union/FDP den Mindestlohn, unterstützt von der Wirtschaft, die damals ihren Untergang vorhersagte ...

 

Arbeitnehmer/innen - bitte weiter aufpassen:

- Friedrich Merz ist der, der dafür war, die Renten voll zu besteuern und das Rentenalter auf 70 anzuheben.

- Friedrich Merz ist der, der v.a. für ältere Mitarbeiter und später dann auch für alle Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aufheben wollte

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

- Friedrich Merz ist der, der vorm Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dass Bundestagsabgeordnete Ihre Nebenverdienste nicht veröffentlichen sollen. Merz hatte als Abgeordneter bescheidene 18 Nebentätigkeiten .

 

..... Und derjenige der bei Blackrock sicher immer nach Gesetz gehandelt hat. 

w120
@11:44 Uhr von CovMag

  Je strenger die arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regeln werden, umso mehr Zeitarbeit.

 

Das bedeutet doch, dass der Staat die strengeren Regeln gerne preist, aber in Wirklichkeit diese, durch seine Nachsichtigkeit in der Reglementierung der Leiharbeit, aushebelt.

Leiharbeit hat sicherlich seine Berechtigung, sollte aber durch entsprechende Regelungen begrenzt werden.

Diese Regularien finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Branche ist mehr Regelungen unterworfen, als die meisten Anderen. Die Auswüchse wie z.B. bei Tönnies betreffen selten die inländischen Zeitarbeitsunternehmen sondern zumeist pseudoselbständige Werksvertragler. Wie im Forum heute auch schon erwähnt wurde ist das ebenfalls bei den Paketzustelldiensten ein verbreitetes Übel

Scheinselbständige und andere "Vertragsarten" habe ich damit auch nicht in Vergindung bringen wollen.

Das der Gesetzgeber hier nicht für Verbote gesorgt hat, das verstehe ich nicht.

Coachcoach
@11:09 Uhr von jukep

In den unteren Lohngruppen man so gerade eben über Mindestlohn. Keine stolze Leistung. 

Warum nicht gleich equal pay, ab dem ersten Tag Einsatz. Lediglich bei Nichteinsatz, warum auch immer, dann diese Lohnstufe.

Richtig! Wird höchste Zeit für equal pay!

Wo waren die Gewerkschaften?

Die Gewerkschaften sind immer nur so stark wie ihre Mitglieder bereit sind zu kämpfen und wie stark sie sich politische durchsetzen können. Trittbrettfahrer haben sie genug also Profiteure die bequem die Verbesserungen annehmen nur an Mitgliedern fehlt es oft.

 

M.E. liegt das an den Gewerkschaften selbst. Was an VL und Betriebsgruppen in den 90ern ff. abgenaut worden ist - wo sollen die Kolleg:Innen den hingehen? Wer agitiert sie?

w120
@11:57 Uhr von FakeNews-Checker

Leiharbeiter sind kein Prekariat, sie verdienen zuweilen nicht schlecht.

Dieses "zuweilen" hätte ich gern erklärt. Diejenigen, die ich kenne und kannte, die in solchen Arbeitsverhältnissen sind haben alle schlechter als die Stammbelegschaft verdient. 

Beides ist richtig. Es gibt durchaus "Leiharbeiter", die sehr gut verdienen z.B. in der Medizinbranche oder im IT-Bereich. 

Würde  Ihre  Behauptung  zutreffen,  dann  gäbe  es  keine   alljährlich  landesweiten  Streiks  in  der  Medizinbranche  wegen  miserabler,  menschenunwürdiger  Löhne  und  keine  IT-Arbeitsnomaden,  die  sich  nicht  mal  mehr  eine  Wohnung  leisten  können.

 

Der Beitrag stammt nicht von mir!

 

Ich habe lediglich geschrieben, dass diese Gruppe nur 2 % ausmacht.

FakeNews-Checker
Das oligarchen-verhaßte BGE würde das grundsätzlich ändern

Erst  mal  mit  dem  BGE  Struktur  in  die  ganze  politik-chaotische  Sache  hineinbringen.  Dann  klappts  auch  mit  anständigen  Löhnen,   Fachkräften,  Marktwirtschaft  und  Industrierevolution  4.0  .   

Blitzgescheit
Mindestlohn ist Illusion für Wirtschaftsanalphabeten

Zitat: "Leiharbeiter in Deutschland sollen künftig besser bezahlt werden: Vor dem Hintergrund der Mindestlohnsteigerung haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf verständigt, die Tarifverträge der Branche anzupassen."

.

Mindestlohn ist mal wieder eine reine sozialistische Symbolpolitik und ein Herumpfuschen an Symptomen für und von allen, die von wirtschaftlichen Zusammenhängen nichts verstehen.

.

Für Leute, die einen Stundenlohn verdienen, der oberhalb des ML liegt, ist der ML nur überflüssiges Beiwerk.

.

Leute mit einem Stundenlohn unterhalb des ML werden tendentiell weniger eingestellt. Der ML verhindert somit eine Beschäftigung von Geringverdienern.

.

Wie wäre es einmal damit, die Steuer- und Abgabenbelastung wie auf die Inflation nicht künstlich weiter in die Höhe zu treiben??

Dann könnten Geringverdiener von ihrem Lohn auch leben!

What about that?!

 

 

Coachcoach
@12:00 Uhr von Raho59

Ich kann der Diskussion nicht folgen, der Mindestlohn hinkt anderen Branchen und Tarifen teils nur 1,5 Jahre bis 1 Jahr später hinterher. Ist jetzt nicht so der Beweis für die Ausbeutung die hier herbeigeredet wird.

Wenn zwei das Gleiche in einer Firma arbeiten und einer davon bekommt  signifikant weniger Geld dafür, wie würden Die das bezeichnen? 

Gewerkschaftsversagen.

Ist doch klar.

werner1955
Mindestlohnanhebung?

Gut so.

Wichtig ist das alle andern Arbeitnehmer jetzt auch solche erhöhungen von mehr als 2€ pro Stunde bekommen.

So kann man Eigenverantwortung, persönliche Leistung und Ausbildung fördern.

Coachcoach
@11:47 Uhr von FakeNews-Checker

Grundsätzlich  stellt  sich  hierzu  die  Frage:   Warum  sollte  ein  Studierter  vom  Arzt  bis  zum  Anwalt  wesentlich  mehr  verdienen  als  ein  Leiharbeiter  ?   Das  ist  vergleichsweise  so,  als  wenn  man  an  der  Uni  einen  Lottoschein  erwirbt,  der  dann  nicht  nur  für  eine  Lottoziehung  gilt,  sondern  ein  ganzes  Leben  lang.    Stattdessen  sollte  das  Motto  gelten:  Wer  Medizin  oder  Jura  studiert,  tut  das,  weil  er  nicht  gern  Putzfrau  oder  Leiharbeiter  sein  will.  Genauso,  wie  mancher  Leiharbeiter  kein  Winkeladvokat  sein  möchte.  Das  bisherige  Lohngefüge  jedoch  führt  nicht  nur  zur  extremen,   mit  dem  Grundgesetz  unvereinbaren sozialen  Ungleichheit  und  Gesellschaftsspaltung  bis  in  die  Antidemokratie  hinein,  sondern  auch  zum  Handwerker-  und  sonstigen  Fachkräftemangel.   

Hab ich im GG nicht gefunden - wo steht das Verbot?

weingasi1
@11:57 Uhr von reinbolt48

Bitte bei allen Problemen auch mal würdigen, dass die SPD den Mindestlohn und  die Grundrente durchgesetzt hat: 10 Jahre blockierte die Union/FDP den Mindestlohn, unterstützt von der Wirtschaft, die damals ihren Untergang vorhersagte ...

- Friedrich Merz ist der, der dafür war, die Renten voll zu besteuern und das Rentenalter auf 70 anzuheben.

- Friedrich Merz ist der, der v.a. für ältere Mitarbeiter und später dann auch für alle Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aufheben wollte

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

- Friedrich Merz ist der, der vorm Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dass Bundestagsabgeordnete Ihre Nebenverdienste nicht veröffentlichen sollen. Merz hatte als Abgeordneter bescheidene 18 Nebentätigkeiten .

 

Sie können sich ja aufregen, wie Sie wollen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die CDU in der Wählergunst vorne liegt. Ziemlich genau seit DEM Zeitpunkt, als Herr Merz zum Parteivorsitzenden gewählt wurde.

 

 

Vector-cal.45
@10:31 Uhr von CovMag

Leiharbeit ist ohnehin nur eine modernisierte Form der Ausbeutung.

 

Die Konzerne und großen Firmen nutzen diese Regelungen schamlos aus, um Personal herumzuschubsen und auf Kosten der Arbeitnehmer Geld zu sparen.

Inwiefern sparen Konzerne Personalkosten durch Zeitarbeit. Die Stundenverrechnungssätze, die den Zeitarbeitsunternehmen gezahlt werden liegen i.d.R. weit über den Stundenlöhnen der eigenen Belegschaft.

 

Ich verweise an dieser Stelle einfach auf den Beitrag 11:38 von Gnom.

 

Grundsätzlich ist es doch auch so: Der AG delegiert an Zeiitarbeits-Firmen wie an Subunternehmen, umgeht dabei dauerhafte Arbeitsverhältnisse und bürokratischen Aufwand und das Zeitarbeitsunternehmen kassiert natürlich mit ab. Der AN hat als einzigster davon gar nichts außer herumgeschubst zu werden und keine sichere Perspektive zu haben.

Vector-cal.45
@11:57 Uhr von reinbolt48

Bitte bei allen Problemen auch mal würdigen, dass die SPD den Mindestlohn und  die Grundrente durchgesetzt hat: 10 Jahre blockierte die Union/FDP den Mindestlohn, unterstützt von der Wirtschaft, die damals ihren Untergang vorhersagte ...

 

Arbeitnehmer/innen - bitte weiter aufpassen:

- Friedrich Merz ist der, der dafür war, die Renten voll zu besteuern und das Rentenalter auf 70 anzuheben.

- Friedrich Merz ist der, der v.a. für ältere Mitarbeiter und später dann auch für alle Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aufheben wollte

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

- Friedrich Merz ist der, der vorm Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dass Bundestagsabgeordnete Ihre Nebenverdienste nicht veröffentlichen sollen. Merz hatte als Abgeordneter bescheidene 18 Nebentätigkeiten .

 

 

Sehr treffend, wie Sie Herrn Merz hier charakterisiert haben, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf.

Möbius
Ich will jetzt nicht wieder stänkern

Aber ich kenne ein Land, in dem Leiharbeit „sittenwidrig“ ist. Der Name des Landes beginnt im Deutschen mit „R“ und endet mit „d“. 
 

 

Warum, Bitteschön, ist Leiharbeit in Deutschland überhaupt erlaubt ? Wenn man mal auf Wikipedia die Geschichte der „Arbeitnehmerüberlassung“ in Deutschland nachliest, wird klar das diese Form des Arbeitsmarktes eigentlich ziemlich menschenverachtend ist.

 

Ich habe übrigens mein ganzes Berufsleben lang mit „Leiharbeitern“ zu tun gehabt, ich nehme deshalb für mich in Anspruch zu wissen, wovon ich rede. 

w120
@11:44 Uhr von CovMag

Diese Regularien finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Branche ist mehr Regelungen unterworfen, als die meisten Anderen. Die Auswüchse wie z.B. bei Tönnies betreffen selten die inländischen Zeitarbeitsunternehmen sondern zumeist pseudoselbständige Werksvertragler. Wie im Forum heute auch schon erwähnt wurde ist das ebenfalls bei den Paketzustelldiensten ein verbreitetes Übel.

 

Damit hatte ich schon zu tun gehabt.

 

Es ging dabei gegen 2 bekannte Unternehmen, die versuchten die Unkenntnis des Mitarbeiters auszunutzen.

 

Die Leiharbeit sollte so reglementiert sein, das sie zusätzliche Arbeit abdecken kann, aber nicht Lieferant für Stammarbeitsplätze ist oder dazu eine Konkurrenz aufbaut.

Die Erhöhung der Minijobgrenze, mit der Begründung des gestiegen Mindeslohns finde ich auch nicht richtig.

Arbeitsplätze werden noch mehr gesplittet.

 

Durch die Verpflichtung jede Arbeit annehmen zu müssen, verweisen die Jobcenter gerne auf Zeitarbeit.

Will ich auch gar nicht in jedem Fall kritisier

kurtimwald
@11:57 Uhr von reinbolt48

Bitte bei allen Problemen auch mal würdigen, dass die SPD den Mindestlohn und  die Grundrente durchgesetzt hat: 10 Jahre blockierte die Union/FDP den Mindestlohn, unterstützt von der Wirtschaft, die damals ihren Untergang vorhersagte ...

 

Arbeitnehmer/innen - bitte weiter aufpassen:

- Friedrich Merz ist der, der dafür war, die Renten voll zu besteuern und das Rentenalter auf 70 anzuheben.

- Friedrich Merz ist der, der v.a. für ältere Mitarbeiter und später dann auch für alle Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aufheben wollte

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

- Friedrich Merz ist der, der vorm Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dass Bundestagsabgeordnete Ihre Nebenverdienste nicht veröffentlichen sollen. Merz hatte als Abgeordneter bescheidene 18 Nebentätigkeiten .

 

Zustimmung. Genau so ist es, und es gibt noch mehr menschenverachtende Beispiele aus den Köpfen der CxU und FDPler.

Dem sollten sich alle Wahlberechtigte erinnern wenn Wahljahre sind.

werner1955
@12:04 Uhr von Raho59

 

Und um das aushöhlen der Arbeitsrechte zu verhindern, gehört Leiharbeit streng limitiert. 

Wird es mit der SPD und den Güpnen die diese "Hydra" auf die Arbeitnehmer freigelassen haben und jetzt wieder regieren nicht geben.
Aucch sind die öffentlich Arbeitgeber aktuell größter nutznieser der leih, Zeit und Werkverträge.

Bender Rodriguez
@09:17 Uhr von Forengedöns

 

Weil Sie die wirkliche Sachlage gar nicht überblicken.

Da gibt es nichts hts zu überblicken. Da muss man nur erkennen, dass diese Leiharbeiter als Billigstarbeiter, fast als Sklaven, missbraucht werden. Und vor allem weiter werden sollen. Es könnte ha was vom Reibach abgehen und nichtsnutze Aktionäre einen Euro weniger bekommen.

Generell sollte man ALLE Löhne an die des teuersten Mitarbeiter koppeln.

1/10 vom ceo  als untersten lohn.  

Wenn der 1.000.000 aus der Firma zieht, bekommt die Putzfrau eben 100.000.

.

Wenn der glaubt, das sei zu viel, 15.000 müssten zum putzen reichen, bekommt er eben "nur" 150.000.

.

Denn billigere Chefs findet man genau so einfach, bie billigere Arbeiter.  

.

Nur nicht in Deutschland.  Hier ist es mit Abstand am billigsten. 

Raho59
@12:22 Uhr von Coachcoach

Ich kann der Diskussion nicht folgen, der Mindestlohn hinkt anderen Branchen und Tarifen teils nur 1,5 Jahre bis 1 Jahr später hinterher. Ist jetzt nicht so der Beweis für die Ausbeutung die hier herbeigeredet wird.

Wenn zwei das Gleiche in einer Firma arbeiten und einer davon bekommt  signifikant weniger Geld dafür, wie würden Die das bezeichnen? 

Gewerkschaftsversagen.

Ist doch klar.

Wie bekommen Sie die Leiharbeiter zum Streik auf die Straße? Streik ist das einzig legitime Mittel der Gewerkschaft um Forderungen durchzusetzen

werner1955
@11:50 Uhr von FakeNews-Checker

Wohin  das  führt,  daß  Deutschland  in  den  untersten  Mindestlohnrängen  von  ganz  Europa  rangiert,   kann  man  an  den  Auswüchsen  von  Akademikerschwemme,  Handwerker-   und  sonstigen  Fachkräftemangel  erkennen.

Ich finde aktuell das es für leistungsbereite gute Handwerker sehr gut ist. Persönlich leistung muss jetzt ördenlich bezahlt werden. Die "man müsste mal" oder Forderungs Generation wird jetzt mal auf den Boden der Realität gebracht.

Die Akademikerschwemme war idiolgisch begründet und jeder konnte selbst frei und eigenverantwortlich entscheiden. .

Raho59
@12:30 Uhr von Möbius

Aber ich kenne ein Land, in dem Leiharbeit „sittenwidrig“ ist. Der Name des Landes beginnt im Deutschen mit „R“ und endet mit „d“. 
 

 

Warum, Bitteschön, ist Leiharbeit in Deutschland überhaupt erlaubt ? Wenn man mal auf Wikipedia die Geschichte der „Arbeitnehmerüberlassung“ in Deutschland nachliest, wird klar das diese Form des Arbeitsmarktes eigentlich ziemlich menschenverachtend ist.

 

Ich habe übrigens mein ganzes Berufsleben lang mit „Leiharbeitern“ zu tun gehabt, ich nehme deshalb für mich in Anspruch zu wissen, wovon ich rede. 

Ich leider auch. Die wurden komplett an eine Produktionsschiene gesetzt und der Stammbelegschaft immer wieder gesagt. "Die produzieren preiswerter".... Warum die das wohl sagten?? 

Raho59
@12:40 Uhr von kurtimwald

Bitte bei allen Problemen auch mal würdigen, dass die SPD den Mindestlohn und  die Grundrente durchgesetzt hat: 10 Jahre blockierte die Union/FDP den Mindestlohn, unterstützt von der Wirtschaft, die damals ihren Untergang vorhersagte ...

 

Arbeitnehmer/innen - bitte weiter aufpassen:

- Friedrich Merz ist der, der dafür war, die Renten voll zu besteuern und das Rentenalter auf 70 anzuheben.

- Friedrich Merz ist der, der v.a. für ältere Mitarbeiter und später dann auch für alle Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aufheben wollte

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

- Friedrich Merz ist der, der vorm Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dass Bundestagsabgeordnete Ihre Nebenverdienste nicht veröffentlichen sollen. Zustimmung. Genau so ist es, und es gibt noch mehr menschenverachtende Beispiele aus den Köpfen der CxU und FDPler.

Dem sollten sich alle Wahlberechtigte erinnern wenn Wahljahre sind.

Wie die Umfragen zeigen"es juckt über 30% nicht "

Bender Rodriguez
@09:57 Uhr von BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Diese Leiharbeit sofort beenden. Es verfehlt sein Ziel völlig. Das war mal gedacht, um Spitzen abzuändern. Ni ht dass vw&Co dauerhaft Personal auslagern.

.

Leiharbeiter sollten einfach 150% bekommen.

Dann hole ich mir diese erst, wenn ich wirklich ein Problem habe. Ansonsten kann ich die fest anstellen.

.

Problem in nur 2 Minuten gelöst. Warum kann ich das und die Politdarsteller nicht? 
...

Wie jetzt - abschaffen oder verteuern?

Beeindruckend, wie einfach sie Probleme lösen - ganz ohne Nachdenken:

 

Dss steht do h da ganz genau drin. Diese jetzige  Zeitarbeit abschaffen und mit einem neuen System ersetzen   bei dem der Leiharbeiter 150% ( des Festangestellten) bekommt.

Wusste nicht, dass hier gar keine Transferleistung gebracht werden will.

.

Und da muss man wirklich nicht viel denken, um diese Sklaverei zu beenden.

.

Wo sind die Gewerkschaften,  die hier mal einschreiten. Ein Generalstreik. Um den ausbeutern und Aktionären mal zu zeigen, wer wirklich arbeitet und Geld verdient. 

Raho59
@12:46 Uhr von werner1955

 

Und um das aushöhlen der Arbeitsrechte zu verhindern, gehört Leiharbeit streng limitiert. 

Wird es mit der SPD und den Güpnen die diese "Hydra" auf die Arbeitnehmer freigelassen haben und jetzt wieder regieren nicht geben.
Aucch sind die öffentlich Arbeitgeber aktuell größter nutznieser der leih, Zeit und Werkverträge.

Das dürfte da eher möglich sein als mit CxU. Wenn die FDP nicht bremst. 

Wie gesagt verteufel ich Leiharbeit nicht grundsätzlich. Aber bitte gut bezahlt und limitiert

werner1955
@11:57 Uhr von reinbolt48

Bitte bei allen Problemen auch mal würdigen, dass die SPD den Mindestlohn und  die Grundrente durchgesetzt hat: 10 Jahre blockierte die Union/FDP den Mindestlohn, unterstützt von der Wirtschaft, die damals ihren Untergang vorhersagte ...

Die SPD hat aber auch H4 und Leiharbeit eingeführt. 

 

- Friedrich Merz ist der, der dafür war, die Renten voll zu besteuern und das Rentenalter auf 70 anzuheben.
Eingeführt hat aber Schröder und Fischer die Besteuereung
 

- Friedrich Merz ist der, der v.a. für ältere Mitarbeiter und später dann auch für alle Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aufheben wollte

Nicht gut.

 

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

Das halte ich für Menschen die nie in unsere Sozilsystem eingezahlt habe auch für ausreichend.

Wie immer kann man nur das kleinere Übel wählen.
Linke Politik hat noch nie Freiheit und Wohlstand für viele erreicht.Unser demokratie  hat wohlstand für sehr viel erreucht und das Elend der linken DDR beendet.

 

 

Raho59
@12:25 Uhr von weingasi1

 

- Friedrich Merz ist der, der dafür war, die Renten voll zu besteuern und das Rentenalter auf 70 anzuheben.

- Friedrich Merz ist der, der v.a. für ältere Mitarbeiter und später dann auch für alle Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aufheben wollte

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

- Friedrich Merz ist der, der vorm Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dass Bundestagsabgeordnete Ihre Nebenverdienste nicht veröffentlichen sollen. Merz hatte als Abgeordneter bescheidene 18 Nebentätigkeiten

Sie können sich ja aufregen, wie Sie wollen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die CDU in der Wählergunst vorne liegt. Ziemlich genau seit DEM Zeitpunkt, als Herr Merz zum Parteivorsitzenden gewählt wurde.

 

Ein Plädoyer dafür nicht jeden wählen zu lassen (Ironie aus) 

 

Account gelöscht
Vor Mindestlohnanhebung: Mehr Geld für Leiharbeiter....

Leiharbeiter als Manövriermasse. In Zeiten der Corona-Pandemie verlängerte BMW  die Verträge von 10.000 Leiharbeitern nicht mehr. Airbus setzte im Juni 2020 1100 von 2900  Leiharbeiter vor die Tür.

Die Möglichkeiten werden von den Unternehmen genutzt, die ihnen am 1.1. 2003 durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 in das neue Erste Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz 1) gegeben wurden.

Die Betonung liegt auf "modern" und Arbeits"markt". 

 

Bender Rodriguez
@12:53 Uhr von werner1955

 

Die Akademikerschwemme war idiolgisch begründet und jeder konnte selbst frei und eigenverantwortlich entscheiden. .

Und auch heute noch wird von der undurchläsdigkeit des Systems gefaselt. Angeblich machen zu wenige Arbeiterinnen einen uniabschluss. Wozu denn? Wenn man von den Eltern vorgemacht bekommt, dass man mit Handwerstitel auch gut leben kann?

.

Da sind unsere Facharbeiter.  Die fehlen nicht, sondern studieren sich mit nutzlosen Studienfächern auf den Taxifahrerplatz.

.

Gebt den Handwerkern einfach mehr Geld. Dann kommen die gerne zu euch  um fließen zu legen. Auch bei angeblichen Mangel. 

w120
@13:02 Uhr von werner1955

- Friedrich Merz ist der, der ca. 140 EUR Hartz IV für angemessen hält.

Das halte ich für Menschen die nie in unsere Sozilsystem eingezahlt habe auch für ausreichend.

Wie immer kann man nur das kleinere Übel wählen.
Linke Politik hat noch nie Freiheit und Wohlstand für viele erreicht.Unser demokratie  hat wohlstand für sehr viel erreucht und das Elend der linken DDR beendet.

 

Jetzt weiß ich nicht so genau wer, was, wann geschrieben hat,

aber Merz hat gesagt, 140 Euro "zusätzlich"!

 

Für Zigaretten und Bier, wahlweise auch Weinbrand oder Whisky.

 

Quelle: w120

kurtimwald
Grund der Leiharbeit

Der Hauptgrund für Leiharbeit ist, das es damit für Firmen leichter ist, Arbeitnehmer wieder los zu kriegen.

Während es bei Festangestellten wichtige und wenige Kündigungsgründe gibt, und betriebliche Gründe schon eine nachweisbar drohende Insolvenz sein müssen,

kann man Leiharbeiter wieder kündigen wenn mal die Feiertage ungünstig liegen (keine Lohnfortzahlungen), wenn Fertigungen oder Arbeitsanweisungen sich ändern (keine Fortbildungskosten, sondern  einfach andere Leiharbeiter) 

d.h. der Arbeitgeber kann all die lästigen Pflichten gegenüber Arbeitnehmern einfach vernachlässigen.

Und die Leiharbeitsfirmen können die Arbeitenden erpressen, denn wenn deren Mitarbeiter nicht als Ware gefragt sind, können die betriebsbedingt gekündigt werden.

Menschenverachtung pur.

CovMag
@13:07 Uhr von Bernd Kevesligeti

Leiharbeiter als Manövriermasse. In Zeiten der Corona-Pandemie verlängerte BMW  die Verträge von 10.000 Leiharbeitern nicht mehr. Airbus setzte im Juni 2020 1100 von 2900  Leiharbeiter vor die Tür.

Die Möglichkeiten werden von den Unternehmen genutzt, die ihnen am 1.1. 2003 durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 in das neue Erste Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz 1) gegeben wurden.

Die Betonung liegt auf "modern" und Arbeits"markt". 

Wobei die "vor die Tür gesetzten" ZAN deshalb nicht arbeitslos wurden, sondern nach wie vor beim Zeitarbeitsunternehmen zum Tariflohn eingestellt waren. Sie mussten dann an anderer Stelle eingesetzt werden oder blieben mit Garantielohn (ebenfalls der Tariflohn) bezahlt daheim. Wegen der Abmeldung durch den Kunden kann ein ZAN gemäß Kündigungsschutzgesetz jedenfalls nicht entlassen werden.

 

 

Raho59
@12:57 Uhr von Bender Rodriguez

 

Dss steht do h da ganz genau drin. Diese jetzige  Zeitarbeit abschaffen und mit einem neuen System ersetzen   bei dem der Leiharbeiter 150% ( des Festangestellten) bekommt.

Wusste nicht, dass hier gar keine Transferleistung gebracht werden will.

.

Und da muss man wirklich nicht viel denken, um diese Sklaverei zu beenden.

.

Wo sind die Gewerkschaften,  die hier mal einschreiten. Ein Generalstreik. Um den ausbeutern und Aktionären mal zu zeigen, wer wirklich arbeitet und Geld verdient. 

Der Streik ist hierulande legitime Mittel um seine Lohnforderungen (o. ä. mit Berufszusammenhang) gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Politische Streiks sind verboten. Aber das wussten Sie sicherlich 

Raho59
@13:21 Uhr von CovMag

Leiharbeiter als Manövriermasse. In Zeiten der Corona-Pandemie verlängerte BMW  die Verträge von 10.000 Leiharbeitern nicht mehr. Airbus setzte im Juni 2020 1100 von 2900  Leiharbeiter vor die Tür.

Die Möglichkeiten werden von den Unternehmen genutzt, die ihnen am 1.1. 2003 durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 in das neue Erste Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz 1) gegeben wurden.

Die Betonung liegt auf "modern" und Arbeits"markt". 

Wobei die "vor die Tür gesetzten" ZAN deshalb nicht arbeitslos wurden, sondern nach wie vor beim Zeitarbeitsunternehmen zum Tariflohn eingestellt waren. Sie mussten dann an anderer Stelle eingesetzt werden oder blieben mit Garantielohn (ebenfalls der Tariflohn) bezahlt daheim. Wegen der Abmeldung durch den Kunden kann ein ZAN gemäß Kündigungsschutzgesetz jedenfalls nicht entlassen werden.

 

 

Haha. Wo haben sie denn das Märchen her? War vielleicht einmal so gedacht, doch sieht die Praxis anders aus. 

Raho59
@12:24 Uhr von werner1955

Gut so.

Wichtig ist das alle andern Arbeitnehmer jetzt auch solche erhöhungen von mehr als 2€ pro Stunde bekommen.

So kann man Eigenverantwortung, persönliche Leistung und Ausbildung fördern.

Mit anderen Worten "Dann können uns CxU und FDP das wieder wegnehmen, damit wir Eigenverantwortlich unsere Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen" 

w120
@13:21 Uhr von CovMag

......

Die Möglichkeiten werden von den Unternehmen genutzt, die ihnen am 1.1. 2003 durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 in das neue Erste Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz 1) gegeben wurden.

Wobei die "vor die Tür gesetzten" ZAN deshalb nicht arbeitslos wurden, sondern nach wie vor beim Zeitarbeitsunternehmen zum Tariflohn eingestellt waren. Sie mussten dann an anderer Stelle eingesetzt werden oder blieben mit Garantielohn (ebenfalls der Tariflohn) bezahlt daheim. Wegen der Abmeldung durch den Kunden kann ein ZAN gemäß Kündigungsschutzgesetz jedenfalls nicht entlassen werden.

Der Kündigungsschutz greift aber erst nach 6 Monaten beim Verleiher, der ja auch der AG ist.

Dann kommt das Spiel mit dem Nachweis nicht an anderer Stelle beschäftigt werden zu können.

 

Im Zweifelsfall, ggf. Beratungsschein, ab zum Fachanwalt.

Account gelöscht
@13:21 Uhr von CovMag

Leiharbeiter als Manövriermasse. In Zeiten der Corona-Pandemie verlängerte BMW  die Verträge von 10.000 Leiharbeitern nicht mehr. Airbus setzte im Juni 2020 1100 von 2900  Leiharbeiter vor die Tür.

Die Möglichkeiten werden von den Unternehmen genutzt, die ihnen am 1.1. 2003 durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 in das neue Erste Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz 1) gegeben wurden.

Die Betonung liegt auf "modern" und Arbeits"markt". 

 Wegen der Abmeldung durch den Kunden kann ein ZAN gemäß Kündigungsschutzgesetz jedenfalls nicht entlassen werden.

 

Wenn BMW und Airbus Leiharbeiter "abmelden", dann können sie, wenn daß Leihunternehmen keine weitere Verwendung hat, dann können sie doch bestimmt abgebaut werden.

Was aber ist der Garantielohn ? Aus dem Artikel geht doch hervor, daß die Löhne von Leiharbeitern etwa wie die Mindestlöhne ansteigen.

Warum aber hat man eigentlich 2003 das alte Gesetz von 1972 geändert ?

CovMag
@13:19 Uhr von kurtimwald

D

Und die Leiharbeitsfirmen können die Arbeitenden erpressen, denn wenn deren Mitarbeiter nicht als Ware gefragt sind, können die betriebsbedingt gekündigt werden.

Hier liegen Sie falsch. Eine betriebsbedingte Kündigung von ZAN wegen Mangels an Einsatzmöglichkeiten ist ausdrücklich unzulässig.

 

CovMag
@13:33 Uhr von Raho59

 

Wobei die "vor die Tür gesetzten" ZAN deshalb nicht arbeitslos wurden, sondern nach wie vor beim Zeitarbeitsunternehmen zum Tariflohn eingestellt waren. Sie mussten dann an anderer Stelle eingesetzt werden oder blieben mit Garantielohn (ebenfalls der Tariflohn) bezahlt daheim. Wegen der Abmeldung durch den Kunden kann ein ZAN gemäß Kündigungsschutzgesetz jedenfalls nicht entlassen werden.

Haha. Wo haben sie denn das Märchen her? War vielleicht einmal so gedacht, doch sieht die Praxis anders aus. 

Ich arbeite seit über 20 Jahren bei einem Personaldienstleister. Und insofern weiß ich schon, dass auch für ZAN das Kündigungsschutzgesetz gilt wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Ich will aber auch keine Schönfärberei betreiben. In den letzten Jahren haben sich gerade durch die Tarifverträge einige schwarze Schafe glücklicherweise aussortiert, aber manche arbeiten immer noch häufig an der Grenze des rechtlich zulässigen. 

 

 

w120
@13:51 Uhr von CovMag

D

Und die Leiharbeitsfirmen können die Arbeitenden erpressen, denn wenn deren Mitarbeiter nicht als Ware gefragt sind, können die betriebsbedingt gekündigt werden.

Hier liegen Sie falsch. Eine betriebsbedingte Kündigung von ZAN wegen Mangels an Einsatzmöglichkeiten ist ausdrücklich unzulässig.

 

 

Wenn der Leiharbeiter den Kündigungsschutz erreicht hat, dann kann es aber zu einer  betriebsbedingten Kündigung kommen.

 

Das ist beim Verlust eines Kunden in der Regel nicht der Fall.

 

Aber jetzt sprengt es den Rahmen des Forums und mein Wissen."g"

CovMag
@13:49 Uhr von Bernd Kevesligeti

 Wegen der Abmeldung durch den Kunden kann ein ZAN gemäß Kündigungsschutzgesetz jedenfalls nicht entlassen werden.

Wenn BMW und Airbus Leiharbeiter "abmelden", dann können sie, wenn daß Leihunternehmen keine weitere Verwendung hat, dann können sie doch bestimmt abgebaut werden.

Nicht, wenn sie bereits seit über 6 Monaten beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind.

Was aber ist der Garantielohn ? Aus dem Artikel geht doch hervor, daß die Löhne von Leiharbeitern etwa wie die Mindestlöhne ansteigen.

ZAN erhalten den gültigen Tariflohn in der Zeitarbeitsbranche. In der Regel ist das ein Stundenlohn auf Basis einer Wochenarbeitszeit von z.B. 35 Stunden, also 7 Stunden arbeitstäglich. Wenn ein ZAN nicht eingesetzt (überlassen) werden kann, bekommt er diesen Lohn weiter, auch wenn er zu Hause bleibt. Muss sich nur täglich bereit halten.

Warum aber hat man eigentlich 2003 das alte Gesetz von 1972 geändert ?

Weiß ich auch nicht. Das war vor meiner Zeit.

 

CovMag
@13:39 Uhr von w120

 

Der Kündigungsschutz greift aber erst nach 6 Monaten beim Verleiher, der ja auch der AG ist.

Dann kommt das Spiel mit dem Nachweis nicht an anderer Stelle beschäftigt werden zu können.

 

Im Zweifelsfall, ggf. Beratungsschein, ab zum Fachanwalt.

Da gebe ich Ihnen in allen Punkten Recht.

 

weingasi1
@13:04 Uhr von Raho59

Sie können sich ja aufregen, wie Sie wollen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die CDU in der Wählergunst vorne liegt. Ziemlich genau seit DEM Zeitpunkt, als Herr Merz zum Parteivorsitzenden gewählt wurde.

 

Ein Plädoyer dafür nicht jeden wählen zu lassen (Ironie aus) 

Eine interessante sozialdemokratische Einstellung, die Sie da vertreten, selbst wenn Sie sie als Ironie bezeichnen. GSD sind Wählerstimmen aber gleichwertig. Alle. Jede einzelne. Selbst die, die der AFD dienen. Das passt mir auch nicht, ich würde aber nie eine Bemerkung, wie die Ihrige machen. Der (Wahl-)Erfolg der SPD war eine Eintagsfliege, die sich aller Voraussicht nach bei der nächsten BTW nicht wieder aufleben wird. Dennoch würde ich mir nie erdreisten, deren Wählern eine Wahlberechtigung abzusprechen !

 

 

weingasi1
@12:16 Uhr von FakeNews-Checker

Erst  mal  mit  dem  BGE  Struktur  in  die  ganze  politik-chaotische  Sache  hineinbringen.  Dann  klappts  auch  mit  anständigen  Löhnen,   Fachkräften,  Marktwirtschaft  und  Industrierevolution  4.0  .   

_

Von der kompletten Irrationalität dieser Idee mal abgesehen, würde mich interessieren, wer dann noch den Müll entsorgt, oder andere nicht so nette Tätigkeiten verrichtet. Aber das Ganze ist ebenso realistisch wie die Vorstellung, dass Weihnachten und Ostern zusammen fällt, oder es während der WM in Quatar schneit.

 

kurtimwald
@13:51 Uhr von CovMag

D

Und die Leiharbeitsfirmen können die Arbeitenden erpressen, denn wenn deren Mitarbeiter nicht als Ware gefragt sind, können die betriebsbedingt gekündigt werden.

Hier liegen Sie falsch. Eine betriebsbedingte Kündigung von ZAN wegen Mangels an Einsatzmöglichkeiten ist ausdrücklich unzulässig.

 

Das ist leider laut Bundesarbeitsgericht  seit 2006 möglich: „Die Zeitarbeitsfirma muss nämlich bei einem Auftragsverlust darlegen und beweisen, dass der Beschäftigungswegfall dauerhaft ist.“

Und sowas ist leicht zu beweisen, einfach die ZAN mit speziellen Talenten/Wissen beschreiben und dann darauf ein paar Wochen keine Bestellungen erhalten.

Account gelöscht
@14:04 Uhr von CovMag

 

Wenn BMW und Airbus Leiharbeiter "abmelden", dann können sie, wenn daß Leihunternehmen keine weitere Verwendung hat, dann können sie doch bestimmt abgebaut werden.

Nicht, wenn sie bereits seit über 6 Monaten beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind.

Was aber ist der Garantielohn ? Aus dem Artikel geht doch hervor, daß die Löhne von Leiharbeitern etwa wie die Mindestlöhne ansteigen.

ZAN erhalten den gültigen Tariflohn in der Zeitarbeitsbranche. In der Regel ist das ein Stundenlohn auf Basis einer Wochenarbeitszeit von z.B. 35 Stunden, also 7 Stunden arbeitstäglich. Wenn ein ZAN nicht eingesetzt (überlassen) werden kann, bekommt er diesen Lohn weiter, auch wenn er zu Hause bleibt. Muss sich nur täglich bereit halten.

 

Und was ist wenn der Leiharbeiter keinen Festvertrag hat, wenn er befristet ist ?

Und wie sieht der Tariflohn der Zeitarbeitsbranche aus ? Hier in dem Tagesschau-Artikel steht, daß er jetzt steigen wird, im wesentlichen weil der Mindestlohn steigt.....

w120
@14:10 Uhr von kurtimwald

 

Das ist leider laut Bundesarbeitsgericht  seit 2006 möglich: „Die Zeitarbeitsfirma muss nämlich bei einem Auftragsverlust darlegen und beweisen, dass der Beschäftigungswegfall dauerhaft ist.“

Und sowas ist leicht zu beweisen, einfach die ZAN mit speziellen Talenten/Wissen beschreiben und dann darauf ein paar Wochen keine Bestellungen erhalten.

 

Falls Sie das meinen:

BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05

2. Der bloße Hinweis auf einen auslaufenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann allein eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen. Vielmehr muss der Verleiher anhand der Auftrags- und Personalplanung darstellen, dass es sich um einen dauerhaften Auftragsrückgang und nicht nur um eine kurzfristige Auftragsschwankung handelt.

https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/betriebsbedingte-kuen…

 

 

CovMag
@14:10 Uhr von kurtimwald

Hier liegen Sie falsch. Eine betriebsbedingte Kündigung von ZAN wegen Mangels an Einsatzmöglichkeiten ist ausdrücklich unzulässig.

Das ist leider laut Bundesarbeitsgericht  seit 2006 möglich: „Die Zeitarbeitsfirma muss nämlich bei einem Auftragsverlust darlegen und beweisen, dass der Beschäftigungswegfall dauerhaft ist.“

Und sowas ist leicht zu beweisen, einfach die ZAN mit speziellen Talenten/Wissen beschreiben und dann darauf ein paar Wochen keine Bestellungen erhalten.

Nun, in der Realität ist diese Beweisführung nicht ganz so leicht. Auch hat ein Personaldienstleister gar kein Interesse daran, einem ZAN wochenlang Garantielohn zu zahlen, ohne dass er arbeitet. Das Interesse von Zeitarbeitsfirmen liegt im Geld verdienen. Und das geht nur mit ZAN, die entsprechend eingesetzt sind. Je mehr, desto besser. Personaldienstleister möchten die ZAN gerne behalten und nicht "loswerden". Jedenfalls in den meisten Fällen.

 

Account gelöscht
@14:12 Uhr von w120

Warum aber hat man eigentlich 2003 das alte Gesetz von 1972 geändert ?

 

Ich lese mir das nicht (alles) durch, aber für Sie:

https://dserver.bundestag.de/btd/15/060/1506008.pdf

 

Besser (Änderung 2017)

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/arbeitnehmerueberlassungsgesetz-…

 

Viel Spass."g"

Ja, viel Spass. Viel Spass, daß hatten Clement und Co. Die Leiharbeiter weniger. Und die in Leihfirmen anfangen müssen (sie dürfen ja nicht ablehnen), wohl eher auch nicht.

 

Bauer Tom

Ein Mensch erhofft sich fromm und still,
Dass er einst das kriegt, was er will.
Bis er dann doch dem Wahn erliegt
Un schließlich das will, was er kriegt.

 Eugen Roth

w120
@14:17 Uhr von kurtimwald

Warum aber hat man eigentlich 2003 das alte Gesetz von 1972 geändert ?

 

Ich lese mir das nicht (alles) durch, aber für Sie:

https://dserver.bundestag.de/btd/15/060/1506008.pdf

 

Besser (Änderung 2017)

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/arbeitnehmerueberlassungsgesetz-…

 

Viel Spass."g"

warum - schauen Sie doch mal welche Partei da die Regierungsmehrheit hatte 

Frau Dr. Merkel &Co

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass Leiharbeit nicht nur zur
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beiträgt, weil sie
ihnen ermöglicht, flexibel und schnell auf schwankende
Auftragslagen und einen damit verbundenen steigenden
Arbeitskräftebedarf zu reagieren, sondern dass Leiharbeit
im Rahmen sozial abgesicherter Beschäftigungsverhält-
nisse auch Arbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg
in den Arbeitsmarkt eröffnet und geeignet ist, neue Ar-
beitsplätze zu schaffen. Rund zwei Drittel aller Leihar-
beitnehmer waren vor der erstmaligen Begründung eines
Leiharbeitsverhältnisses arbeitslo

 

 

CovMag
@14:16 Uhr von Bernd Kevesligeti

 

Und was ist wenn der Leiharbeiter keinen Festvertrag hat, wenn er befristet ist ?

Wenn er befristet ist und bis zum Ablauf kein neuer Einsatz absehbar ist, endet das Arbeitsverhältnis mit Fristablauf. Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch.

Und wie sieht der Tariflohn der Zeitarbeitsbranche aus ? Hier in dem Tagesschau-Artikel steht, daß er jetzt steigen wird, im wesentlichen weil der Mindestlohn steigt.....

Die Tariflöhne für die ungelernten Kräfte liegen zwischen 10,88 € und 12,20 €. Zugegeben; das ist nicht toll. Die meisten ZAN bekommen aber noch Zulagen und/oder Auslösen. Erstaunlich ist, dass bei sehr vielen Einsatzunternehmen die Löhne vergleichbarer Arbeitnehmer noch darunter liegen. Das erfahren wir, weil die Vergleichslöhne abgefragte werden müssen, da in der Regel nach neunmonatiger Überlassungszeit die "Equal-Pay-Regelungen" greifen.

 

Möbius
@13:51 Uhr von CovMag

D

Und die Leiharbeitsfirmen können die Arbeitenden erpressen, denn wenn deren Mitarbeiter nicht als Ware gefragt sind, können die betriebsbedingt gekündigt werden.

Hier liegen Sie falsch. Eine betriebsbedingte Kündigung von ZAN wegen Mangels an Einsatzmöglichkeiten ist ausdrücklich unzulässig.

 

Könnten Sie bitte den entsprechenden Passus aus dem Gesetz für mich heraussuchen? 
 

In der Praxis habe ich mitbekommen: wenn der „Kunde“ den MA nicht mehr haben wollte, war der dann effektiv arbeitslos. Damit werden Leiharbeiter zusätzlich unter Druck gesetzt. 
 

Leiharbeit ist ein besonders perfides Instrument kapitalistischer Ausbeutung ! 

w120
@14:22 Uhr von Bernd Kevesligeti

Warum aber hat man eigentlich 2003 das alte Gesetz von 1972 geändert ?

 

Ich lese mir das nicht (alles) durch, aber für Sie:

https://dserver.bundestag.de/btd/15/060/1506008.pdf

 

Besser (Änderung 2017)

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/arbeitnehmerueberlassungsgesetz-…

 

Viel Spass."g"

Ja, viel Spass. Viel Spass, daß hatten Clement und Co. Die Leiharbeiter weniger. Und die in Leihfirmen anfangen müssen (sie dürfen ja nicht ablehnen), wohl eher auch nicht.

 

Es gibt auch andere Motive, um als Leiharbeiterin tätig zu werden.

 

Und es gibt auch Menschen, die im ALG II Bezug sind, denen ein Anfang dort zu gute kommt

weingasi1
Man lese im Forum und wundere sich

Wenn man die Meinungen, die hier (nicht nur zu diesem Thema ) geäussert und vertreten werden, dürfte es eigentlich nur drei unterschiedliche politische Positionen geben : ganz links, ganz rechts und fundamental grün.

Merkwürdigerweise spiegelt sich das aber in keiner Weise im Wahlverhalten bzw.bei den Mehrheitsverhältnissen wider. Selbst die Grünen sind nur solange immer erfolgreich, wenn sie nur moderat ihre Ökologie vertreten. Schon komisch. Offenbar sind die meisten Wähler doch vernünftiger und realistischer, als man denkt, wenn man die Foristen zur Kenntnis nimmt. Glücklicherweise ist das so. Nicht auszudenken, wenn es andersherum wäre.

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Möbius
@12:10 Uhr von werner1955

M.E. müssten LeiharbeiterInnen aufgrund ihrer hohen Flexibilität deutlich besser bezahlt werden (als die in dem jeweiligen Unternehmen festangestellten ArbeitnehmerInnnen).

Fachwissen, Qualität, Erfahrung und verantwortungsbewußtsein sind für mich höher zu bezahlen als ex und hob.

Oft sind Leiharbeiter auch nur in An und ungelehrnten hilftätigkeiten beschäftigt.

Offenbar haben Sie noch nie in einem Betrieb gearbeitet, in dem viele „Externe“ beschäftigt sind! 
 

Ähnlich wie bei Beratern, werden Leiharbeiter oft beschäftigt für Tätigkeiten für die die MA der Stammbelegschaft nicht die erforderliche Qualifikation mitbringen. Also nichts mit „ungelernten Hilfstätigkeiten“... 

Account gelöscht
@14:40 Uhr von CovMag

 

Und was ist wenn der Leiharbeiter keinen Festvertrag hat, wenn er befristet ist ?

Wenn er befristet ist und bis zum Ablauf kein neuer Einsatz absehbar ist, endet das Arbeitsverhältnis mit Fristablauf. Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch.

Und wie sieht der Tariflohn der Zeitarbeitsbranche aus ? Hier in dem Tagesschau-Artikel steht, daß er jetzt steigen wird, im wesentlichen weil der Mindestlohn steigt.....

Die Tariflöhne für die ungelernten Kräfte liegen zwischen 10,88 € und 12,20 €. Zugegeben; das ist nicht toll. Die meisten ZAN bekommen aber noch Zulagen und/oder Auslösen. Erstaunlich ist, dass bei sehr vielen Einsatzunternehmen die Löhne vergleichbarer Arbeitnehmer noch darunter liegen. Das erfahren wir, weil die Vergleichslöhne abgefragte werden müssen, da in der Regel nach neunmonatiger Überlassungszeit die "Equal-Pay-Regelungen" greifen.

Nein, wie zärtlich sind doch die sozialen Verhältnisse. Hier die Tariflöhne. Verhältnisse zum gerne haben, oder ?

 

 

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