Ein Auto hat das Schaufenster eines Geschäfts im Zentrum Berlins durchbrochen.

Ihre Meinung zu Tödliche Autofahrt in Berlin: Beschuldigter kommt in Psychiatrie

Der Todesfahrer von Berlin kommt in eine psychiatrische Klinik. Es gebe Anhaltspunkte für eine paranoide Schizophrenie, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dem Mann wird Mord in einem Fall und versuchter Mord in 17 Fällen vorgeworfen.

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137 Kommentare

Kommentare

Anderes1961
@20:31 Uhr von NieWiederAfd

 

Es wir berichtet , dass es sich  beim dem Täter um einen Deutsch-Armenier handelt. Ich dachte immer 2 Staatsbürgerschaften wären nicht möglich. Wäre für meine Frau interessant, die nach 28 Jahren nur einen ausländischen Pass hat.

 

Nach allem, was bisher bekannt ist, ist der Verursacher deutscher Staatsbürger mit armenischem Migrationshintergrund, und er hat keine doppelte Staatsbürgerschaft.

 Aber einige hier versuchen, die psychische Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis in den Hintergrund zu drängen und den Migrationshintergrund in den Vordergrund zu spielen, meist aus der üblichen blaubraunen Ecke mit den üblichen Motiven. Ich erspare mir mal das Durchbustabieren hier.

gez. NieWiederAfd

 

Ja, da haben Sie vollkommen Recht. Aber inzwischen tritt bei mir ein gewisser Gewöhnungseffekt ein. Bei einem solchen Thread ist das immer so. Und es kommen immer die ewig gleichen unsinnigen und unbelegten Behauptungen. Allen zu widersprechen schafft man meistens nicht.

wie-
Parolen vom Stammtisch

 @20:37 Uhr von heribix

Ist schon erstaunlich wie oft in Deutschland schlimmste Straftaten als schuldunfähig begutachtet werden. Anderen droht man wegen der versäumten Frist für 150 € Steuernachzahlug Beugehaft an. Irgendwas stimmt doch nicht in diesem Land.

Sie können ja versuchen, bei der nächsten Steuernachzahlung auf Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Schizophrenie zu plädieren. Allerdings dürfen Sie dann auch mit den entsprechenden Folgen, u.a. Entzug der Mündigkeit, leben.

Ach ja, "Äpfel-und-Birnen-Vergleiche" sind ja so was von "Stammtisch".

Übrigens: dieses Land ist immer noch ein Rechtsstaat, in welchem die freiheitlich demokratische Grundordnung Gültigkeit hat. Das oberste Prinzip von der "Unantastabarkeit der Würde des Menschen".

Barbarossa 2
- 20:49 Uhr von Anderes1961

Sie wissen offenbar ja auch Bescheid, ohne umfangreiche Untersuchungen.

Nein, ich weiß eben nicht bescheid. Ich bin da voll auf die Medien angewiesen.

DerVaihinger
@20:31 Uhr von NieWiederAfd

 

Es wir berichtet , dass es sich  beim dem Täter um einen Deutsch-Armenier handelt. Ich dachte immer 2 Staatsbürgerschaften wären nicht möglich. Wäre für meine Frau interessant, die nach 28 Jahren nur einen ausländischen Pass hat.

 

Nach allem, was bisher bekannt ist, ist der Verursacher deutscher Staatsbürger mit armenischem Migrationshintergrund, und er hat keine doppelte Staatsbürgerschaft.

 Aber einige hier versuchen, die psychische Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis in den Hintergrund zu drängen und den Migrationshintergrund in den Vordergrund zu spielen, meist aus der üblichen blaubraunen Ecke mit den üblichen Motiven. Ich erspare mir mal das Durchbustabieren hier.

gez. NieWiederAfd

 

 

 

 

Da habe ich andere Informationen aus der Presse.

 

Deutsche und armenische Staatsangehörigkeit.

 

Ändert an der Tat nichts.

 

Raho59
@20:54 Uhr von Owe der Nervier

Psyhische Störungen, was möchten sie darunter verstehen? Psychische Störungen müssen noch lange nicht und unbedingt zu so einem Ausraster führen wie jetzt bei dieser schrecklichen Tat und jetzt schon wieder mal vermutet wird. Vermutungen sind falsch am Platze. Der Täter ist zur Sicherheit in die Psychiatrie überstellt worden. Da sind Fachkräfte die können den Täter untersuchen und dann ein Gutachten erstellen. Und so wird es die Staatsanwaltschaft wohl auch angeordnet haben und solange bleibt der Täter in der Psychiatrie bis alles geklärt ist und die Justiz dann ein Urteil über den Täter fällt.

Ich möchte darunter nichts verstehen. Ich lese aber einige hier, die alles wegseprren möchten was nicht "normal" erscheint.

Daher mein "fachmännisch" gewählter Ausdruck "psychische Störung" 

Anderes1961
@20:37 Uhr von heribix

Ist schon erstaunlich wie oft in Deutschland schlimmste Straftaten als schuldunfähig begutachtet werden. Anderen droht man wegen der versäumten Frist für 150 € Steuernachzahlug Beugehaft an. Irgendwas stimmt doch nicht in diesem Land.

 

Ich finde es eher erstaunlich, daß Straftaten schuldunfähig sein können.

nelumbo
@20:31 Uhr von NieWiederAfd

Nach allem, was bisher bekannt ist, ist der Verursacher deutscher Staatsbürger mit armenischem Migrationshintergrund, und er hat keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Stimmt.  t-online.de berichtet heute, was die Polizei mitgeteilt hat: „2015 sei er eingebürgert worden.“ Und: „So war im Jahr 2014 gegen den heute 29-Jährigen etwa eine Verwarnung wegen Diebstahls nach Jugendstrafrecht ausgesprochen worden“

Warum man einen 21jährigen, der wegen Diebstahl auffällt, dann gleich im Jahr drauf einbürgert, anstatt das noch ein paar Jahre aufzuschieben, zur Bewährung? Die meisten Länder würden so jemanden postwendend in das Land abschieben, dessen Staatsbürger er ist. 

 

wie-
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

 @20:51 Uhr von DerVaihinger

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann entzogen werden, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht.

Wäre in diesem Fall aus deutschen Sicherheitsinteressen möglich.

Dem entgegen stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und eben der Menschenwürde auch eine psychisch Kranken bzw. Straffälligem.

Ach ja, Ihre "deutschen Sicherheitsinteressen", die tangiert gerade Herr Putin in Moskau, kein Hinterhofganove aus einem Berliner Kiez.

Gast
@20:07 Uhr von putzfee02

War er vor seiner Einbürgerung auch schon gewaltbereit und psychisch auffällig? Vielleicht sollte überdacht werden künftige einbürgerungsverfahren zu beschleunigen. 

kann die Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden?

Bei allem Respekt, es ist doch furzegal woher der Täter stammt, es geht hier trotz allem noch um einen Menschen! 

DerVaihinger
@20:36 Uhr von Anderes1961

Ja, ja, der arme, verwirrte Täter bekommt nun eine gute Behandlung. Dagegen (siehe Solingen, Döner-Morde, Breitscheid-Platz etc.) dürfen die Opfer vor dem Prozess keine psychologische Betreuung bekommen, weil das könnte ja ihre Zeugenaussage "verfälschen". Und nach dem Gerichtsprozess können sie dann monate- wenn nicht jahrelang privat einen Therapeuten suchen.

 

Was die Betreuung von Opfern und Angehörigen von Gewalttaten angeht, da liegt einiges im Argen. Aber das, was Sie hier schreiben ist gequirlter Mist. Keine Ahnung, wo Sie eine solche steile These her haben, es ist gelogen. Opfern steht eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung zu.

 

Daß Menschen mit psychischen Problemen Schwierigkeiten haben, Therapeuten zu finden, weil es zu wenige gibt, ist eine ganz andere Baustelle.

 

"https://www.bmj.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/Prozessbeg…"

 

 

 

Der User schrieb aber dezidiert "Nach dem Prozess".

 

Anna-Elisabeth
@20:37 Uhr von -Der Golem-

Erst wenn Rechtsextreme straffällig geworden sind kann man sie belangen. Dazu reicht Waffenbesitz. Aber der Besitz eines Autos reicht nicht....

Halten Sie das für falsch?

Ich muss da gerade an einen Richter denken, der drei junge Männer nach einer höchst brutalen Gruppenvergewaltigung einer 16-jährigen (in Leer vor knapp einem Jahr) erst einmal auf freien Fuß gesetzt hat, weil keine Fluchtgefahr bestünde. (Die Erfahrung lehrt auch hier etwas anderes). Erst nach Protest der Staatsanwaltschaft, mussten diese Unholde in Untersuchungshaft. Was denkt sich so ein Richter? Das Mädchen lag schwerverletzt und traumatisiert im Krankenhaus und die Täter dürfen abends bei Mama und Papa Glotze gucken? Von der Möglichkeit zur Wiederholung so einer Untat ganz zu schweigen.

Es sind diese Fälle, bei denen man an der Rechtsprechung verzweifeln könnte und durch die Misstrauen entsteht. Dennoch ist es in Fällen, wie z.B. dieser Amokfahrt wichtig, die Schuldfähigkeit zu prüfen.

wie-
Stammtische der Republik

 @20:49 Uhr von Bender Rodriguez

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden

Ich frage mich immer wieder, was mit dem Stammtisch sein soll? 

Warum sollte es da dümmer zugehen, als in einem Parlament?

Sie haben völlig Recht: das Stammtischniveau wird in deutschen Parlamenten immer dann unterschritten, wenn AfD-Abgeordnete ihre Phrasen und Frames zum Besten geben wollen. Nicht für's Parlament, sondern für die "Follower" "im Netz". (Weshalb die AfD auch zur Sacharbeit nichts leistet.) Siehe hier das gespiegelte Niveau der Beiträge der AfD-Apologeten im Forum.

Anderes1961
@21:00 Uhr von Barbarossa 2

Sie wissen offenbar ja auch Bescheid, ohne umfangreiche Untersuchungen.

Nein, ich weiß eben nicht bescheid. Ich bin da voll auf die Medien angewiesen.

 

Und warum hauen Sie dann einen solchen Quatsch raus, was der "normale Bürger" sich so fragt? Sie wissen also nicht Bescheid, genausowenig wie ich, weil Sie wie ich auf die Medien angewiesen sind aber wollen wissen, was der "normale Bürger" so denkt.

-Der Golem-
@21:02 Uhr von Anderes1961 - schuldunfähig u. unschuldig

Ich finde es eher erstaunlich, daß Straftaten schuldunfähig sein können.

-----------------------------------------

Schuldunfähig heisst nicht unbedingt unschuldig.

Ein 3-Jähriger, der einem anderen einen Stein auf den Birzel haut ist schuldunfähig. Und ein Autofahrer, der mit 3 Promille unterwegs ist ist es auch.

 

 

Winni-ed
@20:57 Uhr von -Der Golem-

Ich bin kein Arzt, meine aber gelesen zu haben, dass man eine Schizophrenie zwar nicht heilen, aber behandeln kann. Wenn es also tatsächlich bei den vorherigen Straftaten schon bekannt war, dass eine solche Störung vorhanden ist, hätte man hier doch mal ein Auge drauf werfen können. 

Wohlgemerkt: Falls es bekannt war.

------------------------------------------------------

Richtig. Man kann die Sch. behandeln. Medikamentös. Man kann aber kaum kontrollieren, ob der Patient die Medikamente regelmässig einnimmt (weil er oft sicher ist, nicht meschugge zu sein). Das ist das Problem.

 

Wenn jemand Drogen genommen hat, dann Auto fährt und dabei erwischt wird, muss er/sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig zur Drogenkontrolle. Könnte man doch auch in einem solchen Fall einführen. Dieser Mann war ja bereits polizeibekannt. 

Sternenkind
@21:03 Uhr von nelumbo

Nach allem, was bisher bekannt ist, ist der Verursacher deutscher Staatsbürger mit armenischem Migrationshintergrund, und er hat keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Stimmt.  t-online.de berichtet heute, was die Polizei mitgeteilt hat: „2015 sei er eingebürgert worden.“ Und: „So war im Jahr 2014 gegen den heute 29-Jährigen etwa eine Verwarnung wegen Diebstahls nach Jugendstrafrecht ausgesprochen worden“

Warum man einen 21jährigen, der wegen Diebstahl auffällt, dann gleich im Jahr drauf einbürgert, anstatt das noch ein paar Jahre aufzuschieben, zur Bewährung? Die meisten Länder würden so jemanden postwendend in das Land abschieben, dessen Staatsbürger er ist. 

 

Er hat vergessen woher er stammt er ist ja verrückt

Anita L.
@20:40 Uhr von Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe

Meinen Sie wirklich, dass die Diagnose paranoide Schizophrenie dem Mann derart zum Vorteil gereichen wird, wie Sie das hier so stammtischmäßig kolportieren? 

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden

Welche "Tatsachen" denn? Dass heutzutage viel mehr Informationen über Straftaten und Straftäter in den Medien veröffentlicht werden,  als es noch vor einigen Jahren der Fall war? Dass unsere mediale Sozialisierung uns auf Schlagworte wie "psychisch krank" im Zusammenhang mit Straftaten aufmerken lassen, während wir die andrer Nachrichten über Straftaten nicht oder nur am Rand wahrnehmen? Dass sich das Interesse der Öffentlichkeit selektiv verhält? Dass Straftaten an den virtuellen Stammtischen sowieso wieder schneller  kompetenter aufgeklärt werden als jede Staatsanwaltschaft arbeiten kann und dass sich dieser Umstand beim Wechsel vom analogen zum virtuellen Stammtisch eher verschlimmert hat? 

Schweriner1965
@20:37 Uhr von heribix

Ist schon erstaunlich wie oft in Deutschland schlimmste Straftaten als schuldunfähig begutachtet werden. Anderen droht man wegen der versäumten Frist für 150 € Steuernachzahlug Beugehaft an. Irgendwas stimmt doch nicht in diesem Land.

.

Nicht unbedingt. Es kann ja auch sein, das der Steuersünder psychisch krank ist.

 

MRomTRom
20:46 Uhr von John Koenig| Nennt sich ICD-10

 

Man hat  - vor allem seit 2015 - vieles optimiert und auch katalogisiert so dass man nun relativ schnell in Kategorien denkend aburteilen kann .

+

Ja, das nennt sich ICD-10, Diagnosegruppe F. Die Katalogiesierung gibt es aber nicht erst seit 2015. Verhaltenspsychologen ordnen psychische Verhaltensauffälligkeiten in diese Kategorien ein. (Sagt Ihnen ein informierter Nicht-Psychologe.)

+

Psychisch erkrankte werden aber zuerst diagnostiziert und dann ggf.  a b g e u r t e i l t.

+

Bei einem ersten Verhör im Polizeirevier würde ein Polizei-Psychologe sicher einen ersten vorläufigen Befund äußern und den Täter dann zur eingehenden Untersuchung in eine psychiatrische Einrichtung empfehlen.

+

Oder bezieht sich die 'Katalogisierung' auf eine weitere VT ? ;-)

Anderes1961
@21:05 Uhr von DerVaihinger

Ja, ja, der arme, verwirrte Täter bekommt nun eine gute Behandlung. Dagegen (siehe Solingen, Döner-Morde, Breitscheid-Platz etc.) dürfen die Opfer vor dem Prozess keine psychologische Betreuung bekommen, weil das könnte ja ihre Zeugenaussage "verfälschen". Und nach dem Gerichtsprozess können sie dann monate- wenn nicht jahrelang privat einen Therapeuten suchen.

 

Was die Betreuung von Opfern und Angehörigen von Gewalttaten angeht, da liegt einiges im Argen. Aber das, was Sie hier schreiben ist gequirlter Mist. [...]

 

Daß Menschen mit psychischen Problemen Schwierigkeiten haben, Therapeuten zu finden, weil es zu wenige gibt, ist eine ganz andere Baustelle.

 

"https://www.bmj.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/Prozessbeg…"

 

 

 

Der User schrieb aber dezidiert "Nach dem Prozess".

 

Nein, nach dem Prozess bezieht sich auf fehlende Therapeuten, Ich bezog mich auf seine Behauptung, daß vor dem Prozess keine psychische Betreuung erlaubt sei, daß ist Bullshit.

Anita L.
@20:50 Uhr von Winni-ed

Gewaltbereitschaft und Gefährlichkeit lässt sich in verschiedenen Graden darstellen. Ähnlich wie bei Rechtsextremen. Dort ist der Anteil Gewaltbereiter sogar statistisch erfasst.  Es gibt aber keine Statistik über "normale" Psychoten und gewaltbereite. Erst wenn Rechtsextreme straffällig geworden sind kann man sie belangen. Dazu reicht Waffenbesitz. Aber der Besitz eines Autos reicht nicht....

 

Ich bin kein Arzt, meine aber gelesen zu haben, dass man eine Schizophrenie zwar nicht heilen, aber behandeln kann. Wenn es also tatsächlich bei den vorherigen Straftaten schon bekannt war, dass eine solche Störung vorhanden ist, hätte man hier doch mal ein Auge drauf werfen können. 

Wohlgemerkt: Falls es bekannt war.

Es sollen angeblich Medikamente in der Wohnung gefunden worden sein, was u.U. darauf hindeutet, dass der Mann bereits in Behandlung war. 

NieWiederAfd
@20:26 Uhr von Koblenz

in deutschland gibt es immer weniger kriminelle, wie ja auch die IM feaser und diverse polizeioberste kundtun.  also werden sie umgetauft als durchgeknallte kranke.

-----------------------------------------------------

Die Qualität Ihres "Kommentars" entspricht wohl den letzten Wortfetzen an einem Stammtisch 2 Std. nach der Polizeistunde.

leider hat die Politik mittlerweile Stammtischniveau, daher sind solche Kommentare durchaus zutreffend 

 

In einem sich abschaffenden Deutschland gehöre ich als glühender AfD Wähler wohl auch in eine Anstalt .

 

Weil höchst tragisch und für alle Betroffenen dramatisch ein Mann mit einer psychischen Störung, die massiv die Wahrnehmung der Realität stört und außer Kraft setzt, schafft sich Deutschland ab? Ich bitte Sie. Was Sie da schreiben, bestätigt mich darin, dass auf dem Rücken der Opfer wie des psychisch massiv gestörten Verursachers schlicht rechtspopulistische Agitation betrieben wird.

 

gez. NieWiederAfd

schabernack
@20:40 Uhr von Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe

 

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden.

 

Was ist die Besonderheit bei einem Deutsch-Armenier? Von denen gibt es nur wenige. Dieser eine wurde von Augenzeugen am Tatort überwältigt, der Polizei übergeben, und dann festgenommen.

 

Nun gibt es einen Haftbefehl, vollstreckt in der Forensischen Psychiatrie. Dort kommt er vor dem Gerichtsprozess genau so wenig raus, als säße er in Untersuchungshaft im Gefängnis. Der Prozess kommt vermutlich in einigen Monaten, wenn die Anklageschrift fertig ist.

DerVaihinger
@21:03 Uhr von wie-

 @20:51 Uhr von DerVaihinger

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann entzogen werden, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht.

Wäre in diesem Fall aus deutschen Sicherheitsinteressen möglich.

Dem entgegen stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und eben der Menschenwürde auch eine psychisch Kranken bzw. Straffälligem.

Ach ja, Ihre "deutschen Sicherheitsinteressen", die tangiert gerade Herr Putin in Moskau, kein Hinterhofganove aus einem Berliner Kiez.

 

 

 

Da haben Sie meinen letzten Satz sehr bewusst weggelassen.

 

Und was das Staatsangehörigkeitsrecht mit Putin, der mir übrigens ein Gräuel ist, zu tun hat, bleibt wohl Ihr Geheimnis.

 

Vermutlich haben Sie die falsche Schublade geöffnet .

 

Anderes1961
@21:09 Uhr von -Der Golem-

Ich finde es eher erstaunlich, daß Straftaten schuldunfähig sein können.

-----------------------------------------

Schuldunfähig heisst nicht unbedingt unschuldig.

Ein 3-Jähriger, der einem anderen einen Stein auf den Birzel haut ist schuldunfähig. Und ein Autofahrer, der mit 3 Promille unterwegs ist ist es auch.

 

Danke für die Erklärung. Aber meine Frage war eine andere. Ich weiß, daß Straftäter schuldfähig oder schuldunfähig sein können. Ich wußte aber bisher nicht, daß auch Straftaten schuldfähig oder schuldunfähig sein können. Man lernt jeden Tag was neues; am Stammtisch.

Gast
@21:01 Uhr von Raho59

Psyhische Störungen, was möchten sie darunter verstehen? Psychische Störungen müssen noch lange nicht und unbedingt zu so einem Ausraster führen wie jetzt bei dieser schrecklichen Tat und jetzt schon wieder mal vermutet wird. Vermutungen sind falsch am Platze. Der Täter ist zur Sicherheit in die Psychiatrie überstellt worden. Da sind Fachkräfte die können den Täter untersuchen und dann ein Gutachten erstellen. Und so wird es die Staatsanwaltschaft wohl auch angeordnet haben und solange bleibt der Täter in der Psychiatrie bis alles geklärt ist und die Justiz dann ein Urteil über den Täter fällt.

Ich möchte darunter nichts verstehen. Ich lese aber einige hier, die alles wegseprren möchten was nicht "normal" erscheint.

Daher mein "fachmännisch" gewählter Ausdruck "psychische Störung" 

Und genau diese haben nicht die Fachkenntnisse feststellen zu können was normal ist oder nicht!

wie-
Höchststrafenforderungen: Bürgerin "gnadenlos"

 @21:08 Uhr von Anna-Elisabeth

Ich muss da gerade an einen Richter denken, der drei junge Männer nach einer höchst brutalen Gruppenvergewaltigung erst einmal auf freien Fuß gesetzt hat, weil keine Fluchtgefahr bestünde. (Die Erfahrung lehrt auch hier etwas anderes).

Die Erfahrung vom wem? Ihrem Stammtischgefühl?

Erst nach Protest der Staatsanwaltschaft, mussten diese Unholde in Untersuchungshaft. Was denkt sich so ein Richter?

Das, was sich immer ein Richter denkt: Anwendung gültigen Rechts. Und das mit Verhältnismäßigkeit und Augenmaß. Ohne Vorverurteilung.

Von der Möglichkeit zur Wiederholung so einer Untat ganz zu schweigen.

Und das hat wer in diesem Einzelfall ganz genau festgestellt? Ein Orakel?

Es sind diese Fälle, bei denen man an der Rechtsprechung verzweifeln könnte und durch die Misstrauen entsteht.

Aus gegebenen völligem Unwissen heraus, gell?

Dennoch ist es in Fällen, wie z.B. dieser Amokfahrt wichtig, die Schuldfähigkeit zu prüfen.

Wie gnädig von Ihnen, auch Ausnahmen zu gewähren.

Anita L.
@20:49 Uhr von Bender Rodriguez

 

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden

 

Ich frage mich immer wieder, was mit dem Stammtisch sein soll? 

Warum sollte es da dümmer zugehen, als in einem Parlament?

Was hat das Parlament jetzt mit Ermittlungsarbeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun? Und gehören Sie auch zu denen, die die Show der Parlamente zu den öffentlichen Sitzungen mit der eigentlichen Parlamentsarbeit in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen verwechselt?

Account gelöscht
Wenn ich es richtig

lese ist der Mann bewusst in zwei Menschen Gruppen rein gefahren. Was ich nicht verstehe ist,wenn er physisch gestört ist,wieso hat er einen Führerschein machen können.Krank ist er doch demnach schon länger. Er ist ja auch kein Unbekannter. Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen des Opfers.

Barbarossa 2
21:08 Uhr von Anderes1961

Und weil ich eben auf die Medien angewiesen bin, fallen mir so einige Ungereimtheiten auf. Was gibts daran nicht zu verstehen. Übrigens, ihre Umgangssprache gefällt mir nicht. Ist das ihr normaler Stil?

DerVaihinger
@21:14 Uhr von Anderes1961

Ja, ja, der arme, verwirrte Täter bekommt nun eine gute Behandlung. Dagegen (siehe Solingen, Döner-Morde, Breitscheid-Platz etc.) dürfen die Opfer vor dem Prozess keine psychologische Betreuung bekommen, weil das könnte ja ihre Zeugenaussage "verfälschen". Und nach dem Gerichtsprozess können sie dann monate- wenn nicht jahrelang privat einen Therapeuten suchen.

 

Was die Betreuung von Opfern und Angehörigen von Gewalttaten angeht, da liegt einiges im Argen. Aber das, was Sie hier schreiben ist gequirlter Mist. [...]

 

 

 

 

Der User schrieb aber dezidiert "Nach dem Prozess".

 

Nein, nach dem Prozess bezieht sich auf fehlende Therapeuten, Ich bezog mich auf seine Behauptung, daß vor dem Prozess keine psychische Betreuung erlaubt sei, daß ist Bullshit.

 

 

Stimmt. Habe ich nicht genau genug gelesen.

 

Mein Fehler.

 

Koblenz

Humanität und Rechtsstaatlichkeit stoßen manchmal an ihre  Grenzen .

Für Demokratie und Freiheit
@21:00 Uhr von wie-

 @20:37 Uhr von heribix

Ist schon erstaunlich wie oft in Deutschland schlimmste Straftaten als schuldunfähig begutachtet werden. Anderen droht man wegen der versäumten Frist für 150 € Steuernachzahlug Beugehaft an. Irgendwas stimmt doch nicht in diesem Land.

Sie können ja versuchen, bei der nächsten Steuernachzahlung auf Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Schizophrenie zu plädieren. Allerdings dürfen Sie dann auch mit den entsprechenden Folgen, u.a. Entzug der Mündigkeit, leben.

Ach ja, "Äpfel-und-Birnen-Vergleiche" sind ja so was von "Stammtisch".

Übrigens: dieses Land ist immer noch ein Rechtsstaat, in welchem die freiheitlich demokratische Grundordnung Gültigkeit hat. Das oberste Prinzip von der "Unantastabarkeit der Würde des Menschen".

Übrigens, ich fürchte, Sie sind nicht auf dem Laufenden.

hesta15
@18:57 Uhr von morgentau19

Es ist schon sehr merkwürdig, wenn innerhalb weniger Stunden germeldet wird, dass der Mann psychisch gestört ist. Solche Fälle häufen sich.

.

Wie geht das? Sind dort zufällig Psychologen vor Ort, die Schnelldiagnosen erstellen? Oder gibt es heutzutage wirklich Schnell-Psychologen, die das ganz fix machen?

 

 

 

------------- Genau das habe ich auch gedacht

 

 

Gast
@21:02 Uhr von Anderes1961

Ist schon erstaunlich wie oft in Deutschland schlimmste Straftaten als schuldunfähig begutachtet werden. Anderen droht man wegen der versäumten Frist für 150 € Steuernachzahlug Beugehaft an. Irgendwas stimmt doch nicht in diesem Land.

 

Ich finde es eher erstaunlich, daß Straftaten schuldunfähig sein können.

Wenn bei jemand festgestellt wird, daß er unter geistiger Behinderung leidet, bzw. nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, aber doch jemand umbringt, so kann man ihm schwerlich nachweisen ob er die Tat tatsächlich begehen wollte. Wir sehen es immer gleich als einen Mord und Straftat an wenn jemand umgebracht wird. Aber bei einer geistigen Behinderung, bzw. wenn jemand nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist oder war geletn ganz andere Maßstäbe in der Justiz!

schabernack
@21:09 Uhr von -Der Golem-

 

Ein 3-Jähriger, der einem anderen einen Stein auf den Birzel haut ist schuldunfähig. Und ein Autofahrer, der mit 3 Promille unterwegs ist ist es auch.

 

Nicht per Automatismus ist der Drei-Promille-Mann schuldunfähig.

Der Einzelfall zählt, und vor allem, wie es zu den drei Promille kam.

DerVaihinger
@21:20 Uhr von Anita L.

 

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden

 

Ich frage mich immer wieder, was mit dem Stammtisch sein soll? 

Warum sollte es da dümmer zugehen, als in einem Parlament?

Was hat das Parlament jetzt mit Ermittlungsarbeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun? Und gehören Sie auch zu denen, die die Show der Parlamente zu den öffentlichen Sitzungen mit der eigentlichen Parlamentsarbeit in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen verwechselt?

 

 

 

 

Diese Frage musste ich mir gerade bei einem anderen User stellen, der das Staatsangehörigkeitsrecht mit Putin verknüpfte.

 

Hauptsache, auf Krawall gebürstet..

 

Zuschauer49
@21:08 Uhr von Anna-Elisabeth

Ich muss da gerade an einen Richter denken, der drei junge Männer nach einer höchst brutalen Gruppenvergewaltigung (...) erst einmal auf freien Fuß gesetzt hat, weil keine Fluchtgefahr bestünde. (...)  Was denkt sich so ein Richter? Das Mädchen lag schwerverletzt und traumatisiert im Krankenhaus und die Täter dürfen abends bei Mama und Papa Glotze gucken?

 

Mit Verlaub, ich sehe da ein klein bisschen Unlogik.

Erst kommt die U-Haft, dann das Urteil, und danach die Strafhaft.

Die U-Haft hat den Sinn, eine Flucht vor dem Gerichtsverfahren als auch eine Wiederholungsgefahr zu unterbinden. Wenn das gegeben ist (ist es besonders, wenn die dumpfen Typen noch bei Mama und Papa leben), dann wäre eine U-Haft Unrecht. Sie ist keine Strafe.

Wenn es hier was zu korrigieren gab, dann ist das ja auch durch den Einspruch der Staatsanwaltschaft geschehen.

weingasi1
@20:31 Uhr von Zuschauer49

Was hätten Sie denn zur Prävention in diesem speziellen Fall empfohlen? Und: gilt nicht auch hier zunächst die Unschuldsvermutung? Oder plädieren Sie sogar für das chinesische Modell des "Predictive Policing"?

 

Wie wär's denn mit dem kalifornischen Modell ab dem dritten schweren Verbrechen von Mehrfachtätern? 

__

Das würde ich sehr begrüssen; insbesondere was die sogenannten Intensivtäter anbelangt. Mir ist es unbegreiflich, wie man diesen selbst bei der 157ten Straftat noch "Chancen" geben will und die zigste Bewährung ausgesprochen wird. Das solche Straftäter die Justiz nicht für voll nehmen, was Wunder...

 

Sternenkind
@21:25 Uhr von Barbarossa 2

Und weil ich eben auf die Medien angewiesen bin, fallen mir so einige Ungereimtheiten auf. Was gibts daran nicht zu verstehen. Übrigens, ihre Umgangssprache gefällt mir nicht. Ist das ihr normaler Stil?

Ist der Stil der Linken gewöhnt man sich daran

Kaneel
@21:25 Uhr von Barbarossa 2 @Anderes1961

Und weil ich eben auf die Medien angewiesen bin, fallen mir so einige Ungereimtheiten auf. Was gibts daran nicht zu verstehen. Übrigens, ihre Umgangssprache gefällt mir nicht. Ist das ihr normaler Stil?

Ich tue mich mit Ihrem Stil schwer. Kritik oder Hinterfragen ist eine Sache, aber bei Ihnen höre ich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Berichterstattung heraus und häufig klingt es so als seien Sie einer der wenigen mit dem echten Durchblick. Woher nehmen Sie Ihre Sicherheit?

Gast
@21:22 Uhr von schiebaer45

lese ist der Mann bewusst in zwei Menschen Gruppen rein gefahren. Was ich nicht verstehe ist,wenn er physisch gestört ist,wieso hat er einen Führerschein machen können.Krank ist er doch demnach schon länger. Er ist ja auch kein Unbekannter. Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen des Opfers.

Wo steht es, daß der Täter überhaupt einen Führerschein hatte, oder habe ich da was überlesen?

Anderes1961
@21:25 Uhr von Barbarossa 2

Und weil ich eben auf die Medien angewiesen bin, fallen mir so einige Ungereimtheiten auf. Was gibts daran nicht zu verstehen. Übrigens, ihre Umgangssprache gefällt mir nicht. Ist das ihr normaler Stil?

 

Ja, das ist mein normaler Stil bei Mitforisten, die irgendwelche unbewiesene Behauptungen raushauen. Sie dürfen denken, was Sie wollen. Aber wenn Sie eine Tatsachenbehauptung ("Was der normale Bürger denkt" ist eine Tatsachenbehauptung) aufstellen, dann sollten Sie die auch belegen können. Ich halte mich für ziemlich normal (andere tun das vielleicht nicht), aber dennoch wissen Sie ganz sicher nicht, was ich denke.

DerVaihinger
@21:29 Uhr von schabernack

 

Ein 3-Jähriger, der einem anderen einen Stein auf den Birzel haut ist schuldunfähig. Und ein Autofahrer, der mit 3 Promille unterwegs ist ist es auch.

 

Nicht per Automatismus ist der Drei-Promille-Mann schuldunfähig.

Der Einzelfall zählt, und vor allem, wie es zu den drei Promille kam.

 

 

Da haben Sie recht.

 

Einem trainierten Trinker machen 3 Promille weniger aus, als einem "Normalo" 1,3 Promille.

 

Wird vom Gericht berücksichtigt.

 

Anita L.
@20:51 Uhr von DerVaihinger

War er vor seiner Einbürgerung auch schon gewaltbereit und psychisch auffällig? Vielleicht sollte überdacht werden künftige einbürgerungsverfahren zu beschleunigen. 

kann die Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden?

 

 

 

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann entzogen werden, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht.

Dieser Fall tritt nur dann ein, wenn Personen, die ihre Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortprinzip erhalten hatten, quasi vergessen, gemäß der Optionspflicht bis zum 23. Lebensjahr zu entscheiden, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft behalten möchten.

Ansonsten ist ein Entzug der Staatsbürgerschaft laut Grundgesetz Artikel 16 vorboten.

Eine verliehene Staatsbürgerschaft kann innerhalb von 5 Jahren zurückgezogen werden, wenn sie nachgewiesenermaßen durch Drohung, Gewalt oder Täuschung erlangt wurde.

Wäre in diesem Fall aus deutschen Sicherheitsinteressen möglich.

Jein. Siehe oben. 

Bei reiner krankheitsbedingter Ursache eher nicht.

 

 

Anderes1961
@21:28 Uhr von Owe der Nervier

Ist schon erstaunlich wie oft in Deutschland [...]

 

Ich finde es eher erstaunlich, daß Straftaten schuldunfähig sein können.

Wenn bei jemand festgestellt wird, daß er unter geistiger Behinderung leidet, bzw. nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, aber doch jemand umbringt, so kann man ihm schwerlich nachweisen ob er die Tat tatsächlich begehen wollte. Wir sehen es immer gleich als einen Mord und Straftat an wenn jemand umgebracht wird. Aber bei einer geistigen Behinderung, bzw. wenn jemand nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist oder war geletn ganz andere Maßstäbe in der Justiz!

 

Sie können es nicht wissen, aber ich bin gelernter Journalist und habe unter anderem auch über Gerichtsprozesse berichtet. Auch Ihnen danke ich für die Erklärung. Aber wie ich schon einem Mitforisten sagte, meine Verwunderung war eine andere. Ich wußte nicht, daß nicht nur Straftäter, sondern auch Straftaten schuldunfähig oder schuldfähig sein können.

Anderes1961
@21:25 Uhr von DerVaihinger

Ja, ja, der arme, verwirrte Täter bekommt nun eine gute Behandlung. Dagegen (siehe Solingen, Döner-Morde, Breitscheid-Platz etc.) dürfen die Opfer vor dem Prozess keine psychologische Betreuung bekommen, weil das könnte ja ihre Zeugenaussage "verfälschen". Und nach dem Gerichtsprozess können sie dann monate- wenn nicht jahrelang privat einen Therapeuten suchen.

 

Was die Betreuung von Opfern und Angehörigen von Gewalttaten angeht, da liegt einiges im Argen. Aber das, was Sie hier schreiben ist gequirlter Mist. [...]

 

 

 

 

Der User schrieb aber dezidiert "Nach dem Prozess".

 

Nein, nach dem Prozess bezieht sich auf fehlende Therapeuten, Ich bezog mich auf seine Behauptung, daß vor dem Prozess keine psychische Betreuung erlaubt sei, daß ist Bullshit.

 

 

Stimmt. Habe ich nicht genau genug gelesen.

 

Mein Fehler.

 

Kein Problem. Sowas passiert gelegentlich, ist mir auch schon hin und wieder passiert.

DerVaihinger
@21:30 Uhr von Zuschauer49

Ich muss da gerade an einen Richter denken, der drei junge Männer nach einer höchst brutalen Gruppenvergewaltigung (...) erst einmal auf freien Fuß gesetzt hat, weil keine Fluchtgefahr bestünde. (...)  Was denkt sich so ein Richter? Das Mädchen lag schwerverletzt und traumatisiert im Krankenhaus und die Täter dürfen abends bei Mama und Papa Glotze gucken?

 

Mit Verlaub, ich sehe da ein klein bisschen Unlogik.

Erst kommt die U-Haft, dann das Urteil, und danach die Strafhaft.

Die U-Haft hat den Sinn, eine Flucht vor dem Gerichtsverfahren als auch eine Wiederholungsgefahr zu unterbinden. Wenn das gegeben ist (ist es besonders, wenn die dumpfen Typen noch bei Mama und Papa leben), dann wäre eine U-Haft Unrecht. Sie ist keine Strafe.

Wenn es hier was zu korrigieren gab, dann ist das ja auch durch den Einspruch der Staatsanwaltschaft geschehen.

 

 

 

Se haben die Verdunkelungsgefahr als Haftgrund vergessen.

 

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
@20:49 Uhr von Bender Rodriguez

 

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden

 

Ich frage mich immer wieder, was mit dem Stammtisch sein soll? 

Warum sollte es da dümmer zugehen, als in einem Parlament?

nein, in diesem stammtisch sitzen nur absolute alleswisser, also die experten der expertinnen

 

Gast
@21:03 Uhr von nelumbo

Stimmt.  t-online.de berichtet heute, was die Polizei mitgeteilt hat: „2015 sei er eingebürgert worden.“ Und: „So war im Jahr 2014 gegen den heute 29-Jährigen etwa eine Verwarnung wegen Diebstahls nach Jugendstrafrecht ausgesprochen worden“

Warum man einen 21jährigen, der wegen Diebstahl auffällt, dann gleich im Jahr drauf einbürgert, anstatt das noch ein paar Jahre aufzuschieben, zur Bewährung? Die meisten Länder würden so jemanden postwendend in das Land abschieben, dessen Staatsbürger er ist. 

Und was hätte eine Aufschiebung der Einbürgerung gebracht wenn der 21Jährige weiterhin in Deutschland geduldet wird und während seiner Duldung weiterhin stiehlt oder mordet?

wie-
Maximalforderungen und Angstszenarien

 @21:31 Uhr von weingasi1

Wie wär's denn mit dem kalifornischen Modell ab dem dritten schweren Verbrechen von Mehrfachtätern? 

__

Das würde ich sehr begrüssen; insbesondere was die sogenannten Intensivtäter anbelangt. Mir ist es unbegreiflich, wie man diesen selbst bei der 157ten Straftat noch "Chancen" geben will und die zigste Bewährung ausgesprochen wird. Das solche Straftäter die Justiz nicht für voll nehmen, was Wunder...

Na, und jetzt verraten Sie bitte noch, wo in diesem aktuellen Vorfall der "Intensivtäter" zu finden ist.

Und bitte verraten Sie auch, weshalb auch in Kalifornien weiterhin "schwere Verbrechen" stattfinden, trotz dieser offenbar famosen "Three-Strike-Rule"?

Ach ja, und Sie dürfen verraten, wie US-amerikanisches Strafrecht (und Strafvollzug) zu den Grundsätzen des Grundgesetzes sowie des deutschen Strafrechts passt.

Kaneel
@21:27 Uhr von hesta15

Es ist schon sehr merkwürdig, wenn innerhalb weniger Stunden germeldet wird, dass der Mann psychisch gestört ist. Solche Fälle häufen sich.

.

Wie geht das? Sind dort zufällig Psychologen vor Ort, die Schnelldiagnosen erstellen? Oder gibt es heutzutage wirklich Schnell-Psychologen, die das ganz fix machen?

 

------------- Genau das habe ich auch gedacht

 

Aus dem Artikel:

"Es spreche "relativ viel" für eine paranoide Schizophrenie des Mannes, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung seien Medikamente gefunden worden. Zudem habe er seine behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden."

Sollen die ermittelnden Behörden aus diesen Faktoren keine vorläufigen Rückschlüsse ziehen dürfen? Wenn nein, woraus denn dann?

Gast
@21:08 Uhr von Anna-Elisabeth

Erst wenn Rechtsextreme straffällig geworden sind kann man sie belangen. Dazu reicht Waffenbesitz. Aber der Besitz eines Autos ......

Halten Sie das für falsch?

Ich muss da gerade an einen Richter denken, der drei junge Männer nach einer höchst brutalen Gruppenvergewaltigung einer 16-jährigen (in Leer vor knapp einem Jahr) erst einmal auf freien Fuß gesetzt hat, weil keine Fluchtgefahr bestünde. (Die Erfahrung lehrt auch hier etwas anderes). Erst nach Protest der Staatsanwaltschaft, mussten diese Unholde in Untersuchungshaft. Was denkt sich so ein Richter? Das Mädchen lag schwerverletzt und traumatisiert im Krankenhaus und die Täter dürfen abends bei Mama und Papa Glotze gucken? Von der Möglichkeit zur Wiederholung so einer Untat ganz zu schweigen.

Es sind diese Fälle, bei denen man an der Rechtsprechung verzweifeln könnte und durch die Misstrauen entsteht. Dennoch ist es in Fällen, wie z.B. dieser Amokfahrt wichtig, die Schuldfähigkeit zu prüfen.

Da könnte man wirklich verzweifeln!

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
@21:17 Uhr von schabernack

 

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden.

 

Was ist die Besonderheit bei einem Deutsch-Armenier? Von denen gibt es nur wenige. Dieser eine wurde von Augenzeugen am Tatort überwältigt, der Polizei übergeben, und dann festgenommen.

 

Nun gibt es einen Haftbefehl, vollstreckt in der Forensischen Psychiatrie. Dort kommt er vor dem Gerichtsprozess genau so wenig raus, als säße er in Untersuchungshaft im Gefängnis. Der Prozess kommt vermutlich in einigen Monaten, wenn die Anklageschrift fertig ist.

 

häh, mein gutster? was willste mir sagen, wenn ich die dünnhäutigkeit der hiesigen dauerschreiber anmerke, nicht die dickfälligkeit unserer obrigkeit?

 

NieWiederAfd
@21:08 Uhr von wie-

 @20:49 Uhr von Bender Rodriguez

dieser stammtisch hier ist wieder sehr dünnhäutig unterwegs, wenn bekannte tatsachen in diesem land als solche benannt werden

Ich frage mich immer wieder, was mit dem Stammtisch sein soll? 

Warum sollte es da dümmer zugehen, als in einem Parlament?

Sie haben völlig Recht: das Stammtischniveau wird in deutschen Parlamenten immer dann unterschritten, wenn AfD-Abgeordnete ihre Phrasen und Frames zum Besten geben wollen. Nicht für's Parlament, sondern für die "Follower" "im Netz". (Weshalb die AfD auch zur Sacharbeit nichts leistet.) Siehe hier das gespiegelte Niveau der Beiträge der AfD-Apologeten im Forum.

 

Sobald irgendwo bei einem dramatischen  ein Mitbürger mit Migrationshintergrund beteiligt ist und die Kommentarfunktion hier freigeschaltet ist, kommen die üblichen 

   ausländerfeindlichen

   fundamentalistischen

   Deutschtümeleien

reflexhaft zum Vorschein.



Was Sie zur Strategie der afd schreiben, trifft exakt den Kern.

 

gez. NieWiederAfd

Account gelöscht
@21:33 Uhr von Owe der Nervier

lese ist der Mann bewusst in zwei Menschen Gruppen rein gefahren. Was ich nicht verstehe ist,wenn er physisch gestört ist,wieso hat er einen Führerschein machen können.Krank ist er doch demnach schon länger. Er ist ja auch kein Unbekannter. Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen des Opfers.

Wo steht es, daß der Täter überhaupt einen Führerschein hatte, oder habe ich da was überlesen?

##

Ich bin davon ausgegangen,denn sonst wird es immer erwähnt in den Medien das der oder die keinen Führerschein besitzen.

 

Gast
@21:15 Uhr von NieWiederAfd

in deutschland gibt es immer weniger kriminelle, wie ja auch die IM feaser und diverse polizeioberste kundtun.  also werden sie umgetauft als durchgeknallte kranke.

-----------------------------------------------------

Die Qualität Ihres "Kommentars" entspricht wohl den letzten Wortfetzen an einem Stammtisch 2 Std. nach der Polizeistunde.

leider hat die Politik mittlerweile Stammtischniveau, daher sind solche Kommentare durchaus zutreffend 

 

In einem sich abschaffenden Deutschland gehöre ich als glühender AfD Wähler wohl auch in eine Anstalt .

 

Weil höchst tragisch und für alle Betroffenen dramatisch ein Mann mit einer psychischen Störung, die massiv die Wahrnehmung der Realität stört und außer Kraft setzt, schafft sich Deutschland ab? Ich bitte Sie. Was Sie da schreiben, bestätigt mich darin, dass auf dem Rücken der Opfer wie des psychisch massiv gestörten Verursachers schlicht rechtspopulistische Agitation betrieben wird.

 

gez. NieWiederAfd

..... und das muß erst einmal bewiesen werden!

schabernack
@21:27 Uhr von hesta15

 

Wie geht das? Sind dort zufällig Psychologen vor Ort, die Schnelldiagnosen erstellen? Oder gibt es heutzutage wirklich Schnell-Psychologen, die das ganz fix machen?

 

------------- Genau das habe ich auch gedacht.

 

Niemals stellen Psychologen solche Diagnosen, die zur Einweisung in die Forensische Psychiatrie führen. Psychologen sind keine Ärzte, Das sind nur Psychiater, die ein Medizinstudium absolvieren müssen.

wie-
Grundlagen der Judical Literacy

 @21:30 Uhr von DerVaihinger

Diese Frage musste ich mir gerade bei einem anderen User stellen, der das Staatsangehörigkeitsrecht mit Putin verknüpfte.

Hauptsache, auf Krawall gebürstet..

Nun, dann kläre ich Sie gerne auf: was sind "deutsche Sicherheitsinteressen"? Sicherlich nicht der junge Hinterhofganove aus einem Berliner Kiez. Denn dafür ist die Landespolizei und die Landespolitik zuständig. Judical Literacy, lernen Sie nach.,

Warum wittern Sie - oder die übliche "Law-and-Order-Ecke" mit den üblichen Maximalforderungen - hier "Krawall" angesichts völlig berechtigter Relativierungen?

Anita L.
@21:22 Uhr von schiebaer45

lese ist der Mann bewusst in zwei Menschen Gruppen rein gefahren. Was ich nicht verstehe ist,wenn er physisch gestört ist,wieso hat er einen Führerschein machen können.Krank ist er doch demnach schon länger. Er ist ja auch kein Unbekannter. Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen des Opfers.

Woher wissen Sie, dass er einen Führerschein hat? Das Auto gehört der Schwester, fahren lernen kann man auch ohne Führerscheinprüfung.

Woher wissen Sie, wie lange der Mann bereits psychisch erkrankt ist? 

Und ja, auch mit psychischer Erkrankung ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, den Führerschein zu erwerben. 

heribix
@20:52 Uhr von MRomTRom

 

 Aber: was würden Sie denn im Umgang mit dem Fall vorschlagen ?

"Polizeilich sei er öfter aufgefallen, es habe Ermittlungen gegeben wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Beleidigung."

Ganz einfach Maßnahmen ergreifen bevor jemand tot ist.

 

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